Dr. Thadäus Rudolf König
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Kommen wir nun zur Abstimmung über die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung und die Fristverkürzung. Da die genannte Vorlage nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Frau Abgeordnete Mitteldorf widerspricht. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der einmaligen und ersten Beratung handelt. Wer stimmt für die Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Und zwei aus dem BSW!)
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Und
zwei aus dem BSW!) und zwei Abgeordnete aus der BSW-Fraktion. Dann frage ich: Wer stimmt gegen den Antrag auf Fristverkürzung? Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion Die Linke, aus der Fraktion der SPD, mehrheitlich aus der Fraktion des BSW und aus der Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Punkt nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Gibt es weiteren Widerspruch gegen die Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 11 auf Hier handelt es sich um den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/133 Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort an die Fraktion Die Linke, Herrn Abgeordneten Schubert.
