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Plenarprotokoll 8/5

13.12.2024 · 203 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (32)Die Linke (23)CDU (12)BSW (10)SPD (4)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 5. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, heute Morgen frisch vereidigt. Deswegen auch das erste Plenum für die neu ins Amt gekommene Landesregierung. Ich begrüße die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Wir haben heute Gäste – nach meinem Kenntnisstand – aus dem ThILLM in Bad Berka, dann über den Abgeordneten Schubert eine Besuchergruppe der Berufsschule für Gesundheit und Soziales Gera und eine Besuchergruppe des Abgeordneten Tischner, auch aus dem Wahlkreis, und auch des Abgeordneten Bühl, der 9. Klasse der TGS Großbreitenbach. Seien Sie herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! (Beifall im Hause) Des Weiteren begrüße ich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Steinbrück betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete Dr. Urban und Herr Abgeordneter Worm mitgeteilt. Ich möchte zunächst Hinweise zur Tagesordnung geben: Zu den Tagesordnungspunkten 2 a und 2 b hat der Justizausschuss in seiner 2. Sitzung am 6. Dezember 2024 entschieden, die Beratung in seiner Januarsitzung im kommenden Jahr aufrufen zu wollen. Kann ich deshalb davon ausgehen, dass niemand der Feststellung widerspricht, dass die beiden Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten? Ich sehe, es ist kein Widerspruch vorhanden. Zu Tagesordnungspunkt 6 wurden eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 8/142 und ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/198 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Als weiterer Hinweis ergeht, dass die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Thomas in der Drucksache 8/144 vom Antragsteller in eine Kleine Anfrage umgewandelt wurde und deshalb bei Tagesordnungspunkt 10 nicht zum Aufruf kommt. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 11 heute als ersten Punkt aufzurufen. Danach soll der Tagesordnungspunkt 10 als zweiter Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 6 soll als dritter Punkt aufgerufen werden. Danach sollen sich die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend ihrer Bezeichnung anschließen. Noch ein Hinweis: Auf eine Mittagspause soll heute verzichtet werden. Ich denke, das ist im Sinne der Sitzungsdisziplin und der Länge der Sitzung sehr vorteilhaft und – Herr Höcke zeigt es gerade an – es gibt ja auch ein kleines Präsent des Landtagspräsidenten des Thüringer Landtags auf Ihren Plätzen, das ist schon die Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Aber das werde ich dann erst zum Ende der Sitzung wünschen – uns ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest –, das machen wir am Ende der Sitzung. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Cotta.

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Jens Cotta AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Fraktion hat am 11. Dezember 2024 den Antrag „Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger in Thüringen beenden“ in der Drucksache 8/171 eingereicht und ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung. Mein Kollege Haseloff würde zur Dringlichkeit sprechen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Cotta. Damit ist der Tagesordnung widersprochen. Die Begründung zur Dringlichkeit – das haben Sie schon angekündigt – wird von Herrn Abgeordneten Haseloff vorgetragen, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Daniel Haseloff AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Frage, wie wir mit syrischen Staatsangehörigen in Deutschland und insbesondere in Thüringen umgehen, hat in der vergangenen Woche an Dringlichkeit gewonnen. Mit dem Sturz des sogenannten Assad-Regimes in Syrien stehen wir vor einer wichtigen Frage: Wie gehen wir mit der Rückführung dieser Menschen in ihre Heimat um? Es ist auch keine Diskussion, die nur von meiner Fraktion gefordert ist, denn zum Beispiel fordert mittlerweile auch die Bundestagsfraktion der CDU/CSU einen zügigen Rückkehrplan, und der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sogar von Charterflügen. Auch in Österreich arbeitet man bereits konkret an Plänen. Diese Entwicklung zeigt deutlich, die Rückkehr von Syrern in ihr Heimatland ist kein Zukunftsthema, sie muss bereits jetzt konkret geplant werden. (Beifall AfD) Auch wir in Thüringen können uns dieser Entwicklung nicht entziehen, denn es liegt in unserer Verantwortung, Klarheit zu schaffen. Ein erster und unverzichtbarer Schritt ist es, die Einbürgerung syrischer Staatsangehöriger in Thüringen zu stoppen. (Beifall AfD) Dies, meine Damen und Herren, ist kein Thema für das kommende Jahr, keine Frage für Januar oder den politischen Alltag nach Weihnachten, nein, es ist ein Thema, das jetzt in diesem Moment Priorität haben muss. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Diese Entscheidung betrifft nicht nur die Thüringer Bevölkerung, sie trifft vor allem auch die Syrer, die sich hier aufhalten. Sie haben ein Recht darauf, zu wissen, woran sie sind, damit sie ihre Zukunft planen können, und zwar in ihrer eigenen Heimat. (Beifall AfD) Lassen Sie uns also nicht zögern. Es ist unsere Pflicht, zügig und entschlossen zu handeln und diese Diskussion heute zu führen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es Gegenrede zur Begründung der Dringlichkeit? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucher/-innen auf der Tribüne, es gibt keine Dringlichkeit für diesen Antrag, das sei so einfach und pauschal vorweggesetzt. Ich will das kurz begründen. Die AfD fordert, die Einbürgerung von syrischen Staatsangehörigen zu beenden, und zwar sofort. Sie fordert aber auch, dass es eine Rückführung der hier lebenden Syrer und Syrerinnen geben soll. Sie versuchen in der aktuellen Situation, Ihr Konzept der Remigration, der rassistischen Remigration an politische Verhältnisse neu anzupassen. Ich glaube, man muss erkennen, was dahintersteht. Als Erstes vorweg: Die AfD hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, mit dem Schlächter Assad und dem Regime in Syrien zusammenzuarbeiten, hat versucht, sich ihnen anzubiedern, hat an keiner Stelle darauf hingewiesen, was dort in Syrien passiert und wie Islamisten dort geherrscht haben, wie der Schlächter Assad dort hat ermorden lassen, wie er aber auch Menschen in Foltergefängnissen verscharrt hat und Ähnliches mehr. Dazu gibt es auch kein Wort in dem Antrag – warum auch, das ist ja einer, mit dem Sie über Jahre hinweg zusammenarbeiten wollten. Jetzt sollen die hier in Thüringen lebenden Syrer und Syrerinnen möglichst schnell abgeschoben werden. Das Ganze wird damit zu rechtfertigen versucht, sie würden es ja wollen. Das Ganze begründen Sie damit, dass sich unter anderem in Erfurt, aber auch in anderen Thüringer Städten Syrer und Syrerinnen über den Sturz des Schlächters Assad gefreut haben. Ja, sie haben sich gefreut und ich hoffe, dass sich möglichst viele hier in diesem Raum mit gefreut haben, dass es endlich gelungen ist, Assad zu stürzen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Was mit der Freude aber nicht einhergeht oder parallel verbunden ist, ist der Wunsch der hier lebenden Syrer und Syrerinnen, nach Syrien zurückzukehren, sondern mit dieser Freude geht gleichzeitig auch Angst einher. Die Freude hat unter anderem Gründe: weil sie hoffen, ihre Angehörigen wieder in die Arme schließen zu können, weil sie hoffen zu erfahren, ob ihre Angehörigen und ihre Freunde und Freundinnen noch leben, die über Jahre in Foltergefängnissen festgehalten wurden und zum Teil dort nur noch als Leichen geborgen werden konnten. Das interessiert die AfD nicht, das hat sie auch noch nie interessiert. Sie interessiert nur, wie es Ihnen gelingt, das rassistische Konzept der Remigration umzusetzen, und da sollten wir nicht mitmachen – niemand von uns. Wer sich mit der Situation in Syrien gerade beschäftigt, weiß, dass die Situation alles andere als stabil ist, alles andere als sicher ist. Aktuell gibt es keine geordneten Verhältnisse, von denen die AfD in ihrem Antrag spricht. Aktuell werden unter anderem Frauenrechte erneut beschnitten. Ich glaube, wer sich etwas intensiver damit beschäftigt hat, dürfte wissen, dass unter anderem weibliche Richterinnen abgesetzt wurden und durch männliche Richter ersetzt werden. Wer sich noch intensiver damit beschäftigt, dürfte aber vor allem wissen, dass gerade die Situation der Kurdinnen, der ethnischen, der religiösen Minderheiten in Syrien nicht sicher ist. Und wenn man sich dann mit dem möglichen, wahrscheinlichen neuen Machthaber etwas tiefer beschäftigt, dann stellt sich die Frage: Warum will die AfD eigentlich, dass Menschen, die in Thüringen leben und die wir hier als Teil der Gesellschaft, der sie längst geworden sind, auch brauchen, in die Hände eines Islamisten zurückkehren? Weil sie reinfällt auf das vermeintlich gemäßigte Konzept von Islamisten, weil Sie reinfallen auf das, was Islamisten machen, sich nämlich nach außen anzupassen und so zu tun, als ob sie jetzt plötzlich ein akzeptabler politischer Partner wären. Das entlarvt Ihre billige Politik, die nichts anderes ist als purer Rassismus. Die Lage in Syrien ist komplex und instabil, nicht sicher …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frau Abgeordnete König-Preuss, ich bitte Sie, zur Dringlichkeit zu sprechen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Ja, ich spreche zur Dringlichkeit. Ich spreche zur Dringlichkeit. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Die Entscheidungen über Einbürgerungen treffen nicht wir hier in Thüringen. Es gibt gesetzliche Grundlagen, es gibt bundesrechtliche Grundlagen. Diese bundesrechtlichen Grundlagen können hier nicht aufgrund einer rassistischen Partei ausgehebelt werden und wir sollten uns auf diese rassistischen Forderungen auch nicht einlassen. (Unruhe AfD) Ich glaube, es ist notwendig, sich mit der Situation in Syrien etwas intensiver auseinanderzusetzen, bevor man hier solche Anträge als vermeintliche Dringlichkeitsanträge passieren lässt. Wenn es eine Sache gibt, die man machen kann, dann ist das, mit den hier lebenden Syrern und Syrerinnen ins Gespräch zu kommen, wie es ihnen geht, was sie brauchen und wie wir sie unterstützen können. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Kommen wir nun zur Abstimmung über die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung und die Fristverkürzung. Da die genannte Vorlage nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Frau Abgeordnete Mitteldorf widerspricht. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen und ersten Beratung handelt. Wer stimmt für die Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und zwei aus dem BSW!) (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Und zwei aus dem BSW!) und zwei Abgeordnete aus der BSW-Fraktion. Dann frage ich: Wer stimmt gegen den Antrag auf Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion Die Linke, aus der Fraktion der SPD, mehrheitlich aus der Fraktion des BSW und aus der Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Gibt es weiteren Widerspruch gegen die Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 11 auf Hier handelt es sich um den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/133 Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort an die Fraktion Die Linke, Herrn Abgeordneten Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere die Beschäftigten bei Schuler Pressen möchte ich begrüßen, die vielleicht am Livestream zuschauen. Vielleicht schafft es die Delegation, die hier im Hause ist, auch noch auf die Besuchertribüne, um unserer Aktuellen Stunde „Arbeitsplätze bei Schuler Pressen in Erfurt erhalten“ zu folgen. Das Unternehmen Schuler Pressen steht in der langen Tradition eines geschichtsträchtigen Industriestandorts, der früher als Umformtechnik Erfurt Tausenden Menschen Lohn und Brot bot. Die Linke fordert mit dieser Aktuellen Stunde, die Arbeitsplätze, die es heute noch bei Schuler Pressen in Erfurt gibt, zu erhalten, denn es steht viel auf dem Spiel, insbesondere für die Beschäftigten, deren Existenzgrundlage bedroht ist, aber auch für den Wirtschaftsstandort Thüringen insgesamt. Die wirtschaftliche Situation ist alles andere als einfach, die Automobilzulieferindustrie ist schon länger im Krisenmodus, eine Entwarnung ist nicht in Sicht, ganz im Gegenteil, wie auch die aktuelle Umfrage des Branchenverbands automotive thüringen bestätigt. Hohe Preise für Energie, unsichere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und ein schleppender Autoabsatz setzen der Zulieferindustrie stark zu. In den letzten Jahren haben wir immer wieder – Belegschaften gemeinsam mit der IG Metall und von der Politik unterstützt – um den Erhalt von Standorten gekämpft. Ob bei NORMA, bei Eaton, bei Marelli und vielen anderen mehr – überall sehen wir, dass auf dem Rücken der Beschäftigten die Krisen in der Wirtschaft ausgetragen werden. Doch auch für die Strukturkrise in der Automobilindustrie tragen nicht die Belegschaften, die tagtäglich in den Werkhallen ihre Arbeitskraft verkaufen, die Verantwortung. Nein, die dafür Verantwortlichen sitzen vielmehr in den Unternehmenszentralen der großen Automobilkonzerne. Dort wurden strategische Fehlentscheidungen getroffen. Viel zu spät und viel zu langsam hat man sich den neuen Antriebstechnologien geöffnet und nach massentauglichen Praxisanwendungen gesucht. Die Chefs von Volkswagen und Co. haben in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht, sondern den Strukturwandel verschlafen und sich auf den sprudelnden Gewinnen ausgeruht – Nokia lässt grüßen. Zur Erinnerung: Fehlende Innovationsfähigkeit und verspätete Anpassung an den Markt führten bei Nokia in kürzester Zeit zu einem ungeahnten Verlust an Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch die Politik trägt Verantwortung für die aktuelle Krisenlage. Die Bundesregierung hat mit ihrer politischen Unzuverlässigkeit dem Transformationsprozess unserer Schlüsselindustrie geschadet. Denn gerade eine Industrie in einem so tiefgreifenden Wandlungsprozess braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen wie wir die Luft zum Atmen. Wo ist denn die glaubwürdige Transformationsstrategie auf Bundesebene mit einer verlässlichen industriepolitischen Agenda zur Dekarbonisierung, die den Wechsel hin zu Antriebsformen ohne Treibhausgasemissionen wie Elektromobilität und Wasserstoff unterstützt? Nur so kann doch die Branche auch in Thüringen eine neue Zukunftsperspektive gewinnen. Und das gilt im übertragenen Sinne auch für Schuler Pressen. Sicher ist und bleibt: Die Linke lässt die Belegschaft auch dieses Traditionsunternehmens nicht im Stich. (Beifall Die Linke) Wir werden gemeinsam mit den Beschäftigten um den Erhalt der Arbeitsplätze kämpfen. Von den rund 400 Arbeitsplätzen in Erfurt sind akut 130 Stellen bedroht. Dabei ist die Expertise der Beschäftigten gerade im Strukturwandel dringend notwendig. Das sollte auch das Management von ANDRITZ erkennen, zumal in Thüringen vielfältige Möglichkeiten existieren, die Weiterentwicklung von Unternehmen auch hin zu neuen Wertschöpfungsketten aktiv zu begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der neu gewählte Ministerpräsident sprach gestern in seiner Antrittsrede davon, dass es sein Ziel sei, das meiste für die Menschen im Land herauszuholen. Hoffentlich überlegt er schon, wie die neue Landesregierung direkt mit dem Management des Mutterkonzerns ANDRITZ in Österreich Kontakt aufnimmt, um Möglichkeiten zum Erhalt des Standorts zu erläutern. Das wäre ein wichtiges, ein notwendiges Signal und eine Chance für die Kolleginnen und Kollegen von Schuler Pressen. Wir sind als Politikerinnen und Politiker in der Verantwortung für die kommenden Generationen in Thüringen. Deswegen sollten wir den Strukturwandelprozess im Freistaat hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft aktiv begleiten und schnellstmöglich dafür auch Instrumente wie zum Beispiel einen neuen Transformationsfonds auf dem Weg bringen. Die Linke wird dazu im kommenden Jahr einen Vorschlag unterbreiten, der die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts sichern und die Arbeitsplätze erhalten soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können den Wandel, auch den Strukturwandel der Automotive-Industrie nicht aufhalten. Wir können und wir müssen ihn aber gestalten, gemeinsam und fair mit und für die Beschäftigten, denn Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht umgedreht. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schubert. Als Nächsten rufe ich für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Herzog auf. Ich bitte die Fraktionen von CDU, SPD und AfD, ihre Redner für die Tagesordnungspunkte noch zu benennen.

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Matthias Herzog BSW

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Guten Tag. Vielen Dank, lieber Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, vor allen Dingen vielen Dank für diese Unterrichtung. Etwas, was wir jetzt erfahren haben, was hier einem Unternehmen am Standort in Thüringen geschieht, ist keineswegs in den letzten Tagen entstanden, sondern es ist in den letzten Jahren entstanden. Es ist etwas passiert, was leider auch in politischer Verantwortung seine Gründe hat. Sie kritisieren mit Recht möglicherweise den sozialen Umgang mit Beschäftigten in einem traditionsreichen Thüringer Unternehmen, aber Sie haben zugleich in den letzten Jahren nicht dafür gesorgt, dass diese Unternehmen so gestärkt sind, dass sie Rücklagen für einen sinnvollen sozialen Umgang mit ihren Beschäftigten bilden können. Heute hier aufzustehen und etwas zu fordern, was man in den vergangenen Jahren, möglicherweise sogar in vielen vergangenen Jahren versäumt hat, das ist nicht in Ordnung. Auf der anderen Seite begrüße ich es sehr, dass Sie sagen: Wir müssen es jetzt ändern, wir müssen es jetzt anfangen. Transformationspolitik – total richtig. Wir müssen Bürokratie abbauen durch Digitalisierung. Viele Punkte müssen wir angehen. Ich lade Sie als Linke herzlich ein, unsere Politik, die Politik der zukünftigen Thüringer Landesregierung, der jetzigen Thüringer Landesregierung, zu unterstützen und uns dabei zu unterstützen, es umzusetzen, dass Beschäftigen in der Firma Schuler, aber auch allen anderen Thüringer Unternehmen so etwas nicht widerfährt. Danke. (Beifall BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herzog. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Waßmann für die Fraktion der CDU auf.

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Niklas Waßmann CDU

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir am Anfang meiner ersten Rede hier vor diesem Hohen Haus, hiermit meiner Familie und all denjenigen zu danken, ohne die ich heute nicht hier sein würde. (Beifall CDU, BSW) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um Schuler Pressen ist eine Diskussion, die in der Tat über die bedrohten Arbeitsplätze in Erfurt hinausgeht. Sie führt uns vor Augen, vor welchen enormen Herausforderungen wir als Industriestandort Thüringen stehen. Diese betreffen nicht nur die Automobilzulieferindustrie, sondern viele Branchen, die mit tiefgreifenden Transformationsprozessen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Als Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis hatte ich die Gelegenheit, gemeinsam mit unserem neuen Ministerpräsidenten und dem Oberbürgermeister von Erfurt vor Ort zu sein und die Lage aus erster Hand zu erfahren. Was ich mitgenommen habe, ist vor allem die Besorgnis der Beschäftigten, die nicht nur um ihre Arbeitsplätze, sondern auch um ihre Existenzgrundlage fürchten. Gleichzeitig ist mir deutlich geworden, wie viel Potenzial und Innovationskraft in einem Traditionsunternehmen wie Schuler Pressen steckt. Wir dürfen uns aber nichts vormachen. Die Politik kann keine Arbeitsplätze garantieren. Wer etwas anderes behauptet, erweckt falsche Hoffnungen. Deswegen finde ich den Titel der Aktuellen Stunde auch leider nicht gut. Was wir aber tun können und müssen, ist, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren – auch das gilt es hier klar anzusprechen –, muss man konstatieren, dass die wirtschaftliche Lage in Thüringen wirklich schlecht ist. Laut OECD wird Deutschland 2025 mit 0,5 Prozent von allen Industriestaaten das geringste Wachstum haben. Die Statistiken aus Thüringen sehen auch nicht besser aus. Für das 1. Halbjahr dieses Jahres wird ein Minus von 0,2 Prozent für ganz Deutschland ausgewiesen, für Thüringen sogar ein Minus von 1,2 Prozent. Es muss neben Ansätzen auf Bundesebene dazu auch Ansätze hier auf Landesebene geben. Aber dazu braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung und ich freue mich deswegen wirklich, dass mit Frau Boos-John jetzt jemand das Wirtschaftsministerium übernommen hat, der die Nöte und die Sorgen der Unternehmen ganz direkt kennt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, um diese Herausforderungen zu bewältigen, haben wir als neue Koalition wichtige Weichen im Regierungsvertrag gestellt. Dabei möchte ich auf drei zentrale Handlungsfelder eingehen. Erstens: die Transformation aktiv begleiten. Die wirtschaftlichen und technologischen Umbrüche unserer Zeit verlangen von den Unternehmen, sich ständig neu zu erfinden. Mit einem Transformations-, Technologie- und Innovationsfonds schaffen wir die Grundlage dafür, dass Unternehmen notwendige Investitionen in neue Technologien und Produktionsprozesse tätigen können. Unser Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um nicht nur Arbeitsplätze zu erhalten, sondern diese zukunftsfähig zu machen. Aber Transformation ist kein Selbstläufer. Sie erfordert Mut zur Innovation, unternehmerisches Engagement und die Bereitschaft, neue Wege zu gehen. Als CDU sehen wir uns in der Verantwortung, diese Prozesse zu begleiten und den Unternehmen mit klaren Förderprogrammen und partnerschaftlichem Dialog zur Seite zu stehen, aber nicht darin, unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Zweiter Punkt: Bürokratieabbau. Auch bei Schuler Pressen hat das immer wieder eine Rolle gespielt, als ich vor Ort war. Der bürokratische Aufwand ist zu hoch. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, Bürokratie in Thüringen systematisch abzubauen. Das umfasst die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Vereinfachung von Förderstrukturen. Konkret bedeutet das: Wir wollen, dass Unternehmen schneller planen, schneller umsetzen und schneller wachsen können. Drittens Fachkräftesicherung – auch in dieser wirtschaftlichen Lage: Die demografische Entwicklung in Thüringen sorgt dafür, dass der Mangel an Arbeits- und Fachkräften ein weiteres Problem bleiben wird. Ohne gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die besten Technologien nicht genutzt werden. Unser Regierungsvertrag setzt deshalb auf ein Maßnahmenpaket, dass von der Anwerbung internationaler Fachkräfte bis zur gezielten Weiterbildung von Beschäftigten reicht. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Kammern und Bildungseinrichtungen stärken, um eine moderne und praxisnahe Ausbildung zu unterstützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation bei Schuler Pressen zeigt deutlich, dass eine wirtschaftliche Krise kein abstraktes Konzept ist, sie betrifft Menschen, ihre Arbeitsplätze und ihre Lebensgrundlage. Deshalb müssen wir als Politik auch verantwortungsvoll handeln. Dazu gehört für uns, nur das zu versprechen, was man auch halten kann. Unser Ziel darf es nicht nur sein, Krisen zu bewältigen, sondern eine nachhaltige Perspektive für unsere Wirtschaft zu schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Thüringen auch in Zukunft ein Standort für innovative Unternehmen, sichere Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stärke bleibt! Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Waßmann. In Ihrer ersten Rede sind Sie in der Zeit geblieben, dazu auch herzlichen Glückwunsch. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Uwe Krell für die Fraktion der AfD auf.

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Uwe Krell AfD

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Haus und am Livestream, die Geister, die ich rief: Die Grünen scheinen hier im Hause noch zu spuken, die Linken davon besessen. Nur so erklärt sich mir das linke Ideologiegeschwafel, dass die Deindustrialisierung nur mit aktiver Transformationspolitik aufzuhalten sei. Die Energiewende verteuert Energie künstlich aus ideologischen Gründen und bringt uns Flatterstrom. Das ist Gift für die Industrie und bei Weitem nicht nur für die Automobilindustrie. Stand gestern kostete die Megawattstunde 660 Euro Börsenstrompreis. Der Ruf nach einer aktiven Transformationspolitik ist nichts anderes, als einen Vergifteten mit Gift zu behandeln. (Beifall AfD) Schauen wir einmal zurück: Die Wirtschaftsentwicklung steht auf einem starken Fundament, Exporte und Inlandsnachfrage bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Stimmung in den Unternehmen ist nach wie vor sehr gut. In der Industrie sehen 97 Prozent der Firmen nur wenig Anlass, über ihre aktuelle Auftragslage zu klagen, sondern sie sehen stabile Auftragseingänge, nahezu ausgelastete Kapazitäten und eine positive Ertragslage, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) so die Konjunkturumfrage der IHK Erfurt aus dem Jahr 2018. Und heute? Mit der Automobilindustrie bricht einer der wichtigsten Arbeitgeber in Deutschland und Thüringen nach und nach weg. Die AfD hat bereits lange davor gewarnt, doch zeigten sich die Altparteien abgewandt von der Wirklichkeit. (Beifall AfD) Mittlerweile verzeichnen 70 Prozent der Autozulieferer Umsatzeinbußen, drastisch sinkende Investitionen, Wachstums- und Beschäftigungsrückgang. Ausbleibende Aufträge drücken die Stimmung. Die entlassenen Arbeitskräfte bei Schuler sind Opfer der linksgrünen Wirtschaftspolitik. Und dass sich die Linke jetzt als deren Kümmerer inszeniert und gleichzeitig mehr Gift fordert, ist schon Heuchelei. (Beifall AfD) Daher unser Appell an die Beschäftigten: Lasst euch nicht für dumm verkaufen! Denn während hier permanent Stellen abgebaut werden, wird im Ausland investiert und werden Stellen geschaffen. Aber Schuler ist kein Einzelfall. Weitere Thüringer Unternehmen wie Hirschvogel, REBO Lighting & Electronics, der Sitzehersteller Lear Corporation sind betroffen. Allein im Wartburgkreis, meinem Wahlkreis, fallen so in kurzer Zeit mehr als 300 Stel ­ len weg. Darum braucht es ein Ende der ideologisch motivierten Energie- und Verkehrswende, ein Ende der Kampfansage gegen den deutschen Verbren ­ ner und ein Ende des planwirtschaftlichen Umstiegs auf die E-Mobilität. Im November 2024 waren nur etwa 14,4 Prozent aller neu zugelassenen Pkw in Deutschland Elektroautos, was einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat von fast 22 Prozent entsprach. Dringend braucht es für die Mitarbeiter, für die Unternehmen kurz- und mittelfristige Lösun ­ gen. Die Landespolitik ist gefordert, einen zukunfts ­ fähigen Rahmen – Herr Ministerpräsident Voigt hat es gestern angesprochen – mit unternehmerischen Freiheiten und Planungssicherheit statt Bürokratie, Bevormundung, unsinnigen Regelungen und Vor ­ schriften zu setzen. (Beifall AfD) Interne Marktbarrieren müssen abgebaut und klare Signale für einen Antriebsmix gesetzt werden, der neben reinen Elektrofahrzeugen auch Hybridfahrzeuge beinhaltet, auch ohne Stecker. Es braucht die Senkung von Steuern und Abgaben, nicht nur auf Energie, und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Längst hat sich herausgestellt, dass die Energiewende Strom, Kraftstoff und Heizkosten erheblich erhöht. Man muss nicht Wirtschaft studiert haben, um zu wissen, dass sich diese Entwicklung negativ auf die Preise und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produkte auswirkt. Stillstand und Beschäftigungsrückgang sind die Folge. (Beifall AfD) Wir brauchen energiepolitische Maßnahmen, welche die umweltfreundliche, konventionelle und bedarfsgerechte Stromerzeugung wieder möglich machen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Blau- er Dunst ist das!) Als AfD stehen wir an der Seite von Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen, anstatt sie gegeneinander auszuspielen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das meinen Sie!) Wir stehen für eine Wirtschaftspolitik, die durch Entlastungen, Bürokratieabbau und Steuersenkungen optimale Rahmenbedingungen, gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, schafft.

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Herr Abgeordneter Krell, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

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Uwe Krell AfD

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Schluss mit dieser existenzbedrohenden Transformationspolitik auf Kosten von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit! Danke. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Danke, Herr Abgeordneter Krell. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.

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Lutz Liebscher SPD

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Situation in der Automobilbranche ist durch die Dekarbonisierung und Elektrifizierung herausfordernd, das wissen wir alle. Viele Unternehmen sind aufgrund von Nachfragetiefs zudem in schweres Fahrwasser geraten, wie auch vor wenigen Tagen die jüngste Konjunkturumfrage des Branchenverbands automotive thüringen belegte. 70 Prozent der Unternehmen verzeichnen Umsatzeinbußen. Die Investitionen und Wachstumserwartungen sind gesunken und 61 Prozent der befragten Unternehmen vermelden Beschäftigungsrückgänge. Nicht ohne Grund spricht der Vorsitzende des Branchenverbands davon, dass die Thüringer Automobilzulieferindustrie vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte steht. Damit hat er recht. Deshalb gilt es für uns, dass wir sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten in den Betrieben bestmöglich bei einem sozialen und wirtschaftlichen nachhaltigen Wandel in der Automobilindustrie unterstützen, damit dieser Industriezweig in Thüringen auch zukünftig wettbewerbsfähig bleibt. Deswegen möchte ich betonen, dass wir fest an der Seite der Beschäftigten von Schuler Pressen in Erfurt stehen und sie beim Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützen. (Beifall SPD) Wir werden uns selbstverständlich auch als Teil der neuen Landesregierung dafür einsetzen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch den angekündigten Verkauf der mechanischen Fertigung und des Schweißwerks in Erfurt sind 130 Arbeitsplätze bei Schuler Pressen gefährdet. Sollten diese Arbeitsplätze abgebaut werden, würde dies nicht nur die Schwächung des Industriestandorts, sondern auch den Wegfall gut bezahlter Jobs und eine Gefährdung der beruflichen Existenz vieler Familien bedeuten. Aus unserer Sicht ist es daher notwendig, dass der Prozess sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene politisch weiter eng begleitet wird. Wolfgang Tiefensee – mit dem heutigen Tag Wirtschaftsminister außer Dienst – sprach im Juni bereits mit den Verantwortlichen des Mutterunternehmens von Schuler, der ANDRITZ-Gruppe, und sicherte Unterstützung beim Erhalt der Arbeitsplätze zu. Das Werk hier in Erfurt hat mit 125 Jahren Bestandszeit nicht nur eine lange Tradition vorzuweisen, sondern verfügt dank der Beschäftigten auch über enorme fachliche Expertise im Bereich des Schwermaschinenbaus. Diese Expertise der Beschäftigten gilt es zu sichern, da das Werk zukünftig mit einem Hochlauf der Elektromobilität und sicher auch im Bereich der Wasserstoffwirtschaft eine wichtige Rolle einnehmen wird und die Auftragsbücher sich wieder füllen werden. Dabei sollte in den aktuellen Diskussionen nicht unerwähnt bleiben, dass Schuler Pressen das letzte Jahr mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen hat. Ich wünsche mir deshalb, dass das Unternehmen gemeinsam mit seinen Beschäftigten diese Talsohle durchsteht und auf Entlassungen und somit einen Verlust der Expertise verzichtet. Lassen Sie mich noch ein paar generelle Ausführungen machen. Ein klares Bekenntnis der Politik zur Elektromobilität und unterstützende Rahmenbedingungen sind entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Automobil- und Zulieferindustrie. Hier müssen wir insbesondere auf Bundesebene besser werden. Es braucht diese verlässlichen Rahmenbedingungen, damit die Hersteller und Zulieferer Sicherheit erhalten und in ihren bereits angestoßenen Wandlungsprozessen bestärkt werden. Dann wird sich die Stimmung in der Branche wieder aufhellen und es werden auch wieder Investitionen getätigt werden. Wir werden diese Wandlungsprozesse in der Automobilbranche, aber auch in anderen Wirtschaftszweigen politisch aktiv begleiten. Da stimmen wir mit der Linken überein. In den letzten Jahren haben wir als Rot-Rot-Grün bereits viele Maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Ich bin froh, dass wir auch im neuen Koalitionsvertrag Maßnahmen festgeschrieben haben, die wir in neuer Konstellation angehen werden. Ein paar Beispiele: Wir wollen gemeinsam mit der Einrichtung eines Transformations-, Technologieund Innovationsfonds die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um den Mittelstand und die Industrie zukunftssicher zu machen. Die Mittel wollen wir bei größeren Fördervorhaben an ein tragfähiges Konzept zur Sicherung der Standort- und zur Beschäftigungsentwicklung knüpfen. Wir prüfen zudem, ob tarifgebundene Unternehmen einen Förderbonus erhalten können, um einen Anreiz für die Steigerung der Tarifbindung zu setzen. Wir wollen außerdem eine umfassende Strategie zur Qualifizierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorlegen, die in besonderer Weise in den von Strukturwandelprozessen betroffenen Branchen arbeiten. Das ist angesichts der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt essenziell. Und natürlich wollen wir auch die Transformations- und Technologieberatungsstelle fortführen, für die wir in der letzten Legislatur bereits besonders gekämpft haben. Wir sind überzeugt, dass die Expertise der Beschäftigten in den Betrieben für die Gestaltung des Wandels unerlässlich ist. Es braucht sie. Meine Damen und Herren, die Herausforderungen sind groß. Es braucht Sicherheit und Planbarkeit für Unternehmen wie Beschäftigte. Dafür werden wir uns auch in den kommenden Jahren als Teil der neuen Landesregierung aktiv einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Boos-John.

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Boos-John

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Herzlichen Dank. Ich möchte heute gern meine erste Rede hier halten. Sie wissen alle, dass ich vor noch nicht sehr langer Zeit zur Ministerin berufen wurde. Von daher werde ich das ein bisschen im Freestyle machen. Ich glaube, ich werde Ihnen auch nicht so viel Neues erzählen. Herr Liebscher, aber auch die Kollegen davor haben uns schon erzählt, in welcher Situation wir stecken, aber auch welche in den Koalitionsverhandlungen aufgeführten Ideen wir für das Thema „Wirtschaftspolitik“ haben. Was ich aber sehr gern sagen möchte, ist, dass sicherlich das Unternehmen, um das es hier geht, mit einem Viertel der Mitarbeiter im Stellenabbau – ja, das ist ein Drama, aber es wird wohl nicht das einzige Unternehmen bleiben. Unsere Aufgabe ist in Zukunft, extrem eng mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten, extrem eng in die Probleme reinzugehen. Wir haben schon einige Lösungsansätze, ja. Wir haben aber gleich um 15.00 Uhr auch eine Videoschalte mit den anderen Ministern aus dem Bereich „Wirtschaft“ nur reinweg zu dem Bereich „Automotive“. Auch das alles wird keine schnellen Veränderungen bringen. Wir haben hier strukturelle Probleme, die anzugehen sind und für die wir Gemeinsamkeit brauchen. Mit ANeTT ist ein Mittel geschaffen worden, um diesen Transformationsprozess zu gestalten. Wie vor allen Dingen sicherlich auch die Mitarbeiter wissen – wenn sie noch da sind, ich kann das im Moment nicht ermessen –, ist der Bereich „Weiterbildung, Entwicklung“ immer wieder ein wesentlicher. In allen Zweigen, die im Moment leiden, die der Transformation unterliegen, kann man immer wieder nur zurufen: Es gibt andere Branchen, die händeringend Arbeitskräfte suchen. Und es wird darum gehen, auch den Arbeitskräftemarkt zu transformieren. Hierfür brauchen wir viel Kraft. Ich möchte Sie einladen, dabei zu sein. Und ich möchte der Mannschaft von der Firma Schuler aussprechen, dass ich sie gern in naher Zukunft auch besuchen möchte. So viel am Anfang, wenn auch ein wenig holprig. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

a) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Arbeitsplätze bei dem Unternehmen Schuler Pressen in Erfurt erhalten“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das war heute Ihr erster Einsatz, dazu auch herzlichen Glückwunsch! Wir kommen nun, nachdem wir die erste Aktuelle Stunde schließen, zu der zweiten Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/165 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Höcke das Wort.

