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Götze

13.12.2024 Sitzungen 8/5

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Freistaat macht von der Möglichkeit auch weiterhin Gebrauch. Antwort auf Frage 2: Die in der Frage angesprochenen Aufgaben nimmt die Stadt Erfurt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. In diesem Bereich verbietet sich ein allgemeines, im rechtsaufsichtlichen Sinne anlassloses Informationsverlangen der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber den ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften. Die Landesregierung hat aus rechtsaufsichtlicher Perspektive daher keine Veranlassung, die Motive der Stadt Erfurt für ihre Gebührengestaltung in Einzelfällen zu hinterfragen. Ich komme zur Frage 3: Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass der Landesregierung diesbezüglich keine umfassenden Erkenntnisse vorliegen. Ich komme zur Frage 4, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Entscheidung der Kommune ist Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb wurden die Kommunen über die Rechtslage etwa durch die Übersendung von Auslegungshinweisen des Bundesministeriums der Finanzen im Juli 2022 informiert. Die konkrete Entscheidung wurde den Kommunen aber nicht vorweggenommen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