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Janine Merz

SPD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wie so oft, wenn Herr Höcke oder andere Kollegen der AfD hier ans Pult treten, hören wir wortreiche Hülsen. Heute waren „Stasi“, „linksextremer Sumpf“, „Herrschaft“ und noch viele andere Phrasen wieder dabei. Und wie so oft, wenn wir AfD-Anträge debattieren, lesen und hören wir genau solche reißerischen Überschriften. Suggestivfragen waren wieder viele dabei, Unterstellungen im Antragstext, aber auch jetzt hier im Vortrag. Und wie so oft ist es dann an uns demokratischen Parteien, zur Versachlichung beizutragen. (Heiterkeit AfD) Dafür will ich mal drei Fragen der heutigen Debatte für entscheidend halten: Was sind wirklich relevante Informationen zu den aktuellen Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz, auf die sich die AfD hier wieder gern bezieht – Stichwort „Apollo News“? Arbeitet die AfD hier überhaupt mit einer stimmigen Faktenlage? Was motiviert eigentlich die AfD zu solch einer Aktuellen Stunde, also was ist denn jetzt der entscheidende Kontext, auf den Sie sich beziehen? Ja, diesen Montag haben vorwiegend einzelne Onlinemedien umfangreiche Vorwürfe gegen den Thüringer Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz erhoben. In großen Teilen berichten diese offenkundig einschlägig bekannten Onlineportale wie „NIUS“ und „Apollo News“ allerdings weder unvoreingenommen noch ergebnisoffen. Eines der Portale verlangt bereits sinngemäß vom Ministerpräsidenten, dass er an Stephan Kramer nicht mehr festhalten solle – und das rein zufällig am Tag der Ministerpräsidentenwahl. Mit anderen Worten: Das Ergebnis steht für diese Seite schon fest. Denn wenn diese Anschuldigungen angeblich so neu und schockierend sind, warum wird dann nicht erst einmal die heutige Debatte dieses Parlaments abgewartet? Es geht hier also nicht um rechtsstaatliche Kontrolle des Verfassungsschutzes, es geht um eine echte Schmutzkampagne. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch eine!) Und auch wichtig zu wissen ist: In der Sache dreht sich diese Kampagne ganz maßgeblich um Abläufe rund um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als Prüffall und als gesichert rechtsextrem. (Beifall Die Linke, SPD) Die AfD sollte also keine Aktuelle Stunde einreichen, sondern eine Befangenheitserklärung. (Heiterkeit AfD) Kommen wir zu Frage 2: Arbeitet die AfD mit einer wirklich überzeugenden Faktenlage? Okay, ich gebe zu, auch das ist an der Stelle eigentlich schon eine Suggestivfrage. Die AfD fragt nach, ob Rechtsbrüche gedeckt wurden. Wenn wir über Recht und Gesetz reden, dann reden wir bitte über den rechtlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, der im Gesetz niedergeschrieben ist. Und der lautet in § 1: verfassungsfeindlichen Entwicklungen vorzubeugen. Das ist der Auftrag. Deshalb erwarte ich vom Verfassungsschutz, dass er natürlich auch präventiv gegen Angriffe auf die freiheitlichdemokratische Grundordnung tätig wird. Nun sagt das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dass es – Zitat – „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme [gibt], dass der AfD-[Landesverband] Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist.“ Ebenso sagen weitere 17 renommierte Rechtswissenschaftler, die AfD sei „der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen.“ Das sagen also unabhängige Expertinnen und Experten über die AfD. Das heißt für mich im Umkehrschluss: Ein Verfassungsschutzskandal läge vor, wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht beobachten würde. Gut also, dass die Verfassungsschutzbehörden auch in Thüringen ihre Arbeit machen. (Beifall SPD) Die AfD behauptet außerdem völlig irrsinnig, dass Vorgänge im Verfassungsschutz bei vielen Thüringern Erinnerungen – wir haben es eben gehört – an die Stasi wecken. (Unruhe AfD) Nun frage ich Sie: Kann sich hier jemand daran erinnern, der noch das Alter hat, dass man bis November 1989 die Stasi verklagen konnte, und das vielleicht noch mit Erfolg? Nein, das konnte man natürlich nicht. Sie kennen alle die Antwort darauf. Kommen wir zurück auf die aktuellen Onlineveröffentlichungen, die die AfD hier ins Feld führt. Diese verweisen selbst darauf, dass man in Deutschland gegen den Verfassungsschutz klagen kann und dabei auch Recht bekommen kann. Also alles andere als ein Stasivergleich ist hier angebracht. Ich frage Sie: Will uns die AfD wirklich weismachen, dass in der DDR in fröhlicher Meinungsfreiheit in der Volkskammer über die Arbeit der Stasi geredet werden konnte? Sofern die AfD hier nicht ein ziemlich romantisches Bild der SED-Diktatur zeichnen möchte, stimmt diese Analogie zu unserem Verfassungsschutz hinten und vorne nicht. Und ich sage Ihnen: Die Höcke-Partei merkt, dass ihr in der laufenden Debatte um ein Verbot ihrer Partei die Felle davonschwimmen.

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