Dr. Wolfgang Lauerwald
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wie mein Kollege Uwe Thrum soeben ausführte, ist zu befürchten, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren einem Viertel der Thüringer Kliniken aufgrund der fehlenden Finanzierungsgrundlage das Aus droht. Die ab dem 01.01.2025 wirksame Krankenhausreform des Bundes sieht keine Übergangsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhäuser vor. Das Land Thüringen ist daher gefordert, dringend und rasch zu handeln. Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 1. März 2025 die notwendigen Regelungen auszuarbeiten, um die von Insolvenzen bedrohten Krankenhäuser zu unterstützen. Das betrifft vor allem Krankenhäuser, für die kein anderer Träger gefunden werden kann. Diese sind finanziell anhaltend zu stabilisieren, bis tragfähige alternative Strukturen entwickelt wurden. Der 8. Thüringer Krankenhausplan hat alle bestehenden Thüringer Krankenhäuser als versorgungsrelevant definiert. Die Landesregierung muss für diese Entscheidung Verantwortung übernehmen und für den Erhalt der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen Sorge tragen. In allen Landesteilen, insbesondere im ländlichen Bereich, sind gemäß Artikel 41c der Verfassung des Freistaats Thüringen gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
