Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 1: Das weltpolitische Geschehen im Jahr 2024 ist vor allem durch den weiterhin anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Entwicklungen im Nahostkonflikt geprägt. Daneben wirken sich mehrere islamistisch motivierte Anschläge und auch Messerangriffe auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland aus. Vor diesem Hintergrund ist auch der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung zuzumessen. Die in unterschiedlichen Größen bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte begründen aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offenen Zugangsmöglichkeiten eine besondere Gefährdungsrelevanz. Den Sicherheitsbehörden liegen bundesweit aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Adventszeit, insbesondere für Weihnachtsmärkte, ableiten lässt. Für Thüringen ergibt sich hierbei kein abweichendes Bild. Für den Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität ‑ religiöse Ideologie- ergibt sich aufgrund vorliegender Erkenntnisse ein anhaltend abstrakt hohes Gefährdungspotenzial. Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest stellen aufgrund ihrer Symbolik für christliche Werte ein ideologisches Ziel für islamistisch motivierte Täterinnen und Täter dar. Aufrufe des sogenannten Islamischen Staats zu Anschlägen am Weihnachtsfest wirken sich in diesem Zusammenhang jedoch nicht gefahrerhöhend aus. Sie unterstreichen vielmehr die abstrakt hohe Gefährdung im Phänomenbereich PMK ‑ religiöse Ideologie-. Aus den weiteren Phänomenbereichen der PMK liegen aktuell keine gefährdungsrelevanten Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die grundsätzlich bestehende Gefährdung durch irrational handelnde oder emotionalisierte Einzeltäter bzw. allein handelnde Täterinnen oder Täter und die damit verbundene Möglichkeit von nicht kalkulierbaren Handlungsweisen insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen verwiesen. Zusammenfassend ist insofern zu konstatieren, dass sich anhand der derzeit vorliegenden Erkenntnisse keine konkrete Gefährdung für Weihnachtsmärkte ableiten lässt. Dennoch richten die Veranstalter, die Ordnungsbehörden und die Thüringer Polizei lageangepasst einen besonderen Fokus auf Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug. So viel zu Ihrer Frage 1. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Für die Weihnachtsmärkte in Thüringen bestehen übergreifend abgestimmte Sicherheitskonzepte. Eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen ist im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren grundsätzlich nicht zu verzeichnen. Lediglich die Landeshauptstadt informiert über Veränderungen der Schutzmaßnahmen in Form des Einsatzes von zertifizierten Zufahrtssperren an ausgewählten Örtlichkeiten. Ich komme zu Ihrer Frage 3: Die Thüringer Polizei stellt eine anlassbezogene und sichtbare polizeiliche Präsenz auf den größeren Thüringer Weihnachtsmärkten sicher. Auf ausgewählten Veranstaltungsflächen ist die Polizei mit Fußstreifen präsent. Weiterhin werden motorisierte Raumstreifen durchgeführt. Wie auch in den vergangenen Jahren ist auf dem Erfurter Domplatz eine temporäre mobile Polizeiwache eingerichtet, die zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts besetzt ist und als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher dient. Nach bundesweiter Abstimmung besteht keine Notwendigkeit zum Tragen besonderer Schutzausstattung sowie zum sichtbaren Mitführen von Langwaffen. Insofern wird dem besonderen Familienfestcharakter Rechnung getragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
