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Brunhilde Nauer

AfD 13.12.2024 Sitzungen 8/5

Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auch an den Bildschirmen, wie der Haushalt 2020 steht auch derjenige des Jahres 2021 im Kontext der Coronamaßnahmenpolitik. Diese Politik war Ursache für die Bildung des Corona-Sondervermögens, das ich hier grundsätzlich in den Blick nehmen will, insbesondere auch aus rechtlicher Perspektive. Dazu erinnere ich an die Ergebnisse des am 10. Januar 2022 veröffentlichten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das unter der Dokumentennummer WD 15/21 zugänglich ist. Der Wissenschaftliche Dienst hatte das Sondervermögen Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds verfassungsrechtlich zu beurteilen. In seinen Überlegungen kommt er zu erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Errichtung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds sowie des zu seiner Finanzierung erfolgten Abweichens von der Schuldenbremse. Weil ich davon ausgehe, dass sich nicht alle hier im Haus an die Ausführungen erinnern, möchte ich aus dem Gutachten zitieren. Es heißt dort auf Seite 16: „Die Errichtung des Thüringer CoronaPandemie-Hilfefonds greift in das Budgetrecht des Landtags ein, ohne dass dieser Eingriff durch den Gesetzgeber hinreichend gerechtfertigt worden wäre. (Beifall AfD) Der Landtag als solcher hat insbesondere keine substantielle Möglichkeit der Einflussnahme auf die konkreten Ausgaben des Sondervermögens und verlagert die Entscheidung hierüber auf einen Ausschuss. Die erfolgte Delegierung der Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens auf den Haushalts- und Finanzausschuss erweist sich jedenfalls unter Zugrundelegung der äußerst strikten Maßstäbe […] als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat der dem Ausschuss nicht angehörenden Abgeordneten und damit als nicht zulässig […].“ Hier lautet also das Urteil: nicht zulässig. Ich zitiere weiter aus dem Gutachten: „Ein Veranlassungszusammenhang im Sinne eines finalen Konnexes zwischen der Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Notsituation einerseits und der für die Finanzierung der Maßnahmen des Corona-Pandemie-Hilfefonds erforderlichen Neuverschuldung andererseits wurde jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots im Gesetzgebungsverfahren zum Nachtragshaushalt 2020 nicht hinreichend dargelegt und begründet. Die durch den vorliegend geprüften Gesetzentwurf beabsichtigte schlichte Verlängerung der Laufzeit des Sondervermögens würde die aufgezeigten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken perpetuieren und zudem die Durchbrechung des Annuitätsprinzips verfestigen.“ Hier wird also von der Verletzung des Übermaßgebots und der Durchbrechung des Prinzips der Jährlichkeit des Haushalts durch die Landesregierung gesprochen. Weiter wird noch angemahnt, dass – Zitat – „die Wahrnehmung der Budgetverantwortlichkeit durch den gesamten Landtag mittels konkreter gesetzlicher Zweckbestimmungen und geeigneter verfahrensmäßiger Vorkehrungen sichergestellt werden [müsste]“. Um es also klar zu wiederholen: Mit dem Corona-Sonderbudget wurden von der Landesregierung die Grundsätze der Jährlichkeit, der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit vorsätzlich verletzt. Von der CDU war damals übrigens kein Einspruch zu vernehmen und es war allein die AfDFraktion, die wiederholt Bedenken gegenüber dem Fonds zum Ausdruck gebracht hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie haben doch gar keine Ahnung!) Daher haben wir auch mehrmals angemahnt, das Sondervermögen in den Kernhaushalt zu überführen. Ich denke, dass es wichtig ist, den interessierten Bürgern noch einmal exemplarisch die irreführende Haushaltspraxis im Zusammenhang mit der Coronapolitik und dem Corona-Sondervermögen aufzuzeigen. Nehmen wir die Kosten für Coronatests. Die wurden teilweise aus dem Sondervermögen finanziert, aber es gab zugleich noch eine Reihe Posten im Kernhaushalt, mit denen diese Tests ebenfalls finanziert wurden. Es waren neben den 52 Millionen Euro Ausgaben 2021 aus dem Sondervermögen zusätzlich 21 Millionen Euro für den gleichen Zweck im Kernhaushalt ausgewiesen, und zwar in insgesamt 58 Titeln über neun verschiedene Einzelpläne. Wenn das also in den Kernhaushalt ging, wozu braucht es da ein Sondervermögen? So viel zum Corona-Sondervermögen. Lassen Sie mich noch kurz zu einem anderen Punkt sprechen. 2023 erschien ein Sonderbericht des Rechnungshofs, der die Einstellungspraxis bei den Staatssekretären der rot-rot-grünen Landesregierung zum Inhalt hatte. In dem Bericht wurden verschiedene Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten angeführt, die auch das heute hier verhandelte Haushaltsjahr 2021 betreffen und für die nach unserer Auffassung die rot-rot-grüne Landesregierung nicht entlastet werden kann. Ich fasse zusammen: Während es den anderen Fraktionen des Hauses gleichgültig war, ob in Thüringen eine verfassungs- und rechtskonforme Haushaltspolitik betrieben wird, hat die AfD im Prinzip die rechtsstaatliche Haushaltsführung verteidigt. (Beifall AfD) Man hat geglaubt, das beiseite wischen zu müssen, daher werden wir eine nicht rechtsstaatskonforme Haushaltsführung auch nicht im Nachhinein entlasten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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