Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die AfD-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete John das Wort. (Beifall AfD) Steffen John (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger auf der Tribüne! Ich glaube, das Ziel guter, fairer Arbeitsbedingungen liegt jedem in diesem Raum am Herzen. Aber das im Antrag der BSW-Fraktion vorgeschlagene Instrument, öffentliche Aufträge an Tariftreue zu binden, ist hier wirklich der falsche Weg. Das BSW zeichnet ein alarmistisches Bild: Nur 41 % der Beschäftigten in Brandenburg arbeiten unter Tarif. Das ist ein Befund, den man ernst nehmen kann, ja, aber er erklärt sich vor allem aus der Branchen- und Betriebsstruktur unseres Landes, mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Das nun über das Vergaberecht beheben zu wollen, verkennt einfach Ursache und Wirkung. Die öffentliche Beschaffung soll ja leistungsfähig, wirtschaftlich und rechtssicher sein. Sie ist eben kein Ersatz für die Sozialpartnerschaft und kein Hebel, um Unternehmen faktisch in Tarifverträge zu drängen. Erstens: Grundsatz und Verfassung. Tarifbindung lebt von Freiwilligkeit, Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit. Wenn der Staat die Vergabe öffentlicher Aufträge an eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden oder an die Bindung an bestimmte Flächentarife koppelt, verlässt er einfach diese neutrale Rolle. Das untergräbt die Tarifautonomie, schwächt die Vielfalt betrieblicher Lösungen und gefährdet damit auch die freie Marktbeteiligung. Zweitens: Europarechtlich fehlt die Zwangsläufigkeit, denn die genannte EU-Richtlinie 2022/2041 zielt auf angemessene Mindestlöhne und die Förderung von Kollektivverhandlungen ab. Sie respektiert ausdrücklich die unterschiedlichen nationalen Systeme und begründet gerade keine Pflicht für Länder, ihre Vergaben flächendeckend an Tarifbindungen zu koppeln. Wer die Richtlinie zur zwingenden Rechtsgrundlage für ein Landestariftreuegesetz erklärt, überdehnt damit ihren Regelungszweck. Öffentliche Aufträge müssen nicht nur sozialpolitischen Zielen, sondern auch Binnenmarktprinzipien wie der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit genügen. (Beifall AfD) Eine zusätzliche, bürokratische Landesauflage, die weite Teile des Mittelstandes vom Wettbewerb und von öffentlichen Aufträgen ausschließt, ist dafür kaum das angemessene Mittel. Drittens: Wirtschaftliche Folgen. Ein Tariftreuegesetz verteuert die Beschaffung, reduziert die Zahl der Bieter, verschärft Engpässe, und am Ende bezahlt es mal wieder der Steuerzahler. Viele solide und regional verankerte Betriebe sind eben nicht tarifgebunden, zahlen aber markt- und leistungsgerechte Löhne, siehe Tesla. Sie würden entweder ausgeschlossen oder müssten in eine bürokratische Tariftreue-Scheinwelt ausweichen. Das verzerrt den Wettbewerb zugunsten großer, verbandsgebundener Unternehmen, schwächt das Handwerk und trifft insbesondere den ländlichen Raum. Faire Konkurrenz entsteht durch klare Leistungsbeschreibungen, Qualitätskriterien und saubere Kontrollen, nicht aber durch politische Vorabfilter auf der Lohnschiene. Viertens: Soziale Ziele erreicht man damit nicht automatisch. Ja, Tarifverträge können Löhne stabilisieren und soziale Ungleichheit verringern, aber sie sind eben kein Allheilmittel. Überall dort, wo Produktivität und Auftragslage nicht zu pauschalen Tarifen passen, führen starre Vorgaben zu Rückzug, Outsourcing oder eben Verlagerung. Niedriglöhne bekämpft man wirksamer durch Qualifizierung, Entlastung von Abgaben und eine mittelstandsfreundliche Standortpolitik, die Wertschöpfung ermöglicht und vor allen Dingen auch neue Wertschöpfungsketten schafft. Fünftens: Praxis und Bürokratie. Tariftreue klingt einfach, ist es aber nicht. Welche Tarife gelten in Mischbetrieben, bei mehreren Subunternehmen und grenzüberschreitenden Leistungen? Wer kontrolliert über die gesamte Lieferkette und mit welchem Ermittlungsaufwand? Was passiert, wenn ein Unternehmen bessere aber anders strukturierte Entgelte zahlt, als der Flächentarif vorsieht? In der Praxis erzeugt das einen Formulardschungel, Rechtsunsicherheit und gegebenenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen. (Beifall AfD) Am Ende wird viel administriert, mehr bürokratisiert und doch wenig verbessert. Sechstens, zur Unterstellung der Tarifflucht: Es gibt sie, ja, aber sie erklärt nicht die brandenburgische Realität. Den Unternehmen pauschal soziale Verantwortungslosigkeit zu attestieren, ist, glaube ich, der falsche Weg. Wir haben in Deutschland bereits verbindliche Mindeststandards, den gesetzlichen Mindestlohn, Arbeitsschutz und weitere Kontrollmechanismen. Wer den Missbrauch wirklich bekämpfen will, der vereinfacht Nachweispflichten und stärkt den Zoll und die Aufsicht. Leistungsgerechte Löhne entstehen auch ohne Verbandsmitgliedschaft, nämlich durch Wettbewerb und Fachkräfte, durch eine soziale Unternehmenskultur und vor allem durch stetige Wertschöpfung. Sehr geehrte Kollegen vom BSW, wer den Rückgang der Tarifbindung beklagt, darf nicht ein Instrument wählen, das letztendlich die öffentliche Beschaffung verteuert und die Tarifautonomie aushöhlt. Ihr Antrag ist leider nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
