Torben Braga
Bildung und Stärke von Fachausschüssen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte gehofft, dass die Antragsteller des Ursprungsantrags ihr Ansinnen begründen. Es macht sich erforderlich. Es ist nämlich diesmal keine reine Formsache. Sie beantragen die Einsetzung eines Ausschusses ausschließlich für den Bereich „Gleichstellung“. Sie werden erkannt haben, dass meine Fraktion mit dem Alternativantrag davon absieht, einen solchen Ausschuss zu bilden, und zwar aus folgendem Grund: Die Arbeit der vergangenen Jahre oder sogar der vergangenen zwei Legislaturperioden hier im Hause hat gezeigt, dass aus dem Bereich der Gleichstellung die Zahl der Initiativen, die wirklich ausschließlich diesem Bereich zuzurechnen sind, sich im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich bewegt. Es erscheint aus unserer Sicht plausibler, diesen Arbeitsbereich weiterhin einem anderen Fachausschuss zuzuordnen. Es wird Sie auch nicht wundern, dass meine Fraktion mit dem Alternativantrag eine größere Ausschussstärke beschließen lassen möchte. Dies wird dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gerecht. Ich habe bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung dazu ausgeführt, dass die Ausschussgrößen mit zwölf Ausschussmitgliedern diesem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht entsprechen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Alternativantrag meiner Fraktion. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
