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Janine Merz

SPD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer auf der Tribüne, werte Abgeordnete, wir wissen, welche unverzichtbare Rolle die Kliniken in der medizinischen Versorgung in Thüringen spielen, und wir sind uns auch bewusst, vor welchen massiven strukturellen Herausforderungen die Häuser stehen, übrigens nicht nur bei uns im Freistaat. Gerade deshalb brauchen wir kluge, konstruktive und vor allem nachhaltige wirksame Schritte, um die medizinische Versorgung auch in der Fläche dauerhaft zu sichern. Die vorliegenden Anträge der AfD leisten dazu jedoch keinen Beitrag, diese Themen anzupacken, denn sie liegen schon bei der Problembeschreibung daneben und sie sind vor allem bei der angeblichen Lösung einer Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes auf dem Holzweg. Denn Fakt ist doch eines: Fast alle Thüringer Krankenhäuser leiden gerade unter Mindereinnahmen, weil die aus der Vorcoronazeit noch gewohnte Zahl der stationären Fälle seit dem Ende der Pandemie eben nicht mehr erreicht wird. Gleichzeitig leiden fast alle Kliniken unter massivem Fachkräftemangel, was einen personalbedingten Bettenabbau und wiederum Mindereinnahmen nach sich zieht. Zusammen mit den stark gestiegenen Energieund Materialkosten und der bislang fehlenden Planungssicherheit sind das Anzeichen für eine echte systematische Krise. Genau auf diese Herausforderungen hat die Bundesregierung nun dieses Jahr mit der größten Krankenhausreform der letzten Jahrzehnte reagiert. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das klingt sehr abstrakt, aber die Veränderungen sind so konkret wie notwendig. Wir müssen die Krankenhäuser endlich aus der Profitlogik herausholen. Deshalb wird die Betriebskostenfinanzierung komplett umgestellt. Mit den neuen Vorhaltepauschalen schaffen wir gerade für die kleinen, für die ländlichen und für die kommunalen Häuser genau die wirtschaftliche Planungssicherheit, die sie so dringend brauchen. Übrigens hat bereits Rot-Rot-Grün mit einer Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes all die notwendigen Grundlagen geschaffen, damit wir genau diese Systematik auch in die Krankenhausplanung des Freistaats einbeziehen können. Nun will uns die AfD weismachen, dass alle Finanzund Versorgungsprobleme gelöst würden, wenn der Freistaat ab sofort und einfach überall dort die Plankrankenhäuser übernimmt, wo es Schwierigkeiten gibt. Wir sind klar: Es mag nur eine kleine Änderung im Gesetz sein, doch die Auswirkungen, vor allem auch finanziell, wären kaum abzuschätzen. Es handelt sich hier um eine typische AfDScheinlösung, die an den eigentlichen strukturellen Ursachen und an den notwendigen Veränderungen der Krankenhausplanung komplett vorbeigeht, wie Sie von der AfD in Ihrer eigenen Vorlage ja auch selbst einräumen. Das ist für uns das absolute Gegenteil von seriöser Politik. Für die SPD-Fraktion beantrage ich deshalb sowohl die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD als auch die Ablehnung dieses Entschließungsantrags. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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