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Björn Höcke AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Besucher auf der Tribüne, „Apollo News“ hat vor Kurzem das Ergebnis einer umfangreichen investigativen Recherche veröffentlicht und hat der Öffentlichkeit ein Indizienfundament zur Verfügung gestellt, das zu bewerten ist. Nach diesem Indizienfundament muss man erstens feststellen, dass Stephan Kramer, der bekannte AfD-Hasser, seine Behörde gegen rechtliche und fachliche Argumente als Anti-AfD-Kampfinstrument geführt hat. (Beifall AfD) Man muss zweitens feststellen, dass Stephan Kramer einem Mitarbeiter Gewalt angedroht hat. Und man muss drittens nach dieser Recherche feststellen, dass die Vermutung im Raum steht, dass Stephan Kramer die Straftat des Geheimnisverrats begangen hat. Mit diesen drei Vorwürfen wurden sowohl das Innenministerium als auch das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen von den Medien konfrontiert und es gab auf diese Konfrontation hin keine Antwort. Das Schweigen sagt mehr als tausend Worte. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern uns: 2015 kam dieser Mann, Stephan Kramer, ins Amt, obwohl er als Diplom-Pädagoge (FH) nicht über die vom Gesetz vorgesehene Befähigung zum Richteramt verfügte. 2018 erklärte er, dieser Stephan Kramer, die AfD in stigmatisierender Absicht zum Prüffall. Er tat das gegen den Rat der Fachebene, aber gestützt auf eine – hört, hört! – private Materialsammlung, deren Ursprung bis heute unaufgeklärt ist. Und er tat das in einer Pressekonferenz, in der er minutenlang aus linksextremer Literatur zitierte. 2021 stellte das Verwaltungsgericht Weimar die Rechtswidrigkeit der Prüffalldeklaration fest. (Beifall AfD) Aus dem Jahre 2019 stammt ein Vermerk des Thüringer Innenministeriums, wonach der Verdacht eines schweren Dienstvergehens im Raum stand. Kramer wurde dort als ernsthaftes Sicherheitsrisiko eingestuft. Hintergrund war offenbar auch, dass die MDR-Journalisten Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der vertraulich an sie herangetreten war, um über die absurden, grotesken Zustände im Landesamt für Verfassungsschutz aufzuklären und um Hilfe zu bitten, an den Chef Stephan Kramer verpfiffen. Sie traten damit das eherne Gesetz des Quellenschutzes einfach in die Tonne und gerierten sich in Stasi-Manier. (Beifall AfD) Es steht zu vermuten, dass Kramer sich deswegen wahrscheinlich auch mit interner Kommunikation bei diesen beiden Journalisten erkenntlich gezeigt hat. 2021 stufte Kramer die AfD Thüringen als erwiesen rechtsextrem ein. Ein Ergänzungsgutachten seines Hauses, das die Einstufung als rechtlich problematisch einordnete, blieb unberücksichtigt. Nach Medienberichten soll dem Autor dieses Ergänzungsgutachtens daraufhin von Stephan Kramer körperliche Gewalt angedroht worden sein. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne, werte Besucher am Livestream, wir als AfD-Fraktion fragen uns: Haben Innenminister Maier und Ministerpräsident Ramelow Stephan Kramer gedeckt? Sind Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia IM des VS? Welche Rolle spielt die ParlKK? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Weder das Disziplinarverfahren noch das Strafverfahren noch das Kurzgutachten wurden in den ParlKK-Berichten erwähnt. Was ist mit der besonderen Thüringer Indemnität? Wurde Material über Abgeordnete rechtswidrig gesammelt? Hat die ParlKK das zugelassen? Deckt die ParlKK vielleicht sogar Stephan Kramer? Warum schweigen nicht nur die betroffenen Behörden, wie ich eingangs erwähnte, warum schweigt bis heute der Mitteldeutsche Rundfunk? Und, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Voigt, wie gedenkt die neue Regierung mit den haarsträubenden Zuständen im Innenministerium umzugehen? Thüringen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ist unter Rot-Rot-Grün nach zehn Jahren Bodo-Ramelow-Herrschaft leider stellenweise in einen linksextremen Sumpf verändert und verwandelt worden. (Beifall AfD) Jetzt stehen gewichtige Indizien im Raum, dass Thüringen nicht nur in einen linksextremen Sumpf verwandelt worden ist, sondern dass wir mittlerweile hier in Thüringen nachweisbare Tiefstaatstrukturen haben. Dieser Zustand muss aufgeklärt werden, der Skandal Kramer muss aufgeklärt werden. Wir haben gerade in der Fraktionsversammlung die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Wir werden die Thüringer Tiefstaatstrukturen rund um das Netzwerk Kramer aufarbeiten und bis in den letzten Winkel hinein ausleuchten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Als Nächster erteile ich Abgeordneter Merz das Wort.

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Janine Merz SPD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wie so oft, wenn Herr Höcke oder andere Kollegen der AfD hier ans Pult treten, hören wir wortreiche Hülsen. Heute waren „Stasi“, „linksextremer Sumpf“, „Herrschaft“ und noch viele andere Phrasen wieder dabei. Und wie so oft, wenn wir AfD-Anträge debattieren, lesen und hören wir genau solche reißerischen Überschriften. Suggestivfragen waren wieder viele dabei, Unterstellungen im Antragstext, aber auch jetzt hier im Vortrag. Und wie so oft ist es dann an uns demokratischen Parteien, zur Versachlichung beizutragen. (Heiterkeit AfD) Dafür will ich mal drei Fragen der heutigen Debatte für entscheidend halten: Was sind wirklich relevante Informationen zu den aktuellen Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz, auf die sich die AfD hier wieder gern bezieht – Stichwort „Apollo News“? Arbeitet die AfD hier überhaupt mit einer stimmigen Faktenlage? Was motiviert eigentlich die AfD zu solch einer Aktuellen Stunde, also was ist denn jetzt der entscheidende Kontext, auf den Sie sich beziehen? Ja, diesen Montag haben vorwiegend einzelne Onlinemedien umfangreiche Vorwürfe gegen den Thüringer Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz erhoben. In großen Teilen berichten diese offenkundig einschlägig bekannten Onlineportale wie „NIUS“ und „Apollo News“ allerdings weder unvoreingenommen noch ergebnisoffen. Eines der Portale verlangt bereits sinngemäß vom Ministerpräsidenten, dass er an Stephan Kramer nicht mehr festhalten solle – und das rein zufällig am Tag der Ministerpräsidentenwahl. Mit anderen Worten: Das Ergebnis steht für diese Seite schon fest. Denn wenn diese Anschuldigungen angeblich so neu und schockierend sind, warum wird dann nicht erst einmal die heutige Debatte dieses Parlaments abgewartet? Es geht hier also nicht um rechtsstaatliche Kontrolle des Verfassungsschutzes, es geht um eine echte Schmutzkampagne. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch eine!) Und auch wichtig zu wissen ist: In der Sache dreht sich diese Kampagne ganz maßgeblich um Abläufe rund um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als Prüffall und als gesichert rechtsextrem. (Beifall Die Linke, SPD) Die AfD sollte also keine Aktuelle Stunde einreichen, sondern eine Befangenheitserklärung. (Heiterkeit AfD) Kommen wir zu Frage 2: Arbeitet die AfD mit einer wirklich überzeugenden Faktenlage? Okay, ich gebe zu, auch das ist an der Stelle eigentlich schon eine Suggestivfrage. Die AfD fragt nach, ob Rechtsbrüche gedeckt wurden. Wenn wir über Recht und Gesetz reden, dann reden wir bitte über den rechtlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, der im Gesetz niedergeschrieben ist. Und der lautet in § 1: verfassungsfeindlichen Entwicklungen vorzubeugen. Das ist der Auftrag. Deshalb erwarte ich vom Verfassungsschutz, dass er natürlich auch präventiv gegen Angriffe auf die freiheitlichdemokratische Grundordnung tätig wird. Nun sagt das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dass es – Zitat – „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme [gibt], dass der AfD-[Landesverband] Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist.“ Ebenso sagen weitere 17 renommierte Rechtswissenschaftler, die AfD sei „der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen.“ Das sagen also unabhängige Expertinnen und Experten über die AfD. Das heißt für mich im Umkehrschluss: Ein Verfassungsschutzskandal läge vor, wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht beobachten würde. Gut also, dass die Verfassungsschutzbehörden auch in Thüringen ihre Arbeit machen. (Beifall SPD) Die AfD behauptet außerdem völlig irrsinnig, dass Vorgänge im Verfassungsschutz bei vielen Thüringern Erinnerungen – wir haben es eben gehört – an die Stasi wecken. (Unruhe AfD) Nun frage ich Sie: Kann sich hier jemand daran erinnern, der noch das Alter hat, dass man bis November 1989 die Stasi verklagen konnte, und das vielleicht noch mit Erfolg? Nein, das konnte man natürlich nicht. Sie kennen alle die Antwort darauf. Kommen wir zurück auf die aktuellen Onlineveröffentlichungen, die die AfD hier ins Feld führt. Diese verweisen selbst darauf, dass man in Deutschland gegen den Verfassungsschutz klagen kann und dabei auch Recht bekommen kann. Also alles andere als ein Stasivergleich ist hier angebracht. Ich frage Sie: Will uns die AfD wirklich weismachen, dass in der DDR in fröhlicher Meinungsfreiheit in der Volkskammer über die Arbeit der Stasi geredet werden konnte? Sofern die AfD hier nicht ein ziemlich romantisches Bild der SED-Diktatur zeichnen möchte, stimmt diese Analogie zu unserem Verfassungsschutz hinten und vorne nicht. Und ich sage Ihnen: Die Höcke-Partei merkt, dass ihr in der laufenden Debatte um ein Verbot ihrer Partei die Felle davonschwimmen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Abgeordnete Merz, bitte zum Ende kommen!

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Janine Merz SPD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Deswegen hat sie zuletzt laut darüber nachgedacht, die rechtsextreme Jugendorganisation reinzuwaschen, und schreit ganz nach dem Motto: „Haltet den Dieb!“ Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf.

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Sven Küntzel BSW

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich kann mich kurzfassen. Die Thematik dieser Aktuellen Stunde, liebe AfD-Fraktion, gehört nicht hier in das Plenum. Diese gehört eher in den Innen- und Kommunalausschuss, und zwar in den nicht öffentlichen Teil. Da es sich um eine Personalie handelt, ist dieses Thema hier einfach nicht angezeigt. Das soll es auch schon gewesen sein. Herzlichen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf. Ich bitte um Ruhe und Ernsthaftigkeit.

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Katharina König-Preuss Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Das ist ja eine Ehre, wenn man aufgerufen wird, um zu einem Antrag der AfD zu sprechen, und die AfD schon mit ihren merkwürdigen Äußerungen klarmacht, dass sie das nicht will. Das spricht ja dafür, dass ich vermutlich gut in der Lage bin, auf Anträge und Reden der AfD zu reagieren. (Unruhe AfD) (Beifall Die Linke, SPD) Ich möchte Frau Merz für die Rede gerade herzlich danken, in der schon viel drin war. Das macht es mir einfacher, meine Rede entsprechend an die Zeit anzupassen. Ich will nicht an erster Stelle auf das, was inhaltlich in diesem Antrag zur Aktuellen Stunde der AfD steht, eingehen, sondern ich will mit etwas anderem beginnen. Seit Tagen läuft eine Kampagne rechter und rechtspopulistischer Medien, forciert, gestützt durch die AfD. Unter anderem wird dazu eine regelrechte Propagandamaschinerie in Gang gesetzt mit entsprechenden Sharepics und Memes, so wie man es heutzutage macht. Eines der Sharepics, was dazu verbreitet wird, und zwar vom Fraktionsvorsitzenden rechts, der hier gerade auch schon gesprochen hat, ist das hier. Ich finde, das sollten sich alle genau anschauen: „Mitteldeutscher Rundfunk: Kramers willige Vollstrecker?“ Und dazu eine Marionette, die von einer Hand geführt wird, die von einer Hand kontrolliert wird. Was die AfD damit macht – und das spiegelt sich an unterschiedlichen Stellen auch in ihrer Aktuellen Stunde bzw. in der Rede, die gehalten wurde, wider –, ist, an tiefste antisemitische Verschwörungserzählungen, die auch im NS-Reich (Heiterkeit AfD) so verbreitet wurden, anzudocken. Ich will das, da hier gerade so hämisches Gelächter von rechts kam, vielleicht noch mal für diejenigen erklären, die das nicht so auf dem Schirm haben. Die Marionette in Verbindung mit Medien, die Marionette in Verbindung mit Juden und Jüdinnen war ein beliebtes Stilmittel der Propagandamaschinerie des Dritten Reichs. Diese Propagandamaschinerie wurde nicht nur im Dritten Reich benutzt und genutzt, sondern wird bis heute genutzt, und heute unter anderem von Islamisten. Ich habe mir vorgestern Nacht noch Reden von Al Kaida, Osama bin Laden angehört und durchgelesen. Auch dort findet man das Stilmittel der Juden und Jüdinnen, die die Medien kontrollieren würden, der Juden und Jüdinnen, die Institutionen kontrollieren und im Hintergrund agieren. Wenn man sich dieses Sharepic, was von Höcke verbreitet wird und auch von den Kameraden, die ihm folgen, genau anschaut und sich dann auch noch mal diesen Titel „Kramers willige Vollstrecker“ durchliest, dann sollte zumindest bei denen, die etwas historische Bildung haben, auch ein Buch aus 1996 in den Kopf kommen: Daniel Jonah Goldhagen „Hitlers willige Vollstrecker“. Ein radikales Buch, das damals versucht hat aufzuräumen mit der in der deutschen Gesellschaft weit verbreiteten Annahme, es sei ja nur das Regime gewesen und nicht die deutsche Gesellschaft. Die AfD und Höcke spielen hier bewusst mit antisemitischen Narrativen, mit antisemitischen Stilmitteln und docken damit an schlimmste Vergangenheit an, die wir haben, aber auch an Propaganda, die wir so aus islamistischen Strukturen kennen. Das Zweite, was Sie machen, ist, Personen anzugreifen und Personen zu diffamieren: Stephan Kramer, der unter anderem einer der Vorkämpfer gegen extrem rechte Strukturen in staatlichen Institutionen ist. Das soll – und das sage ich bewusst – nichts an unserer grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz nehmen, gerade vor dem Hintergrund dessen, was wir aus den NSU-Untersuchungsausschüssen erfahren und gelernt haben. Nichtsdestotrotz: Dieser Versuch der Diffamierung, der Diskreditierung wird von uns zurückgewiesen und er wird vor allem deswegen zurückgewiesen, weil Sie damit nicht nur versuchen, Stephan Kramer zu diskreditieren, sondern weil Sie auch noch versuchen, zwei der Journalisten zu diskreditieren und zu diffamieren und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzugreifen, den Sie ja abschaffen wollen, die in Thüringen dafür bekannt sind, mit investigativen Recherchen in den vergangenen Jahren immer wieder auch die extrem rechten Verbindungen der AfD aufgedeckt zu haben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Ende.

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Katharina König-Preuss Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sie haben Angst vor diesen Journalisten und genau deswegen versuchen Sie, gegen diese vorzugehen. Wir stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weisen diese Angriffe zurück und das werden wir auch in einem Untersuchungsausschuss machen. (Beifall Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf.

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Jonas Urbach CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, werte Landesregierung, die heutige Aktuelle Stunde thematisiert eine Reihe jahrealter Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Amts für Verfassungsschutz. Auffällig ist jedoch für uns vor allem eines: Der im Antrag suggerierte Vergleich zwischen dem Verfassungsschutz und der Staatssicherheit der DDR ist nicht nur historisch falsch, sondern auch ein billiger Versuch eines erneuten Angriffs gegen die Institutionen unseres Freistaats. (Beifall CDU) Die Thüringer Verfassung und das Grundgesetz sind Garanten unserer freiheitlichen Demokratie und auch der Meinungsfreiheit. Sie zu achten und zu bewahren ist eine Kernaufgabe des Staats. Eine wehrhafte Demokratie braucht daher einen Verfassungsschutz, der gemäß seinem gesetzlichen Auftrag handlungsfähig ist. Dieser muss daher personell, organisatorisch und technisch vernünftig bzw. hinreichend ausgestattet sein. (Beifall CDU) Wir wollen beispielsweise keine Parallelgesellschaften mit eigenen Gesetzen außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir wollen nicht, dass jemand unsere Ordnung angreift. Um eben diese Bedrohungen, zum Beispiel durch Rechts-/Linksextremismus oder auch religiösen Extremismus, zu erkennen und zu beobachten, brauchen wir unbedingt diesen Verfassungsschutz. Und weil sich der Verfassungsschutz dabei strikt und ausschließlich seinen verfassungsgemäßen Aufgaben gemäß § 4 des Verfassungsschutzgesetzes zu widmen hat, ist er eben kein politisches Instrument, sondern ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur zum Schutz unserer wehrhaften Demokratie. Er unterliegt dabei einer effektiven und lückenlosen parlamentarischen Kontrolle durch die ParlKK, die mit vertrauenswürdigen Abgeordneten besetzt ist, (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Leider eben nicht!) die wir hier mit großer Mehrheit gewählt haben, die Sie auch mit gewählt haben. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das stimmt doch nicht!) Natürlich. Ja, ja. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ja, ja?!) Der Verfassungsschutz ist eine demokratisch legitimierte Behörde, deren Aufgaben und Befugnisse durch dieses Parlament gesetzlich geregelt sind. Er unterliegt der Kontrolle der Staatsgewalt und verfügt über keinerlei Zwangsbefugnisse. Die Stasi hingegen war das Unterdrückungsinstrument einer Diktatur mit nahezu unbegrenzten Befugnissen. Das immer wieder gleichzusetzen, ist ein historischer Fehler. Dass gerade diejenigen versuchen, diese Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden, ist natürlich in gewisser Weise nachvollziehbar, wenngleich dennoch verwerflich. Wenn nun in der Öffentlichkeit über eine angeblich hohe Personalfluktuation im Amt für Verfassungsschutz berichtet wird und dass seit Längerem wichtige Positionen unbesetzt sein sollen, wie etwa die des Referatsleiters für Rechtsund Linksextremismus, dann ist das natürlich ernst zu nehmen. Denn um seine Aufgaben ausführen zu können, braucht das Amt für Verfassungsschutz eine ausreichende Personalausstattung. Wir können hier im Parlament aber nur die benötigten Stellen im Haushalt bereitstellen. Besetzt werden müssen sie schon durch die Exekutive. Ob es allerdings den Fakten entspricht, dass diese Positionen unbesetzt sind, muss im zuständigen Ausschuss erfragt werden, mein Kollege sagte es schon. Denn Personalbesetzungen und die Arbeitsweise des Amts für Verfassungsschutz sind sensible Themen, die wir nicht in der Öffentlichkeit hier so besprechen sollten. Als Mitglieder dieses Hauses sollten wir mit dem Thema vertrauensvoll umgehen. Wir sollten nicht über jedes mediale Stöckchen springen und nicht jede Meldung sollte als Gelegenheit zur pauschalen Diffamierung unserer Sicherheitsbehörden missbraucht werden, wenngleich natürlich gilt, achtsam zu bleiben und den Hinweisen nachzugehen. Ein funktionierender, überparteilicher Verfassungsschutz ist für unsere Demokratie unverzichtbar. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass er dieser Aufgabe auch in Zukunft gerecht werden kann. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Ich frage die Landesregierung: Möchte sie das Wort ergreifen? Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der AfD hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“ beantragt. Hierzu darf ich für die Landesregierung wie folgt ausführen: Die Fraktion der AfD bezieht sich in ihrer Begründung für die Themenanmeldung auf die aktuelle Berichterstattung mehrerer Medien, die zum einen über mögliche Dienstvergehen und Straftaten, die der Leiter des Amts für Verfassungsschutz begangen haben soll, berichtet haben. Zum anderen wurde in den Medien erneut die erfolgte Einstufung des Landesverbands Thüringen der AfD als sogenannter Prüffall sowie die Einstufung als Verdachtsfall und im Weiteren als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung thematisiert. Ich bitte zunächst um Verständnis, dass ich zu Vorwürfen, die im Zusammenhang mit möglichen Dienstvergehen oder Straftaten stehen, aus personendatenschutzrechtlichen Gründen hier keine Auskunft geben kann. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um vertrauliche Personalangelegenheiten, zu denen aus Gründen des Vertrauens- und Personendatenschutzes nicht weiter ausgeführt werden kann. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD) Gleich, gleich, Herr Höcke, nur Geduld. Ich werde schon noch zu den Klarstellungen kommen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen, dass seitens der Dienststelle die gesetzlichen Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts eingehalten und befolgt werden. Generell gilt, dass nach den Bestimmungen des Thüringer Disziplinargesetzes ein Disziplinarverfahren immer dann einzuleiten ist, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte bekannt werden, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Ich darf hier auf § 22 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Disziplinargesetzes verweisen. Nach der Regelung des § 47 Abs. 1 Satz 1 Beamtenstatusgesetz begehen Beamtinnen und Beamte ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Sofern dies der Fall ist, wird der Dienstherr mit den Mitteln des Disziplinarrechts reagieren. Die Ermittlungen im Rahmen eines Disziplinarvergehens werden in der Folge regelmäßig durch einen Ermittlungsführer durchgeführt. Sie dienen dem Zweck, den Verdacht eines Dienstvergehens disziplinarrechtlich aufzuklären, um eine umfassende und gesicherte Grundlage für die Abschlussentscheidung zu treffen. Nach Abschluss der Ermittlungen ergeht die abschließende Entscheidung des Dienstvorgesetzten. Das Disziplinarverfahren endet entweder durch Einstellung, durch Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, soweit zu diesem Themenkomplex oder den in den Medien behaupteten Sachverhalten Mobbingvorwürfe erhoben werden, möchte ich klarstellen, dass sich das weitere Verfahren bei einem solchen Vorwurf grundsätzlich nach der im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales geltenden Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz bzw. als Nachfolgeregelung nach der geltenden Rahmendienstvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten vor Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung und zum Umgang mit Konflikten im Arbeitsumfeld richten würde, soweit eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter die weitere Behandlung eventuell vorgetragener Vorwürfe wünscht. Weiterhin würden die weiteren möglichen Verfahrensschritte auch im Hinblick auf eine eventuelle strafund disziplinarrechtliche Relevanz besprochen, die Möglichkeit einer Strafanzeige durch den oder die Betroffene erörtert sowie alle zur Verfügung stehenden Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen benannt werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich etwas ausführlicher zu den in der Presse erhobenen fachlichen Vorwürfen ausführen. Die in der Presse nunmehr erneut thematisierten Vorwürfe zur Frage der Ausrufung eines Prüffalls oder etwa im Hinblick auf ein 30-seitiges Ergänzungsgutachten zur Frage der Indemnität sind bereits umfassend Gegenstand der parlamentarischen Befassung gewesen. Ich darf hierzu beispielhaft auf die Beantwortung der Großen Anfrage mit dem Titel „Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz und die ‚Prüffall‘-Problematik“, Landtagsdrucksache 6/7202, aus der vorletzten Legislaturperiode verweisen. Ergänzend möchte ich die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission, deren umfangreicher Kontrollrahmen und deren Befugnisse in § 24 und folgende des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes geregelt sind, hervorheben. Die Einordnung als sogenannter Prüffall wurde auf der Pressekonferenz am 6. September 2018 angesprochen. Entgegen der Presseberichterstattung wurde der Prüffall nicht ausgerufen, sondern auf Nachfrage eines Journalisten auf der Pressekonferenz thematisiert. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren hat das VG Weimar festgestellt, dass die öffentliche Erklärung des Prüffalls rechtswidrig war, weil dazu keine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Thüringer Verfassungsschutzgesetz existiert. Insofern wird das Amt für Verfassungsschutz zukünftig Prüffälle nicht mehr öffentlich machen, solange hierfür keine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Die Einstufung als Verdachtsfall erfolgte am 12. März 2020, die als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung am 15. März 2021. Eine waffenrechtliche Bewertung des Thüringer Landesverbands der AfD als kämpferisch-aggressiv im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne wurde dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales im Sommer 2024 zugearbeitet und liegt seit November 2024 den unteren Waffenbehörden des Freistaats vor. Darüber hinaus ist die ebenfalls thematisierte Frage der Rechtmäßigkeit der Einstufung des Thüringer Landesverbands der AfD nicht nur Gegenstand parlamentarischer Befassungen gewesen. Die Einstufung als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz war zumindest mittelbar Gegenstand aktueller Rechtsprechung. So hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dem in einem waffenrechtlichen Verfahren der Vermerk zur Einstufung des Landesverbands der AfD als erwiesen extremistisch vorlag, mit Beschluss vom 19. Februar 2024, Aktenzeichen 3 EO 453/23 ausgeführt – ich darf zitieren –: „Bei der hier im summarischen Verfahren vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der vom AfV gewonnenen und ausgewerteten Erkenntnisse, wie sie im Bericht vom März 2021 und […] auch in der Zusammenfassung vom 23. Mai 2022 zum Ausdruck gebracht wird, gibt es gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass der AfD-[Landesverband] Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist.“ (Beifall Die Linke, SPD) Ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Indemnität oder gegen die Meinungsäußerungsfreiheit wurde weder vom Prozessvertreter des Beschwerdegegners vorgetragen noch seitens des Gerichts problematisiert. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Genau! Das ist doch das Problem!) Ich habe es noch nicht mal vorgetragen, Herr Höcke. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das müssen wir doch auch gar nicht!) Auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar zum Aktenzeichen 1272/23, in welchem Passagen des Verfassungsschutzberichts 2021 betreffend den Thüringer Landesverband der AfD in Streit standen, wurde die Frage der Indemnität nicht aufgeworfen und auch nicht anderweitig problematisiert. Im Urteil vom 6. August 2024 wurde die Klage des AfD-Landesverbands Thüringen vollumfänglich abgewiesen. Maßgebliche Gründe für die Einstufung des AfDLandesverbands Thüringen als erwiesen extremistische Bestrebung sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Diese Punkte sind wesentliche Beurteilungskriterien im Hinblick auf das Schutzgut der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, worauf in der Gesamtbetrachtung des Einstufungsgrads abgestellt wird. Ebenfalls waren das Personenpotenzial und die Programmatik der erwiesen extremistischen Bestrebung „Der Flügel“ sowie die Verbindungen von Angehörigen des Landesverbands Thüringen der AfD zu rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen weitere Aspekte, auf welche sich die Einstufung stützt. In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen des Landesverbands der AfD werden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd sind. Die Bewahrung einer nationalen und kulturellen Identität und die Herstellung eines Ethnopluralismus, wie es als Zielstellung eindeutig aus dem Parteiprogramm hervorgeht, die Darstellung des Islam als Gesamtbedrohung und die Aufforderung, der vermeintlich um sich greifenden Veränderung des Staatsvolks entgegenzuwirken, weisen auf eine Grundeinstellung hin, die mit wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, der Religionsfreiheit, der Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist. Dies gilt auch, soweit hinsichtlich einzelner Forderungen eine im Rahmen der Verfassungsvorgaben sich haltende Auslegung für möglich gehalten wird. Insgesamt ist festzustellen, dass die fachlichen Entscheidungen des Amts für Verfassungsschutz nicht infolge parteipolitischer Vorgaben getroffen werden, sondern allein auf der Grundlage einschlägiger gesetzlicher Regelungen unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Nähere Erläuterungen und umfangreiche Belege sind in den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre aufgeführt. Insofern weise ich den Vorwurf des politischen Missbrauchs und eines, wie im AfD-Antrag zu dieser Aktuellen Stunde formuliert, Deckens von Rechtsbrüchen ausdrücklich und entschieden zurück. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Die Linke, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Da die Landesregierung mit ihrem Redebeitrag die 10 Minuten überschritten hat, bekommen alle Fraktionen nochmals 2 Minuten Redezeit. Herr Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Herr Präsident! Herr Staatssekretär Götze, ich glaube, Sie verwechseln den Thüringer Landtag mit einer Dienstversammlung. Das, was Sie hier ausgeführt haben, war vollkommen irrelevant und hatte keinen Bezug zur Aktuellen Stunde. (Zwischenruf Götze, Staatssekretär: Doch!) Ich möchte Sie einfach mal darauf hinweisen. (Beifall AfD) Das Problem ist die Person Stephan Kramer. Es war der erste Verfassungsschutzpräsident eines deutschen Amts für Verfassungsschutz, der einen Prüffall aufgerufen und ausgerufen hat in dieser legendären ParlKK 2018, einen Begriff, den es bis dato überhaupt gar nicht gab, weswegen er von Gerichts wegen da auch verurteilt worden ist – erstens. Zweitens: Es war der erste Verfassungsschutzpräsident, der dann den Verdachtsfall im Zusammenhang mit der AfD aufgerufen hat. Es war der erste Verfassungsschutzpräsident, der zufälligerweise den erfolgreichsten Landesverband der AfD – nämlich die AfD Thüringen – als erwiesen rechtsextrem eingestuft hat. Dieser Mann ist ein politischer Agitator. (Beifall AfD) Dieser Mann ist auf einem Kriegspfad gegen die AfD unterwegs und offenkundig nicht in der Lage, sich von seiner Fachebene Rat einzuholen und den Rat der Fachebene auch zu befolgen. Dieser Mann ist ein Sozialpädagoge, der anscheinend einem politischen Aktivismus verfallen ist, der ihn zu einem Grenzgänger macht und der zu einem schweren Risiko für die neue Regierung wird. Ich möchte Ihnen das ganz deutlich mal so ausdrücken. Herr Staatssekretär Götze, alles, was Sie hier vorgetragen haben, ist irrrelevant. Das werden wir im Untersuchungsausschuss besprechen. Das Thema der Indemnität, mit Verlaub, das ist die Sache der ParlKK, die nicht verfassungsmäßig zusammengesetzt ist und den Geheimdienst nicht verfassungsgemäß kontrolliert, und das wissen Sie auch. (Beifall AfD) Die Sache der Indemnität und die Frage, ob Abgeordnete dieses Hohen Hauses illegal beobachtet werden, wird ein zentraler Punkt des Untersuchungsausschusses sein, den wir als AfD-Fraktion heute beantragt haben. Die Fragen, die sich um die Person Kramer drehen, seine Persönlichkeitsdefizite, die – Vermerk des Innenministeriums – schweren Dienstvergehen, der Verdacht des schweren Dienstvergehens, Stephan Kramer, der – Vermerk des Thüringer Innenministeriums – wörtlich ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellt, die haben Sie ja gar nicht thematisiert.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Herr Abgeordneter, die zusätzliche Redezeit von 2 Minuten ist beendet.

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Björn Höcke AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Ja, ich komme zum Ende, Herr Präsident. Sie haben an dem Inhalt der Aktuellen Stunde vorbeigeredet. Deswegen ist es wichtig, dass Aufklärung betrieben wird, und die werden wir betreiben, Herr Götze. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde und schließe damit auch den Tagesordnungspunkt. Ich rufe vereinbarungsgemäß den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Das ist der TagesordnungsEs ergeht folgender Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Auch aus der Mitte des Landtags dürfen bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe für die erste Mündliche Anfrage Herrn Abgeordneten Schard auf, und zwar ist das die Mündliche Anfrage in der Drucksache 8/110. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Abgeordneter Schard.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ausschluss für Klinikmitarbeiter bei Externenprüfungen nach der Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege Im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz) vom 21. November 2007 wird für die Pflegehelferausbildung geregelt, dass die praktische Ausbildung nach § 12 Abs. 5 des entsprechenden Gesetzes an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt. Eine in § 15 des Gesetzes enthaltene Verordnungsermächtigung ist Grundlage für die Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege, in der Einzelheiten geregelt werden. Diese Verordnung wurde am 1. März 2024 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie geändert. Eine der Änderungen betrifft § 16 der Verordnung, in der Regularien für die sogenannte Externenprüfung definiert werden. Arbeitskräfte aus dem altenpflegerischen Bereich erhalten die Möglichkeit, zu der Prüfung aufgrund Berufserfahrung in ihren Einrichtungen zugelassen zu werden. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Arbeitskräfte aus dem krankenpflegerischen Bereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung in der Aufzählung nach § 12 Abs. 5 des Gesetzes eine Bestätigung des Landesgesetzgebers für die Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und der krankenpflegerischen Ausbildung, die sich auch bundesgesetzlich in der generalisierten Pflegeausbildung niederschlägt? 2. Aus welchen Gründen wurde in § 16 der Schulordnung eine Differenzierung innerhalb der in § 12 Abs. 5 des Gesetzes genannten Einrichtungen formuliert? 3. Inwieweit steht die Entscheidung im Sinne der Frage 2 im Widerspruch zur Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und der krankenpflegerischen Ausbildung, die sich auch bundesgesetzlich in der generalisierten Pflegeausbildung niederschlägt? 4. Inwieweit wurde über die Entscheidung im Sinne der Frage 2 innerhalb der verordnungsgebenden Häuser diskutiert und welche Abwägungsgründe wurden bewogen?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Minister Tischner.

