thueringer-landtag.de ↗

Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Herr Zippel und Herr Wogawa, es geht um die Grund- und Notfallversorgung vor allem auf dem Land, denn da muss etwas passieren. Das erleben wir ja gerade und haben es erlebt in Schleiz und Neuhaus am Rennweg. Dafür ist unser Gesetz vor allen Dingen, weil das auch erst mal der Anfang zu sein scheint und das wie im Dominoprinzip weitergehen wird, wenn nichts getan wird. (Beifall AfD) Auf diese Phrase, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte, Frau Güngör, kann ich nur sagen: Wir haben Antworten, die werden dann in meinem Debattenbeitrag noch genannt werden. Soweit ich in meiner beruflichen Tätigkeit von Anfang der 80er-Jahre zurückblicken kann, ist es weder im damals planwirtschaftlich geführten Gesundheitswesen der DDR noch in den Jahrzehnten davor in der deutschen Krankenhausgeschichte geschehen, dass Krankenhäuser geschlossen werden mussten. Der Bedarf war vorhanden und die Patienten wurden in den zurückliegenden Epochen stets medizinisch angemessen behandelt. Eine notwendige und ausreichende medizinische, ambulante wie stationäre Versorgung wurde vom jeweiligen Staat als Daseinsfürsorge garantiert. (Beifall AfD) Das hart erarbeitete Steuergeld der Bürger fand seinen Weg in das Gesundheitswesen ohne Wenn und Aber. Doch im besten Deutschland aller Zeiten kommt es auch in Thüringen zunehmend zu einem Krankenhaussterben. Ursächlich ist vor allem die staatliche Unterfinanzierung. Die ambulante Medizin betrifft das ebenso mit all den negativen Folgen für die Patienten. Warum müssen die Krankenkassenbeiträge massiv erhöht werden? Warum kollabieren bald die Pflegekassen? Die Defizite in Höhe von zig Milliarden Euro wachsen an, doch Geld fehlt nicht nur im Gesundheitswesen. Im gesamten Land erleben und erleiden wir eine marode Infrastruktur. Straßen- und Schienenwege verschleißen, Brücken stürzen ein, Schulen und Turnhallen haben millionenfache Investitionsdefizite. Besonders die Infrastruktur und damit die Lebensqualität im ländlichen Bereich löst sich auf. Wir haben insbesondere eine zunehmende Kinderund Altersarmut. Die Lebenshaltung wird immer teuer. Die Steuer- und Abgabenlast explodiert. Die Wirtschaft wird an die Wand gefahren und das Land deindustrialisiert. Da wundert es nicht, dass sich das Gesundheitswesen mit seinen Kliniken auch in einer Abwärtsspirale befindet. Doch Geld müsste ausreichend vorhanden sein. Wohin fließt das Geld aus den Steuereinnahmen, die doch so prächtig sprudeln? Schmerzlich müssen wir konstatieren, dass andere politische Prioritäten festgelegt werden, für die unendlich viel Geld vorhanden zu sein scheint. Krieg, Klimaschutzwahn, Massenmigration, ideologischer Kampf gegen die Bürger und Weltbeglückung haben Vorrang. (Beifall AfD) Da muss halt am Gesundheitswesen gespart werden. Schluss damit! Unser Steuergeld für unsere Menschen, für unsere Patienten, für unsere Krankenhäuser! (Beifall AfD) Die Menschen und Patienten dürfen nicht die Leidtragenden für eine verfehlte Politik, für eine verfehlte Gesundheitspolitik sein. Besonders in den kleinen Kliniken im ländlichen Bereich darf nicht die finanzielle Grundlage fehlen. Sie sollen nicht nur noch die Aufgaben eines pflegerisch geleiteten Zentrums mit ambulanter Versorgung wahrnehmen können. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird durch die politisch verursachten finanziellen Rahmenbedingungen die Möglichkeit entzogen, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Wenn schon das Land Thüringen seit Jahren seiner Verpflichtung der angemessenen Investitionsförderung nicht nachkommt, so steht es in der Pflicht, zumindest für den Erhalt seiner bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sorgen. (Beifall AfD) Durch Erlass eines Änderungsgesetzes mit einer Regelung in § 2 Abs. 2 soll festgeschrieben werden, dass das Land die im Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser verpflichtend zu betreiben hat, wenn nicht durch andere Träger die Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern sichergestellt werden kann. Dafür sind Sicherstellungsleistungen aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Dr. Wolfgang Lauerwald Protokoll ↗