Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und die Medien. Herzlich willkommen den Zuschauerinnen und Zuschauern am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Emde – zeitweise –, Herr Abgeordneter Gottweiss – zeitweise –, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Tiefensee – zeitweise –, Frau Ministerin Werner und Herr Minister Maier entschuldigt. Folgende allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Janek Schermer, tätig als Hörfunkjournalist für den Verein Freies Radio Erfurt, und Herrn Evgenii Dulepinskii, tätig als Hörfunkjournalist für Radio Enno in Nordhausen, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Für Herrn Daniel Niemann, tätig als Kameramann für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, und Herrn Markus Schreiber, tätig als Fotograf für die Nachrichten- und Presseagentur The Associated Press, habe ich für die heutige und die morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen aufgrund des § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 1 wird ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8355 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, Tagesordnungspunkt 6 in erster und zweiter Lesung aufzurufen, sofern der Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss überwiesen wird, und Tagesordnungspunkt 62 am Freitagvormittag aufzurufen. Darüber hinaus wurde der Antrag gestellt, Tagesordnungspunkt 11 nicht für einen zwingenden Aufruf vorzusehen, sondern diesen in Nummer II der Tagesordnung zu verschieben – Sie erinnern sich an den Widerspruch des Parlamentarischen Geschäftsführers Abgeordneten Bühl. Dazu wurde vorgetragen, der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 11 sei durch den Ältestenrat nicht unter Nummer I der Tagesordnung eingeordnet worden. Die erbetene Prüfung hat ergeben, dass eine Begründung für die Einordnung als Tagesordnungspunkt 11 nicht gegeben werden konnte und diese Einordnung auch durch mich nicht zweifelsfrei feststellbar ist. Nachdem der Landtag über die Tagesordnung beschließt, würde ich zunächst den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit geben, den Platzierungswunsch zu begründen. Danach würde ich über die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 11 – da wir gestern anders beschlossen haben, aber der Widerspruch von Herrn Bühl noch vorliegt – in Nummer II der Tagesordnung abstimmen lassen. Damit würde ich die Frage der Begründung in die Fraktionen geben. Bitte schön, Herr Schaft, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und auch hier auf der Tribüne, der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht ganz neu, weil wir eine entsprechende Ausnahmeregelung bereits in den letzten beiden Jahren vollzogen haben. Die Träger der Erwachsenenbildung haben sich dazu an uns gewandt, weil es direkt und indirekt auch im vergangenen Jahr noch Einschränkungen bei den Leistungen gab. Aus unserer Sicht ist eine Behandlung in diesem Plenum zwingend notwendig, weil wir dann auch den Trägern der Erwachsenenbildung, den Volkshochschulen, den freien Trägern, aber auch den Heimvolksschulen Planungssicherheit für das kommende Jahr bieten können. Einerseits müssen jetzt natürlich auch Mittel für das kommende Jahr beantragt werden. Andererseits muss das Land natürlich auch irgendwann Zuwendungsbescheide rausgeben, wenn dazu geklärt ist, auf welcher finanziellen Grundlage das stattfinden kann. Das sollte so früh wie möglich geklärt werden. Mit einer Beratung in diesem Plenum hätten wir die Chance, den Gesetzentwurf dann tatsächlich auch noch im Herbst nach einer Anhörung über den Sommer zu beschließen. Wir könnten so einerseits den Trägern Planungssicherheit gewährleisten und auch eine schnelle Bearbeitung der Zuwendungsbescheide auf der rechtlichen Grundlage ermöglichen. Da richte ich noch mal explizit die Worte an die CDU: Wir reden hier immer alle in den demokratischen Fraktionen völlig zu Recht davon, dass die Thüringer Erwachsenenbildung eine tragende weitere Säule der Thüringer Bildungslandschaft ist. Wenn Sie, werte Kolleginnen der CDU das wirklich ernst meinen und das nicht nur Sonntagsreden sind, dann sollten Sie der Behandlung in diesem Plenum auch zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Damit lasse ich über die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 11 in Nummer II der Tagesordnung abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Entschuldigung, Frau Bergner, ich habe Sie nicht gesehen, da war auch eine Hand oben. Wer ist gegen diese Verschiebung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion der CDU. Damit ist die Verschiebung in Nummer II abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt wird unter Nummer I abgearbeitet. Das ist die Bedeutung dieser Verschiebung – so weit für unsere Gäste. Wird der Ihnen nun vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es weitere Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe auf TagesordUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8342 Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Müller, zur Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Frau Müller, Sie haben das Wort.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Mitglieder des Petitionsausschusses nutzen heute die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit des Petitionsausschusses im vergangenen Jahr näherzubringen. Damit wird dem Petitionsausschuss, dem Bürgerausschuss, heute eine ganz besondere Stellung und Würdigung im Plenarsaal zuteil. Frau Präsidentin Pommer sagte bei der am Dienstag stattgefundenen Übergabe – ich darf zitieren: „Wo Demokratie sich nicht erklärt und zur Teilhabe motiviert, gerät sie unter Druck.“ Das sehen wir in den letzten Monaten sehr deutlich. Weiter betonte Frau Präsidentin: „Politische Entscheidungen müssen verständlich vermittelt werden. Der Petitionsausschuss ist dafür die Schnittstelle zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Politik.“ Das unterstreicht noch einmal die Bedeutung des Ausschusses.
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie uns ergänzen und darauf hinweisen: Eine Petition ist viel mehr als ein Anliegen, als eine Bitte oder eine Beschwerde. Petitionen sind ein Ausdruck von Protest, ein Ausdruck eines Konflikts und das Petitionsverfahren ist ein zentrales Instrument der Konfliktregelung. Insbesondere Petitionen, zu denen eine öffentliche Anhörung stattfindet, machen deutlich, wie diese Konfliktregelung funktioniert. Denn hier treffen alle Beteiligten – Petenten, Regierung und Parlament – aufeinander. Mit dem Vortrag der Petenten im Thüringer Landtag stellen diese nicht nur ihr Anliegen dar, sie artikulieren auch öffentlich ihren Protest und machen somit ihrem Ärger und ihren Sorgen Luft. Andererseits werden die Gesetzeslage und die Positionen und Argumente vorgetragen, welche dem Petitionsanliegen womöglich entgegenstehen. Im Idealfall wird somit bei einer öffentlichen Anhörung nicht nur der Sachverhalt für alle umfassend dargelegt, mitunter wird auch bereits eine Lösung des Konflikts vorgezeichnet. In jedem Fall kommen bei öffentlichen Petitionen nicht nur der Protest der Bürger öffentlich zum Ausdruck, sondern auch die Anerkennung dieses Protestes durch Parlament und Regierung. Das ist es, was das öffentliche Petitionsverfahren so attraktiv macht. Und lassen Sie mich an dieser Stelle auch ergänzen: Thüringen hat das bürgerfreundlichste Petitionsgesetz bundesweit. Ich glaube, darauf können wir stolz sein.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nun darf ich einen intensiven Einblick in den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses geben. Neben statistischen Angaben zum Petitionsgeschehen im Jahr 2022 finden sich im Petitionsbericht – und das halte ich gern noch einmal hoch – insbesondere zahlreiche Beispielfälle, die einen Eindruck von der Bandbreite der an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Zudem enthält der Bericht allgemeine Informationen zum Ablauf des Petitionsverfahrens und zum Petitionswesen in Thüringen. Die besondere Stellung des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag möchte ich ebenfalls noch einmal hervorheben. Anders als die Fachausschüsse, die der Landtag in jeder Wahlperiode nach freiem Ermessen neu bilden kann, ist der Petitionsausschuss der einzige in der Landesverfassung vorgesehene Pflichtausschuss. Nach Artikel 65 bestellt der Landtag einen Petitionsausschuss, dem – auch das ist eine Besonderheit – die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Damit wird deutlich, dass im Bereich der parlamentarischen Eingaben eine ausschließliche Zuständigkeit des Petitionsausschusses besteht und dieser dabei auch selbstständig die Entscheidungen über die Petitionsangelegenheiten trifft. Das Petitionsgrundrecht steht nach Artikel 14 der Thüringer Verfassung allen zu. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Damit ist noch einmal klargestellt, dass tatsächlich jeder das Petitionsrecht in Anspruch nehmen kann, ganz unabhängig von Fragen der Staatsangehörigkeit, des Alters, des Geschlechts oder seiner gesundheitlichen Verfassung. Jeder, der in der Lage ist, sein Anliegen zu formulieren, kann sich vertrauensvoll an den Landtag mit Bitte um Unterstützung wenden. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um politisch große Themen, beispielsweise die Etablierung eines Härtefallfonds nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, oder ein ganz persönliches Thema, zum Beispiel die Sicherstellung der Kinderbetreuung der eigenen Tochter, handelt. Der Petitionsausschuss prüft unabhängig und in der Regel losgelöst von parteipolitischen Fragestellungen, wie in einzelnen Fällen eine Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger realisiert werden kann. Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen die zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen einen Ermessensspielraum haben. In diesen Fällen kann der Petitionsausschuss ganz konkrete Anregungen geben, wie sich eine Verwaltungsentscheidung bürgerfreundlicher gestalten lässt. Wenn wir nun zunächst einen ersten Blick auf die Eingangszahlen im Jahr 2022 werfen, dann setzt sich ein bereits in den Vorjahren erkennbarer Trend fort. Während die Gesamtanzahl von neu eingegangenen Petitionen mit 626 im Verhältnis zu den Vorjahren weiter rückläufig ist, werden über die Petitionsplattformen des Landtags vermehrt Petitionen von allgemeinem Interesse an den Landtag herangetragen, die dann nach ihrer Veröffentlichung erhebliche Resonanz erfahren. Zur Erinnerung: Bereits seit zehn Jahren besteht die Möglichkeit, Petitionen von allgemeinem Interesse auf Antrag auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet zu veröffentlichen. Erhält dort eine Petition im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mindestens 1.500 Unterschriften, führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung der Initiatoren durch. Von 83 Anträgen auf Veröffentlichung erfüllten im vergangenen Jahr 44 Petitionen die formalen Anforderungen des Petitionsgesetzes für eine Veröffentlichung. Fünf Petitionen haben im Mitzeichnungszeitraum die Schwelle von 1.500 Mitzeichnungen überschritten. Die meisten Mitzeichnungen konnte die Petition für den Erhalt der Frühchenstation Level 1 in Suhl verzeichnen. Diese hat im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum knapp 13.500 Unterschriften erzielen können und damit einen neuen Rekord aufgestellt. Zu dieser Petition befinden wir uns nach der durchgeführten öffentlichen Anhörung im Januar dieses Jahres weiter im intensiven Austausch und haben jüngst in der vorvergangenen Woche eine informative Sachverständigenanhörung durchgeführt. Um auf die Bedeutung der öffentlichen Petitionen und der Petitionsplattform zurückzukommen, ist eine weitere Zahl von ganz erheblicher Bedeutung. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die auf der Petitionsplattform veröffentlichten Petitionen durch 37.946 Mitzeichnungen unterstützt. 37.946 Unterschriften – das ist eine sehr beeindruckende Zahl von Menschen, die sich über den Petitionsausschuss aktiv am politischen Geschehen im Freistaat beteiligen, ihren Standpunkt in die politische Debatte einbringen und damit für uns als Abgeordnete auch als deutlicher Indikator für unser politisches Handeln dienen. Ziel der Veröffentlichung einer Petition auf der Plattform ist das Erreichen des Quorums von 1.500 Mitzeichnungen, um eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss durchzuführen. Nach 11 öffentlichen Anhörungen im Jahr 2021 haben wir im Jahr 2022 sogar 13 öffentliche Anhörungen durchgeführt und damit auch, was die Anzahl der öffentlichen Anhörungen in einem Jahr betrifft, einen neuen Rekord aufgestellt. Bevor ich nun ein paar konkrete Fallbeispiele vorstellen möchte, möchte ich jedoch betonen, dass neben diesen Petitionen von allgemeinem Interesse der Petitionsausschuss auch weiterhin für Einzelanliegen der Bürgerinnen und Bürger als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit waren dabei im vergangenen Jahr einmal mehr der Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“ mit 122 neuen Petitionen sowie der Bereich „Migration, Justiz und Verbraucherschutz“ mit 120 neuen Petitionen. Bei letzterem Bereich spielten die Petitionen aus dem Strafvollzug mit 75 Eingängen die wesentliche Rolle. Hier müssen aber wohl auch noch Nachholeffekte bedacht werden. Nachdem die Strafvollzugskommission in den Jahren 2020 und 2021 pandemiebedingt im Wesentlichen von auswärtigen Sitzungen in den Strafvollzugsanstalten abgesehen hat, hat die Kommission im vergangenen Jahr wieder vier Thüringer Strafanstalten besucht. Im Rahmen dieser Besuche hatten die Gefangenen dann auch wieder unmittelbar die Gelegenheit, Petitionsanliegen vorzutragen, die dann anschließend im Petitionsausschuss bearbeitet wurden. Generell steht den Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Schnittstellen für die Einreichung einer Petition zur Verfügung. Neben dem klassischen Brief oder der Verwendung des Petitionsformulars im Internet können Petitionen mittlerweile nach der letzten Änderung des Petitionsgesetzes im Jahr 2021 auch per einfacher E-Mail an den Petitionsausschuss gerichtet werden, wobei hierbei Voraussetzung ist, dass zwingend Name und Anschrift der Petenten erkennbar sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Petitionen mündlich vorzutragen. Dies kann beispielsweise zur Niederschrift bei der Landtagsverwaltung geschehen, wo die dortigen Mitarbeitenden des Petitionsreferats als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein weiterer Weg ist jedoch auch der unmittelbare Austausch mit uns Mitgliedern des Petitionsausschusses in einer unserer angebotenen Bürgersprechstunden. Diese Möglichkeit halte ich für besonders wertvoll, weil die Petentinnen und Petenten in diesem Zuge unmittelbar die Möglichkeit haben, uns Abgeordnete ganz gezielt auf eine Problemstellung aufmerksam zu machen. Dabei kommen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch räumlich entgegen, indem wir unsere Bürgersprechstunden abwechselnd in Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte des Freistaats durchführen. So sind wir als Petitionsausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause noch am 29. August in Gera, am 17. Oktober in Ilmenau und am 21. November 2023 in Heilbad Heiligenstadt unmittelbar ansprechbar. Nun möchte ich Ihnen jedoch auch gern ein paar inhaltliche Einblicke in unsere Arbeit des letzten Jahres geben. Erwähnt hatte ich bereits das große Anliegen „Straßenausbaubeiträge“. In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst betonen, dass dieses Thema immer schon ein Klassiker unter den eingegangenen Petitionen gewesen ist. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und die damit teilweise erheblichen Belastungen von Grundstückseigentümern haben immer wieder Anlass gegeben, sich an den Petitionsausschuss mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum Stichtag 1. Januar 2019 wurde dieses Thema zwar grundlegend im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschärft, gleichzeitig sorgt die Stichtagsregelung jedoch bei denjenigen für Verdruss, die rückwirkend noch für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem Stichtag durchgeführt wurden, in Anspruch genommen werden sollen. Genau dieser Umstand hat mehrere Anwohner eines Ortsteils bewogen, sich mit gleichlautenden Petitionen gegen die Erhebung solcher nachträglichen Straßenausbaubeiträge zu wenden und eine Härtefallregelung zu fordern. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes wurden in Thüringen die Straßenausbaubeiträge – wie dargelegt – rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Daraus folgt, dass für die Straßenausbaumaßnahmen, die erst nach dem 31. Dezember 2018 abgeschlossen wurden, keine Beiträge mehr von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Für zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen werden jedoch weiterhin Beiträge fällig, auch wenn die Beitragsbescheide noch nicht ergangen sind. Diese Stichtagsregelung wurde von vielen als ungerecht kritisiert, da es vom Zufall abhänge, ob eine Straßenbaumaßnahme bis zum genannten Stichtag komplett abgeschlossen wurde oder nicht. Das dargestellte Anliegen wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht und dort von rund 3.000 Mitzeichnern unterstützt. Da somit das erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen erreicht war, hat der Petitionsausschuss in der Angelegenheit eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen die Petenten ihr Anliegen noch einmal öffentlichkeits- und medienwirksam erläutern konnten und die Abgeordneten Gelegenheit hatten, noch einmal gezielt Nachfragen an die Petenten zu stellen. Nach einer Mitberatung der Angelegenheit durch den Innen- und Kommunalausschuss als zuständiger Fachausschuss hat der Petitionsausschuss schließlich beschlossen, die Petitionen den Fraktionen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Kenntnis zu geben. Damit werden die Fraktionen grundsätzlich in die Lage versetzt, mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen das Anliegen der Petenten aufzugreifen. Und, was soll ich sagen: Nach einem langen Ringen um eine mögliche Lösung haben die Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich Ende Mai dieses Jahres das Elfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht.
(Beifall DIE LINKE)
Dieser Gesetzentwurf steht in der laufenden Plenarwoche zur ersten Beratung an und zeigt exemplarisch, wie Petitionen im Landtag ganz konkreten politischen Widerhall finden können. Petitionen sind Bitten, Anliegen, Beschwerden und Protest, und erstmalig im Jahr 2022 auch Gesetzesvorschläge. Ralf-Uwe Beck hat für den Verein „Mehr Demokratie e. V. Thüringen “ die Petition „Kommunen als Wahllabore“ eingereicht. Unabhängig davon, wie man den Vorschlag inhaltlich bewertet, verdient das Engagement von ehrenamtlich Aktiven, die sich für eine Stärkung unserer Demokratie einsetzen, Respekt und Anerkennung. Diese Petition wurde bereits Ende des Jahres 2021 veröffentlicht. In dem vorgeschriebenen sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum erhielt die Petition 1.547 Unterschriften und hatte damit das erforderlich Quorum für eine öffentliche Anhörung erfüllt. Die Anhörung fand im Mai 2022 statt. In der Petition heißt es: Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Thüringen liegt regelmäßig bei nur 35 bis 50 Prozent. Eine so niedrige Wahlbeteiligung schwächt die Demokratie und die Legitimation der gewählten Gemeinderäte und Mandatsträger. Des Weiteren kommt die Funktion der Wahl, Kandidatinnen und Kandidaten zu kontrollieren und auszuwählen, nur mangelhaft zur Geltung und die politischen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger werden nur lückenhaft abgebildet. Der Verein „Mehr Demokratie e. V. Thüringen“ schlägt daher vor, eine Experimentierklausel und sieben Instrumente in das Thüringer Kommunalwahlrecht einzubauen, um Kommunalwahlen attraktiver zu gestalten und damit die Wahlbeteiligung zu steigern. Als mögliche Instrumente werden vorgeschlagen, zusätzliche Wahlorte und ‑ termine anzubieten, offizielle Informationen über Kandidierende an alle Wahlberechtigten zu versenden, Briefwahlunterlagen obligatorisch zuzustellen, Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf dem Stimmzettel zu ermöglichen, eine integrierte Stichwahl durchzuführen, das Wahlalter abzusenken und eine Wahlpflicht einzuführen. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibel gestalten. Sie können auch nur eines dieser Instrumente auswählen oder aber auch alle sieben gleichzeitig – ganz freiwillig, verpflichtend wären sie nicht. Einige, vielleicht auch alle dieser Vorschläge stoßen sowohl bei Parteien als auch in der Bevölkerung oft auf Skepsis. Die Petenten sind sich dieser Vorbehalte bewusst. Daher möchte der Verein die Vorschläge zunächst auf kommunaler Ebene freiwillig ausprobieren lassen und Kommunen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht machen. Es könnte so ermittelt werden, ob die vorgeschlagenen Instrumente tatsächlich wirken. Parteien und die Bürgerinnen und Bürger könnten sich von den Instrumenten überzeugen und eine Weiterentwicklung des Wahlrechts anstreben. Die Petition wurde zur Mitberatung an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen, von dem zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme vorliegt. Ich gehe daher davon aus, dass sich der Petitionsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit der Angelegenheit beschäftigen wird. Eine Petition, mit der sich nicht nur der Petitionsausschuss, sondern auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie die Landesregierung sehr ausgiebig beschäftigt haben, ist die Petition der Bürgerinitiative Apfelstädt. Zur Petition haben wir bereits zu Beginn des Jahres 2022 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Bürgerinitiative sowie die Anliegergemeinden der Apfelstädt haben sich mit der Petition gegen die Umleitung von Wasser aus dem Fluss über die sogenannte Westringkaskade nach Erfurt gewandt. Es wurde vorgetragen: „Seitdem über die Westringkaskade von den Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt bis in den Raum Erfurt Wasser zur Betreibung eines dortigen Wasserkraftwerks geleitet werde, habe der Fluss Apfelstädt mit niedrigen Wasserständen bis hin zum Trockenfallen zu kämpfen.“ Die Petition erhielt im Mitzeichnungszeitraum auf unserer Plattform 1.682 Unterschriften. Im Vorfeld der Einreichung der Petition hatten die Petenten über ein privates Petitionsportal Unterschriften gesammelt. An dieser Stelle möchte ich noch einmal einen kleinen Sprung zu dem Verhältnis von privaten Petitionsportalen im Internet und den bei den Parlamenten ansässigen Petitionsausschüssen machen. Aus meiner Sicht nutzen leider viele Bürgerinnen und Bürger für ihre Petitionen und Kampagnen zunächst private Petitionsportale im Internet, um dort für Unterstützung zu werben. Das hat den klaren Nachteil, dass die Unterstützerinnen und Unterstützer solcher Petitionen darauf vertrauen müssen, dass der Initiator das Anliegen wirklich weiter betreibt und ein Thema auch an die Verantwortlichen heranträgt. Die Erfahrung zeigt leider, dass dies nicht immer der Fall ist. Im Zusammenspiel mit den privaten Petitionsportalen gilt daher seit der Änderung des Petitionsgesetzes im Jahr 2021 Folgendes: Der Petitionsausschuss nimmt sich selbstverständlich jeder Petition an, die an ihn herangetragen wird. Das gilt natürlich auch für Petitionen, die zunächst auf privaten Petitionsportalen veröffentlicht wurden. Wenn es jedoch um das Ziel einer öffentlichen Anhörung geht, dann ist im Petitionsgesetz klar geregelt, dass das erforderliche Quorum von 1.500 Unterschriften während des sechswöchigen Mitzeichnungszeitraums auf der Petitionsplattform des Landtags erzielt werden muss. Seit der Gesetzesänderung ist es in diesem Zeitraum auch möglich, die vom Landtag zur Verfügung gestellten Listen zu nutzen und handschriftliche Unterschriften zur Verfügung eines Anliegens zu sammeln. Vor diesem Hintergrund können wir allen Petentinnen und Petenten nur empfehlen, sich den Umweg über die privaten Portale zu ersparen und sich gleich auch mit ihrer Petition von öffentlichem Interesse an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dies hat weiterhin den Vorteil, dass auch schon während der laufenden Unterschriftenphase von unserer Seite aus angefangen wird, den Sachverhalt zu ermitteln, fachliche Stellungnahmen von den zuständigen Ministerien und Landesbehörden einzuholen und so bestenfalls schon ein ganzes Stück in der Thematik voranzukommen. Nach diesem kleinen Einschub möchte ich gern wieder zur Situation an der Apfelstädt, die natürlich auch bereits Gegenstand der medialen Berichterstattung gewesen ist, zurückkommen. Die Landesregierung hatte in dem Petitionsverfahren erläutert, dass nicht nur die Talsperren im Oberlauf der Apfelstädt, die im betrieblichen Zusammenhang mit der Westringkaskade stünden, das Gewässer und sein Abflussverhalten prägen würden. Vielmehr falle die Apfelstädt seit jeher zwischen der Einmündung der Ohra bis unterhalb der Ortslage Wechmar periodisch im Sommer trocken. Bei diesem natürlichen Vorgang versickere in Zeiten besonders niedriger Abflüsse das gesamte Flusswasser in den Flussschotter und in den tieferen Untergrund des Muschelkalks. Es wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise während des mehrmonatigen Trockenfalls des Flusses im Jahr 2018 die Westringkaskade noch gar nicht in Betrieb war. Nach der erfolgreichen Anhörung in der Angelegenheit, in deren Rahmen auch noch einmal ein unmittelbarer Gedankenaustausch zwischen dem federführenden Umweltministerium und den Vertretern der BI realisiert werden konnte, hat sich zunächst der fachlich zuständige Umweltausschuss mit der Angelegenheit weiter im Rahmen einer Mitberatung befasst. Aufgrund der maßgeblichen Empfehlungen des Umweltausschusses hat der Petitionsausschuss schließlich im Januar dieses Jahres beschlossen, die Petition der Landesregierung zu überweisen. Der Ausschuss begrüßte, dass das zuständige Umweltministerium im Rahmen des Petitionsverfahrens schließlich zugesagt hat, die Energiegewinnung über die Westringkaskade im Rahmen eines fünfjährigen Probebetriebs zu über prüfen und zu evaluieren, um so einen angemesse nen Ausgleich von Wasserentnahme für Wasser kraft und einer ausreichenden Abgabe in die Apfel städt zu erreichen. Weiterhin empfahl der Petitions ausschuss der Landesregierung, organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen, diese Evaluierung im Begleitarbeitskreis in enger Zusam menarbeit mit den betroffenen Kommunen, insbe sondere dem Landkreis Gotha
(Beifall Abg. Hey, SPD)
und den Anliegergemeinden der Apfelstädt ergebnisoffen vorzunehmen. – Es fiel „Gotha“ – okay. Im Februar dieses Jahres hat darüber hinaus das Plenum des Landtags in der Angelegenheit einen weiteren Beschluss gefasst, der der Landesregierung im Übrigen auch noch eine Klärung von im Rahmen des Petitionsverfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen aufgibt. Auch hier zeigt sich also, wie Petitionen wirken können und wie es möglich ist, in einem solchen parlamentarischen Verfahren Brücken zu schlagen und auch Gesprächskanäle zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite sowie der Verwaltung auf der anderen Seite zu öffnen. Schlagwortartig aufmerksam machen möchte ich auch darauf, dass im Rahmen der öffentlichen Anhörungen zu Petitionen – also zu den Petitionen, die erhebliche Unterschriften auf der Plattform erfahren haben – auch bildungspolitische Themen eine wesentliche Rolle gespielt haben. Im Juni 2022 befassten wir uns in einer Anhörung mit einer Beschwerde über massiven Unterrichtsausfall an den Regelschulen in Auma-Weidatal und Münchenbernsdorf. Im September haben wir uns dann weiterhin mit einer drohenden Schließung des Gymnasiums in Meuselwitz befasst. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass auch bei diesen Angelegenheiten im Rahmen der Petitionsverfahren Bewegung in die Sache gekommen ist. Weitere Lehrkräfte konnten zur Absicherung des Unterrichts gewonnen werden. Durch eine Verwaltungsvorschrift hat das Bildungsministerium weiterhin ermöglicht, dass für Schulen in Randregionen zusätzliche Zulagen ausgezahlt werden können. Weiterhin strebt das Ministerium an, Referendare frühzeitig in die Schulen in den Bedarfsregionen zu lenken, um eine Bindung herzustellen. Die originäre Schulnetzplanung verbleibt jedoch als Aufgabe bei den zuständigen Schulträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine ganz persönliche Problematik – ich hatte es eingangs schon erwähnt – hat hingegen eine junge Mutter an den Petitionsausschuss herangetragen. Diese hatte beim zuständigen Landkreis einen Antrag auf eine Eins-zu-eins-Betreuung ihrer schwerbehinderten kleinen Tochter in einer integrativen Kindertagesstätte gestellt. Da weder sie noch die Kindereinrichtung ein knappes halbes Jahr nach der Antragstellung eine Zusage erhalten hatten und nunmehr unmittelbar der avisierte Betreuungsbeginn nahte, bat die Mutter den Petitionsausschuss um Unterstützung. Erste Prüfungen im Petitionsverfahren ergaben, dass das Landesverwaltungsamt schließlich im Vormonat des geplanten Betreuungsbeginns das Einvernehmen für eine Betreuung des Kindes für 15 Stunden pro Woche erteilt hatte. Allerdings blieben in diesem Zusammenhang die Fragen hinsichtlich der Beförderung des Kindes zur Einrichtung und wieder zurück noch ungeklärt. Trotz eines vorliegenden Angebots eines Beförderungsunternehmens zog sich die Prüfung des Landesverwaltungsamts in die Länge. Daher blieb der jungen Mutter nichts anderes übrig, als selbst täglich den Transport in die ca. 44 Kilometer entfernte Kindereinrichtung zu gewährleisten. Dies war natürlich aus nachvollziehbaren Gründen auf Dauer unzumutbar. Daher hat der Petitionsausschuss den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen um Unterstützung gebeten, der seinerseits Kontakt mit den vor Ort zuständigen Behörden und dem dort ansässigen kommunalen Behindertenbeauftragten aufgenommen hatte. Dabei stellte sich heraus, dass sich das zunächst für die Fahrleistung ins Auge gefasste Taxiunternehmen aus versicherungstechnischen Gründen nicht in der Lage sah, täglich den speziellen Kindersitz und den Reha-Buggy des Kindes ein- und auszuladen. Die in der Region ansässigen spezialisierten Behindertenfahrdienste waren jedoch zunächst ausgelastet und konnten keine Unterstützung zusagen. Erst nach drei Monaten der laufenden Betreuung gelang es dem zuständigen Landratsamt nach intensiver Suche, ein Transportunternehmen für die Fahrten zu gewinnen. Aus Sicht des Petitionsausschusses musste nur noch geklärt werden, wie mit der dreimonatigen Übergangszeit umgegangen wird, in der die Petentin trotz eines vorhandenen sozialrechtlichen Anspruchs auf Beförderung die Fahrten in die Kindertageseinrichtung selbst übernehmen musste. Hier konnte schließlich über das Landratsamt erreicht werden, dass die Petentin eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von insgesamt 370 Euro erhält, sodass ihr zumindest aufgrund der ungeklärten Beförderungssituation keine finanziellen Nachteile entstehen. Am Ende des Petitionsverfahrens zeigten wir uns also erfreut, dass es mit Hilfe des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie auch des kommunalverantwortlichen Behindertenbeauftragten gelungen ist, die notwendigen Hilfen und die notwendige Betreuung des schwerbehinderten Kindes zu gewährleisten. Allerdings macht der Fall auch deutlich, wie schwierig es unter Umständen für von einer Schwerbehinderung Betroffene ist, die gesetzlich zustehenden Unterstützungsleistungen zu organisieren. Dabei zeigte gerade auch der konkrete Fall der Petentin, dass auch eine frühzeitige Antragstellung leider keine Gewähr dafür bietet, dass notwendige Unterstützungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ich hoffe, mit den dargestellten Hinweisen und Beispielen konnte ich noch einmal verdeutlichen, dass es sich auf jeden Fall lohnen kann, sich mit seinen Problemen und seinen Anliegen an den Petitionsausschuss zu wenden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen aufseiten der Behörden vielleicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gar kein Fehler gemacht wurde, es aber bei der Begründung oder der Nachvollziehbarkeit einer Entscheidung Defizite gibt. In diesen Fällen erklären wir, übersetzen wir und schaffen es so bestenfalls, Verwaltungsentscheidungen klarer und transparenter zu machen. Und auch das ist ein durchaus gewinnbringender Abschluss eines Petitionsverfahrens. Bevor ich mit der Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses ende, möchte ich mich abschließend noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken –
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) stellvertretend für die Mitglieder der Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses bei Frau Stange. Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, sowie beim Bürgerreferat der Staatskanzlei, Herrn Hasenbeck und Herrn Herrmann, die stets unsere Sitzung begleitet haben und in diesem Zuge stets als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung standen und stehen. Schließlich möchte ich mich auch bei den Fachausschüssen des Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben. Schließlich möchte ich mich natürlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung bedanken – ich schaue mal nach hinten, leider keiner da –, die uns verlässlich und kompetent bei unserer Arbeit im Ausschuss unterstützen und auch als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger stets ein offenes Ohr haben. Auch bei unseren Damen und Herren vom Protokoll wollen wir uns recht herzlich bedanken, weil auch Sie bis zum Schluss bei uns sitzen und die Probleme hören.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und zu guter Letzt bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz! Erst noch mal einen herzlichen Gruß an die Roda-Werkstatt, die da oben Platz genommen hat. Wir werden uns gleich sehen. Der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll die Arbeit des Ausschusses und damit eigentlich die wichtigste Funktion in der direkten Schnittstelle zwischen dem Parlament, den Bürgerinnen und Bürgern und dem Landtag hier offenlegen und darstellen. Ich denke, die Ausschussvorsitzende, Frau Müller, hat in ihrer Rede bereits einen sehr guten und umfassenden Überblick über den Berichtszeitraum des Jahres 2022 gegeben. Allein die rein statistische Betrachtung zeigt, wie umfangreich und sehr erfüllend diese Aufgabe ist. Bei 626 Petitionen – wir haben genau acht Sitzungen gehabt – heißt das, wir haben hier rund 78 Petitionen pro Sitzung bearbeitet. Das zeigt, welch umfassende Arbeit da dahinterliegt. Auch, wir haben es vorhin schon gehört, Anhörungen: Fast in jeder Sitzung haben wir ein bis zwei Anhörungen gehabt, die teilweise bis spät abends natürlich auch die volle Aufmerksamkeit von uns forderten. Um vielleicht noch einmal die großen Themenkomplexe aus dem Jahr 2022 zu nennen; wir hatten sie vorhin schon ganz kurz gehört. Der Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“: 122 Petitionen, Bereich „Migration, Justiz, Verbraucherschutz“: 120 Petitionen, „Haushalt und Finanzen“: 72 Petitionen. Das sind mehr als alle anderen Petitionen zusammen. Das zeigt, wie groß dieser Anteil und diese Themenfelder sind. Nunmehr liegt uns der Arbeitsbericht seit vorgestern Nachmittag vor. Das ist eine ganz kleine Kritik am Rande, denn eine tiefe Auseinandersetzung damit kann von vorgestern bis heute natürlich nicht gewährleistet sein. Ja, wir haben einen Vorbericht gehabt, aber gerade im Hinblick auf die herausgehobene Stellung unseres Petitionsausschusses würde ich die Vorlage für die zukünftigen Berichte gern in einem besseren Zeitplan hier einfordern wollen. Aus der Vielzahl der bearbeiteten Petitionen möchte ich Ihnen gern auch drei Sachverhalte noch mal näher vorstellen. Im Ergebnis eines Petitionsverfahrens hatte der Petitionsausschuss empfohlen, dem Anliegen des Thüringer Entomologenverbands weitestgehend zu entsprechen. Der Verband hatte für seine Petition für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns über 3.300 Unterschriften gesammelt. In einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag konnten die Petenten im Oktober 2022 überzeugend darlegen, dass die Pflegemaßnahmen an Straßengräben, Böschungen, Feldrainen verbessert werden müssen, um die Artenvielfalt und die Biodiversität der Insektenfauna zu sichern und zu erhöhen. Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung, die Thüringer Straßenbauverwaltung dazu anzuhalten, die Ausschreibungen der Pflegemaßnahmen entlang der 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen zukünftig im Sinne des Insektenschutzes anzupassen. So soll unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, wo immer möglich, die Mähbreite in den Intensivbereichen deutlich von 4 auf 1 Meter verringert und die Schnitthöhe von 10 bis 12 Zentimeter erhöht werden. Der Turnus der Mahd soll auf den Intensivflächen auf zweimal jährlich und auf den Extensivflächen auf einmal in zwei Jahren festgelegt werden. Mit diesen Veränderungen besteht eine gute Möglichkeit zur Erweiterung von Biotopverbünden, indem sich verschiedene Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten über die Seitenränder von Straßen besser miteinander vernetzen. Mit einer verbesserten Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns könnte ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden. Allerdings – und das ist so ein bisschen der Wermutstropfen – verweigert die Straßenbauverwaltung trotz des eindeutigen Votums des Petitionsausschusses bis heute eine Veränderung des Pflegeregimes, was wir doch ein bisschen als Affront gegen unsere Arbeit ansehen müssen.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Anlässlich einer Petition, die sich gegen die Planung der Gewerbeansiedlung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen richtete, befasste sich der Petitionsausschuss mit Forderungen, den nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource Ackerland und Boden bei der Raumordnung und Landesplanung stärker zu berücksichtigen. Das betraf Planungen der LEG für einen Technologieund Gewerbepark im Erfurter Ortsteil Urbich. Die Petenten setzten sich erfolgreich dafür ein, dass verpflichtende Verfahrensregeln für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen entwickelt werden, damit ein Handlungsleitfaden vorliegt, um dazu beizutragen, dass den landwirtschaftlich genutzten und wertvollen Thüringer Böden künftig in den Abwägungsprozessen von Bauvorhaben endlich eine größere Wertschätzung entgegengebracht wird. Und ein drittes Beispiel – wir hatten es vorhin schon von Frau Müller gehört –: Die Bürgerinitiative sowie die Anliegergemeinden der Apfelstädt wandten sich gegen die Umleitung von Wasser aus dem Fluss über die sogenannte Westringkaskade nach Erfurt und sahen darin einen Grund für das wochenlange Trockenfallen der Apfelstädt. Vertreter der Anliegergemeinden sowie des Landkreises Gotha übergaben persönlich – wir haben es vorhin schon gehört – dem Petitionsausschuss die Petition. Dabei überreichten sie auch Unterschriftenlisten, die zuvor von der Bürgerinitiative „Lebensraum Apfelstädt“ auf einem privaten Petitionsportal gesammelt worden waren. Der Petitionsausschuss begrüßte nach vielen Gesprächen und zähen Verhandlungen die angekündigte Überprüfung des Wassermanagements an der Apfelstädt und beschloss darauf auf Empfehlung des Fachausschusses, das zuständige TMUEN aufzufordern, organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen, dass diese Evaluierung im hierfür vorgesehenen Belegarbeitskreis in enger Zusammenarbeit des TFW mit den betroffenen Anliegergemeinden der Apfelstädt und der Bürgerinitiative ergebnisoffen vorzunehmen ist. Gerade im Hinblick auf den doch sehr umfangreichen, fast eine Dreiviertelstunde dauernden Bericht möchte ich natürlich auch meine Rede nicht so lang halten, würde aber hier auch noch einmal vor allen Dingen den Dank an die Verwaltung des Petitionsreferats, aber auch an den Bürgerbeauftragten richten. Alleine das Petitionsreferat in der Vorbereitung der Arbeit – wir haben es schon gehört –: rund 80 Petitionen in einer Sitzung. Was da im Vorfeld für Telefonate und Gespräche geführt und E-Mails geschrieben werden müssen, also für diese Arbeit möchte ich hier auch ganz besonders danken. Ich würde gern jetzt zum Abschluss meiner Rede kommen und jeden Abgeordneten hier in dem Rund auch noch mal auffordern, sich den Bericht noch mal vorzunehmen, einen Blick hineinzuwerfen, damit man sich so ein bisschen einen realistischen Überblick darüber verschaffen kann, was die Menschen tatsächlich fernab von unseren vielen Gesprächen, die wir hier führen, beschäftigt und wo die Probleme wirklich liegen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne – es sind doch einige mehr geworden – und am Livestream, zunächst erst einmal herzlichen Dank für diesen umfangreichen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses. Herr Tiesler, ich kann es mir nicht verkneifen, es tut mir leid, Sie, ich und wir kennen den Bericht seit knapp drei Monaten, von daher kann ich Ihre Kritik an der kurzen Bearbeitungszeit nicht so ganz nachvollziehen. Kommen wir zum Bericht: Die Vorbereitung auf die heutige Plenardebatte zum Arbeitsbericht des Petitionsausschusses hat mir und uns die Gelegenheit gegeben, das vergangene Jahr 2022 noch einmal Revue passieren zu lassen, denn anhand der Petitionseingänge im Verlauf des Jahres lassen sich doch sehr gut die großen Themen ablesen, die uns und die Bürgerinnen und Bürger im letzten Jahr beschäftigten und bewegten. Die Themen sind gewissermaßen ein Spiegel der Verhältnisse im Land und in der Gesellschaft, und die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen verzeichnen gewissermaßen ihre Chronologie. Aber lassen Sie mich noch mal schlaglichtartig durch das letzte Jahr fliegen. Am Anfang des Jahres 2022 ging es noch um den Einsatz von Luftfiltern in Schulen, um PCR-Pooltests in Kindergärten, um die Anpassung bei den Besonderen Leistungsfeststellungen aufgrund von Homeschooling während der Pandemie und um die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und der vor dem Krieg Geflüchteten beschäftigten wir uns im II. Quartal mit den anfänglichen Schwierigkeiten mit Behörden, die hilfsbereite Menschen hatten, die freiwillig ukrainische Geflüchtete aufgenommen haben. So klagten beispielsweise die Helfer darüber, dass ihnen plötzlich höhere Abfallbeseitigungsgebühren ins Haus standen, obwohl die Geflüchteten kaum für mehr Müll gesorgt hatten und obendrein zwischenzeitlich häufig schon eine eigene Unterkunft gefunden hatten. Darüber hinaus gab es Schwierigkeiten für eine ukrainische Familie mit einem Rollstuhlfahrer, eine behindertengerechte Wohnung zu finden. Auch sie wurde zunächst von einer anderen Familie freiwillig aufgenommen, doch eine langfristige Unterbringung war dort weder möglich noch zumutbar. Nach langer Suche und Vermittlung des zuständigen Sozialamts und des Ausschusses konnte schließlich eine Wohnung zwar nicht in Thüringen, aber in Sachsen gefunden werden. In der zweiten Jahreshälfte gab es Beschwerden bezüglich der Art und Weise der Durchführung des Zensus 2022, aber auch die beginnende Energiekrise warf ihre Schatten voraus. Die ersten Klagen über Strompreiserhöhungen durch die Energieversorger trafen ein, aber auch die gestiegenen Heizölpreise spiegelten sich bereits in mancher Petition wider. Am Jahresende trafen dann schließlich immer mehr Petitionen ein, die zu Recht darauf hinwiesen, dass es nicht mehr ausreicht, nur Gaskunden bei den Heizkosten zu unterstützen, sondern auch Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen, die ihr Eigenheim mit Heizöl heizen, waren von den gestiegenen Preisen enorm betroffen. Abhilfe konnte hier erst der Härtefallfonds für sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe leisten, der erst Anfang Mai dieses Jahres mithilfe einer Bundesplattform an den Start ging. Der Petitionsausschuss hatte das Thema schon vorher. Diese kurzen Schlaglichter geben jedoch nur einen kleinen Einblick in die Bandbreite der Probleme, mit denen sich der Petitionsausschuss beschäftigt. Daher möchte ich die Aufmerksamkeit noch mal auf ein, zwei Themen lenken, die vielleicht nicht immer gesamtgesellschaftliche Relevanz oder mediale Präsenz haben, aber doch einen großen Teil der Thüringerinnen und Thüringer beschäftigen. Ganz besonders liegt mir dabei eine Petition am Herzen, die ich hervorheben möchte, und zwar ist das die Petition der „Omas gegen Rechts“. Die Omas haben vor dem Hintergrund des sogenannten Ballstädt-Verfahrens gefordert, dass es bei derartig brutalen Überfällen von militanten Neonazis keine Deals zwischen Nazis und Staatsanwaltschaft geben darf. Zur Erinnerung: Anfang 2014 kam es in Ballstädt zu einem schweren Überfall auf eine Kirmesgesellschaft. Mindestens 15 Neonazis drangen in der Nacht teils bewaffnet in den Gemeindesaal ein und verletzten zehn Menschen zum Teil schwer. Das Verfahren wurde 2021 genau mit so einem Deal zwischen Neonazis und Staatsanwaltschaft abgeschlossen, bei dem die Täter mit erheblich geringeren Strafen und ausgesetzt zur Bewährung davongekommen sind. In der öffentlichen Anhörung dazu am 30. Juni letzten Jahres legten die Petentinnen – also die „Omas gegen Rechts“ – und die teilnehmenden Sachverständigen eindrücklich dar, dass die Opfer weiterhin unter dem Überfall litten und für sie das Urteil ein zweiter Schlag ins Gesicht ist. Dabei hätte man sich gar nicht grundsätzlich einem Deal verschlossen, wenn dieser im und nicht gegen die Interessen der Opfer gewesen wäre. Die Nebenklage hatte aber keine Möglichkeit, einen Deal zulasten der Opfer zu verhindern, dies konnte nur die Staatsanwaltschaft, indem sie dem Deal nicht zugestimmt hätte. Der Petition – das muss ich noch mal klarstellen – geht es dabei in keiner Weise darum, auf Gerichte einzuwirken. Diese sind unabhängig und sie wollen, sollen und müssen es auch sein. Aber ein Justizminister oder eine Justizministerin kann gegenüber der Staatsanwaltschaft von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen, jedoch nicht hinsichtlich eines konkreten Verfahrens. Es besteht aber gemäß den Petenten die Möglichkeit für generelle Erlasse, Richtlinien oder Weisungen im Umgang mit bestimmten rechtlichen Fragen gegenüber den Staatsanwaltschaften. So ist es durchaus denkbar, dass Staatsanwaltschaften angewiesen werden können, bei Taten aus rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen und weiteren sonstigen menschenverachtenden Beweggründen auf keine Deals mit den Tätern einzugehen, wenn diese zulasten der Opfer gehen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Petition wurde zur Mitberatung an den Justizausschuss gegeben. Demnach steht eine abschließende Beratung im Petitionsausschuss noch aus. Nicht nur im Hinblick auf den erstarkenden Rechtsextremismus im Land, auch für die Opfer von Nazigewalt wäre dies ein wichtiges und dringendes Signal der Thüringer Justiz, dass rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und menschenverachtende Straftaten mit Nachdruck verfolgt und entsprechend bestraft werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Im Namen der Linksfraktion möchte ich mich ausdrücklich bei den „Omas gegen Rechts“ bedanken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ihre Initiative und die engagierte Anhörung werden einiges bewegen. Ein anderes Problem, das Menschen in Thüringen immer wieder umtreibt und im wahrsten Sinne des Wortes den Schlaf raubt, ist das Thema „Verkehrsbelastung auf Ortsdurchfahrten“. Zu diesem Themengebiet haben wir fast immer Petitionen auf der Tagesordnung und häufig auch in Anhörungen und es kommen regelmäßig ganz neue aus unterschiedlichsten Regionen des Landes Thüringen dazu. Die Probleme sind fast immer identisch: Die Menschen klagen über den Verkehrslärm von schweren Lkw, die ihre Häuser zum Zittern bringen, und sie haben Sorge um ihre Kinder, die auf ihrem Schulweg an der Straße entlanglaufen oder diese überqueren müssen. Die einfachsten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sind jedoch nicht ohne verkehrsrechtliche Anordnungen möglich und da weiß man: Diese Verantwortung liegt bis dato nicht auf der Seite der Kommunen, sondern eine Ebene höher. Die Lärmberechnung ist beispielsweise gesetzlich erst ab einer Verkehrsbelastung von über 8.200 Fahrzeugen pro Tag vorgesehen. Mit anderen Worten: Wenn noch kein Fußgänger überfahren wurde und nur 7.000 Fahrzeuge am Tag den Ort passieren, dann geschieht auch nichts, auch dann nicht, wenn Anwohnerinnen und Anwohner mit eigenen Messgeräten mehrfach die deutliche Überschreitung feststellen. Nicht selten hat man hier das Gefühl, dass Bitumen vor Bürgerinnen geht. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf. Die Gemeinden können selbst am besten einschätzen, ob und an welcher Stelle ihre Einwohnerinnen und Einwohner unter Straßenlärm leiden. Sie müssen daher in die Lage versetzt werden, auch selbstständig mitzuentscheiden.