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Christian Tischner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Die Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und krankenpflegerischen Ausbildung nach der Aufzählung in § 12 Abs. 5 Thüringer Pflegehilfegesetz ist gegeben. Frage 2: Zum 1. August 2024 trat eine Änderung der Thüringer Schulordnung für Helferberufe in der Pflege in Kraft. Die Änderung war erforderlich, um den Zugang zu einer Externenprüfung im Bildungsgang Altenpflegehilfe für Personen, die mehrjährig in einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Langzeitpflege tätig waren, zu ermöglichen. Der Bedarf hierfür resultiert aus den Erfordernissen des § 113c SGB XI. Die Änderung der genannten Schulordnung war im Ergebnis einer Beschlussfassung des Landespflegeausschusses durch das TMBJS vorbereitet und die notwendigen Strukturen waren in den Thüringer Pflegeschulen geschaffen worden. Frage 3: Die Ausbildung in den Helferberufen in der Pflege erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Helferberufe in der Pflege. Ziel der Ausbildung ist das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfungen, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis als Altenpflegehelfer/-in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer zu erfüllen. Für die Erteilung der jeweiligen Berufserlaubnis ist die praktische Ausbildung maßgeblich. Demnach wird kein Widerspruch zur Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und der krankenpflegerischen Ausbildung gesehen. Da zum Zeitpunkt der Änderung der genannten Verordnung ein Bedarf für die Zulassung zur Externenprüfung für den Landespflegeausschuss auf die Personengruppe der Beschäftigten in Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege bezogen wurde, ist seinerzeit nur diese Personengruppe in die Änderungsverordnung aufgenommen worden. Frage 4: Seitens der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen sind mit Schreiben vom 12. April 2024 an Frau Ministerin a. D. Werner dem TMBJS sowie dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ebenfalls Bedarfe für die Zulassung zu einer Externenprüfung für den Bereich „Krankenhaus“ dargestellt worden. Nach fachlicher Prüfung und Abstimmung auf Arbeitsebene soll der Zugang zu einer Externenprüfung auch den Personen, die mehrjährig in einem Krankenhaus tätig sind, ermöglicht werden. Eine entsprechende Änderung wurde vorbereitet. Die Änderungsverordnung befindet sich aktuell in der Bearbeitung und muss hiernach dem Bildungsausschuss des Landtags zur Herstellung des Benehmens zugeleitet werden.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann vielen Dank. Ich rufe die zweite Mündliche Anfrage auf, das ist die von Herrn Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/117. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Sicherheit auf Weihnachtsmärkten in Thüringen Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen, insbesondere im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte, im Vergleich mit anderen Ländern ein? 2. Welche passiven Schutzmaßnahmen kommen auf welchen Weihnachtsmärkten in Thüringen mit welchen Unterschieden im Vergleich zu den vergangenen Jahren zum Einsatz? 3. In welcher Qualität und Quantität werden die größeren Weihnachtsmärkte in Thüringen durch die Polizei bestreift?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 1: Das weltpolitische Geschehen im Jahr 2024 ist vor allem durch den weiterhin anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Entwicklungen im Nahostkonflikt geprägt. Daneben wirken sich mehrere islamistisch motivierte Anschläge und auch Messerangriffe auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland aus. Vor diesem Hintergrund ist auch der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung zuzumessen. Die in unterschiedlichen Größen bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte begründen aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offenen Zugangsmöglichkeiten eine besondere Gefährdungsrelevanz. Den Sicherheitsbehörden liegen bundesweit aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Adventszeit, insbesondere für Weihnachtsmärkte, ableiten lässt. Für Thüringen ergibt sich hierbei kein abweichendes Bild. Für den Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität ‑ religiöse Ideologie- ergibt sich aufgrund vorliegender Erkenntnisse ein anhaltend abstrakt hohes Gefährdungspotenzial. Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest stellen aufgrund ihrer Symbolik für christliche Werte ein ideologisches Ziel für islamistisch motivierte Täterinnen und Täter dar. Aufrufe des sogenannten Islamischen Staats zu Anschlägen am Weihnachtsfest wirken sich in diesem Zusammenhang jedoch nicht gefahrerhöhend aus. Sie unterstreichen vielmehr die abstrakt hohe Gefährdung im Phänomenbereich PMK ‑ religiöse Ideologie-. Aus den weiteren Phänomenbereichen der PMK liegen aktuell keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die grundsätzlich bestehende Gefährdung durch irrational handelnde oder emotionalisierte Einzeltäter bzw. allein handelnde Täterinnen oder Täter und die damit verbundene Möglichkeit von nicht kalkulierbaren Handlungsweisen insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen verwiesen. Zusammenfassend ist insofern zu konstatieren, dass sich anhand der derzeit vorliegenden Erkenntnisse keine konkrete Gefährdung für Weihnachtsmärkte ableiten lässt. Dennoch richten die Veranstalter, die Ordnungsbehörden und die Thüringer Polizei lageangepasst einen besonderen Fokus auf Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug. So viel zu Ihrer Frage 1. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Für die Weihnachtsmärkte in Thüringen bestehen übergreifend abgestimmte Sicherheitskonzepte. Eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen ist im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren grundsätzlich nicht zu verzeichnen. Lediglich die Landeshauptstadt informiert über Veränderungen der Schutzmaßnahmen in Form des Einsatzes von zertifizierten Zufahrtssperren an ausgewählten Örtlichkeiten. Ich komme zu Ihrer Frage 3: Die Thüringer Polizei stellt eine anlassbezogene und sichtbare polizeiliche Präsenz auf den größeren Thüringer Weihnachtsmärkten sicher. Auf ausgewählten Veranstaltungsflächen ist die Polizei mit Fußstreifen präsent. Weiterhin werden motorisierte Raumstreifen durchgeführt. Wie auch in den vergangenen Jahren ist auf dem Erfurter Domplatz eine temporäre mobile Polizeiwache eingerichtet, die zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts besetzt ist und als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher dient. Nach bundesweiter Abstimmung besteht keine Notwendigkeit zum Tragen besonderer Schutzausstattung sowie zum sichtbaren Mitführen von Langwaffen. Insofern wird dem besonderen Familienfestcharakter Rechnung getragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Jetzt habe ich tatsächlich eine Nachfrage. Ausgerechnet am letzten Wochenende wurden in verschiedenen Bundesländern einzelne Leute festgenommen, die als Islamisten bezeichnet werden. Hessen und Baden-Württemberg werden in der Presse genannt. Hat das in irgendeiner Form Auswirkungen auf Ihre Einschätzung, die Sie eben schon zu Frage 1 ausgeführt haben?

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Götze

Fragestunde

Das ist in die Lagebewertung mit eingeflossen.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Und eine zweite Frage: Haben die jüngsten Entwicklungen vom letzten Wochenende, die in Syrien stattfanden, irgendwelche Auswirkungen auf Weihnachtsmärkte in Thüringen, und falls ja, welche?

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Götze

Fragestunde

Derartige Erkenntnisse liegen mir bislang nicht vor.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Damit ist das Kontingent des Fragestellers an Zusatzfragen erschöpft. Ich frage trotzdem ins Plenum: Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur dritten Mündlichen Anfrage, und zwar von Frau Abgeordneter Müller in Drucksache 8/127. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Stellvertretend für Frau Müller liest Herr Abgeordneter Schaft die Mündliche Anfrage vor.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Genau. Danke, Herr Präsident, ich vertrete die Kollegin. Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller Verwaltung von „Fremdwohnungsbestand“ durch kommunale Wohnungsunternehmen in Thüringen Gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 4 der Thüringer Kommunalordnung darf die Gemeinde ungeachtet des mit ihnen verfolgten öffentlichen Zwecks Unternehmen nur gründen, übernehmen oder erweitern, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Dies gilt ausdrücklich nicht bei einem Tätigwerden im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und ‑ vorsorge, des öffentlichen Personennahverkehrs, des öffentlichen Wohnungsbaus sowie der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung einschließlich einer Betätigung auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von hieraus gewonnener thermischer Energie; hiermit verbundene Dienstleistungen sind zulässig, wenn ihnen im Vergleich zum Hauptzweck eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Gegebenenfalls ist ein Markterkundungsverfahren unter Einbindung der betroffenen örtlichen Betriebe in Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie durchzuführen. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Eine der Aktivitäten, für die die Anwendung des § 71 Thüringer Kommunalordnung im Raum steht, ist die Übernahme der Verwaltung von „Fremdwohnungsbestand” durch kommunale Wohnungsunternehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2024 bekannt, in denen in Kommunen des Landes die Übernahme der Aufgabe der Verwaltung von fremdem Wohnungsbestand in kommunaler oder privater Hand durch das örtliche kommunale Wohnungsunternehmen in Diskussion war und von der Kommune bzw. dem kommunalen Wohnungsunternehmen dann umgesetzt bzw. von den Kommunen nicht weiterverfolgt wurde? 2. Wie viele Fälle sind der Landesregierung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2024 bekannt, in denen kommunale Wohnungsunternehmen in Thüringen die Verwaltung von Wohnungsbestand für andere kommunale Wohnungsunternehmen bzw. für andere private Wohnungsunternehmen übernehmen wollten und dies von der Kommunalaufsicht genehmigt bzw. nicht genehmigt wurde? 3. Welche rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründe wurden in den in den Fragen 1 und 2 erfragten Fällen für die Zulassung bzw. Ablehnung der Verwaltung von „Fremdwohnungsbestand” durch das jeweilige kommunale Wohnungsunternehmen benannt? 4. Inwiefern bzw. warum ist nach Ansicht der Landesregierung die Übernahme der Verwaltung von Fremdwohnungsbestand durch kommunale Wohnungsunternehmen durch die derzeit geltende Fassung des § 71 Thüringer Kommunalordnung erfasst bzw. nicht erfasst?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank. Für das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antwortet Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Erlauben Sie mir zunächst zum besseren Verständnis eine Vorbemerkung: Die Fragen der Mündlichen Anfrage berühren den Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis, der durch das Recht auf kommunale Selbstverwaltung geprägt ist. Den Gemeinden steht hier ein erhebliches durch Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 der Thüringer Verfassung garantiertes Maß an Eigenverantwortung zu, das staatlichem Zugriff vorenthalten ist. Daher verbietet sich insoweit ein allgemeines, im rechtsaufsichtlichen Sinne anlassloses Informationsverlangen der Rechtsaufsichtsbehörden gegenüber den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften. Die Kenntnisse der Landesregierung in diesem Aufgabenkreis beruhen daher nur auf Informationen, die bei den Rechtsaufsichtsbehörden ohnehin vorliegen oder wenn sich aus der Anfrage ein Anlass für ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden ergeben würde. Für eine hierüber hinausgehende Informationsbeschaffung ist bei den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises kein Raum. Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen. Die Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten: Anknüpfend an die Vorbemerkung darf ich Ihnen zur Beantwortung der Frage 1 mitteilen, dass keine Anzeigepflicht besteht, wenn Städte und Gemeinden zu ihrer unternehmerischen Betätigung allgemeine Überlegungen anstellen. Folglich werden bei den Rechtsaufsichtsbehörden auch keine Übersichten geführt, aus denen sich belastbare Informationen im Sinne der Fragestellung ergeben würden. Lediglich im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Beratung der kommunalen Gebietskörperschaften oder in reinen Informationsgesprächen können vereinzelt solche Vorüberlegungen von Kommunen bekannt werden. So hat der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen im Januar 2023 ein Gespräch im Thüringer Innenministerium im Zusammenhang mit Überlegungen zur Verwaltung von Fremdeigentum durch eine hundertprozentig kommunale Wohnungsgesellschaft gesucht. Im Rahmen dieses Gesprächs wurden die kommunalrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer unternehmerischen Betätigung erörtert. So viel zu Frage 1. Ich komme zu Ihrer Frage 2: Die Beurteilung einer beabsichtigten wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden ist immer eine Frage des Einzelfalls. Den Kommunen stehen im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zu, die die besonderen Verhältnisse vor Ort berücksichtigen. Dabei haben die Kommunen den Unternehmensgegenstand mit Blick darauf zu prüfen, ob eine Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betätigung durch einen öffentlichen Zweck, aber auch die weiteren kommunalrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Prüfung durch die Rechtsaufsichten erfolgt in den Fällen, in denen die Thüringer Kommunalordnung ein rechtsaufsichtliches Genehmigungsverfahren sieht. Das ist neben der Gründung eines Unternehmens dann der Fall, wenn bei einem bestehenden Unternehmen, an dem die Kommune unmittelbar beteiligt ist, eine Änderung der Zweckbestimmung oder die Beteiligung an einem anderen Unternehmen beabsichtigt ist. Übersichten, aus denen sich die Einzelheiten solcher rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren in Bezug auf die konkrete unternehmerische Betätigung von Kommunen ergeben, werden durch die Rechtsaufsichtsbehörden nicht geführt. Detaillierte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung daher nicht vor. Ich komme zu Ihrer Frage 3: Hier möchte ich zur Beantwortung auf die zu den Fragen 1 und 2 gegebenen Antworten verweisen. Und ich komme zu Ihrer Frage 4: Auch bei der Beantwortung dieser Frage möchte ich zunächst einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist, eine Frage des Einzelfalls ist. Daher kann ich auf die gestellte Frage nur allgemein eingehen. Grundsätzlich ist ein öffentlicher Zweck immer dann gegeben, wenn die Wahrnehmung der Aufgabe oder des Aufgabenbereichs durch ein kommunales Unternehmen im Interesse der Gemeindeeinwohner oder des Gemeinwohls erfolgt. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung wird man davon ausgehen dürfen, dass sich eine Anknüpfung an einen öffentlichen Zweck jedenfalls dann nicht mehr begründen lässt, wenn eine Verbindung der unternehmerischen Betätigung zum weiten Feld der gemeindlichen Aufgabenerfüllung nicht mehr hergestellt werden kann. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass insoweit nicht das Interesse des Unternehmens selbst an einer gewinnbringenden und/ oder unternehmerisch sinnvollen Ergänzung und/ oder Erweiterung seiner Betätigung oder an einer Auslastung vorhandener Ressourcen Gegenstand der Betrachtung ist, sondern allein der Kreis der der Trägerkommune obliegenden Aufgaben. Denn die gemeindewirtschaftliche Betätigung ist lediglich eine Form der kommunalen Aufgabenerfüllung. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde kann und darf sich also nur im Rahmen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Gemeinde bewegen. In äußerst engen Grenzen lässt die Rechtsprechung sogenannte Annextätigkeiten oder Tätigkeiten zur Ressourcenauslastung ohne Rechtfertigung durch einen öffentlichen Zweck zu. Die Rechtsprechung ist dabei jedoch äußerst destruktiv. Danach liegt beispielsweise keine zulässige Randnutzung mehr vor, wenn mit der Einstellung eines Mitarbeiters ein Personalbestand überhaupt erst geschaffen wurde, der nun in diesem übernommenen Tätigkeitsfeld auszulasten wäre. Ebenso geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Gemeinde sich den die Betätigung rechtfertigenden Zweck nicht selbst dadurch schaffen darf, dass sie entsprechende Einrichtungen so umfangreich dimensioniert, dass sie nur bei zusätzlicher privatwirtschaftlicher Betätigung wirtschaftlich arbeiten kann. All das haben die Kommunen und ihre Unternehmen bei ihren Überlegungen zur Übernahme von Verwaltungstätigkeiten zu berücksichtigen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ist die Antwort auf Frage 4 so zu interpretieren, dass eine Verwaltung eines externen Wohnungsbestands durch ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in einer anderen Gemeinde nicht mehr aus der von Ihnen vorgetragenen Rechtsprechung gedeckt wäre, oder habe ich das falsch verstanden?

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Götze

Fragestunde

Na ja, ich habe Ihnen den allgemeinen Rahmen dargelegt, der gilt, und Sie versuchen jetzt, den Einzelfall darunter zu subsumieren. In dieser Schnelle und Pauschalität kann ich Ihre Frage schlicht und ergreifend nicht beantworten. Man müsste sich diesen konkreten Fall anschauen und prüfen, ob er den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Vorgaben der Rechtsprechung entspricht.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Das heißt, das ist aber jetzt auch nicht auszuschließen, dass das möglich wäre. Das wäre dann meine zweite Nachfrage, Herr Präsident. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es also aus dem heutigen Kenntnisstand der Landesregierung auch nicht auszuschließen.

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Götze

Fragestunde

Herr Abgeordneter, ich würde vorschlagen, dass Sie daraus eine Kleine Anfrage machen, und dann haben wir alle genug Zeit, uns den Sachverhalt anzuschauen und fundiert und richtig zu antworten.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Damit ist das Kontingent an Nachfragen erschöpft. Der Fragesteller hat keine Fragen gestellt und die zwei Zusatzfragen kamen aus dem Plenum. Von daher ist die Möglichkeit der Fragestellung erschöpft. Ich komme nun zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 8/129. Hier antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Förderung für ein Ferienzentrum in Oberhof Nach mir vorliegenden Informationen wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Zuschüsse für ein Bauvorhaben zur Modernisierung eines Ferienzentrums in der Stadt Oberhof im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Höhe von 2,83 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Grundlage für diese Förderung sollte die Richtlinie des Landes zur investiven Förderung von Familienferienstätten sein. Explizit für das Förderprojekt seien im Landeshaushalt 2024 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2025 und 2026 eingestellt worden. Nach Angaben des Trägers des Ferienzentrums in Oberhof wurde diese Förderzusage Anfang November 2024 überraschend zurückgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Haushaltsmittel, die explizit für dieses Projekt in den Jahren 2024 bis 2026 im Rahmen des Landeshaushalts eingeplant waren? 2. Aus welchen Gründen wurde die Förderzusage Anfang November 2024 überraschend zurückgenommen? 3. Zu welchem Zeitpunkt waren diese Gründe im zuständigen Ministerium und der zuständigen Hausleitung bekannt? 4. In welchen weiteren Fällen wurden aus den in der Antwort auf Frage 2 genannten Gründen in Aussicht gestellte Mittel und Zusicherungen zurückgezogen?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Ich erteile Frau Ministerin Schenk das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zu Frage 1: Im Landeshaushalt 2024 wurden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 1.416.700 Euro eingestellt. Diese Mittel, also insgesamt 2.833.400 Euro, waren als Landesanteil zu einer Bundesförderung in gleicher Höhe für den Erweiterungsbau in der Ferienstätte Oberhof vorgesehen. Sie sollten explizit mit der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger zum Bau und zur Verbesserung von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe“ bereitgestellt werden. Die Fragen 2 und 3 werde ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Für die Investitionsförderung des Ferienzentrums Oberhof lag bis Anfang November 2024 keine rechtsverbindliche Förderzusage vor. Dem Träger, die AWO SANO gGmbH, wurde seitens des TMASGFF lediglich mitgeteilt, dass das Projekt mit einem neuen Förderzweck in die Förderplanung für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen wurde. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantragung bei der Bewilligungsbehörde, dem TLVwA, erforderlich ist und eine Bewilligung der Förderung unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit steht. Im zeitlichen Verlauf haben unter anderem die zwingend erforderliche baufachliche Prüfung sowie weitere notwendige fachliche Abstimmung mit dem Träger die Bewilligung des neuen Vorhabens stark verzögert. Eine Bewilligung war aus fachlichen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das TMASGFF informierte unverzüglich die Bewilligungsbehörde, welche ihrerseits dann auch den Träger in Kenntnis setzte. Der Antrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligungsreif. Für die bereits am 30. Juni 2024 beantragten Landesmittel soll durch die Bewilligungsbehörde ein Ablehnungsbescheid erlassen werden. Frage 4: Das Bauvorhaben zur Modernisierung des Ferienzentrums in Oberhof ist das einzige Projekt, das von der Sperrung der Verpflichtungsermächtigung betroffen ist. Für weitere Bauvorhaben standen von vornherein keine VEs zur Verfügung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 8/131. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Zuwendungsbescheid für den Landkreis Hildburghausen im Zusammenhang mit der Unterstützung zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung In den Sitzungen am 23. und 30. Oktober 2024 beriet der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags über einen Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens und hat schließlich für den Landkreis Sonneberg und den Landkreis Hildburghausen eine rückzahlbare Zuwendung zur Unterstützung von Landkreisen bei der Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit der Insolvenz eines bedarfsnotwendigen Krankenhauses beschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat der Landkreis Hildburghausen den Zuwendungsbescheid erhalten? 2. Sofern der Landkreis Hildburghausen den Bescheid noch nicht erhalten hat, aus welchen Gründen ist dies bisher nicht geschehen? 3. Sofern der Landkreis Hildburghausen den Bescheid noch nicht erhalten hat, wann wird er diesen erhalten? 4. Welche Rückzahlungsmodalitäten gelten für den Landkreis Hildburghausen?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Ich erteile Frau Ministerin Schenk das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann wie folgt: Die Fragen 1 bis 4 werde ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Dem Landkreis Hildburghausen wurde mit Zuwendungsbescheid vom 11. Dezember 2024 eine unbedingt rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 5,5 Millionen Euro bewilligt. Wie vom Landkreis beantragt, wurde ihm diese Zuwendung zinsfrei und für die ersten fünf Jahre tilgungsfrei gewährt. Die Rückzahlung soll folglich ab 2030 in halbjährlichen Tranchen zum 30. Juni und zum 31. Dezember in Höhe von jeweils 550.000 Euro erfolgen. Damit entfallen die Antworten zu den Fragen 2 und 3. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Kommen wir nun zu der Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter König-Preuss in der Drucksache 8/139. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Ich bin gerade irritiert, dass das Ministerium antwortet. Ich dachte, es gäbe jetzt ein Justiz- und Migrationsministerium – okay. Geplante Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg Im Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD wird die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen in den Städten Suhl und Eisenberg angekündigt und erklärt, dass Nachfolgelösungen gefunden werden. In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 28. November 2024 wird ausführlich über den Stand des Um- und Ausbaus der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg berichtet, der Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein soll, also in wenigen Tagen. Laut der Tageszeitung wurden Investitionen in Höhe von rund 5 Millionen Euro für Wohnmodule zur Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg verwendet, die zusätzlichen 228 geflüchteten Personen Platz bieten sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Investitionen, die zum Umbau und zur EAE in der Stadt Eisenberg benötigt werden (bitte unter Angabe der bis Ende November 2024 bereits verausgabten Mittel)? 2. Welche genauen Gründe führten zu der Entscheidung, die Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg zu schließen, insbesondere vor dem Hintergrund der getätigten Investitionen (bitte hierbei auf belastbare Prognosen zur zukünftigen Kapazitätsauslastung von EAEs in Thüringen eingehen, die diese Schließung rechtfertigen)? 3. Wie plant die Landesregierung, bestehende Verträge (beispielsweise im Bereich der sozialen Betreuung, Sicherheit und Infrastruktur) angesichts der geplanten Schließung der EAE in der Stadt Eisenberg zu erfüllen oder abzulösen (bitte bestehende Verträge mit der jeweiligen Laufzeit angeben)? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der getätigten Investitionen in die Modulbauten angesichts der geplanten Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg (bitte hierbei auf bereits eruierte Nachnutzungsoptionen eingehen)?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Vielen Dank. Für das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 lautet wie folgt: Im Haushaltsjahr 2023 wurden für die Erweiterung der Kapazitäten der Außenstelle Eisenberg Investitionen in Höhe von insgesamt 24.490,20 Euro in Form von Stühlen, Spinden und Bettwäsche getätigt. Die Investitionen im Haushaltsjahr 2024 in die baulichen Maßnahmen zur Errichtung von Wohnmodulen zur Steigerung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten belaufen sich bis zum November 2024 auf rund 2,9 Millionen Euro. Für die Fertigstellung werden nach aktuellem Kenntnisstand weitere Mittel in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro benötigt. So viel zu Ihrer Frage 1. Ich komme zu Ihrer Frage 2 und möchte diese gemeinsam mit der Frage 4 beantworten: Mit den von Ihnen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage angesprochenen Inhalten des Regierungsvertrags hat sich die Landesregierung noch nicht befasst. Die Landesregierung hat im Hinblick auf die Schließung der Außenstelle Eisenberg daher noch keine Entscheidung getroffen. Die Antwort zu Frage 3 lautet wie folgt: Das Landesverwaltungsamt ist Vertragspartner des gebundenen Sozialdienstleisters, der auch die medizinischen Leistungen abdeckt. Es besteht ein Vertrag, der mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar ist. Die medizinischen Leistungen sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Das Landesamt für Bau und Verkehr ist jeweils Vertragspartner für den Bewachungsvertrag, den Reinigungsvertrag und den Verpflegungsvertrag. Der Bewachungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Der Reinigungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Der Verpflegungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. Das Landesamt für Bau und Verkehr hat auch beim Verpflegungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Es war angedacht, dass für den Standort Eisenberg Hausmeisterdienstleistungen ausgeschrieben werden. Eine solche Ausschreibung ist bisher noch nicht erfolgt. Die Grünanlagenpflegedienste und der Winterdienst werden für die jeweilige Saison jährlich neu vergeben, sodass hier keine Kündigungsfristen zu beachten sind. Die verschiedenen Wartungsverträge müssen gesondert betrachtet und im Fall der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung gekündigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Immobilie im Landeseigentum befindet und auch bei einer Schließung der Einrichtung in einer Art Stand-by oder im Leerstandsbetrieb bewirtschaftet werden müsste. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich sehe eine Rückfrage der Fragestellerin. Bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Als Erstes: Hält denn die Landesregierung die Schließung einer neu erweiterten, mit ca. 5 Millionen Euro finanzierten Erstaufnahmeeinrichtung für sinnvoll und wie wird das begründet?

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Götze

Fragestunde

Der diesbezügliche Willensbildungsprozess ist auch in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Eine zweite Rückfrage. Bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Die Landesregierung, die ja gerade am Rednerpult steht, ist die Landesregierung der sogenannten Brombeerkoalition, die eingesetzt wurde, um die im Koalitionsvertrag enthaltenen Versprechungen zu erfüllen. Ist das so?

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Götze

Fragestunde

Das ist nicht so. Vor Ihnen steht der Staatssekretär des Innenministeriums und nicht die gesamte Landesregierung. Wie der Koalitionsvertrag zukünftig umgesetzt werden wird, wird sicher Gegenstand von Kabinettsberatungen sein. Und wenn Sie dann dazu weitere Fragen haben, bietet sich dazu auch die Form der Kleinen Anfrage an.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Die Kleine Anfrage, aha. Wie lange sind Sie noch Staatssekretär im Innenministerium?

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Götze

Fragestunde

Das müssen Sie abwarten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich glaube, das war eine dritte Frage. Ich sehe aber eine weitere Frage des Abgeordneten Kobelt. Bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Fragestunde

Sie hatten ja gesagt – zusammengefasst –, dass jetzt also eine gewisse Millionensumme investiert wurde und dass, um die Investitionen fertigzustellen, eine genannte zusätzliche Millionensumme notwendig ist. Was passiert denn jetzt damit? Also wird jetzt die erste Summe abgeschrieben oder wird die zweite Summe noch aufgebracht, damit es fertiggestellt werden kann?

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Götze

Fragestunde

Diese Frage hat, so habe ich das zumindest verstanden, Frau Abgeordnete König-Preuss ja gerade formuliert. Ich kann Ihnen die, und da wiederhole ich mich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich hatte ausgeführt, dass auch im Falle einer Schließung die Liegenschaft im Stand-by-Betrieb wird weiterbetrieben werden müssen. Alles andere wird auch davon abhängen, wie sich die Flüchtlingszahlen in den nächsten Monaten entwickeln werden. Momentan sind sie erfreulich niedrig – das auch nur am Rande. Wie gesagt, sobald die Willensbildung diesbezüglich abgeschlossen ist, wird Sie die dann zuständige Ministerin sicher gern informieren.

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Roberto Kobelt BSW

Fragestunde

Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe keine weiteren Rückfragen aus dem Plenum. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hande mit der Drucksache 8/145 auf. Für die Landesregierung wird dann erneut das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten.

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Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anwendung des § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes Bestimmte Dienstleistungen der öffentlichen Hand unterliegen gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz seit dem 1. Januar 2017 der Besteuerung. Nach § 27 Umsatzsteuergesetz gelten Übergangsregelungen, die es den juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlauben, in diesen Fällen erst später mit der Umsatzbesteuerung zu beginnen. Die Übergangsfrist ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 bis zum 1. Januar 2027 verlängert worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Nimmt der Freistaat Thüringen die Möglichkeiten des § 27 Abs. 22 und 22a Umsatzsteuergesetz in Anspruch, wenn ja, bis zu welchem Zeitraum, und wenn nein, warum nicht? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Landeshauptstadt Erfurt die Gebühren für 98 städtische Leistungen (unter anderem Friedhof, Musikschule und Straßenreinigung) erhöht, um die Umsatzsteuer abzuführen, obwohl sie die Möglichkeit hätte, die Besteuerung noch zwei weitere Jahre auszusetzen? 3. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen wollen nach Kenntnis der Landesregierung von der Möglichkeit des um zwei Jahre verschobenen Beginns der Besteuerung keinen Gebrauch machen? 4. Hat die Landesregierung die Kommunen dahin gehend beraten oder ihnen auf sonstigem Wege dazu geraten, von der Übergangsregelung des § 22 Abs. 22 und 22a Umsatzsteuergesetz auch weiterhin Gebrauch zu machen, und wenn ja, auf welchem Weg? Danke.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Götze, bitte.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Freistaat macht von der Möglichkeit auch weiterhin Gebrauch. Antwort auf Frage 2: Die in der Frage angesprochenen Aufgaben nimmt die Stadt Erfurt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. In diesem Bereich verbietet sich ein allgemeines, im rechtsaufsichtlichen Sinne anlassloses Informationsverlangen der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften. Die Landesregierung hat aus rechtsaufsichtlicher Perspektive daher keine Veranlassung, die Motive der Stadt Erfurt für ihre Gebührengestaltung in Einzelfällen zu hinterfragen. Ich komme zur Frage 3: Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass der Landesregierung diesbezüglich keine umfassenden Erkenntnisse vorliegen. Ich komme zur Frage 4, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Entscheidung der Kommune ist Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb wurden die Kommunen über die Rechtslage etwa durch die Übersendung von Auslegungshinweisen des Bundesministeriums der Finanzen im Juli 2022 informiert. Die konkrete Entscheidung wurde den Kommunen aber nicht vorweggenommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung. Ich sehe keine weiteren Rückfragen und komme nun zur Anfrage der Abgeordneten Güngör in der Drucksache 8/146, die dankenswerterweise von Frau Mitteldorf übernommen wird. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin Güngör. Ich verlese die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör. Sanierungsfall Grundschule „In der Waldsiedlung“ in der Stadt Hermsdorf Am 27. November 2024 informierte der MDR in einem Medienbeitrag über die Sanierungsbedürftigkeit der Grundschule „In der Waldsiedlung“ in der Stadt Hermsdorf im Saale-Holzland-Kreis. Bemängelt werden unter anderem ein undichtes Dach und feuchte Wände. Die Sanierung der Grundschule sei erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Die Grundschule ist nur eines von vielen Sanierungsvorhaben im Saale-Holzland-Kreis. Laut MDR-Bericht sollen in dem Landkreis in den kommenden Jahren an 14 weiteren Bildungseinrichtungen Sanierungen stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist Gebäudeeigentümer und wie sind für den baulichen Zustand/die Instandhaltung der Grundschule „In der Waldsiedlung“ die Verantwortlichkeiten zwischen Schulträger und Gebäudeeigentümer verteilt? 2. Welche Fördermöglichkeiten standen dem Saale-Holzland-Kreis im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2024 für Investitionen in den Schulbau mit welchem finanziellen Volumen zur Verfügung und wurden in welcher Höhe in Anspruch genommen (bitte differenzieren nach Schule und Schulart)? 3. Wie schätzt die Landesregierung die erst für das Jahr 2029 geplante Sanierung der Grundschule „In der Waldsiedlung“ vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes und einer möglichen Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes ein? 4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch den Freistaat Thüringen sieht die Landesregierung, um die von dem Saale-Holzland-Kreis für das Jahr 2029 geplante Sanierung der Grundschule „In der Waldsiedlung“ schon im kommenden Jahr umzusetzen?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke, Frau Mitteldorf. Für das Ministerium antwortet Herr Minister Schütz. Bitte.

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Steffen Schütz

Fragestunde

Zunächst möchte ich auch meine erste Rede als Minister damit beginnen, Ihnen herzlich für die freundlichen Glückwünsche zu danken, und noch mal betonen, dass mir an einer konstruktiven Zusammenarbeit sehr gelegen ist. Insofern, Frau Kollegin Güngör, danke ich Ihnen für die Anfrage. Auch mich – und das möchte ich voranstellen – haben die Presseberichte über die Schule in Hermsdorf, um die es hier geht, sehr nachdenklich gemacht. Ich weiß, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Ich weiß, dass in Rede steht, dass die Standfestigkeit bzw. die statische Festigkeit der Schule angezweifelt wird. Ich weiß aber auch von einem Gutachten, das da vorliegen soll. Ich danke zunächst mal, wie gesagt, für die Anfrage und möchte sie wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung befindet sich die Staatliche Grundschule „In der Waldsiedlung“ in Hermsdorf im Eigentum des Saale-Holzland-Kreises, der auch gleichzeitig der zuständige Schulträger ist. Der Saale-HolzlandKreis ist als Schulträger nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes dafür verantwortlich, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen in dessen Zuständigkeitsbereich vorzuhalten. Dies umfasst somit auch, die bauliche Infrastruktur wie beispielsweise die Schulgebäude in einem baulichen Zustand vorzuhalten, der für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlich ist. Zu Frage 2: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Zu den Fördermöglichkeiten der Schulbauförderung ist zu sagen: Dem Saale-Holzland-Kreis standen und stehen grundsätzlich die an staatliche Schulträger gerichteten Projektförderprogramme der Schulbauförderung zur Verfügung. In den Jahren 2014 bis 2024 waren das das aus Landesmitteln finanzierte Schulinvestitionsprogramm sowie das vom Land kofinanzierte Bundesprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen. Letzteres ist bewilligungsseitig in den Jahren 2018 bis 2020 vollständig ausgeschöpft worden und läuft nach den Vorgaben des Bundes derzeit aus, sodass hier keine neuen Bewilligungen mehr möglich sind. Im genannten Zeitraum standen den staatlichen Schulträgern Thüringens über diese Programme folgende Fördervolumina zur Verfügung: aus dem Schulinvestitionsprogramm ca. 320 Millionen Euro, im Rahmen des Bundesprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen ca. 80 Millionen Euro. In den Jahren 2014 bis 2024 wurden im Rahmen dieser Programme insgesamt neun Schulen durch den Saale-Holzland-Kreis zur Förderung angemeldet. Im Ergebnis davon konnten fünf Schulen mit Investitionsmitteln für Schulbaumaßnahmen in Höhe von 12,63 Millionen Euro bedacht werden. Nach Schulart erhielten folgende Schulen Fördersummen: die Grundschule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz ca. 450.000 Euro, die Grundschule Königshofen 1,646 Millionen Euro, die Grundschule „Saaletalblick“ in Orlamünde 6 Millionen Euro, die Regelschule Dorndorf 2,93 Millionen Euro und die Gemeinschaftsschule in Bürgel 1,597 Millionen Euro. Weiterhin erhalten alle staatlichen Schulträger seit 1995 eine jährliche Investitionspauschale für Schulgebäude, den sogenannten Sonderlastenausgleich für Schulbauten nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Diese Mittel dürfen von den Schulträgern eigenverantwortlich im Schulbaubereich eingesetzt werden. Eine Zuordnung der Mittel zu bestimmten Schulen oder Schularten erfolgt bewilligungsseitig daher grundsätzlich nicht. Der Saale-Holzland-Kreis erhielt auf diesem Wege in den Jahren 2014 bis 2024 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 9,56 Millionen Euro. Nach den Programmen GanztagInvest und DigitalPakt gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten. Dem Saale-Holzland-Kreis standen und stehen auch hier im Rahmen der genannten Programme Fördermöglichkeiten zur Verfügung bzw. sind auch durch diesen in Anspruch genommen worden. Zum einen Mittel des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der Laufzeit 2021 bis 2022: Hier hat der Saale-Holzland-Kreis ein Budget von 1,069 Millionen Euro, aufgeteilt auf einen Fördermittelanteil von 90 Prozent in Höhe von 962.000 – alles gerundete Zahlen – und einen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 106.000 Euro, gehabt. Die Förderung bezog sich ausschließlich auf eine Förderung von Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagesbetreuung. Der Saale-Holzland-Kreis beantragte für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ die Förderung von Baumaßnahmen für die Errichtung einer Spielanlage inklusive Fallschutz, die Ausstattung des Außenbereichs mit Spielgeräten und Sitzelementen, einer Sandkastenabdeckung inklusive Sonnensegel sowie des Hortbereichs mit Mobiliar und Garderobenspinden. Bei einer Investitionssumme in Höhe von 89.800 Euro wurde dem Saale-Holzland-Kreis eine Zuwendung von 80.820 Euro gewährt. Zum Zweiten die Mittel aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in der Laufzeit 2024 bis 2027: Das Budget des Saale-Holzland-Kreises beträgt im Rahmen dieses Programms 4,266 Millionen Euro, aufgeteilt wiederum auf einen Fördermittelanteil von 90 Prozent in Höhe von 3,839 Millionen Euro und einen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 426.000 Euro. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf eine Förderung von Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung, also den Hort. Bisher liegt der Landesregierung kein Antrag des Saale-Holzland-Kreises auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen des GanztagInvest II vor. Zum Dritten Mittel aus dem DigitalPakt Schule in der Laufzeit 2019 bis 2024: Das Budget des SaaleHolzland-Kreises beträgt im DigitalPakt I 4,177 Millionen Euro ohne den Eigenanteil. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf den Ausbau oder die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, also LAN und WLAN, einschließlich Schulserver, Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitaler Präsentationstechnik sowie der Beschaffung von mobilen Endgeräten als Klassensatz. Über weitere Zusatzprogramme käme eine weitere Förderung von mobilen Endgeräten für Schüler und Lehrkräfte sowie der Administration von Lehr-/Lerninfrastrukturen in Betracht. Für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ wurden im Rahmen des DigitalPakts I 147.000 Euro für den Ausbau der Netzstruktur sowie für ein interaktives Display bewilligt. Zu Frage 3: Wie im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 bereits dargestellt, ist der Saale-HolzlandKreis als zuständiger Schulträger eigenverantwortlich dafür zuständig, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Dies umfasst im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die eigenständige Beurteilung der Notwendigkeit von Schulbauvorhaben sowie die Entscheidung zu deren Priorisierung, Durchführung und Finanzierung. Das Land erhält üblicherweise nur dann über den baulichen Zustand einzelner Schulstandorte Kenntnis, wenn diese zur Begründung eines Förderbedarfs im Rahmen der Anmeldung von Schulbauvorhaben zu entsprechenden Förderprogrammen angeführt wird. Da bisher durch den Saale-Holzland-Kreis kein Sanierungsvorhaben für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ zur Förderung angemeldet worden ist, liegen der Landesregierung auch keine belastbaren Informationen zur Beurteilung der tatsächlichen baulichen Situation an diesem Schulstandort vor. Zu Frage 4: Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Das wäre zum einen eine Unterstützungsmöglichkeit durch die Schulbauförderung. Eine Unterstützungsmöglichkeit durch die Landesregierung für die Sanierung der Grundschule käme im Wege einer Projektförderung über das Schulinvestitionsprogramm des Landes in Betracht. Nach der hierfür einschlägigen Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus muss der Saale-Holzland-Kreis das beabsichtigte Schulbauvorhaben an der Grundschule „In der Waldsiedlung“ hierfür zunächst bei dem für die Schulbauförderung zuständigen Ministerium, also bisher dem TMIL, zur Förderung anmelden. Die Anmeldefrist für das Förderjahr endete bereits am 30. Juni 2024, sodass eine Förderung frühestens ab dem Jahr 2026 möglich ist. Hierzu müsste der Landkreis bis zum 30. Juni 2025 eine Vorhabenanmeldung beim für Schulbauförderung zuständigen Ministerium, dem ehemaligen TMIL, vorlegen. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung zu Frage 2 dargestellt, erhält der Saale-Holzland-Kreis als Schulträger auch weiterhin jährlich eine Investitionspauschale für Schulgebäude. Diese Mittel könnten vom Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbstverständlich auch für Sanierungs- und Sicherungsarbeiten an der Grundschule in Hermsdorf eingesetzt werden. Zum Zweiten: Eine Förderung des gesamten Schulneubaus aus Mitteln des GanztagInvest II ist nicht möglich. Es kommt beispielsweise nur die Förderung eines Hortneubaus bzw. eine anteilige Förderung eines Schulneubaus aus Mitteln des Ganz ­ tagInvest II in Betracht. Die Vorhaben müssen je ­ doch entsprechend den Vorgaben des Bundes bis zum 30. September 2027 tatsächlich abgeschlossen und alle Mittel verausgabt worden sein.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke, Herr Minister Schütz. Ich sehe eine Rückfrage der Abgeordneten Große-Röthig. Bitte schön.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Meine erste Frage ist: Wenn am 30.06. die Einreichungsperiode für die Schulbauförderung geendet hat, welche sind denn dann die Schulstandorte, die in der nächsten Förderperiode von den Schulbaumitteln profitieren?

