Christoph Zippel
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt hier ein erstaunlich schmaler Gesetzentwurf der AfD vor, der sich in aller Kürze eigentlich auf eine Regelung herunterbrechen lässt: Die Landesregierung wird verpflichtet, immer dann für die Klinikversorgung in die Bresche zu springen, wenn dies offenkundig für andere Anbieter nicht lukrativ ist. So kurz und ebenso undurchdacht, denn mit anderen Worten bedeutet dies, dass für die entstehenden Verluste im Krankenhaussektor zukünftig die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats haften sollen. Statt also Politik mit Weitsicht und aus Landesverantwortung macht die AfD hier nichts anderes als einen populistischen Vorschlag, mit dem niemandem geholfen ist, und gerade das Helfen sollte doch unser oberstes Ziel in der Gesundheitsversorgung sein. Nicht nur ist die Ausfinanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landes, der Bund und insbesondere die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen sind für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken im Rahmen der Fallpauschalen zuständig. Dass bundesweit viele Kliniken mit der derzeitigen Pauschale nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ist deshalb kein Problem, welches wir hier in Thüringen landesgesetzlich regeln können. Doch die Probleme liegen eben an anderer Stelle. Die Thüringer Kliniken – und das ist allgemein bekannt – sind nur zu zwei Dritteln ausgelastet, was eine Finanzierung über Fallpauschalen schwierig macht. Der Vorschlag würde diese wirtschaftliche Situation nur noch zementieren und – das ist das Schlimme – vergemeinschaften. Wer wirklich im Interesse der Thüringer handeln will, fragt sich, warum die Krankenhäuser nicht mehr ausgelastet sind. Also warum? Ich will es Ihnen sagen: Weil es seit Jahren keinen vernünftigen Krankenhausplan gibt, der zum einen die Situation der Bürger angemessen betrachtet und zum anderen aber auch die eklatante Personalnot in den Fokus rückt. Ihr Vorschlag verschließt also die Augen vor der Realität und steuert blind in eine staatlich organisierte Mangelwirtschaft, die den Standort Thüringen gefährdet. Das ist wirklich Glauben, ein Staatskonzern würde es richten. Das ist nur der Beweis, dass Sie hier in einer Traumwelt leben. Wir haben in Thüringen aktuell keine bedarfsgerechten Strukturen, einen Investitionsstau in Krankenhäusern und einen um sich greifenden Personalengpass. Was also tun? Das haben wir uns nicht erst gestern gefragt, deshalb gibt es auf diese Frage auch Antworten. Wenn wir also wirklich die Situation der Kliniken in Thüringen verbessern wollen, bleiben uns zwei Schritte. Erstens: Wir kommen für ausreichende Investitionsmittel für die Thüringer Kliniken auf, damit die Kliniken nicht Finanzmittel aus dem Betrieb entziehen müssen, um damit zu investieren. Zweitens: Wir passen die bestehende Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausplanung endlich den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und den bestehenden Personalkapazitäten an. Für beides streitet die CDU übrigens seit Jahren und deswegen ist es auch Teil des Regierungsvertrags zwischen CDU, BSW und SPD. Wir haben uns im Regierungsvertrag zur Übernahme der Transformationskosten bekannt und ich freue mich darauf, auch dies gemeinsam in der Koalition dann umgesetzt zu sehen. Meine Damen und Herren, zuletzt bleibt mir nur die Bitte: Werben Sie für eine neue Krankenhausplanung, die endlich die Bedürfnisse der Bevölkerung abbildet, und unterstützen Sie bitte den Weg, den wir im Regierungspapier vorgezeichnet haben. Es bleibt nichts anderes, als diesen Versuch – und anders kann man das nicht nennen, was die AfD hier vorgelegt hat – der AfD abzulehnen und zu hoffen, dass, wenn es dann wirklich doch mal um das Wohl der Bürger geht, unsere Kollegen der AfD nicht zur Totalverweigerung tendieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