(Beifall DIE LINKE)
Von daher unterstütze auch ich die Initiative für lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten, an der sich bereits 800 Kommunen in ganz Deutschland beteiligt haben. Die Kommunen fordern gegenüber dem Bund, dass sie beim Thema „Stadt- und gemeindeverträgliche Geschwindigkeiten“ das Heft selbst in die Hand nehmen dürfen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Sehr gut!) In Thüringen sieht die Beteiligung allerdings noch etwas dünn aus. Von daher noch einmal die ernst gemeinte Werbung: Schließen Sie sich dieser Initiative an! Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, dem Bürgerbeauftragten Herzberg und vor allen Dingen, ganz wichtig, bei allen Petentinnen bedanken. Der Dank geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen im Petitionsausschuss, denn wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können und wie Sie gesehen haben, ist der Thüringer Petitionsausschuss hochpolitisch, hochgradig tagesaktuell und vor allen Dingen zeichnet er sich durch fraktionsübergreifende Sacharbeit aus, immer im Sinne der Menschen in Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Guten Morgen Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, im Jahr des 30. Jahrestags der Verfassung des Freistaats Thüringen wird auch gleichzeitig das 30. Jahr des Artikels 65, der das Petitionswesen in unserer Verfassung verbrieft, gefeiert. Dadurch ist der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag ein von der Verfassung vorgesehener Pflichtausschuss. Das zeigt die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Ausschusses und damit des Petitionswesens. Der Zeitpunkt der Debatte hier zum Donnerstagfrüh unterstreicht das,
(Beifall Gruppe der FDP)
auch wenn die Anwesenheit das vielleicht nicht tut. Ich habe in Vorbereitung dieser Rede mal ein bisschen in der Geschichte des Petitionswesens gestöbert. Das Petitionswesen ist schon ein bisschen in die Jahre gekommen. Allerdings hat sich schon einiges verändert. Zu Zeiten des römischen Kaisers zum Beispiel ging es eher um die Vorbringung demütiger Bitten, aber schon 1794 hat Friedrich der Große im preußischen Landrecht festgeschrieben, dass Petitionen sorgfältig zu behandeln sind, vor allem, wenn sie gut begründet und von allgemeinem Interesse sind. Das sind durchaus Formulierungen, die wir heute auch noch im Petitionsgesetz stehen haben. Ich zitiere trotzdem mal aus dem Landrecht: „Dagegen steht es einem Jeden frey,“ – noch mit Ypsilon geschrieben – „Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und andere Anordnungen im Staate sowie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen sowohl dem Oberhaupt des Staates, als den Vorgesetzten der Departments anzuzeigen; und letztere sind der gleichen Anzeigen mit erforderlicher Aufmerksamkeit zu prüfen verpflichtet.“ Es geht also an der Stelle gar nicht so sehr um persönliche Angelegenheiten und Bitten, sondern um die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Sachverhalten und Regelungen in Staat und Verwaltung, also im Gemeinwesen. Und das beobachte ich durchaus auch im Petitionsausschuss. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon deutlich gemacht. Natürlich erhalten wir auch Petitionen, die sich mit persönlichen Themen befassen: Aber in den allermeisten Fällen geht es um Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es geht um den Verlauf von Radwegen oder gewünschte Zebrastreifen, um Naturschutzgebiete, um die Nutzung von Turnhallen, um Personalprobleme in den Schulen, um Lärmbelästigung durch Gewerbe oder auch Jugendklubs, den Erhalt einer Geburtenstation oder ein neues Verständnis von Schule und Bildung. In allen Themen kommen entweder Einzelpersonen auf uns zu oder es tun sich Menschen zusammen und bringen gemeinsam eine Forderung vor. Gerade durch die Reduzierung der Hürde für öffentliche Anhörungen hatten auch im letzten Jahr wieder viele Petenten die Möglichkeit, hier im Landtag öffentlich zu ihren Petitionen zu sprechen. Das gibt uns als Abgeordneten auf der einen Seite die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, aber auf der anderen Seite bringen einige der Petenten auch durchaus konkrete Vorschläge mit, wie das Problem gelöst werden kann. Der Kollege Tiesler hat es vorhin angesprochen: Unsere Freunde der Entomologen hatten durchaus einen ganz konkreten Vorschlag, wie wir Käfern und Insekten im Straßenrandgrün helfen können. Oftmals sind wir im Petitionsausschuss aber auch nur bedingt handlungsfähig. Mal können wir nur vermitteln, mal keine Abhilfe schaffen. Trotzdem ist es wichtig, dass sich Menschen an den Staat wenden können, um ihre Bedenken und Sorgen zum Ausdruck zu bringen. Mir bereitet es deswegen schon ein bisschen Sorge, dass trotz des steigenden Unmuts in der Bevölkerung die Petitionen weiter zurückgehen. Vielleicht liegt es am mangelnden Vertrauen, vielleicht an den langen Prozessen, an Unkenntnis oder an den Hürden. Umso besser, dass der Thüringer Landtag mit der neu gestalteten Petitionsplattform zumindest in Sachen Benutzererfahrung einen Riesenschritt nach vorn macht. Schauen Sie da ruhig mal rein. Die Landtagsverwaltung hat dem Petitionswesen hier einen sehr guten Dienst erwiesen – meinen herzlichen Dank an alle Beteiligten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Petitionen sind keine Petitessen und ohne die entsprechende Unterstützung durch das Petitionsreferat der Landtagsverwaltung wäre die Mitwirkung im Ausschuss gerade für eine Abgeordnete einer kleinen Gruppe wie mich überhaupt nicht möglich. Deswegen meinen herzlichen Dank an Herrn Niemeyer, Frau Haberbosch, Frau Purkert und Herrn Vollmer und alle, die noch im Hintergrund mitwirken, für die verlässliche Arbeit und den aus meiner Erfahrung stets positiv bewerteten Kontakt zu den Petentinnen und Petenten. Auch im Petitionsausschuss gibt es mal Streit, aber bisher haben wir in den wichtigen Dingen immer gute Entscheidungen im Sinne der Petentinnen und Petenten treffen können – dafür vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Mein Dank gilt auch dem Bürgerbeauftragten und seinem Team für die Offenheit, mit der er uns immer wieder im Ausschuss spiegelt, welche Themen gerade in der Bevölkerung für Unmut sorgen, und für das Engagement und die Vermittlung zwischen Verwaltung und Bürgern in den Fällen, die nicht im Petitionsausschuss aufschlagen. Nicht zuletzt möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, vom Recht der Petition Gebrauch zu machen. Nutzen Sie die Chance, Ihren Unmut in Worte zu fassen und uns Landespolitikerinnen mit auf den Weg zu geben!
(Beifall Gruppe der FDP)
All denen, die das Recht der Petition bereits nutzen und genutzt haben: Vielen Dank für Ihre Anregungen, für Ihr Vertrauen, wir schätzen diese wert. Danke, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne, unsere Ausschussvorsitzende Frau Müller und auch meine Vorrednerinnen haben bereits einen ausführlichen Dank an alle Beteiligten im Referat, innerhalb des Petitionsausschusses ausgesprochen. Von daher möchte ich nicht alle noch einmal aufzählen, aber diesen Dank an dieser Stelle noch mal wiederholen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Demokratie haben wir das Recht und die Verantwortung, unsere Meinung frei zu äußern und uns aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Im Vorfeld meiner Rede zur Vorstellung unseres Arbeitsberichts bin ich über die Plakate des Vereins „Weimarer Republik e. V.“ gestoßen. Hier heißt es: „Demokratie ist wie der Bus: Nimmt alle mit.“ Dieser Satz hat eine ausgesprochen große Bedeutung. Wer allerdings nicht zur Bushaltestelle kommt, sondern nur am Rand der Straße steht und brüllt, der kann eben nicht mitgenommen werden. Wir als Grüne möchten alle mitnehmen, die mitgenommen werden wollen. Demokratie verkörpert für uns die Ideale der Freiheit, Weltoffenheit, Gleichheit und Mitbestimmung. Sie ermöglicht uns, die Stimme zu erheben, Ideen auszudrücken und uns an Entscheidungen zu beteiligen, die unser tägliches Leben hier im Freistaat beeinflussen. Meine Arbeit im Petitionsausschuss verstehe ich genau so. Petitionen sind ein wesentliches Element, die Anliegen vorzubringen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, aktiv in gesellschaftlichen Prozessen mitzuwirken, und das ist für mich gelebte Demokratie. Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Gäste auf der Tribüne, die Macht der Petition ist es, Anliegen auf breiter Ebene bekannt zu machen und damit auch politischen Druck aufzubauen und auszuüben. Im Petitionsausschuss beschäftigen wir uns themenübergreifend mit Bildungsfragen, Umweltthemen, sozialen Gerechtigkeitsfragen und vielen anderen Bereichen. Viele andere sind eben schon von meinen Vorrednerinnen genannt worden. Oft ist es für uns hilfreich, von unseren Bürgerinnen auf Problematiken hingewiesen zu werden; auch uns unterlaufen Versäumnisse oder Betrachtungen aus dem Blickwinkel der Parlamentarier. Gut, dass wir von unseren Bürgerinnen dann auf Schwierigkeiten hingewiesen werden. Ich bin dankbar dafür, dass wir mit engagierten Bürgerinnen zusammenarbeiten können. An dieser Stelle möchte ich dem gesamten Petitionsreferat meinen Dank aussprechen, das diese Arbeit ganz deutlich unterstützt. Ich empfinde unseren Ausschuss als durchaus kooperativ, wenn wir mit den Kollegen der CDU und der FDP gemeinsam Lösungen für die Anliegen unserer Bürgerinnen suchen. Vielen Dank auch an dieser Stelle dafür. Diese Art der Zusammenarbeit würde ich mir noch viel mehr in allen anderen Bereichen der Landesebene wünschen. Eine der bemerkenswerten Petitionen dieses Jahres war für mich die Forderung des „Thüringer Entomologenverbandes e. V.“ Meine Vorrednerinnen haben sich auch dieses Beispiel herausgesucht. Daran merkt man: Es hat offensichtlich alle berührt. Einmal auch noch an unsere Gäste: Die Entomologen beschäftigen sich mit der Insektenfauna auf unserer Erde. Der Petition konnte entsprochen werden, zukünftig Straßenrandstreifen insektenfreundlicher zu bewirtschaften. Allerdings brauchen wir – und auch diese Kritik wurde eben schon mal geäußert – eine weitere Beratungsrunde in den Fachausschüssen, um die geplante Umsetzung tatsächlich auch sicherzustellen. Auch daran sehen Sie: Es ist nicht immer ganz einfach, aus dem Petitionsausschuss heraus auch tatsächlich eine Maßnahme ins Laufen zu bekommen. Denn dann wird es heißen, dass am Straßenrand nur noch 1 Meter gemäht wird, anstatt derzeit 4 Meter. In diesem Fall können wir Lebensräume von Tieren und Pflanzenarten an den Straßen sichern und damit auch die Artenvielfalt versuchen zu erhalten. Um noch einmal zu meinem Busvergleich vom Anfang meiner Rede zu kommen, der, der alle mitnimmt. Dieser Bus bietet Ihnen den Platz, den Sie suchen, wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihrem Anliegen nicht mehr weiterzukommen. Er bietet allerdings nicht den Ersatz für unsere parlamentarische demokratische Grundordnung. Auch hat er keinen Platz für Menschen mit einer rechtsradikalen Gesinnung, die ihn lediglich zum Zerstören unserer Demokratie nutzen wollen. Enden möchte ich in meiner Rede mit einem zweiten Zitat des Vereins „Weimarer Republik“: „Demokratie ist, wenn du sagen darfst, dass du nichts mehr sagen darfst.“ Das unterscheidet uns von totalitären Führerstaaten. Ich möchte Sie ermutigen, sich weiterhin aktiv an Petitionen zu beteiligen, einzubringen, mitzuwirken, Ihre Stimme zu erheben. Ihre Unterschrift kann den Unterschied machen. Ihre Meinung wird gehört und Ihre Ideen werden zu positiven Veränderungen führen. Es ist ermutigend zu sehen, wie Petitionen zu einem wichtigen Instrument der Bürgerbeteiligung und des sozialen Wandels geworden sind. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die wir Ihnen mit dem Petitionsrecht einräumen! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuhörer, liebe Kollegen, es ist immer schwierig, wenn schon ganz viel gesagt wurde, noch Neues zu berichten. Ich möchte mich erst mal anschließen an den Punkt, dass Irren menschlich ist. Irrungen und Wirrungen gehören offensichtlich auch zu unserer Demokratie – in unseren Gesetzen, in all den Richtlinien, die es gibt. Nur all diese Irrungen und Wirrungen, die es da manchmal im Alltag gibt, führen dazu, dass Menschen, unsere Bürger, manchmal am Verzweifeln sind und sagen: Das kann doch wohl nicht wahr sein! Was haben sie sich denn da wieder ausgedacht? So geht das doch nicht! Genau hier an dieser Stelle geht es um Demokratie, gelebte Demokratie. Und hier kommt der Petitionsausschuss ins Spiel. Sie haben es schon von meinen Vorrednern gehört: Der Petitionsausschuss ist gelebte Demokratie, denn hier können die Bürger aktiv mitarbeiten, sie können uns ihr Begehren kundtun, sie können uns erklären, wo das Problem liegt. Und wir versuchen, mit allen Akteuren eine Lösung zu finden. Damit – ich fand das Busbeispiel eigentlich sehr treffend – gibt der Petitionsausschuss gerade Menschen eine Stimme, die sonst nicht gehört werden, für die sich sonst nicht einfach so Türen öffnen. Menschen, die es schwierig haben, einen Zugang zu politischen Entscheidungsträgern zu finden, die sich oft auch in benachteiligten Positionen befinden. Deshalb an dieser Stelle zunächst nicht nur der Dank an alle, die da mitwirken, in der Verwaltung, an unseren Bürgerbeauftragten, die Mitglieder im Ausschuss, sondern auch wirklich der Dank an die Petenten. Denn am Ende machen die Petenten uns genau auf diese Probleme aufmerksam, die es auszuräumen gilt. Häufig finden wir auch Lösungen dafür und wir lernen vor allen Dingen. Und das, glaube ich, ist die Hauptaufgabe hier im Petitionsausschuss, dass wir genau diese Probleme sehen, dass wir sie lösen und dass wir sie nachhaltig lösen und auch alle Institutionen daran teilhaben lassen, sodass Fehler nicht wieder passieren. Immerhin 37.000 Menschen, Sie haben es gehört, haben von ihrem Petitionsrecht Gebrauch gemacht. Ich bin immer wieder begeistert, wenn Menschen mich ansprechen und sagen: Ich habe da so ein Problem, kann ich das denn eigentlich tun. Ich war zum Beispiel diesen Dienstag in einer Schulklasse bzw. einer gesamten Klassenstufe; die Klassenstufe 9 der Gemeinschaftsschule am Großen Herrenberg war hier im Thüringer Landtag. Dann sagte eine Lehrerin: Wisst ihr, ihr seid hier, damit ihr merkt, man kann Politik mitgestalten. Ich werde das tun, denn ich habe einen Hund und ich gehe immer auf eine Hundewiese. Und ich habe das Gefühl, wenn ich da meinen Hund frei laufen lasse, dann gefährdet er trotzdem Radfahrer, Kinder, Spaziergänger. Ich bin der Meinung, da müsste die Stadt was tun, da muss das Land was tun, das zu ändern. Ich glaube, es muss mehr Räume für unsere Tiere geben. Deswegen werde ich eine Petition machen. Und es waren Abgeordnete bei uns in dieser Runde dabei und die sagten auch gleich: Ich habe auch einen Hund. Das war Frau Maurer, die hat auch einen Hund. Und sie sagte, ich unterschreibe gleich mit. Am Ende geht es immer darum, dass wir aktiv werden. So sind viele Bürger in diesem Land aktiv geworden – im letzten Jahr, in diesem Jahr. Manche Petitionen brauchen natürlich auch ein bisschen Zeit, die lassen sich nicht so leicht lösen. Auch das haben Sie schon gehört. Aber ich freue mich, wenn es dann auch zu einem guten Ende kommt. Und so möchte ich Ihnen zum Beispiel auch von einer Petition berichten, bei der Bürger hier in einem Vorort von Erfurt, in Urbich, gesagt haben: Es kann doch nicht sein, dass es an unserer Straße keine Bushaltestelle gibt. Es bietet sich alles an, die nächsten Bushaltestellen sind ganz weit weg. Gerade für uns ältere Menschen, für Menschen, die vielleicht auch eine Behinderung haben, für Menschen, die zum Arzt möchten, die eben nicht lange laufen können, benötigt es hier an dem Ort eine Bushaltestelle und es gibt eigentlich keinen Grund, die nicht einzurichten. Das Schöne war, dass selbst die Stadtverwaltung und auch die Verkehrsbetriebe der Meinung waren: Ja, wieso machen wir das eigentlich nicht? Und dann wurde gesagt: Na ja, wir hatten darüber schon mal nachgedacht, aber das war eigentlich erst in vier, fünf Jahren geplant. Es gab aber keinen Grund, warum man das so lange hinschieben musste oder sollte. Es hat dann wirklich nur ein paar wenige Monate gedauert und die Haltestelle gibt es. Genauso ging es einer Schule, auch hier in Erfurt. Da ging es um die Sicherheit der Kinder. Formal gesehen waren alle Kriterien erfüllt; die Sicherheit war gegeben. Alle Schilder waren aufgestellt, alle Zeichen gemacht und formal waren alle Regeln erfüllt. Trotzdem: Wir haben einen Vor-Ort-Termin gemacht und wir konnten nachvollziehen, dass die Eltern Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder hatten, weil allein durch die parkenden Autos manchmal die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind und dadurch möglicherweise doch eine Gefahrenlage vorlag. Hier konnten wir so vermitteln, dass die Stadt dann selbst reagiert und sofort Geld in den Haushalt eingestellt hat, damit hier Abhilfe geschaffen und das Problem beseitigt wird. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal werben: Machen Sie bitte mit, bringen Sie sich ein und gestalten Sie mit uns Demokratie! Ich gebe meiner Vorrednerin von der FDP recht. Es hat so ein bisschen auch was vom Alten Rom, der Petitionsausschuss. Man kommt, man bringt sein Problem vor und wir versuchen, die Lösung zu finden. Wir diskutieren gemeinsam und deshalb auch noch mal herzlichen Dank an die gesamte Runde, dass das immer ein gelebtes kleines Parlament für mich ist, das finde ich, ist einer der interessantesten Ausschüsse. Man lernt sehr viel und ich hoffe, dass wir unsere Arbeit auch so erfolgreich fortsetzen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags leistet auch im bundesweiten Vergleich eine gute bis sehr gute Arbeit. Das verdanken die in diesem Ausschuss tätigen Abgeordneten nicht zuletzt der unermüdlichen, gründlichen und fachlich fundierten Zuarbeit vonseiten der Landtagsverwaltung, deren Damen und Herren ich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für diese Arbeit danken möchte.
(Beifall AfD)
Ich danke auch ausdrücklich dem Thüringer Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg,
(Beifall AfD)
der für viele Thüringer die erste Anlaufstelle ist, wenn es um Sorgen und Nöte geht, um Behördenärger, um Bürokratie, um Ungerechtigkeiten oder schlicht und einfach um das Gefühl, nicht verstanden und nicht ernst genommen zu werden. Er leistet eine wichtige Arbeit gegen die um sich greifende Politikverdrossenheit. Nichts ist allerdings so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. So will ich also hier versuchen, die eine oder andere Anregung zu geben und auch an manchen Stellen einen kritischen Rückblick zu wagen, von dem die Arbeit im Ausschuss eventuell profitieren könnte. Der Ausschuss für die 7. Wahlperiode hatte im Winter 2019 seine Arbeit wiederaufgenommen. Das eine oder andere Anliegen der Bürger war unerledigt aus der 6. in die 7. Wahlperiode hinübergetragen worden. Aus der Arbeit im Petitionsausschuss während der 6. Wahlperiode waren wir gewöhnt, auch die eine oder andere längere Sitzung zu absolvieren, um die Anliegen der Bürger in vertretbaren Zeiträumen zu bearbeiten und zu beantworten. Dann erschien, scheinbar aus dem Nichts, ein gefährliches Killervirus namens Corona und brachte zahlreiche Einschränkungen für die Arbeit im Petitionsausschuss mit sich. Um nur ein Beispiel zu nennen, kosteten die Lüftungspausen an jedem Sitzungstag mindestens dreimal 20 Minuten Sitzungszeit, also eine ganze Stunde. Diese Arbeitsweise machte sich dann irgendwann darin bemerkbar, dass der Ausschuss eine Bugwelle unerledigter Anliegen der Bürger vor sich herschob. Auch der Ausfall der Besuche der Thüringer Strafanstalten war nicht im Sinne der dort tätigen Bediensteten und auch nicht im Sinne der Strafgefangenen. Diese konnten sich nur noch schriftlich an den Petitionsausschuss wenden. Der direkte Kontakt unterblieb und auch die direkte Inaugenscheinnahme des einen oder anderen Petenten und seiner Anliegen. Für die künftige effektivere Gestaltung der Arbeit im Ausschuss wünsche ich mir, dass aus dem politischen Management einer mittelschweren Atemwegserkrankung in Zukunft die richtigen Schlüsse gezogen werden, ohne die Arbeit im Landtag mit letzten Endes wirkungslosen epidemiologischen Maßnahmen zu erschweren.