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Steffen Schütz

Fragestunde

Grundsätzlich entscheidet das der Schulträger. Aber ich bitte Sie um Verständnis, ich würde Ihnen diese Frage gern schriftlich beantworten, nachdem ich das Haus übernommen habe und Zeit hatte, mich mit der Materie noch mal vertieft zu befassen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Sie hatten eine zweite Rückfrage?

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Genau. Also gehe ich richtig in der Annahme – ich habe jetzt so ein bisschen die Zahlen mal mitgeschrieben –, dass allein der Saale-Holzland-Kreis 27,5 Millionen roundabout an Schulbaumitteln und Mitteln aus dem Digitalpakt I erhalten hat in den letzten zehn Jahren?

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Steffen Schütz

Fragestunde

Ich glaube, Sie haben die Zahlen richtig interpretiert. Die mir vorliegenden Zahlen sagen das, ja.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung.

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Steffen Schütz

Fragestunde

Sehr gern.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Dann schaffen wir zeitlich noch die nächste Anfrage des Herrn Abgeordneten Schaft in der Drucksache 8/147. Bei mir steht noch, dass für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft antwortet. Ich gehe aber davon aus, dass Herr Tischner in der Rolle als Wissenschaftsminister antworten wird. Herr Schaft, bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, dass es auch noch klappt. Beteiligung von Lehrbeauftragten in Hochschulgremien Lehrbeauftragte können an den Thüringer Hochschulen nach § 93 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz zur Ergänzung des Lehrangebots der Hochschulen Lehraufträge erhalten, in begründeten Fällen auch zur Sicherung des Lehrangebots. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Lehr- und Studienangebot. Sie gestalten damit in einem nicht unwesentlichen Umfang und haben ein berechtigtes Interesse an der Mitwirkung an hochschulinternen Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen. An der Universität Erfurt gab es bis zur letzten Änderung der Grundordnung eine Regelung, die einer vertretenden Person der Lehrbeauftragten, denen die Mitwirkungsrechte durch die Hochschulleitung eingeräumt wurden, die Möglichkeit eröffnete, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Senats teilzunehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Lehrbeauftragte, die in drei Jahren mit oder ohne Unterbrechung mindestens drei Semester mit jeweils mindestens neun Lehrveranstaltungsstunden bestellt sind, auf Antrag die Rechte eines Mitglieds der Hochschule erwerben, sofern sie nicht Mitglied einer anderen Hochschule sind, hauptberuflich eine andere Tätigkeit wahrnehmen oder das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Damit ist eine Vertretung in den Organen und Gremien der Hochschulen durch die Statusgruppe der wissenschaftlichen Beschäftigten möglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Lehrbeauftragten an den Thüringer Hochschulen bei und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Beteiligung in den Gremien und Organen der Hochschulen? 2. Mit welcher Begründung wurde die Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 9 der Grundordnung der Universität Erfurt aufgehoben und wie bewertet die Landesregierung diese Änderung? 3. Gibt es an den anderen Thüringer Hochschulen ähnliche Regelungen? Wenn ja, bitte ich darum, die Hochschule zu benennen. 4. Wie viele Lehrbeauftragte haben an den Thüringer Hochschulen Mitgliedsrechte nach § 21 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Hochschulgesetzes erworben (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Herr Minister Tischner, bitte.

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Christian Tischner

Fragestunde

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Nach Auffassung der Landesregierung nehmen die Lehrbeauftragten an den Thüringer Hochschulen eine wichtige Rolle ein. Die Möglichkeit der Thüringer Hochschulen, Lehrbeauftragten Aufgaben gemäß § 93 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz zur selbstständigen Wahrnehmung zu übertragen, leistet einen signifikanten Beitrag zur Ergänzung sowie in begründeten Ausnahmefällen auch zur Sicherstellung des Lehrangebots. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die spezielle Funktion von Lehraufträgen in erster Linie in der Förderung des Praxisbezugs von Forschung und Lehre besteht. Lehrbeauftragte bringen vor allem ihre im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in das Lehrangebot ein. Vor diesem Hintergrund geht der gesetzliche Regelfall der nebenberuflichen Wahrnehmung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Thüringer Hochschulgesetz von einem entsprechend geringen Umfang der Tätigkeit eines Lehrbeauftragten aus. Folgerichtig ist für diesen gesetzlich vorgesehenen Regelfall daher der Status eines Angehörigen und nicht der eines Mitglieds gesetzlich festgelegt. § 22 Abs. 1 und 2 Thüringer Hochschulgesetz gewährleisten das Recht und statuieren korrespondierend die Pflicht auf Mitwirkung bzw. Mitentscheidung jedoch nur für Mitglieder der Hochschule. Entsprechend dem Charakter als nebenberufliche Tätigkeit liegt der Beschäftigungsumfang eines Lehrbeauftragten nach den einschlägigen Regelungen unterhalb des in der Mündlichen Anfrage erwähnten Sonderfalls des § 21 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Hochschulgesetz. Die Ausnahmeregelung in § 21 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Hochschulgesetz enthält die Möglichkeit für Lehrbeauftragte, für die aufgrund einer besonders engen Einbindung in die Hochschule der Status eines Angehörigen unangemessen wäre, die uneingeschränkten Rechte eines Mitglieds zu beantragen und eingeräumt zu bekommen, ohne dass sie damit formal den Status eines Mitglieds erhalten. Erst für diese Ausnahmefälle von Lehrbeauftragten ergibt sich das Recht, die Belange der Hochschule in den Selbstverwaltungsgremien mitzuentscheiden. Diese Unterscheidung und die dem folgende Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung der Lehrbeauftragten bei der Entscheidung der Belange der Hochschulen sind nach Auffassung der Landesregierung weiterhin interessengerecht und begegnen keinen durchgreifenden Bedenken. Frage 2: Die Aufhebung dieser Regelung, die der Senat der Universität Erfurt am 1. Juli 2024 unter zustimmender Stellungnahme des Universitätsrats der Universität Erfurt vom 17. Juni 2024 beschlossen hat, dient der deutlicheren Abgrenzung von Lehrbeauftragten, die wie ausgeführt im Regelfall lediglich Angehörige der Hochschule sind, von der umfassenden Stellung der Mitglieder der Hochschule. Hintergrund ist das Ziel, dass entsprechend der Unterscheidung gemäß Antwort 1 satzungsrechtlich keine regelmäßige Eingliederung der Lehrbeauftragten in die Selbstverwaltungsstruktur der Hochschulen vorgegeben wird. Dies ist insbesondere als Reaktion der Hochschule auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften an Musikschulen zu sehen. Diese in der Verantwortung der Hochschule und im zulässigen Rahmen der hochschulgesetzlichen Vorgaben des Thüringer Hochschulgesetzes liegende Entscheidung ist von der Landesregierung weder zu bewerten, noch ist sie befugt, die Hochschulen zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu verpflichten. Dabei berücksichtigt die Landesregierung insbesondere den Umstand, dass die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit von Lehrbeauftragten, denen Mitgliedschaftsrechte gemäß § 21 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Hochschulgesetz eingeräumt werden, sich in Ausübung dieser mitgliedschaftlichen Rechte zum Beispiel zum Senatsmitglied wählen zu lassen und in diesem Rahmen die entsprechenden Rechte wahrzunehmen, von der Änderung der Grundordnung der Universität Erfurt unberührt bleibt. Frage 3 kann mit Nein beantwortet werden. Frage 4: An keiner Thüringer Hochschule gibt es Lehrbeauftragte, die Mitgliedschaftsrechte nach § 21 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Hochschulgesetzes erworben haben.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Vielen Dank für die Beantwortung. Ich sehe eine Rückfrage des Fragestellenden.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Ja, noch mal eine Verständnisfrage. Mit den Ausführungen und der Antwort auf die Frage 2, wo Sie gesagt haben, dass die Landesregierung keine Bewertung vornimmt und dazu auch nicht befugt ist, gehe ich also davon aus, dass zu der vorgelegten Änderung der Grundordnung durch die Universität Erfurt auch keine Stellungnahme des Ministeriums im rechtlichen oder fachlichen Sinne vorliegt. Oder ist das nicht der Fall?

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Christian Tischner

Fragestunde

Das würde ich gern prüfen lassen, Herr Kollege Schaft. Sie wissen, wir finden uns gerade.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Dann werde ich nun diesen Tagesordnungspunkt vereinbarungsgemäß schließen und rufe auf Tagesordnungspunkt 6 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/142 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/198 Ist zum Antrag selbst die Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist zum Alternativantrag die Begründung gewünscht? Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst, also in der Drucksache 8/142 – Neufassung –. Ja, Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Sie fragten nach Antragsbegründungen. Wollen Sie nicht die Aussprache eröffnen?

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Lena Saniye Güngör

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Mir liegen keine Wortmeldungen zur Aussprache vor.

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Torben Braga AfD

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Keine einzige?

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Lena Saniye Güngör

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Gibt es Wortmeldungen zur Aussprache? Herr Braga, bitte.

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Torben Braga AfD

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte gehofft, dass die Antragsteller des Ursprungsantrags ihr Ansinnen begründen. Es macht sich erforderlich. Es ist nämlich diesmal keine reine Formsache. Sie beantragen die Einsetzung eines Ausschusses ausschließlich für den Bereich „Gleichstellung“. Sie werden erkannt haben, dass meine Fraktion mit dem Alternativantrag davon absieht, einen solchen Ausschuss zu bilden, und zwar aus folgendem Grund: Die Arbeit der vergangenen Jahre oder sogar der vergangenen zwei Legislaturperioden hier im Hause hat gezeigt, dass aus dem Bereich der Gleichstellung die Zahl der Initiativen, die wirklich ausschließlich diesem Bereich zuzurechnen sind, sich im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich bewegt. Es erscheint aus unserer Sicht plausibler, diesen Arbeitsbereich weiterhin einem anderen Fachausschuss zuzuordnen. Es wird Sie auch nicht wundern, dass meine Fraktion mit dem Alternativantrag eine größere Ausschussstärke beschließen lassen möchte. Dies wird dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gerecht. Ich habe bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung dazu ausgeführt, dass die Ausschussgrößen mit zwölf Ausschussmitgliedern diesem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht entsprechen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Alternativantrag meiner Fraktion. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Bildung und Stärke von Fachausschüssen

Danke schön. Ich frage nach weiteren Wortmeldungen. Die sehe ich nicht. Oder doch? Nein, sehe ich nicht. Gut. Dann kommen wir nun zur Abstimmung. Ich bitte um die Jastimmen zum Antrag von CDU, BSW und SPD in Drucksache 8/142 – Neufassung. Ich sehe die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Ich bitte um die Neinstimmen. Das sind die Stimmen der AfD. Ich frage formal nach den Enthaltungen. Da sehe ich keine Handmeldungen. Danke schön. Damit ist dieser Antrag angenommen. Damit muss der Alternativantrag nicht mehr zur Abstimmung gestellt werden. Ich schließe diesen TOP. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/125 dazu: Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/137 ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung zu dem Gesetzentwurf gewünscht? Herr Thrum, bitte.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit der vorliegenden Gesetzesinitiative wollen wir der neuen Thüringer Landesregierung auf die Sprünge helfen, denn es ist Gefahr im Verzug: Im August die Hals-über-Kopf-Krankenhausschließung in Schleiz, jetzt die in Neuhaus am Rennweg. Thüringer Krankenhausmanager befürchten, dass in den nächsten Monaten einem Viertel der Thüringer Krankenhäuser das Aus drohen könne, weil es an Finanzierungsgrundlagen fehlt. Wir dürfen also keine Zeit mehr verlieren, denn es geht um Menschenleben, es geht um gleiche Überlebenschancen in Stadt und auf dem Land und insbesondere hier, wenn durch Klinikschließungen der Weg ins nächstgelegene Krankenhaus nicht mehr 15 Minuten, sondern über eine Stunde dauert. Seit Jahrzehnten hat es die Politik versäumt, die Krankenhäuser auf gesunde Füße zu stellen. Zudem kam der Freistaat Thüringen seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe, der auskömmlichen Bereitstellung von Krankenhausinvestitionen, seit vielen Jahren nicht nach. Statt der jährlichen 60 Millionen Euro wird das Vierfache, werden 240 Millionen Euro jährlich gebraucht. Durch diese Unterfinanzierung sind die bisherigen Landesregierungen für die Krise, in der sich unsere Kliniken befinden, maßgeblich mitverantwortlich. (Beifall AfD) Wie Sie wissen, obliegt generell den Ländern die Sicherstellung und Planung der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Dafür stellt das zuständige Ministerium alle sechs Jahre einen Landeskrankenhausplan auf, der genau beschreibt und festschreibt, welches Krankenhaus in welcher Region welche Aufgaben übernimmt. Auch die vor Kurzem geschlossenen Häuser in Schleiz und Neuhaus am Rennweg waren in diesem neu erstellten Landeskrankenhausplan als notwendige Krankenhäuser aufgeführt. Also es gibt zwar einen Plan, aber es gibt keinen, der diesen Plan im Notfall dann auch in die Praxis umsetzt und ausführt. Die Patienten bleiben damit auf der Strecke. Deshalb braucht es jetzt eine gesetzgeberische Handhabe, damit wir die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser nicht länger über die Klinge springen lassen. (Beifall AfD) Und genau hier ist unser Ansatz: Wir wollen, dass das Land in die Pflicht genommen wird. Bisher wird in § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes die Versorgung als öffentliche Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und des Landes beschrieben. Das ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß, denn aufgrund der verfehlten Politik sind die Kommunen kaum noch in der Lage, diese Versorgung auch zu meistern. Als in den 50er- und 60er-Jahren das Wirtschaftswunder die öffentlichen Kassen noch füllte und diese Krankenhausgesetze der Länder mit den Zuständigkeiten für die Landkreise auf den Weg gebracht wurden, da war das freilich noch irgendwie realisierbar. Aber die Zeiten haben sich geändert. Durch den politisch verursachten wirtschaftlichen Niedergang, die gestiegenen Energiepreise, die hohe Inflation, die Massenmigration ins Sozialsystem und die damit verbundenen Mehrausgaben für die Kommunen sind diese immer weniger in der Lage, die Krankenhausversorgung zu stemmen oder Defizite auszugleichen. Wir ziehen deshalb den Hut insbesondere vor den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen, die die Rekommunalisierung bestreiten. Im Saale-OrlaKreis hat man sich hier leider der Verantwortung entzogen. Dabei ist diese kreisliche Übernahme im Moment tatsächlich der letzte Rettungsanker. Denn aufgrund der miserablen und unplanbaren Gesundheitspolitik des Bundes ist kein privater oder frei gemeinnütziger Träger mehr in der Lage und bereit, die Versorgung im ländlichen Raum zu übernehmen. Aus dieser Erfahrung heraus möchten wir mit Absatz 2 in § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes eine Pflichtträgerschaft anfügen, in dem das Land verpflichtet wird, die nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, wenn kein anderer Träger die Versorgung sicherstellen kann. (Beifall AfD) Solche Pflichtträgerschaften sind generell keine neuen Erfindungen. Sie finden sich beispielsweise in Krankenhausgesetzen der Länder Baden-Württemberg oder Sachsen wieder. Nur werden hier im Prinzip die Landkreise verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen. Ich habe Ihnen erklärt, warum das für uns keine Option ist, denn die Kommunen sind finanziell am Ende. Deshalb kommt hier nur das Land als Aufgabenträger infrage. Die Steuereinnahmen sprudeln: 9,9 Milliarden Euro werden im laufenden Jahr erwartet. Das ist ein neuer Rekordwert. Geld ist genug da, es wird nur falsch verteilt. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich dieser Freistaat wieder um seine Kernaufgaben kümmert und die Verantwortung nicht länger wegschiebt, Herr Voigt. (Beifall AfD) Denn jeder Mensch in Thüringen, ob im Schiefergebirge oder in der Stadt Erfurt, muss einen schnellen Zugang zur Notfallversorgung bekommen. Das und genau das verstehen wir unter gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Stadt und auf dem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir freuen uns auf eine sachdienliche Diskussion. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke für die Begründung zum Gesetzentwurf. Ist des Weiteren auch eine Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Herr Lauerwald, bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wie mein Kollege Uwe Thrum soeben ausführte, ist zu befürchten, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren einem Viertel der Thüringer Kliniken aufgrund der fehlenden Finanzierungsgrundlage das Aus droht. Die ab dem 01.01.2025 wirksame Krankenhausreform des Bundes sieht keine Übergangsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhäuser vor. Das Land Thüringen ist daher gefordert, dringend und rasch zu handeln. Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 1. März 2025 die notwendigen Regelungen auszuarbeiten, um die von Insolvenzen bedrohten Krankenhäuser zu unterstützen. Das betrifft vor allem Krankenhäuser, für die kein anderer Träger gefunden werden kann. Diese sind finanziell anhaltend zu stabilisieren, bis tragfähige alternative Strukturen entwickelt wurden. Der 8. Thüringer Krankenhausplan hat alle bestehenden Thüringer Krankenhäuser als versorgungsrelevant definiert. Die Landesregierung muss für diese Entscheidung Verantwortung übernehmen und für den Erhalt der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen Sorge tragen. In allen Landesteilen, insbesondere im ländlichen Bereich, sind gemäß Artikel 41c der Verfassung des Freistaats Thüringen gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Zippel von der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt hier ein erstaunlich schmaler Gesetzentwurf der AfD vor, der sich in aller Kürze eigentlich auf eine Regelung herunterbrechen lässt: Die Landesregierung wird verpflichtet, immer dann für die Klinikversorgung in die Bresche zu springen, wenn dies offenkundig für andere Anbieter nicht lukrativ ist. So kurz und ebenso undurchdacht, denn mit anderen Worten bedeutet dies, dass für die entstehenden Verluste im Krankenhaussektor zukünftig die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats haften sollen. Statt also Politik mit Weitsicht und aus Landesverantwortung macht die AfD hier nichts anderes als einen populistischen Vorschlag, mit dem niemandem geholfen ist, und gerade das Helfen sollte doch unser oberstes Ziel in der Gesundheitsversorgung sein. Nicht nur ist die Ausfinanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landes, der Bund und insbesondere die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen sind für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken im Rahmen der Fallpauschalen zuständig. Dass bundesweit viele Kliniken mit der derzeitigen Pauschale nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ist deshalb kein Problem, welches wir hier in Thüringen landesgesetzlich regeln können. Doch die Probleme liegen eben an anderer Stelle. Die Thüringer Kliniken – und das ist allgemein bekannt – sind nur zu zwei Dritteln ausgelastet, was eine Finanzierung über Fallpauschalen schwierig macht. Der Vorschlag würde diese wirtschaftliche Situation nur noch zementieren und – das ist das Schlimme – vergemeinschaften. Wer wirklich im Interesse der Thüringer handeln will, fragt sich, warum die Krankenhäuser nicht mehr ausgelastet sind. Also warum? Ich will es Ihnen sagen: Weil es seit Jahren keinen vernünftigen Krankenhausplan gibt, der zum einen die Situation der Bürger angemessen betrachtet und zum anderen aber auch die eklatante Personalnot in den Fokus rückt. Ihr Vorschlag verschließt also die Augen vor der Realität und steuert blind in eine staatlich organisierte Mangelwirtschaft, die den Standort Thüringen gefährdet. Das ist wirklich Glauben, ein Staatskonzern würde es richten. Das ist nur der Beweis, dass Sie hier in einer Traumwelt leben. Wir haben in Thüringen aktuell keine bedarfsgerechten Strukturen, einen Investitionsstau in Krankenhäusern und einen um sich greifenden Personalengpass. Was also tun? Das haben wir uns nicht erst gestern gefragt, deshalb gibt es auf diese Frage auch Antworten. Wenn wir also wirklich die Situation der Kliniken in Thüringen verbessern wollen, bleiben uns zwei Schritte. Erstens: Wir kommen für ausreichende Investitionsmittel für die Thüringer Kliniken auf, damit die Kliniken nicht Finanzmittel aus dem Betrieb entziehen müssen, um damit zu investieren. Zweitens: Wir passen die bestehende Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausplanung endlich den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und den bestehenden Personalkapazitäten an. Für beides streitet die CDU übrigens seit Jahren und deswegen ist es auch Teil des Regierungsvertrags zwischen CDU, BSW und SPD. Wir haben uns im Regierungsvertrag zur Übernahme der Transformationskosten bekannt und ich freue mich darauf, auch dies gemeinsam in der Koalition dann umgesetzt zu sehen. Meine Damen und Herren, zuletzt bleibt mir nur die Bitte: Werben Sie für eine neue Krankenhausplanung, die endlich die Bedürfnisse der Bevölkerung abbildet, und unterstützen Sie bitte den Weg, den wir im Regierungspapier vorgezeichnet haben. Es bleibt nichts anderes, als diesen Versuch – und anders kann man das nicht nennen, was die AfD hier vorgelegt hat – der AfD abzulehnen und zu hoffen, dass, wenn es dann wirklich doch mal um das Wohl der Bürger geht, unsere Kollegen der AfD nicht zur Totalverweigerung tendieren. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich sage ganz herzlich Danke zu dem Abgeordneten Christoph Zippel von der CDU. Ich rufe nun für die Fraktion Die Linke Frau Lena Güngör ans Rednerpult. Bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale Frage, die nicht erst seit diesem Antrag im Raum steht, ist die Frage danach, wie wir die Gesundheitsversorgung in Thüringen nachhaltig sichern, und zwar im städtischen sowie im ländlichen Raum nachhaltig sichern. Der AfD-Gesetzentwurf und auch der Entschließungsantrag benennen sehr viele Ursachen, benennen aber nicht eine Lösung, noch nicht mal eine kurzfristige, erst recht keine langfristige. Das heißt, die AfD versucht nur immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Land Thüringen in der Pflicht sei, alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu erhalten oder selbst zu betreiben. Sie lässt dabei völlig außer Acht, was nicht nur die Thüringer, sondern auch die bundesweiten Ursachen der Krankenhauskrise sind. Wir reden seit Jahren über Finanzierungsschwierigkeiten durch ein DRG-Fallpauschalensystem, was eine Rentabilität mehr fördert als eine wohnortnahe Betreuung. Und es fördert nicht nur keine wohnortnahe Betreuung, sondern nein, genau dieses Fallpauschalensystem sorgt für Überlastung bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und es sorgt eben auch dafür, dass Patientinnen und Patienten nicht genau die Betreuung und Versorgung in den Kliniken erhalten, die sie brauchen, sondern nur die erhalten, die sich möglichst gut abrechnen lässt. Ja, die Bundesverantwortung gibt nun mal den Finanzierungsrahmen vor. Auch das ist nichts Neues, auch das diskutieren wir seit Langem. Wir als Linke sagen, auch auf Bundesebene, dass wir vom DRG-Fallpauschalensystem weg zu einer bedarfsgerechten Finanzierung kommen müssen, und vor allem, dass wir endlich eine Lösung für eine solide Betriebskostenfinanzierung brauchen. Wir wissen, dass die Betriebskosten gerade auch für unsere Thüringer Krankenhäuser eines der zentralen Themen sind. Außerdem braucht es Vorhaltepauschalen, die kostendeckend sind, also nicht nur auf dem Papier Sinn machen. Der Versuch, diese Verantwortung vom Bund jetzt abzuwälzen, ist rechtlich fragwürdig, es ist finanziell nicht tragbar und man muss da schon sagen, es ist auch einfach nicht besonders kreativ, was hier erneut seitens der AfD versucht wird. Und ich möchte schon noch mal deutlich machen – und das sage ich jetzt auch klar in Richtung der SPD –: Das ist eine Schwierigkeit, die da im letzten Bundesrat erfolgt ist, dadurch dass die Thüringer Stimme durch das Stimmverhalten des ehemaligen Ministers Tiefensee für ungültig erklärt worden ist, (Beifall Die Linke) dass zum ersten Mal eben nicht auf das Votum unserer damaligen Fachministerin Heike Werner gehört wurde, sondern eben dafür gesorgt wurde, dass Thüringens Stimme gar nicht gewertet wird. So ehrlich muss man sich machen, dass das, ich glaube, nur weil bei Brandenburg im Bundesrat gegenüber noch krassere Sachen abgelaufen sind, nicht viel höher gekocht ist, als es eigentlich hätte kochen sollen. Und ich sage auch: Wir hatten am 21.11. das 10. Thüringer Krankenhausforum. Ich habe da für unsere Fraktion Die Linke sehr gern als gesundheitspolitische Sprecherin teilgenommen und ich war ganz irritiert, dass ich da als einzige gesundheitspolitische Sprecherin, als einzige Abgeordnete aus dem Thüringer Landtag vertreten war. Denn da sind ja unsere ganzen Thüringer Krankenhäuser, die ja durchaus divers aufgestellt sind – von den kleineren Versorgern bis hin zum Universitätskrankenhaus in Jena. Und da waren natürlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kassen und es gab, wie ich finde, eine durchaus intensive Diskussion darüber, wie auch die Reformansätze, die auf Bundesebene diskutiert wurden, für Thüringen zu bewerten sind, und es gab ein klares Votum dieser Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis dafür, dass der Vermittlungsausschuss einberufen und eben dem Fachvotum der Ministerin Werner gefolgt werden sollte. Das alles ist dann eben am nächsten Tag nicht passiert, weil es der SPD scheinbar wichtiger war, ihren Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu schützen als die Thüringer Krankenhauslandschaft. (Beifall Die Linke) Deswegen ist für uns und bleibt für uns als Linke zentral, sich bei all den Reformen, bei all den Ansätzen, die im Raum stehen, immer zu fragen: Sind das denn Lösungsvorschläge, die Gesundheit wirklich weg von der Ware hin zum Grundrecht orientieren? Und ja, dafür braucht es eine solidarische Lösung eben auch der Finanzen auf Bundesebene. Deswegen noch mal zusammenfassend: Der AfDVorschlag bietet wie immer einfache Antworten auf komplexe Probleme und hilft denjenigen, die sich solche Anträge, ich glaube, sehr genau anschauen, gar nicht, und zwar den Krankenhäusern, den Beschäftigten in den Krankenhäusern und vor allem den Patientinnen und Patienten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank der Abgeordneten Lena Güngör von der Fraktion Die Linke und ich rufe nun ans Rednerpult Dr. Stefan Wogawa für die Fraktion des BSW.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht, heißt es im Sprichwort und wir als BSW-Fraktion schätzen ein, dass die vorliegende Gesetzesänderung nicht einmal gut gemeint ist, von gut gemacht kann erst recht keine Rede sein. (Beifall CDU, BSW) Die AfD-Fraktion verlangt, dass alle Kliniken, die in Insolvenz gehen und keine neuen Betreiber finden, vom Freistaat übernommen werden, und das, meine Damen und Herren, wäre ein gesundheits- und finanzpolitisches Harakiri. Die AfD fragt nämlich an keiner Stelle danach, warum überhaupt eine Insolvenz eingetreten ist. Sie fragt nicht, ob Misswirtschaft vorliegt und die Ursache war. Sie fragt nicht, ob die notwendigen Fachkräfte vorhanden sind. Sie fragt auch nicht, ob überhaupt Bedarf besteht. (Unruhe AfD) Ich möchte daran erinnern, dass die Barmer, eine der großen Krankenkassen, diese Woche einen Report veröffentlicht hat. In Thüringen ist immer noch etwa ein Drittel der Krankenhausbetten nicht belegt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Auch das gehört zur Wahrheit. Trotzdem soll nach Ihrer Intention der Freistaat jedes insolvente Krankenhaus ohne Betreiber übernehmen. Das, meine Damen und Herren, öffnet der Misswirtschaft nicht nur Tür und Tor, sondern lädt geradezu dazu ein. (Beifall BSW) Die AfD betont in ihrem Entschließungsantrag und auch in den Reden, die wir gerade gehört haben, dass in diesem Jahr zwei Kliniken in Thüringen in Insolvenz gegangen sind. Schauen wir uns das doch einmal genauer an. In Schleiz waren eindeutig Managementfehler die Ursache. Dafür soll nach dem Willen der AfD der Freistaat einstehen. In Neuhaus hat ein Landrat, pikanterweise mit AfD-Parteibuch, die Klinik geschlossen. Auch dafür soll der Freistaat einstehen. Meine Damen und Herren, das wäre gesundheitspolitisches Absurdistan. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ist das bil- lig!) Folgt man der AfD, werden Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert. Das ist nicht unser Weg. (Beifall BSW) Kommunale Fehlentscheidungen von AfD-Funktionsträgern werden wir nicht dem Land überhelfen. Das müssen wir anders lösen. Dafür gibt es Lösungen, auf die ich jetzt zu sprechen kommen möchte. Im Regierungsvertrag der Brombeerkoalition finden sich deutlich bessere Vorschläge, um die Kliniken im Interesse der Patienten und der Beschäftigten zu unterstützen. Ich freue mich sehr, dass viele dieser Anträge auch die Handschrift des BSW tragen. (Beifall BSW) Die Koalition wird alle Klinikstandorte als Orte hochwertiger medizinischer Versorgung erhalten. Das können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen. Sie wird als neue Strukturform die Bündelung fachärztlicher und stationärer Kapazitäten, die Poliklinik 2.0, unterstützen. Sie wird die Investitionsförderung für die Kliniken erhöhen, denn das ist eine genuine Landesaufgabe. Und sie wird einen Transformationsfonds auflegen, um Krankenhäuser angesichts der aktuellen Herausforderungen angemessen zu unterstützen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: In welcher Höhe?) Warten Sie es ab, Herr Kollege Höcke. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist ja sehr konkret!) Sie wird auch die Krankenhausplanung schärfen. Heute ist Frau Ministerin Schenk ernannt worden und sie wird das mit ihrem Haus ganz sicher professionell bearbeiten. Die Koalition wird auch die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses im ärztlichen und im pflegerischen Bereich intensivieren. Meine Damen und Herren, gegen die Angstmacherei und gegen die Panikmache der AfD setzen wir als Koalition die Kultur des Mutmachens, denn das ist verantwortungsvolle Landespolitik. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke schön. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Merz für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.

