Maik Kowalleck
Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in der 7. Wahlperiode in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 sind der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/4679, die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in der Drucksache 7/4678, der Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 7/5941 und die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 in Drucksache 7/6489 gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss erneut überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/4679 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020, dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 in der 7. Wahlperiode in seiner 80. Sitzung am 26. Januar 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten. Es gab nach der umfangreichen Beratung die folgende Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu. Ich gehe noch einmal auf Punkt II – Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses – ein, einerseits den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin den Bericht zur Haushaltsrechnung 2020. Dann gab es noch die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Beratungen, sonstigen Prüfungen und Fälle, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen Fällen heißt es vonseiten des Haushalts- und Finanzausschusses: Die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
