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Götze

13.12.2024 Sitzungen 8/5

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 lautet wie folgt: Im Haushaltsjahr 2023 wurden für die Erweiterung der Kapazitäten der Außenstelle Eisenberg Investitionen in Höhe von insgesamt 24.490,20 Euro in Form von Stühlen, Spinden und Bettwäsche getätigt. Die Investitionen im Haushaltsjahr 2024 in die baulichen Maßnahmen zur Errichtung von Wohnmodulen zur Steigerung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten belaufen sich bis zum November 2024 auf rund 2,9 Millionen Euro. Für die Fertigstellung werden nach aktuellem Kenntnisstand weitere Mittel in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro benötigt. So viel zu Ihrer Frage 1. Ich komme zu Ihrer Frage 2 und möchte diese gemeinsam mit der Frage 4 beantworten: Mit den von Ihnen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage angesprochenen Inhalten des Regierungsvertrags hat sich die Landesregierung noch nicht befasst. Die Landesregierung hat im Hinblick auf die Schließung der Außenstelle Eisenberg daher noch keine Entscheidung getroffen. Die Antwort zu Frage 3 lautet wie folgt: Das Landesverwaltungsamt ist Vertragspartner des gebundenen Sozialdienstleisters, der auch die medizinischen Leistungen abdeckt. Es besteht ein Vertrag, der mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar ist. Die medizinischen Leistungen sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Das Landesamt für Bau und Verkehr ist jeweils Vertragspartner für den Bewachungsvertrag, den Reinigungsvertrag und den Verpflegungsvertrag. Der Bewachungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Der Reinigungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Der Verpflegungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. Das Landesamt für Bau und Verkehr hat auch beim Verpflegungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Es war angedacht, dass für den Standort Eisenberg Hausmeisterdienstleistungen ausgeschrieben werden. Eine solche Ausschreibung ist bisher noch nicht erfolgt. Die Grünanlagenpflegedienste und der Winterdienst werden für die jeweilige Saison jährlich neu vergeben, sodass hier keine Kündigungsfristen zu beachten sind. Die verschiedenen Wartungsverträge müssen gesondert betrachtet und im Fall der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung gekündigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Immobilie im Landeseigentum befindet und auch bei einer Schließung der Einrichtung in einer Art Stand-by oder im Leerstandsbetrieb bewirtschaftet werden müsste. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