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Janine Merz SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer auf der Tribüne, werte Abgeordnete, wir wissen, welche unverzichtbare Rolle die Kliniken in der medizinischen Versorgung in Thüringen spielen, und wir sind uns auch bewusst, vor welchen massiven strukturellen Herausforderungen die Häuser stehen, übrigens nicht nur bei uns im Freistaat. Gerade deshalb brauchen wir kluge, konstruktive und vor allem nachhaltige wirksame Schritte, um die medizinische Versorgung auch in der Fläche dauerhaft zu sichern. Die vorliegenden Anträge der AfD leisten dazu jedoch keinen Beitrag, diese Themen anzupacken, denn sie liegen schon bei der Problembeschreibung daneben und sie sind vor allem bei der angeblichen Lösung einer Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes auf dem Holzweg. Denn Fakt ist doch eines: Fast alle Thüringer Krankenhäuser leiden gerade unter Mindereinnahmen, weil die aus der Vorcoronazeit noch gewohnte Zahl der stationären Fälle seit dem Ende der Pandemie eben nicht mehr erreicht wird. Gleichzeitig leiden fast alle Kliniken unter massivem Fachkräftemangel, was einen personalbedingten Bettenabbau und wiederum Mindereinnahmen nach sich zieht. Zusammen mit den stark gestiegenen Energieund Materialkosten und der bislang fehlenden Planungssicherheit sind das Anzeichen für eine echte systematische Krise. Genau auf diese Herausforderungen hat die Bundesregierung nun dieses Jahr mit der größten Krankenhausreform der letzten Jahrzehnte reagiert. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das klingt sehr abstrakt, aber die Veränderungen sind so konkret wie notwendig. Wir müssen die Krankenhäuser endlich aus der Profitlogik herausholen. Deshalb wird die Betriebskostenfinanzierung komplett umgestellt. Mit den neuen Vorhaltepauschalen schaffen wir gerade für die kleinen, für die ländlichen und für die kommunalen Häuser genau die wirtschaftliche Planungssicherheit, die sie so dringend brauchen. Übrigens hat bereits Rot-Rot-Grün mit einer Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes all die notwendigen Grundlagen geschaffen, damit wir genau diese Systematik auch in die Krankenhausplanung des Freistaats einbeziehen können. Nun will uns die AfD weismachen, dass alle Finanzund Versorgungsprobleme gelöst würden, wenn der Freistaat ab sofort und einfach überall dort die Plankrankenhäuser übernimmt, wo es Schwierigkeiten gibt. Wir sind klar: Es mag nur eine kleine Änderung im Gesetz sein, doch die Auswirkungen, vor allem auch finanziell, wären kaum abzuschätzen. Es handelt sich hier um eine typische AfDScheinlösung, die an den eigentlichen strukturellen Ursachen und an den notwendigen Veränderungen der Krankenhausplanung komplett vorbeigeht, wie Sie von der AfD in Ihrer eigenen Vorlage ja auch selbst einräumen. Das ist für uns das absolute Gegenteil von seriöser Politik. Für die SPD-Fraktion beantrage ich deshalb sowohl die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD als auch die Ablehnung dieses Entschließungsantrags. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke schön. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schenk das Wort. Bitte schön. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ent- schuldigung, wir haben noch Redezeit!) Gut. Dann, Entschuldigung, Frau Ministerin Schenk. Herr Abgeordneter Lauerwald, bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Herr Zippel und Herr Wogawa, es geht um die Grund- und Notfallversorgung vor allem auf dem Land, denn da muss etwas passieren. Das erleben wir ja gerade und haben es erlebt in Schleiz und Neuhaus am Rennweg. Dafür ist unser Gesetz vor allen Dingen, weil das auch erst mal der Anfang zu sein scheint und das wie im Dominoprinzip weitergehen wird, wenn nichts getan wird. (Beifall AfD) Auf diese Phrase, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte, Frau Güngör, kann ich nur sagen: Wir haben Antworten, die werden dann in meinem Debattenbeitrag noch genannt werden. Soweit ich in meiner beruflichen Tätigkeit von Anfang der 80er-Jahre zurückblicken kann, ist es weder im damals planwirtschaftlich geführten Gesundheitswesen der DDR noch in den Jahrzehnten davor in der deutschen Krankenhausgeschichte geschehen, dass Krankenhäuser geschlossen werden mussten. Der Bedarf war vorhanden und die Patienten wurden in den zurückliegenden Epochen stets medizinisch angemessen behandelt. Eine notwendige und ausreichende medizinische, ambulante wie stationäre Versorgung wurde vom jeweiligen Staat als Daseinsfürsorge garantiert. (Beifall AfD) Das hart erarbeitete Steuergeld der Bürger fand seinen Weg in das Gesundheitswesen ohne Wenn und Aber. Doch im besten Deutschland aller Zeiten kommt es auch in Thüringen zunehmend zu einem Krankenhaussterben. Ursächlich ist vor allem die staatliche Unterfinanzierung. Die ambulante Medizin betrifft das ebenso mit all den negativen Folgen für die Patienten. Warum müssen die Krankenkassenbeiträge massiv erhöht werden? Warum kollabieren bald die Pflegekassen? Die Defizite in Höhe von zig Milliarden Euro wachsen an, doch Geld fehlt nicht nur im Gesundheitswesen. Im gesamten Land erleben und erleiden wir eine marode Infrastruktur. Straßen- und Schienenwege verschleißen, Brücken stürzen ein, Schulen und Turnhallen haben millionenfache Investitionsdefizite. Besonders die Infrastruktur und damit die Lebensqualität im ländlichen Bereich löst sich auf. Wir haben insbesondere eine zunehmende Kinderund Altersarmut. Die Lebenshaltung wird immer teuer. Die Steuer- und Abgabenlast explodiert. Die Wirtschaft wird an die Wand gefahren und das Land deindustrialisiert. Da wundert es nicht, dass sich das Gesundheitswesen mit seinen Kliniken auch in einer Abwärtsspirale befindet. Doch Geld müsste ausreichend vorhanden sein. Wohin fließt das Geld aus den Steuereinnahmen, die doch so prächtig sprudeln? Schmerzlich müssen wir konstatieren, dass andere politische Prioritäten festgelegt werden, für die unendlich viel Geld vorhanden zu sein scheint. Krieg, Klimaschutzwahn, Massenmigration, ideologischer Kampf gegen die Bürger und Weltbeglückung haben Vorrang. (Beifall AfD) Da muss halt am Gesundheitswesen gespart werden. Schluss damit! Unser Steuergeld für unsere Menschen, für unsere Patienten, für unsere Krankenhäuser! (Beifall AfD) Die Menschen und Patienten dürfen nicht die Leidtragenden für eine verfehlte Politik, für eine verfehlte Gesundheitspolitik sein. Besonders in den kleinen Kliniken im ländlichen Bereich darf nicht die finanzielle Grundlage fehlen. Sie sollen nicht nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen können. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird durch die politisch verursachten finanziellen Rahmenbedingungen die Möglichkeit entzogen, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Wenn schon das Land Thüringen seit Jahren seiner Verpflichtung der angemessenen Investitionsförderung nicht nachkommt, so steht es in der Pflicht, zumindest für den Erhalt seiner bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sorgen. (Beifall AfD) Durch Erlass eines Änderungsgesetzes mit einer Regelung in § 2 Abs. 2 soll festgeschrieben werden, dass das Land die im Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser verpflichtend zu betreiben hat, wenn nicht durch andere Träger die Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern sichergestellt werden kann. Dafür sind Sicherstellungsleistungen aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, ich glaube, wir sind doch gar nicht so weit auseinander in dem Punkt Krankenhauspolitik, jedenfalls dahin gehend, dass wir uns einig zu sein scheinen, dass wir vor einer existenziellen Krise der Krankenhäuser in Thüringen stehen, und zwar in Größenordnungen. Ich glaube, dass das Krankenhausthema, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Voigt, eine der zentralen Herausforderungen für die neue Landesregierung werden wird. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wirklich?) Wir als AfD-Fraktion machen uns Gedanken, wie Sie sich Gedanken machen. Deswegen verstehe ich auch nicht die vergiftete Atmosphäre, die herrscht. Wir sind hier nicht in einem Hochideologiepolitikfeld, sondern wir sind wirklich in einem Bereich, wo pragmatische, gute Politik für die Menschen draußen in Thüringen gemacht werden muss. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegin Güngör, Sie versuchen jetzt, den Schwarzen Peter loszuwerden, aber es ist unter Ihrer Regierungsägide und in Ihrer Regierungszeit geschehen, dass der Freistaat Thüringen im Bundesrat mit dafür gesorgt hat – und da sind Sie eben leider in einer Kollektivhaftung als ehemalige Landesregierung –, dass das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Herrn Lauterbach, das ich besser mit „Krankenhaussterbegesetz“ bezeichnet finde, durchgegangen ist, und dass uns das ab 01.01.2025 hier in Thüringen vor Herausforderungen stellt, die wir alle gemeinsam irgendwie in den Griff kriegen müssen und mit denen wir umgehen müssen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Fal- scher Adressat!) Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Wogawa, ich finde es unredlich von Ihnen, wenn Sie in wirklich populistischer Art und Weise (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wenn der Populist Populismus vorwirft!) hier vorn stehen und ausführen, dass die Maxime der AfD sei, Profit zu privatisieren und Verluste zu verstaatlichen oder zu sozialisieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetz?) Lassen Sie mich doch mal bitte kurz dazu ausführen! Ich finde es unredlich, weil wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, seit wir hier sitzen – wir sitzen schon ein bisschen länger als Sie hier, nämlich seit 2014 –, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gar nichts haben Sie bewirkt!) immer wieder deutlich gemacht haben, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und Versorgung ist und dass dort nicht über Gebühr gespart werden kann. (Beifall AfD) Das war immer unsere Position und das wird immer unsere Position sein. Wir haben im Landkreis Eichsfeld auch ein Krankenhaus, das zur Disposition steht. Jetzt soll es ein Krankenhausneubau richten. Ob der finanzierbar ist, wage ich zu bezweifeln – 3 Millionen/4 Millionen Defizite im Jahr. Das ist ein großer Betrag, aber mittlerweile akzeptiere ich das, obwohl ich das anfangs sehr kritisch gesehen habe. Mittlerweile akzeptiere ich als Mitglied des Kreistags Eichsfeld, dass wir diesen Betrag zur Verfügung stellen, weil wir in dem Bereich der Krankenhäuser einfach etwas vorhalten müssen, was nicht immer ökonomisch strukturiert finanziert werden kann. (Beifall AfD) Und das sind Größenordnungen, mit denen müssen wir umgehen. Das sind Größenordnungen, ja, da sind wir im Bereich von 100 Millionen Euro im Jahr. Das ist Geld, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist grundsätzlich da. Aber das Problem in diesem Lande ist ja nicht, dass wir zu wenig Geld einnehmen – wir haben ja vor Kurzem gerade wieder die Haushaltsdebatte gehabt –, nein, das Problem ist, dass das Geld für falsche Projekte verausgabt wird. Und noch mal: An der Gesundheit der Thüringer dürfen wir nicht sparen. (Beifall AfD) Der Transformationsfonds – ja, ich bin gespannt, letztlich geht das doch in unsere Richtung. Es geht doch darum – korrigieren Sie mich bitte –, dass wir jetzt durch dieses neue Krankenhausgesetz vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Tatsachen, die uns darauf hinweisen und die uns unter Zwang setzen, dass Strukturen hier infrage gestellt werden, und zwar in Größenordnungen. Wir werden jetzt jedes Jahr Krankenhäuser in Thüringen verlieren, wenn wir nicht gemeinsam dagegen vorgehen und wenn wir nicht den Mut haben, auf der Landesebene die Fehlentscheidungen des Bundes zu korrigieren. (Beifall AfD) Sie nennen das Transformationsfonds. Und wir haben in unserem Gesetzentwurf den Vorschlag unterbreitet, dass der Freistaat Thüringen Not leidenden Krankenhäusern zur Seite springt und sie vor dem Konkurs rettet, praktisch in der Idee eines Moratoriums. Ich denke, wir alle sind uns doch einig, dass wir uns erst in die neue Situation einfinden müssen, dass wir mit diesem neuen Gesetz umgehen müssen und dass wir jetzt Zeit gewinnen müssen und nicht vorschnell Strukturen schließen dürfen, die nicht wieder aufgebaut werden können. Das ist doch beispielsweise der Fall Neuhaus. Wir haben dort eine Struktur, die nicht geschlossen wird. Sie wollen ja auch keine Strukturen schließen, aber wir sind alle Politiker. Wir wissen, was es bedeutet, Strukturen zu haben und in welcher Art wir Strukturen haben. Das wird jetzt ein MVZ. Das ist natürlich nicht die Struktur, die wir eigentlich haben wollen. Aber die Struktur bleibt erst einmal erhalten und wir können sie eventuell, wenn wir Geld in die Hand nehmen, in Zukunft für die Bürger vor Ort auch wieder ertüchtigen. Klar muss aber sein – und das hat der Herr Ministerpräsident in seiner Antrittsrede richtig ausgeführt, da stimme ich ihm auch mal zu –, die optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, hat er dem Tenor nach gesagt, darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Oder anders ausgedrückt: Egal, ob die Oma Erna auf dem Kamm des Thüringer Waldes lebt oder ob die Oma Erna in Erfurt lebt, im Falle eines Herzinfarkts muss die Überlebenswahrscheinlichkeit für Oma Erna im Thüringer Wald genauso hoch sein wie für Oma Erna in Erfurt. (Beifall AfD) In diesem Sinne: Es geht um eine Übergangsfinanzierung, es geht um eine Möglichkeit, einfach jetzt mal Strukturen zu erhalten. Das kostet Geld, das wissen wir, Geld müssen wir aber sowieso in die Hand nehmen. Deswegen bitte ich Sie noch mal eindringlich: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überweisen, dann haben wir eine Diskussionsgrundlage, und ich versichere Ihnen unsere konstruktive Mitarbeit. Noch mal: Das Krankenhausthema geht uns alle an und wir sollten ohne ideologische Scheu und ohne ideologische Brille an dieses Thema rangehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat Frau Ministerin Schenk nun das Wort. Bitte schön.

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Höcke, wenn es denn nur so wäre, dass Sie hier eine ideologiefreie Rede gehalten hätten. Aber alle Ihre Vorredner und auch Sie selbst haben in Verbindung gebracht, es geht hier darum, Massenmigration und Beglückung, und das sind alles Dinge, die wir finanzieren und deswegen fehlt das liebe Geld dann leider für die Krankenhäuser. Das ist eine unehrliche, eine scharfmachende Debatte, und Sie haben sich hier wieder als Wolf im Schafspelz präsentiert. Es wird einem himmelangst, wie Sie versuchen, die Bevölkerung zu verleiten, irgendwelche kurz gesprungenen Lösungen gut zu finden. Sie haben dazu gesprochen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie sind Mi- nisterin!) Ich kenne meinen Titel. Danke, Herr Höcke. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Aber Sie han- deln nicht danach!) Ich finde es unmöglich, dass Sie hier den Eindruck erwecken, dass es kein Lösungsangebot gibt. Wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen hätten, dann wäre Ihnen zur Kenntnis gekommen, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom Land bereits flankiert werden soll. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Koalitionspartnern von CDU und BSW bedanken, dass sie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bereit waren und dem zugestimmt haben, der Auflage eines Transformationsfonds ein gewisses Prä einzuräumen. Denn das ist tatsächlich der Punkt, der uns eint, dass man eine ehrliche Analyse machen will, wie auch Herr Wogawa ausgeführt hat, welche Krankenhäuser an welchen Orten als Orte der medizinischen Versorgung sichergestellt werden müssen, und zwar eingedenk der Dinge, die Abgeordneter Zippel ausgeführt hat, dass viele Betten nicht belegt sind, und eingedenk der Tatsache, die Sie hier unter „Oma Erna“ klassifizieren, dass wir natürlich uns alle dahinter versammeln können, dass die Lebensbedingungen gleich sein müssen und das gleichen Zugang bedeutet. Der erhebliche Unterschied ist nur, dass Sie ganz offensichtlich denken, dass Sie das hinter einem gegeneinander Ausspielen tarnen müssen und hinter der billigen Antwort, zu sagen: Wir werden jetzt hier einfach alle Krankenhäuser fortschreiben und am Prinzip, an der Analyse nichts ändern. Das ist hingegen unser Vorhaben. Ich möchte ausdrücklich die Gelegenheit nutzen, um Herrn Minister Wolfgang Tiefensee a. D. zu danken, dass er im Bundesrat die Initiative ergriffen hat, um gerade diese Vorhaltefinanzierung zu ermöglichen. Denn diese Vorhaltefinanzierung hing an ebendieser Entscheidung. Sie wird dazu beitragen, dass gerade kleinere Häuser im ländlichen Raum durch diese Vorhaltefinanzierung entlastet werden und wir damit sachlich und in kleinen Schritten dazu kommen, dass wir wirklich medizinische Versorgung in einer angemessenen Form an allen Orten in Thüringen darstellen können. Dazu wird einerseits diese bundesseitige Entscheidung und andererseits der von der Koalition zu initiierende Transformationsfonds zu schaffen sein. Und da sind dann – und das ist auch der Haken an Ihrem Entschließungsantrag, zu dem ich abschließend kommen möchte – die Gesetzgeber gefragt. Ihr Entschließungsantrag läuft in dieser Ziffer völlig ins Leere. Denn der Gesetzgeber hat die Aufgabe, diese Entscheidung zu treffen, und nicht die Regierung. Der von Ihnen hier vorgelegte Gesetzentwurf tut also im Wesentlichen genau das, was man unter Populismus versteht: eine einfache Lösung präsentieren und vor allen Dingen in der Analyse den Eindruck erwecken, dass es hier nur darum ginge, einfach mal einen Haken an die Sache zu machen und gar nicht festzustellen, dass Thüringen vor erheblichen demografischen Herausforderungen steht, die eben auch dazu führen, dass zum Beispiel Betten nicht belegt sind. Aus meiner Sicht ist es schädlich, mit solchen trivialen Vorschlägen den Eindruck zu erwecken, dass es hier darum ginge, sich günstig rauszukaufen und den Erhalt von Krankenhäusern ins Auge zu fassen, indem man sagt, wir könnten einfach alles bezahlen und dann wird es schon gut. Das grundsätzliche Problem besteht darin – und da sind sich die Koalitionspartner einig –, dass momentan die Behandlung der Menge der Personen im Fokus steht; das hat Abgeordnete Merz ausgeführt. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Qualität in den Fokus zu rücken, eine bestmögliche Konzentration zu erreichen, damit nämlich jemand mit einem Herzinfarkt dort versorgt wird, wo die Chancen und die Qualität am höchsten sind. Zudem möchte ich noch mal in den Fokus stellen, dass der Trägerwechsel, der ja damit im Raum stünde, keine Sache ist, die man einfach so von heute auf morgen entscheiden könnte. Diejenigen, die kommunale Verantwortung tragen und in den Fällen, die Sie hier geschildert haben, wissen, dass es ein langwieriger und schwieriger Prozess ist und dass man da sehr umfassende Regelungen – nicht nur zur Finanzierung, sondern auch zu Haftungsfragen und zum Beispiel auch zur Frage, wie soll das danach weitergehen, wenn es Anschub gibt – … Es gab vorhin im Bereich der Mündlichen Anfragen erst eine konkrete Nachfrage, wie sich das gestaltet. Das ist aus meiner Sicht daher völlige Augenwischerei. Und ich möchte Sie herzlich einladen, wenn Sie tatsächlich an einer ideologiefreien Kritik von diesem Problem interessiert sind, einfach im Haushalt einem auskömmlich ausgestatteten Transformationsfonds zuzustimmen, der diesen Umbau auch tatsächlich ermöglicht und vor allen Dingen die ehrliche Antwort gibt, dass wir nicht einfach alles so lassen können, wie es ist, sondern dass wir uns tatsächlich bei jedem einzelnen Standort der Frage stellen müssen: Wie und in welcher Form und in welcher Trägerschaft wird dieser Standort dem Ziel der medizinischen Versorgung gerecht? Das wäre ehrlich, aber dauert halt ein bisschen länger. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke schön. Ich habe beim Gesetzentwurf selbst den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gehört. Darüber lasse ich nun abstimmen. Wer einer Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer enthält sich? Da sehe ich keine Stimmen. Dann ist das abgelehnt und ich schließe die Beratung zum Gesetzentwurf. Ich frage nach, ob auch beim Entschließungsantrag Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gewünscht ist. Ja, das ist der Fall. Dann stimme ich auch hier ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist ebenfalls die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind ebenfalls die Fraktionen Linke, SPD, BSW und CDU. Damit wird der Entschließungsantrag zur zweiten Beratung zu dem Gesetzentwurf wieder zum Aufruf kommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als nächster Tagesordnungspunkt ist Tagesordnungspunkt 3 eingeplant Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4679 dazu: - Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4678 - Jahresbericht 2022 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/5941 - Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6489 - Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9918 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/151 Für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Kowalleck das Wort. Bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in der 7. Wahlperiode in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 sind der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/4679, die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in der Drucksache 7/4678, der Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 7/5941 und die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 in Drucksache 7/6489 gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss erneut überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/4679 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020, dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 in der 7. Wahlperiode in seiner 80. Sitzung am 26. Januar 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten. Es gab nach der umfangreichen Beratung die folgende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu. Ich gehe noch einmal auf Punkt II – Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses – ein, einerseits den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin den Bericht zur Haushaltsrechnung 2020. Dann gab es noch die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Beratungen, sonstigen Prüfungen und Fälle, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen Fällen heißt es vonseiten des Haushalts- und Finanzausschusses: Die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Nauer von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Brunhilde Nauer AfD

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, auch an den Bildschirmen, wenn wir heute über die Entlastung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 reden, dann reden wir über das erste Haushaltsjahr, das unter den Bedingungen der Coronapolitik stand. Wir müssen also die Zahlen des Haushaltsjahres 2020 in den Kontext dieser Coronapolitik stellen. Da sehen wir allgemein zunächst einmal Folgendes: Nicht nur wurden den Thüringern flächendeckend Grundrechte entzogen, nicht nur hat man unsere Kinder aus Schulen und Kindergärten ausgeschlossen, sie mit sinnlosen Maßnahmen überzogen, nicht nur hat man mit dem umfassenden Ausnahmezustand die Wirtschaft schwer geschädigt, sondern man hat im Zuge dieser verfehlten und schädlichen Politik mit vielen Millionen Euro Schindluder getrieben. (Beifall AfD) Die seinerzeitigen Ausgaben belasten den Haushalt nicht nur bis heute, sondern sie sind auch eine schwere Hypothek für die Zukunft. Die Coronamaßnahmen der Landesregierung führten im Grunde zwingend zu den Zahlen, die wir für das Haushaltsjahr 2020 vor uns haben. Demnach sanken beispielsweise die Steuereinnahmen des Freistaats gegenüber 2019 um 175 Millionen Euro. Bevor ich aber näher auf die Zahlen eingehe, möchte ich in Erinnerung rufen, dass all dies keineswegs erforderlich war. Und das war schon früh, nämlich spätestens seit April 2020 absehbar. Die AfD-Fraktion in diesem Hause hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der Schaden, auch der finanzielle Schaden, für Thüringen ohne Not herbeigeführt wurde. Aber es waren auch Verbandsvertreter, die sich 2020 deutlich zu Wort meldeten. Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands etwa prophezeite, dass ein zweiter Lockdown ein Desaster für seine Branche bedeutet. Er sollte Recht behalten. (Beifall AfD) Der Deutsche Reiseverband rechnete mit einem Umsatzeinbruch von 28 Milliarden Euro bis Ende 2020 und der Schauspielverband sprach von einem kulturellen Kahlschlag. Sie alle sollten recht behalten. Die von der Coronapolitik verursachten Schäden waren absehbar. Die monetäre Rechnung dafür sehen wir nun auch im Jahresabschluss 2020. Die schon erwähnten Mindereinnahmen, die zusätzlichen Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen der Landesregierung geleistet wurden, machten einen Nachtragshaushalt für 2020 erforderlich. Und im Ganzen belief sich das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss 2020 dann auf rund 1,1 Milliarden Euro. Das im Dezember 2020 beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung, die mit 1,2 Milliarden Euro in Anspruch genommen wurde. Auf die für 2020 geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro wurde dagegen verzichtet. Die Frage ist, ob mit dem Jahresabschluss 2020 zu Recht die Haushaltsrücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro stehen bleiben durfte und zugleich neue Schulden gemacht werden durften. Also durften neue Schulden gemacht werden? Zu dieser Frage stellte im Juni 2020 mit Blick auf den Bundeshaushalt Prof. Christoph Gröpl ein Rechtsgutachten. Gröpl kam darin zu der Erkenntnis, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen, wenn gleichzeitig Rücklagen bestehen, weil die entsprechenden Gelder nicht für die Notlagen verausgabt wurden. Genau das aber hat man in Thüringen gemacht. Und so etwas sieht Gröpl als klaren Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts. (Beifall AfD) Schon gar nicht dürfen demnach mithilfe der Notlagenverschuldung Rücklagen aufgebaut werden. Und das gilt für unselbstständige Rücklagen unmittelbar im Kernhaushalt wie für selbstständige Rücklagen in Form von Sondervermögen. Andernfalls verletzt der Haushaltsgesetzgeber das ihn verfassungsrechtlich bindende Wirtschaftlichkeitsgebot. Mit der Neuverschuldung wurde 2020 unter anderem das Sondervermögen Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds gegründet und mit Mitteln in Höhe von 694,8 Millionen Euro gespeist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Das Sondervermögen erfuhr fortwährende Veränderungen der Wirtschaftspläne. Mal fielen Bundesmittel höher aus, mal wurden ganz neue Ausgabenposten veranschlagt. Sehr oft wurden Ausgabetitel aber in der veranschlagten Höhe nicht benötigt oder irgendwo liegen gelassen, etwa bei den Zahlungen im Rahmen der Schaffung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Dann gab es Ausgabenposten, bei denen der Zusammenhang mit Corona mehr als unklar war, etwa für eine Sternwarte. Andererseits fanden sich coronabezogene Ausgaben gerade nicht im Corona-Sondervermögen, sondern verstreut im Kernhaushalt – so namentlich die Ausgaben für Schnelltests in Schulen und Behörden. Es war also ein riesiges Durcheinander. Und das alles sollte wohl vor allem dazu dienen, dass der Bürger darüber im Unklaren gelassen wird, was diese Coronapolitik kostet und welche merkwürdigen Blüten sie treibt. (Beifall AfD) Wer das Corona-Sondervermögen 2020 betrachtet, sieht dort für Thüringen einen weitgehend vom Bund getragenen Aufwand. Das Geld kam also insbesondere auch vom Bund. Allerdings war auch das schuldenfinanziert und in Wahrheit sitzen die Steuerzahler auf einem gewaltigen Schuldenberg, den die künftigen Generationen erben, weil neben den 1,2 Milliarden Euro Schulden, die der Freistaat 2020 aufgenommen hat, auch der Bund und die EU eine Verschuldungsorgie nach der anderen feierten, alles unter dem Deckmantel Corona und nach dem Motto: Die EZB wird es schon richten. In der Tat finanziert die EZB die Pleitepolitik der EUStaaten mit aus dem Nichts geschaffenem Geld. Ich muss noch einen anderen Aspekt des Sondervermögens ansprechen: Es ging ja nicht zuletzt darum, mit den schuldenfinanzierten Mitteln aus Sondervermögen die Wirtschaft ruhigzustellen, indem man sich vermeintlich generös zeigte und sogenannte Coronahilfen ausreichte. Das sollte bei den durch die Coronamaßnahmen geschädigten Unternehmen nach ein wenig Schadenersatz aussehen. Dann wurde aber offenkundig: Die entsprechenden Zahlungen an die Unternehmen sind in steuerlicher Würdigung wie ein Zuschuss behandelt und mit einer vollen Steuerlast versehen worden. Dann sehen wir weiterhin, dass die Soforthilfen und Überbrückungshilfen von zahllosen Thüringer Unternehmern wieder zurückgefordert werden. Die für die Rückforderung zuständige Thüringer Aufbaubank überzieht die Unternehmerlandschaft derzeit flächendeckend mit Rückforderungsbescheiden. Abgesehen davon, dass hier einmal mehr der desaströse und wirtschaftsfeindliche Charakter der Coronapolitik deutlich wird, wird das auch wieder zu zahlreichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen. Nach all dem ist klar: Die AfD-Fraktion wird die rotrot-grüne Landesregierung für den Haushalt 2020 nicht entlasten. (Beifall AfD) Wir haben diese Politik stets für falsch gehalten und für alle ist sichtbar, dass sie falsch war. Eine verantwortungslose Politik, der wir nachträglich nicht unsere Billigung erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

Liegen weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten vor? Das sehe ich nicht. Gibt es eine Wortmeldung seitens der Landesregierung? Das sehe ich auch nicht. Dann können wir nun über die dargestellte Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss abstimmen. Ich bitte hier um Handzeichen für die Jastimmen. Da sehe ich die Stimmen seitens der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Danke schön. Ich bitte um die Neinstimmen. Da sehe ich die Stimmen seitens der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne den Tagesordnungspunkt 4 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/6809 dazu: - Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2021 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6808 - Jahresbericht 2023 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/8284 - Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/8879 - Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9919 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/152 Auch hier erteile ich für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss Herrn Abgeordneten Kowalleck das Wort. Bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Danke schön. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer jetzt genau zuhört, der wird merken, dass es nicht dieselbe Berichterstattung sein wird. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Drucksache 7/6808, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/6809, der Jahresbericht 2023 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8284 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8879 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021, dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 in der 7. Wahlperiode in seiner 78. Sitzung am 1. Dezember 2023, in seiner 80. Sitzung am 26. Oktober 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten. Vom Haushalts- und Finanzausschuss gibt es die folgende Beschlussempfehlung: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu. So weit zur Beschlussempfehlung. Wir haben in II dann die Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich komme zum Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin zum Bericht zur Haushaltsrechnung 2021, ebenso zu den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zu den sonstigen Prüfungen und Fällen, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen vier Punkten heißt es dazu: Die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. An dieser Stelle wünsche ich Ihnen gesegnete und frohe Weihnachten und natürlich ein gesundes und friedvolles Jahr 2025. Danke sehr. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Danke für die Wünsche, auch wenn es bis zur Weihnachtspause noch ein bisschen dauert. Als Wortmeldung liegt mir erneut seitens der AfD-Fraktion die der Abgeordneten Nauer vor. Bitte schön.

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Brunhilde Nauer AfD

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auch an den Bildschirmen, wie der Haushalt 2020 steht auch derjenige des Jahres 2021 im Kontext der Coronamaßnahmenpolitik. Diese Politik war Ursache für die Bildung des Corona-Sondervermögens, das ich hier grundsätzlich in den Blick nehmen will, insbesondere auch aus rechtlicher Perspektive. Dazu erinnere ich an die Ergebnisse des am 10. Januar 2022 veröffentlichten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das unter der Dokumentennummer WD 15/21 zugänglich ist. Der Wissenschaftliche Dienst hatte das Sondervermögen Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds verfassungsrechtlich zu beurteilen. In seinen Überlegungen kommt er zu erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Errichtung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds sowie des zu seiner Finanzierung erfolgten Abweichens von der Schuldenbremse. Weil ich davon ausgehe, dass sich nicht alle hier im Haus an die Ausführungen erinnern, möchte ich aus dem Gutachten zitieren. Es heißt dort auf Seite 16: „Die Errichtung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefonds greift in das Budgetrecht des Landtags ein, ohne dass dieser Eingriff durch den Gesetzgeber hinreichend gerechtfertigt worden wäre. (Beifall AfD) Der Landtag als solcher hat insbesondere keine substantielle Möglichkeit der Einflussnahme auf die konkreten Ausgaben des Sondervermögens und verlagert die Entscheidung hierüber auf einen Ausschuss. Die erfolgte Delegierung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens auf den Haushalts- und Finanzausschuss erweist sich jedenfalls unter Zugrundelegung der äußerst strikten Maßstäbe […] als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat der dem Ausschuss nicht angehörenden Abgeordneten und damit als nicht zulässig […].“ Hier lautet also das Urteil: nicht zulässig. Ich zitiere weiter aus dem Gutachten: „Ein Veranlassungszusammenhang im Sinne eines finalen Konnexes zwischen der Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Notsituation einerseits und der für die Finanzierung der Maßnahmen des Corona-Pandemie-Hilfefonds erforderlichen Neuverschuldung andererseits wurde jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots im Gesetzgebungsverfahren zum Nachtragshaushalt 2020 nicht hinreichend dargelegt und begründet. Die durch den vorliegend geprüften Gesetzentwurf beabsichtigte schlichte Verlängerung der Laufzeit des Sondervermögens würde die aufgezeigten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken perpetuieren und zudem die Durchbrechung des Annuitätsprinzips verfestigen.“ Hier wird also von der Verletzung des Übermaßgebots und der Durchbrechung des Prinzips der Jährlichkeit des Haushalts durch die Landesregierung gesprochen. Weiter wird noch angemahnt, dass – Zitat – „die Wahrnehmung der Budgetverantwortlichkeit durch den gesamten Landtag mittels konkreter gesetzlicher Zweckbestimmungen und geeigneter verfahrensmäßiger Vorkehrungen sichergestellt werden [müsste]“. Um es also klar zu wiederholen: Mit dem Corona-Sonderbudget wurden von der Landesregierung die Grundsätze der Jährlichkeit, der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit vorsätzlich verletzt. Von der CDU war damals übrigens kein Einspruch zu vernehmen und es war allein die AfDFraktion, die wiederholt Bedenken gegenüber dem Fonds zum Ausdruck gebracht hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie haben doch gar keine Ahnung!) Daher haben wir auch mehrmals angemahnt, das Sondervermögen in den Kernhaushalt zu überführen. Ich denke, dass es wichtig ist, den interessierten Bürgern noch einmal exemplarisch die irreführende Haushaltspraxis im Zusammenhang mit der Coronapolitik und dem Corona-Sondervermögen aufzuzeigen. Nehmen wir die Kosten für Coronatests. Die wurden teilweise aus dem Sondervermögen finanziert, aber es gab zugleich noch eine Reihe Posten im Kernhaushalt, mit denen diese Tests ebenfalls finanziert wurden. Es waren neben den 52 Millionen Euro Ausgaben 2021 aus dem Sondervermögen zusätzlich 21 Millionen Euro für den gleichen Zweck im Kernhaushalt ausgewiesen, und zwar in insgesamt 58 Titeln über neun verschiedene Einzelpläne. Wenn das also in den Kernhaushalt ging, wozu braucht es da ein Sondervermögen? So viel zum Corona-Sondervermögen. Lassen Sie mich noch kurz zu einem anderen Punkt sprechen. 2023 erschien ein Sonderbericht des Rechnungshofs, der die Einstellungspraxis bei den Staatssekretären der rot-rot-grünen Landesregierung zum Inhalt hatte. In dem Bericht wurden verschiedene Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten angeführt, die auch das heute hier verhandelte Haushaltsjahr 2021 betreffen und für die nach unserer Auffassung die rot-rot-grüne Landesregierung nicht entlastet werden kann. Ich fasse zusammen: Während es den anderen Fraktionen des Hauses gleichgültig war, ob in Thüringen eine verfassungs- und rechtskonforme Haushaltspolitik betrieben wird, hat die AfD im Prinzip die rechtsstaatliche Haushaltsführung verteidigt. (Beifall AfD) Man hat geglaubt, das beiseite wischen zu müssen, daher werden wir eine nicht rechtsstaatskonforme Haushaltsführung auch nicht im Nachhinein entlasten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es eine Wortmeldung seitens der Landesregierung? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann kommen wir dazu, über die Beschlussempfehlung selbst abzustimmen. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer dagegenstimmen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Liegen Enthaltungen vor? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden und damit schließe ich diesen TOP. Als Nächstes rufe ich auf Tagesordnungspunkt 5 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/141 Ist die Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Mir liegen bisher keine Wortmeldungen vor. Gibt es noch Wortmeldungen? Seitens der Abgeordneten kann ich nichts erkennen. Dann frage ich nach Wortmeldungen seitens der Landesregierung. Kann ich ebenfalls nicht erkennen. Wird ein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt? Auch das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU sowie der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist jeweils nicht der Fall, dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/140 Ist eine Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Hande, bitte schön.

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Ronald Hande Die Linke

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die öffentlichen Haushalte stehen unter einem erheblichen Druck. Das haben wir im Jahr 2024 im Haushalt gemerkt, das zeichnet sich für den Haushalt 2025 ab und auch die Mittelfristige Finanzplanung lässt in der Zukunft in den kommenden Jahren das eine oder andere Problem erkennen. Die Haushalte unseres Freistaats wachsen aufgrund inflationsgetriebener Preissteigerungen, aber eben auch aufgrund von Personalkostensteigerungen auf. Demgegenüber sind die Steuereinnahmen so gestaltet, dass sie auf absehbare Zeit nicht mehr standhalten können, ohne auch an der Einnahmenseite entsprechende Anpassungen durchzuführen. Neue Schwerpunkte zur Bewältigung gesellschaftlicher und investiver Herausforderungen sind unter diesen Gegebenheiten nur schwer vorstellbar. Auf der anderen Seite besteht natürlich auch die Gefahr, dass soziale Errungenschaften oder auch Ausgaben, die dem sozialen Zusammenhalt geschuldet sind, gekürzt werden oder gar gänzlich gestrichen werden. Um hier dieser Lage ausgewogen begegnen zu können, schlagen wir, schlägt meine Fraktion Ihnen die Gründung, die Installation einer Haushaltsstrukturkommission vor, um einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken. Aber – das möchte ich an der Stelle noch mal ausdrücklich betonen – nicht als ein Gremium des Hinterzimmers, wie es so schön heißt, denn wir schlagen Ihnen vor, dass dieser Haushaltsstrukturkommission Vertreterinnen und Vertreter aus allen Fraktionen angehören, ebenso wie Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und des DGB, aber auch der kommunalen Spitzenverbände und – natürlich auch nicht zu vergessen – des Landesrechnungshofs. Diese Haushaltsstrukturkommission soll Vorschläge erarbeiten, wie Einnahmen gesteigert und Ausgaben gesenkt werden können und das, betone ich noch mal, in einem ausgewogenen Verhältnis, ohne das soziale, kulturelle, ökologische und bildungspolitische Niveau des Freistaats dabei und damit zu gefährden. Die Haushaltsstrukturkommission soll nicht nur ein Haushaltsjahr betrachten, sie sollte wenn, dann eine gesamte Legislatur betrachten, denn ihr Wirken ist über ein Haushaltsjahr anzusiedeln. Zudem sollte über den Kernhaushalt hinaus auch in Betracht gezogen werden, die Wirksamkeit von zum Beispiel Landesgesellschaften mit in die Betrachtung der Haushaltsstrukturkommission einzubeziehen, um über solche Landesgesellschaften notwendige Investitionen und damit Wirtschaftswachstum zu generieren und auch in einem weiteren Schritt die Steuereinnahmen des Landes leicht oder generell tendenziell wieder anzuheben. Aus unserer Sicht ist es sehr notwendig, dass eine solche Haushaltsstrukturkommission dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichtet. Wir schlagen Ihnen daher vor, dass die Haushaltsstrukturkommission einmal im Jahr vor der Sommerpause im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Bericht vorlegt. Ich glaube, die Zeit ist knapp. Die Haushaltsstrukturkommission sollte daher aus unserer Sicht ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Danke. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kästner für die Fraktion des BSW das Wort. Bitte schön.

