Maik Kowalleck
Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021
Danke schön. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer jetzt genau zuhört, der wird merken, dass es nicht dieselbe Berichterstattung sein wird. Gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Drucksache 7/6808, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 7/6809, der Jahresbericht 2023 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8284 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 in Drucksache 7/8879 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021, dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 in der 7. Wahlperiode in seiner 78. Sitzung am 1. Dezember 2023, in seiner 80. Sitzung am 26. Oktober 2024, in seiner 81. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 82. Sitzung am 19. April 2024 sowie in der 8. Wahlperiode in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten. Vom Haushalts- und Finanzausschuss gibt es die folgende Beschlussempfehlung: Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2023 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2021 Kenntnis. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen in Abschnitt II zu. So weit zur Beschlussempfehlung. Wir haben in II dann die Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich komme zum Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs, weiterhin zum Bericht zur Haushaltsrechnung 2021, ebenso zu den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zu den sonstigen Prüfungen und Fällen, in denen die Verwaltung den Anliegen des Thüringer Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. In allen vier Punkten heißt es dazu: Die Bemerkungen des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. An dieser Stelle wünsche ich Ihnen gesegnete und frohe Weihnachten und natürlich ein gesundes und friedvolles Jahr 2025. Danke sehr.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
