Uwe Thrum
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit der vorliegenden Gesetzesinitiative wollen wir der neuen Thüringer Landesregierung auf die Sprünge helfen, denn es ist Gefahr im Verzug: Im August die Hals-über-Kopf-Krankenhausschließung in Schleiz, jetzt die in Neuhaus am Rennweg. Thüringer Krankenhausmanager befürchten, dass in den nächsten Monaten einem Viertel der Thüringer Krankenhäuser das Aus drohen könne, weil es an Finanzierungsgrundlagen fehlt. Wir dürfen also keine Zeit mehr verlieren, denn es geht um Menschenleben, es geht um gleiche Überlebenschancen in Stadt und auf dem Land und insbesondere hier, wenn durch Klinikschließungen der Weg ins nächstgelegene Krankenhaus nicht mehr 15 Minuten, sondern über eine Stunde dauert. Seit Jahrzehnten hat es die Politik versäumt, die Krankenhäuser auf gesunde Füße zu stellen. Zudem kam der Freistaat Thüringen seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe, der auskömmlichen Bereitstellung von Krankenhausinvestitionen, seit vielen Jahren nicht nach. Statt der jährlichen 60 Millionen Euro wird das Vierfache, werden 240 Millionen Euro jährlich gebraucht. Durch diese Unterfinanzierung sind die bisherigen Landesregierungen für die Krise, in der sich unsere Kliniken befinden, maßgeblich mitverantwortlich.
(Beifall AfD)
Wie Sie wissen, obliegt generell den Ländern die Sicherstellung und Planung der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Dafür stellt das zuständige Ministerium alle sechs Jahre einen Landeskrankenhausplan auf, der genau beschreibt und festschreibt, welches Krankenhaus in welcher Region welche Aufgaben übernimmt. Auch die vor Kurzem geschlossenen Häuser in Schleiz und Neuhaus am Rennweg waren in diesem neu erstellten Landeskrankenhausplan als notwendige Krankenhäuser aufgeführt. Also es gibt zwar einen Plan, aber es gibt keinen, der diesen Plan im Notfall dann auch in die Praxis umsetzt und ausführt. Die Patienten bleiben damit auf der Strecke. Deshalb braucht es jetzt eine gesetzgeberische Handhabe, damit wir die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser nicht länger über die Klinge springen lassen.
(Beifall AfD)
Und genau hier ist unser Ansatz: Wir wollen, dass das Land in die Pflicht genommen wird. Bisher wird in § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes die Versorgung als öffentliche Aufgabe der Landkreise, kreisfreien Städte und des Landes beschrieben. Das ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß, denn aufgrund der verfehlten Politik sind die Kommunen kaum noch in der Lage, diese Versorgung auch zu meistern. Als in den 50er- und 60er-Jahren das Wirtschaftswunder die öffentlichen Kassen noch füllte und diese Krankenhausgesetze der Länder mit den Zuständigkeiten für die Landkreise auf den Weg gebracht wurden, da war das freilich noch irgendwie realisierbar. Aber die Zeiten haben sich geändert. Durch den politisch verursachten wirtschaftlichen Niedergang, die gestiegenen Energiepreise, die hohe Inflation, die Massenmigration ins Sozialsystem und die damit verbundenen Mehrausgaben für die Kommunen sind diese immer weniger in der Lage, die Krankenhausversorgung zu stemmen oder Defizite auszugleichen. Wir ziehen deshalb den Hut insbesondere vor den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen, die die Rekommunalisierung bestreiten. Im Saale-OrlaKreis hat man sich hier leider der Verantwortung entzogen. Dabei ist diese kreisliche Übernahme im Moment tatsächlich der letzte Rettungsanker. Denn aufgrund der miserablen und unplanbaren Gesundheitspolitik des Bundes ist kein privater oder frei gemeinnütziger Träger mehr in der Lage und bereit, die Versorgung im ländlichen Raum zu übernehmen. Aus dieser Erfahrung heraus möchten wir mit Absatz 2 in § 2 des Thüringer Krankenhausgesetzes eine Pflichtträgerschaft anfügen, in dem das Land verpflichtet wird, die nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, wenn kein anderer Träger die Versorgung sicherstellen kann.
(Beifall AfD)
Solche Pflichtträgerschaften sind generell keine neuen Erfindungen. Sie finden sich beispielsweise in Krankenhausgesetzen der Länder Baden-Württemberg oder Sachsen wieder. Nur werden hier im Prinzip die Landkreise verpflichtet, die Versorgung sicherzustellen. Ich habe Ihnen erklärt, warum das für uns keine Option ist, denn die Kommunen sind finanziell am Ende. Deshalb kommt hier nur das Land als Aufgabenträger infrage. Die Steuereinnahmen sprudeln: 9,9 Milliarden Euro werden im laufenden Jahr erwartet. Das ist ein neuer Rekordwert. Geld ist genug da, es wird nur falsch verteilt. Jetzt ist es an der Zeit, dass sich dieser Freistaat wieder um seine Kernaufgaben kümmert und die Verantwortung nicht länger wegschiebt, Herr Voigt.
(Beifall AfD)
Denn jeder Mensch in Thüringen, ob im Schiefergebirge oder in der Stadt Erfurt, muss einen schnellen Zugang zur Notfallversorgung bekommen. Das und genau das verstehen wir unter gleichwertigen Lebensverhältnissen in der Stadt und auf dem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und wir freuen uns auf eine sachdienliche Diskussion.
(Beifall AfD)