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Alexander Kästner BSW

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Ja, ich kann es relativ kurz machen. Also Sie wissen ja, wenn Sie unseren Regierungsvertrag zur Kenntnis genommen haben, dass da auf Seite 119 drinsteht, dass wir beabsichtigen, eine Haushaltsstrukturkommission einzurichten. Allerdings werde ich trotzdem zunächst erst mal beantragen, diese Geschichte an den Haushaltsausschuss zu überweisen und dazu noch mal zu beraten. Das wäre alles. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Danke schön. Ich erteile für die CDU-Fraktion Frau Jary das Wort.

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Ulrike Jary CDU

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren heute einen Antrag zum Einsetzen einer Haushaltsstrukturkommission und ich kann vorwegschicken, dass ich verwundert war, dass ich von Ihrer Seite diesen Antrag gelesen habe, aber gleichzeitig auch erfreut. Denn er ist fachlich und sachlich natürlich vollkommen korrekt. (Beifall Die Linke) Er beschreibt die Notwendigkeit einer umfassenden Analyse und Neustrukturierung unserer Haushaltsplanung, um den aktuellen und den künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Bedeutung einer solchen Kommission für eine solide Haushaltsplanung, für die notwendige Konsolidierung und die Priorisierung der Mittelverwendung ist unbestritten. Genau deshalb, meine Damen und Herren, ist das auch gar keine neue Idee. Einige von Ihnen werden sich an unseren Entschließungsantrag zur Haushaltsstrukturkommission aus dem Dezember 2023 im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts 2024 erinnern. Genau da haben wir gefordert, was wir heute auch so ähnlich in diesem Antrag lesen können: „Es wird eine Haushaltsstrukturkommission auf Ebene der Landesregierung unter Federführung des Finanzministeriums eingesetzt. Der Rechnungshof wird gebeten, die Haushaltsstrukturkommission beratend zu begleiten.“ Diese Haushaltsstrukturkommission wurde auch eingesetzt und hat auch ihren ersten Bericht vor der Sommerpause dieses Jahres im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt. Dass dieser Bericht aufgrund der Kürze der Zeit, in der die Kommission arbeiten konnte, nur ein erster Anstoß sein konnte, war uns allen klar. Deshalb haben wir in unserem Regierungsvertrag – Herr Kästner hat es bereits angesprochen – auch die Einsetzung dieser Haushaltsstrukturkommission festgeschrieben. Dort heißt es, dass eine solche Kommission zeitnah eingerichtet wird, um bestehende Ausgaben zu prüfen, Prioritäten zu setzen und den Haushalt nachhaltig zu gestalten. Wir haben also bereits politisch beschlossen, was hier erneut beantragt wird. Trotzdem werden wir für eine Überweisung Ihres Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss stimmen, damit wir dort die weiteren Details, die Ihr Antrag auch enthält, diskutieren können. Im Ausschuss müssen wir uns auf die konkrete Ausgestaltung der Haushaltsstrukturkommission konzentrieren. Welche Ziele sollen im Detail verfolgt werden? Welche Akteure müssen beteiligt werden? Wie stellen wir sicher, dass die Arbeit auch die Ergebnisse liefert, mit der wir tatsächlich zu einer besseren und nachhaltigeren Haushaltsführung gelangen können? Das sind die Fragen, die wir jetzt diskutieren und klären müssen. Dass die Haushaltsstrukturkommission kommt, ist klar. Unsere Aufgabe ist es nun, ihren Erfolg auch sicherzustellen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Danke schön. Als Nächster erhält für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Cotta das Wort.

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Jens Cotta AfD

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, heute liegt uns ein Antrag vor, der auf den ersten Blick nach einer guten Idee aussieht: die Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission. Doch was ist dieser Antrag wirklich? Richtig, eine Nebelkerze. Ein Versuch, sich weiterhin in die Geschicke unseres Landes einzumischen, nachdem die Wähler diese Fraktion abgewählt haben. (Beifall AfD) Wir brauchen keine zusätzliche Kommission, die am Ende nur Berichte schreibt, die Sitzungen abhält und die wenig Konkretes bewirken kann. Wir haben für die Aufgabe, eine Haushaltsstruktur zu schaffen, bereits ein Gremium, sogar mit Legitimation: Das heißt „Thüringer Landtag“. (Heiterkeit Die Linke) Hier in diesem Hohen Haus liegt die Verantwortung, den Haushalt zu strukturieren, Lösungen zu erarbeiten und Entscheidungen zu treffen. Das ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete. Eine zusätzliche Kommission würde nur Bürokratie aufbauen und Ressourcen verschwenden, ohne irgendeinen erkennbaren Mehrwert zu schaffen. (Beifall AfD) (Unruhe Die Linke) Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Regierungsverantwortung über Jahre hinweg ausreichend Zeit, genau die Maßnahmen umzusetzen, die sie jetzt fordert. Warum wurde das damals nicht behandelt? Warum braucht es jetzt plötzlich eine Kommission, wofür man in der Regierungszeit keine Lösungen gefunden hat? Dieser Antrag wirkt wie ein verspäteter Versuch, Versäumnisse der Vergangenheit aufzuholen. Doch die Verantwortung dafür liegt nicht bei einer Kommission, sondern bei denen, die damals diese Entscheidungen hätten treffen können. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, dieser Antrag offenbart auch ein grundlegendes Missverständnis, wie gute Haushaltspolitik funktioniert. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Das stimmt!) Die Antragsteller sprechen von der Notwendigkeit, die Einnahmenseite zu verbessern, von Steuermehreinnahmen, von mehr Geld, das irgendwie aufgebracht werden soll. Doch das ist der falsche Ansatz. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, die Ausgaben zu kontrollieren und Prioritäten zu setzen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Wir können nicht immer mehr Einnahmen generieren, ohne endlich die Ausgaben in den Griff zu bekommen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Die AfD-Fraktion hat bei den vergangenen Haushaltsverletzungen immer wieder klar gezeigt, wie man einen Haushalt strukturiert – ohne zusätzliche Gremien und ohne unnötige Bürokratie. Unser Ansatz ist pragmatisch und lösungsorientiert: Klare Prioritäten setzen, Verschwendung stoppen und Effizienz steigern! (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und freie Reden halten!) Dafür brauchen wir keine Kommission, sondern mutige Entscheidungen und eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Blau- er Dunst!) Wir sollten nicht den Fehler machen, die Verantwortung dieses Landes durch die Einsetzung einer Kommission zu delegieren. Das wäre nicht nur ein falsches Signal, sondern auch eine Schwächung der parlamentarischen Arbeit. Die Bürger Thüringens erwarten von uns Lösungen und keine Ausreden. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und freie Rede!) Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Wir brauchen keine Kommission, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kei- nen blauen Dunst!) sondern einen Landtag, der seiner Verantwortung gerecht wird. Das beginnt mit klaren Entscheidungen – ohne Umweg über zusätzliche Gremien. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Und, Frau Preuss-König, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: König-Preuss!) König-Preuss, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) dass Sie als Linke von freier Rede sprechen, wo Sie doch allen Mitgliedern von uns permanent die Rede verbieten wollen, finde ich anmaßend. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Für die Fraktion Die Linke hat nun Herr Abgeordneter Hande das Wort. Bitte schön.

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Ronald Hande Die Linke

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Sehr geehrte Frau Kollegin König-Preuss, ich werde meinen Redezettel nicht wegschmeißen, aber versuchen, ihn möglichst wenig zu nutzen. (Beifall Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte jetzt eingangs bei der Einbringung unseres Antrags schon einiges gesagt, aber Frau Jary und auch Herr Kästner, ich möchte vielleicht noch mal darauf eingehen, was Sie gesagt haben: Natürlich haben wir die Koalitionsvereinbarung gelesen und ein Stück weit atmet unser Antrag auch, sagen wir mal, die Idee, allerdings gehen wir in der Umsetzung dann doch etwas anders heran. Sie wollen mit Ihrer Haushaltsstrukturkommission diese Kommission als ein Teilgremium der Landesregierung etablieren. Ich glaube, das ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Wir wollen die gesellschaftlichen Akteure, die natürlich auch ein enormes Interesse an einem Landeshaushalt und auch an der Struktur und an der Art eines Landeshaushalts haben, entsprechend mit einbeziehen. (Beifall Die Linke) Als ein weiterer Schritt, was Sie auch gar nicht so etabliert haben: Das Parlament, wo ist denn das Parlament in Ihrer Idee einbezogen? Auch das ist ein Punkt, den wir aufgegriffen haben. Aus unserer Sicht gehört zu einer Haushaltsstrukturkommission dann doch die parlamentarische Beteiligung, nicht nur in Form eines Berichts, sondern auch schon während der Arbeit der Haushaltsstrukturkommission. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Und, Herr Cotta, Entschuldigung, sicherlich respektieren wir alle das Wahlergebnis. Aber nichtsdestotrotz sitzen wir alle hier, um uns einzumischen. (Beifall Die Linke) Das erwarte ich von allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses, dass jeder und jede sich entsprechend einbringt und entsprechend auch einmischt. Die Haushaltsstrukturkommission ist natürlich als Erstes mal gestrickt und gestaltet vor dem Hintergrund der schwierigen Krisen – weltweiten Krisen –, die wir haben, auch der Klimakrise, die sich auch auf den Haushalt niederschlägt. Es wird immer komplizierter und wir müssen das Geld aufbringen, um ebenfalls der Inflation zu begegnen und damit auch den steigenden Preisen für Mieten, für Baumaßnahmen, für die Bewirtschaftung von Investitionsgütern, genauso die zweifelsfreie Erhöhung der Besoldung, die wir wahrscheinlich auch wieder auf unserer Tagesordnung haben werden. (Zwischenruf Prof. Dr. Voigt, Ministerpräsi- dent: Im Haushalt eingepreist!) Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, auch von mir noch mal herzlichen Glückwunsch. Drittens stellen wir fest, dass ein Sparen, wie es höchstwahrscheinlich auf der Ausgabenseite durch eine Haushaltsstrukturkommission empfohlen wird, meistens nur die Entschuldigung ist, der Vorwand ist, die Einnahmenseite, die wir auch zur Möglichkeit haben, entsprechend nicht zu betrachten, denn ich darf daran erinnern: In der letzten Legislatur – und das Beispiel können Sie mir auch nicht nehmen – hat die Senkung der Grunderwerbsteuer natürlich in eklatanter Weise dazu beigetragen, dass die Einnahmenseite unseres Landeshaushalts massiv geschwächt wurde. (Beifall Die Linke) Hier besteht natürlich die Möglichkeit, dass wir trotz der Geschenke, die CDU und AfD damals in der letzten Legislatur verteilt haben, die Möglichkeit haben, die Einnahmenseite unseres Landeshaushalts wieder etwas zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch mal auf den Hauptzweck des Antrags hinweisen. Eine Haushaltsstrukturkommission, die aufschreibt, welche Leistungen des Landes freiwillig sind und damit einfach mal gestrichen werden können oder wo soziale Standards gesenkt werden könnten, ist lediglich ein Alibi für einen brutalen Kahlschlag. Eine solche Kommission brauchen wir nun wirklich nicht. Wir brauchen eine Haushaltsstrukturkommission, die gestaltet ist, wie es unser Antrag vorschlägt. Diesen Antrag dann noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten, kann sicherlich nicht schaden, aber ich wiederhole mich noch mal, was meine Einbringung betraf: Ich glaube, wir dürfen keine Zeit verlieren. Eine solche Haushaltsstrukturkommission muss schnell zur Arbeit kommen, denn die Probleme werden nicht kleiner. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann erteile ich Ministerin Wolf das Wort. Bitte schön. Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist so ziemlich genau ein Jahr her, dass der Landtag schon mal eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt hat oder die Landesregierung aufgefordert hat, eine solche einzusetzen und mit einem, so wurde mir berichtet, sehr ambitionierten Zeitplan unterwegs war. Im Mai 2024 ist dem Haushalts- und Finanzausschuss ein entsprechender Bericht vorgelegt worden, der sich damals auf zwei Aspekte fokussierte und konzentrierte. Auf der einen Seite gab es eine sehr beschreibende Bestandsaufnahme im Hinblick auf Ursachen und Umfang des strukturellen Defizits im Landeshaushalt und auf der anderen Seite wurden mögliche Handlungsansätze zum Abbau ebenjenes strukturellen Defizits beschrieben. Das Ganze auch mit der Fragestellung, wie es gelingen kann, das strukturelle Defizit zu senken und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit, im Besonderen auch die kommunale Leistungsfähigkeit, zu stärken und ein Investitionsniveau aufrechtzuerhalten, wo ich aus meiner Sicht sage, dass das alleine schon zu niedrig ist. Wo stehen wir heute? Ich glaube, wir sind uns alle miteinander einig – dafür muss man kein Hellseher sein –, dass der Handlungsbedarf im Hinblick auf die öffentlichen Haushalte eher größer geworden ist und nicht kleiner. Die vorgezogenen Neuwahlen des Bundes sind an dieser Stelle nur ein deutliches Zeichen, aber eben nur eines. Auch die Länderhaushalte stehen unter erheblichem Spardruck. Wenn man sich die unschöne Methode der Globalen Minderausgabe anschaut und die einmal über diese Bundesrepublik legt, kommt man zu der erstaunlichen Zahl, dass im Jahr 2024 7,5 Milliarden Euro als Globale Minderausgaben in den Haushalten eingestellt wurden. Ich gehe davon aus, dass dieses Instrument in den nächsten Jahren eher zunimmt und nicht weniger wird. Die Mittelfristige Finanzplanung, meine Damen und Herren, ist in dieser Woche noch vom geschäftsführenden Kabinett beschlossen worden und sieht einen Konsolidierungsbedarf von jeweils über 1 Milliarde im Jahr vor, im Besonderen ab dem Jahr 2026. Ja, wir müssen uns mit den neuen Realitäten und genau diesen Punkten auseinandersetzen und wir wissen, dass sich bei zwar steigenden Einnahmen trotz allem die Ausgaben in einer Dynamik bewegen, dass uns mit dem Blick auf den Haushalt und die zukünftigen Haushalte allen ein bisschen der Puls hochgehen muss. Wir stehen trotzdem vor gigantischen Aufgaben, das muss ich Ihnen nicht erzählen. Wir haben es heute auch umfangreich diskutiert: Der Kontext der industriellen Transformation, die Lösung der verschleppten Digitalisierung und auch die Herausforderung des demografischen Wandels stellen uns vor neue haushalterische Herausforderungen. Es wird Sie wenig überraschen, dass ich gerade im Hinblick auf die nächsten Jahre und die Herausforderungen der nächsten Jahre mit einer erheblichen Ausgabendynamik auf der einen Seite und auf der anderen Seite einem hohen Investitionsbedarf die grundgesetzliche Schuldenbremse kritisch sehe – und das ist zurückhaltend formuliert. Sie ist genau in solchen Krisensituationen wenig hilfreich. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Wir alle wissen, dass wir eine Reform ebenjener Schuldenbremse brauchen, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ab- schaffen ist besser!) und ich bin durchaus dankbar, dass diese Debatte inzwischen auch auf der konservativen Finanzseite intensiv geführt wird. Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat sich erst kürzlich dazu geäußert. Der Sachverständigenrat der Wirtschaft hat schon Anfang des Jahres eigene Reformvorschläge vorgelegt und auch der Bundesverband der Deutschen Industrie plädiert für kreditfinanzierte öffentliche Investitionen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Ja, öffentliche Investitionen sind dringend notwendig, weil auch verschleppte Investitionen eine Verschuldung an der nächsten Generation sind. (Beifall BSW, Die Linke) Ich will aber auch betonen – und das ist mir wichtig, es ist mir wirklich wichtig –, wir können nicht nur auf den baulichen investiven Bereich schauen, weil auch Bildungsaufgaben und Bildungsausgaben am Ende Zukunftsinvestitionen sind. Trotz des gegenwärtigen starken konjunkturellen Abschwungs wollen wir im Freistaat Möglichkeiten im Rahmen der Schuldenbremse – wir bewegen uns selbstverständlich im Rahmen des Rechts und Gesetzes – schaffen. Wir sehen die fehlende Konjunkturbereinigung in Thüringen als großes, auch finanzielles Defizit, weil es verhindert, dass prozyklische Finanzpolitik in den Kommunen, aber auch im Land betrieben wird. Das Verrückte ist – und erlauben Sie mir diesen Beisatz, den ich tatsächlich nie wirklich verstanden habe –: Dass im Besonderen unter einer rot-rot-grünen Landesregierung in den letzten Jahren eine der konservativsten Finanzpolitiken betrieben wurde und fast alle Bundesländer mehr Öffnungsmöglichkeiten für Haushalte bieten, hat mich nie ganz in Ruhe gelassen, habe ich nie ganz verstanden, ich gebe es ehrlich zu. (Beifall BSW) Damit bin ich wieder zu Ihrem Antrag zurückgekommen. Ja, wir sind der Überzeugung, dass es diese Haushaltsstrukturkommission durchaus geben kann und dass sie durchaus helfen kann. Diese muss beides in den Blick nehmen: auf der einen Seite den Haushalt zu konsolidieren – und diese Aufgabe steht, da müssen wir gar nicht drum herumreden – und auf der anderen Seite trotzdem zusätzliche Zukunftsaufgaben und Zukunftsausgaben zu ermöglichen. Wir müssen an dieser Stelle über den eingeschliffenen Tellerrand unseres kameralen Investitionsbegriffs hinausschauen und ich möchte genau diese Punkte, wie wir Handlungsspielräume in schwierigen Zeiten schaffen können, wie wir Investitionsmöglichkeiten in schwierigen finanziellen Zeiten schaffen können, wie wir eben im besten Sinn antizyklisch arbeiten können und damit Thüringen wieder auf einen gesunden Weg bringen können, mit Ihnen in der Haushaltsstrukturkommission erörtern und bitte deswegen, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission

Ich danke ganz herzlich Katja Wolf, der Ministerin für Finanzen. Ich habe gehört, dass der Antrag an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen werden soll. Das würde ich dann gern abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Dann bitte ich um die Neinstimmen. Ich sehe die Stimmen der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag „Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission“ an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/135 dazu: Aussetzung der Erhöhung der -Abgabe für das CO 2 Jahr 2025 Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/210 Ist eine Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Es spricht Abgeordneter Jörg Prophet.

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Jörg Prophet AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer, liebe Bürger draußen am Livestream, unsere Wirtschaft stöhnt seit Jahren unter der Last, die ihr die Politik aus Brüssel und Berlin aufbürdet. Besonders hohe Steuern und Abgaben und natürlich teure Energien machen ihr, machen uns zu schaffen. Mit der CDU und dem BSW haben wir jetzt ein Copy-andPaste-Parteiensystem hier am Start, die vorgeben, dieses Problem genauso zu sehen wie wir. Und ich gratuliere Ihnen, Sie haben heute die erste Chance, das zu beweisen, indem Sie es ernst meinen und diesem Antrag, den wir hier vortragen, zustimmen. (Beifall AfD) Zum Kernproblem: Mitten in einer Wirtschaftskrise Steuern zu erhöhen und die Energie künstlich noch weiter zu verteuern, grenzt an ökonomischen Wahnsinn. Um ganze 10 Euro soll Anfang Januar die CO -Einspeisung pro Tonne steigen, auf dann 2 insgesamt 55 Euro pro Tonne. Das bedeutet, das Tanken wird teurer, das Heizen wird teurer, der Strom wird teurer, und das alles in diesem Umfeld der momentan kalten Witterung eine Zumutung für unsere Bürger. Die Kostensteigerung geht so weit, dass durch die höhere Bepreisung der Müllverbrennung auch in dem Bereich der Müllkosten sich unsere Bürger am Ende als Zahlmeister für eine Luftbesteuerung wiederfinden. (Beifall AfD) Infolge dieser Steuererhöhung wird die Inflation steigen. Geldentwertung nimmt also wieder zu und der Sparer und der kleine Mann werden weiter enteignet. Zur Erinnerung für Sie, für uns alle: Unser deutsches Geschäftsmodell basiert auf der Grundla ­ ge der Veredelung von Rohstoffen unter Einsatz von intelligenten und motivierten Mitarbeitern, unter Ein ­ satz von Innovationen und immer auf der Basis ei ­ ner preiswert und konstant verfügbaren Energiever ­ sorgung. Naturgemäß hat damit die Industrie den größten Energiehunger und wird bei steigenden Lasten im Energiebereich noch tiefer in die jetzt schon aktuell grassierende Rezession getrieben. Wofür das alles, meine Damen und Herren? Wofür eine gewollte künstliche Belastung unserer Bürger, unserer Wirtschaft? Für nichts und wieder nichts. Die CO -Steuer bringt keinen Effekt für das Weltkli­ 2 ma. Denn, erstens, selbst wenn der CO -Ausstoß 2 Deutschlands das Weltklima nachhaltig beeinflus ­ sen würde und alle Narrative der Klimareligiösen wahr wären, dann würde die CO -Steuer trotzdem 2 keinen Effekt bringen. Denn die künstliche Verteue ­ rung führt einfach nur zur Abwanderung unserer hei ­ mischen Industrie ins Ausland und wir hatten das mit seinen Auswirkungen heute schon in der Ak ­ tuellen Stunde gehört. Der Fachmann nennt das Carbon Leakage. Das heißt, die Steuern werden dann woanders bezahlt und fehlen bei uns in den ei ­ genen Haushalten. (Beifall AfD) Zweitens kommt die Dynamik des internationalen Handels hinzu. Der besteht darin: Selbst wenn wir morgen alle Fabriken schließen, unsere Heizkraftwerke abstellen, unsere Autos stilllegen und die Gesellschaft ins Mittelalter schicken würden, was die letzte Konsequenz dieses CO -Netto-Null-Ziels 2 ist, dann würde global kein Gramm CO weniger 2 emittiert, denn der Öl- und Gasmarkt sind globale Märkte, die immer leer gekauft werden. Alles, was die öl- und gasfördernden Staaten aus der Erde holen, wird irgendwo auf der Welt verbrannt und die Abgase werden in die Atmosphäre gejagt. Wenn wir es nicht bei uns unter dem Einsatz von modernsten Filteranlagen tun, dann tun es andere woanders ohne Filter. Also wir erreichen auch hier null Komma nichts, und das sehe nicht nur ich so, das sehen auch renommierte Wirtschaftsökonomen wie Hans-Werner Sinn ganz klar und deutlich. (Beifall AfD) Ich fasse für Sie zusammen. Die CO -Steuer und 2 ihre ständige Erhöhung inmitten einer veritablen Wirtschaftskrise sind unzumutbar für den Bürger und für die Unternehmen. Die CO -Steuer ist rein 2 ideologisch. Sie ist nahezu nicht geeignet, eine Lenkungsfunktion für das Klima in der Welt zu erfüllen. Die CO -Steuer ist eine Belastung der Bürger, 2 eine Belastung der Unternehmen, die im Jahr 2023 rund 18 Milliarden Euro über die EU und über Berlin von uns abverlangt hat. Die CO -Steuer gehört des2 halb grundsätzlich ersatzlos abgeschafft, denn was nicht wirkt, kann weg. (Beifall AfD) Unser Antrag sieht vor, dass sich das Land Thüringen auf den höheren Ebenen für die Abschaffung ebendieser Steuer einsetzt. Zumindest aber sollte die geplante Erhöhung 2025 ausgesetzt werden. Im Jahr 2023 wurde die Erhöhung bereits schon einmal ausgesetzt, damals mit der Begründung einer vorhandenen Energiekrise. Ich sage Ihnen, wir haben heute immer noch eine Energiekrise und eine veritable Wirtschaftskrise dazu.

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Bitte zum Ende kommen.

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Jörg Prophet AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Und eine tiefgreifende Wirtschaftskrise muss zumindest die Frage erlauben, warum dieses Jahr nicht ausgesetzt wird. Meine Damen und Herren, meine Damen und Herren von BSW, von der CDU, nutzen Sie Ihre Chance, zeigen Sie Verantwortung für die Bürger und die Unternehmen. Stimmen Sie dem Antrag zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Der Abgeordnete Jörg Prophet war das für die Alternative für Deutschland. Es gibt dazu einen Alternativantrag „Aussetzung der Erhöhung der CO -Ab2 gabe für das Jahr 2025“ der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/210. Ist dazu eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den CDU-Abgeordneten dazu ans Rednerpult. Danke schön.

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Martin Henkel CDU

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mache ich die Begründung gleich auch als Redebeitrag. Wir haben eine massive wirtschaftliche Lage und die ist geprägt von erheblichen Herausforderungen. Die Energiepreise in Deutschland gehören zu den höchsten weltweit. Das belastet nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern bringt auch die Haushalte, die Bürgerinnen und Bürger in finanzielle Schwierigkeiten. Viele Betriebe stehen vor der Frage, ob sie ihre Produktion von Deutschland ins Ausland verlagern wollen und beschäftigen sich genau mit diesen Maßnahmen und diesem Umfeld. Darauf haben wir zu reagieren und müssen auf die verschärfte Situation, die wir aktuell erleben, reagieren. Und klar ist doch eines: In einer Zeit, in der wir wie gestern 90 Cent pro Kilowattstunde bezahlt haben, in einer Zeit, in der wir so viel Atomstrom aus Nachbarstaaten, Nachbarländern importieren wie nie zuvor und in der Industrieunternehmen unter massivem Druck stehen, da ist die Erhöhung der CO -Steuer eine zusätzliche Belas2 tung. Die wirtschaftliche Lage wird dadurch weiter verschärft. Es wäre eine bewusste staatliche Belastung zur Unzeit. Niemand, außer vielleicht Robert Habeck, kann noch übersehen, wie dramatisch die Lage wirklich ist. Zusätzliche Belastungen sind völlig falsch. Das ist das falsche Signal an die Unternehmen, die gerade hier über ihre Standortfrage, über Werkschließungen, über Stellenabbau nachdenken. Wir müssen zeigen, dass wir als Politik die Probleme verstanden haben und nicht noch weiter verschärfen wollen. Schauen wir mal auf den eigentlichen Grundgedanken der CO -Steuer. Da ging es darum, die Ver2 schmutzung von Luft, Meeren, Gewässern und der Natur ein Stück weit zu begrenzen und diejenigen, die zu dieser Verschmutzung beitragen, genau an den Kosten zu beteiligen. Der Handlungsbedarf dazu besteht auch weiterhin, das steht außer Frage. Die Lösungsidee war, dass der Staat einen Preis für Umweltverschmutzung festlegt, zum Beispiel durch eine Steuer oder ein Marktinstrument wie beispielsweise den CO -Zertifikatehandel. Ein bekann2 tes Beispiel ist der Preis für die CO -Emissionen. 2 Diese Maßnahmen nennt man dann die Internationalisierung externer Kosten. So weit die Theorie, aber in der Praxis gibt es da doch erhebliche Probleme. Das erste Problem ist die Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. CO ist kein 2 lokales Problem, sondern ein globales. Führt man eine Besteuerung in Deutschland ein, wird sich der weltweite CO -Ausstoß nicht verringern. Im Ge2 genteil, die Industrie wird in Länder mit geringeren Auflagen und günstigerer Energie abwandern. Dort wird sie möglicherweise sogar mehr CO aus2 stoßen als zuvor in Deutschland, wo es strenge Vorgaben gibt. Das Ergebnis sind weniger Einkommen, weniger Arbeit, weniger Wertschöpfung in Deutschland, aber genauso viel oder sogar mehr CO -Emissionen weltweit. Das ist kein Vorteil für 2 das Klima und schon gar nicht für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es war deshalb richtig, einen Zertifikatehandel auf EU-Ebene einzuführen und nicht nur für Deutschland. Eigentlich müsste ein solches Instrument weltweit eingeführt werden, um positive Umweltwirkungen zu erzielen. Die deutsche CO -Steuer als Ergänzung zum EU-Zertifika2 tehandel ist ein Sonderweg, der unserer Wirtschaft schadet, ohne der Umwelt zu nutzen. Insofern sind Teile der Vorstellungen im vorliegenden Antrag der AfD richtig. Allerdings haben wir ein zeitliches Problem. Die Erhöhung soll ja ab dem 01.01. gelten. Deshalb haben wir gesagt, es wird darauf ankommen, die Initiative relativ schnell anzuschieben. Wir gehen mit dem vorliegenden Antrag der CDU, des BSW und der SPD nicht so weit wie der Antrag, den die AfD gestellt hat. Wir sagen aber, wir wollen aufgrund dieser Zeitschiene sehr schnell zum Ergebnis kommen. Wir wollen die Aussetzung für das Jahr 2025 erreichen, das hat es schon einmal gegeben, und zwar 2023. Auch das wurde schon genannt. Wir brauchen grundsätzlich eine Neuausrichtung in der Politik, die wirtschaftliche Vernunft und notwendigen Umweltschutz miteinander verbindet und keine teure Symbolpolitik betreibt. Daher braucht es eine sachorientierte Diskussion über die richtigen Instrumente. Diese Diskussion muss auf Bundesebene geführt werden. Wir können lediglich Anstöße für ein neues und besseres System geben, welches aber vom Bund etabliert werden muss. Um in der Zwischenzeit allerdings Schaden von der Wirtschaft abzuwenden, wäre es ratsam, die geplante Erhöhung der Steuer ab 2025 auszusetzen. Unser Alternativantrag konzentriert sich genau auf diesen Aspekt und darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was sagt eigentlich Friedrich Merz zur CO -Be2 steuerung?)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Damit würde ich die Aussprache eröffnen. Als ersten Redner rufe ich Dr. Frank Augsten für die Fraktion BSW an das Mikrofon, bitte.

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Dr. Frank Augsten BSW

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, bei einem AfD-Antrag zum Thema „Klima“ darf man wohl ganz zu Recht skeptisch sein, weil nicht viele Fakten drinstehen werden. Herr Prophet, Sie haben mir im Prinzip auch recht gegeben, also das, was Sie jetzt hier dargelegt haben, kann man so nicht stehen lassen. Gleichwohl ist das Thema ganz wichtig. Gestern eine Meldung, dass ein sehr renommiertes Institut mithilfe von KI, also sehr ideologiefrei, herausgefunden haben will, dass wir die Pariser Klimaziele weit verfehlen werden, dass wir 2060 – und überlegen Sie einmal, wie alt die Kinder, die jetzt geboren werden, dann sein werden – 3 Grad höher liegen als zu Zeiten des Anfangs der Industrialisierung. 3 Grad mehr! Diejenigen, die sich mit Klimaschutz beschäftigen, haben die Bilder, die immer wieder kommen, vor Augen, wenn man daran denkt, was passieren würde, wenn wir die 2 Grad und die 1,5 Grad nicht einhalten. Also 3 Grad müssen uns in große Sorge versetzen. (Beifall Die Linke) Gleichzeitig gibt es eine andere Meldung von heute, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband zu Recht und ganz bewusst darauf hinweist, dass die Belastung gerade für Familien mit Geringverdienern mittlerweile sehr stark zugenommen hat, sehr erheblich ist. Sie haben im Prinzip zwei Themen aufgemacht, einmal Klimaschutz, wo ich überhaupt nicht bei Ihnen bin, auf der anderen Seite natürlich die Belastung für die Wirtschaftsunternehmen und die Bevölkerung. Herr Prophet, ich habe Sie als Unternehmer schätzen gelernt (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: What?!) und deswegen einfach wirklich meine Empfehlung: Wenn man eine falsche Fehleranalyse vornimmt, dann kann man auch nicht zu richtigen und guten Lösungen kommen. (Beifall Kummer, Minister für Umwelt, Ener- gie, Naturschutz und Forsten) Das sind Erfahrungen, die sicher alle machen, die Verantwortung übernommen haben. Deswegen müssen wir in der Sache darüber reden, aber wenn wir da immer wieder Dinge hervorholen und so tun, als ob wir nachher die Ursachen richtig erkannt haben, dann kann es sein, dass wir nicht zu guten Lösungen kommen. Ich will das mal an den Fakten darlegen, die mir vorliegen. Entschuldigen Sie mir die Aussage jetzt, aber wenn Herr Höcke – am 14.11. war es, glaube ich, gewesen – darauf hinweist, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Weltklimarats alle einbestellt sind, so nach dem Motto „gekauft“, sehe ich das völlig anders, das sind sehr unabhängige Wissenschaftler, die dort tätig sind. Wenn jetzt gerade Herr Sinn von Ihnen genannt wurde und ich frage mal das 1 Prozent an Wissenschaftlern, die Ihnen vielleicht nahestehen, dann frage ich mich, ob es nicht Leute sind, die dann, wenn Sie denen genug Geld geben, sicher auch beweisen, dass die Erde eine Scheibe ist. Bei solchen Äußerungen bin ich sehr vorsichtig. Die Fakten liegen auf dem Tisch und sind auch, was Ihren Antrag betrifft, relativ klar. Sie tun in dem Antrag so, als ob Deutschland jetzt die Insel ist, wo sich alle Bösartigkeiten auf einem Fleck versammelt haben, die böse CO -Steuer ist an al2 lem schuld. Die Fakten sind einfach anders. Wir haben 19 Staaten, die diese CO -Steuer eingeführt 2 haben – übrigens die ersten 1990, also weit vor Deutschland mit 2021. Es gibt ein Ranking, wie hoch diese Kosten sind, da führen die skandinavischen Länder und die Schweiz und Norwegen übrigens mit 120 Euro pro Kilogramm, die skandinavischen Länder sind bei 80 Euro. Wir sind dabei, jetzt die 35 Euro einzuführen, wir sind also weit weg von diesen hohen Summen, die woanders verlangt werden. Deswegen der Rat: Legen Sie doch einfach mal die beiden Karten nebeneinander, das eine ist die Karte der Länder, die die CO -Steuer 2 eingeführt haben, schreiben Sie die Höhen dazu, und auf die andere Seite legen Sie die Karte mit der Wirtschaftsentwicklung der Länder. Da werden Sie sehen, dass es überhaupt keinen Zusammenhang gibt zu dieser CO -Steuer und der Wirtschaftsleis2 tung von Ländern. Deutschland ist jetzt in einer ganz prekären Situation, da stimmen wir Ihnen zu. Aber es gibt Länder, die sehr hohe CO -Steuern 2 erheben und die ein hervorragendes Wirtschaftswachstum haben. Diesen Zusammenhang herzustellen, ist einfach so absurd, dass man nur mal in die Zahlen reinschauen muss, um zu sehen, dass das nicht stimmen kann. Weitere Fakten: Die EU-Wirtschaftsleistung hat sich seit Einführung der CO -Abgabe – so muss es üb2 rigens richtig heißen – verdoppelt. Sie ist also deutlich gewachsen und das, obwohl wir diese CO -Ab2 gabe in Europa haben. Insofern auch hier noch mal ein Beweis dafür, dass man das nicht der CO 2 Abgabe in die Schuhe schieben kann. Im Übrigen gibt es ja auch Entlastungsmaßnahmen. Gerade Unternehmen, die exportorientiert arbeiten, werden in den meisten Ländern auch deutlich entlastet. Das Gleiche gilt auch für die Verbraucher, deswegen unser Alternativvorschlag: Man kann im Ausschuss durchaus darüber sprechen und sich anschauen, wie das andere Länder machen. Es gibt Staaten, die die Einnahmen, die man über diese CO -Abgabe generiert, dafür verwendet haben, um 2 sie den Menschen zukommen zu lassen, die Hilfe brauchen, also zum Beispiel Familien mit Geringverdienern oder Pendlern, die sehr viel unterwegs sind. Man kann durchaus in der Legende Modelle entwickeln, wo am Ende das, was man über diese CO -Steuer einnimmt, auch denen zugutekommt, 2 die das Geld brauchen. Also Sie merken schon, das war ein netter Versuch, uns jetzt auseinanderzudividieren, das wird nicht funktionieren, auch wenn wir gerade bei Energiepolitik vielleicht nicht immer der CDU zustimmen werden. Aber am Ende bleibt es dabei – ich spreche da jetzt auch im Namen meiner Fraktion –: Die CO -Abgabe ist ein Lenkungsinstrument, was aus 2 unserer Sicht wichtig ist. Insofern müssen wir den Menschen anderweitig helfen, aber nicht dadurch, dass wir diese klimapolitisch wichtigen Instrumente abschaffen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich danke dem Abgeordneten Dr. Frank Augsten von der Fraktion des BSW und rufe als Nächsten von der Fraktion der CDU den Abgeordneten Henkel an das Rednerpult. Bitte. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Brauchen wir nicht mehr!) Wünschen Sie noch mal zu sprechen? (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Gar nicht mehr!) Dann rufe ich von der Fraktion Die Linke den Abgeordneten Thomas an das Rednerpult. Bitte.

