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Björn Höcke

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“

Herr Präsident! Herr Staatssekretär Götze, ich glaube, Sie verwechseln den Thüringer Landtag mit einer Dienstversammlung. Das, was Sie hier ausgeführt haben, war vollkommen irrelevant und hatte keinen Bezug zur Aktuellen Stunde. (Zwischenruf Götze, Staatssekretär: Doch!) Ich möchte Sie einfach mal darauf hinweisen. (Beifall AfD) Das Problem ist die Person Stephan Kramer. Es war der erste Verfassungsschutzpräsident eines deutschen Amts für Verfassungsschutz, der einen Prüffall aufgerufen und ausgerufen hat in dieser legendären ParlKK 2018, einen Begriff, den es bis dato überhaupt gar nicht gab, weswegen er von Gerichts wegen da auch verurteilt worden ist – erstens. Zweitens: Es war der erste Verfassungsschutzpräsident, der dann den Verdachtsfall im Zusammenhang mit der AfD aufgerufen hat. Es war der erste Verfassungsschutzpräsident, der zufälligerweise den erfolgreichsten Landesverband der AfD – nämlich die AfD Thüringen – als erwiesen rechtsextrem eingestuft hat. Dieser Mann ist ein politischer Agitator. (Beifall AfD) Dieser Mann ist auf einem Kriegspfad gegen die AfD unterwegs und offenkundig nicht in der Lage, sich von seiner Fachebene Rat einzuholen und den Rat der Fachebene auch zu befolgen. Dieser Mann ist ein Sozialpädagoge, der anscheinend einem politischen Aktivismus verfallen ist, der ihn zu einem Grenzgänger macht und der zu einem schweren Risiko für die neue Regierung wird. Ich möchte Ihnen das ganz deutlich mal so ausdrücken. Herr Staatssekretär Götze, alles, was Sie hier vorgetragen haben, ist irrrelevant. Das werden wir im Untersuchungsausschuss besprechen. Das Thema der Indemnität, mit Verlaub, das ist die Sache der ParlKK, die nicht verfassungsmäßig zusammengesetzt ist und den Geheimdienst nicht verfassungsgemäß kontrolliert, und das wissen Sie auch. (Beifall AfD) Die Sache der Indemnität und die Frage, ob Abgeordnete dieses Hohen Hauses illegal beobachtet werden, wird ein zentraler Punkt des Untersuchungsausschusses sein, den wir als AfD-Fraktion heute beantragt haben. Die Fragen, die sich um die Person Kramer drehen, seine Persönlichkeitsdefizite, die – Vermerk des Innenministeriums – schweren Dienstvergehen, der Verdacht des schweren Dienstvergehens, Stephan Kramer, der – Vermerk des Thüringer Innenministeriums – wörtlich ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellt, die haben Sie ja gar nicht thematisiert.

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