Stefan Schard
Fragestunde
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ausschluss für Klinikmitarbeiter bei Externenprüfungen nach der Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege Im Rahmen des Thüringer Gesetzes über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz) vom 21. November 2007 wird für die Pflegehelferausbildung geregelt, dass die praktische Ausbildung nach § 12 Abs. 5 des entsprechenden Gesetzes an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt. Eine in § 15 des Gesetzes enthaltene Verordnungsermächtigung ist Grundlage für die Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege, in der Einzelheiten geregelt werden. Diese Verordnung wurde am 1. März 2024 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie geändert. Eine der Änderungen betrifft § 16 der Verordnung, in der Regularien für die sogenannte Externenprüfung definiert werden. Arbeitskräfte aus dem altenpflegerischen Bereich erhalten die Möglichkeit, zu der Prüfung aufgrund Berufserfahrung in ihren Einrichtungen zugelassen zu werden. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Arbeitskräfte aus dem krankenpflegerischen Bereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung in der Aufzählung nach § 12 Abs. 5 des Gesetzes eine Bestätigung des Landesgesetzgebers für die Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und der krankenpflegerischen Ausbildung, die sich auch bundesgesetzlich in der generalisierten Pflegeausbildung niederschlägt? 2. Aus welchen Gründen wurde in § 16 der Schulordnung eine Differenzierung innerhalb der in § 12 Abs. 5 des Gesetzes genannten Einrichtungen formuliert? 3. Inwieweit steht die Entscheidung im Sinne der Frage 2 im Widerspruch zur Gleichwertigkeit der altenpflegerischen und der krankenpflegerischen Ausbildung, die sich auch bundesgesetzlich in der generalisierten Pflegeausbildung niederschlägt? 4. Inwieweit wurde über die Entscheidung im Sinne der Frage 2 innerhalb der verordnungsgebenden Häuser diskutiert und welche Abwägungsgründe wurden bewogen?