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Jens Thomas Die Linke

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, eine Vorbemerkung – Herr Augsten hat es schon gesagt –: In Deutschland gibt es keine CO -Steuer, sondern ei2 ne CO -Bepreisung. Eine Steuer ist eine Geldleis2 tung, die von staatlicher Seite erhoben wird, ohne dass eine direkte Gegenleistung erfolgt. Die CO 2 Bepreisung nach dem Bundesbrennstoffemissionshandelsgesetz hat aber eine direkte Gegenleistung zur Folge, nämlich ein Recht, eine bestimmte Menge Kohlendioxid in die Atmosphäre zu emittieren. (Beifall Die Linke) Die AfD behauptet, die CO -Bepreisung belaste 2 einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig und trage zur wirtschaftlichen Schwächung bei. Ja, es stimmt, die derzeitige Form der CO -Beprei2 sung zeigt soziale Schieflagen auf, doch der Antrag der AfD ist diesmal wirklich eine reine Nebelkerze, denn er bietet keinerlei Lösungen für die Klimakrise. Das Problem wird einfach ignoriert. (Beifall Die Linke) Unsere Antwort hingegen ist klar: Marktinstrumente wie die CO -Bepreisung sind weder sozial gerecht 2 noch effektiv genug, um die drängenden Klimaziele zu erreichen. Stattdessen setzen wir auf eine klimagerechte Politik, die mehr auf Ordnungspolitik und sozial gerechte Maßnahmen setzt. Denn wir wissen, Klimaschutz darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die ohnehin schon wenig haben. (Beifall Die Linke) Und was geschieht, wenn wir ausschließlich auf die CO -Bepreisung setzen? Menschen mit niedrigem 2 Einkommen werden überproportional belastet. Die hohen Kosten für Mobilität und Wärme treffen sie am stärksten – gerade in schlecht gedämmten Häusern auf dem Land oder bei fehlenden Alternativen zum Auto. Menschen mit sehr hohen Einkommen hingegen können sich die Mehrkosten problemlos leisten, währenddessen andere in ihrem Alltag eingeschränkt werden. Ein weiteres Beispiel für die mangelnde soziale Ausgestaltung der aktuellen Klimapolitik ist das Klimageld, das von der Ampelregierung seit Jahren versprochen, aber nie eingeführt wurde. Es sollte die CO -Bepreisung sozial ausgleichen, indem die 2 Einnahmen direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Doch dieses Versprechen blieb ein leeres Versprechen. Als Linke fordern wir stattdessen eine konsequente und gerechte Umverteilung. Wir wollen, dass die Belastungen der Klimapolitik vor allem von denjenigen getragen werden, die hohe Einkommen haben und überproportional zum CO -Ausstoß beitragen. 2 (Beifall Die Linke) Ein wirksames Klimageld wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Doch anstatt diese Chance zu nutzen, hat die gescheiterte Ampelregierung die Menschen im Stich gelassen. (Beifall Die Linke) Dies zeigt einmal mehr, warum eine grundlegend andere Klimapolitik nötig ist – eine, die die soziale Gerechtigkeit ins Zentrum stellt. Daher stehen wir für Maßnahmen, welche die Menschen mitnehmen und Akzeptanz für Klimaschutz und erneuerbare Energien schaffen. Beispielhaft sei hier das Thüringer Windbeteiligungsgesetz genannt, durch das die Kommunen am Gewinn der Windenergieanlagen beteiligt werden. Auch der Thüringer Bürgerenergiefonds war ein erfolgreiches Beispiel. Damit wurden Bürgerenergiegenossenschaften in der Planungs- und Startphase gefördert. Wir wollen, dass dieser Fonds fortgeführt und erweitert wird. Und als drittes Beispiel sei ein Ticket „Freier öffentlicher Personennahverkehr für alle“ genannt, der echte Alternativen zum Auto schaffen könnte. Auf dem Weg dahin wollen wir ein landesweites 28-Euro-Ticket für junge Menschen anbieten. (Beifall Die Linke) Diese Maßnahmen sind nicht nur klimagerecht, sondern auch sozialverträglich. Sie verbinden ökologischen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit – und das ist der Kern unserer Politik, meine Damen und Herren. (Beifall Die Linke) Nun zum Antrag der AfD: Dieser fordert die ersatzlose Abschaffung der CO -Bepreisung. Doch was 2 wird damit erreicht? Nichts außer einer weiteren Verleugnung der Klimakrise und einem Abbau notwendiger staatlicher Maßnahmen. Die AfD nennt die CO -Bepreisung „ideologisch forciert“ und be2 klagt die Belastung für Bürger und Unternehmen. Aber ihre Lösung ist keine Entlastung, sondern schlicht ein Rückschritt in eine Zeit, in der Klimaschutz noch kein Thema war. Dies ist weder realistisch noch verantwortungsvoll. Noch gravierender ist jedoch die verklärende Grundhaltung hinter diesem Antrag. Er spricht von „Deindustrialisierung und […] Arbeitsplatzverlust“, ignoriert jedoch die Chancen der klimaneutralen Transformation. Eine solche Transformation bietet Potenzial für Hunderttausende neuer Arbeitsplätze in der Produktion erneuerbarer Energien, im Ausbau der Schieneninfrastruktur und im öffentlichen Nahverkehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, die Zeit für symbolpolitische Forderungen wie die der AfD ist vorbei. Stattdessen brauchen wir echte, durchdachte Lösungen, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit verbinden. Und es ist möglich, eine gerechtere und klimagerechte Gesellschaft zu schaffen. Wir brauchen klare Regeln, echte Alternativen zu fossilen Energieträgern und Atomkraft und einen Staat, der währenddessen für soziale Sicherheit sorgt. Der Antrag der AfD ist nicht nur eine Sackgasse, sondern ein direkter Angriff auf die Zukunft unseres Planeten und das Wohl aller Menschen, die auf ihm leben. (Beifall Die Linke) Wir werden daher gegen diesen populistischen Antrag stimmen und weiter für eine klimagerechte Politik eintreten. Und nun möchte ich noch etwas zum Alternativantrag der Regierungsfraktionen sagen. Gehen Sie doch der AfD nicht auf den Leim! Spätestens 2027 kommt der CO -Preis durch EU-Recht. Das heißt, 2 Sie sollten von der Bundesregierung nicht fordern, den CO -Preis auszusetzen, sondern ein unverzüg2 liches Klimageld als Sozialkompensation aus den Einnahmen fordern. (Beifall Die Linke) Setzt man den CO -Preis jetzt aus, kommt der 2 Preissprung umso heftiger und man gefährdet laufende Ausgaben für Naturschutz und Klimaanpassung. Ein weiteres Problem: Ab 2027 werden die CO 2 Zertifikate verknappt, was unmittelbar zu einer Verteuerung führt. Dem hat man auf Bundesebene mit dem nationalen CO -Preis als Übergang vorausge2 griffen, indem man die Zertifikatspreise jährlich per Gesetz verteuert hat. Für ein Coronajahr wurde die Erhöhung ausgesetzt und der Zertifikathandel geht ab 2027 komplett auf die EU-Ebene. Setzt man jetzt den CO -Preis aus, wird man zum 1. Januar 2 2027 extreme Preissprünge haben. Das würde ich Ihnen gern mitgeben. Wie gesagt, wir sehen Ihren Alternativantrag bisher skeptisch, aber wir werden auf jeden Fall den AfD-Antrag geschlossen ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich danke dem Abgeordneten Jens Thomas von der Fraktion Die Linke und rufe jetzt für die Fraktion der AfD noch einmal den Abgeordneten Jörg Prophet auf. Nein? Abgeordneter Dr. Jens Dietrich meldet sich zu Wort. Danke schön.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste in Nah und Fern, erst mal möchte ich kritisieren, dass wir einen Alternativantrag kurz vor knapp bekommen haben. Gut, er ist jetzt nicht so weit abweichend von unserem Antrag, darum denke ich schon, dass unser Antrag eine gewisse Wirkung entfaltet hat. Aber es fehlt natürlich ein entscheidender Punkt, das ist die Abschaffung der ganzen CO -Steuerproblematik und der CO 2 2 Steuerung. Herr Dr. Augsten, die CO -Besteuerung 2 ist nur ein Punkt. Diese ganze Klimaproblematik ist ja eine übergreifende Problematik. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das stimmt! Das stimmt!) Und das erkennt man eben daran, dass es eine Ideologie geworden ist, die in alle Bereiche eindringen muss. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein, das stimmt nicht mehr!) Und ich werde hinterher noch auf ein paar naturwissenschaftliche Dinge eingehen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Da sind wir gespannt!) Wenn man sich die CO -Steuer rauspickt und die 2 anderen Länder vergleicht, muss man auch gucken, wie da die Energieerzeugung ist, was sie an anderen Dingen machen. Dann kann es sein, dass sie trotz CO -Steuer erfolgreich sind, weil sie eben 2 andere Dinge richtig machen, die wir vollkommen falsch machen. Ich denke, dass nicht das Klima bedroht ist, sondern im Wesentlichen sind unser Wohlstand und vor allen Dingen die Freiheit der Bürger durch diese Klimapolitik massiv bedroht. (Beifall AfD) Denn der Hauptfeind der Klimafanatiker ist das Kohlendioxid CO und eben der Mensch, der das 2 Kohlendioxid emittiert oder dazu führt, dass das Kohlendioxid emittiert wird und die Erde in einer Klimakatastrophe endet. Also beginnen wir doch mal damit, wovor sich einige Klimaaktivisten fürchten, nämlich wirklichen Fakten. Kohlendioxid ist ein ungiftiges, geschmackloses und geruchloses, dreiatomiges Molekül. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wollen Sie es mal einatmen?) Etwa vier von 10.000 Luftmolekülen sind CO -Mo2 leküle. Das ist also ein sehr geringer Anteil von 400 ppm. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sie können doch Ihre Räume damit belüften!) Würde sich diese Konzentration halbieren, kämen wir – und das wissen Sie – in massive Probleme, weil das Wachstum massiv eingeschränkt werden würde. (Beifall AfD) 3 bis 4 Prozent der CO -Emissionen gehen auf das 2 Konto des Menschen und der menschlichen Aktivitäten, 96 Prozent haben natürlichen Ursprung. Und der Anteil von diesen 4 Prozent, der auf Deutschland fällt, sind 3,8 Prozent. Das heißt, 0,152 Prozent der Emissionen an CO in der Atmosphäre 2 sind von Deutschland verursacht. Also hier wedelt nicht mal der Schwanz mit dem Hund, sondern ein Haar am Schwanz wedelt mit Schwanz und Hund. (Beifall AfD) Das ist auch kein Wunder, denn in der bekannten Klimageschichte hat das CO das Klima niemals 2 gesteuert und es wird auch in Zukunft das Klima nicht steuern. Die CO -Steuerung existiert ganz al2 lein in den Klimamodellen. Der Astrophysiker Willie Soon beschreibt 18 Prozesse, die den Energiehaushalt der Atmosphäre beschreiben, 17 davon sind vom Wasserdampf abhängig, nur einer am Rande von CO . Nach Daten des Deutschen Wet2 terdienstes ist die Temperaturerhöhung seit 1951 im Wesentlichen auf mehr Sonneneinstrahlung zurückzuführen. Ich frage mich: Wie macht das das CO nur, dass die Wolkenbildung unterdrückt wird? 2 Während Corona sind die menschenverursachten CO -Emissionen massiv zurückgegangen. Hat man 2 das in den CO -Messungen gesehen? Nein. Man 2 hat es nicht gesehen. Warum nicht? Weil es ein Gleichgewicht gibt zwischen den Ozeanen und der Atmosphäre. Erwärmen sich die Ozeane, dampft CO aus den Ozeanen aus und geht in die Atmo2 sphäre. In einer Flüssigkeit ist die Gaslöslichkeit mit einer Erhöhung der Temperatur nämlich gemindert, bis es zum Kochen der Flüssigkeit gar keine Gase mehr gibt. Merke: Die CO -Konzentration folgt der Temperatur 2 und steuert die Temperatur nicht. Das zeigen auch Eisbohrkerne aus Wostok zum Beispiel, Antarktis. Sie können sich die Daten runterladen und selber mal analysieren und da sehen Sie ganz eindeutig, erst gibt es Temperaturänderungen, dann Änderungen in der CO -Konzentration. Die tatsächlichen 2 spektroskopischen Eigenschaften von CO geben 2 auch nicht einen generellen Einfluss auf die Temperatur her. Bei ungefähr 350 ppm werden die spektroskopischen Eigenschaften dafür sorgen, dass das Ganze gedeckelt ist. Mehr Erhöhung bringt keine Temperatureffekte mehr in der Atmosphäre. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Ist das eine Vorlesung hier?) Ja, dann lernen Sie vielleicht mal etwas. Das sind die Grundlagen, auf denen man Politik machen muss – (Beifall AfD) Fakten, Fakten, Fakten! Naturwissenschaft, nicht auf Ideologie und Meinung. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Gar nicht!) Die Vermeidung und massive Besteuerung des lebenswichtigen Spurengases ist nicht nur klimaphysikalisch Unsinn, sondern auch ökonomischer Selbstmord, gerade für Deutschland. (Beifall AfD) Denn eines ist sicher: Kein anderes Industrieland macht diesen Kurs nach – keines! – und auch kein Land, das sich durch industrielle Entwicklung aus der Armut kämpfen will, wird diesem Kurs folgen, den Deutschland geht. (Beifall AfD) Daher appelliere ich an Sie und vor allem an die neue Landesregierung: Stoppen Sie diesen sinnlosen Weg! Und weil Wiederholung den Lernerfolg festlegt: Nicht das Klima ist gefährdet, sondern unser Wohlstand, die Umwelt und vor allem die Freiheit jedes einzelnen Bürgers. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Die Erde ist eine Scheibe, eine Vollscheibe!)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Für die AfD sprach Dr. Jens Dietrich. Keine Wortmeldungen mehr? Zwei Wortmeldungen. Ich habe zuerst die Wortmeldung von Dr. Frank Augsten vom Bündnis Sahra Wagenknecht gesehen und will aber jetzt großzügig sein und dem Antragssteller, also dem Abgeordneten von der CDU, das Wort geben.

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Martin Henkel CDU

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sehr geehrte Damen und Herren, es war vielleicht doch ganz gut, dass Dr. Dietrich jetzt noch mal ausgeführt hat, weil das die eklatanten Unterschiede in der Auffassung der AfD und dem Antrag, den wir als Alternativantrag gebracht haben, zeigt. Ich möchte jetzt inhaltlich auf diese Bewertung zum Thema „CO und Klimawandel“ nicht wirklich einge2 hen.

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt eine Anfrage.

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Martin Henkel CDU

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sie können Fragen stellen, wenn ich ausgesprochen habe. Das will ich gar nicht bewerten. Auf die Diskussion lasse ich mich auch nicht ein. Ich glaube, es ist weltweit anerkannt, dass wir unter den Folgen des Klimawandels zu leiden haben, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es gibt nicht nur eine wissenschaftliche Herangehensweise!) dass man sich darauf einstellen muss. Wir erleben doch auch, dass in ganz vielen Ländern der Welt CO -Bepreisung an der Tagesordnung ist. Und da 2 muss ich Ihnen widersprechen: Es gibt auch ganz viele Industriestaaten, die das genauso machen wie Deutschland. Nur sagen wir eben, wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen. Eigentlich wäre es klug, das weltweit zu machen. Es wäre klug, das europaweit zu machen. Wir finden es gut, dass es in Europa ab 2028 zu einer einheitlichen Regelung kommen soll. Auf diese Doppelbelastung, die wir momentan hier in Deutschland haben, muss man reagieren. Ihr Antrag hat im Text eine andere Intention gehabt. Der hat gesagt: Wir müssen mal darauf abstellen, was gerade mit unserer Wirtschaft passiert, deshalb wollen wir das aussetzen bzw. ganz abschaffen. Da gehen die Dinge auseinander. Wir sagen, unsere Wirtschaft leidet momentan. Wir haben weltweit die höchsten Energiepreise. Wir müssen gucken, dass wir unserem Standort nicht weiter nachhaltig schaden. Wir müssen gucken, dass es so gesteuert wird, dass auch woanders unter ähnlichen Bedingungen wie hier produziert wird, dass wir die Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft gleich halten. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen es nicht abschaffen. Da muss ich auch dem Kollegen von den Linken, Herrn Thomas, widersprechen. Sie haben es in Ihren Ausführungen so dargelegt, als ob wir eine Abschaffung machen wollen. Wir reden über eine Aussetzung der Erhöhung. Wir wollen also auf dem Niveau bleiben, wie wir 2024 sind, und wollen die Erhöhung ab 2025 eben aussetzen. Das sind völlig unterschiedliche Dinge. Ich gebe Ihnen recht. Normalerweise muss das Ganze in der Kombination mit dem Klimageld erfolgen. So war es ja auch vorgesehen. Leider hat die Ampel das Klimageld nie umgesetzt. Es müssen diejenigen, die soziale Härten haben, ein Stück weit entlastet werden. Ziel war ja auch gewesen, dass genau die Leute, die CO -Emissionen einspa2 ren, ein Stück weit Ersparnis haben und andere, die mehr CO -Emissionen erzeugen, ein Stück weit 2 mehr zur Kasse gebeten werden. Vom Grundsatz her ist es richtig. Wir sagen, wir wollen unsere Wirtschaft aktuell schützen. Zielstellung wären am liebsten global, aber zumindest europaweit gleiche Bedingungen für die Wirtschaft. Solange wir das aber nicht haben, ist es auf jeden Fall wichtig, die Erhöhung auszusetzen, die 2025 erfolgen soll. Das ist ein völliger Unterschied zu dem, was die AfD hier eben vorgetragen hat. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Danke dem Abgeordneten Martin Henkel. Dann gibt es hier eine Wortmeldung. Die wurde zurückgezogen, wie ich sehe. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ich ha- be noch eine!) War das eine Nachfrage? Nein. Ein Redebeitrag? (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Dann nehmen Sie den Platz von Jörg Prophet ein. Jawohl? Bitte. Frau Abgeordnete Hoffmann, richtig? Dann bitte ich ans Rednerpult.

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Nadine Hoffmann AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, jetzt stelle ich die Frage einfach so: Sie haben hier einen gleichen Antrag eingereicht mit derselben Forderung „Aussetzung der CO -Steuer“. Ich frage mich – und ich komme 2 gleich in meiner Rede dazu –, wieso Sie unsere Anträge der letzten Jahre, worin wir auch eine Aussetzung fordern, noch nicht mal an den Ausschuss überwiesen haben. Ich finde das eine absolute Heuchelei, was Sie von der CDU hier abreißen. (Beifall AfD) Wir haben 2023 einen Antrag vorgelegt: „Mit einer vernünftigen Energiepolitik die Energiekrise beenden, der Inflation entgegenwirken sowie Thüringer Unternehmen und Bürger entlasten […]“ – ein Nein von der CDU, noch nicht mal in den Ausschuss. Enthaltung? Nicht mal! Ein Nein für beides. Wir haben 2022 bei dem Antrag „Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten […]“ immerhin in der namentlichen Abstimmung eine tapfere Enthaltung von der CDU. Wir haben 2021 den Antrag „[…] ,CO -Steuer‘ ab2 schaffen“, den Redebeitrag von Herrn Kowalleck zitiere ich. Er sagte: „Wir müssen uns natürlich der Diskussion stellen – das habe ich gesagt – einerseits über die vorhandene CO -Abgabe, ihre 2 Wirkung und ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Unternehmen.“ Dieses „der Diskussion stellen“ sah dann so aus, dass Sie ein „Nein“ gemacht haben, auch bei der Ausschussüberweisung. Das ist ein Zeugnis dafür, wie sehr es uns um die Sache geht und wie wenig es Ihnen von der CDU um die Sache geht. (Beifall AfD) Und Sie werfen uns Populismus vor! Und dann reichen Sie kurz vor Toresschluss einen Alternativantrag ein. Immerhin ist er so kurz, dass wir keine Lesepause beantragen mussten. Sie können dieses Spielchen natürlich die nächsten fünf Jahre so weitermachen, wie Sie es die letzten fünf Jahre gemacht haben. Aber ich sage Ihnen, wir werden in jeden Briefkasten in Thüringen sagen, von wem dieser Antrag original stammt, und Sie werden noch mehr an Ihrem Bisschen verbliebener Glaubwürdigkeit einbüßen, wenn Sie so weitermachen wie bisher. (Beifall AfD) Wir werden dieses Schreiben an die Briefkästen betiteln mit „AfD wirkt“. Frohe Weihnachten! (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Dr. Frank Augsten vom BSW.

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Dr. Frank Augsten BSW

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Sehr geehrte Kollegin Hoffmann, bitte mal die beiden Anträge nebeneinanderlegen, mal schauen. Der wesentliche Unterschied ist schon dreimal hier erklärt worden. Sie sagen: Weg mit der CO -Steu2 er! Und wir sagen: CO -Steuer muss gestaltet wer2 den. Das ist ein großer Unterschied. Wir sehen die Belastung genau wie Sie – sowohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die Unternehmen. Aber wir sagen, es ist nicht der richtige Weg, jetzt keine klimapolitischen Anreize zu setzen. Das ist der große Unterschied in diesen beiden Anträgen. Ich habe mich aber eigentlich schon vorher gemeldet, um auf den Kollegen Dietrich zu reagieren. Herr Dr. Dietrich, vielen Dank für die Vorlesung! Mir ging es genauso: Vieles hatte ich vergessen. Vielen Dank, dass Sie das alles hier noch mal hergeleitet haben. Aber ich habe mich wegen drei Bemerkungen gemeldet, zum einen: Haben Sie sich mal vorgestellt, Sie halten solch eine Rede vor Leuten, die jetzt in Spanien und Italien abgesoffen sind? (Beifall Die Linke) Unternehmen, die vielleicht über eine höhere CO 2 Steuer – Spanien hat mit 15 die geringste von diesen Staaten, die ich vorhin aufgezählt habe – … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Daran wird es gelegen haben!) Die Unternehmen, die im Prinzip dann froh sind, dass Sie keine CO -Steuer bezahlen müssen, aber 2 dann alle Jahre mal unter Wasser stehen: Was haben Sie denn da gewonnen? (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Herr Möller, über Tote lachen?) Also fragen Sie sich das denn mal, was das mit Menschen macht, die im Ahrtal … (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist Populismus!) Ich meine ja nur. So eine Rede zu halten und nachher zu wissen, dass es Menschen gibt, die um ihr Überleben kämpfen und die jetzt nicht wissen, wie sie ihr Hab und Gut zusammenholen – also das ist sehr erstaunlich. (Beifall Die Linke) Zweite Bemerkung: Das ist ja das, was Sie vorhin mit den unterschiedlichen wissenschaftlichen Grundlagen gemeint haben. Natürlich liegen Ergebnisse von seriösen Wissenschaftlern vor, dass uns Corona in dem Bereich sehr viel

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Bitte zum Ende kommen.

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Dr. Frank Augsten BSW

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Effekt gebracht hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die Betonung liegt auf „seriöse Wissenschaftler“!) (Unruhe AfD) Letzte Bemerkung – Herr Dietrich, Sie haben mich wahrscheinlich als Agrarwissenschaftler angesprochen –: Glauben Sie mir, ich habe in den letzten Jahren sehr viel Forschung zu dem Problem betrieben. 30 Tage mit 35 Grad heißen in der Landwirtschaft, dass die Pflanzen aufhören zu wachsen, dass sie Wachstumsdepressionen haben. Es ist fünf vor zwölf, wir müssen da was machen und dazu gehören im Übrigen auch solche Maßnahmen. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Die Landesregierung wünscht zu sprechen. Ich bitte Minister Kummer ans Rednerpult.

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Tilo Kummer

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte mir schon gewünscht, die erste Rede für die Landesregierung zu einem anderen Thema halten zu dürfen. Aber immerhin scheint die AfD-Fraktion von der unerschütterlichen Zuversicht geprägt gewesen zu sein, dass Mario Voigt heute als Ministerpräsident hier sitzt, als sie diesen Antrag eingereicht hat, weil es wenig gebracht hätte, diesen Antrag an eine scheidende Landesregierung zu stellen. Immerhin vielen Dank für diese Zuversicht. (Beifall BSW) Die CO -Abgabe – eben keine Steuer, sondern Ab2 gabe, das ist heute schon korrekt gesagt worden – ist ein zentrales Element zur Reduktion des Verbrauchs von Öl, Gas und Kohle in Deutschland. Und von der Seite her muss man, wenn man darüber spricht, wie sie gestaltet wird, auch im Blick haben, was ansonsten noch davon betroffen ist, wenn man gestaltet. Die Bedeutung für das Klima ist heute genügend dargestellt worden. Ich will mich hier auch nicht auf wissenschaftliche Dispute einlassen. Wenn Sie das gewollt hätten, dann hätten Sie den Antrag nicht heute gestellt, sondern in einem Monat. Dann hätte sich eine neue Landesregierung auch intensiver darauf vorbereiten können. Aber ich will Ihnen zumindest ein paar Dinge sagen, die in der Debatte merkwürdig dargestellt worden sind. Herr Prophet, Sie sind darauf eingegangen, Sie hatten gesagt: Egal, was das hier kostet, es wird auf der Welt eine bestimmte Menge Gas/Öl gefördert und das wird immer verbrannt, egal wie. Was Sie dabei vernachlässigt haben, ist, dass es auch Kosten verursacht, Gas und Öl zu fördern. Und wenn ich daran denke, mit welch schrägen Verfahren das in der Welt zum Teil gemacht wird. Also wir haben in den USA die Gasproduktion durch Fracking. Das wird dann nachher verflüssigt und hierhergefahren. Das ist ein Riesenaufwand, der immense Kosten verursacht. Und da kann man nicht sagen: Egal, wie der Preis ist, das wird immer verbrannt. Nein, ab einem bestimmten Preis lohnt sich dieser Aufwand nicht. Und das ist auch gut so. Das ist nicht nur gut so aus Gründen des Klimaschutzes, das ist auch gut so, weil man kommenden Generationen vielleicht noch ein paar Bodenschätze überlassen sollte. Auch das muss man vielleicht noch mitberücksichtigen. Fakt ist eines: In Thüringen wird weder Öl noch Gas in nennenswertem Umfang noch Kohle gefördert. Also wir verdienen an dieser Form der Energieerzeugung hier nichts. Womit Thüringen wirtschaftlich Geld verdienen kann, ist an erneuerbaren Energien. (Beifall BSW) So, und nun sorgt die CO -Bepreisung dafür, dass 2 erneuerbare Energien wirtschaftlich werden. (Heiterkeit AfD) Ja, natürlich. Die CO -Bepreisung sorgt auch dafür, dass Elektro2 fahrzeuge zum Beispiel von Menschen oder Unternehmen gekauft werden, weil sie sich vorher ausgerechnet haben, dass das wirtschaftlich ist. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Planwirt- schaft!) Und wir haben in der Vergangenheit schon häufig erlebt, was es bedeutet, wenn Politik wirtschaftliche Faktoren massiv beeinflusst. Es gab die Bauernproteste im letzten Jahr, daran können wir uns alle gut erinnern. Als dann über die Agrardieselbesteuerung diskutiert wurde und es Menschen gab, die den Landwirten vorgeworfen haben, ihr müsst doch auch euren Beitrag zum Klimaschutz leisten …

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich sehe den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Stimmen Sie dem zu?

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Tilo Kummer

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich möchte erst mal meinen Satz zu Ende bringen, dann gern. Als diese Diskussion an die Landwirte herangetragen wurde, habe ich gesagt: Leute, das kann doch nicht wahr sein. Ein Großteil der Thüringer Landwirte hat in der Vergangenheit auf Biodiesel umgestellt, weil das nachhaltig in ihre Produktion passte, weil sie den Raps selber produzieren konnten. Sie haben den Rapskuchen an ihre Kühe verfüttert und haben am Ende den Treibstoff für ihre Technik selbst produziert. Das hat Sinn gemacht. Das Verfahren ging nur so lange, wie der Bund sein Versprechen eingehalten hatte, die Biodieselbesteuerung wegzulassen. Als dann Politik entschieden hat, Biodiesel zu besteuern, ist diese ganze aufgebaute Industrie, die nachhaltig war, aus politischen Gründen kaputtgegangen. Und das ist eine Geschichte, die man auch sehr genau mit im Blick haben muss, wo der Antrag der AfD auf Abschaffung der CO -Bepreisung dazu führt, dass in Thüringen 2 viele wirtschaftliche Felder nicht mehr wirtschaftlich sind. Auch diese Sache muss man mit im Blick haben. Jetzt, Frau Hoffmann, bitte.

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Nadine Hoffmann AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Vielen Dank für die Möglichkeit. Sie schreiben ja in Ihrem Antrag von CDU, BSW, SPD, dass „die CO -Bepreisung in ihrer aktuellen Form die mit ihr 2 intendierte Lenkungswirkung […] bisher nicht hinreichend erfüllt, vor allem weil die Verlagerung CO 2 intensiver Wirtschaftszweige ins Ausland jede CO 2 Einsparung im Inland zunichtemacht“. Das ist der Antrag der nunmehr neuen Regierung. Jetzt erklären Sie mir bitte noch mal, wie die CO -Bepreisung 2 einen guten Einfluss auf das Klima haben wird, wenn Sie es selbst in diesem Antrag haben. (Beifall AfD)

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Tilo Kummer

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Frau Hoffmann, zuerst muss ich Ihnen den Unterschied zwischen Regierung und Thüringer Landtag erklären. Was Ihnen vorliegt, ist ein Antrag von drei Landtagsfraktionen und diese drei Landtagsfraktionen haben diesen Antrag eingereicht. Von der Seite her müssten Sie zuallererst mal die Frage an die Fraktionen stellen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ist klar, dass Sie damit nichts zu tun haben!) Es stimmt nicht, dass ich mit denen nichts zu tun habe, aber es gibt trotzdem einen Unterschied im Handeln. Es ist kein Antrag, der von der Regierung eingereicht wurde. Das muss man erst mal bezüglich der Verfassungsebenen betrachten. Die zweite Geschichte: Da steht drin, dass es keine hinreichende Lenkungswirkung hat. Bezüglich der Lenkungswirkung erneuerbarer Energien hier in Thüringen habe ich Ihnen kurz was gesagt. Aber dort, wo ein Thüringer Glaswerk aufgrund eines zu hohen Energiepreises hier seine Glasproduktion ins Ausland verlagert und vielleicht noch ins weit entfernte Ausland und das Glas dann nachher hierhergeliefert werden muss, da ist es unsinnig. Und deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag gemacht, wo sie gesagt haben: Ja, wir müssen hier über bestimmte Instrumente reden. Es gehört eine Anpassung her, aber doch nicht die Abschaffung, denn dann entziehen wir eben den anderen Wirtschaftsbereichen, von denen ich eben sprach, die wirtschaftliche Grundlage. Deshalb ist der Antrag der Regierungsfraktionen auch sachgerecht. Und was er noch mit drin hat, ist eine ganz wichtige soziale Komponente. Ich wohne in einem Dorf, das nicht an einer Gasleitung liegt, deshalb musste ich mir 1995 Heizöl als Energieträger für meine Wärmeversorgung im Haus zulegen. Als ich damals das erste Mal getankt habe – das habe ich mir gut gemerkt –, bezahlte ich für 1 Liter Heizöl 30 Pfennig. Die CO -Bepreisung für Heizöl im 2 nächsten Jahr wird höher sein als diese 30 Pfennig, die ich damals bezahlt habe. Das war 1995, das ist jetzt 29 Jahre her, wird dann 30 Jahre her sein. Das heißt, wenn man sich den Heizölpreis anguckt – der wird ja dann wahrscheinlich im nächsten Jahr irgendwo bei 1,10 Euro in etwa liegen –, ist der Heizölpreis wesentlich mehr gestiegen als die Einkommen. Und das bedeutet für Menschen, die niedrige Einkommen haben, die aber nun mal im ländlichen Raum in großen Häusern, die zum Teil schlecht gedämmt sind, wo sie auch das Geld für die Dämmung nicht hatten, leben müssen und weiter heizen müssen, massive Einschnitte in ihre Lebensqualität. Das ist der Punkt, warum die Koalitionsfraktionen mit aufgenommen haben, dass man da ranmuss und dass es hier einen Ausgleich braucht. Von der Seite her auch dafür danke bezüglich dieses Antrags. Ich kann für die Landesregierung nur feststellen, dass der Antrag der Fraktion der AfD für uns nicht zielführend ist. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich danke Umweltminister Tilo Kummer für die Stellungnahme der Landesregierung. Wir haben zwei Anträge. Ich würde zunächst einmal fragen wollen, ob der Antrag der Alternative für Deutschland an den Ausschuss überwiesen werden soll.

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Jens Cotta AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Der Antrag soll schlussabgestimmt werden.

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Dann würde ich den Antrag jetzt abstimmen. Ich stelle also den Antrag der AfD „Abschaffung der CO -Steuer – Thüringen muss sich für ein Ende 2 der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen“ zur Abstimmung. Ich würde zuerst die Jastimmen zählen. Wer ist für den Antrag? Ich sehe die Stimmen der AfD. Dann die Neinstimmen, bitte. Hier sehe ich die Stimmen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun kommen wir zum Alternativantrag. Herr Abgeordneter Möller. (Zuruf Abg. Möller, AfD: Kann ich mein Ab- stimmungsverhalten erklären?) Zu Ihrem eigenen Antrag? Herr Abgeordneter Möller, Sie können Ihr Abstimmungsverhalten erklären.

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Stefan Möller AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich mache es hier. Also ich habe für den Antrag der AfD gestimmt, weil es mich nicht nur interessiert, ob Wiegand-Glas oder irgendein anderer großer Glashersteller ein Problem mit den Energiepreisen hat, sondern weil meine Fraktion und mich eben auch interessiert, ob das der Rentner im Plattenbau hinbekommt oder ob das beispielsweise der Arbeitnehmer hinbekommt, der durch die CO -Be2 preisung bei der Mobilität irgendwo im ländlichen Raum belastet wird. Das sind die Leute, die uns wählen. Und deswegen interessiert mich deren Belastung mindestens genauso sehr wie die von großen Glasherstellern. Das ist der Grund, warum ich unserem Antrag zugestimmt habe. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich danke dem Abgeordneten Möller für die Begründung. Ich stelle fest, dass der Antrag der AfD abgelehnt wurde. Dann kommen wir nun zum Alternativantrag und der Frage: War eine Überweisung an einen Ausschuss gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann wird der Antrag direkt abgestimmt. Dann würde ich den Alternativantrag „Aussetzung der Erhöhung der CO -Abgabe für das Jahr 2025“ der Fraktionen der 2 CDU, des BSW und der SPD hiermit zur Abstimmung bringen. Wenn Sie für den Antrag stimmen, dann heben Sie bitte Ihre Hand. Ich sehe die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU und die Stimmen der AfD. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Kön- nen wir noch die Gegenstimmen zählen?) Ich zähle die Gegenstimmen. Gibt es Gegenstimmen zu dem Antrag? (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Enthal- tungen!) Gibt es Enthaltungen? Ich sehe die Stimmen der Partei Die Linke. Vielen Dank. Damit ist der Antrag angenommen. Herr Prophet.

