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Brunhilde Nauer

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, auch an den Bildschirmen, wenn wir heute über die Entlastung der rot-rot-grünen Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 reden, dann reden wir über das erste Haushaltsjahr, das unter den Bedingungen der Coronapolitik stand. Wir müssen also die Zahlen des Haushaltsjahres 2020 in den Kontext dieser Coronapolitik stellen. Da sehen wir allgemein zunächst einmal Folgendes: Nicht nur wurden den Thüringern flächendeckend Grundrechte entzogen, nicht nur hat man unsere Kinder aus Schulen und Kindergärten ausgeschlossen, sie mit sinnlosen Maßnahmen überzogen, nicht nur hat man mit dem umfassenden Ausnahmezustand die Wirtschaft schwer geschädigt, sondern man hat im Zuge dieser verfehlten und schädlichen Politik mit vielen Millionen Euro Schindluder getrieben. (Beifall AfD) Die seinerzeitigen Ausgaben belasten den Haushalt nicht nur bis heute, sondern sie sind auch eine schwere Hypothek für die Zukunft. Die Coronamaßnahmen der Landesregierung führten im Grunde zwingend zu den Zahlen, die wir für das Haushaltsjahr 2020 vor uns haben. Demnach sanken beispielsweise die Steuereinnahmen des Freistaats gegenüber 2019 um 175 Millionen Euro. Bevor ich aber näher auf die Zahlen eingehe, möchte ich in Erinnerung rufen, dass all dies keineswegs erforderlich war. Und das war schon früh, nämlich spätestens seit April 2020 absehbar. Die AfD-Fraktion in diesem Hause hat immer wieder darauf hingewiesen, dass der Schaden, auch der finanzielle Schaden, für Thüringen ohne Not herbeigeführt wurde. Aber es waren auch Verbandsvertreter, die sich 2020 deutlich zu Wort meldeten. Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands etwa prophezeite, dass ein zweiter Lockdown ein Desaster für seine Branche bedeutet. Er sollte Recht behalten. (Beifall AfD) Der Deutsche Reiseverband rechnete mit einem Umsatzeinbruch von 28 Milliarden Euro bis Ende 2020 und der Schauspielverband sprach von einem kulturellen Kahlschlag. Sie alle sollten recht behalten. Die von der Coronapolitik verursachten Schäden waren absehbar. Die monetäre Rechnung dafür sehen wir nun auch im Jahresabschluss 2020. Die schon erwähnten Mindereinnahmen, die zusätzlichen Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen der Landesregierung geleistet wurden, machten einen Nachtragshaushalt für 2020 erforderlich. Und im Ganzen belief sich das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss 2020 dann auf rund 1,1 Milliarden Euro. Das im Dezember 2020 beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung, die mit 1,2 Milliarden Euro in Anspruch genommen wurde. Auf die für 2020 geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro wurde dagegen verzichtet. Die Frage ist, ob mit dem Jahresabschluss 2020 zu Recht die Haushaltsrücklage in Höhe von 518,9 Millionen Euro stehen bleiben durfte und zugleich neue Schulden gemacht werden durften. Also durften neue Schulden gemacht werden? Zu dieser Frage stellte im Juni 2020 mit Blick auf den Bundeshaushalt Prof. Christoph Gröpl ein Rechtsgutachten. Gröpl kam darin zu der Erkenntnis, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen, wenn gleichzeitig Rücklagen bestehen, weil die entsprechenden Gelder nicht für die Notlagen verausgabt wurden. Genau das aber hat man in Thüringen gemacht. Und so etwas sieht Gröpl als klaren Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts. (Beifall AfD) Schon gar nicht dürfen demnach mithilfe der Notlagenverschuldung Rücklagen aufgebaut werden. Und das gilt für unselbstständige Rücklagen unmittelbar im Kernhaushalt wie für selbstständige Rücklagen in Form von Sondervermögen. Andernfalls verletzt der Haushaltsgesetzgeber das ihn verfassungsrechtlich bindende Wirtschaftlichkeitsgebot. Mit der Neuverschuldung wurde 2020 unter anderem das Sondervermögen Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds gegründet und mit Mitteln in Höhe von 694,8 Millionen Euro gespeist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Freie Rede!) Das Sondervermögen erfuhr fortwährende Veränderungen der Wirtschaftspläne. Mal fielen Bundesmittel höher aus, mal wurden ganz neue Ausgabenposten veranschlagt. Sehr oft wurden Ausgabetitel aber in der veranschlagten Höhe nicht benötigt oder irgendwo liegen gelassen, etwa bei den Zahlungen im Rahmen der Schaffung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten. Dann gab es Ausgabenposten, bei denen der Zusammenhang mit Corona mehr als unklar war, etwa für eine Sternwarte. Andererseits fanden sich coronabezogene Ausgaben gerade nicht im Corona-Sondervermögen, sondern verstreut im Kernhaushalt – so namentlich die Ausgaben für Schnelltests in Schulen und Behörden. Es war also ein riesiges Durcheinander. Und das alles sollte wohl vor allem dazu dienen, dass der Bürger darüber im Unklaren gelassen wird, was diese Coronapolitik kostet und welche merkwürdigen Blüten sie treibt. (Beifall AfD) Wer das Corona-Sondervermögen 2020 betrachtet, sieht dort für Thüringen einen weitgehend vom Bund getragenen Aufwand. Das Geld kam also insbesondere auch vom Bund. Allerdings war auch das schuldenfinanziert und in Wahrheit sitzen die Steuerzahler auf einem gewaltigen Schuldenberg, den die künftigen Generationen erben, weil neben den 1,2 Milliarden Euro Schulden, die der Freistaat 2020 aufgenommen hat, auch der Bund und die EU eine Verschuldungsorgie nach der anderen feierten, alles unter dem Deckmantel Corona und nach dem Motto: Die EZB wird es schon richten. In der Tat finanziert die EZB die Pleitepolitik der EUStaaten mit aus dem Nichts geschaffenem Geld. Ich muss noch einen anderen Aspekt des Sondervermögens ansprechen: Es ging ja nicht zuletzt darum, mit den schuldenfinanzierten Mitteln aus Sondervermögen die Wirtschaft ruhigzustellen, indem man sich vermeintlich generös zeigte und sogenannte Coronahilfen ausreichte. Das sollte bei den durch die Coronamaßnahmen geschädigten Unternehmen nach ein wenig Schadenersatz aussehen. Dann wurde aber offenkundig: Die entsprechenden Zahlungen an die Unternehmen sind in steuerlicher Würdigung wie ein Zuschuss behandelt und mit einer vollen Steuerlast versehen worden. Dann sehen wir weiterhin, dass die Soforthilfen und Überbrückungshilfen von zahllosen Thüringer Unternehmern wieder zurückgefordert werden. Die für die Rückforderung zuständige Thüringer Aufbaubank überzieht die Unternehmerlandschaft derzeit flächendeckend mit Rückforderungsbescheiden. Abgesehen davon, dass hier einmal mehr der desaströse und wirtschaftsfeindliche Charakter der Coronapolitik deutlich wird, wird das auch wieder zu zahlreichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen. Nach all dem ist klar: Die AfD-Fraktion wird die rotrot-grüne Landesregierung für den Haushalt 2020 nicht entlasten. (Beifall AfD) Wir haben diese Politik stets für falsch gehalten und für alle ist sichtbar, dass sie falsch war. Eine verantwortungslose Politik, der wir nachträglich nicht unsere Billigung erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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