(Beifall AfD)
Der Petitionsausschuss der 6. Wahlperiode präsentierte sich als ein Gremium, in dem fleißig gearbeitet und sehr wenig über politische Themen gestritten wurde. Unter der Ausschussleitung unseres geschätzten Kollegen Michael Heym wurde eine gute Sacharbeit geleistet. Unter anderem wurden die Anträge auf Zuwendungen aus dem Härtefallfonds akribisch auf Bedürftigkeit der Petenten geprüft und nach sorgfältiger Prüfung oft zugunsten der Antragsteller beschieden, aber genauso gut bei unzureichender Begründung und Bedürftigkeit abgelehnt. Zuwendungen aus dem Härtefallfonds gab es erst und nur dann, wenn alle anderen legalen öffentlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft waren. Zu unserem Bedauern wurde diese gute Praxis in der 7. Wahlperiode oft nicht geübt. Es erschienen Anträge auf der Tagesordnung, deren Zustandekommen wir uns nur damit erklären konnten, dass hier jemand versucht haben muss, Sympathien und Wähler für seine Partei durch Zuwendung öffentlicher Gelder zu generieren. Da der Härtefallfonds in dieser Wahlperiode bedeutend aufgestockt worden war, ist der eine oder andere Abgeordnete, von dessen Nennung mich nur die Schweigepflicht abhält, dieser Versuchung erlegen. Auch die Behandlung einzelner Petitionen ließ hier und da die gewünschte Objektivität vermissen. Als erstes Beispiel möchte ich hier die Petition nebst Anhörung zum Thema „Wassermangel in der Apfelstädt“ erwähnen. Die Anhörung der Experten und Petenten ergab ganz klar, dass der Zufluss zur Apfelstädt künstlich verknappt wurde. Im Bericht des Ausschusses findet sich davon manches, aber vor allem der Verweis auf den Klimawandel. Hoffen wir, dass die fünf Jahre Beobachtungszeit und deren Ergebnisse im Sinne der Antragsteller eine Lösung für den Wassermangel in der Apfelstädt bringt. Eine andere wichtige Petition zu einem Umweltthema, nämlich zur Schuderbachswiese in Oberhof, die in einen Golfplatz verwandelt werden soll, ist noch offen. Auch hier hoffen wir, dass sich die Vernunft und die Ökologie am Ende durchsetzen. Petitionen, die sich mit der Demokratieabgabe für den öffentlich-rechtlichen Staatsfunk beschäftigt haben, werden so gut wie immer im Sinne dieses Staatsfunks beschieden, egal, ob es sich um die Kritik an den horrenden Chefgehältern oder um die berechtigte Forderung nach Abschaffung dieser Zwangsgebühren handelt. Die Petenten dringen im Thüringer Petitionsausschuss mit ihren Anliegen nicht durch. Das politische Missmanagement während der sogenannten Coronapandemie war auch des Öfteren Thema verschiedener Petitionen. Unter anderem wurde gefordert, Ministerien mögen vor den Risiken der gentherapeutischen sogenannten Impfung aktiv warnen. Auch wurde für die Annahme der sogenannten Impfungen gegen COVID-19 eine völlige Wahlfreiheit für alle Thüringer gefordert. Je länger die Kampagne lief, umso mehr Meldungen mittlerer und schwerer Nebenwirkungen dieser medizinischen Maßnahmen erschienen in den Medien, was ein Petent zum Anlass nahm zu fordern, den Zugang zu finanziellen Hilfen für die Impfgeschädigten zu erleichtern. Leider wurden in den hier genannten Fällen alle von der offiziellen Regierungslinie abweichenden Expertenurteile ignoriert und nicht für die Beschlussfassung herangezogen. Die Liste der Unerfreulichkeiten ließe sich noch etwas verlängern, aber wir sind als AfD-Fraktion grundsätzlich optimistisch gestimmt und hoffen berechtigt, dass sich der eine oder andere hier geschilderte Missstand in der 8. Wahlperiode durch geänderte Mehrheitsverhältnisse erfolgreich beheben lässt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich muss als Vorsitzende der Strafvollzugskommission zwei Sätze zu meiner Vorrednerin sagen. Na klar haben wir in den zurückliegenden Jahren, als Corona war, gearbeitet. Na klar hat die Strafvollzugskommission die Petenten ernst genommen und die Gefangenen konnten Petitionen auf den Weg bringen. Ja, und das war Selbstschutz für die Gefangenen, dass es keine weiteren Besuche vor Ort gab. Ich denke, das war im Interesse der Gefangenen, aber auch der Bediensteten. Keiner wollte Corona in die JVA tragen.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2022
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8233 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bitte, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen in Thüringen künftig an den Gewinnen von Windenergieanlagen zu beteiligen, bringen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute mit Drucksache 7/8233 einen Gesetzentwurf für ein Windenergiebeteiligungsgesetz in das parlamentarische Verfahren ein. Die ursprüngliche Initiative für diesen Gesetzentwurf liegt schon etwas zurück. Der Landtag hatte vor ziemlich genau einem Jahr, am 14. Juli 2022, in Drucksache 7/6000 einen Beschluss unter dem Titel „Potenziale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ gefasst. Dieser Beschluss ging auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag der rotrot-grünen Fraktionen und der Fraktion der CDU zurück. Dieser wiederum war ein Ergebnis aus den zuvor lange geführten Debatten um die Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. In dem Landtagsbeschluss „Potenziale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ wird die Landesregierung unter Ziffer II.1. gebeten, ein Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten, welches die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergie beteiligt. Die Landesregierung hat dieser Bitte entsprochen, indem sie eine Formulierungshilfe erarbeitet hat. Der Weg über eine Formulierungshilfe wurde gewählt, um den Entwurf für ein Windenergiebeteiligungsgesetz möglichst schnell ins parlamentarische Verfahren einzubringen, um hier die Debatte nun auch ausführlich führen zu können. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht mit § 6 Abs. 2 EEG eine finanzielle Teilhabe lediglich auf einer freiwilligen Grundlage. In dem nun vorliegenden Entwurf eines Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese auf Freiwilligkeit basierende Sollbestimmung des EEG in § 4 Abs. 2 verpflichtend festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Kommunen künftig im Standardbeteiligungsmodell 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird außerdem gegenüber dem EEG zusätzlich erweitert, denn nicht nur die Kommunen werden von der verpflichtenden Abgabe profitieren, sondern auch die Einwohnerinnen und Einwohner im Umkreis der Windenergieanlage. In § 4 Abs. 3 des Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese verpflichtende Einwohnerabgabe auf die Hälfte der kommunalen EEG-Abgabe festgesetzt, was derzeit 0,1 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Das bedeutet, dass in der Summe mindestens 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Kommunen und Einwohnerinnen von den Anlagenbetreibern abgegeben werden müssen. Diese Abgabe soll den in § 1 des Gesetzentwurfs festgehaltenen Zweck erfüllen, nämlich die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort. Die nach § 4 bereits beschriebene Abgabe von 0,3 Cent bildet die Mindestbeteiligung ab. Diese Standardlösung greift in jedem Fall, die Kommunen müssen dazu nichts tun. Möchte die Standortkommune allerdings alternative Beteiligungsmodelle umsetzen, so hat sie nach § 5 das Recht, vom Anlagenbetreiber solche zu verlangen. Im Gesetz sind drei dieser Modelle ausformuliert: ein Lokalstromtarif nach § 6, Schenkungen für ein lokales Wärmenetz in § 7 oder direkte Stromlieferung in § 8. Gemeinsam haben diese Beteiligungsmodelle, dass sie die Mindestbeteiligung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde nicht unterschreiten dürfen. Sollte sich der Anlagebetreiber weigern, eines der genannten Modelle umzusetzen, dann tritt nach § 10 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde in Kraft, die an die Kommune entrichtet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2016 festgestellt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zugleich dem Gemeinwohlziel der Sicherung der Stromversorgung dient, weil er zur Deckung des infolge des Klimaschutzziels entstehenden Bedarfs an emissionsfrei erzeugtem Strom beiträgt und überdies die Abhängigkeit von Energieimporten verringert. Es hat dabei der Schaffung von Akzeptanz gegenüber den erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert eingeräumt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir diese rechtlichen Möglichkeiten nun auch in Thüringen nutzen und hoffen auf eine konstruktive Beratung in der parlamentarischen Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste, der Thüringer Landtag hat vor ziemlich genau einem Jahr, am 14. Juli 2022, in Drucksache 7/6000 einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung darum gebeten wurde, die Erarbeitung eines Windenergiebeteiligungsgesetzes vorzunehmen und uns als Landtag vorzulegen. Sie erinnern sich alle an die Zeit, das ist ein halbes Jahr gewesen, nachdem der Krieg in der Ukraine begonnen hat, wo die russische Invasion dort gestartet ist mit all den Verwerfungen auf den Energiemärkten, was auch die Preise anbelangt hat etc. Natürlich ist es das Anliegen des Landtags gewesen, dass wir auch relativ zügig Fortschritte in diesem Feld machen können. Deswegen frage ich mich ehrlich gesagt, warum das so lange gedauert hat, dass wir über einen ersten Entwurf beraten. Insbesondere beim ersten Drüberschauen über die Regelungen fällt mir auf, dass es eine sehr starke Inspiration von den Gesetzen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt. Das sind also alles Dinge, die man relativ zügig hätte vorlegen können. Was uns als CDU-Fraktion auch irritiert, ist, dass nicht der Landtag, der es beschlossen hat, diese Vorlage erhalten hat, sondern nur Rot-Rot-Grün als Formulierungsvorschlag. Offensichtlich wurde dann innerhalb der regierungstragenden Fraktionen noch mal heftig darüber diskutiert, in welcher Form das dann eingebracht werden soll. Heute haben dann die drei regierungstragenden Fraktionen diesen Gesetzentwurf entsprechend vorgelegt. Aus unserer Sicht ist es eine Abweichung von dem beschlossenen Verfahren und das sorgt natürlich für Irritationen. Wir werden uns offen mit den Regelungen befassen, aber eine gewisse Grundskepsis mitbringen und wirklich intensiv prüfen, ob wir die Vorschläge so mittragen wollen oder ob es nicht Änderungsbedarf gibt. Gegebenenfalls werden wir als CDU-Fraktion auch entsprechende Änderungen vorschlagen. Da gilt das Struck‘sche Gesetz: Kein Gesetz geht aus dem Parlament so raus, wie es reingekommen ist. Das trifft zwar nicht immer zu, aber ich gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall tatsächlich auch so kommen wird. Wir haben das jetzt vorliegen und müssen uns intensiv damit befassen, auch in einer Anhörung, am besten in den Ausschüssen, dass wir fachlich alle gesellschaftlichen Gruppen, die dort auch relevant sind, beteiligen und wirklich noch mal überlegen, ob das die richtige Kombination ist. Wenn man sich die Regelungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg anschaut, sieht man, dass hier nur selektiv ein Teil eingeflossen ist, und da werden wir natürlich intensiv drüberschauen. Aber ich will schon mal ein paar Gedanken zu Problemlagen äußern, die ich bei manchen Formulierungen sehe. Was zum Beispiel problematisch ist, ist erstmal die Begründung, mit der das ganze Gesetz eingeleitet wird. Hier gibt es einen Absatz, da wird sich quasi darüber beschwert, dass der Windausbau in Thüringen ins Stocken geraten ist. Dort gibt es dann einen Satz, in dem steht: „Sowohl die Flächenausweisungen als auch die Genehmigungen für Wind an Land reichen bei Weitem nicht aus, um die gesteckten Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land zu erreichen.“ Dann wird Bezug genommen auf die Flächenziele, die der Bund uns vorgibt – 2,2 Prozent in Thüringen. Da will ich nur mal sagen: Diese Formulierung, dass das die gesteckten Ziele sind, können wir zumindest als CDU-Fraktion so nicht teilen. Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass wir eigene Thüringer Ziele haben, die sich vor allen Dingen am Thüringer Bedarf orientieren. Was natürlich richtig ist, ist, dass es eine bundesgesetzliche Rechtslage gibt, die wir umsetzen müssen. Aber das ist kein Ziel, das wir verfolgen, sondern das ist eine Belastung, die wir haben, genauso wie natürlich die Gemeinden und die Bürger. Deswegen ist auch der nächste Absatz schwierig, der dort steht. Da wird nämlich davon gesprochen: „Die Umsetzung der in Thüringen gesetzlich verankerten Energiewende wie auch der Zielvorgaben nach dem WindBG ist zu einem großen Teil von der Akzeptanz der Menschen abhängig. Ohne und erst recht gegen die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich der Windausbau in Thüringen nicht erfolgreich vorantreiben.“ Da muss man mal ganz ehrlich sagen: Das geht an der Realität vorbei, weil wir genau das im Moment erleben. Die Akzeptanz in der Bevölkerung, die Meinung der Bevölkerung, die Meinung der Gemeinden, die Meinung der Regionalen Planungsgemeinschaften – all das spielt keine Rolle mehr. Es gibt das Osterpaket, das von Robert Habeck ausgearbeitet, vom Bundestag in einem sehr schnellen Verfahren beschlossen wurde, obwohl da wirklich zig Gesetze und Verordnungen angepasst wurden. Wir sehen jetzt erst Stück für Stück, was das alles bedeutet. Aber insbesondere § 2 EEG, der festlegt, dass die erneuerbaren Energien im übergeordneten öffentlichen Interesse sind und dass es als vorrangiger Belang andere Schutzgüterabwägungen ausstechen soll, der zeigt, das Problem ist gerade, dass die Bürger nicht gefragt werden und dass sie keinerlei Einfluss dort haben. Das heißt, wir müssen die Argumentation umdrehen. Wir müssen klarmachen: Aufgrund der Rechtslage kommt hier eine große Welle auf uns zu. Es wird viele Betroffene bei den Bürgern und Gemeinden geben. Dann müssen wir natürlich sagen, dass es dann auch gerechtfertigt ist, einen Ausgleich zu liefern, indem diese Betroffenen auch einen Vorteil haben, indem sie dort entsprechend beteiligt werden. Das ist eine Argumentation, die wir gern auch hier verortet haben wollen. Dann ist es so, dass sich natürlich bei den einzelnen Regelungen die Frage stellt: Sind die alle so sinnvoll? Es gibt hier zum Beispiel den Vorschlag von Strompreiserlösgutschriften. Das ist natürlich für die Betreiber von Windenergieanlagen eine ganz bequeme Sache. Die haben quasi so einen Pauschalbetrag, den zahlen sie an die Bürger aus. Das ist auch in der Summe dann nicht ganz so viel, aber das Problem ist natürlich, die Bürger müssen das natürlich als Einnahme buchen und dann bei der Steuer angeben, und es fallen entsprechend Steuern an. Deswegen ist das eine Variante, wo wir uns überlegen sollten, ob wir das tatsächlich – sage ich mal – hier als eine Möglichkeit vorsehen sollten. Was aus unserer Sicht sehr viel sinnvoller ist, ist ein anderer Vorschlag, der sich auch in dem Gesetzentwurf befindet, nämlich Lokalstromtarife. Dort ist es so, dass die Bürger einfach nur entsprechend dem Verbrauch, den sie haben, einen Lokalstromtarif bezahlen, natürlich auch Geld dabei sparen, aber das unabhängig von der Steuer ist und deswegen sicher auch eine erhöhte Wirksamkeit hat. Ähnliche Überlegungen müssen wir auch in Bezug auf die Kommunen treffen, wo wir uns ganz präzise überlegen müssen, ob die einzelnen Regelungen, die hier getroffen sind, Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich haben, ob es dort dann wieder Verrechnungstatbestände gibt oder ein Ansteigen der Steuerkraftmesszahl oder Ähnliches. Das müssen wir uns in Ruhe ansehen, auch mit den kommunalen Aufgabenträgern besprechen. Dazu sind wir bereit. Deswegen schlagen wir vor, dass das Gesetz an den Umweltausschuss überwiesen wird. Wir werden dann in Ruhe besprechen, was davon Sinn macht und in welcher Form wir die Dinge noch mal ändern müssen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir stellen mit diesem Gesetz sicher, dass es in Thüringen keine neue oder repowerte Anlage mehr ohne direkte finanzielle Beteiligung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger geben wird. Das ist ein Schritt, auf den wir sehr stolz sein können, wenn er uns denn auch abschließend im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam gelingt. Das ist endlich mal wieder eine positive Konnotation der Windenergie hier in der Debatte im Thüringer Landtag. Wir diskutieren endlich die Energiewende nach vorn. Deswegen vielen Dank an alle, die bisher an diesem Entwurf mitgearbeitet haben. Das Gesetz – das muss man auch noch mal klarstellen – setzt zu diesem Zeitpunkt an, wenn klar wird, dass es eine Genehmigung einer Anlage und eines Windparks geben wird. Es beeinflusst natürlich nicht das Planungsrecht. Wichtig ist – und das ist auch eine Errungenschaft dieses Gesetzes –, wir machen die Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG in Thüringen zu einem Muss, das sind diese 0,2 Cent pro Kilowattstunde, und erweitern diesen Mindeststandard, der durch das EEG gesetzt wird, um 0,1 Cent für die direkte finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Land. Es gibt natürlich auch welche, die sagen: Ja, dann wird es wahrscheinlich wenige Windkraftprojektierer und Firmen geben, die hier in Thüringen Anlagen bauen werden. Das sehen wir nicht so, denn schon jetzt – und da an dieser Stelle schon einen Dank an die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur – haben wir mit dem Siegel „[...] faire Windenergie“ entsprechende Partnerinnen und Partner an der Hand, die sich bereit erklärt und auch verpflichtet haben, entsprechende Entwicklungen mitzutragen und mitzugehen. Ich gehe davon aus, dass die auch, wenn dann diese Beteiligung zur Pflicht wird, nicht abspringen werden. Jeder Flügelschlag einer Windkraftanlage wird Sinnbild für die eigenen finanziellen Vorteile und den Vorteil der Gemeinschaft werden. Ob das die Finanzierung von Veranstaltungen in betreffenden Orten ist, das Vereinswesen, also das Ehrenamt unterstützt, Zuschüsse für Kindergartenbeiträge oder auch die Umrüstung und die Weiterentwicklung der Treibhausneutralität der öffentlichen Gebäude, all das kann mit diesem Geld finanziert werden. Das sorgt natürlich für ein Plus in der Akzeptanz, das ist uns wichtig. Aber ganz wichtig ist uns auch die Beteiligung der hier erwirtschafteten Gewinne. Es ist natürlich so, dass die Menschen, die mit – einige sagen Einschränkungen – von Sicht leben müssen, auch direkt daran beteiligt werden und dass die Wertschöpfung, die hier in unserem Land geschieht, hier bei den Menschen vor Ort bleibt. Wenn wir beim Thema „Akzeptanz“ sind, dann ist das, was Herr Gottweiss gesagt hat, manchmal vielleicht auch nur eine gefühlte Meinung. Da verweise ich auf das neue soziale Nachhaltigkeitsbarometer der Energie- und Verkehrswende, ganz neu herausgekommen vom Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit im Helmholtz-Zentrum in Potsdam. Dort wird nämlich untersucht, wie denn die gefühlte Wahrnehmung von politischen Klimaschutzmaßnahmen mit den Realitäten einer repräsentativen Umfrage übereinstimmt. Da wird deutlich, dass die meisten Befragten beim Thema „Windkraft im Wohnumfeld“ gesagt haben, die gefühlte prozentuale Befürwortung liegt bei knapp 30 Prozent. In der Umfrage kam aber dann raus, dass die eigentliche Befürwortung bei 60 Prozent liegt. Das können Sie gern auch noch mal nachlesen, da gibt es auch weitere Ergebnisse zum Beispiel zu politischen Maßnahmen wie dem Tempolimit 120, der Freiflächen-Photovoltaik oder auch der Reduktion von Raumtemperaturen und anderen Energiesparmaßnahmen. Da ist meistens die gefühlte prozentuale Befürwortung ganz anders, als sie wirklich ist. Ganz spannend ist das, was wir gestern auch diskutiert haben, was vor allen Dingen FDP und CDU immer als Heilmittel für alles angeben, nämlich die CO -Bepreisung. Da ist es teilweise genau anders2 rum, da ist nämlich die gefühlte prozentuale Befürwortung höher als die eigentliche. Dann muss man vielleicht, wenn man schon argumentiert, es muss auch Akzeptanz erreicht werden, auch dafür alles tun. Natürlich, Herr Gottweiss, gibt es auch für uns offene Fragen, die ebenso Ziel einer entsprechenden parlamentarischen Beratung sind. Und selbstverständlich können wir auch die Thüringer Ziele noch mal anpassen. Allerdings natürlich dann anders, als Sie gesagt oder intendiert haben. Sie haben es ja nicht gesagt, Sie wollen gern die Ziele abschwächen. Wir müssen natürlich das, was die Bundesgesetzgebung vorgibt, als Mindeststandard nehmen, aber natürlich können wir auch noch darüber hinausgehen. Da sind wir gemeinsam in der Diskussion auch sehr offen. Wir wollen dezentrale, regionale und erneuerbare Energie. Das sind die drei Worte, die wir schon seit 20 Jahren hier immer von uns geben. Wir wollen sie aber auch in Bürgerhand oder zumindest in Kombination von Bürgerenergiegenossenschaften mit entsprechenden Windkraftprojektierern. Und es ist uns deswegen auch ganz wichtig, dass wir in der Anhörung und auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren schauen können, wie wir Bürgerenergiegenossenschaften noch stärker als aktiven Player in den Bereich „Windkraft“ involvieren können. Das betrifft natürlich auch die Kommunen – also wie wir kommunale Beteiligung noch stärker verankern können, damit noch mehr der Wertschöpfung hier vor Ort bleibt. Am Ende will ich noch mal auf einen anderen Aspekt dieser von mir schon zitierten Studie kommen. Dort wird nämlich auch abgefragt, was die Menschen im Bereich der erneuerbaren Energiemaßnahmen und des Ausbaus bei der Energiewende am meisten nervt. Und das sind nicht die Maßnahmen an sich, sondern das ist die politische Langsamkeit, die hier in diesem Land vorangetrieben wird. Dass man ewig über Dinge diskutiert, bevor dann wirklich etwas geschieht. Und da sind auch die fehlenden sozialen Komponenten. Deswegen bleibe ich dabei, was wir auch in den ausschweifenden Debatten zum Gebäudeenergiegesetz gesagt haben: Die Energiewende funktioniert nur, wenn sie sozial unterstützt ist, wenn man die Menschen mit ins Boot holt. Und das tun wir mit diesem Windenergiebeteiligungsgesetz. Deswegen bitte ich darum, hier keine politische Langsamkeit walten zu lassen, sondern dass wir im Rahmen der Möglichkeiten das relativ schnell abhandeln, die Experten anhören, die Meinung mit einfließen lassen und dieses Gesetz am Ende dieses Jahres auch noch beschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, was vordergründig nach einem guten, weil den betroffenen Bürgern vor Ort zugutekommenden Gesetzentwurf aussieht, ist in Wahrheit ein Versuch, die Menschen zu kaufen, um umweltzerstörende Energiepolitik mitzutragen und an der Zerstörung des eigenen Lebensraums mitzuverdienen. Die Vor- und Nachteile der Windenergiegewinnung wurden in Anhörungen ausreichend besprochen. Windenergiegewinnung in Maßen und an den richtigen Stellen ist ein wichtiger Baustein im Energiemix der Zukunft. Das, was aktuell hier im Land betrieben wird, ist von Angemessenheit und physikalischem Augenmaß weit entfernt und stellt eine nachhaltige Bedrohung unserer Lebensbedingungen dar.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Null
Windräder?) Und ich will Ihnen sagen, warum. Geophysiker haben schon lange in Modellrechnungen gesehen, dass große Mengen an Windenergieanlagen zu Wetterveränderungen und zu Niederschlagsarmut und Bodenaustrocknung führen. Jetzt, nachdem viele Windenergieanlagen in Betrieb sind, kann man Theorie und Messergebnisse vergleichen, Vergleiche vornehmen. Legt man die Entwicklung der Daten des Dürremonitors des Helmholtz-Zentrums Leipzig über die Entwicklung des Aufbaus von Windenergieanlagen, so findet man eine verblüffende Korrelation, die darauf schließen lässt, dass sowohl die Niederschlagsmenge mit wachsender Zahl von Windenergieanlagen abnimmt, als auch die Bodenaustrocknung mit der Zahl der Windenergieanlagen zunimmt.
(Beifall AfD)
Auch international gibt es derartige Effekte. Ein Beispiel ist der Turkana-Windpark mit 364 Windenergieanlagen in Kenia, wo seit Inbetriebnahme die Regenzeit ausgeblieben ist. Auch Spanien erlebt nach der Installation von 27.446 Megawatt Leistung den dritten Dürresommer in Folge.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Frau Bergner, haben Sie denn schon wahrgenommen, dass eine Inbetriebnahme einer Windkraftanlage in SchleswigHolstein …?)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Regenwolken ziehen um die Anlagen herum und entleeren sich an anderen Stellen in Starkregen. Korrelation und Kausalität sind hier tiefgründig zu untersuchen, was aktuell aber nur an der Uni Oxford systematisch betrieben wird. Ja, wir brauchen regenerative Energiequellen, aber bitte ohne Zerstörung unserer Lebensgrundlagen. Daher brauchen wir einen sofortigen Stopp des Zubaus neuer Windenergieanlagen und eine ergebnisoffene Analyse geophysikalischer Auswirkungen.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Für die effektivere Nutzung der bereits installierten Windenergieanlagen ist unter anderem die Entwicklung von Speichersystemen ein wichtiger Baustein.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Den Speichersystemen räumt das Umweltministerium nach Aussagen von Staatsekretär Vogel in der letzten Umweltausschusssitzung aktuell keine Priorität ein. Thüringen könnte Vorreiter bei Speichertechnologien sein. Wie ich hier im Plenum bereits ausführte, haben wir beispielsweise beim Fraunhofer IKTS produktionsreife Natriumspeicher, und das seit Jahren. Warum die Landesregierung nicht eine Produktion dieser skalierbaren und preiswerten Speicher anschiebt und fördert, ist mir ein völliges Rätsel. Andere Potenziale in Thüringen sind die Nutzung der Wasserkraft. Das Thema „Wasserkraft“ ist noch lange nicht ausgeschöpft, auch wenn die Landesregierung stets das Gegenteil behauptet. So könnten an über 130 bestehenden Wehren solche Anlagen errichtet werden, wenn nicht die politischen Rahmenbedingungen dies explizit verhindern würden. Ich kann nur noch einmal betonen: Die Akzentsetzung und die Priorisierung der Landesregierung sind hier falsch und zerstören unseren Lebensraum. Wir können mit anderen Dingen viel sicherer alternative Energien bereitstellen. Deshalb kann ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen ist nicht nur wieder einmal der Versuch, die längst gescheiterte Transformation/Energiewende durchzupeitschen, der Gesetzentwurf stellt auch ein besonders bemerkenswertes Beispiel für links-grünes Framing und Verdrehung der Wirklichkeit dar. Mit 0,2 Cent Windkraftteilhabe wird geködert, während gleichzeitig die von den Steuerzahlern finanzierten Vergütungen für Windparkbetreiber, also die Anlagen, erleichtert und erhöht wurden,
(Beifall AfD)
wenn es da heißt – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –: „Dies gilt umso mehr, als Thüringen mit der oben angesprochenen Verpflichtung, in nicht einmal zehn Jahren seine für die Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen von derzeit 0,4 auf 2,2 Prozent der Landesfläche zu steigern, einen enormen Kraftakt zu vollbringen hat, der einer nochmals verstärkten Akzeptanz für die Windenergie bedarf und jedenfalls ohne den entsprechenden Rückhalt bei den Thüringer Einwohnerinnen und Einwohnern keinesfalls gelingen kann.“ Das bedeutet erstens, bereits beim derzeitigen Ausbaustand von 0,4 Prozent der Landesfläche – wir reden hier von 8.000 Hektar und etwa 860 Anlagen – gibt es Widerstand. Also wollen Sie sich die vermeintliche Akzeptanz für den Ausbaustand auf 2,2 Prozent – das sind 40.000 Hektar und 4.000 Anlagen – mit Geldversprechungen erkaufen? Ist das schon Verzweiflung oder üble Taktik oder beides?
(Beifall AfD)
Zweitens: Sie von Rot-Rot-Grün tun so, als würde Ihnen der Widerstand gegen den Ausbau der Windkraftindustrie in diesem kleinen und ländlich geprägten Bundesland nun plötzlich irgendetwas bedeuten. Das tut es nicht. Bei jeder Gelegenheit bügeln Sie Einwände gegen die Windkraftindustrie ab, selbst wenn es um Artenschutz geht. Das beginnt bei Petitionen gegen den Windkraftausbau, über die Sie arrogant hinweggehen. Das geht weiter mit der Arroganz gegenüber Vor-Ort-Protesten. Kritische Zuschriften von Bürgerinitiativen zum Thema „Windkraft“ werden von Ihnen bestenfalls belächelt. Wenn Sie an der Meinung der Menschen wirklich interessiert gewesen wären – wie oft haben Sie diese als Anzuhörende benannt? Nicht einmal.
(Beifall AfD)
Sie von Rot-Rot-Grün vollziehen seit Jahren eine Politik gegen den ländlichen Raum, gegen die Interessen der Menschen dort – Stichwort „Wind im Wald“ –, scheren sich dabei nicht im Geringsten darum, wie die Menschen unter Ihren Entscheidungen leiden und benutzen jetzt das Wort „Akzeptanz“, um das alles zu kaschieren.
(Beifall AfD)
Akzeptieren Sie doch das Nein vieler Menschen zur Windkraftindustrie, statt wie bisher jede Beteiligung bei jedem Antrag, bei jedem Gesetzentwurf, bei jeder gegebenen Möglichkeit zu ignorieren und eiskalt vom Tisch zu wischen. Wenn ausgerechnet Sie mit dem Wort „Beteiligung“ daherkommen. Glauben Sie ernsthaft, die Menschen merken das nicht und die Kommunen durchschauen nicht, dass man sie erkaufen will?
(Beifall AfD)
Das ist lächerlich, zumal Rot-Rot-Grün die Kommunen auch noch am Gängelband hält. Und Drittens: Was Sie sagen, ist, dass die Menschen, die sich zu Recht gegen diese Industrialisierung ihrer Heimat wehren, schuld daran sind, dass der Ausbau stockt, denn es läge an deren Akzeptanz. Hier stockt einem wirklich der Atem, weil das so perfide ist. Sie schaffen eine Konkurrenz von finanziell klammen Kommunen, die dann der Windkraftindustrie zustimmen. Aber es geht ja noch weiter – ich zitiere –: „Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll den Regionalen Planungsgemeinschaften die Verantwortung für die Erreichung der Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zugewiesen werden. Sowohl das Wind-an-Land-Gesetz als auch der Erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms […] sehen vor, dass gemeindliche Planungen ergänzend hinzutreten können. Den Gemeinden wird damit eine gesteigerte Rolle als Akteur für die Energiewende und beim Klimaschutz zukommen.“ Über 200 Stellungnahmen hat der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten erhalten. Die überwiegende Mehrzahl hat sich kritisch zum Entwurf geäußert, insbesondere zum Abschnitt „Energie“ und zu einer zusätzlichen Steuerung durch die Gemeinden. Es gab vielfach die Forderung von wichtigen Organisationen und Akteuren im Freistaat, dass die Planungsgemeinschaften weiter die Planungshoheit behalten – nicht die Gemeinden. Da frage ich mich, ob Rot-RotGrün diese Stellungnahmen überhaupt gelesen hat oder genauso ignoriert wie die Bürgermeinungen?
(Beifall AfD)
Dazu kommt, dass eine zusätzliche Steuerung durch die Gemeinden, geht es nach Links-Grün, nicht mal auf das Flächenziel von 2,2 Prozent angerechnet wird, es in Wahrheit also wesentlich mehr als 2,2 Prozent Fläche wären, die in Thüringen der Windkraft geopfert werden müssten. Aber das verschweigen Sie im Gesetzentwurf. Weiter geht es – ich zitiere –: „Im Fall von § 4 ThürWindBeteilG und bei einer modernen Windenergieanlage mit einer Leistung von 6 Megawatt und einer Volllaststundenzahl von“ – lächerlichen – „2.300 Stunden im Jahr erhalten die berechtigten Gemeinden 27.000 Euro pro Jahr und die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner 13.800 Euro pro Jahr.“ Das ist wirklich lächerlich, im windarmen Thüringen mit einer Volllaststundenzahl von 2.300 Stunden zu kommen, wo die eigene Ampel laut Bundesstatistik eine durchschnittliche Volllast in Thüringen von 1.800 Stunden führt. Da frage ich mich wirklich, wen Sie hier veralbern wollen.
(Beifall AfD)
Im Gesetzentwurf schreiben Sie von „am Standort erwartbaren Volllaststunden“. Und jetzt frage ich mal zurück – Frau Wahl hat ja die Einbringung gemacht –: An welchen Thüringer Standorten sind über 2.300 Volllaststunden zu erwarten? An keinem einzigen. Wir reden hier also von einer wesentlich geringeren tatsächlich eingespeisten Strommenge als im Rechenbeispiel, für die es nach dem Entwurf 0,2 Cent gibt, und von einer wesentlich niedrigeren Standortgüte. Sie veräppeln die Bürger mit der Rechnung. Dazu in diesem Zusammenhang von der Bundesnetzagentur: Gegenwärtig gibt es 861 solcher Anlagen in Thüringen. Andererseits belegt eine Auswertung von Daten der Bundesnetzagentur, dass die durchschnittliche Auslastung eines Windrads in Thüringen während der vergangenen zehn Jahre bei lediglich 21 Prozent lag. Der Grund: In Thüringen bläst der Wind weniger stark und weniger konstant als im äußersten Norden Deutschlands. Und selbst das ist zu optimistisch, denn wenn es 2021 etwa 860 Windkraftanlagen gab, hatten die Anlagen nach der vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz selbst angegebenen Stromeinspeisung nur eine Auslastung von 18 Prozent. Außerdem: 2021 haben die Steuerzahler 750 Millionen Euro für Anlagen bezahlt, die sich nicht drehten, weil sonst das Netz kollabiert wäre. Auch davon kein Wort im Gesetzentwurf. Sie beziehen sich nur auf das EEG und den dort genannten fiktiven Strom, also Geisterstrom.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst liegt uns hier ein auf reiner Ideologie basierender Gesetzentwurf vor, der mit Halbwahrheiten und Tricks hausiert. Der Versuch wird scheitern, weil die Bürger da draußen ihre Heimat nicht verkaufen. Die lassen den Boden, den Wasserhaushalt, das Mikroklima durch die von den Grünen geliebten alles andere als emissionsarm hergestellten Windindustrieanlagen nicht zerstören, die gefährden nicht die Vogelwelt und lassen ihre Lebensqualität nicht durch die Industrialisierung beeinträchtigen.
(Beifall AfD)
Was Sie, Rot-Rot-Grün, aber mit diesem Machtwerk eindrucksvoll zeigen, ist, dass Ihnen die Umwelt nicht nur nichts bedeutet und Sie keinen Wert auf die Bevölkerung im ländlichen Raum legen, sondern dass Sie die Natur für verkäuflich und die Menschen für käuflich halten. Hoffentlich – und so sieht es auch aus – werden Sie 2024 an der Wahlurne dafür ordentlich abgestraft.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, was die AfD gerade hier vergessen hat, bei diesem Vortrag deutlich zu machen, ist zum einen, dass sie keine Lösung zur Frage der zukünftigen Energiegewinnung anbietet – keine Lösung.