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Jörg Prophet AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ja, ich würde auch gern zu diesem Alternativantrag mein Abstimmungsverhalten kurz erklären.

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich erteile Ihnen das Wort.

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Jörg Prophet AfD

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Vielen Dank. Wir haben dem Antrag zugestimmt, weil er in den Positionen 1, 2, 3 und 4 im weitesten Sinne unsere Positionen erfüllt. Wir danken für die freundliche Kopie unseres Antrags und stimmen fünftens zu, (Beifall AfD) weil es uns um die Bürger und die Unternehmen geht, auch wenn der Antrag nicht weit genug geht. Aber es ist ein erster Schritt und wir hoffen, dass im Januar hier noch eine Initiative passiert, die in Berlin Gehör findet. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Abschaffung der CO -Steuer – 2 Thüringen muss sich für ein Ende der ideologisch forcierten Teuerung einsetzen

Ich danke dem Abgeordneten Prophet für die Begründung. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/136 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den AfD-Abgeordneten ans Mikrofon.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, gab es eine COVID-19-Pandemie mit einem gefährlichen Virus, der eine ganze Gesellschaft gefährdete und die Ausrufung eines Gesundheitsnotstands von nationaler Tragweite rechtfertigte? Ist die COVID-19Impfung wirklich der sichere Schutz vor Ansteckung, Krankheit und Tod, wie Mediziner, Medien und Politik behauptet haben und dies weiterhin befürworten? Wie genau achteten die Hersteller, aber auch die Sicherheitsbehörden wie das Paul-EhrlichInstitut und das Robert Koch-Institut sowie die verantwortliche Gesundheitspolitik darauf, ob der Impfstoff überhaupt wirkt und welche Nebenwirkungen zu befürchten sind? Gibt es eine Immunität für die Geimpften und einen Schutz vor Virusübertragung an andere Menschen? Wurden alle Nebenwirkungen erfasst, gemeldet und berücksichtigt? Fragen über Fragen. Ab Dezember 2020 wurde in Deutschland und Thüringen eine groß angelegte Impfkampagne gegen COVID-19 gestartet und von der Landesregierung massiv beworben. Vier Jahre später können wir Bilanz ziehen, denn jetzt liegen die Antworten auf die eingangs formulierten Fragen vor. Die Faktenlage ist umfangreich und die Ergebnisse sind erdrückend und schockierend. Am 23. Juli 2024 wurden die kompletten geleakten Sitzungsprotokolle des Krisenstabs des RKI vom Zeitraum 2020 bis 2023 veröffentlicht – ein gigantischer Datensatz von 10 Gigabyte und einem Inhalt mit gerichtsfester Beweiskraft. Sehr geehrte Damen und Herren, sämtliche Coronamaßnahmen waren manipuliert, orchestriert und wurden bar jeder wissenschaftlichen Grundlage angeordnet. Auch wenn Sie das als ungeheuerlich empfinden sollten, so prüfen Sie es nach. Studieren Sie die RKI-Protokolle, dort steht es schwarz auf weiß. In der Tat ist dies ungeheuerlich, was jetzt ans Tageslicht kommt. Wir als AfD haben bereits im Frühjahr 2020 rechtzeitig erkannt, dass die Bundesund Landesregierung Recht und Gesetz brechen. In den letzten Jahren wurden hier im Thüringer Landtag jedoch von Rot-Rot-Grün und der CDU alle Anträge der AfD zur Coronapolitik nicht nur lächerlich gemacht, die AfD wurde verhöhnt, diffamiert, beschimpft und blockiert. „Schwurbler“, „Aluhut-Träger“, „Verschwörungstheoretiker“, „Fake-News-Verbreiter“ und „Panikmacher“ war das Vokabular der Verantwortlichen wie das der Ahnungslosen. Die Wahrheit aus den RKI-Protokollen straft die Täter Lügen. (Beifall AfD) Die Menschen wurden massiv belogen und betrogen, elementare Grundrechte eingeschränkt und viele Bürger physisch und psychisch geschädigt. (Beifall AfD) Das ganze Ausmaß, die Rolle der verantwortlichen Politiker auf Bundes- und Landesebene, deren Verantwortung und die Konsequenzen werden bald im Coronauntersuchungsausschuss Thema sein. In diesem Antrag geht es erst einmal darum, weiteren Schaden in Form der sogenannten Coronaimpfungen, die weiter ungeniert von der Landesregierung beworben werden, zu verhindern. Wir fordern einen sofortigen Stopp der Verwendung der mRNAGenimpfstoffe in Thüringen. (Beifall AfD) Wir fordern eine Aufklärungskampagne, welche die Bevölkerung und die Ärzte über die Gefahren der Coronaspritzen informiert, und selbstredend die sofortige Einstellung der Werbung für diese Spritzen durch das Thüringer Gesundheitsministerium. Wir fordern auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene medizinische Betreuung der Opfer der mRNA-Genimpfstoffe stattfindet, eine Anerkennung der Impfschäden schnell und unbürokratisch erfolgt und die Opfer entschädigt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, für eine umfassende Datenlage zur Auswertung bezüglich der gesundheitlichen Folgen und Nebenwirkungen der mRNA-Genimpfstoffe zu sorgen, um valide Ergebnisse bezüglich des Gefahrenpotenzials zu erhalten. Des Weiteren fordern wir von der Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass diese Gentherapeutika sofort gestoppt werden, aus der Schutzimpfungs-Richtlinie entfernt und als Regelleistung für gesetzlich Krankenversicherte gestrichen werden. (Beifall AfD) Das Zulassungsverfahren der mRNA-Genimpfstoffe muss auf Bundesebene unabhängig geprüft werden. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auch dafür im Bundesrat einzusetzen. Ob die Landesregierung abschließend willens ist, das eigene Versagen transparent aufzuarbeiten, mag ich allerdings bezweifeln. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Danke schön, Dr. Wolfgang Lauerwald, für die Begründung. Ist die Aussprache erwünscht? Ich gehe davon aus. Laut der Rednerliste rufe ich zuerst Abgeordneten Christoph Zippel für die Fraktion der CDU auf, bitte ans Rednerpult.

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Christoph Zippel CDU

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, für unsere Gesellschaft – und das ist ja ohne Zweifel so – war Corona eine enorme Herausforderung für unseren Zusammenhalt, für unsere Psyche und Gesundheit, für die staatlichen Haushalte und letztlich für unsere Demokratie. Wir haben schmerzhafte Debatten geführt, auch hier im Hohen Haus – ich durfte dabei sein. Menschen mussten sich zu lange in die eigenen vier Wände zurückziehen, um sich und andere zu schützen, und gegen Ende gab es mehr Gegeneinander und mehr Ausgrenzung in der Gesellschaft. Auch die Debatten über eine Impfpflicht oder 2GRegelungen waren nicht immer hilfreich. Ich persönlich bin froh, dass wir als Gesellschaft diese Zeit überwunden haben. Einiges werden wir sicherlich auch im Coronaausschuss aufarbeiten müssen, damit Wunden wieder heilen können. Aber was die AfD hier vorgelegt hat, ist etwas anderes. Wie ein Mensch, der zwar aus dem Krieg zurückkehrt, aber trotzdem bei jedem Knall zusammenzuckt, so gibt es auch keine Coronamaßnahmen mehr, aber die AfD zuckt trotzdem, sobald sie das Wort „Corona“ hört. Aber es hat sich viel geändert, auch mit Blick auf die Impfungen. Zuerst muss festgehalten werden: Die Impfungen, die derzeit angeboten werden, sind völlig freiwillig und zudem sicher. Es gibt eine Impfempfehlung, aber es gibt keinerlei Verpflichtung. Menschen können sich also vollständig frei entscheiden – risikoadaptiert –, sich impfen zu lassen oder eben nicht. Die AfD will den Menschen mit ihrem Antrag aber de facto diese Entscheidung nehmen. Auch für Risikogruppen soll es diese Möglichkeit des Schutzes nicht mehr geben. Ihr einziger Schutz liegt dann vermutlich darin, sich zu separieren. Was für ein trauriger Druck auf alte und kranke Menschen. Es besteht ein Schutz, aber dieser darf nicht genutzt werden, weil eine politische Partei das so möchte. Eine wahrhaft bittere Pille, welche die AfD hier gerade den Ältesten und Schwächsten verabreichen will. Wenn man an dieser Stelle weiterdenkt, werte AfD: Wollen wir jetzt auch Grippeimpfungen stoppen? Wollen Sie Menschen auch diesen Schutz nehmen, weil nach Ihrer Aussage nicht lang genug getestet wurde, die Wirksamkeit aus Ihrer Sicht vielleicht nicht ausreichend ist oder weil es irgendwelche Nebenwirkungen geben könnte? Oder kann es vielleicht schlichtweg sein, dass Sie von Coronaimpfungen einfach getriggert werden so wie der Kriegsrückkehrer vom Knall der Rakete an Silvester? Das ist Ihr Trigger. Man sollte doch meinen, dass die AfD, nachdem nun ein paar mehr Abgeordnete dort sitzen, auch in der Lage sein sollte, mal etwas Vernünftiges zu diesem Thema zu Papier zu bringen. Aber das, was ich hier lesen muss, das ist doch reine destruktive Politik. Und wir haben weiß Gott genug Probleme in diesem Land zu lösen, es wäre schön, wenn uns die AfD davon nicht mit derartigen Sinnlosanträgen abhält. Ich denke, ich habe deutlich gemacht, warum meine Fraktion hier nur für Ablehnung votieren kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Ich danke dem Abgeordneten Christoph Zippel für die Fraktion der CDU und rufe Abgeordneten Ralph Hutschenreuther für die Fraktion des BSW an das Mikrofon. Bitte.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Ministerinnen und Minister, auch allen Besuchern auf der Tribüne und an den Bildschirmen ein herzliches Willkommen! Gestatten Sie mir in meiner ersten Rede in diesem Hohen Haus ganz kurz zu rekurrieren, warum wir hier sind, warum wir uns den Diskussionen stellen, und zwar, um im gegenseitigen Miteinander die eigenen Anträge und Auffassungen den anderen darzubringen und diese zu überzeugen – Überzeugen der politischen Mitbewerber. Gestatten Sie mir das als ein Mitglied und Vertreter der Partei, die sich den Frieden, den inneren und den äußeren Frieden, auf die Fahne geschrieben hat und deren höchstes Gut es ist, von Mitbewerbern und nicht von Gegnern zu sprechen. (Beifall BSW) Ich bin der festen Überzeugung, dass es der Respekt vor dem Thüringer Wähler, der uns alle hierhergewählt hat, und die gemeinsame Intention, den Thüringer an Leib und Leben zu schützen, gebieten, dass wir uns allen Anträgen, auch denen aus Ihrem Haus, inhaltlich stellen. Ich möchte ganz ausdrücklich festhalten: Genau das ist heute hier passiert. Kein Antrag, keine Willensäußerung ist, nur weil sie den falschen Briefkopf hat, abgewiesen worden, sondern alle haben sich inhaltlich mit diesen Anträgen auseinandergesetzt – mal mehr, mal weniger respektvoll. (Beifall CDU, BSW) Ich muss Ihnen sagen, der vorliegende Antrag kann nicht überzeugen. Auch ich muss und werde für unsere Fraktion anempfehlen, diesen Antrag abzulehnen, weil er inhaltlich, formal, aber auch vom gewählten Zeitpunkt her nicht überzeugend ist. Mit Ihrer Begründung, mit Ihrem Antrag stellen Sie auf die Verfehlungen der Landesregierung ab. Wir haben seit nun inzwischen fast drei Stunden, seit gestern eine neue Landesregierung. Das war Ihnen aber bewusst, als Sie den Antrag gestellt haben. Und, Herr Kollege, nicht die Verfehlungen auf der Website, die Werbung wollen Sie mit Ihren Anträgen abstellen, darüber könnte man reden, sondern Sie wollen den sofortigen Stopp der Impfungen und – das hatte der Kollege Zippel völlig richtig gesagt – Sie wollen dem sonst hervorgehobenen mündigen Bürger, der allein darüber entscheiden können soll, ob er geimpft werden möchte oder nicht, diese Entscheidung entziehen. Und das geht nicht. (Beifall CDU, BSW) Der Antrag überzeugt aber auch deshalb nicht – ich formuliere es jetzt umgangssprachlich –, weil Sie es besser können. Bei Formulierungen wie „auf etwas hinwirken“, „für etwas Sorge tragen“ oder „sich um etwas bemühen“ wären Sie die Ersten, denen das nicht ausreichen würde. Ein solcher Antrag ist schon rein formal nicht zustimmungsfähig. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit: Letztlich fehlt Ihrem Antrag auch die richtige Einordnung. Sie stellen auf erhöhte Risiken ab. Was sind denn erhöhte Risiken? Sie stellen auf zahlreiche Statistiken und auf verschiedene Wissenschaftler ab. Nicht ein Name ist drin, nicht eine Statistik ist drin. Wie wollen Sie uns, Ihre Mitbewerber, davon überzeugen? Das funktioniert nicht. Letztlich sind in diesem Hohen Haus verschiedene Untersuchungsausschüsse anhängig, Ihrer, unserer, eine Enquetekommission, sogar ein Entschädigungsgesetz haben Sie eingebracht. Es ist der falsche Zeitpunkt. Aus all diesen Gründen kann ich nicht anders als anzuempfehlen, den Antrag heute abzulehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Ich danke dem Abgeordneten Hutschenreuther des BSW und rufe für die Fraktion der AfD Abgeordneten Dr. Lauerwald auf.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream und Zuschauer auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Hutschenreuther, ich werde Ihnen jetzt die Fakten liefern, die Sie bisher vermisst haben. Sie sollten vielleicht Ihre Meinung noch ein bisschen aufschieben, wie Sie sich dann bei der Abstimmung entscheiden werden, wenn Sie den Debattenbeitrag jetzt gehört haben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Oh! Große Erwartungen!) Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen in Österreich und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit definieren die wissenschaftlichen Phasen einer Impfstoffentwicklung. Diese Institutionen unterteilen die Phasen der Forschung und der Präklinik jeweils über eine Dauer von zwei bis fünf Jahren und die drei klinischen Phasen über eine Dauer von vier bis sieben Jahren. In den klinischen Phasen I bis III werden die Sicherheit, die Immunität, die Dosisfindung und die Wirksamkeit getestet und geprüft. Dieser Zeitraum der Forschung und Entwicklung eines Impfstoffs bis zu seiner Zulassung dauert also durchschnittlich acht bis 17 Jahre. So war es übliche Praxis in der wissenschaftlich-medizinischen Welt bei einer Impfstoffentwicklung. Doch bei Corona war plötzlich alles anders: Innerhalb weniger Monate wurden Impfstoffe mit der mRNA-Technologie präsentiert, die noch nie in der breiten Bevölkerung auf Sicherheit oder Wirksamkeit getestet wurden. Zumindest bei jedem Mediziner hätten alle Alarmglocken läuten müssen. Es ist eindeutig ein gentechnologisch hergestelltes Produkt in der Anwendung einer Gentherapie und hat mit einer herkömmlichen Impfung nichts zu tun, da sind sich zahlreiche Wissenschaftler einig. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Namen! Welche?) Wie war es nun mit der Wirksamkeit und Sicherheit dieser Gentherapeutika bestellt, die millionenfach verabreicht wurden? Meine verehrten Damen und Herren, jetzt wird es sehr interessant: Im Folgenden erfahren Sie Inhalte aus den RKI-Protokollen, die bisher nie von der Politik oder den Medien berichtet wurden. Bereits am 15. April 2020, nicht einmal einen Monat nach Ausrufung der weltweiten Pandemie, steht im RKIProtokoll – ich zitiere –: „Es gibt jedoch bislang keine Erfahrungen mit mRNA- und DNA-Vakzinen […]. […] EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen, wenn das von den Regulatoren so entschieden wird, dann kann es schneller gehen als 12 - 18 Monate. […] Derzeit wird in der Literatur Immune Enhancement diskutiert (schwere Erkrankung durch Impfung). […] Es gibt keine Erfahrung wie gut und wie dauerhaft die Immunität durch die Impfung sein wird. […] Es gibt keine Erfahrung mit mRNA-Impfstoffen, aber ein großer Vorteil wäre, dass wenn man die Produktionsstätten hat, rel[ativ] schnell viel Impfstoff hergestellt werden kann.“ 12 Tage später, am 27. April 2020, folgendes Zitat: „Es werden mehrere Impfstoffe kommen, die im Schnelldurchgang entwickelt und geprüft wurden. Relevante Daten werden erst Post-Marketing erhoben.“ Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Genprodukt wurde im Schnelldurchgang entwickelt, und welche Wirkungen und Nebenwirkungen auftreten, soll erst Post-Marketing, also nach Beginn der Impfungen, geprüft werden. Ein Menschen-Massenexperiment: Millionen Menschen als Versuchskaninchen und unwägbare Risiken für die Gesundheit und das Leben. Es geht noch weiter. 8. Januar 2021, also bereits nach Impfbeginn – Zitat –: „Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt. Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt.“ Und am 19. März 2021 – Zitat –: „Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger alte sterben? […] Sterben geimpfte?“ Zitat aus den RKI-Protokollen vom 17. August 2020: „Initial werden wir keine Daten zu Kindern unter 18 Jahren haben. Erst nach Zulassung der Stoffe wird für Kinder getestet. Wichtiger offener Punkt. Enhanced Disease: Dies bedeutet, dass bei Impfdurchbrüchen stärkere Erkrankung auftritt als bei Ungeimpften.“ Zitat vom 24. August 2021: Infektiosität von Geimpften. – Also wussten das RKI und die Politik, dass die Genspritze keinerlei Fremdschutz bietet. (Zwischenruf Abg. Maier, SPD: Ist das eine Vorlesung?) Zitat vom 3. September 2021 – neun Monate nach Impfbeginn: „Trotz fortschreitender Durchimpfung gibt es auch Ausbrüche in Pflegeheimen bei Geimpften, sollte das hier erwähnt werden? […] Vollständig geimpfte Kontaktpersonen, die Kontakt mit vulnerablen Personen haben, wird ein Test empfohlen, um eine Übertragung zu vermeiden.“ Zitat vom 8. September 2021: „Basismaßnahmen auch für Geimpfte wichtig.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt nehme ich Sie in den Abgrund des menschlichen Handelns mit. (Unruhe und Heiterkeit CDU, BSW, Die Lin- ke, SPD) Am 19. März 2021 steht im Protokoll – hören Sie zu! – (Zwischenruf Abg. Maier, SPD: Vorlesung oder was?) Zitat: „AstraZeneca Viel Aufregung generell […] Jetzt 12 Fälle mit Sinusvenenthrombose […] PEI/ Pharmakovigilanzstellen kommen nicht gut hinterher“. 9. April 2021 – Zitat –: „Sinusthrombosen […] auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz“. 7. Mai 2021 – Zitat –: „Nebenwirkungsmeldungen PEI hatte 45.000 in den letzten Wochen […] Myokarditis bei jungen Männern, Sinusvenenthrombosen, usw.“ Am 1. September 2023 hat die Leiterin der Abteilung Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten am Paul-Ehrlich-Institut, Frau Dr. Keller-Stanislawski, im Brandenburger Landtag beim zweiten Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt: Es gab Leute, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert, und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert. Wir hatten ja viel mehr Arbeit als je zuvor, nur durch diesen Impfstoff. Ein weiteres RKI-Zitat vom 15. Dezember 2021: „Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ Jedes bisherige Medikament wäre mit solch einem fatalen Sicherheitsprofil umgehend vom Markt genommen worden. Die Wissenschaftler des Robert Koch- und des Paul-Ehrlich-Instituts hatten alle Daten erhoben und diese Ergebnisse folgerichtig ausgewertet. Aber sie waren zu feige, diese in die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Sie mussten sich vielmehr wider besseres Wissen dem politischen Willen und Zwang des Gesundheitsministeriums unter Spahn und Lauterbach beugen. Die Politik hat über die Wissenschaft bestimmt. Das ist ein Skandal, der jetzt an die Öffentlichkeit kommt und Konsequenzen haben muss. Nach offiziellen Angaben der EU gab es bis November 2024 rund 29.144 Todesfälle im Zusammenhang mit der Coronaimpfung, rund 42.000 lebensbedrohliche und 671.000 schwere Impfnebenwirkungen, insgesamt 2.299.000 Fälle mit Nebenwirkungen. In Deutschland meldete das PEI innerhalb von sechs Monaten nach der Gentherapie 1.028 Todesfälle, 106.835 Verdachtsfälle mit Nebenwirkungen und 10.578 schwerwiegende Impfkomplikationen. Die BKK ProVita meldet mit einer Auswertung der Daten aller Betriebskrankenkassen für das Jahr 2021 3,1 Millionen Impfkomplikationen, davon 412.834 schwerwiegende, während das PEI lediglich 29.786 behauptete. Die korrekten Zahlen ergeben sich durch die Auswertung der Abrechnungen der Ärzte. Da es um die Honorare geht, sind die Meldungen logischerweise vollständig. Die Meldungen ans PEI dagegen enthalten nur einen Bruchteil, da sie zeitaufwendig sind und nicht vergütet werden. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ und dem Magazin „Multipolar“ am 7. und 8. Oktober 2024 ergab: Während das Paul-Ehrlich-Institut 340.000 mögliche Impfnebenwirkungen meldet, ergibt die Umfrage, dass rund 11 Millionen Menschen – 64 Millionen Deutsche sind zumindest einmal geimpft – mit Nebenwirkungen zu kämpfen gehabt hatten. 35 Prozent gaben an, persönlich jemanden zu kennen, bei dem nach einer mRNA-Behandlung schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. Welche Konsequenz ziehen weltweit andere Länder? Das Berufungsgericht des 9. US-Gerichtsbezirks hat festgestellt, dass mRNA-Impfstoffe keine Impfungen im herkömmlichen Sinne und weder sicher noch wirksam sind. Dieses Gericht verbot eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst für zehn US-Bundesstaaten. Japan warnt vor einer Katastrophe durch diese sich selbst verstärkenden mRNA-Impfstoffe. Die slowakische Kommission zur COVID-Aufarbeitung fordert ein Verbot der mRNAStoffe. Australien: Die DNA-Kontamination der mRNA-COVID-Behandlungen von Pfizer und Moderna könnte in Australien zum Verbot von Spritzen führen. Die oberste italienische Gesundheitsbehörde stellt die Wirksamkeit und Sicherheit der derzeit eingesetzten mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffe infrage und bestätigt die damit verbundenen erheblichen Gesundheitsrisiken. Florida meldet, COVIDInjektionen seien eine Biowaffe. Daher soll die weitere Verbreitung von mRNA-Nanopartikelinjektionen verboten werden. Aufgrund der erdrückenden Datenlage fordern wir die Landesregierung auf: Stoppen Sie unverzüglich diese Genspritzen! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Für die Fraktion der AfD sprach der Abgeordnete Dr. Wolfgang Lauerwald. Ich rufe Abgeordnete Lena Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und liebe Zuschauende, spätestens bei diesem Antrag ist klar: Das Niveau der AfD, was ihre Fakten-Resistenz betrifft, ist ein eigenes Forschungsfeld. (Heiterkeit AfD) (Beifall Die Linke) Es ist ein sehr spannender Forschungsbereich, einer, der viele Daten liefert. Ich weiß, mit den vielen Daten werde ich Sie jetzt nicht kriegen, aber schauen Sie sich mal an, wie oft Sie allein in letzter Zeit – „AfD und Coronaimpfung“ muss man einfach nur schauen, es ist mindestens das achte Mal, dass Sie immer mit derselben Stoßrichtung Anträge hier in diesen Plenarraum einbringen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Langweilig!) Und da frage ich mich: Ist das Ihr Beitrag zur Nachhaltigkeit, einfach immer wieder die gleichen Redemanuskripte nutzen zu können, damit nicht so viel im Schredder landet, oder glauben Sie, unser aller Kurzzeitgedächtnis ist wirklich so schlecht? (Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Unglaub- lich!) Es ist absurd, dass Sie in Ihrem Antrag den sofortigen Stopp der mRNA-Impfungen fordern. Das hat nicht nur keine wissenschaftliche Grundlage, sondern das geht völlig an dem vorbei, wo wir aktuell auch im Coronaaufarbeitungsgeschehen sind. Ich könnte das jetzt auch noch mal darstellen, aber ich finde, wir haben sehr ausführlich über die eingesetzten UA-Anträge, die aktuell beraten werden, wir haben sehr ausführlich auch über unseren LinkenAntrag zur Aufarbeitung mithilfe einer Enquetekommission gesprochen. Das heißt, wir haben ja schon Instrumente im parlamentarischen Raum, die sich genau diesen Themen widmen sollen. Aber das interessiert Sie gar nicht, dass wir die schon im parlamentarischen Raum haben, weil Sie einmal nur wieder sagen wollen: Oh, wir haben übrigens Angst vor Spritzen und wir haben Angst vor seriöser Gesundheitspolitik. Denn wenn man sich hier hinstellt und darüber schwadroniert, dass es über sieben Jahre dauert, eine reguläre Impfstoffentwicklung zu machen: Ja, aber die Pandemie war doch gar keine reguläre Ausgangssituation. In einer Pandemie haben wir ganz viel nicht regulär machen können, weil die Ausgangslage eine andere war. Und ich sage Ihnen auch, warum ich das despektierlich finde. Es gibt sehr viele Menschen, die hatten keine sieben Jahre, um auf eine reguläre Impfstoffentwicklung zu warten: (Beifall Die Linke, SPD) all diejenigen mit Vorerkrankung, die alten Menschen, diejenigen, die sich Sorgen gemacht haben, was sie vielleicht auch über ihren Arbeitsplatz, über ihre Kontakte mit nach Hause bringen können. Die hatten alle nicht diese Zeit. Ich könnte jetzt auch noch mal die Tausenden, die wirklich vielen Studien aufführen – egal, ob es jetzt WHO oder RKI ist –, die dargelegt haben, dass schwere Krankheitsverläufe reduziert werden, dass Hospitalisierungen reduziert werden, dass Todesfälle vermieden werden. Aber da lachen Sie nur. Es ist Ihnen wirklich egal, das aufzuführen, denn Ihnen ist der Schutz des Gemeinwohls in der pandemischen Lage immer noch egal. (Beifall Die Linke) Ich sage auch: Auf eine Art und Weise aus den RKI-Protokollen zu zitieren, in der Sie einzelne Passagen, die Unsicherheiten oder die Zwischenstände von Wissenschaft vermitteln, delegitimieren wollen, indem Sie das grundlegende Vertrauen in die Wissenschaft untergraben – das ist nicht so, wie Sie darstellen wollen, ein Skandal, sondern es ist ein sehr durchschaubares Manöver. Ich sage es auch ehrlich: Es ist auch ein langweiliges Manöver. Schauen Sie mal bitte hier in die Gesichter. Es sind sehr viele Menschen heute sehr gelangweilt davon, was Sie hier immer wieder einbringen, (Unruhe und Heiterkeit AfD) einfach weil Sie keinen neuen Erkenntnisgewinn produzieren. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Dieses durchschaubare Vorgehen kennen wir bereits. Sie haben auch diverse Kleine Anfragen, mit denen Sie immer wieder versucht haben, der bisherigen Landesregierung irgendwas unterzuzaubern, was denn die ganzen bösen Impfnebenwirkungen angeht. Und immer wieder haben die Ergebnisse der Landesregierung, die die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfragen durchgeführt hat, gezeigt, dass die Zahlen zu den Impfnebenwirkungen geringer sind, als Sie es immer wieder darstellen, dass der Nutzen der Impfung höher ist und dass wir vor allem über die Nebenwirkungen von Nichtimpfung bzw. von schweren Krankheitsverläufen, die wir jetzt unter Long COVID behandeln, sprechen sollten, dass das Zahlen und Behandlungen sind, die jetzt gerade noch für die betroffenen Menschen aktuell sind. (Beifall Die Linke, SPD) Ich glaube aber, im Verhältnis dazu, im Verhältnis zu den ganzen wissenschaftlichen Studien ist so ein Blick in die Glaskugel für Sie selbst wahrscheinlich peer-reviewed. Aber der Witz wird bei Ihnen wahrscheinlich nicht ziehen, weil Sie nicht wissen, was peer-reviewed heißt, (Heiterkeit Die Linke) weil standardisierte methodische Verfahren einfach gar nicht Ihr Schwerpunkt sind. (Beifall Die Linke, SPD) Deswegen würde ich mich gern hinstellen und sagen: Der AfD-Antrag ist leider nur wissenschaftsfeindlich und der ist unverantwortlich. Das stimmt auch alles. Er ist aber auch einfach nicht neu. Er hilft niemandem, der jetzt immer noch mit Long COVID oder mit Impfnebenwirkungen zu kämpfen hat, sondern ist einfach nur der gleiche und der wirklich durchschaubare Versuch, das Spiel mitzuspielen und dafür zu sorgen, dass Sie es geschafft haben, dass auch in dieser Plenarsitzung irgendwo noch mal „AfD und Corona“ auftaucht, obwohl gerade mehrere parlamentarische Initiativen in den Ausschüssen zu weiteren Behandlungen vorliegen. (Beifall Die Linke) Deswegen – ich bin ehrlich: Als es hieß, es gibt einen neuen Antrag zum Thema „Impfung“, bin ich naiverweise kurz hoffnungsvoll gewesen. Ich dachte nämlich, jemand will über die Grippeschutzimpfung reden. Ich dachte, jemand möchte darüber reden, dass wir in Thüringen eine Grippeimpfquote haben, die immer weiter sinkt. Wir haben aktuell einen Stand von 46 Prozent bei den über 60-Jährigen. Die WHO-Empfehlung liegt bei 75 Prozent. Auch in der Gesamtbevölkerung, also unabhängig vom Alter, ist ein Impfrückgang zu beobachten. Deswegen kann ich nur hoffen, dass diejenigen, die sich bis jetzt diese unsägliche Rede und Redebeiträge seitens der AfD angehört haben, zumindest noch mal einen Aufruf zur Grippeschutzimpfung wahrnehmen. Denn auch da geht es darum, nicht nur die Infektion und das Risiko für sich selbst zu verringern, sondern auch solidarisch für die Gesamtbevölkerung und für all diejenigen, für die selbst eine reguläre Grippe, eine leichte Grippe schwere gesundheitliche Folgen haben kann. (Beifall Die Linke, SPD) Deswegen an all diejenigen, die keine Angst vorm Impfen haben: Lassen Sie sich gern impfen! An all diejenigen, die berechtigte Ängste vor Impfungen haben: Reden Sie vielleicht einfach mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten, reden Sie mit Ihrem medizinischen Fachpersonal und tun Sie sich selbst den Seelenfrieden an und sparen Sie sich AfD-Anträge zum Thema. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) (Unruhe AfD)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Gibt es den Wunsch der Landesregierung nach einer Wortmeldung zum Antrag? Ich schaue mal in die Runde. Das ist der Fall. Frau Ministerin Schenk wünscht zu sprechen.

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Schenk

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich kann man nach der Rede gar nicht mehr viel ergänzen. Ich will es aber trotzdem tun, weil ich bei all diesen Anträgen auch immer denke, wie sich das wohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Verwaltungen, in meinem Haus und an den vielen Orten in Gesundheitsämtern anfühlt, wenn das Thema „Corona“ eigentlich nur für eine Sache genutzt wird, nämlich Falschinformationen zu verbreiten und Schuldzuweisungen zu machen. Ich finde, eine echte Aufarbeitung könnte gelingen, wenn man einen Untersuchungsausschuss oder eine Diskussion über Impfen dazu nutzt, sich zu fragen: Was machen wir in einer neuen, in einer kommenden Pandemie? Jeder, der wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nimmt, weiß, dass es eine neue Pandemiesituation geben kann und geben wird. Ich denke, wenn wir hier über Impfungen und Ähnliches sprechen, sollten wir alle gemeinsam – und das hat der Abgeordnete Zippel vorhin ausgeführt – Interesse daran haben, dass Menschen, die sowieso gesundheitlich angeschlagen sind, krank sind, alte Menschen, nicht das Gefühl haben müssen, dass sie in so einer Diskussion ausgespielt werden. Ernst zu nehmende Schäden, die durch Impfungen entstehen können und die übrigens ganz transparent auf der Seite des TMASGFF auch unter meiner Vorgängerin dargestellt wurden, was Sie mit Ihrem Antrag leugnen und was ich fatal finde, kann man ganz einfach überprüfen. Ich finde es fatal, dass Sie den Eindruck erwecken, dass man hier irgendwie mit Absicht durch regierungsseitiges Handeln, durch medienseitige Fehlinformationen in Kauf nimmt, dass Menschen einen Impfschaden erleiden. Niemand, der die Bilder aus Italien mit rollenden Panzern und Leichen davor gesehen hat, kann wollen, dass sich sowas hier wiederholt. Ich persönlich – ich weiß auch nicht, was an der Stelle zum Lachen ist, das ist genau das, was passiert ist. (Unruhe AfD) Es ist würdelos, dass Sie die Opfer verhöhnen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Diejenigen, die sich impfen lassen haben, haben sich solidarisch verhalten, und die, die das nicht wollten, mussten keine Konsequenzen von diesem Staat befürchten. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ausgangs- verbote!) Es ist unsäglich, dass Sie das fordern. Das ist genau das, was im Untersuchungsausschussantrag gefordert wurde. Diese Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, eine Aufarbeitung voranzutreiben. Es ist vollkommen illegitim, so zu tun, als ob Impfungen irgendwo von einer dritten, geheimen Macht angeordnet werden. Auf der Seite des Ministeriums und an allen anderen Stellen wurde abgesprochen und äußerst transparent wissenschaftlich darüber aufgeklärt, welche Nebenwirkungen es geben kann, und es ist schlicht falsch, hier das Gegenteil zu behaupten. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich bei meiner Vorgängerin und bei ihrer Staatssekretärin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TMASGFF für ihre engagierte Arbeit unter höchster Belastung zu bedanken. Keiner von ihnen hatte eine Generalprobe. Und ich finde es verfehlt, dass Sie diesen Menschen, auf deren Rücken, hier einen Bärendienst erweisen. Die nächste Pandemie wird kommen und auch Sie werden von der Solidarität dieser Menschen profitieren. Danke. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Steffen Quasebarth

Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen

Ich danke der Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. Ich habe während der Redebeiträge keinerlei Wünsche nach einer Überweisung an einen Ausschuss gehört. Ist das von der Seite der Antragsteller der Fall? (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Kein Ausschuss!) Nein. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der AfD ab. Wir stimmen also ab über den Antrag „Sofortiger Stopp der sogenannten Corona-Impfungen – Gesundheit der Thüringer Bevölkerung schützen“, Drucksache 8/136. Wer für den Antrag stimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Wer gegen den Antrag stimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir können Tagesordnungspunkt 9 schließen. Erlauben Sie mir noch einen Hinweis: Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 29., 30. und 31. Januar statt. Es ist also noch zu früh, sich ein gesundes neues Jahr zu wünschen, aber nicht zu früh, um sich schon mal ein schönes Weihnachtsfest zu wünschen. Noch ein Hinweis: Der Ältestenrat trifft sich in 5 Minuten zu einer Sitzung im Sitzungssaal F 101. Ich bedanke mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und ein schönes Wochenende. Danke.

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