Jonas Urbach
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Unhaltbare Zustände im Amt für Verfassungsschutz: Wurde die Behörde politisch missbraucht und wurden Rechtsbrüche gedeckt?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, werte Landesregierung, die heutige Aktuelle Stunde thematisiert eine Reihe jahrealter Vorwürfe gegen den Präsidenten des Thüringer Amts für Verfassungsschutz. Auffällig ist jedoch für uns vor allem eines: Der im Antrag suggerierte Vergleich zwischen dem Verfassungsschutz und der Staatssicherheit der DDR ist nicht nur historisch falsch, sondern auch ein billiger Versuch eines erneuten Angriffs gegen die Institutionen unseres Freistaats.
(Beifall CDU)
Die Thüringer Verfassung und das Grundgesetz sind Garanten unserer freiheitlichen Demokratie und auch der Meinungsfreiheit. Sie zu achten und zu bewahren ist eine Kernaufgabe des Staats. Eine wehrhafte Demokratie braucht daher einen Verfassungsschutz, der gemäß seinem gesetzlichen Auftrag handlungsfähig ist. Dieser muss daher personell, organisatorisch und technisch vernünftig bzw. hinreichend ausgestattet sein.
(Beifall CDU)
Wir wollen beispielsweise keine Parallelgesellschaften mit eigenen Gesetzen außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir wollen nicht, dass jemand unsere Ordnung angreift. Um eben diese Bedrohungen, zum Beispiel durch Rechts-/Linksextremismus oder auch religiösen Extremismus, zu erkennen und zu beobachten, brauchen wir unbedingt diesen Verfassungsschutz. Und weil sich der Verfassungsschutz dabei strikt und ausschließlich seinen verfassungsgemäßen Aufgaben gemäß § 4 des Verfassungsschutzgesetzes zu widmen hat, ist er eben kein politisches Instrument, sondern ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur zum Schutz unserer wehrhaften Demokratie. Er unterliegt dabei einer effektiven und lückenlosen parlamentarischen Kontrolle durch die ParlKK, die mit vertrauenswürdigen Abgeordneten besetzt ist,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Leider
eben nicht!) die wir hier mit großer Mehrheit gewählt haben, die Sie auch mit gewählt haben.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das stimmt
doch nicht!) Natürlich. Ja, ja.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ja,
ja?!) Der Verfassungsschutz ist eine demokratisch legitimierte Behörde, deren Aufgaben und Befugnisse durch dieses Parlament gesetzlich geregelt sind. Er unterliegt der Kontrolle der Staatsgewalt und verfügt über keinerlei Zwangsbefugnisse. Die Stasi hingegen war das Unterdrückungsinstrument einer Diktatur mit nahezu unbegrenzten Befugnissen. Das immer wieder gleichzusetzen, ist ein historischer Fehler. Dass gerade diejenigen versuchen, diese Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden, ist natürlich in gewisser Weise nachvollziehbar, wenngleich dennoch verwerflich. Wenn nun in der Öffentlichkeit über eine angeblich hohe Personalfluktuation im Amt für Verfassungsschutz berichtet wird und dass seit Längerem wichtige Positionen unbesetzt sein sollen, wie etwa die des Referatsleiters für Rechtsund Linksextremismus, dann ist das natürlich ernst zu nehmen. Denn um seine Aufgaben ausführen zu können, braucht das Amt für Verfassungsschutz eine ausreichende Personalausstattung. Wir können hier im Parlament aber nur die benötigten Stellen im Haushalt bereitstellen. Besetzt werden müssen sie schon durch die Exekutive. Ob es allerdings den Fakten entspricht, dass diese Positionen unbesetzt sind, muss im zuständigen Ausschuss erfragt werden, mein Kollege sagte es schon. Denn Personalbesetzungen und die Arbeitsweise des Amts für Verfassungsschutz sind sensible Themen, die wir nicht in der Öffentlichkeit hier so besprechen sollten. Als Mitglieder dieses Hauses sollten wir mit dem Thema vertrauensvoll umgehen. Wir sollten nicht über jedes mediale Stöckchen springen und nicht jede Meldung sollte als Gelegenheit zur pauschalen Diffamierung unserer Sicherheitsbehörden missbraucht werden, wenngleich natürlich gilt, achtsam zu bleiben und den Hinweisen nachzugehen. Ein funktionierender, überparteilicher Verfassungsschutz ist für unsere Demokratie unverzichtbar. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass er dieser Aufgabe auch in Zukunft gerecht werden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