(Unruhe AfD)
Und wenn es bei der AfD bleiben sollte – so wie es gerade die Kollegin deutlich gemacht hat –, müssen wir ja zumindest denken, Sie möchten Windkraft-Offshore, also Offshore oben an der Küste. Das bedeutet aber, weitere Leitungen durch Thüringen, aber gegen diesen Netzausbau sind Sie ja auch. Das heißt, alle Ihre Argumentationen haben immer den Zirkelschluss: Bei uns bitte keine Veränderungen. Aber das heißt zum anderen auch, das Licht auszumachen. Und ob das die Zukunft Thüringens ist – und der Bevölkerung und der Menschen, die hier hart arbeiten –, das ist die Frage. Die SPD zumindest wird sich nach wie vor dafür einsetzen, dass es in allererster Linie einen preisstabilen Strom gibt, günstigen Strom,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das zeigt ja
die Preisentwicklung beim Strom gerade!) und der ist technisch und auch preislich vor Ort zu erzeugen. Deswegen ist für uns auch die Windkraft eines der zentralen Elemente der Energiewende. Herr Gottweiss, Sie haben von Grundskepsis dem Gesetzentwurf gegenüber gesprochen. Ich muss Ihnen offen gestehen, das enttäuscht mich ein wenig, denn dass Sie Grundskepsis gegenüber der Windkraft haben und Grundskepsis gegenüber der Frage der Energiewende, das haben Sie in den fachlichen Diskussionen immer versucht zu verneinen. Dass wir Skepsis gegenüber der eigentlichen politischen Verfolgung von Zielen haben, das kann ich Ihnen zugestehen. Aber wir haben uns hier über eine grundsätzliche Frage geeinigt – und das vor einem Jahr – und auf die möchte ich noch mal sehr deutlich zurückkommen: Wir wollen ein Windenergiebeteiligungsgesetz, um den Menschen vor Ort ein Versprechen einzulösen, nämlich dass da, wo Strom erzeugt wird, auch die Menschen etwas davon haben. Deswegen ist dieses Gesetz ein relativ einfaches, aber sehr klares Gesetz ohne Schnörkel und irgendwelche Fragestellungen drum herum, wo wir Windbetreiber, wo wir Gemeinden in endlos lange Verhandlungen ziehen. Sondern das Windenergiebeteiligungsgesetz gibt sehr klar den Gemeinden und den Bürgern vor Ort ein Recht, und dieses Recht wird ab dem ersten Tag umgesetzt, wo eine Windenergieanlage Strom erzeugt und damit Geld verdient. Ich glaube, das ist der zentrale Punkt, der bringt Thüringen nach vorn und deswegen werbe ich sehr für diesen Gesetzentwurf. Spürbar stärker bewegte Luft – das ist Wind. Und im Kern verfolgt das Windenergiebeteiligungsgesetz genau diesen Ansatz. Wenn sich etwas bewegt, muss es sich auch spürbar auswirken. Das erhöht die Bereitschaft, Veränderungen in der nächsten Umgebung mitzugestalten, und um Gestaltung geht es uns. Uns geht es darum, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten können. Das erhöht die Wertschöpfung vor Ort und steigert den Ausbau durch die direkte Nutzung in der Region. Der Ausbau der Windkraft in Thüringen stoppt derzeit. Nicht, weil die Betreiber finanziell belastet werden, vielmehr fehlt es an planungsrechtlich zulässigen und windhöffigen Flächen im Land, und das trotz der erheblichen Abhängigkeit von Energieimporten und der damit importierten hohen Preise. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD und auch Herr Gottweiss, das ist doch im Kern das Grundproblem: Sie machen hier in Ihren Reden immer nicht deutlich, dass Thüringen keine Insel ist, schon gar nicht bei der Frage von Strom, dass wir über Jahrzehnte auf hohe Energieimporte angewiesen sind
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist doch völliger Unsinn!) und mit den erneuerbaren Energien erstmalig die Chance haben, unseren Bedarf in viel größerem Umfang durch selbst erzeugte Energie zu decken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das glauben Sie doch selbst nicht einmal!) Uns allen ist klar, dass die Energiebedürfnisse in Thüringen nicht ohne Preis zu stillen sind. Dafür ist auch der private Energiebedarf zu hoch. Die Frage, die wir hier im Hohen Haus klären müssen, ist, ob wir uns zu unserer Verantwortung in der Region bekennen. Oder wollen Sie nach dem Vogel-StraußPrinzip den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass sich andere darum kümmern? Das ist doch im Moment die Kernfrage: Kümmern wir uns selbst oder kümmern sich andere? Wir kümmern uns. Am 14. Juli 2022 haben wir als Parlament den Beschluss gefasst, ein Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten. Das Windenergiebeteiligungsgesetz soll einen verlässlichen Rahmen schaffen, der allen Beteiligten Verbindlichkeit, aber auch Handlungsoptionen eröffnet. Zugleich wird mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die notwendige Anpassung der Flächenziele erfolgen, denn um den Bedarf im Land zu decken, brauchen wir gegenüber dem aktuellen Stand in Thüringen fünfmal so viel Fläche für die Windkraft. Apropos Fläche: Würden wir diese Leistung durch die Installation von Photovoltaik allein abdecken wollen, bräuchten wir mindestens fünfzigmal so viel Fläche.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Hört, hört!) Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen vor Ort mehr ermöglichen, beispielsweise durch den Ausbau von Wärmenetzen in den Standortgemeinden. Auch die vergünstigte Abgabe von Windstrom an die Menschen im nahen Umkreis zum Lokalstromtarif oder die direkte Stromlieferung an lokale Unternehmen sind Optionen, die gewählt werden können. Dass dies möglich ist, zeigen andere Bundesländer. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vor gut einem Jahr über die rechtliche Zulässigkeit Klarheit geschaffen. Ich will den Senat an einer Stelle noch einmal zitieren: „Das Gesetz kann als Modell für vergleichbare Regelungen zur Sicherung einer akzeptanzsteigernden bürgerschaftlichen und kommunalen Beteiligung am Ausbau der Windenergie dienen.“ In diesem Sinne werbe ich als Vertreter der SPD-Fraktion um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Umweltausschuss, um dort nach einer gründlichen Anhörung über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und ein herzliches Willkommen an die neuen Besucherinnen auf der Tribüne. Damit Sie der Debatte besser folgen können: Wir befinden uns in Tagesordnungspunkt 8 und reden über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Besucher und Besucherinnen auf der Tribüne, es ist sehr schön, dass Sie der Debatte beiwohnen – es geht um Windkraft. Bevor ich auf den eigentlichen Part komme – und wir haben das ja schon einmal ausgetauscht, wir werden heute hoffentlich mal dazu kommen, leider nie im Zwiegespräch –, müssen wir doch erst einmal über die Sinnhaftigkeit eines weiteren Ausbaus von Windkraft in Thüringen diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Nein!) Es gibt genug Experten, die unsere Auffassung unterstützen, dass ohne weiteren Ausbau von Speichern, auch wahrscheinlich die Erfindung von Speichern und einem Netzausbau, neue Windkraftanlagen keinen Sinn machen. Vielleicht können Sie, wenn wenig Sonne und viel Wind ist, natürlich Strom liefern und Energie liefern, aber ob es die Gesamtbilanzen zum Positiven verändert, den Beweis hat noch niemand erbracht. Wir haben schon einmal kurz ausgetauscht, was der Primärenergiebedarf von Thüringen ist – das sind 61 Terawattstunden –, und den können wir nur bilanziell, aber nicht tatsächlich verbessern. Wir werden auf Jahre importieren müssen. Deshalb nochmals: Erklären Sie uns die Sinnhaftigkeit des Ausbaus von Windkraftanlagen! In dem Gesetz steht wieder der Bezug auf die fiktive Strommenge. Lösen Sie auch das Problem dieses sogenannten Geisterstroms – die Vorredner haben es gesagt. Letztes Jahr hat die Gesamtheit dafür 800 Millionen Euro aufgewendet, dass Windkraftbetreiber 800 Millionen Euro für sich nicht drehende Windkraftanlagen bekommen. Jeder, der durch das Land fährt – das wird Ihnen auch passieren –, sieht die stehenden Windräder. All das müssen wir vorher lösen, bevor wir eines machen, tatsächlich die Bürger jetzt aufzufordern, sich durch finanzielle Anreize vielleicht von der eigentlichen Frage ablenken zu lassen, nämlich, ob es oder ob es keinen Sinn macht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die Frage ist längst geklärt!) Was Sie alle gesagt haben, ja, Sie fragen wahrscheinlich nur in den Städten. Café Mehlhose wird das wahrscheinlich so sehen, dass man sagen kann, Windkraft ist eine tolle Sache. Aber dann fahren Sie mal mit uns durch das Land
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Mit
Ihnen nicht!) und fragen Sie dort die Leute nach der Akzeptanz für Windkraft. Sie können die Zahlen ableiten, wo Sie wollen, aber auf dem Land haben wir über 80 Bürgerinitiativen kontra Windkraft. Vielleicht sind die nicht im Recht – ich unterstütze sehr, dass wir im Recht sind –, aber es ist erst mal eine signifikante Meinung, die Sie hier niederprügeln und ignorieren wollen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir können keine Gesamtbilanz der Zustimmung für Windkraft machen, wir müssen sie da einholen, wo sie stattfindet. Und wenn Sie jetzt den Eindruck erwecken, ja, wir kaufen euch eure Zustimmung ab, haben schon viele Leute für Geld ziemlichen Unsinn gekauft, das macht es nicht besser, und der Eindruck ist genau der, der entsteht.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Da können Sie lachen, hören Sie lieber zu. Es gibt eine Studie zu der Situation in MecklenburgVorpommern. Die wird Ihnen bekannt sein. Seit 2016 gibt es ein ähnliches Gesetz in MecklenburgVorpommern über diese Bürgerbeteiligung. In der Zusammenfassung wird hier gesagt: Es ist nicht zur kurzfristigen Akzeptanzschaffung auf lokaler Ebene geeignet. Insofern mögen Sie Ihrem eigenen Fetisch der Windkraft hier einen weiteren Versuch hinzufügen, ihn über unser Land zu bringen, aber Sinnhaftigkeit ist das nicht. Und wenn Sie uns dann allen vorwerfen, wir hätten keine Ideen für erneuerbare Energien – ja, doch, Kollege Bergner wird nicht müde, von Wasserkraft zu reden. Wir reden vom sinnvollen Einsatz von Biomasse. Wir reden von integrierten Systemen. Windkraft macht ja an Stellen durchaus auch Sinn. Aber was ist denn die Realität, wenn ich draußen auch mit Leuten rede, die in erneuerbare Energien investiert haben? Wie viele Dächer vollgepflastert mit Photovoltaikanlagen werden von der TEN zurzeit nicht angeschlossen oder erfahren so viele Abschaltungen im Jahr 2023 wie noch nie zuvor? Wer erklärt den Bürgern da draußen, das ist kein tiefes, fundiertes Wissen, dass am letzten Sonntag bei zugegebenermaßen tollem Sonnenschein, aber auch sehr viel Wind, dass an der Börse – und Herr Minister, nehmen Sie mal die Hände weg und erklären Sie es mir gleich, wie wollen Sie denn den Leuten erklären – sie dann 50 Cent an dem Sonntag um 15.00 Uhr mitbringen müssen, wenn sie Strom produziert haben?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
ist eben Kapitalismus!) Dann steht der Vorwurf im Raum, dass die Energiewende so nicht funktionieren kann. Dann erklären Sie uns doch mal, wie sie denn funktionieren soll bei diesen Tatbeständen, die wir einfach zu beobachten haben! Das ist nicht das einzige Mal, dass wir negative Börsenpreise haben. Das zieht sich fort und fort.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ja, da gibt es gemischte Einkaufspreise!)
(Unruhe im Hause)
Es gibt keine gemischten Einkaufspreise, der Börsenpreis ist der tatsächlich festgestellte Preis des Überschusses in dem Moment, und den nimmt Ihnen keiner ab. Bei der Strompreisbildung, da gibt es gemischte Einkaufspreise, aber da sollten wir endlich mal an eines drangehen, was wir seit Jahren versprechen – ich kann lauter brüllen, ich habe das Mikro –, dass dieses Merit-Order-Prinzip vernünftig restrukturiert wird.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Bleiben Sie
doch mal bei der Sache!) Aber da haben Sie ja was dagegen, weil die größten Besitzer von Windparks und Solaranlagen vielleicht ein grünes Parteibuch haben.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das sollen
wir hier in Thüringen machen? Das ist doch Quatsch!) Das ist doch keine Lösung im Sinne der Bürger. Wir monieren, dass das eine Inflation ist, die auch über Energiepreise getrieben wird.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Danke schön. Ich weise noch mal darauf hin, dass Grundhöflichkeiten auch in den Reden angebracht sind. Ich glaube, wir müssen Regierungsmitglieder nicht auffordern, ihr Handy wegzulegen, um zuzuhören. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, regionale Wertschöpfung in Thüringen fördern, die Kommunen stärken und eine Politik, von der Bürgerinnen merken, dass sie ihre persönliche Lebenssituation ganz konkret verbessert – in der Politik sind dies häufig genannte Ziele. Heute haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Versprechen einlöst. Thüringen ist damit Vorreiter, wie wir Menschen an einer dezentralen Energiewende beteiligen können. Bisher war es tatsächlich so, dass Menschen im direkten Umfeld einer Windenergieanlage selten etwas davon hatten. Allzu häufig beschränkte sich die finanzielle Teilhabe vor Ort allein auf die Pachteinnahmen der Grundstückseigentümerinnen. Viele Umfragen und Studien zeigen, dass die Akzeptanz der Windenergie auch unter diesem finanziellen Teilhabedefizit leidet. Auf freiwilliger Basis wurde manchmal die Erlösbeteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden gezahlt. Mit dem Siegel „[...] faire Windenergie“ hat Thüringen hier schon früh versucht, die Vorhabenträger freiwillig zur Beteiligung zu bringen. Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz gehen wir nun einen Schritt weiter und machen die finanzielle Beteiligung der umliegenden Gemeinden und auch direkt der Anwohnerinnen verpflichtend. Thüringen ist nicht das erste Bundesland, das ein Beteiligungsgesetz einführt. Deshalb konnten wir uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs an den Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientieren. Für die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes hat dies den Vorteil, dass die administrativen Aufwände stark minimiert werden konnten. Es ist ein sehr bürokratiearmes Gesetz, das die wesentlichen Regelungen in wenigen Paragrafen übersichtlich zusammenfasst. Sehr geehrte Damen und Herren, überall dort, wo Menschen an der Energiewende selbst beteiligt sind, treiben sie den Umstieg auf Erneuerbare voran. Das sind zum Beispiel die Eigenheimbesitzerinnen, die mit der Solaranlage auf dem Dach ganz konkret ihre Stromrechnung reduzieren. Das sind auch Menschen, die sich in einer Bürgerenergiegenossenschaft engagieren. Schon mit Anteilen ab 50 Euro ist es übrigens bei manchen möglich, Genossenschaftsmitglied zu werden, und ich kann das jedem nur empfehlen. Aus dieser Erfahrung heraus war es uns besonders wichtig, dass Bürgerinnen ganz direkt an dem Gewinn einer Windenergieanlage beteiligt werden. Mit unserem Gesetzentwurf erhalten alle Anwohnerinnen im Umkreis von 2,5 Kilometern zukünftig insgesamt 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Das klingt erst mal nicht nach viel, bedeutet aber bei einer modernen Windenergieanlage mit 6 Megawatt und 2.300 Volllaststunden 13.800 Euro pro Windrad. Dieses Geld werden die Bürgerinnen in Form von Strompreiserlösgutschriften oder einem Sparprodukt künftig direkt auf ihrem Sparkonto spüren. Im Standardbeteiligungsmodell erhalten die Gemeinden außerdem 0,2 Cent. Dieses Geld können sie zum Beispiel für die Sanierung von Straßen, für die Reduzierung der Energiekosten in gemeindlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder auch für die Förderung von kommunalen und kulturellen Veranstaltungen nutzen. Beim durchschnittlichen neuen Windpark mit acht Anlagen kommen hier pro Jahr immerhin 220.000 Euro zusammen. Ich bin mir sicher, dass die Bürgermeisterinnen gerade von den kleinen Gemeinden sehr gut wissen, wo sie diese Mittel vor Ort gewinnbringend einsetzen können. Der Ausbau der Erneuerbaren stärkt den Wirtschaftsstandort Thüringen. Gerade in den letzten beiden Jahren haben viele Unternehmen Interesse angemeldet, ihren Strom direkt mit Windenergie kostengünstig zu produzieren. Die Glasindustrie oder der TRIDELTA CAMPUS ist hier nur ein Beispiel. Weniger Gegenwind bei der Planung solcher Anlagen bedeutet weniger Verzögerungen durch Klagen oder rechtliche Einwände. Daher hoffen wir, dass das Windenergiebeteiligungsgesetz auch einen Beitrag dazu leistet, die immer noch zu langen Genehmigungsprozesse in Thüringen zu beschleunigen. Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass den Kommunen Wahlfreiheit gegeben wird und sie die Möglichkeit haben, auch andere Beteiligungsmodelle zu verlangen. So ist im Gesetzentwurf beispielsweise in § 6 ein Lokalstromtarif als eine Option festgehalten. Nach einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land aus dem Jahr 2022 werden vergünstigte Stromtarife von den Befragten als das wichtigste Modell für die finanzielle Teilhabe genannt. Dieses Modell wird auch vielerorts von Anlagenbetreibern auf freiwilliger Basis angeboten und kommt bei uns in Thüringen über das Siegel „[...] faire Windenergie“ zur Anwendung. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Win-Win-Gesetz für Thüringen. Klima und Bür gerinnen profitieren ganz konkret: das Klima, weil wir damit die Akzeptanz für den Ausbau der Wind energie steigern und damit hoffentlich die Genehmi gungsprozesse beschleunigen können, die Men schen, weil sie ganz konkret jedes Windrad, das sich bei ihnen dreht, in ihrem Geldbeutel spüren oder günstige Stromtarife oder ein erneuerbares Wärmenetz erhalten werden. Nur 100 Prozent er neuerbare Energien machen uns und die Wirtschaft unabhängig, garantieren kostengünstige Energie und sorgen für Klimagerechtigkeit. Wir wol len mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag leis ten und ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will jetzt nur noch mal auf Kollege Kemmerich antworten, auch wenn er sich gerade im Gespräch mit Herrn Montag befindet. Ihr Vorsitzender Herr Lindner hat mal gesagt, erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien. Insofern muss man Sie in Thüringen häufig daran erinnern. Aber Herr Lindner hat wirklich manchmal, wenn auch sehr selten, gute Momente wie vor Kurzem bei seiner Wahlempfehlung für Die Linke. Das fanden wir natürlich sehr gut.
(Heiterkeit Gruppe der FDP)
Herr Kemmerich, Sie haben ja richtig Kapitalismuskritik geübt, und da sind wir quasi einer Meinung, denn wir sind auch der Meinung, dass Strom nicht an die Börse gehört, so wie auch alle anderen Dinge der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht per Spekulation an die Börse gehören.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das Gesetz, das wir hier in der ersten Lesung gerade behandeln, wird dazu führen, dass der Profit der Windkraftanlagen, die jetzt gebaut werden, an die Menschen hier vor Ort geht.
(Unruhe im Hause)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Herr Gleichmann, einen kleinen Moment. Ich würde um ein bisschen mehr Ruhe bitten, damit man Herrn Gleichmann auch versteht, wenn er hier vorn redet.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Verstehen
kann man ihn nicht, nur hören!) Herr Möller, Sie müssen das nicht kommentieren.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich darf aber!)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Zum Beitrag der Kollegin von der AfD will ich gar nichts sagen, außer dass die FDP – wie auch die AfD – gemeinsam hier deutlich gemacht hat, dass sie keine dezentrale Energieversorgung möchte. Sie möchten weiterhin eine Abhängigkeit von wenigen Großkonzernen erreichen, deren Profit dann nur Wenigen zugutekommt,
(Beifall DIE LINKE)
und nicht wie unser Gesetz, das wir vorgelegt haben, allen Menschen die Chance gibt – und vor allem den Menschen im ländlichen Raum die Chance gibt –, von der hier produzierten Ware Strom zu profitieren. Und das macht dann doch nachdenklich. Aber das fußt wie alles, was bei der AfD inhaltlich kommt – es ist erstaunlich, die Wahlergebnisse sind es ja glücklicherweise noch nicht, aber die Umfrageergebnisse.
(Unruhe AfD)
Man muss schon sagen, dass die Menschen, die Sie wählen, dann wirklich aufwachen und sehen werden, dass Ihre Politik nur Wenigen zugutekommt, nämlich den reichen Menschen, die sich viel leisten können, die nicht im ländlichen Raum leben. Das, was Sie sagen, stimmt meistens nicht mit dem, was Sie tun, überein. Es wundert mich, dass das bei der FDP hier heute in dem Redebeitrag von Herrn Kemmerich das Gleiche war. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Vielen Dank. Herr Aust, wollten Sie eine Zwischenfrage stellen?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nein, aber dan-
ke, dass Sie fragen!) Es war nämlich nicht ganz ersichtlich, warum Sie da stehen. Gut, das war keine Zwischenfrage, das halten wir so fest. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann erhält Minister Stengele für die Landesregierung das Wort.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich kann, will und werde mich heute kurzhalten. Das ist ein guter Tag. Ich freue mich, dass wir die Formulierungshilfe jetzt ins Parlament eingebracht haben und Sie sich jetzt mit dem Vorschlag zu einem Windkraftbeteiligungsgesetz beschäftigen werden und in hoffentlich produktiven Beratungen zu einem insgesamt guten Ergebnis kommen. Ich freue mich deshalb besonders, weil es vollkommen klar ist, dass Akzeptanz mit Teilhabe zu tun hat und das ausreichende Akzeptanz zu Beschleunigung führt. Diese Zusammenhänge sind längst untersucht. Mir war vollkommen klar: Wenn man eine Windkraftanlage sieht und die Kommunen und die Bürger haben nichts davon, dann ist Akzeptanz nicht so leicht zu erzielen. Wenn sie aber daran verdienen, wenn sie sagen, das finanziert in unserer Kommune den Kindergarten oder den Strom, den wir günstiger kriegen, oder was immer damit gemacht wird, dann wird es die Akzeptanz steigern. Es gibt im Moment – Herr Kemmerich hat es erwähnt – viele Bürgerinitiativen gegen die Windkraft. Ich bin ganz davon überzeugt, dass sich das bald erledigen wird. Die Formulierung „Niederprügeln von Bürgerinitiativen“ würde ich allerdings nicht benutzen wollen, Herr Kemmerich.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Haben Sie mit denen mal geredet?) Allerdings. – In unseren vielen Gesprächen mit Windkraftbetreibern wurde sehr deutlich, und das war Zeit lang auch eine Sorge, ob es dann für die Windkraftbetreiber noch interessant und lukrativ ist, wenn sie jetzt diese Abgaben abführen müssen. Es gibt die eindeutige Antwort, dass alle mit der Auflegung dieses Gesetzes sehr zufrieden sind, weil auch sie wissen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung zu dieser Beschleunigung führt. Wir haben im Ministerium auch eine AG Beschleunigung. Die Genehmigungen sollen natürlich insgesamt schneller werden, aber dieses Gesetz wird dazu beitragen. Herr Gottweiss, nur eine Sache, weil Sie vorhin bei dieser Formulierung von einem Ziel von 1,8 oder 2,2 Prozent das Wort „Ziel“ infrage gestellt haben; Sie haben es durch „Belastung“ ersetzen wollen. Das halte ich nicht für besonders zielführend. Ich würde es eher als Chance sehen, denn inzwischen ist klar, dass die Bereitstellung von erneuerbarer Energie eine Standortbedingung geworden ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn man sieht, wie sich Schleswig-Holstein entwickelt hat, welche ungeheure Wertschöpfung dort durch erneuerbare Energien stattgefunden hat, wie viele Industrieansiedlungen es gibt und wie hoch die Zufriedenheit mit den erneuerbaren Energien in einem vollkommen ländlich geprägten Bundesland ist, dann kann man das gern als Blaupause für Thüringen nutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Wirtschaft verlangt nach der Windkraft. Die Bürger werden sie akzeptieren. Wir kommen beim Solar ganz gut voran und wenn wir jetzt noch diesen ganzen Bereich „Energy Sharing“ aufgreifen, wo wir hoffen, dass die Bundesregierung auch da bald etwas vorlegen wird, glaube ich, können wir gut vorankommen. Ich wünsche also gute Beratungen zu dem Gesetz und dass es nach der Struck‘schen Formel möglicherweise noch verbessert werden kann. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt Ausschussüberweisungen wahrgenommen, einmal an den Umwelt- und Energieausschuss. Gibt es weitere Ausschüsse, an die das Gesetz überwiesen werden soll? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz an den Ausschuss überwiesen. Wir können Tagesordnungspunkt 8 an dieser Stelle schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7785 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7786 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf erhält Abgeordneter Schard – außer er möchte nicht. Ist das ein Ja oder Nein?
(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Keine Einbringung!)
Okay, gut, keine Einbringung zum Gesetzentwurf. Dann gehen wir direkt in die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Schard für die Fraktion der CDU das Wort.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, Sie haben es schon gehört: Es geht um ein Gesetz, das die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Minister festlegen soll. Unser Entwurf hat auch einen Gesetzesvorschlag zum Inhalt, der eigentlich unter dem Aspekt des vernünftigen und verantwortungsvollen Regierungshandelns nicht geregelt werden müsste, sondern es sich vielmehr um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte. Es sollte an sich auch Konsens sein, Ministerpositionen nur mit den dafür geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen. Die Welt um uns herum ist insgesamt kompliziert und auch komplexer geworden. Das gilt natürlich auch für die Politik und das Regierungshandwerk. Mehr denn je sind gerade in schwierigen Zeiten politische Führungskraft, Überzeugungskraft und natürlich auch Vertrauen in politisches Handeln gefragt. Es sollte ebenso unstrittig sein, dass Minister und Ministerinnen über ein gewisses Handwerkszeug verfügen müssen, um unseren Freistaat effektiv und bestens regieren zu können. Dabei sollten sich die Anforderungen an den Minister natürlich auch an den jeweiligen Anforderungen orientieren, die das Ministeramt mit sich bringt. Wir beschreiben mit unseren vorgelegten Regelungen Neuland, da es bisher diese spezifischen Anforderungen an die Kompetenzen von Ministern nicht gibt. Aber noch mal: Die Welt hat sich verändert, Anforderungen haben sich verändert und mir scheint, als gäbe es zunehmend einen Trend, immer weniger Wert auf Eignung und Befähigung zu legen, was am Ende fatale Auswirkungen nach sich zieht.
(Beifall CDU)
Aus diesem Grund steht unser Gesetzentwurf auch für gutes Regieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der
steht für Populismus, der Gesetzentwurf!) Minister als Teil der Regierung stehen großen Häusern, großen Verwaltungseinheiten vor. Die Aufgaben von Ministerinnen und Ministern sind komplex, die Verantwortung für Millionenbudgets und natürlich auch Hunderte Mitarbeiter ist hoch. Es handelt sich in allen Belangen um einen Spitzenjob, der vielerlei Eigenschaften und Erfahrungen erfordert. Sicher ist die Tätigkeit als Minister – das ist klar – kein Beruf, den man erlernen oder studieren kann, und ich füge hinzu, dass das meine Fraktion auch nicht will. Aber es kommt dennoch auf Persönlichkeiten an, die durch Erfahrungen und durch Anforderungen geprägt wurden, um den typischen Ansprüchen, die an der Spitze eines Ministeriums an den jeweiligen Amtsinhaber gestellt werden, dann auch gerecht werden zu können. Teile der Tätigkeiten eines Ministers ähneln den Topjobs der Wirtschaft und ebenso der Verwaltung und dennoch wird in diesen Bereichen kaum jemand auf die Idee kommen, diese Jobs in den Chefsesseln an Leute zu vergeben, die an anderer Stelle nicht gezeigt haben, dass sie sich durchsetzen können, dass sie sich durch eine Ausbildung oder ein Studium kämpfen können und die notwendige Erfahrung dafür gesammelt haben. Und all das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat natürlich Gründe. Denn es geht in allererster Linie um die Bewältigung von komplexen Aufgaben, für die man regelmäßig auch ein Rüstzeug benötigt. Bei Entscheidungen mit Folgen für ein ganzes Bundesland und für die gesamte Bevölkerung eines Bundeslandes ist das natürlich auch nicht anders. Und ja, jede noch so gute Ausbildung bietet nicht unbedingt die Gewähr dafür, dass man den Anforderungen, die an das Ministeramt gestellt werden, auch gerecht wird. Aber Erfahrungen und ein Beruf bieten eine weitaus vielversprechendere Grundlage dafür, mit den Anforderungen mindestens zurechtzukommen oder besser, diese Aufgaben ausfüllen zu können. Lediglich ein Parteibuch, egal welcher Couleur, oder die ideologische Nähe zu einer Partei sind jedenfalls keine ausreichende Qualifikation dafür, ein komplexes Haus wie ein Ministerium im Interesse der Bevölkerung führen zu können.
(Beifall CDU)
Das Schicksal eines Bundeslandes mit seinen Millionen Menschen eignet sich auch nicht dafür, zum experimentellen Rahmen oder zum Versuchsobjekt zu werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Kein Landtag hat solche Regelungen!) Meine Damen und Herren, auch wenn es manchem so vorkommt: Das Regieren eines Landes ist kein Spiel, in dem das Glück oder der Zufall regiert. Ob in großen oder kleinen Unternehmen, in großen oder kleinen Verwaltungen, überall wird zuerst auf Eignung, Ausbildung und Erfahrung geschaut, und das hat gute Gründe, denn es geht auch darum, den Aufgaben gewachsen zu sein. Wir hatten gestern den parlamentarischen Abend mit dem Handwerk und da ist viel über Ausbildung, über Eignung geredet worden. Das sollte natürlich auch in der Politik eine entsprechende Rolle spielen, da darf sich die Politik nicht herausnehmen.
(Beifall CDU)
Eine fundierte Ausbildung macht zudem auch unabhängig. Schließlich sind Regierungspositionen, Ministerpositionen auf Zeit verliehen und auch Minister sollten in der Lage sein, in einen Beruf zurückkehren zu können. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man auch einen Beruf erlernt hat.
(Beifall CDU, AfD)
Schließlich geht es auch darum, sich innerhalb eines Ministeriums durchsetzen zu können und nicht nur mit der Kraft der Autorität dieses Amtes akzeptiert zu sein. Ohne die Möglichkeit eigener Reflektionen wäre auch die Beeinflussbarkeit besonders hoch. Und von Ministern, meine Damen und Herren, werden Meinungen verlangt, sie sind nicht nur ausführendes Organ eines Apparats, sondern sie sind auch hauptsächlich Impulsgeber in dem jeweiligen Ministerium. Was sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon halten, wenn jeder Mitarbeiter mitunter besser qualifiziert wäre als der Chef. Es geht um Akzeptanz nach innen, aber nicht nur nach innen, es geht auch um Akzeptanz und Vertrauen nach außen – in das Land, in die Bevölkerung. Wem vertrauen die Menschen denn mehr? Sicherlich denjenigen, denen man aufgrund ihrer Erfahrungen, ihrer Eignungen auch etwas zutraut. Wenn bei der Bevölkerung der Eindruck vorherrscht, dass es reicht, lediglich zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, identifiziert sich niemand mehr mit den politischen Entscheidungen des Ministeriums. Die Folgen sind unweigerlich Vertrauensverlust und Misstrauen und schließlich Politikverdrossenheit, die in der heutigen Zeit immer wieder stark und von allen Seiten beklagt wird.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Stichwort: Maskendeals!) Meine Damen und Herren, Herr Schubert, allein mit Gesinnung lässt sich ein Land nicht regieren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das will doch auch überhaupt keiner!) Was soll man den Menschen erzählen, die durch ihre Ausbildung oder ihr Studium bewiesen haben, sich Herausforderungen stellen zu können, und sich zwingend für ihre Karriere qualifizieren mussten? Das Leistungsprinzip ist der Schlüssel für Erfolg und Fortschritt, und das gilt auch für das politische Spitzenamt eines Ministers. Wir erwarten, dass für Minister in Thüringen im Ansatz vergleichbare Voraussetzungen gelten wie für die Bevölkerung natürlich auch, denn Minister sind Teile dieser Gesellschaft, für die zumindest solche Basisregeln ebenso gelten sollten. Schließlich ist auch die Frage zu stellen, was der Steuerzahler denken soll, der seine Steuern für gute Regierungsleistungen entrichtet und natürlich auch erwartet, dass ein Ministerium kompetent geführt wird und Entscheidungen souverän getroffen werden, der aber befürchten muss, dass diese Grundprinzipien vollkommen außen vor gelassen werden und die wirklich ansehnlichen monatlichen Gehaltsansprüche, Übergangsgelder und Pensionen nicht an adäquate Eignung gekoppelt sind. Dabei geht es nicht nur um die schon angesprochene Politikverdrossenheit, nein, es geht auch um Gerechtigkeit. Wenn es hier ein Störgefühl gibt, ist der Vertrauensverlust in politisches Handeln vorprogrammiert, was wiederum fatale Folgen hat.
(Beifall CDU)
Wer als Minister zwangsläufig und zu Recht von seinen Mitarbeitern Qualifikation und Eignung verlangt, kann bei diesen Anforderungen doch nicht komplett außen vor bleiben, auch wenn es sich natürlich hier um ein politisches Amt handelt. Meine Damen und Herren, über Generationen hinweg hielten Eltern ihre Kinder dazu an, sich anzustrengen und Abschlüsse zu erzielen. Gerade die Politik hat eine Vorbildwirkung, lebt angesichts der auch aktuellen Diskussionen um die Einstellungsmissstände hier in Thüringen aber komplett etwas anderes vor. Politik sollte mit gutem Beispiel vorangehen und nicht ständig den Eindruck erwecken, dass Leistung und Befähigung nicht zählen oder für Politiker ständig privilegierende Sonderregelungen gelten würden. Fragen Sie auch gern mal die Menschen hier im Land, ob sie Minister mit oder ohne Abschluss bevorzugen würden bzw. mehr akzeptieren würden. Ich denke, die Antwort darauf können wir uns alle nicht nur vorstellen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch eine Suggestivfrage!) Aus diesen Gründen haben wir diesen Gesetzesvorschlag eingebracht, wonach Minister nur werden kann, wer einen Mastergrad nachweisen kann oder ein gleichwertiges Hochschulstudium abgeschlossen hat
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder?)
oder einen Bachelor oder ein gleichwertiges Hochschulstudium abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kann
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
ist eine Akademisierung des Ministeramts!) oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und ebenso eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kann
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Als
Elektronikfacharbeiter?) – wunderbar – und sich natürlich in allen drei Alternativen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennt.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieser letzte Punkt sollte selbstverständlich sein, wenn man als Teil einer Regierung an der Spitze eines freiheitlich-demokratischen Bundeslandes stehen will. Ich teile die vorab medial geäußerten Bedenken des Kollegen Montag nicht – er ist jetzt im Moment leider nicht da –, als er sich meldete und davon ausging, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur auf die letzte Alternative anzuwenden ist – das war zumindest eine Wortmeldung in der TA diese Woche –,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und unser Gesetzesvorschlag bietet dafür auch keinen Anhaltspunkt. Und, Frau Rothe-Beinlich, weil Sie gerade wieder dazwischengeredet haben: Auch Ihre im Vorfeld im gleichen Artikel geäußerten Bedenken kann ich nicht teilen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich erkläre es Ihnen noch mal!) Ja, sicherlich werden Sie das versuchen, aber ich muss Ihnen das ja auch nicht glauben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich muss Ihnen auch nichts glauben!) Wenn sich nämlich dieses Haus an die Umbildung des Kabinetts am Ende des vergangenen Jahres erinnert, dann erinnert man sich vielleicht auch an die geäußerten Feststellungen, dass jeder Koalitionspartner – das ist damals geäußert worden – sein Personal selbst entsendet und der Ministerpräsident in diesem Fall nur Dienstleister sei. Da muss man sich natürlich irgendwann mal entscheiden, ob man dem Ministerpräsidenten das zugesteht oder im Prinzip die Leute dann entsendet und der Ministerpräsident nur akzeptieren muss. Aber von einer De-facto-Einschränkung des Ministerpräsidenten bezüglich seiner Freiheit, wie es geäußert wurde, kann insofern keine Rede sein, denn die Einschränkungen – und das haben wir ja lesen können bzw. ändern wir es noch – geben die Koalitionspartner selbst vor. Letztlich geben auch die Verfassung und die Gesetze den Rahmen vor. Und wenn das durch den Gesetzgeber dann so geregelt wird, wie wir das vorschlagen, dann gelten die geregelten Umstände. Richtig ist letztlich, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen natürlich auch geschaffen werden müssen. Das wollen wir in Artikel 70 Abs. 4 Verfassung des Freistaats Thüringen dann auch so umsetzen, wonach künftig das hier besprochene Gesetz die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Minister regeln soll und die verfassungsrechtliche Grundlage mit Artikel 70 Abs. 4 geschaffen wird.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
Gesetz regelt überhaupt keine persönlichen Voraussetzungen!) Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, wem es ernst mit gutem Regieren in Thüringen ist, der verschließt sich unseren Vorschlägen, unseren Änderungen nicht, auch wenn Sie Ihnen nicht gefallen, Herr Dittes, Sie sind ja gleich dran.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
eine ernsthafte Kritik, da geht es nicht ums Glauben!) Ich lade Sie ein, mit Argumenten – nicht mit Zwischenrufen – im Justizausschuss darüber zu diskutieren und beantrage eine entsprechende Überweisung.
(Beifall CDU)
Lassen Sie es mich am Ende mit Wilhelm Busch sagen, wo es kurz und knapp heißt: „Also lautet ein Beschluß: Daß der Mensch was lernen muss.“
(Beifall CDU)
Dem ist in diesem Zusammenhang nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren, auch nicht im Zusammenhang mit Ministern. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt
wissen wir, was Grundlage war!)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im weiten Rund und vielleicht auch an den Geräten, die CDU-Fraktion, Kollege Schard, bedient weiterhin ihren Aktionismus in Sachen Sonderbericht des Rechnungshofs; weiter ist es an dieser Stelle hier heute nichts.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses nun zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Ministergesetzes, einschließlich der Änderung von Artikel 70 der Thüringer Verfassung. Es sollte sich die Frage gestellt werden, wie sinnvoll so ein Verfahren überhaupt ist und vor allem: Ist diese diskutierte Regelung gesellschaftspolitisch sinnvoll und notwendig? In einem demokratischen Rechtsstaat entsteht jede rechtliche Regelung in einem gesellschaftspolitisch demokratisch organisierten Diskussions- bzw. Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ja!)
Geltendes Recht ist in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat immer – ich betone: immer – ein gesellschaftspolitisches Gestaltungsinstrument. Um es rechtlich an dieser Stelle auf den Punkt zu bringen: Ja, der Landtag als Gesetzgeber, vor allem als Verfassungsgesetzgeber kann für die Besetzung von Funktionen im Verfassungsorgan des Landes bestimmte fachliche und persönliche Eignungsvoraussetzungen festschreiben. So geschehen zum Beispiel vor einiger Zeit bei der Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes und des Artikels 79 der Thüringer Verfassung zur Einführung der Funktion einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Die CDU-Fraktion hat nun die oben genannten zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die fachliche und persönliche Voraussetzungen für die Übernahme von Ministerämtern in das Ministergesetz aufnehmen wollen und dies durch eine Verfassungsänderung absichern. Ist die Diskussion an dieser Stelle vielleicht schon zu Ende? Nein! Denn so einfach ist es an dieser Stelle nun wirklich nicht, rechtlich nicht und vor allem auch gesellschaftspolitisch nicht. Es gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das darauf hinweist, dass der Gesetzgeber ohne Grundgesetzänderung bzw. ohne Verfassungsvorgaben des Landes solche persönlichen und fachlichen Vorgaben für Regierungsmitglieder nicht festschreiben darf.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten für die Besetzung von Ministerämtern bisher keine solchen Vorgaben und auch keine Klausel, dass dies in einem einfachen Gesetz entsprechend geregelt werden darf. Übrigens, in Artikel 79 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes ist das eben anders geregelt. Dort ist geregelt, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen die Personen für Richterfunktionen mitbringen müssen. Die Landesregierung hat nach der Verfassung eine weniger unabhängige Stellung gegenüber dem Parlament als der Verfassungsgerichtshof. Die Landesregierung unterliegt in ihrem Handeln der umfassenden parlamentarischen Kontrolle durch das Hohe Haus, den Thüringer Landtag. Konsequenterweise muss man daher sagen: Wenn solche fachlichen, persönlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber mittels Thüringer Verfassung und eines einfachen Gesetzes für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs rechtlich zulässig sind, dann sind sie auch bei Ministerinnen und Ministern und auch beim Ministerpräsidenten im Übrigen als Mitglieder der Landesregierung rechtlich theoretisch möglich. Falls Sie jetzt anfangen, sich zu freuen, werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, da muss ich Sie leider enttäuschen. Sie freuen sich ein bisschen zu früh,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ken-
nen wir schon!) denn nicht alles, was rechtlich theoretisch als Regelungsmodell möglich ist, ist im konkreten Fall gesellschaftspolitisch und damit rechtlich auch tatsächlich sinnvoll. Die Frage im vorliegenden Fall ist doch auch: Führt die Verrechtlichung der Kriterien zur Bestimmung der Eignung einer Person für ein Ministeramt tatsächlich zur Verbesserung des Personalauswahlverfahrens in der Praxis? In den vorliegenden Gesetzentwürfen verbirgt sich noch eine viel grundsätzlichere gesellschaftspolitische Frage: Welche Kriterien sollen denn über die persönliche und fachliche Eignung für ein Ministeramt entscheiden? Und man muss an dieser Stelle noch grundsätzlicher fragen: Welche Funktionen und Aufgaben hat denn eine Landesregierung und welche Aufgaben haben Ministerämter in den gesellschaftlichen Zusammenhängen und staatsorganisatorischen Strukturen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats? Was bedeutet darauf bezogen, für ein solches Amt persönlich und fachlich geeignet zu sein? Erst wenn diese grundsätzlichen Fragen beantwortet sind, lässt sich auch die Frage danach beantworten, ob eine Verrechtlichung der Auswahlkriterien sinnvollerweise stattfinden sollte. Wir als Linke-Fraktion sind sehr dafür, dass möglichst geeignete und fachlich kompetente Personen die jeweiligen Funktionen übernehmen. Wir sind fest davon überzeugt, dass das in der Vergangenheit grundsätzlich auch so geschehen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Die Vorschläge der CDU-Fraktion lesen sich im Ansatz wie ein allgemeiner Eignungskatalog im Miniformat, denn die genannten Kriterien beschreiben ganz allgemeine Bildungs- und Berufsabschlüsse für die Funktionen und gehen überhaupt nicht auf die Frage der konkreten fachlichen Eignung für das jeweilige Fachressort ein; also sie beschreiben eine Laufbahneignung eigentlich für die Beamtenlaufbahn und nicht für ein Ministeramt in einer bestimmten Funktion eines Ressorts. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass schon das geltende Ministergesetz eine deutliche konzeptionelle Trennung vom klassischen Laufbahnbeamtenrecht vornimmt. § 1 des Thüringer Ministergesetzes bestimmt: „Die Mitglieder der Landesregierung stehen nach Maßgabe der Verfassung und dieses Gesetzes in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land.“ Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Landesregierung ist eben kein normales, nur besser besoldetes Beamtenverhältnis. Das besondere Amtsverhältnis der Ministerinnen und Minister und auch des Ministerpräsidenten hat seine Ursache und Begründung darin, dass eine Landesregierung keine normale Verwaltungsbehörde ist, sondern ein Verfassungsorgan, dessen Aufgabe gesellschaftspolitische Gestaltungsarbeit ist.
