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Schenk

13.12.2024 Sitzungen 8/5

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zu Frage 1: Im Landeshaushalt 2024 wurden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 1.416.700 Euro eingestellt. Diese Mittel, also insgesamt 2.833.400 Euro, waren als Landesanteil zu einer Bundesförderung in gleicher Höhe für den Erweiterungsbau in der Ferienstätte Oberhof vorgesehen. Sie sollten explizit mit der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger zum Bau und zur Verbesserung von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe“ bereitgestellt werden. Die Fragen 2 und 3 werde ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Für die Investitionsförderung des Ferienzentrums Oberhof lag bis Anfang November 2024 keine rechtsverbindliche Förderzusage vor. Dem Träger, die AWO SANO gGmbH, wurde seitens des TMASGFF lediglich mitgeteilt, dass das Projekt mit einem neuen Förderzweck in die Förderplanung für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen wurde. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantragung bei der Bewilligungsbehörde, dem TLVwA, erforderlich ist und eine Bewilligung der Förderung unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit steht. Im zeitlichen Verlauf haben unter anderem die zwingend erforderliche baufachliche Prüfung sowie weitere notwendige fachliche Abstimmung mit dem Träger die Bewilligung des neuen Vorhabens stark verzögert. Eine Bewilligung war aus fachlichen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das TMASGFF informierte unverzüglich die Bewilligungsbehörde, welche ihrerseits dann auch den Träger in Kenntnis setzte. Der Antrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligungsreif. Für die bereits am 30. Juni 2024 beantragten Landesmittel soll durch die Bewilligungsbehörde ein Ablehnungsbescheid erlassen werden. Frage 4: Das Bauvorhaben zur Modernisierung des Ferienzentrums in Oberhof ist das einzige Projekt, das von der Sperrung der Verpflichtungsermächtigung betroffen ist. Für weitere Bauvorhaben standen von vornherein keine VEs zur Verfügung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