Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ist die Antwort auf Frage 4 so zu interpretieren, dass eine Verwaltung eines externen Wohnungsbestands durch ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in einer anderen Gemeinde nicht mehr aus der von Ihnen vorgetragenen Rechtsprechung gedeckt wäre, oder habe ich das falsch verstanden?