(Beifall DIE LINKE)
Die Ministerinnen und Minister stehen zwar als oberste Vorgesetzte den Ministerien und nachgeordneten Behörden vor, in einer Demokratie haben die Mitglieder der Landesregierung aber ganz vorrangig politisch-gestalterische Aufgaben. Sie bilden in ihrer Funktion das Scharnier, womit politische Entscheidungsprozesse – auch Entscheidungen des Landtags im Übrigen – in den Verwaltungsapparat als gesellschaftspolitische Gestalterinnen und Gestalter innerhalb der demokratischen Staatsstruktur übergeleitet werden. Wollte man Ministerinnen und Minister wieder faktisch oder sogar ganz formal durch die Festlegung bestimmter Eignungskriterien in eine Art Beamtenlaufbahn – ich sprach schon davon – zwängen, dann würde man Ministerinnen und Minister in Missachtung demokratischer Prinzipien wieder zu reinen Verwalterinnen und Verwaltern der staatlichen Strukturen und Aufgaben degradieren. Das, glaube ich, wollen auch Sie nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Ministerfunktionen würden nach Ihrem Modell wieder zu dem werden, was Minister im früheren monarchischen Obrigkeitsstaat waren: oberste Verwaltungsbeamte im Staatsapparat. Leute wie Sonnenkönig Ludwig der XIV., aber auch Wilhelm I. und II. von Preußen würden sich freuen. Schon deshalb ist es mit Blick auf das Demokratieprinzip nur konsequent, dass das geltende Ministergesetz die Mitglieder der Landesregierung nicht zu klassischen Beamten macht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) An dieser Stelle aus gegebenem Anlass noch ein Blick auf die Funktion der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Dadurch, dass sie in Vertretung der Ministerinnen und Minister Entscheidungen vornehmen, Schriftstücke unterzeichnen und im Landtagsplenum sprechen, haben sie faktisch die Funktion von Stellvertreterinnen und Stellvertretern in der Ministerfunktion und gleichzeitig als Hausspitze. Rechtlich formal ist ihre Funktion aber als Beamtenfunktion definiert, wenn auch mit Besonderheiten bei der Entlassung; Stichwort hier: politische Beamte. Als stellvertretende Ministerinnen und Minister erfüllen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ebenfalls vorrangig eine gesellschaftspolitische Gestaltungs- und Scharnierfunktion. Um diesen Widerspruch zwischen ihrer tatsächlichen Funktion in den staatlichen Strukturen und ihrer rechtlichen Einsortierung aufzulösen, hatte die Linke bereits in der 5. Wahlperiode in einem Gesetzentwurf die Abschaffung der Kategorie der politischen Beamten vorgeschlagen. Der dazugehörige zweite Linken-Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes sah die Aufnahme der Staatssekretärsfunktion in den Kreis der Mitglieder der Landesregierung vor. Leider fanden im Landtag damals beide Gesetzentwürfe keine Mehrheit. Die CDU-Fraktion war vehement dagegen. Es waren gesellschaftspolitische Antworten der Linke-Fraktion auf Probleme, die die sogenannte Affäre Zimmermann begründete, ein Staatssekretär in der Staatskanzlei der CDUgeführten Landesregierung. Es geht bei den Mitgliedern der Landesregierung um die gesellschaftspolitischen Gestaltungsaufgaben und Funktionen. Sollten dazu Vorgaben wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung mit zweijähriger hauptamtlicher Berufserfahrung festgeschrieben werden? Wobei sich schon die Frage stellt, was „hauptamtlich“ bedeuten soll. Würden nur Vollzeitbeschäftigte mit 40 Wochenstunden zählen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was ist zum Beispiel mit Menschen, die sich nach ihrer Berufsausbildung selbstständig machen? Würden diese Menschen ausgeschlossen werden? Was ist mit Menschen, die schon sehr früh in die Politik gehen und dort inhaltlich, fachlich sehr aktiv sind, aber keine formalen Berufsoder Studienabschlüsse gemacht haben? Sollen diese Menschen trotz tatsächlich vorliegender fachlicher und persönlicher Eignung keine Chance auf eine gesellschaftspolitische Gestaltungsfunktion im Ministeramt haben? Werte CDU-Fraktion, würde man die von Ihnen vorgeschlagenen Eignungskriterien für Ministerinnen und Minister wirklich strikt anwenden, hätte Willy Brandt mit seiner Biografie in Thüringen nie Minister werden können. Und dass Willy Brandt, auch wenn er nicht der CDU angehört hat, sondern der SPD, in seinen Funktionen zum Beispiel als Regierender Bürgermeister in Westberlin oder als Bundeskanzler persönlich wie fachlich dennoch ein sehr kompetenter Amtsinhaber war, müssen auch Sie, glaube ich, als CDU zugeben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dieses Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt exemplarisch: Es gibt auch zahlreiche Menschen ohne formale Bildungs- und Berufsabschlüsse, die dennoch zur Erfüllung von Regierungsaufgaben persönlich und fachlich sehr geeignet sind. Legt man also für Ministerinnen und Minister oder auch für die Ministerpräsidentenfunktion formale Kriterien wie für ein klassisches Berufsbild fest, schließt man gegebenenfalls auch dafür geeignete Menschen von vornherein aus.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dabei ist im Übrigen zu bedenken, dass die gesellschaftspolitischen Gestaltungsaufgaben in einer Landesregierung genau betrachtet überhaupt keinem klassischen Berufsbild entsprechen. Es kann nicht schaden, wenn man auch Erfahrung in Personalführung hat. Doch ebenso wichtig sind ein klares Verständnis gesellschaftlicher Zusammenhänge, Erfahrungen in gesellschaftspolitischer Gestaltungsarbeit, in der Zusammenarbeit mit Menschen bezogen auf inhaltliche Projekte sowie Kommunikationsfähigkeit über den eigenen Kreis hinaus und fachlich-inhaltliche Kompetenzen zu den Themenfeldern, in denen die jeweiligen Ministerinnen und Minister arbeiten. Die kann jemand aber auch besitzen, wenn er bzw. sie darüber keinen normalen, formalen Nachweis besitzt. Das alles spricht gegen eine Verrechtlichung der Auswahlkriterien zur Besetzung von Ministerfunktionen. Wir werden uns als Linke-Fraktion der weiteren Diskussion dieser Thematik in den Ausschüssen trotzdem nicht verweigern und würden der Überweisung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz durchaus zustimmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream, zunächst komme ich erst mal nicht umhin, festzustellen, dass es hier um die Tätigkeit der Minister geht, vier Leute sind anwesend, aber ausgerechnet der Ministerpräsident, der die Minister ernennt, den interessiert die Diskussion scheinbar nicht. Das finde ich mindestens beachtlich, aber auch entlarvend. Interessantes Thema: „Fachliche Voraussetzungen für Minister in Thüringen“. Die CDU will also regeln, was diese Partei jahrzehntelang nicht interessiert hat. Dabei will ich den Text des Gesetzentwurfs überhaupt nicht kritisieren.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Weil
wir vernünftige Leute aufstellen!) Von der grundsätzlichen Ausrichtung her wäre es natürlich schön, wenn der Thüringer Ministerpräsident keine Schauspieler oder völlig fachfremde Sachbearbeiter ohne jegliche belastbare Vorerfahrung aus rein grün-ideologischen Gründen zu Ministern ernennt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist eine so dermaßen Unverschämtheit!) Da würden nicht nur wir uns mehr Fingerspitzengefühl von den politischen Verantwortungsträgern wünschen, aber leider ist das in der jüngsten Kabinettsumbildung anders geschehen. Wer das zu verantworten hat, das weiß mittlerweile außerhalb dieses Raumes ein Großteil der Thüringer. Das hat jeder mitgekommen: die Partei Die Linke als umsetzende Partei und natürlich wieder einmal die Partei der grünen Bildungsverweigerer.
(Beifall AfD)
Klar, es ist wichtig, dass Minister über entsprechendes Wissen verfügen. Und auch den zweiten Teil setze ich voraus, nämlich dass Kandidaten auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Das kann ich aus voller Überzeugung sagen, da wir solche Anforderungen schon seit Langem beispielsweise an unsere Kandidaten für den Landtag stellen. Ohne Berufspraxis ist eine Kandidatur bei der AfD nahezu ausgeschlossen. Schließlich wollen wir hier die Probleme der Menschen im Land lösen. Und wie sollen Leute, die außerhalb der Partei bisher nichts gesehen haben, überhaupt von diesen Problemen wissen? Diese Antwort müssten Sie mal geben.
(Beifall AfD)
Und das zeigt schon im Umkehrschluss, dass die CDU mit dem Entwurf nicht nur den Grünen hier auf linker Seite jede Möglichkeit einer vernünftigen Kabinettsbildung nehmen würde. Um jedoch sicherzustellen, liebe CDU, dass der Entwurf niemals durch diesen Landtag kommt, mussten Sie noch weitergehen. Der AfD in dem Falle kann man die Zustimmung nur dadurch vermiesen, indem man auch den Verfassungsschutz ins Boot holt. Zack, Minister darf nicht mehr werden, wer im Umfeld von Parteien aktiv ist, die vom VS beobachtet werden. Problem gelöst und die AfD kann nicht mehr zustimmen und ganz nebenbei hat man auch noch nicht einen neuen Dammbruch.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Aber
wenn Sie von der Sache überzeugt sind, müssen Sie doch zustimmen! Das ist doch widersinnig!) Herr Voigt, ich erkläre Ihnen gern – das kommt nämlich jetzt als Nächstes, weil Sie es scheinbar nicht begriffen haben –, was es mit dem Verfassungsschutz hier in Thüringen auf sich hat. Jedenfalls mal unabhängig davon: Es funktioniert. Sie vermiesen sich damit die Zustimmung von uns, das war ja Ihr mutmaßlich erklärtes Ziel.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist eine Unterstellung! Sie können doch zustimmen!) Das Problem ist nur, dass Sie es als CDU mit dem Verfassungsrecht mit diesem Gesetz offenbar nicht so genau nehmen und die Verfassungswidrigkeit, die normalerweise allein das Bundesverfassungsgericht feststellen darf, einfach mal vorwegnehmen. Noch viel schlimmer ist, geht es künftig nach der CDU, dann darf der Verfassungsschutz völlig eigenmächtig und nur von der Partei bestimmt, die gerade das Innenministerium führt, festlegen, wer in Thüringen das Recht hat, Minister zu werden und wer nicht. Der Eingriff in das Parteienprivileg, den das darstellt, wiegt sehr schwer.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist doch absurd! Sie waren doch in der Sitzung!) Ja, genau. Deshalb hören Sie doch endlich mal zu, Herr Voigt, vielleicht können Sie noch was lernen.
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dieser Eingriff in das Parteienprivileg, egal was der Minister gestern gesagt hat oder nicht, den die SPD gerade vornimmt, der wird in Sonneberg momentan umgesetzt. Daher frage ich mal einfach in Richtung CDU: Was hat sich geändert? Was hat sich aus Ihrer Sicht in Thüringen ereignet, dass heute mit dem Ministergesetz, dass heute durch dieses Gesetz etwas in Gesetzesform gegossen werden muss, das Sie bis jetzt nicht interessiert hat? Ich will es mal konkret machen. Sie sind in 24 Jahren Regierungsbeteiligung – und davon 19 Jahre im Innenministerium – nie auf die Idee gekommen – korrigieren Sie mich, wenn ich irgendwas übersehen hätte –, so etwas demokratisch Fragwürdiges zu machen, wie es die SPD aktuell in Bezug auf Sonneberg aufführt. Anlass und Grund gab es doch genug, wenn ich mir die jahrelange Beobachtung dieser Linken und dieses Ministerpräsidenten durch den damals CDU-geführten Verfassungsschutz anschaue. Sie hätten das damals genauso machen können, wenn Sie es doch so richtig finden. Damals hat es Sie offensichtlich interessiert und heute wollen Sie die Demokratie – ich übertreibe jetzt mal etwas – in Bezug auf die Ernennung von Ministern schleifen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
15 Jahre her!)
(Beifall AfD)
Ja, 15 Jahre her. Das macht es nicht besser. Sie haben es trotzdem nicht gemacht. Das alles zeigt neben einer gewissen Grundgesetzferne der CDU auch eine beängstigende Ahnungslosigkeit in den Reihen dieser Möchtegernopposition. Ich versuche meine Redezeit daher auch mal dafür zu nutzen, Ihnen, liebe Ahnungslose in der CDU, aufzuzeigen, was den heutigen Verfassungsschutz in Thüringen ausmacht. Als Erstes muss nämlich hier erwähnt werden, dass es sich im Gegensatz zu der Zeit, als Sie im Innenministerium waren, nicht um eine unabhängige und neutral arbeitende Behörde handelt. Nein, der Verfassungsschutz, das Amt für Verfassungsschutz, ist lediglich eine Abteilung, eine einfache Abteilung im Innenministerium, um ja nicht zu weit weg von dem die AfD hassenden SPD-Innenminister zu sein.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das hat was mit dem NSU zu tun!)
(Beifall AfD)
Doch als ob das nicht genug ist, hat man auch noch einen Präsidenten ernannt, der die wirkliche politische Opposition in Thüringen, also die AfD, ebenfalls und intensiv hasst. Weil er das so gut macht, weil er so doll hasst, hat ihn die SPD in der letzten Bundestagswahl sogar als Bundestagskandidaten aufgestellt. Eine der wichtigsten Amtshandlungen als Bundestagskandidat, damals möglicherweise noch in spe, im Jahr der Bundestagswahl war die völlig neutrale Verkündung der Beobachtung seines härtesten politischen Gegners im Bundestagswahlkampf. Na, guck an!
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Er hat doch zu-
rückgezogen!) Ja, trotzdem war er es.
(Beifall AfD)
Sie von der SPD müssen sich daher nun wirklich nicht mehr der Illusion hingeben, dass Ihnen die Neutralität dieses SPD-Verfassungsschutzes außerhalb dieser Mauern im ländlichen Thüringen noch irgendwer abnimmt. Das haben Sie schön versaut.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist doch
völlig absurd!)
(Beifall AfD)
Wem das noch nicht reicht, dem lege ich die Lektüre des letzten VS-Berichts ans Herz. Neben zahlreichen offensichtlichen Fehlern bei Kausalzusammenhängen beinhaltet dieser in den Seiten über die AfD vor allem eines, nämlich bösartige Unterstellungen und Mutmaßungen, die Sie möglicherweise bei der Antifa abgeschrieben haben. Um meine Kritik plakativ zu untermalen, möchte ich gern auf meine Kleine Anfrage 7/4362 hinweisen. Da lässt sich dieser Besserwessi
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Meinen Sie Herrn Höcke?) im Deutschlandfunk interviewen und behauptet völlig faktenfremd und in verleumderischer Absicht in seiner Funktion als Minister und Amtsträger, Umsturzfantasien würden zum Standardrepertoire der Reden der AfD-Abgeordneten hier im Landtag gehören. Ich vermute mal, er wird jetzt irgendwo im stillen Kämmerlein sitzen und mitschreiben, welche Umsturzfantasien ich hier gerade äußere. Dass das Unsinn ist, brauche ich nicht extra zu sagen, weil die meisten die Rede verfolgt haben.
(Beifall AfD)
Also wollte ich natürlich von ihm in Form einer Anfrage wissen, in welchen Reden das denn der Fall gewesen sei, welche Abgeordneten der Minister kritisieren möchte und wann das gewesen ist. Das sind relativ einfache, verständliche Fragen. Die Antwort des Ministers lässt tief blicken. Ich will wenigstens nur kurz zitieren: „Die Programmatik des Thüringer Landesverbandes“ – noch mal: ich habe nach Abgeordneten und Reden gefragt, die er selbst thematisiert hat – „[…] weist eine Vielzahl von Positionen auf“ – bla, bla, bla. „Der von ihm“ – also wieder der Landesverband – „vertretene ethnisch-kulturelle Volksbegriff […]“ – also Sie merken schon, es bezieht sich nur auf den Landesverband. Auf einfachste Fragen, von einem Kindergartenkind im Ernstfall zu beantworten, war er nicht in der Lage, eine Antwort zu geben. Diese angeblichen Umsturzfantasien waren nichts anderes als die bekannten Unterstellungen und ausschließlich bösartigen Interpretationen unserer Programmatik.
(Beifall AfD)
Das darf ein Minister in der Form überhaupt nicht machen und das werden wir in zukünftigen Gerichtsverfahren auch Herrn Minister entsprechend mitteilen. An keiner Stelle antwortet dieser AfDHasser aus dem Innenministerium, welche Reden von Mitgliedern der AfD im Landtag angeblich diese Fantasien enthalten sollen. Genau wie die perfiden Behauptungen im sogenannten Verfassungsschutzbericht war auch der Inhalt dieses Interviews vom Amtsträger lediglich ausgedacht und entbehrt jeglicher faktenbasierten Grundlage. Und diese Ignoranz jeglicher Fakten bestätigt er mir auch noch schriftlich – faszinierender Vorgang.
(Beifall AfD)
Die von mir liebevoll immer mal wieder gewählte Bezeichnung „Besserwessi“ trifft hier wirklich nur sein überhebliches und belehrendes Auftreten in der ostdeutschen Öffentlichkeit. Wenn man in der Geschichte unseres Landes einen passenderen Vergleich der Arbeitsweise dieses Innenministers treffen würde, dann wohl eher mit dem hier auf linker Seite sicherlich immer noch hochverehrten Erich Mielke.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist eine Unverschämtheit von Ihnen!) Und die Presse, insbesondere der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk, nutzt solche Ideologen nur zu gern, wenn man damit der AfD schaden kann. Wir haben das heute erst wieder in der Presse erlebt. Zum Glück durchschauen das die Wähler mittlerweile und zeigen, was sie davon halten, mit den Wahlergebnissen der AfD und den Wahlergebnissen der SPD. Daher danke an alle Wähler und Unterstützer in Thüringen. Also, liebe CDU, wenn hier irgendwer als Minister nicht geeignet ist, dann sollten Sie einfach mal auf die Regierungsbank schauen, da werden Sie nicht nur, aber spätestens beim Innenminister fündig.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: So re-
det ein Polizist über den Innenminister! Erstaunlich!)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mühlmann, Sie erhalten von mir für das Verwenden zweimal des Wortes „Besserwessi“ in Richtung von Innenminister Maier jeweils einen Ordnungsruf.
(Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Das andere war
ein Zitat!) Herr Mühlmann, ich akzeptiere das so nicht, weil Sie schon mehrfach dafür gerügt worden sind, Ordnungsrufe dafür bekommen haben, dass Sie den Begriff verwenden, insbesondere in Bezug auf den Innenminister. Deswegen akzeptiere ich es auch nicht, wenn Sie das in ein Zitat verpacken, weil Sie könnten aus den anderen Plenarsitzungen gelernt haben, dass dieser Begriff hier nicht erwünscht und auch dem Hohen Hause nicht angemessen ist. Deswegen sind es zwei Ordnungsrufe, auch wenn Sie es in ein Zitat gepackt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir fahren in der Redeliste fort und als Nächste erhält Frau Marx von der SPD-Fraktion das Wort.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war jetzt hier wieder ein toller Beitrag. Ich habe leider keine Packung Taschentücher mehr gefunden, die ich eigentlich Herrn Mühlmann mitbringen wollte, weil er jetzt hier wieder die Opferrolle ausgefüllt hat.
(Beifall SPD)
Interessant war, wenn Sie immer über den Verfassungsschutz jammern, dass Sie da so unschuldig verfolgt werden und alles nur parteipolitisch motivierte Hetze gegen Ihren wunderbaren demokratischen Verein ist, dass Sie es immer noch nicht geschafft haben, irgendwie eine Klage einzureichen gegen das, was Sie angeblich für rechtswidrig halten. Warum machen Sie das nicht? Weil Sie offenbar Schiss haben, dass sich die Einschätzung bestätigen könnte, dass Sie sich schon lange nicht mehr auf dem Boden der Verfassung befinden, sondern schon weit, weit, weit, weit rechts abgebogen sind und auch schon hier im Landtag etliche Redeabschnittchen gelaufen sind,
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Weil der
Verfassungsschutz über 100 Leute hat und wir lediglich einige wenige Ehrenamtliche!) wie zum Beispiel, dass Sie die letzte evolutionäre Chance für unser Land wären. Ich habe Ihnen gestern schon mal in einer anderen Debatte erzählt, was das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu gesagt hat, nämlich, wenn Sie sagen, wenn sie nicht durchkommen, dann heißt es nur noch: Helm auf! Das ist zum Beispiel verfassungswidrig. Kommen wir aber mal zum wahren Inhalt dieses Antrags zurück. Es geht darum, ob es sinnvoll wäre, berufliche Voraussetzungen für die Ausübung eines Ministeramtes festzulegen. Dahinter steht die Unterstellung der CDU aus vergangenen Debatten in anderen Zusammenhängen, dass das hier in der derzeitigen Landesregierung nicht der Fall gewesen wäre. Deswegen hat Herr Schard in langen Ausführungen eigentlich immer nur wieder die gleiche Schleife wiederholt: Es wäre doch schön, wenn die Minister etwas Anständiges gelernt hätten. – Ich übersetze es jetzt mal in eine einfache Sprache. Das hört sich auch erst mal supertoll an, aber dann steht die Frage: Was braucht man denn eigentlich noch, was für Minister wollen wir denn eigentlich haben, gäbe es vielleicht noch andere Kriterien? Wir haben ja in der Gesellschaft eine ganze Reihe von Wünschen, die wir an Eigenschaften unserer Minister stellen. Wir wollen, dass Minister auch das politische Programm wiedergeben und verwirklichen können, was die Koalition oder eine Alleinregierung – hatten wir auch schon – beschlossen hat. Wir wollen auch Minister und Ministerinnen, die bestimmte Gruppen von Menschen im Kabinett repräsentieren. Da könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, auch eine Geschlechterquote festzulegen. Es kann aber zum Beispiel auch eine Altersquote geben; ich möchte mal darauf hinweisen, dass die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen mal gefordert hat, dass zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Ministerinnen und Ministern vielleicht unter 35 Jahre alt sein sollte. Und weil Sie immer sagen: „was Anständiges gelernt, bis man Abgeordneter wird“; das wurde auch eben von der AfD gesagt; Wahlen sind frei und geheim und auch kandidieren darf jeder, da gibt es keine Voraussetzungen. Und dann sind auch die Wählerinnen frei in ihrer Entscheidung. Natürlich kommt dann immer das Argument: Ja, die jungen Menschen, die noch keine Ausbildung haben. Aber da sage ich als alte Frau immer: Wir brauchen im Parlament nicht nur Lebenserfahrung, wir brauchen im Parlament auch Lebenserwartung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das könnten zum Beispiel junge Leute abbilden. Deswegen wäre auch hier zum Beispiel, wenn man anfangen wollte, zu sagen, Abgeordnete müssen auch was Anständiges gelernt haben, die Frage zu stellen, ob das das alleinige Kriterium sein soll. Ich möchte übrigens mal daran erinnern, dass es so richtig prominente Menschen in unserer Republik gibt, die ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen: Iris Berben, Jürgen Klinsmann – alles Menschen ohne Berufsausbildung, die in ihren Jobs hoch anerkannt sind und sehr viel Vertrauen genießen und auch gern von Politikern irgendwie mal umworben und begleitet werden. Schon verstorben ist der berühmte Literatur- und Nobelpreisträger Hermann Hesse; den hätte ich mir auch als Bildungsminister vorstellen können, wenn er nicht schon gestorben wäre. Und der allertopbeliebteste Quizmaster in unserer Republik ist – das wissen Sie alle – Günther Jauch. Günther Jauch hat auch keine abgeschlossene Berufsausbildung, er hat mehrere Ausbildungsgänge angefangen und dann immer wieder abgebrochen und ist einer der --- Da gab es mal so eine Umfrage, wen die Leute sich – ich glaube sogar – als Bundespräsidenten wünschen könnten, wenn man den so frei vom Volk wählen könnte. Und da haben die Leute tatsächlich zu einem sehr großen Anteil geantwortet: Günther Jauch könnten sie sich vorstellen. Aber hier in Thüringen dürfte er auf keinen Fall Minister werden, wenn es nach Ihren Vorstellungen geht. Es gibt auch andere Eigenschaften, die Sie ja vielleicht auch fordern könnten. Herr Mohring – Kollege Mohring ist leider gerade nicht im Haus – hat mal gefordert, mehr ostdeutsche Minister vielleicht hier im Kabinett, aber vor allen Dingen im Bundeskabinett. Kollege Bühl – Sie sitzen da –, Sie haben erst vor zwei Jahren eine Anfrage gestellt, unter dem Motto, von wo aus Thüringen regiert wird, und darin in der ersten Frage die Hauptwohnsitze von Thüringer Ministerinnen und Ministern abgefragt – noch ein weiteres Kriterium, das kann man wollen oder auch nicht. Und „Kriterium“ ist genau das richtige Stichwort, denn wir müssen uns doch fragen – und vielleicht fragen Sie sich das auch, die hier oben zuhören –: Was ist eigentlich das Wichtigste an einem Minister und einer Ministerin, sollten wir die Kriterien feingliedrig und detailliert regeln und welche sollen es sein, oder kriegen wir dann alle zusammen, wenn es nicht nur allein „soll was Anständiges gelernt haben“ sein soll? Oder sollen wir nicht bei dieser nicht einfachen Aufgabe qua Verfassung einfach dem Ministerpräsidenten und den regierungstragenden Fraktionen die Verantwortung dafür belassen? Denn ich meine, ein Ministerpräsident oder eine Koalition oder auch ein Koalitionspartner muss doch vom Klammerbeutel gepudert sein – sorry –, wenn er sich Ministerinnen und Minister aussucht, die ihrem Amt nicht gewachsen sind oder vielleicht zu blöde oder zu frech oder zu klein, zu groß, zu dumm für – was weiß ich auch immer – sind. Denn es ist doch nicht im eigenen Interesse, dass ich für so ein repräsentatives und wichtiges Amt jemanden nehme, der oder die seine oder ihre Arbeit, wenn ich mich in ein paar Jahren hier im Landtag als Koalition und auch als Partei und auch als Ministerpräsident der Wiederwahl stellen muss, hier nicht richtig ausfüllen könnte. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass es bisher niemanden gab, der solche Kriterien festlegen wollte, auch in der Thüringer Verfassungsgeschichte nicht. Es gibt andere Länder, die sehr viel mehr Einflussmöglichkeiten auf Kabinette haben. Es gibt zum Beispiel in einigen Landesverfassungen auch noch mal eine Regelung, dass Minister und Ministerinnen noch mal extra im Landtag quasi bestätigt werden müssen. So etwas gibt es in Baden-Württemberg, in Bayern, in Niedersachsen, im Saarland. Es gibt zum Beispiel auch in dem kleinen Bremen eine Regelung, dass ein Landtag ein Misstrauensvotum stellen kann, nicht nur gegen den Ministerpräsidenten, sondern auch gegen einzelne Minister. Das alles hat man hier nicht eingeführt. Es wurde auch nicht verboten, dass ein Minister dem Landtag angehört oder dass Minister außerhalb von Thüringen wohnen dürfen. In Hamburg übrigens muss man immer in Hamburg wohnen, sonst darf man da nichts machen. Es gibt da die Möglichkeiten, aber das hat man hier alles nicht gemacht und Sie sehen: Die ganzen Anforderungen an Minister hat nach dem Thüringer Verfassungsmodell der Ministerpräsident letztendlich selbst in einen sachgerechten Einklang zu bringen hier nach dem Thüringer Modell und nicht der gegebenenfalls verfassungsändernde Landtag. Deswegen gibt es bisher die Vorgaben nicht und deswegen meine ich eigentlich auch, dass man die nicht braucht. Deswegen, denke ich, haben wir hier gegenüber den bisherigen Verfassungsgebern auch einen Respekt zu zollen – da war die CDU ja auch sehr prominent und mehrheitlich vertreten –, die gesagt haben: Nein, wir haben eine Gewaltenteilung und da lassen wir die Kriterien relativ niedrig. Wir haben auch das Problem, dass Sie diesen Vorschlag nicht im Rahmen einer sachorientierten Auseinandersetzung machen, sondern dass es auch ein bisschen um das politische Trommeln geht. Ihre Verfassungsänderung sieht jetzt vor, dass der Landtag nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Voraussetzungen regeln kann, die Minister zu erfüllen haben. Auch solche persönlichen Voraussetzungen könnte der Landtag dem Ministerpräsidenten bei der Ernennung von Ministern – da nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit, sondern mit einfacher Mehrheit – vorgeben. Das halte ich auch für ein bisschen schwierig. Da haben Sie dann ohne Not, wenn Sie das durchsetzen würden, ein Einfallstor für mehr Polarisierung und missgünstiges Verhalten von Parteien im Landtag gegeneinander gesät. Das kann man wollen, wir wollen das nicht. Ich bin immer noch der Meinung: Demokratie ist Macht auf Zeit und dann entscheidet eine Regierung eigenverantwortlich, was mache ich und mit welchen Leuten mache ich das. Und nach fünf Jahren sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, zu sagen, hat mir das Programm gefallen oder war das Mist, und wenn es mir gefallen hat, dann bestätige ich diese Regierung in ihrem Amt und den Ministerpräsidenten, und wenn es mir nicht gefallen hat, dann kann ich jemanden anderen wählen. So funktioniert Demokratie, aber nicht, indem ich jeden Tag irgendjemandem in die Schreibtischschublade gucke, was er da gerade sitzen hat, weil so kein Mensch arbeiten kann, auch nicht der, der etwas Anständiges gelernt hat. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Vielen Dank. Ich will nur noch mal nach § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung darauf hinweisen, Herr Mühlmann, dass nach zwei Ordnungsrufen die Möglichkeit besteht, dass Sie bei einem dritten Ordnungsruf von der Sitzung ausgeschlossen werden können. Das ist so festgeschrieben, dass wir Sie darauf hinweisen. Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, durch den Rückzug von Anja Siegesmund und den Bericht des Landesrechnungshofs zu den nicht gesetzeskonformen Einstellungen von Staatssekretären und hohen Beamten in Thüringen kam die Debatte über die Qualifikation in der Exekutive ins Rollen. Nun werden Minister nach anderen Kriterien als Beamte berufen. Hier geht es dabei vor allem um das Parteibuch. Kriterien wie Fachkompetenz, Führungskompetenz und Sozialkompetenz sind dabei leider sekundär. So wäre es angemessen, wenn ein Umwelt- und Energieminister auch über physikalisch-technische Grundkenntnisse verfügen und beispielsweise die Zusammenhänge von grundlastfähigen Erzeugern und Volatilen richtig verstehen würde. Auch die Zusammenhänge von Windrädern und geophysikalischen Veränderungen sollte er verstehen können
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dann wären Sie als Ministerin nicht geeignet!) und nicht nur mit der ideologischen Brille ignorieren und so mit Windenergie auf Teufel komm raus unsere Lebensgrundlage zerstören. Eine Gesundheitsministerin sollte gerade in pandemischen Situationen die Zusammenhänge zwischen Prävention und Gesundheit erkennen und nicht die Menschen mit unangemessenen Maßnahmen quälen. Dazu gehört, dass man Fachbeiträge und eingereichte Lösungsvorschläge auch fachlich bewerten kann, um richtige Entscheidungen zu treffen. Ein Innenminister sollte verbriefte Grundrechte sichern und nicht aktiv dafür sorgen, dass diese ausgehebelt und Menschen, die dafür eintreten, in die Rechtswidrigkeit getrieben werden. Diese drei Beispiele zeigen anschaulich, was passiert, wenn Minister nach Parteibuch und Fraktionsvorgabe ernannt werden. Fachlich kompetente Minister ohne ideologische Vorgaben würden Entscheidungen nach anderen Kriterien treffen, und das wären dann auch Entscheidungen für die Bürger. Die beiden Gesetzentwürfe der CDU sprechen also ein wichtiges Thema an und ich unterstütze die inhaltliche Auseinandersetzung damit. Auch wenn ich die vorgeschlagenen Ansätze an vielen Stellen nicht nachvollziehen kann, wichtig sind sicherlich Berufsabschlüsse und Praxisjahre. Dabei ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Hochschuloder Masterabschluss gegenüber einem Berufsabschluss bevorzugt werden kann. Wichtig ist, dass nach einer Ausbildung Praxiserfahrung vorliegt. An der Stelle bin ich bei Herrn Korschewsky, dass da ganz viele Fragen gestellt werden müssen, um richtige Kriterien festzulegen. Wichtig ist aber auch, dass der erworbene Berufs- oder Studienabschluss in irgendeinem Bezug zu dem Ressort liegt. Ich möchte hier, wie schon gesagt, keine Bevorzugung von Hochschulabsolventen. Wichtig sind aber Managementkompetenzen, insbesondere, dass die Leute über einen partizipativen Führungsstil Qualifikationen vorweisen. Warum soll nicht für Minister dasselbe gelten wie für alle anderen Menschen im Berufsleben? Weiterbildung ist das Gebot der Stunde. Eine Gesinnungsprüfung sehe ich an der Stelle fehl am Platz, denn das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Minister auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Wie die CDU richtig feststellt, trifft der Ministerpräsident verfassungsgemäß – ich zitiere – „die Entscheidung über die personelle Besetzung der Ministerämter und den Zuschnitt der Ministerien in freiem Ermessen“. In der Praxis jedoch hat unser Ministerpräsident diese Kompetenz aus der Hand gegeben. Leider sind kompetente Minister wie Heike Taubert und Benjamin Hoff die Ausnahmen in dem Kabinett.
(Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Damit reduziert sich unser Ministerpräsident lediglich zum Verkünder der Botschaften. Er vergibt sich ein Recht, wofür er gewählt worden ist, Minister auszuwählen, die dem Wohl der Thüringer dienen. Und das ist in meinen Augen ein eklatantes Versagen. Das Grundübel liegt allerdings schon in unserem Rechtsrahmen, der die Verschränkung von Legislative und Exekutive zulässt. Diese Verschränkung öffnet Postenschacherei und Korruption Tür und Tor und verhindert eine tatsächliche und wirksame Kontrolle der Exekutive durch den Landtag. Mit dieser Misere werden wir regelmäßig konfrontiert – sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene. Die Bürger für Thüringen und ich, wir sind, wie hier schon öfters dargelegt, für eine strikte Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative und lehnen die Vermischung von Amt und Mandat strikt ab, denn die Minister müssen das umsetzen, was das Parlament beschließt, und sie unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Obwohl die beiden Gesetzentwürfe von der CDU inhaltlich nicht voll meine Zustimmung finden, halte ich es für wichtig, dass dieses Thema diskutiert wird, und stimme einer Überweisung an den Ausschuss zu. Danke.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal sagen, worum es geht, nämlich um fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, und das gleich in doppelter Form, weil dafür zum einen eine Änderung der Verfassung notwendig wäre – ich komme gleich noch darauf zurück – und zum anderen, weil die CDU hierfür ein Gesetz vorgelegt hat. Ich habe mich gestern sehr gefreut, als ich auf die Titelseite einer Thüringer Zeitung schaute. Dort lautete die Überschrift: „Reine Symbolpolitik“. Es handelte sich um den Leitartikel in der Rubrik „Klare Kante“, der sich genau mit diesem Gesetzesvorhaben auseinandersetzt. Die Überschrift „Reine Symbolpolitik“ trifft es leider ziemlich genau. Meine Kollegin Frau Marx hat schon einiges dazu ausgeführt, aber auch mein Kollege Knut Korschewsky hat schon viele sachlich richtige Äußerungen hier getätigt. Zur Wahrheit, liebe Frau Dr. Bergner, gehört allerdings auch, dass die Bürger für Thüringen beispielsweise niemals in den Thüringer Landtag gewählt wurden. Also nur für die, die sich manchmal wundern: Frau Bergner ist ja über eine andere Partei in den Landtag gekommen, hat im Prinzip verursacht,
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Was hat das
mit ihrer Qualifikation zu tun?) dass diese Partei keine Fraktion mehr stellen kann, und sich dann für eine andere Gruppierung quasi den Hut aufgesetzt, um kluge Ratschläge zu geben. Das kann man machen, wenn man gleichzeitig in den Blick nimmt, dass hier gegebenenfalls auch Gelder veruntreut werden, aber man muss es eben nicht. Nun doch noch mal zu diesen beiden Gesetzentwürfen. Sie wollen fachliche und persönliche Anforderungen an das Amt eines Ministers oder einer Ministerin festlegen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und dazu soll nicht nur das Gesetz an sich geändert werden, sondern auch die Landesverfassung, denn ohne Verfassungsänderung wäre die Änderung des Thüringer Ministergesetzes verfassungswidrig. Wir alle wissen: Für das Vorhaben der CDU braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Wir dürfen also sehr gespannt sein. Ich weiß nicht, ob Sie es alle schon mitbekommen haben, auch von den Besucherinnen und Besuchern: Die CDU hat sich drei Voraussetzungen für die Möglichkeit, Ministerin oder Minister zu werden, ausgedacht, nämlich einmal einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss, also ein abgeschlossenes Hochschulstudium, zum Zweiten einen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit oder zum Dritten eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit, die nachgewiesen werden muss. Außerdem soll man sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennen. In der jetzt vorliegenden Fassung gilt das auch tatsächlich für alle, das ist auch richtig so. Da gab es offenkundig einen Fehler in der vorherigen Version, wer auch immer den verursacht hat. Jetzt soll das Bekenntnis richtigerweise tatsächlich auf alle Personenvorschläge bezogen sein. Aber das ist auch schon das einzige, wozu ich jetzt gerade eine positive Äußerung machen kann, denn – das muss man wissen – unsere Landesverfassung sieht vor, dass jede und jeder, der oder die die Wählbarkeitsvoraussetzungen des Deutschen Bundestags erfüllt, Minister oder Ministerin werden kann. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister, so sagt es Artikel 70 Abs. 4 Thüringer Verfassung, auch das ist noch mal wichtig. Bestimmte fachliche Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Das ist übrigens kein Experiment, sondern das ist eine Regelung, die in Thüringen so gilt und die auch den Regelungen aller anderen Bundesländer entspricht und somit auch übrigens den Regelungen im Bund. Wer also hier Experimente machen will oder nicht, lieber Herr Schard, ist noch die Frage. Sie wagen quasi ein Experiment mit relativ willkürlichen Eigenschaften, Frau Marx hat es hier betont, die herangezogen werden. Wir Bündnisgrüne sagen ganz deutlich, dass die bestehende Regelung richtig ist, weil wir tatsächlich davon ausgehen, dass es den Zugang zu allen öffentlichen Ämtern für jede und jeden geben soll.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wir sehen tatsächlich Bedenken bezüglich der Vorschläge der CDU-Fraktion, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens, die Personalkompetenz, wer Ministerin oder Minister wird, soll selbstverständlich weiterhin beim Ministerpräsidenten liegen, der übrigens gewählt wird, und das ist auch alles festgelegt in der Thüringer Landesverfassung. Ende 2020, auch darauf hat sich schon eine Vorrednerin bezogen, hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung bereits mit dem Thema befasst. Wer das mal nachlesen möchte, das ist das Aktenzeichen des Wissenschaftlichen Dienstes WD 3 – 3000 – 262/20. Und das Ergebnis ist: „Eine Person, die der Bundeskanzler gemäß Art. 64 Abs. 1 GG als Minister vorschlägt, muss nach herrschender Auffassung die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, die auch im Falle der Wahl des Bundeskanzlers vorliegen müssen. Der Vorgeschlagene muss deutscher Staatsangehöriger i. S. d. Art. 116 GG sein, das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen und zudem die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Das Grundgesetz sieht weitere Voraussetzungen, insbesondere eine Einschränkung für die Ministerernennung nach fachlicher Eignung, nicht vor. Die Besetzung der Ministerämter ist wie die Wahl des Bundeskanzlers eine rein politische Entscheidung, für die im Grundgesetz ein Bezugspunkt zur Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung fehlt.“ Jetzt komme ich noch mal zu ein paar allgemeineren Ausführungen zur repräsentativen Demokratie. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der staatlichen Willensbildung, indem sie wählen gehen. Und das ist auch notwendiger Bestandteil der repräsentativen Demokratie. Die Wahl wiederum hat das Ziel, den politischen Willen der Wählerinnen zur Geltung zu bringen, also auch eine Volksrepräsentation zu schaffen, die ein Spiegelbild der im Volk vorhandenen politischen Meinung darstellt und ein Parlament als funktionsfähiges Staatsorgan hervorbringt. Das Verhältniswahlrecht wiederum bewirkt die Repräsentation dadurch, dass die Parteien ihre Kandidatinnen und Programme den Wahlberechtigten vorstellen und die Wählerinnen in der Wahl einer Liste die Entscheidung für eine parteipolitische Richtung treffen. Regierungsmitglieder sind also Repräsentantinnen des Volkes, die Teil einer Landesregierung sind, die den politischen Willen der Wählerinnen widerspiegelt. Zusammengefasst: Es ist tatsächlich so, Ministerinnen und Minister sind parteipolitisch legitimiert und dies ohne bestimmte fachliche Anforderungen. Es obliegt der jeweiligen Partei, die an einer Regierungsbildung beteiligt ist, dem Ministerpräsidenten die ihrer Meinung nach geeignetste Person vorzuschlagen, die das Amt einer Ministerin oder eines Ministers einnehmen soll, quasi nach interner Bestenauslese. Und so kann die Partei die für sie politisch wichtigen Ziele tatsächlich auch durchsetzen und dem Wählerinnenwillen entsprechen. Und um eine erfolgreiche Wiederwahl der Partei zu ermöglichen, ist das natürlich Voraussetzung, weil sonst, Kollegin Marx hat es gesagt, entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler gegebenenfalls anders, weil sie sagen, das war vielleicht nicht gut. Oder sie entscheiden sich wieder für die gleiche Partei und bekunden damit, dass sie damit zufrieden waren. Nun ist ja die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, irgendeine Berufsausbildung mit zweijähriger Berufserfahrung – gegebenenfalls in einem völlig fremden Fachbereich – als Voraussetzung für ein Ministerinnenamt zu fordern oder sind nicht andere Kompetenzen wichtiger? Sollte die Aufgabe nicht viel besser beispielsweise einer Person anvertraut werden, die das politische Geschäft kennt und Kompetenzen hat wie politische Führungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, die Fähigkeit, Kompromisse zu schließen, die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und richtig delegieren zu können – natürlich auch mit einem Gespür für politische Probleme. Das kommt ja oft auch mit Erfahrung. Dieses Prinzip gilt übrigens auch für Oberbürgermeisterinnen oder Verwaltungschefs. Auch für sie gibt es keine Vorgaben, wie sie die CDU jetzt mit einem solchen Gesetz vorschlägt oder plant. Unser Fazit lautet: Den Vorschlägen der CDU in der vorliegenden Fassung können wir nicht zustimmen. Kein anderes Bundesland macht derartige Vorschriften zu fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Regierungsmitglieder und eben auch nicht der Bund und das ist auch richtig so. Sorge bereitet mir aber vor allem – das will ich ganz deutlich sagen –, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – und Ihre Rede, Herr Schard, hat das leider nicht besser gemacht – Vorurteile gegen Politikerinnen und Politiker geschürt werden und das Misstrauen gegen die parlamentarische Demokratie gestärkt wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Vorschlag entspricht auch nicht der Lebensrealität, denn die Lebensläufe sind vielfältig, bunt und mitunter auch nicht geradlinig. Einer tiefergehenden Debatte im zuständigen Justizausschuss wollen wir uns allerdings nicht verschließen. Hier könnten wir beispielsweise auch noch erörtern – auch das war vorhin schon mal Teil einer Rede –, welche Rolle Staatssekretärinnen als Teil der Regierung spielen, wie sie auch als tatsächlicher Teil der Regierung begriffen werden können, denn das werden sie hier in dem Sinne nicht, obwohl sie die Aufgaben wahrnehmen – Herr Korschewsky hat es dargestellt – und damit auch den Regularien des Thüringer Ministergesetzes unterliegen würden. Auf die Debatte bin ich sehr gespannt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Auf meiner Liste steht jetzt Herr Montag, der ist aber nicht da. Herr Kemmerich übernimmt, dann bitte schön, für die Gruppe der FDP.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer und Gäste auf der Tribüne – sehr viele junge Leute erkenne ich hier –, wie aus der Debatte zu entnehmen: Wir diskutieren über die Voraussetzungen, mit denen man in Thüringen zukünftig, zumindest nach der Idee der CDU, einen Ministerposten bekleiden darf. Jetzt sitzen hier viele junge Leute vor mir, die wahrscheinlich gerade ihre Schulausbildung absolvieren, und es wird erwartet, dass ihr natürlich die Schule auch mit einer entsprechenden Befähigung abschließt, dass ihr euch danach entscheidet, eine Gesellenlehre zu beginnen oder eine Lehre im gewerblich kaufmännischen Bereich oder auch ein Studium beginnt und auch das zum Abschluss bringt, um dann eine Befähigung für das zu haben, was ihr euch als Berufswunsch vorgenommen habt, um diesen dann zu gestalten und auszufüllen. Jetzt haben wir gerade die Situation in Thüringen und auch in der gesamten Republik, dass vielerlei Fragen in den Augen der Bevölkerung aufkommen, ob Ministerämter oder andere Spitzenämter in der Politik, die in der öffentlichen Betrachtung stehen, mit den fachlich geeigneten Personen besetzt sind. Ich will gar nicht so tief darauf eingehen. Wir werden später auch sagen: Wir können das gern im Ausschuss weiterberaten. Ein paar Formulierungsdinge sind der Diskussion würdig. Aber ich denke, wir sollten mehr so an den Kern des Problems herankommen. Mehrfach ist gesagt worden, dass in Thüringen natürlich der Ministerpräsident, der leider der Debatte nicht beiwohnt, letztlich dafür verantwortlich ist, wer Minister in diesem Land ist. Es liegt in seiner Verantwortung, die Regierungsmannschaft aufzustellen, und er muss auch mit der Verantwortung leben und dazu politische Rechenschaft ablegen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Haben
Sie das auch gemacht?) Nun hatten wir den Bericht des Thüringer Rechnungshofs über die Frage, wie Staatssekretäre besetzt worden sind. Das nährt ja das Störgefühl der Menschen hier in Thüringen. Wir haben auch gehört, dass innerhalb der Koalition scheinbar die Parteien ein ausschließliches Vorschlagsrecht haben. Also wird die Verantwortung vom Ministerpräsidenten wieder ein bisschen weggenommen. Insofern sind die Parteien auch mit dafür verantwortlich, wen sie denn in die Ministerämter entsenden. Dann hatten wir die Diskussion Anfang des Jahres und die Entlassung des Justizministers Adams, die auch sicherlich fragwürdig war, aber das muss dann – Frau Rothe-Beinlich hat es gesagt – die grüne Partei für sich verantworten. Welche Fragen sind dann bei der Besetzung der neuen Ministerämter aufgetaucht? Viele im Land Thüringen sagen: Wir erwarten bei der Besetzung des Justizministers einen Volljuristen. Das muss man aber auch ernst nehmen. Natürlich wird auch gefragt, Herr Stengele ist nicht mehr da, ob die geeignete Vorqualifikation zur Besetzung eines Umweltministeriums Berufserfahrung als Theaterdirektor ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sagt der übermannte Ministerpräsident!) Frau Rothe-Beinlich, im Gegensatz zu manch anderen Kollegen mit grünem Parteibuch habe ich Jura studiert und ein erstes Staatsexamen abgelegt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Darauf komme ich in der späteren Diskussion gern noch mal zurück.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
der Beweis, dass die entsprechende Qualifikation nicht das Entscheidende ist!) Wenn Sie weiter ignorieren, was die Leute da draußen spüren und fühlen, dann gehen Sie falsch.
(Beifall CDU)
Deshalb geht der Vorschlag oder die Idee des Vorschlags hier in die richtige Richtung. Aber es gibt auch ein paar Kritikpunkte. Wir haben auch Minister gehabt, ich nenne mal die ehemalige Verteidigungsministerin Frau Lambrecht, die in meinen Augen als Staatssekretärin im Finanzministerium einen sehr guten Job gemacht hat, aber wahrscheinlich mit der Führung des Verteidigungsministeriums augenscheinlich nach Ansicht der Öffentlichkeit überfordert war. Den Kollegen Scheuer haben wir angesprochen. Eine gute Ausbildung lässt ja auch nicht vermeiden, dass man Fehler macht, Fehler macht, die auch dem Steuerzahler sehr teuer zu stehen kommen, und Fehler macht, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Also allein das Kriterium, eine Ausbildung zugrunde zu legen, scheint das Problem auch nicht zu lösen. Insofern bleibt es dabei zu sagen: Es ist und bleibt die Verantwortung des Ministerpräsidenten. Das müssen sich diejenigen fragen, die ein Störgefühl mit der Besetzung und auf der anderen Seite bei der Umfrage der letzten Tage gesagt haben, Herr Ramelow macht eine gute Regierungsarbeit; das betrug 51 Prozent. Wenn das kongruent ist, dann müssen die Leute einfach die Entscheidung treffen, bei der nächsten Landtagswahl andere Parteien zu wählen. Deshalb ist so wichtig – ich komme auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs zurück –, dass wir bei der Auswahl der Beamten – da geht die Argumentation einer meiner Vorredner fehl, nämlich bei den Staatssekretären – in den Ministerien ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme das Kriterium der Bestenauslese gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes beachten.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das muss er sagen!) Die Diskussion werden wir im Untersuchungsausschuss noch weiterführen, Herr Hoff. Ich will Sie jetzt nicht noch mal in Verlegenheit bringen und Sie loben, das war schon bemerkenswert genug. Das Beamtentum – und das gilt natürlich für die gesamten Häuser – unterstützt den Minister, die Ministerin bei der Umsetzung der politischen Arbeit. Das ist dann auch eine gute Gegenargumentation, vielleicht die oder den nicht in letzter Instanz fachlich eingearbeitete/n und vorgebildete/n Minister/-in davor zu schützen, Fehler zu machen, oder vor manchem Irrweg zu schützen. Aber noch mal: Deswegen ist auch unsere Kritik verbunden mit dem Bericht des Rechnungshofs an der Besetzungspraxis dieser Regierung so ernst zu nehmen und so wichtig, weil sie auch nur auf das Vertrauensverhältnis der Bürger einzahlt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich verstehe das Anliegen der Bürger, ich verstehe das gesetzgeberische Maß der CDU und sage auch eins: Ich kann dem Vorschlag deshalb etwas abgewinnen, weil es in meinen Augen unheimlich wichtig ist, dass man in den politischen Prozess überhaupt Lebens- und Berufserfahrung mitbringt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und es schadet auch keinem Menschen zu beweisen, dass er durchhält, einen Studienabschluss, einen Berufsabschluss zu erreichen. Das bloße „Ich bin mal an einer Universität eingeschrieben“, was Mode ist, um zu sagen, ich habe das mal studiert, das ist deutlich zu wenig und in meinen Augen nicht das, was man als Rüstzeug für ein Ministerium, für die Führung eines Ministeriums braucht, nämlich: Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, Weitblick, Einfühlsamkeit in die Probleme der Menschen dieses Landes.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und liebe Schülerinnen auf der Besuchertribüne, ich bin nochmals vorgegangen, um insbesondere aufgrund des Redebeitrags des AfD-Abgeordneten noch mal ein paar Fakten hier in den Raum zu stellen. Der hat unter anderem erklärt, dass der Verfassungsschutz in Thüringen die AfD nur deswegen als gesichert extrem rechts einstufen würde, weil es ein parteipolitisches Interesse dahinter gäbe, nämlich durch den Innenminister, der Mitglied der SPD ist, und durch den Verfassungsschutzpräsidenten, der auch Mitglied der SPD ist. Die beiden würden die AfD hassen und deswegen würden sie das machen. Deswegen sei auch der Verfassungsschutz in das Ministerium eingeordnet, also untergeordnet worden und keine eigenständige Behörde mehr. Das stimmt so nicht, was die AfD hier dargestellt hat. Das ist aber nicht neu, dass die AfD sogenannte Fake News verbreitet, sondern das ist leider der Standard, den wir hier im Landtag immer wieder von der AfD zu hören bekommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich will als Erstes kurz erklären, was das mit dem Verfassungsschutz auf sich hat. Aus Thüringen stammt die rechtsterroristische Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die sind im Jahr 1998 untergetaucht und im Jahr 2011 haben sie sich selbst enttarnt. Bekannt wurde dann, dass die für die Morde an zehn Menschen, darunter neun aus rassistischen Motiven und eine aus Thüringen stammende Polizeibeamtin, verantwortlich waren. Wir hatten in Thüringen zwei Untersuchungsausschüsse, die sich damit beschäftigt haben, um insbesondere herauszubekommen, wie es passieren konnte, dass Neonazis, die 13 Jahre im Untergrund waren, aus dem Untergrund heraus morden, rassistische Taten begehen, aber auch rassistisch motivierte Sprengstoffanschläge. Wir haben unter anderem herausbekommen, dass der damalige Verfassungsschutz, noch eine eigenständige Behörde, VLeute – also Nazis, die als Nazis in Nazistrukturen aktiv waren – finanziert hat, die dem Verfassungsschutz Informationen über den Verbleib der drei untergetauchten Nazis gegeben haben, und dass die damalige Behörde „Verfassungsschutz“ diese Informationen nicht an die Polizei weitergegeben hat, sodass die Polizei die drei untergetauchten Nazis nicht im Untergrund auffinden und sie damit auch nicht stoppen konnte. Und jetzt erklärt hier die AfD, das sei alles nur parteipolitisches Kalkül gewesen. Nein, das hat einen Grund, weil nämlich der damalige Verfassungsschutz mitverantwortlich dafür ist, dass sich Neonazis a) so in Thüringen radikalisieren konnten und b) Neonazis aus Thüringen Menschen ermorden konnten und die Polizei sie nicht stoppen konnte. Das hat der Untersuchungsausschuss auch mehrfach so festgestellt, übrigens auch mit entsprechenden Fakten, aber – das hatte ich am Anfang gesagt – damit hat es die AfD nicht so. Das Zweite: Wie gefährlich die AfD ist, ist keine Erfindung des Thüringer Verfassungsschutzes. Es gibt seit dem Jahr 2014 wissenschaftliche Studien, journalistische Dokumentationen, zivilgesellschaftliche und antifaschistische Recherchen, die immer wieder öffentlich machen, wie gefährlich diese Partei ist. Und dass sie gefährlich ist, zeigt auch, welche Verbindungen sie in extrem rechte und rechtsterroristische Strukturen hinein hat. Ich will es nur an zwei Beispielen deutlich machen, das eine: Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Thüringer AfD im Wahlkampf, auf Veranstaltungen, bei Kundgebungen mehrfach mit unterstützt. Das machte er natürlich nicht, weil er die AfD so schlecht findet, sondern das machte er, weil er die Politik der AfD gut findet. Jemand, der einen CDU-Regierungspräsidenten ermordet hat, unterstützt die AfD. Es gibt aber auch ein aktuelleres Beispiel aus Sonneberg, in dem nämlich ein Neonazi – vielleicht ist das Video ja gesehen worden – in einem T-Shirt, auf dem „Wehrmacht wieder mit“ steht, und einem Auto, auf dem „Ehrenamtlicher Abschiebehelfer“ steht, Luftballons der AfD in einem Kindergarten verteilt und damit …
(Unruhe AfD)(Zwischenrufe aus der Fraktion der AfD:
Fake News!) Das sind keine Fake News. Ich habe den Telegram-Chat der AfD. Ich habe den internen Telegram-Chat, aus dem auch hervorgeht, woher diese Luftballons stammen.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Hobby-Stasi!)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Stasi-Metho-
den!) Das hat nichts mit Stasi-Methoden zu tun, das hat was mit Recherche zu tun und damit, wie man in bestimmte Telegram-Chats hineinkommt. Da gibt es Möglichkeiten, und das haben Menschen gemacht und genutzt. Das Zweite: Der Abgeordnete, der hier vorn stand, ist in seinem eigentlichen Berufsleben Polizist. Der hat hier kontinuierlich den Thüringer Innenminister beleidigt – das macht er auch nicht zum ersten Mal, das hat er schon häufiger gemacht. Was er aber auch gemacht hat, ist, im Jahr 2019 die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität zu verfälschen, um ihre politischen Anschauungen über soziale Netzwerke zu verbreiten. Der hat nämlich aus dieser Statistik alle Daten von sogenannten Propagandadelikten – das heißt Hitlergrüße, „Sieg Heil“-Rufe oder auch Holocaustleugnungen – herausgerechnet
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt – Herr Abgeordneter Schard, Sie haben noch 2 Minuten 25 Sekunden.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Ich werde sie vermutlich auch nicht mal auskosten.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
wir werden Sie auskosten!) Ja, ja. Ich will die Debatte an dieser Stelle für mich nur noch mal zusammenfassen und ich will Ihnen sagen: Natürlich freue ich mich über die Debatte und ich freue mich auch umso mehr, wenn wir die dann im Ausschuss fortsetzen und intensivieren. Aber ich habe an dieser Stelle keine Argumente gehört, warum es schlechter oder besser sein soll, keinen Abschluss als einen Abschluss zu haben.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Darum
geht es doch gar nicht!) Das erschließt sich mir nicht und da ist eine Menge drum herumgeredet worden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch nicht die Frage!)
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Kollegin Marx, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, Herr Jauch hat eine Journalistenschule abgeschlossen und Herr Klinsmann ist, glaube ich, Bäcker. Aber das macht ja nichts, weil die beiden nie in die Verlegenheit gekommen sind – und meines Wissens nie Ambitionen hatten –, tatsächlich als Minister ein Ministerium zu leiten. Ich will, weil Kollege Korschewsky auch Sozialdemokraten ins Feld geführt hat, an einen anderen sozialdemokratischen Kanzler erinnern, Helmut Schmidt, der gesagt hat: Politiker ohne Abschluss können mir gestohlen bleiben. Das ist, denke ich, auch eine Aussage, die es in sich hat. Ich will mal die Frage aufwerfen, die Frage stellen, auch gerade – die Debatte ist hier schon ein Stück weit angeklungen – vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir um die Einstellungspraxis der Landesregierung geführt haben: Ab welcher Ebene soll das denn dann mal anfangen? Wir haben gehört, bei Ministern braucht man es nicht, wir haben in den ausführlichen Debatten gehört, bei Staatssekretären kommt es auch auf die Nähe an und bei den Einstellungen in Ministerbüros ebenso. Da muss man sich schon mal die Frage stellen: Ab wann fängt das dann mal an, dass man eine gewisse Qualifikation vorweisen muss?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Viel-
leicht sollten Sie als Jurist erstmal in die Gesetze gucken!) Ich denke, ganz oben ist der richtige Platz dafür, aber darüber können wir, wie ich es gesagt habe, gern im Ausschuss noch streiten und diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet. Bitte schön.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal ist es wunderbar, dass wir uns in diesem Parlament gegenseitig mit Komplimenten überhäufen. Manchmal gilt auch für Komplimente, was schon in der Bibel im Sirach 6,13 steht: „Von deinen Feinden halte dich fern, vor deinen Freunden sei auf der Hut!“ Insofern gibt es dafür insgesamt den Begriff des vergifteten Kompliments, zumal das in gewisser Widersprüchlichkeit bei Frau Kollegin Bergner war. Ihr normativer Anspruch war ja, bevor sie den Kompetenzritterschlag an Frau Finanzministerin und mich übergeben haben, dass Sie sagten, es soll nur der Minister oder die Ministerin in dem Ressort sein, der auch einen entsprechenden Abschluss dafür hat. Nun ist Frau Taubert bekanntermaßen Diplom-Ingenieurin für Informationstechnik und ich bin Sozialwissenschaftler. Ich war neun Monate vertretungsweise Bildungsminister, ich habe zwei Jahre das Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium geleitet, bin seit 2014 Chef der Staatskanzlei und Kulturminister. Insofern habe ich keinen Ihrer Ansprüche in einem der Ressorts erfüllt. Als Diplom-Ingenieurin war Frau Taubert auch mal Sozialministerin, bevor sie Finanzministerin wurde. Insofern müssen wir tatsächlich darüber reden, was hier Rekrutierungsmechanismen sind. Auch das Zitategeben ist immer ein bisschen schwierig. Also von Helmut Schmidt gibt es zwei Zitate. Jetzt kann man sich aussuchen, welches man gern hätte. Das eine heißt: Minister, dafür brauche es zunächst nicht mehr als überdurchschnittliche Intelligenz. Finde ich richtig, in der Selbstbeschreibung können wir uns da alle als Ministerinnen und Minister drin wohlfühlen. Er sagt auf der anderen Seite: Politikerinnen und Politiker sollen tatsächlich einen Beruf gelernt haben, damit sie die Unabhängigkeit haben, wenn sie nicht mehr in der Politik sind, auch in den Beruf zurückzugehen. Aber er hat erst einmal zu der Voraussetzung für ein Ministeramt in diesem Sinne nichts gesagt. Insofern – bitte auf den Kontext achten, das hilft bei der Interpretation des eigentlich Gemeinten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich hat er damit schon irgendwas in Ihre Richtung gemeint, aber es geht nicht darum, was er abstrakt damit gemeint haben könnte, sondern was tatsächlich gesagt wurde. Arbeit mit Quellen ist insbesondere bitte oft vorbildhaft für Schülerinnen und Schüler, denen es auch immer darum geht, dass man bitte auch nicht jeden Wikipedia-Artikel ungeprüft übernimmt und bei Zitaten schaut, was eigentlich gemeint ist, damit nicht nur die Wörter übereinstimmen, sondern auch der Kontext der Wörter. So, jetzt kann man mal auf den Sachverhalt kommen, was Auswahlkriterien für Ministerinnen und Minister sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dazu gibt es wissenschaftliche Untersuchungen. Da wird festgestellt: „Normative Urteilsmaßstäbe an Politiker lassen sich zwar anhand von Funktionsanforderungen erstellen oder theoretisch ableiten, aber eine aus Idealpolitikern nach normativen Kriterien zusammengestellte Bundesregierung“ – betrachtet worden ist zunächst der Bund – „ist in der Praxis undenkbar. Neben der fehlenden Verfügbarkeit von Idealpolitikern hindern komplexe strategische Überlegungen, etwa hinsichtlich des Umgangs mit potenziellen Rivalen oder der Notwendigkeit der Repräsentation bestimmter Gruppen, die Regierungschefin an der Komposition eines Kabinetts der Vollkommenen.“ Nun geht erst mal jedes Kabinett davon aus, dass das zwar theoretisch richtig ist. Dass aber jedes Kabinett eine Kombination aus Vollkommenen ist, das stellt sich im Lichte der Betrachter dann insbesondere zwischen regierungstragenden Fraktionen und Opposition anders dar und selbst in den regierungstragenden Fraktionen dürfte nicht jedes Mitglied die jeweilige Landesregierung als ein Kabinett in Komposition der Vollkommenen betrachten. Jetzt hat der Politikwissenschaftler Thomas Saalfeld mal gesagt, die Parteien sind die wesentlichen – ich sage mal – Scanning-Instrumente für parlamentarische und ministerielle Kandidaten. Im Vergleich mit anderen europäischen Demokratien sind in Deutschland die Parteien die Institutionen, die den Zugang zu den Regierungsämtern im Blick haben. Da gibt es also unterschiedliche Mechanismen, die darauf einwirken, wie eine Koalitionsregierung zusammengesetzt ist, indem beispielsweise Koalitionsüberlegungen, Regionalproporz, unterschiedlichste Aspekte eine Rolle spielen. Wer sich mal in der Zeitung, vor allem in Bayern, auch Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern, ansieht, wie insbesondere auch in der Union Regierungen zusammengesetzt sind, dann spielen in erster Linie Fragen wie Arbeitnehmerflügel, zum Teil Religionszugehörigkeit, Regierungsbezirke eine große Rolle. Insofern, was den Punkt angeht, der Ministerpräsident würde seine Kompetenz nicht wahrnehmen: Der Ministerpräsident im Freistaat Thüringen macht das, was alle Regierungschefinnen und alle Regierungschefs in Deutschland tun, nämlich im Rahmen einer Koalitionsregierung oder selbst bei Alleinregierungen – solange es in Bayern noch welche gab – den unterschiedlichsten Erwartungen, auch der eigenen Partei, beispielsweise Regionalproporz etc., Rechnung zu tragen. Das sollte man zunächst erst mal zur Kenntnis nehmen, anstatt hier so zu tun, als ob der Thüringer Ministerpräsident sich quasi zum Briefträger degradiert hätte in der Frage, wer Ministerin oder Minister wird. Jetzt sind wir bei der Frage „Berufsabschluss“. Na klar, wenn man dem Eindruck dieser Debatte folgt, hat man das Gefühl. Das ist ja Wahnsinn, seit 1949 gibt es diese Bundesrepublik und offensichtlich sind hier nur Ministerinnen und Minister im Amt, die alle keinen Berufsabschluss haben. Da schaut man rein und stellt fest: Wo hat es denn überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik mal eine signifikant messbare Zahl an Ministerinnen und Ministern gegeben, die keinen Berufsabschluss haben? Und dann stellt man sich die Frage: Wenn die Zahl wirklich so wahnsinnig klein ist, warum zur Hölle beschäftigt sich ein Parlament über Stunden mit der Frage, dass jetzt geregelt werden soll, dass Ministerinnen und Minister einen Berufsabschluss haben, obwohl das eigentlich in der Sache offensichtlich in mehr als 70 Jahren Bundesrepublik in ursprünglich 11 und dann 16 Bundesländern gar kein Problem gewesen ist?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Warum? Weil man irgendwie einen Punkt macht. Dieser Punkt – und das habe ich der CDU an verschiedener Stelle auch schon mal gesagt: Die republikanische Partei in den USA ist auch deshalb in so einem derart desolaten Zustand, weil irgendwann so eine Truppe, die sich Tea-Party-Bewegung nannte, diese Partei übernommen hat, indem man einfach so Dinge in den Raum gestellt hat, egal, ob es die Realität trifft oder nicht, und immer behauptet hat, das sei das zentrale Problem. Und wenn man nicht jetzt etwas macht, dann zeigt das erst, wie marode und versifft Washington oder Berlin oder in dem Fall eben die rot-rot-grüne Regierung in Erfurt ist. Das ist Tea-Party und damit geht eine gute republikanische oder christdemokratische Partei einfach den Bach runter. Aber das ist zunächst erst mal Ihr Problem. Jetzt ist für mich der nächste Punkt, der mich an der Stelle interessiert: Sie gehen ja von der Frage aus: Was für einen Berufsabschluss oder soll man überhaupt einen haben? Dann wird so getan, wenn man einen Berufsabschluss hat, dann ist man eine gute Ministerin oder ein guter Minister. Jetzt schauen wir uns mal an, warum eigentlich Ministerinnen und Minister zurückgetreten sind. Weil die offensichtlich wegen fehlendem Berufsabschluss Probleme bei der Leitung des Ministeriums hatten. Und jetzt schauen wir uns mal an: Hat es von irgendeiner Ministerin oder irgendeinem Minister in der Geschichte der Bundesrepublik einen Rücktritt gegeben, weil die Ursache des Rücktritts in einem nicht vorhandenen Berufsabschluss oder einer nicht vorhandenen Ausbildung liegt? Kein einziger Rücktritt einer Ministerin oder eines Ministers erfolgte aufgrund der Tatsache, dass die betreffende Person kein abgeschlossenes Hochschulstudium oder keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Jetzt sehen wir uns mal an, warum sie denn zurückgetreten sind. Für die Bundesstatistik: zwischen 1949 und 2017 212 Personen im Bundeskabinett; 152 Personen – das sind 72 Prozent – waren vor der Ersternennung Mitglied des Bundestags, 21 Prozent waren vorher Mitglied einer Landesregierung. In diesen 68 betrachteten Jahren gab es 67 Rücktritte auf der Bundesebene, das waren 25 Prozent, die ausgeschieden sind. Jetzt schaut man sich an, gehen wir mal willkürlich quer durch die Parteien. Fangen wir bei meiner eigenen Partei an: Gregor Gysi, ausgebildeter Rinderzüchter und dann hat er einen rechtswissenschaftlichen Abschluss absolviert und musste wegen der sogenannten Bonusmeilenaffäre als Berliner Senator zurücktreten. Das hat mit seinem Abschluss nichts zu tun. Andrea Fischer, Bündnis 90/Die Grünen, fällt in diese Kategorie – ich habe jetzt nicht für alle den Abschluss recherchiert –, wegen der BSEAffäre zurückgetreten; Anne Spiegel von den Grünen im Zusammenhang mit dem Ahrhochwasser zurückgetreten; Günther Krause von der CDU wegen der Putzkraftaffäre, nicht steuerlich abgerechnete Reinigungskraft im Privathaushalt; Franz Josef Jung – nach 30 Tagen zurückgetreten, Kundusaffäre; Hans Schuberth von der CSU – nach 50 Tagen zurückgetreten, Ausscheiden aufgrund des konfessionellen Proporzes, er war nämlich Katholik und Adenauer sagte, nein, zurücktreten, das muss jetzt ein Protestant werden; Hans-Peter Friedrich, nach 59 Tagen wegen der Edathy-Affäre zurückgetreten; Lothar de Maizière nach 75 Tagen zurückgetreten, IM-Vorwürfe; Hans Krüger nach 113 Tagen wegen NSDAP-Mitgliedschaft zurückgetreten. Da können wir noch den Ministerpräsidenten Filbinger mit dazunehmen wegen seiner Marinerichter-Tätigkeit im Nationalsozialismus. Hans Friederichs von der FDP im Zusammenhang mit der Flick-Parteispendenaffäre zurückgetreten; Lambsdorff von der FDP wegen der Parteispendenaffäre Flick zurückgetreten; Jürgen Möllemann, FDP, wegen der Briefbogenaffäre. Die hatten alle Abschlüsse. Reinhard Klimmt hatte auch einen Abschluss, Strafbefehl wegen Zahlung und Verträgen, die beim FC Saarbrücken eine Rolle gespielt haben; das hat mit dem Amt überhaupt nichts zu tun. Der ist auch nicht wegen Fehlverhaltens im Amt zurückgetreten, sondern wegen seiner Tätigkeit als Präsident des FC Saarbrücken. Wir können da noch weitere anschauen: Christian von Boetticher, ich habe den als Kollegen noch kennengelernt, wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten, tragischer Fall. Max Streibl von der CSU, der musste wegen der Amigo-Affäre zurücktreten; Alfred Sauter musste gegen seinen Willen zurücktreten, weil er für Stoiber wegen der Skandale bei der Landesbank die Verantwortung übernehmen musste usw. Dann kann man auch noch sagen, dann treten auch noch Leute zurück, weil sie mit Hitlervergleichen Probleme haben, das würde dann beispielswiese Herta Däubler-Gmelin treffen. Und so kann man das durchgehen. Interessanterweise: Guttenberg, Giffey, Schavan – deren Problem war ja, dass sie einen Hochschulabschluss hatten und dann noch die Promotion machen wollten. Die Probleme hätte man nicht, hätten die vielleicht überhaupt keinen Hochschulabschluss gemacht, dann wären sie zur Promotion nie zugelassen worden, dann hätte es die Plagiatsaffären nie gegeben.
