Christian Schaft
Fragestunde
Ja, noch mal eine Verständnisfrage. Mit den Ausführungen und der Antwort auf die Frage 2, wo Sie gesagt haben, dass die Landesregierung keine Bewertung vornimmt und dazu auch nicht befugt ist, gehe ich also davon aus, dass zu der vorgelegten Änderung der Grundordnung durch die Universität Erfurt auch keine Stellungnahme des Ministeriums im rechtlichen oder fachlichen Sinne vorliegt. Oder ist das nicht der Fall?