(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor dem Hintergrund sage ich, bei den Rücktritten, die wir hatten, ist nicht die Frage des Berufsabschlusses der entscheidende Punkt, sondern es ist die Frage, ob man als Person geeignet ist, ein Ministerium zu führen oder nicht. Mit dieser Frage haben sich der Parlamentarische Rat, als er seinerzeit das Grundgesetz erarbeitet hat, und der Herrenchiemseer Konvent beschäftigt: Was sind eigentlich die Kriterien für den Bundeskanzler und dann in allen anderen Ländern auch geregelt in den Landesverfassungen, was ist die Grundmaxime. Die Grundmaxime ist: Es geht in erster Linie um die persönliche Eignung der Personen. Ein Berufsabschluss schadet überhaupt nichts, auch ein Studienabschluss schadet überhaupt nichts. Aber dass das die Garantie dafür ist, dass gut regiert wird, dass man nicht zurücktreten muss wegen Verfehlung im Amt oder Verfehlung außerhalb des Amts oder weil man politisch zurücktritt, weil man sagt, ich kann etwas nicht mehr mittragen. Darum geht es. Ganz ehrlich: Man kann auch ein Störgefühl erzeugen, indem man einfach eine Erzählung macht und behauptet, weil man sowieso sagt, die Grünen sind die Schlimmsten in unserer Gesellschaft. Dann fängt man an auf dieser Grundlage so eine Erzählung zu machen und Legenden zu stricken, die hätten ja alle keinen Abschluss usw. Da frage ich mal: Ist das die Art, wie wir miteinander politisch umgehen und ein Problem erzeugen, oder geht es darum, dass in diesem Land gut regiert werden soll und durch diese Landesregierung auch gut regiert wird? Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir würden jetzt zur Überweisung an den Ausschuss kommen. Ich habe wahrgenommen, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung an andere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Das gilt auch für beide Initiativen, wir haben ja einmal das Gesetz und dann das Gesetz zur Verfassungsänderung? Okay. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7785, an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und Frau Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Wir kommen zur Überweisung des Tagesordnungspunkts 3 b, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/7786 in korrigierter Fassung. Wer das an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, Gruppe der FDP und Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 3 b an den dafür zuständigen Ausschuss überwiesen. Damit schließe ich die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b und wir treten in eine Mittagspause bis 13.40 Uhr ein. Ich weise darauf hin, dass sich der Freundeskreis Litauen 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in Raum F 202 trifft, und wünsche Ihnen einen guten Appetit.
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen, ich rufe auf Tagesordnungspunkt 26 und die Tagesordnungspunkte 29 bis 34 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8331 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8332 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8332 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8302 Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in Drucksache 7/8302 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dittes. Wird die Aussprache dazu gewünscht? Sieht nicht so aus. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8333 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8333 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 Gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat entsenden jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Landessportbeirat, die vom Landtag gewählt werden. Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8334 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Wird die Aussprache dazu gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8313 Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag hat mit Schreiben vom 27. Juni 2023 seinen sofortigen Rücktritt als stellvertretendes Mitglied des Landessportbeirats erklärt. Vor diesem Hintergrund ist die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats erforderlich. In Übereinstimmung mit dem Landtag vertritt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Auffassung, dass im Landessportbeirat Personen vertreten sein können, die vom Landtag gewählt werden, dem Landtag aber nicht als Mitglied angehören müssen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in Drucksache 7/8313 vor. Vorgeschlagen ist Herr Steffen Hausdörfer. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich auf Tagesordnungspunkt 34 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8335 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, das aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in Drucksache 7/8335 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit zur Stimmabgabe? Gut. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte, die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen Taauf. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör in Drucksache 7/8106.
Proteste aufgrund der Unterschiede der tariflich festgelegten Arbeitszeit zwischen Universitätskliniken in Ost- und Westdeutschland Tarifvertraglich festgelegte 38,5 Stunden pro Woche arbeiten die Beschäftigten an den Uni-Kliniken im Westen Deutschlands. Im Osten beträgt die tarifvertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit immer noch 40 Stunden. Hochgerechnet arbeiten die Kolleginnen im Osten jährlich zehn Tage mehr als im Westen. Damit entfällt auf ein Arbeitsleben von 40 Jahren mehr als ein Jahr unbezahlte Mehrarbeit. Am 24. März dieses Jahres kam es deshalb zu einer Unterschriftenaktion von den Beschäftigten vor dem Universitätsklinikum Jena. Und ich darf ergänzen: Gestern gab es auch eine entsprechende Unterschriftenübergabe vor dem Thüringer Landtag, geplant an die Thüringer Finanzministerin; entgegengenommen wurden die Unterschriften von Benjamin Hoff. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Landesregierung als Tarifvertragspartei bei den Tarifvertragsverhandlungen für eine Angleichung der tarifvertraglich fest geregelten wöchentlichen Arbeitszeiten für die Beschäftigten an den Uni-Kliniken im Osten an die der Universitätskliniken im Westen Deutschlands eingesetzt oder beabsichtigt dies in Zukunft zu tun – bitte begründen –? 2. Worin sieht die Landesregierung Ursachen für die Unterschiede in der tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit zwischen ost- und westdeutschen UniKliniken? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die wöchentliche Arbeitszeit in den ostdeutschen Uni-Kliniken an das westdeutsche Niveau anzupassen? Danke schön.
Für die Landesregierung hat das Finanzministerium das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/8106 wie folgt: Bitte gestatten Sie mir vorab allgemeine Anmerkungen, die dem besseren Verständnis der Beantwortung der Anfrage dienen: Der Freistaat Thüringen ist Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder, wir sagen TdL. Die Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit der Beschäftigten sind Ausfluss aus den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien, mithin zwischen dieser TdL und den Gewerkschaften. § 6 TV-L, das ist der Tarifvertrag der Länder, regelt die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten. Im Vergleich zur Regelung mit dem TVöD, das ist der für die Kommunen, ist die Regelung der Wochenarbeitszeit im TV-L jedoch komplizierter, da unterschiedliche Arbeitszeiten gelten. So beträgt für Beschäftigte an Universitätskliniken im Tarifgebiet West die wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden. Dagegen beträgt im Tarifgebiet Ost für alle Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Auch für andere Beschäftigtengruppen, zum Beispiel die Beschäftigten im allgemeinen Verwaltungsdienst, gelten unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten. Während im Tarifgebiet Ost, wie vorstehend bereits ausgeführt, die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit einheitlich 40 Stunden beträgt, ist diese im Tarifgebiet West je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. So müssen Beschäftigte im Verwaltungsdienst in Schleswig-Holstein 38 Stunden und 42 Minuten wöchentlich arbeiten, dagegen im Freistaat Bayern 40 Stunden und 6 Minuten. Hintergrund dieser unterschiedlichen Arbeitszeiten im Tarifgebiet West ist das seinerzeitige Tarifergebnis, welches bei der Ermittlung der Arbeitszeit eine Umrechnung vorgab. Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Diese beträgt sowohl im Tarifgebiet Ost als auch im Tarifgebiet West einheitlich 42 Stunden wöchentlich. Ich komme jetzt zu den einzelnen Fragen. Zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung ist die Arbeitszeitregelung für den Freistaat derzeit sachgerecht und es wird keine Notwendigkeit gesehen, an den bestehenden Arbeitszeitregelungen für das Tarifgebiet Ost Änderungen zu fordern. Gern begründe ich diese Haltung der Landesregierung, wenngleich ich mich aufgrund der Komplexität dieser Fragestellung nur auf wesentliche Punkte beschränken kann. Die Tarifvertragsparteien haben sich zur derzeitigen Höhe der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit seinerzeit verständigt und entsprechende Regelungen in den §§ 6 ff. des TV-L vereinbart, die eine grundsätzliche Bindungswirkung während der Gültigkeit des Tarifvertrags entfalten. In der Entgeltrunde 2021 war die Herabsetzung der Arbeitszeit kein Verhandlungsthema. Es bleibt den Tarifvertragsparteien vorbehalten, ein solches Thema bei den Tarifverhandlungen 2023 zu verhandeln. Im Laufe des Jahres wird man sich über die Forderungen innerhalb der TdL verständigen. Die Forderung nach einer Anpassung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten an Universitätskliniken an das Tarifgebiet West kann aus Sicht der Landesregierung jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr sind alle Beschäftigtengruppen, welche arbeitsvertraglich an den Freistaat Thüringen gebunden sind, in diese Betrachtungen mit einzubeziehen. Es wäre nicht einsichtig, nur einzelne Beschäftigtengruppen in dieser Fragestellung zu bevorzugen, anderenfalls ist mit weiteren Friktionen unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen zu rechnen. Ferner darf in der Betrachtung nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit auch zu einem Personalmehrbedarf führen kann. Dies ist insbesondere in Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels – auch in der Pflege – möglicherweise problematisch. Zu Frage 2: Die heute in Thüringen geltende Arbeitszeit wurde im Jahr 2006 im TV-L gemeinsam von den Tarifparteien vereinbart. Sie geht zurück auf die Vereinbarung des BAT-Ost im Jahre 1990. Der BAT-Ost und die ergänzenden Vergütungstarifverträge hierzu sahen seinerzeit eine gegenüber dem Tarifgebiet West höhere Arbeitszeit – 40 statt 38,5 – und eine mittels Bemessungssatz Ost abgesenkte Vergütung vor. Letztere wurden im Rahmen der Gewerkschaftsforderung nach und nach angehoben, vollständig dann im Jahr 2010. Hierbei lag das Hauptaugenmerk der Gewerkschaften auf dem Thema „Entgelt“, wobei das Thema „Arbeitszeit“ bislang keine Rolle spielte. Ob die Tarifparteien die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit zum Gegenstand der nächsten Tarifrunde machen, bleibt daher abzuwarten. Zu Frage 3: Mit einer systemgerechten Anpassung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in den deutschen Universitätskliniken an das westdeutsche Niveau wäre eine Änderung der entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen erforderlich. Der Vollständigkeit kann, wenngleich dies aus Sicht der Landesregierung derzeit keine Handlungsoption darstellt, auf § 39 Abs. 3 Buchst. a TV-L hingewiesen werden, welche die Möglichkeit vorsieht, auf landesbezirklicher Ebene die Bestimmungen in § 6 Abs. 1 TV-L zur durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit frühzeitig zu kündigen. Ferner besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine übertarifliche Arbeitszeitverkürzung zu regeln.
Ich danke Ihnen für die Ausführungen. Sie hatten in Ihren Ausführungen zu Frage 1 dargestellt, dass alle Beschäftigtengruppen in die Betrachtung einzubeziehen sind und nicht einsichtig sei, nur einzelne Gruppen zu bevorzugen. Würden Sie bei der Formulierung mitgehen, dass bei der aktuellen Regelung, die eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigtengruppen in Ost- und Westdeutschland nach sich zieht, schon eine Bevorzugung von Beschäftigtengruppen, nämlich derjenigen in Westdeutschland, vorliegt? Ich hatte ja ausgeführt, dass auch in Westdeutschland unterschiedliche Beschäftigungen unterschiedlich in der Arbeitszeit sind. Für uns ist wichtig, nicht den Tarifergebnissen – möglicherweise dieses Jahres oder in kommenden Jahren – vorzugreifen. Für uns ist nur wichtig, dass natürlich, wenn wir für Thüringen die Betrachtung anstellen, nicht nur eine Gruppe, sondern dann auch alle Gruppen zu berücksichtigen sind. Wir reden auch wohlgemerkt – in Anführungszeichen – zunächst mal nur von den Tarifbeschäftigten.
Situation der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen Laut § 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine Pflichtaufgabe des Landes, deren Übernahme durch den Landesverband pro familia Thüringen e. V. gefährdet ist. Die finanzielle und personelle Situation ist problematisch und die Trägerschaft der vier Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der beiden Außenstellen ist nach meiner Kenntnis vakant. Diese finanzieren sich nach § 6 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Förderung von Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unter anderem über eine Sachkostenpauschale, die nach meiner Kenntnis seit dem Jahr 2011 nicht an die reale Kostenentwicklung angepasst wurde. So beinhaltet sie auch Personalkosten für die Mitarbeitenden im Erstkontakt, die durch Tarifanpassungen im vergangenen Jahrzehnt gestiegen sind. Dies kann auch nicht durch Eigenmittel ausgeglichen werden, da die Beratungsangebote gemäß § 6 Abs. 1 des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes kostenfrei sein müssen. Zudem ist der oben genannte Landesverband auch vom Fachkräftemangel betroffen, der durch die engen Vorgaben an Qualifikation und Zusatzqualifikation für die Schwangerschaftskonfliktberaterinnen erschwert wird. So gibt es nach meiner Kenntnis seit dem Jahr 2022 eine Neudefinierung des Begriffs „Stunde“ durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Statt wie bei allen Bildungsträgern deutschlandweit üblich werden statt 45 Minuten nun 60 Minuten zugrunde gelegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann plant das TMASGFF eine Änderung der Thüringer Verordnung über die Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen? 2. Wie wurden seit dem Jahr 2014 die zugrunde liegenden Haushaltstitel ausgeschöpft – bitte Auflistung nach Jahren und Titeln –? 3. Wie soll zukünftig die Kostenfreiheit von Beratungsangeboten für Schwangere mit oder ohne Abbruchwillen und Beibehaltung einer Trägerpluralität in Thüringen gewährleistet werden? 4. Warum wird in Thüringen im Rahmen der Zusatzausbildung seit Kurzem eine Stunde nicht mehr wie bisher mit 45 Minuten anerkannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Meißner, gestatten Sie mir vor Beantwortung der Einzelfragen noch eine Vorbemerkung. Die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage genannten Aspekte sind im TMASGFF bekannt. Hier ist zwischen den sich aus den Rechtsgrundlagen ergebenden Grundsatzfragen und der Situation des pro familia, die auch aus trägerseitigen Finanzierungsentscheidungen resultiert, zu unterscheiden. Zu Letzterem ist dem Träger zu empfehlen, die Gesprächsangebote des Fachbereichs anzunehmen, wie es zuletzt im Februar 2023 vereinbart worden ist. Der Träger hat für den 21. Juli 2023 einen Gesprächstermin zugesagt; ein früherer Termin sei nicht möglich gewesen. Zur Aufgabenerfüllung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Thüringen erfolgt ergänzend zu den bilateralen Trägerkontakten ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen dem Fachreferat und dem zuständigen Fachgremium innerhalb der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Fachliche Fragen werden gemeinsam erörtert. Der fachliche Austausch zeichnet sich durch eine ausgesprochen offene Arbeitsatmosphäre aus, in der auch kritische Fragestellungen angesprochen werden in gemeinsamen Anliegen wie die Arbeitsfähigkeit des Beratungsangebots abzusichern. Der in der Mündlichen Anfrage explizit einleitend angesprochene pro familia Landesverband Thüringen e. V. ist bei den Arbeitsgesprächen mit der LIGA als Mitglied des Paritätischen Landesverbands Thüringen e. V. mittelbar vertreten. Die LIGA-Verbände fungieren als Multiplikator für die fachlichen Themen gegenüber ihren Mitgliedern. Namens der Landesregierung beantworte ich die Einzelfragen wie folgt: Die Antwort auf Frage 1: Eine Änderung der Thüringer Verordnung über die Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen soll noch 2023 parallel zu den Haushaltsberatungen 2024 erfolgen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der hausinternen Abstimmung. Im Anschluss folgt das nach Geschäftsordnung vorgesehene Beteiligungs- und Anhörungsverfahren. So wird ebenso in diesem Zusammenhang die nach § 9 Abs. 3 Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz geforderte Anhörung des für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung zuständigen Fachausschusses des Landtags erfolgen. Es ist beabsichtigt, die veränderte Rechtsordnung mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen. Die Antwort auf Frage 2: Die Finanzierung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes erfolgt über Kapitel 08 24 Titel 684 31 wie folgt – zu den Haushaltsansätzen und Ist-Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2023 werde ich jetzt vortragen, für 2023 natürlich noch nicht die Ist-Ausgaben, ist ja klar –: 2014 – der Haushaltsansatz: 3.353.000 Euro, Ist-Ausgaben: 3.525.000 Euro; 2015 – der Haushaltsansatz: 3.525.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 3.525.000 Euro; 2016 – der Haushaltsansatz: 3.525.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 3.596.000 Euro; 2017 – der Haushaltsansatz: 3.525.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 3.664.570,22 Euro; 2018 – der Haushaltsansatz: 3.955.000 Euro, die IstAusgaben: 3.832.492,26 Euro; 2019 – der Haushaltsansatz: 4.000.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 3.959.933,26 Euro; 2020 – der Haushaltsansatz: 4.322.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 4.180.549,23 Euro; 2021 – der Haushaltsansatz: 4.357.000 Euro, die Ist-Ausgaben: 4.297.661,66 Euro; das Jahr 2022 – der Haushaltsansatz: 4.622.700 Euro, die Ist-Ausgaben: 4.427.980,94 Euro; das Jahr 2023 – hier nur den Haushaltsansatz, wir sind ja noch im Jahr: 4.796.200 Euro. Die Mitteilung zeigt den stetigen Anstieg des Haushaltsansatzes in Relation zur Verausgabung der Mittel in Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Die Antwort auf Frage 3: Bisher und auch zukünftig erfolgt ein für die Ratsuchenden kostenfreies Beratungsangebot, das gemäß § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz zu finanzieren ist. Die Finanzierung der Thüringer Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes. Danach finanziert das Land 100 vom Hundert der Personalausgaben und mindestens 80 vom Hundert der Sachausgaben, die für den Betrieb einer Beratungsstelle notwendig sind. Die für den Betrieb einer Beratungsstelle notwendigen Sachausgaben sind abschließend in § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Thüringer Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen benannt. Soweit die sachlichen bzw. örtlichen Gegebenheiten dies erfordern, kann das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als das für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung zuständige Ministerium im Einzelfall Abweichungen zulassen, wenn hierfür unabweisbare, unvorhersehbare Gründe vorliegen. Rechtlich handelt es sich nicht um eine freiwillige Förderung, sondern die Träger haben einen gesetzlichen Anspruch im Umfang von § 9 Abs. 2 des entsprechenden Gesetzes. In der Anwendung der entsprechenden Verordnung durch das Landesverwaltungsamt – vormals die GfAW – ist demzufolge sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben – 100 Prozent Personalkosten und mindestens 80 Prozent Sachkosten – bei keinem der Träger unterschritten werden. Die Entwicklung der Haushaltsansätze – siehe auch Beantwortung zu Frage 2 – unterstreicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Im Ländervergleich wird die Regelung im Freistaat Thüringen wiederholt als Beispiel für eine trägerorientierte Finanzierung herangezogen. Die Aufbringung des Eigenmittelanteils wird bundesweit wiederkehrend hinterfragt. In Thüringen obliegt es dem Gesetzgeber, im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung einen höheren Finanzierungsanteil bei den Sachkosten zu beschließen. Die Trägerpluralität wird gemäß § 1 Thüringer Verordnung über die Förderung von Thüringer Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet, wonach eine Bedarfsplanung in Einzugsbereichen zu erfolgen hat, die den in § 13 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vorgegebenen Planungsregionen entsprechen. Die Trägerpluralität ist gegeben, wenn mindestens zwei Beratungsstellen mit unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung im Einzugsbereich vorhanden sind. Die Antwort zu Frage 4: Nach § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Anforderungen an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und deren Anerkennung müssen die Beratungsfachkräfte in fachlicher und persönlicher Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Beratung bieten, mit sozialen Hilfsmöglichkeiten für schwangere Frauen, Familien, Mütter und Kinder vertraut sein und über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung verfügen. Ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung sind entsprechend § 2 Abs. 3 der eben genannten Verordnung anzunehmen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass an einer Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 150 Stunden teilgenommen wurde. Bei Neueinstellungen ist mindestens eine verbindliche Anmeldebestätigung oder die Erklärung vorzulegen, dass sich die Fachkraft in einer entsprechenden Zusatzausbildung befindet. Fachkräfte, die als Vertretung grundsätzlich für ein Jahr befristet in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen tätig sind, haben in diesem Zeitraum einen Grundkurs von mindestens 20 Stunden zu je 60 Minuten zu absolvieren. Dies ist so in der Anerkennungsverordnung ausformuliert. Das heißt, anders als bei unbefristet beschäftigten Beratungsfachkräften ist bei den Vertretungsfachkräften eine Minutenangabe zu den abzuleistenden Stunden in der Rechtsverordnung enthalten, nämlich 60 Minuten. In der Rechtsanwendung bedeutet dies, dass es eines sachlichen Grundes bedarf, wenn bei unbefristet Beschäftigten von 45 Minuten je Stunde Zusatzausbildung ausgegangen werden soll. Die angebotenen Kurse können von unbefristet wie befristet beschäftigten Beratungsfachkräften gleichermaßen besucht werden. Die genannten Minutenangaben wurden 2017 in die Verordnung aufgenommen und sind daher nicht neu, wie es in der Anfrage formuliert wurde. Im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Bestätigungsverfahren zu den Konfliktberatungsstellen ist in den Trägerdokumentationen nachzuvollziehen, ob die in der Rechtsverordnung genannten Zeitanteile jeweils vollständig nachgewiesen sind. Bei der Anrechnung geeigneter Angebote zur Zusatzausbildung bei anzuerkennenden Inhalten einer Zusatzausbildung erfolgt nicht nur die Anrechnung der Teilnahme an einschlägig bekannten Angeboten. Auch bereits erbrachte Ausbildungsinhalte, beispielsweise zur systemischen Beratung, finden ihre Anrechnung, ebenso berufliche Vorerfahrung oder Fort- und Weiterbildungen, die außerhalb der einschlägig bekannten Zusatzausbildungsangebote erbracht werden und für Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung geeignet sind. Parallel zu den Trägerkontakten befindet sich das Fachreferat im fachlichen Austausch mit dem zuständigen Facharbeitskreis der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände in Thüringen, auch zu dieser Fragestellung. Weder Beratungsstellen noch Beratungsfachkräfte sind von den Fragestellungen nachteilig betroffen, sondern im Rahmen der normierten Mitwirkungspflicht gehalten, ihre Dokumentationen gegebenenfalls zu vervollständigen.
Ich habe zwei Nachfragen – wenn ich die gleich gebündelt stellen kann. Deswegen die Frage: Wir haben aufgrund der Haushaltstitel feststellen können, dass diese von Jahr zu Jahr stetig angestiegen sind, obwohl seit 2011 die zugrunde liegende Förderrichtlinie nicht verändert wurde. Für was sind diese höheren Mittel verausgabt worden, wenn die Förderrichtlinie die gleiche geblieben ist? Und die zweite Frage: Sie haben auf meine Frage 3 geantwortet, dass es im Einzelfall abweichende Regelungen bei der Erstattung der Sachausgaben geben kann. Deswegen konkret gefragt für den Landesverband pro familia e. V.: Könnte man sich hier für das laufende Haushaltsjahr eine über die bisher gezahlten Sachausgaben hinausgehende höhere Zahlung vorstellen, um Probleme für den Träger abzuwenden?
Sehr geehrte Frau Meißner, zur ersten Frage: Bei den Haushaltstiteln, bei den Ausgabenansätzen und bei den Ist-Ausgaben – ich hatte es Ihnen ja gesagt –, sind 100 Prozent der Personalausgaben und mindestens 80 Prozent der Sachausgaben enthalten. Es ist davon auszugehen, dass natürlich in den Jahren tarifliche und andere Entwicklungen bei Personalausgaben passieren und deswegen natürlich auch die Anpassung steigt und möglicherweise auch Sachausgaben gestiegen sind. Deswegen waren in den Haushalten, die wir verhandelt haben, auch immer höhere Ansätze erforderlich, das zeigen dann vor allem ja auch die Ist-Ausgaben zu all dem in den Jahren, sodass es nicht zwingend erforderlich ist, eine Richtlinie zu ändern, wenn sich einfach nur daraus Erhöhungen ergeben. Zu Ihrer Frage bezüglich des Einzelfalls pro familia e. V.: Pro familia e. V. muss so etwas beantragen und auch entsprechend nachweisen, dann wird es natürlich vom Ministerium entsprechend geprüft.
Vielen Dank. Ich stelle folgende Anfrage: Ermittlungsverfahren zum Brand in einer Unterbringung für Ukrainer in Apolda Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Ermittlungsstand dar? 2. Wie viele Personen wurden wann in welchen Einrichtungen polizeilich vernommen, wovon in wie vielen Fällen für die Vernehmung ein Dolmetscher notwendig war – um tagesgenaue Gliederung bitte ich da –? 3. Wie viele Dolmetscher mit welchen jeweiligen Sprachkenntnissen wurden für die Vernehmungen eingesetzt? 4. Wie viele Vernehmungen von nicht deutschen Zeugen konnten nicht wie geplant durchgeführt werden, das heißt, konnten aufgrund fehlender Sprachbefähigung für die ukrainische Sprache nicht oder mussten zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Dolmetscher für welche andere Sprache neu durchgeführt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Vorfall, der dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegt, ist weiterhin Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Als Ursache für den Brandausbruch ist ein technischer Defekt anzunehmen. Es liegen keine Hinweise auf Brandstiftung vor. Hinweise auf den Einsatz von brandbeschleunigenden Substanzen konnten nicht erlangt werden. Auch können äußere Einwirkungen, die den Brandausbruch herbeiführten, ausgeschlossen werden. Zu Frage 2: Am 4. Juni 2023, dem Tag des Brandes, wurden insgesamt 14 Personen als Zeuginnen oder Zeugen zum Sachverhalt vernommen. Drei der Vernehmungen wurden in der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Hermsdorf durchgeführt. Eine Vernehmung fand im Krankenhaus Apolda statt. Weitere drei Vernehmungen erfolgten in einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Apolda, Nordstraße 25. Die vorgenannten sieben Vernehmungen fanden jeweils unter Hinzuziehung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers statt. Im Weiteren wurden am gleichen Tag zwei Personen am Brandort, also in der Gemeinschaftsunterkunft in Apolda, Auf dem Angespanne 3, zeugenschaftlich vernommen. Fünf Personen wurden im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Apolda in Apolda, Bernhardstraße 67, als Zeugen vernommen. Für diese zuletzt genannten insgesamt sieben Vernehmungen wurde jeweils kein Dolmetscher benötigt. Am 13. Juni 2023 wurden in der Polizeiinspektion Apolda weitere vier Personen als Zeugen vernommen. Bei diesen Vernehmungen kamen zwei Dolmetscherinnen zum Einsatz. Am 19. Juni 2023 wurden in der Gemeinschaftsunterkunft in Apolda weitere neun Personen zeugenschaftlich vernommen. Für diese neun Vernehmungen stand eine Dolmetscherin zur Verfügung. Ich komme zu Frage 3: Für die in dieser Sache durchgeführten Vernehmungen mit Zeugen, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig waren, kamen insgesamt fünf verschiedene Dolmetscherinnen und Dolmetscher an drei verschiedenen Tagen zum Einsatz. Die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen wurden teils aus der ukrainischen und teils aus der russischen Sprache in die deutsche Sprache bzw. umgekehrt übersetzt. Ich komme zu Frage 4: Erkenntnisse, dass Vernehmungen am 4. Juni 2023 aufgrund von Sprachbarrieren – auch mit Sprachmittlern – nicht durchgeführt werden konnten, liegen der Thüringer Landesregierung nicht vor. Während der Vernehmung am 13. Juni stellte sich heraus, dass der Einsatz einer dolmetschenden Person zielführender ist, welche neben der ukrainischen auch die russische Sprache beherrscht. Deshalb kam zum Folgetermin am 19. Juni 2023 eine Dolmetscherin mit Übersetzungsbefähigung für beide Sprachen zum Einsatz, sodass alle noch vorgesehenen Vernehmungen planmäßig durchgeführt werden konnten. Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön für die Antworten. Jetzt hatten Sie gesagt, dass ein technischer Defekt für den Brand verantwortlich war. Gibt es denn da schon eine Information darüber, ob und wer am Ende gegebenenfalls haftbar dafür ist, auch vor dem Hintergrund, dass ja mehrere der Geflüchteten ihre gesamten Sachen bei dem Brand verloren haben, inklusive Dokumente, Kleidung und Ähnliches mehr?
Ich muss noch mal darauf hinweisen, dass der Brandausbruch und der technische Defekt das sind, was wir annehmen. Ansonsten muss ich noch mal auf meine Vorbemerkung verweisen, dass es laufende strafrechtliche Ermittlungen sind, deswegen kann ich die Frage derzeit nicht näher beantworten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sachstand zur Ersatzbaustoffverordnung in Thüringen Bauabfälle wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei Weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung im Zuge der sogenannten Mantelverordnung beschlossen. Am 1. August 2023 tritt diese Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, welche zum 1. August 2023 in Kraft treten soll? 2. Sind auf Landesebene weitere Durchführungsverordnungen zur Ersatzbaustoffverordnung geplant bzw. in Arbeit und, wenn ja, wann ist mit deren Veröffentlichung zu rechnen? 3. Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf in der Frage der Verwertung von mineralischen Böden und deren Verwertung in der Bauwirtschaft, insbesondere in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“ unter anderem mit Blick auf beispielsweise Diabas und, wenn ja, welchen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit der Ersatzbaustoffverordnung wird erstmals bundesweit einheitlich geregelt, wie Bauund Abbruchabfälle und andere mineralische Abfälle im Einklang mit den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes aufbereitet und verwendet werden können. Neben der nötigen Rechtsklarheit werden damit auch bundesweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Landesregierung befürwortet deshalb die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung. Zu Frage 2: Die Ersatzbaustoffverordnung soll in Thüringen eins zu eins umgesetzt werden. Es sind somit keine ergänzenden Durchführungsverordnungen geplant. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist es jedoch erforderlich, die behördlichen Zuständigkeiten anzupassen. Das geschieht über eine Verordnung, die federführend im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erarbeitet wird. Diese Verordnung befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien und wird erst nach dem 01.08.2023 veröffentlicht werden. Deshalb wurden vorab Hinweise zur Zuständigkeit durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.06.2023 gegeben. Dieser Erlass und weitere Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. Ich kann auch gern den direkten Link nachreichen. Zu Frage 3: Unabhängig davon, dass die Ersatzbaustoffverordnung eine wichtige Grundlage für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen darstellt, sind deren Regelungen zum Teil missverständlich. Hier besteht Klärungsbedarf. Im Rahmen der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, wurden viele dieser Verständnisfragen gesammelt und in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. Die erste Version dieses Katalogs ist bereits auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, kurz LAGA, veröffentlicht worden. Auch da gebe ich den Link gern im Nachhinein zur Kenntnis. Eine erweiterte zweite Version befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Welcher Handlungsbedarf bei der Kreislaufführung von Baustoffen besteht, wird derzeit in einem Gesprächskreis zum Thema „Kreislaufwirtschaft in der Wertschöpfungskette Bau“ erörtert, der durch den Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. initiiert wurde. Die Landesregierung ist durch Teilnehmende aus dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in diesem Gesprächskreis vertreten. Ziel des Gesprächskreises ist es, Defizite in der Kreislaufwirtschaft Bau aufzudecken, Lösungswege zu finden sowie positive Praxisbeispiele zu sammeln. Der Gesprächskreis hat sich bis jetzt zweimal zu Gesprächen getroffen. Fragen im Zusammenhang mit Diabas sind der Landesregierung bisher nicht bekannt und weder auf Bundes- noch auf Landesebene ausgesprochen worden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anmerkung zum letzten Satz: Das stimmt nicht ganz, das ist bereits auch im Ausschuss für Infrastruktur angesprochen worden. Folgendes Problem: Also Diabas hat ja kleine geogene Beimengungen von Arsen und dergleichen und ist deswegen bei den letzten Änderungen der LAGA manchmal problembehaftet. Konkretes Praxisbeispiel: Es ist eine Baustraße für den Bau eines Durchlasses mit frischem gebrochenen Diabas aus einem Steinbruch gebaut worden. Da durfte es verwendet werden und dann musste diese Baustraße danach wieder zurückgebaut werden und auf einmal war es ein problembehafteter Abfall und durfte nicht einfach wieder weiterverwendet werden. Das ist das Problem dabei und in meinen Augen auch ein Problem, was unnötig Ressourcen verschwendet auch im Deponiebereich. Deswegen die Frage: Wird dieses Problem seitens der Landesregierung gesehen und, wenn ja, sind da weitere Schritte notwendig nach der Einführung dieser Verordnung oder nicht?
Wie gesagt, Herr Abgeordneter Bergner, bisher war uns das Problem in der Form nicht bekannt. Wir haben das extra noch mal recherchiert. Uns sind diesbezüglich keine Probleme bekannt geworden. Diabas ist ein mineralisches Gestein, das natürlicherweise vorkommt. Entsprechend sind zwar möglicherweise geogene Belastungen vorhanden, aber dass es im Rahmen eines Rückbaus von entsprechenden technischen Bauvorhaben zu Verunreinigungen kommt und damit Abfälle entstehen, die dann gegebenenfalls behandlungsbedürftig sind, war uns bisher in der Form nicht bekannt. Wir werden uns dieser Frage widmen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, inwieweit ist der Landesregierung bekannt, dass es aufgrund fehlender Handlungsempfehlungen, die den Verordnungstext übersetzen, massive Probleme und Verunsicherungen bei den betroffenen Unternehmen, zum Beispiel Bauunternehmen und auch dem Tagebau Kamsdorf, gibt?
Ich habe ja ausgeführt, dass einige der Regelungen in der Mantelverordnung erklärungsbedürftig sind und deswegen auch ein Arbeitskreis gebildet worden ist, der hier diese Fragen sammelt, aufbereitet und entsprechende Antworten gibt. Insofern sind wir dabei, auf diese Fragen, soweit die bekannt werden, einzugehen und dann entsprechende Handlungsanweisungen vorzulegen.
Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum das alles so lange dauert. Es geht hier auch um existenzielle Sorgen der betroffenen Unternehmen. Dass da nicht früher gehandelt wird, das können Sie mir vielleicht als Vertreter der Landesregierung noch mal erläutern.
Wenn Sie bezüglich Ihrer Frage speziell auf das Unternehmen Remex in Kamsdorf abzielen, da stehen wir mit dem Unternehmen bzw. mit den Fragen, die dazu aufgetaucht sind, in sehr engem Kontakt, sind dabei, das auch aufzuarbeiten. Möglicherweise hat das aber nichts mit der Ersatzbaustoffverordnung zu tun, sondern einfach mit anderen Regelungen. Aber, wie gesagt, wir sind dazu in sehr engem Kontakt und führen dazu auch Gespräche.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie werden verstehen, Herr Staatssekretär, dass das die Nachfrage provoziert, mit welchen anderen Regelungen das was zu tun hat.
Sie verstehen, dass Ihre letzte Ausführung die Nachfrage provoziert, mit welchen anderen Regelungen, von denen Sie gerade gesprochen haben, das zu tun hat.
Das hat möglicherweise auch was mit dem Hauptbetriebsplan für die Einlagerung von Stoffen im Tagebau Kamsdorf und den da getroffenen Regelungen zu tun.
Vielen Dank. Illegal geschossener Luchs im Eichsfeld Nach einer Meldung des MDR Thüringen vom 21. Juni 2023 sei ein zwei Wochen zuvor im Eichsfeld gefundener toter Luchs nach Aussage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz offenbar erschossen worden. Der Naturschutzbund Thüringen – NABU – erneuerte diesbezüglich seine Forderung nach einer Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltstraftaten. Diese Forderung hatte der Naturschutzbund schon vorher im Zusammenhang mit dem bei Buttstädt erschossenen Luchs erhoben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/3500 führte die Landesregierung in Drucksache 7/6103 aus, dass eine zusätzliche Stabsstelle als nicht erforderlich angesehen werde. Zum bei Buttstädt Anfang des Jahres 2022 erschossenen Luchs gab es laut Antwort des zuständigen Ministeriums keine Täterhinweise. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Merkmale, insbesondere unter Angabe, ob das Tier in Thüringen als resident dokumentiert gewesen ist, wies das im Eichsfeld gefundene Tier auf, also Geschlecht, Alter und Herkunft? 2. Wurde seitens welcher Landesbehörden oder welcher Kommunalbehörden Anzeige im Zusammenhang mit dem im Eichsfeld gefundenen Tier erstattet, wenn ja, wann? 3. Gibt es zwischenzeitlich Hinweise auf den oder die Täter zum bei Buttstädt erschossenen Luchs, wenn ja, seit wann? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zwischenzeitlich zur Schaffung einer möglichen Stabsstelle „Umweltkriminalität“?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen der Begutachtung des am 07.06.2023 im Landkreis Eichsfeld tot aufgefundenen Luchses wurde festgestellt, dass es sich um ein männliches Tier, einen Kuder, handelte, dem der linke Vorderlauf fehlte. Über das Fellmuster der Innenseite des rechten Vorderlaufs konnte der Luchs identifiziert werden. Es handelt sich um ein Individuum, das bereits mehrfach in näherem Umfeld des Fundortes im Rahmen des offiziellen Luchs-Monitorings von Fotofallen erfasst worden war. Über das Alter des Tieres ist nichts bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Tier handelt, dass aus der Harz-Population stammt. Zu Frage 2: Nach Information des Landkreises Eichsfeld wurde seitens der dafür zuständigen unteren Naturschutzbehörde am 22. Juni 2023 Anzeige erstattet. Zu Frage 3: Dem Kompetenzzentrum „Wolf, Biber, Luchs“ liegen keine neuen Kenntnisse in Bezug auf den bei Buttstädt tot aufgefundenen Luchs vor. Zu Frage 4: Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3500. Hierzu hatte die Landesregierung bereits ausgeführt, dass aufgrund des gemeinsamen Runderlasses des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umwelt sowie des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes vom 30. Januar 2020 schon eine ausreichende Kooperation der betroffenen Behörden etabliert worden ist. Diese Kooperation umfasst auch Straftaten gegen geschützte Tierarten. So sind bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ein Koordinator „Umwelt“ sowie bei den Polizei- und Verwaltungsbehörden zentrale Beauftragte bestellt, die regelmäßig verfahrensunabhängige Besprechungen durchführen, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen organisieren und besuchen sowie gegenseitige Hospitationen planen. Eine zusätzliche Stabsstelle „Umweltkriminalität“ hält die Landesregierung daher für nicht erforderlich. Unabhängig davon möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich betonen, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Tötung des Luchses auf das Schärfste verurteilt und klar fordert, dass diese Straftat streng verfolgt werden muss. Vielen Dank.
Ja, vielen Dank. Der NABU Thüringen und PETA haben ja Lohn für Hinweise auf den Täter ausgerufen. Gibt es im Eichsfeld zu diesem Tier eventuell schon Hinweise auf den Täter oder die Täter?
Sehr geehrter Präsident! Rechtsrock-Konzerte in Eisenach Nach Kenntnis der Fragestellerin fanden am 19. Juni 2023, 23. Juni 2023 und 24. Juni 2023 in der Immobilie der Thüringer NPD (bzw. die Heimat)-Landesgeschäftsstelle in Eisenach Konzerte der Neonazi-Szene statt. Beim Konzert am 24. Juni 2023, bei dem mehrere Vorstandsmitglieder der extrem rechten Partei und rund 100 Personen der Neonazi-Szene anwesend waren, soll die Polizei von einer falschen Uhrzeit ausgegangen und zu spät erschienen sein, wodurch der Großteil der anreisenden Personen ohne Kontrollmaßnahmen die Immobilie besuchen konnte. Im Internet veröffentlichte Fotos zeigen einzelne Personen öffentlich sichtbar vor den Gebäuden, auch mit strafbaren Tätowierungen wie etwa SS-Runen. Nach Kenntnis der Fragestellerin sollen jedoch die Personalien von anwesenden Journalistinnen und Journalisten erhoben und gespeichert worden sein, hingegen nicht die der dort abgebildeten Neonazis. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse lagen der Landesregierung, den Sicherheitsbehörden und der Thüringer Polizei zu den drei genannten Konzerten vor – bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Teilnehmer und Zeitpunkt der Kenntniserlangung –? 2. Wie wird das verspätete Erscheinen der Polizei am 24. Juni 2023, insbesondere unter Angabe, warum keine engmaschigen Kontrollen durchgeführt wurden, begründet, obwohl „Immobilie und angrenzender Straßenbereich sowie der nahegelegene Parkplatz“ seit dem „11. August 2022 durchgehend“ als kriminogener Ort klassifiziert wurden – vergleiche Drucksache 7/7931 –? 3. Wie viele Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden aufgrund welcher Delikte im Zusammenhang mit den Veranstaltungen am 19., 23. und 24. Juni 2023, gegebenenfalls auch erst im Nachgang, aufgenommen? 4. In wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen die persönlichen Daten von Journalistinnen und Journalisten vor der Immobilie im Jahr 2023 erhoben – bitte gegebenenfalls die Dauer der Speicherung angeben –?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Am 19. Juni 2023 fand nach hiesiger Kenntnis keine Musikveranstaltung statt. Die beiden Veranstaltungen am 23. und 24. Juni 2023 wurden durch den Flieder Volkshaus e. V., vertreten durch Patrick Wieschke, als Liederabend mit der Band Sleipnir angemeldet. Es handelt sich um zwei identische Veranstaltungen. Der Veranstalter rechnete mit je 100 Teilnehmern. Tatsächlich anwesend waren 86 bzw. 78 Personen. Formell angezeigt wurden diese am 8. Juni 2023. Nach der Anzeige der Veranstaltungen konnte auch in den sozialen Medien ein Bewerben der Veranstaltung am 23. Juni 2023 festgestellt werden. Erste Hinweise auf die Veranstaltung am 24. Juni wurden bereits im April und Mai 2023 bekannt. Zu Frage 2: Die Einsatzkräfte der Polizei waren ab 17.10 Uhr vor Ort. Der Einlass zur Veranstaltung begann um 18.00 Uhr und dauerte bis Konzertbeginn, 20.00 Uhr. Die letzte eintreffende Person wurde um 20.45 Uhr polizeilich kontrolliert. Von den 78 anwesenden Personen wurden 68 Personen kontrolliert. Insofern wurde polizeilich nahezu umfassend kontrolliert. Bei den verbleibenden zehn Personen handelt es sich um Personen, die an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beteiligt und bereits vor Eintreffen polizeilicher Kräfte im Objekt anwesend waren. Gleichwohl führt die Eigenschaft einer Lokalität als kriminogener Ort im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG nicht zeitlich uneingeschränkt zu polizeilichen Maßnahmen. Das polizeiliche Handeln wird an den bekannten Informationen und den daraus abgeleiteten Gefahrenprognosen und -erwartungen ausgerichtet und findet in vielen Fällen temporär und an Schwerpunkten orientiert statt. Zu Frage 3: Bei den Veranstaltungen am 23. und 24. Juni wurden behördlicherseits keine Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Im Nachgang der Veranstaltung am 26. Juni meldete sich ein Pressevertreter bei der Landespolizeiinspektion Gotha und teilte eigene Wahrnehmungen und Verstöße im Sinne des § 86a StGB mit. Die Polizeibehörde hat aktuell den Anzeigenerstatter um Übergabe seines Bildmaterials zu Beweiszwecken gebeten. Ungeachtet dessen wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich komme zu Frage 4: In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, alle Daten für das Jahr 2023 zu erheben. Personalien von Pressevertretern wurden am 16. und 24. Juni aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 PAG erhoben. Eine weiterführende Speicherung bzw. Verarbeitung der Daten hat nicht stattgefunden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Genau. Meine erste Nachfrage ist, inwieweit denn für den 16. Juni 2023 entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Sie hatten jetzt für den 19. Juni gesagt. Es liegen keine für den 16. vor?
Am 16. Juni 2023 fand eine Veranstaltung unter dem Motto „FLAK solo live“ im Flieder Volkshaus statt. Erste polizeiliche Kenntnisse über diese Veranstaltung konnten am 19. April 2023 gewonnen werden, denn hier wurde durch den Veranstalter ein Post via Facebook veröffentlicht, in dem dafür geworben wurde, also für die Veranstaltung dann am 16. Juni. Eine direkte Anmeldung und damit verbundene Kenntnis über eine mögliche Personenzahl lagen nicht vor. Gemäß der Genehmigung könnten sich aber maximal 100 Personen, inklusive des Funktionspersonals, im Gebäude aufhalten. Aufgrund ähnlich gelagerter Veranstaltungen in der Vergangenheit kann man von einer Teilnehmerzahl zwischen 50 und 70 ausgehen.
Ich habe eine weitere Frage. Sie hatten erklärt, dass die Identitätsfeststellungen von Journalistinnen, die jetzt im Zeitraum der Beantwortung überhaupt feststellbar waren, am 16.06. und 24.06. stattfanden, und haben erklärt, dass das nach § 14 Abs. 1 PAG erfolgt wäre, die Identitätsfeststellung. Jetzt lautet § 14 PAG, dass die Polizei die Identität einer Person feststellen kann, „1. zur Abwehr einer Gefahr, 2. Wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem a) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort aa) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, bb) sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder cc) sich Straftäter verbergen, oder b) an dem Personen der Prostitution nachgehen“. Jetzt würde ich gern wissen: Es handelte sich ja um Journalisten und Journalistinnen, die sich mit ihrem Presseausweis ausgewiesen haben, von denen trotzdem die Identität – also die Personalausweise mussten vorgezeigt werden und die Personaldaten wurden durch die Polizei auch notiert. Bitte was wurde nach § 14 Abs. 1 PAG den Journalisten unterstellt, um ihre Identität festzustellen? Dass eine Gefahr abgewehrt werden müsste, die durch die Journalisten besteht, dass sie sich an einem Ort aufhalten, um dort Straftaten zu verabreden, vorzubereiten oder zu verüben, dass sie keine erforderliche Aufenthaltserlaubnis haben, Straftäter sind oder auf welcher Grundlage – ich glaube, es kann sein, ich weiß nicht, ob das jetzt zuständig war – können Sie das erklären? Und für den Fall, dass ich mich jetzt auf die Schnelle geirrt habe und es sich um das Gefahrengebiet handelt und deswegen die Identitätsfeststellung erfolgt ist: Können Sie erklären, warum bei Journalistinnen aufgrund des Gefahrengebiets, welches in Eisenach vor dem Flieder Volkshaus besteht, die Identitäten festgestellt wurden, aber nicht die Identitäten der Neonazis, die dort zu dem Konzert angereist sind?
Es handelt sich um einen kriminogenen Ort, und das ist die Grundlage für die Feststellung, wie Sie jetzt am Ende der Frage richtig bilanziert haben. Ansonsten hatte ich ja in meiner Antwort auf Frage 2 ausgeführt, dass 68 von den 78 Personen kontrolliert wurden, dass sich also die Nichtkontrolle nur auf die zehn bezieht, die vor Eintreffen der Polizei um 17.10 Uhr bereits im Haus zugegen waren.
Gut. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Baum in Drucksache …
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Herr Bilay hat noch eine Frage!) Ach, Herr Bilay hat noch eine Anfrage zu dem Thema. Bitte.
Vielen Dank, dass es noch ermöglicht wurde. Das war ja jetzt abgestellt auf das Polizeiaufgabengesetz, was ja Landesrecht ist. Das könnte ja im gegebenen Fall bei der Frage „Kontrolle von Journalistinnen und Journalisten“ auch mit dem Presserecht kollidieren, insbesondere mit Artikel 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit. Kann unter Würdigung dieses Aspekts gegebenenfalls noch mal die Antwort der Landesregierung überprüft werden, was eben die Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten König-Preuss gewesen ist?
Nun, ich habe keine abschließende Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten König-Preuss gegeben, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass in ihrer Fragestellung zwei Optionen kontrastiert wurden. Ich habe die eine Option für die wahrscheinlichere gehalten, kann eine Abwägung aber natürlich gern noch schriftlich nachreichen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Thüringen Die Thüringer Landesregierung betont regelmäßig ihren Einsatz für die Ausweitung des ÖPNV und dessen Bedeutung. Aufbauend auf der Anfrage des Kollegen Bergner in Drucksache 7/8074 vom 25.05.2023 ergeben sich weitere Fragen nach aktuellen Förderanträgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand des Fördermittelantrags der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH? 2. Wann ist mit einer Entscheidung hinsichtlich der beantragten Förderung zu rechnen? 3. Ist seitens des zuständigen Ministeriums vorgesehen, der Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zu gewähren, um dem Betrieb die Vorbereitung auf die notwendige Ausschreibung zu ermöglichen? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf Ihre konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Das Antragsverfahren im Rahmen der ÖPNV-Unternehmensförderung gliedert sich in zwei Stufen, zum einen in Stufe 1, die Anmeldung des Fördervorhabens, und in Stufe 2, den konkreten Antrag zum Fördervorhaben. Auf der Grundlage aller Förderanmeldungen aus Stufe 1 wird das jährliche Landesprogramm zur Förderung von Investitionen im ÖPNV aufgestellt. Erst daran anschließend erfolgt die Antragstellung durch die im Programm berücksichtigten Antragstellerinnen gemäß Stufe 2. Für das Investitionsprogramm 2023 hat die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH, kurz TWSB, mit Eingangsdatum vom 30. September 2022 eine Förderanmeldung ab dem Jahr 2025 mit einem Fördervolumen in Höhe von 14,4 Millionen Euro eingereicht. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Zu den Fragen 1 und 2: Seitens der TWSB liegt lediglich eine Förderanmeldung, jedoch kein Förderantrag vor. Förderanmeldungen für Vorhabenbeginne, die nicht im Jahr der Programmaufstellung liegen, können daher nicht berücksichtigt werden. Das Vorhaben der TWSB mit Vorhabenbeginn im Jahr 2025 wurde daher sachlogisch nicht in das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 aufgenommen. Zu Frage 3: Das Vorhaben der TWSB konnte – wie eben dargelegt – nicht im Investitionsprogramm 2023 berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ist die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht erforderlich und wird vonseiten des TMIL auch nicht geplant. Vielen Dank.
Eine kurze Frage zum Kommunikationsprozess: Wird denn oder wurde die TWSB informiert oder wäre das normalerweise der Prozess, sie darüber zu informieren, dass sie aufgrund dieser Gründe nicht in dem Förderverfahren vorgesehen oder eingeplant werden?
Ich habe ja gerade ausgeführt, dass hier eine Anmeldung der TWSB für Förderung ab dem Jahr 2025 vorliegt. Ich würde noch mal nachfragen, ob entsprechend kommuniziert wurde, dass diese Anmeldung eingegangen ist. Aber, wie gesagt, es gibt keinen konkreten Förderantrag, der zu bescheiden oder zu beantworten wäre.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie hatten ja gerade – wenn ich Sie richtig verstanden habe – gesagt, dass die Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen kein förderschädlicher Beginn wäre und demzufolge auch keine Genehmigung eines förderunschädlichen Beginns notwendig wäre. Gilt das nur bei diesem Programm oder gilt das generell bei allen Förderprogrammen?
Vielen Dank, Herr Präsident. Wildwarnanlage auf Radwegeverbindung bei Kallmerode Im Dezember 2022 wurde die Ortsumfahrung Kallmerode für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben, für deren Realisierung der Bund rund 37 Millionen Euro investiert hat. Die Planungskosten wurden durch den Freistaat Thüringen übernommen. An fünf Stellen auf dem mittlerweile befahrbaren Radbzw. Wirtschaftsweg zwischen Dingelstädt und Kallmerode sind Gitter – auch Wildgitter oder Weiderost genannt –, also bodengleich angeordnete Metallrohre, die für Weide- und Wildtiere ein schwer überwindbares Hindernis darstellen, vorhanden. Grund dafür sind zwei elektronische Wildwarnanlagen, die nach Aussage des Unternehmens Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑ bau GmbH – DEGES –, das die Bauausführung verantwortete, in wildreichen Gebieten die Sicherheit für die Tiere und den motorisierten Verkehr verbessern sollen. Aus Perspektive der Rad- und Fußverkehrssicherheit stellen diese Gitter mit rund zehn Zentimeter großen Lücken zwischen den einzelnen Rundrohren jedoch eine große Gefahrenquelle dar. Denn bei Überholvorgängen, plötzlichen Bremsmanövern und Nässe auf den Metallgittern kann es zu schweren Verletzungen von Radfahrenden kommen, die auf asphaltiertem oder ähnlichem Untergrund nicht passieren würden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger besteht die Gefahr, mit dem Fuß in die Lücken zwischen den Metallrohren zu rutschen und sich zu verletzen. Auch die Barrierefreiheit ist durch diese groben Gitter stark eingeschränkt. Durch die aktuelle Positionierung des Zauns zwischen Radweg und Bundesstraße ist der Radverkehr darüber hinaus nicht vor Wildtieren geschützt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Gesamtkonzept steckt hinter der elektronischen Wildwarnanlage – bitte auch Elemente und Wirkungsweise der elektronischen Wildwarnanlage beschreiben –? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschränkungen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit durch die Anlage für die Nutzerinnen und Nutzer des Rad- und Wirtschaftswegs? 3. Wären die Gitter auf dem Radweg vermeidbar, wenn sich der Wildschutzzaun zwischen Radweg und angrenzendem Waldstück befände statt zwischen Radweg und Bundesstraße, so wie es beispielsweise bei der Wildschutzanlage am Rastorfer Kreuz an der Bundesstraße 202 in Schleswig-Holstein der Fall ist, wenn nein, warum nicht? 4. Welche konkreten Maßnahmen werden vor Freigabe des Radwegs ergriffen, um die Sicherheit der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu gewährleisten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Wildwarnanlagen befinden sich in der Nähe der Anschlussstellen Dingelstädt und Kallmerode. Das Gesamtkonzept der Wildwarnanlage sieht entlang der Bundesstraße 247 eine wildkatzensichere Einzäunung der angrenzenden Waldbereiche vor. Dort, wo die beiden Wildwarnanlagen platziert sind, schwenkt der Zaun jeweils in Richtung Wald ab und öffnet sich als mindestens 50 Meter breiter und mindestens 20 Meter tiefer Wildwechselkorridor. Damit der Wildwechselkorridor sowohl im Bankettbereich als auch im Bereich des westlich der Trasse parallel verlaufenden Wirtschaftswegs lückenlos ist, werden an diesen Stellen Wildroste eingesetzt. Innerhalb der Wildwechselkorridore sind je Straßenseite zwei Lichtschranken unter Einsatz von Aktivinfrarotsensoren vorgesehen. Wird eine der Schranken durch Eintritt eines wärmeabstrahlenden Körpers unterbrochen, aktiviert dies die Wildverkehrszeichen am Straßenrand und der Verkehr auf der B 247 wird von der Richtgeschwindigkeit 100 km/h stufenweise erst auf 70 km/h und dann auf 50 km/h abgebremst. Einige Minuten nach Aktivierung schalten die Wildverkehrszeichen wieder in ihren Ausgangszustand zurück und der Verkehr kann die Strecke wieder gemäß Richtgeschwindigkeit passieren. Zu Frage 2: Der derzeitige Zustand entspricht nicht dem Endzustand und ist noch nicht zur Nutzung freigegeben. Die eingesetzten Wildroste werden noch fahrrad- und fußgängerinnenfreundlich nachgerüstet. Einschränkungen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit werden nach Freigabe nicht mehr bestehen. Zu Frage 3: Der trassenparallele Weg dient in erster Linie als Wirtschaftsweg zur Forstbewirtschaftung und wird zur Fahrradnutzung freigegeben. Um die Zuwegung in den Wald nicht zu beeinträchtigen, wurde die Führung des Zauns zwischen Bundesstraße und Wirtschaftsweg planfestgestellt. Und zu Frage 4: Eine provisorische Sicherung der Wildroste für den Rad- und Fußgängerinnenverkehr auf dem Wirtschaftsweg erfolgte durch die Auflage von geeigneten Platten. Ebenso sind zum Teil temporär unbefestigte Umfahrungen unmittelbar neben den Wildrosten angelegt worden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im April dieses Jahres die Aktualisierung des Zielfahrplans des Deutschlandtakts gestartet. Bis zum 14. Juli 2023 sollen die involvierten Stakeholderinnen und Stakeholder nach meiner Kenntnis Ideen einreichen. Neben Verbänden und Eisenbahnverkehrsunternehmen sind die Länder aufgrund ihrer Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr dazu aufgerufen, Vorschläge anzumelden. Der Deutschlandtakt ist nach meiner Auffassung der Schlüssel zur Stärkung der Schiene und zur Verlagerung von Verkehr, der aktuell vor allem mit dem Pkw stattfindet. Aus dem Fahrplanentwurf für den Deutschlandtakt wird die notwendige Eisenbahninfrastruktur abgeleitet, das heißt, die Infrastrukturplanung folgt der Angebotsplanung. Im Fahrplanentwurf sind Fahrzeiten hinterlegt und berücksichtigt, wie sich die Nachfrage im Schienenpersonen- und güterverkehr entwickeln wird. Dar‑ aus ergeben sich spezifische Anforderungen für die Eisenbahninfrastruktur. Im Zielzustand brauchen sich Fahrgäste praktisch keinen konkreten Fahrplan mehr zu merken, da in jedem Taktknoten optimale Anschlüsse bestehen, was Bahnfahren für jeden einfacher und damit attraktiver macht. Damit Thüringen vom Deutschlandtakt profitiert, braucht es eine aktive Mitarbeit des Landes während des aktuellen Prozesses zur Aktualisierung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Angebotsverbesserungen bzw. Angebotsverdichtungen im Schienenpersonennahverkehr hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts dem Bund zusätzlich übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 2. Welche Elemente des Fahrplankonzepts des beauftragten Instituts mit Sitz in Dresden zur Integration des SPNV Ostthüringens in den Deutschlandtakt, das im Beisein der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft im März 2022 dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgestellt wurde, hat die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts dem Bund übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 3. Welche Veränderungen bei den SPNV-Taktknoten, die bisher im SPNV-Nahverkehrsplan 2018 bis 2022 benannt sind, hat die Landesregierung dem Bund im Rahmen der Beteiligung für den vierten Fahrplanentwurf des Deutschlandtakts übermittelt bzw. wird sie noch übermitteln? 4. Welche Infrastrukturmaßnahmen – Ausbau bzw. Neubau von Eisenbahninfrastruktur – werden durch die dem Bund übermittelten Angebotsausweitungen bzw. Angebotsverdichtungen im SPNV Thüringens erforderlich – bitte Maßnahmen beschreiben –? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf die konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung zum Fortschreibungsprozess des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt: Am 20. September 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über die Veröffentlichung des finalisierten Abschlussberichts zum Deutschlandtakt informiert. Der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt bildet die Grundlage für die fahrplanbasierte Infrastrukturplanung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung des Bundes. Der Deutschlandtakt legt entgegen einer weit verbreiteten Annahme kein rechtlich verbindliches Bedienungsangebot fest. Nach wie vor sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und regionalen Aufgabenträgerinnen des Schienenpersonennahverkehrs entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung im Betrieb verantwortlich. Infrastrukturmaßnahmen, die für die Umsetzung der von den Ländern gemeldeten Angebotskonzepte im Schienenpersonennahverkehr erforderlich sind, aber keine Wirkung auf den Schienenpersonennahverkehr und/oder den Schienengüterverkehr haben, werden vom Bund nicht finanziert. Vielmehr obliegt die Finanzierung dieser Maßnahmen den Ländern, die dazu gegebenenfalls eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten können. Zur Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 25. April 2023 eine Auftaktveranstaltung durchgeführt. Darin wurden die Rahmenbedingungen, das Ziel sowie der Ablauf der Fortschreibung des Zielfahrplans kommuniziert. Die Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ dient nicht der Neukonzeptionierung, sondern der Anpassung an die aktuelle Nachfrageentwicklung und Änderungen in den Angebotskonzepten im Schienenpersonenfern- und Schienenpersonennahverkehr. Die Fortschreibung baut damit auf bestehende Strukturen des geltenden Zielfahrplans auf. Die beteiligten Akteurinnen haben nun bis 14. Juli 2023 Gelegenheit, eine Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu Anpassungswünschen des Zielfahrplans im genannten Rahmen zu geben. Ich komme nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1 und 2, beide Fragen beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird derzeit vom Fachreferat des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet. Dabei stehen in Bezug auf gewonnene Erkenntnisse aus sowohl abgeschlossenen, laufenden sowie auch in Vorbereitung befindlichen Vergabeverfahren eine gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung von Taktzeiten, der Haltepolitik oder von Linienführungen im Vordergrund. Umfangreiche Änderungen des Mengengerüsts sind nicht vorgesehen. Wenngleich der Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ einen wesentlich längeren Betrachtungshorizont als der derzeit ebenfalls in Fortschreibung befindliche Thüringer Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr für die Jahre 2023 bis 2027 hat, sollen für den Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ keine Planungen angemeldet werden, die sich nicht in den Planungsinstrumenten der Länder, zum Beispiel im Nahverkehrsplan, widerspiegeln. Zu Frage 3: Die Struktur der Taktknoten in Thüringen wird maßgeblich von der Fernverkehrskonzeption, den Knotenstrukturen der benachbarten Länder, der Streckeninfrastruktur sowie der Knoteninfrastruktur bestimmt und ist deshalb grundsätzlich von Kontinuität geprägt. Im Übrigen ergibt sich die Knotenstruktur aus der vom Gutachter auszuführenden Fahrplankonstruktion, wird also nicht vom Land übermittelt. Zu Frage 4: Diese Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. Es ist Aufgabe des Bundes bzw. des Gutachters des Bundes, die Rückmeldungen der an der Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ beteiligten Akteurinnen auszuwerten und im Falle einer Berücksichtigung im fortgeschriebenen Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ die dadurch zusätzlich erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen abzuleiten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich kann keine Nachfragen erkennen und schließe damit die Fragestunde bzw. den Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 26 und 29 bis 34 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wahlwiederholung der Wahl mit der vorgeschlagenen Wahlbewerberin in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8332 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 59 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Die Fraktion der AfD hat in der 97. Sitzung des Ältestenrats am 27. Juni 2023 signalisiert, dass sie einer Konstituierung des Untersuchungsausschusses 7/4 unter Leitung des vom Landtag gewählten Vorsitzenden nicht widersprechen würde, auch wenn der stellvertretende Vorsitz noch nicht bestimmt wurde. Der Untersuchungsausschuss soll morgen nach Ende der Plenarsitzung zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen, um seine Arbeit noch vor den Parlamentsferien aufzunehmen. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8302 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 47 Jastimmen, 33 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8333 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8313 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 60 Jastimmen, 15 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Herrn Hausdörfer zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8335 Abgegebene Stimmzettel 81, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage auch hier in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Überweisung an einen Ausschuss beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Als ersten Redner rufe ich auf Herrn Dr. Hartung, Fraktion der SPD. Dann platzieren wir Herrn Hartung wieder und ich bitte die Landesregierung, den Gesetzesvorschlag einzubringen.
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Also nichts – ich will nicht übertreiben –, wenig tue ich lieber, als Herrn Hartung zuzuhören, aber es ist ja gemeinhin so, dass Gesetzentwürfe der Landesregierung auch von der Landesregierung eingebracht werden. Deshalb habe ich gedacht, werde ich dieser guten Tradition auch weiterhin Rechnung tragen. Es ist der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, nachdem wir vor Kurzem erst den Dritten hatten. Jetzt wird sich vielleicht der eine oder andere die Frage stellen, ob wir jetzt hier scheibchenweise Gesetzanträge einbringen. Nein, dieser Medienänderungsstaatsvertrag reagiert auf die Vorgänge im rbb, die ja nun bundesweit Bekanntheit erlangt haben, weshalb ich darauf jetzt nicht intensiver eingehe, weil – glaube ich – alle Beteiligten und auch die Nichtbeteiligten wissen, worum es geht. Insofern geht es darum: Wie wird jetzt darauf reagiert und was legt dieser Medienänderungsstaatsvertrag fest? Und das will ich an ein paar Punkten einfach deutlich machen. Dieser Medienänderungsstaatsvertrag führt dazu, dass einheitliche rechtliche Vorgaben definiert werden, die auch nicht durch Landesrecht unterschritten werden können, sondern das ist ein Standard, der dann einheitlich für die Medienanstalten gilt. Was heißt das für die Anstalten konkret? Erstens, Transparenzerhöhung: Das heißt, es muss grundsätzlich die Transparenz überall dort hergestellt werden, wo nicht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder bestimmte personenbezogene Daten berührt sind. Es muss ein Compliance-Management-System etabliert werden, dessen Ausgestaltung den Rundfunkanstalten obliegt, aber Ziel ist die Einhaltung aller gesetzlichen und internen Regelungen sowie Selbstverpflichtungserklärungen. Die Art und Weise der Einrichtung von entsprechenden Compliance-Stellen soll natürlich auch den unterschiedlichen Größenordnungen der Rundfunkanstalten Rechnung tragen. Diese Regelungen müssen auch für die Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF und die Beteiligungsunternehmen gelten, die regelmäßig an die Aufsichtsbehörden und Aufsichtsgremien zu Transparenz und Compliance zu berichten haben. Folgende neue Vorschriften wird es geben: Mitglieder der Verwaltungsräte sollen über vertieftes Spezialwissen in verschiedenen Fachbereichen verfügen. Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht müssen im Gremium kumulativ vorliegen, zusätzlich aber auch Sachkunde im Bereich der Medienwirtschaft bzw. der Medienwissenschaft. Die Kontrollfunktionen der Aufsichtsgremien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten wird gestärkt. Das geschieht über einen personellen Aufwuchs sowie auch über die mögliche Einbindung von externem Sachverstand. Es werden einheitliche Regelungen für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Umgang mit möglichen Interessenkollisionen getroffen. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Entscheidungsgremien – das war ja einer dieser Punkte, der im Hinblick auf den rbb diskutiert wurde – werden dabei sichergestellt und auch zugleich das Vertrauen in die Aufsichtsgremien als Kontrollorgane gestärkt. Das heißt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass keine wirtschaftlichen oder anderen Interessen konflikthaft vorliegen dürfen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Veröffentlichung der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten gilt gleichwohl auch für das ZDF und das Deutschlandradio auf der Grundlage des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, das sogenannte ZDF-Staatsvertragsurteil von März 2014. Bestehende Regelungen für Veröffentlichungen von Leistungen für Nebentätigkeiten werden verschärft und die Anstalten müssen Ombudspersonen beauftragen, die als externe Anlaufstellen für vertrauliche, anonyme Hinweise gelten. Die Kritik, die man daran äußern kann, ist aus meiner Sicht die Kritik, warum solche Regelungen nicht schon längst existiert haben. Der Volksmund kennt die Formulierung: Aus Schaden wird man klug. Das ist der wichtige Punkt, hier wird man nicht nur aus Schaden klug, sondern es ist auch reagiert worden. Insofern hoffe ich, dass auch dieser Landtag zu diesem Staatsvertragsgesetz seine Zustimmung gibt, weil man gegen diese Regelung bei möglicherweise unterschiedlichen Sichtweisen auf den Sachvorgang als solchen in der Sache nicht dagegen sein kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt wenig, was ich lieber tue, als vor meiner eigenen Rede Herrn Minister Hoff zu lauschen. Insofern, das kann ich gern zurückgeben. Wir haben ja vor Kurzem erst über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Es wäre natürlich schön gewesen, wir hätten beide Verträge gemeinsam beraten können, aber manchmal ist das eben so, dass man zu dem einen Vertrag noch ein bisschen Gesprächsbedarf hat und zu dem anderen nicht, vor allem deswegen, weil die Zeit drängt. Aber wichtig ist, festzustellen, dass sich diese beiden Verträge sinnvoll ergänzen, und das bedeutet für uns, dass sie nicht nur aufeinander aufbauen, sondern auch ineinandergreifen. Wir haben in der 3. Novelle eine deutliche Stärkung der Sendergremien mit ihren Aufsichts- und Beratungsfunktionen verankert und damit im Prinzip die Arbeitsweise der Rundfunkanstalten insgesamt und vor allem die beaufsichtigenden Gremien gestärkt. Nun kommt ein weiterer Baustein – Herr Minister hat es gerade gesagt –, es kommen verschiedene Regelungen zu Transparenz, Compliance und Professionalisierung hinzu. Das gehört natürlich zusammen und da bin ich völlig Ihrer Meinung: Eigentlich sollten Compliance-Regelungen beispielsweise mittlerweile so etabliert sein, dass man sie nicht in Staatsverträgen extra regeln müsste, aber umso besser, wenn wir es tun. Fangen wir mal an mit der Frage der Transparenz. Vorgesehen sind ja hier nicht nur einheitliche Mindeststandards für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Hinblick auf die Pflicht zur Veröffentlichung aller relevanten Strukturdetails, sondern auch die Intendanten- und Direktorenbezüge inklusive aller Aufwandsentschädigungen, aller Sitzungsgelder und aller geldwerten Vorteile, die für den jeweiligen Sender geltenden internen Normen wie Satzungen, Richtlinien oder Geschäftsordnung. Das bedeutet für uns, dass wir jetzt hiermit die Regelungen, die sich aus dem ZDF-Urteil ergeben, auch für alle Anstalten der ARD übertragen. Und das ist auch richtig und ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung der entsprechenden Gehälter möglicherweise einen gewissen Mäßigungseffekt bei zukünftigen Verhandlungen auslösen könnte. Mindeststandards im Bereich Compliance: Das ist eigentlich eine never ending story, ich habe es ja gesagt: Eigentlich müsste man das nicht in Staatsverträgen regeln. Aber so ist es nun mal, jetzt ist vorgesehen, dass es – es ist gerade gesagt worden – eine unabhängige Compliance-Stelle gibt, dass es ein wirksames Compliance-Management geben soll und Ombudspersonen vertrauensvolle Gespräche führen. Ich hoffe, dass es auch ComplianceSchulungen gibt, dass es auch Möglichkeiten gibt, dass Personal Rücksprache hält, ohne dass es sich tatsächlich im vertraulichen Rahmen an Ombudspersonen wenden muss, und ich hoffe, dass es zukünftig wenig Anlass für anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen gibt, die aber nun eben an externe Ombudspersonen möglich sind. Der letzte Schwerpunkt der Novelle widmet sich der Professionalisierung. Wir haben über Professionalisierung von Aufsichtsgremien anlässlich eines Entschließungsantrags der CDU zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag geredet. Ich muss ehrlich sagen, das, was jetzt in diesem vorliegenden Staatsvertrag drinsteht, ist deutlich sauberer formuliert, es ist deutlich zielführender und hat vor allem nicht die Eingriffe in die Rundfunkautonomie und die Organisationshoheit der Anstalten zum Thema. Jetzt wird es so sein, dass aus meiner Sicht diese Änderungen sehr viel Sinn machen. Mit der Übernahme höherer Verantwortung in Sachen Kontrolle und internes Consulting ist für die Gremien nun einmal auch eine bessere Schulung wichtig und jetzt auch möglich. Diese Verankerung im Staatsvertrag ist völlig logisch und finden wir gut. In diesem Zusammenhang glaube ich, dass dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag tatsächlich ein guter Schritt in die richtige Richtung ist und wir werden dem natürlich zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das vorliegende Gesetz zum Medienstaatsvertrag ist dem Landtag zur Beratung übergeben worden, denn es bildet die Grundlage für die Ausrichtung und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Eine Zustimmung kann ich diesem Gesetz nicht geben, denn es wirkt wie aus der Zeit gefallen, als ob in den letzten Jahren und speziell im Jahr 2022 nichts passiert wäre. Aber es gab doch – und das hatten Sie ja gesagt, dass das die Antwort ist auf die Affären um den rbb, die zu personellen Konsequenzen führten und trotzdem auch unter der neuen Leitung weitere Skandale und Skandälchen erzeugten. Und es gab die vielen Stimmen, die sich für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Systems aussprachen und auch gute und vernünftige Konzepte dazu vorlegten. Doch dies alles findet keinen Eingang. Das Gesetz empfinde ich als Denkmal für ein Weiter-So und das kann und darf nicht zustimmungsfähig sein. Wenn man die Menschen im Land fragt, sieht das auch eine große Mehrheit so. Ein Medienstaatsvertrag stellt auch die politischen Weichen für den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen. Dazu findet sich zwar etwas im Gesetzentwurf, aber nichts, was wirklich belastbar wäre und was das Problem dieser Medien auch nur ansatzweise heilen könnte. Zwar werden Paragrafen über Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision eingefügt, diese gehen aber am Kern des Problems völlig vorbei und sind nicht konkret fassbar. Denn wenn wir die Bürger hierzulande befragen, was sie in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Medien am meisten stört, ist das neben der Erhebung von Zwangsgebühren vor allem die Qualität der politischen Programme. Sehr oft wird gesagt, dass man mit den erhobenen Gebühren ja sogar leben könnte, wenn die Öffentlich-Rechtlichen dafür im Gegenzug neutral informieren würden, anstatt zu indoktrinieren und zu erziehen, denn eine Meinung bilden können sich die Menschen nur, wenn sie neutral und umfassend aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu einem Thema informiert werden. Was stattdessen passiert, ist mit dem Wort „Propaganda“ am besten beschrieben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Boah, Frau Bergner! Alter Schwede!) Das sind die Menschen im Land leid. Es wäre also an der Zeit, dass ein Medienstaatsvertrag diesen originären Auftrag so eindeutig und einklagbar formuliert, dass auch die Chefredaktionen und Intendanten sich darüber im Klaren werden, was ihr Auftrag ist und was für Konsequenzen es gibt, wenn sie diese missachten. Es geht nicht in erster Linie darum, ob der Tatort am Sonntag immer ein Straßenfeger ist, weil er so gut gemacht ist, oder doch? Weil hier zunehmend nur politische Botschaften suggeriert werden? Was aber unter keinen Umständen manipulativ ausgerichtet sein darf, sind Nachrichtensendungen und Reportagen, Talkshows zu politischen und gesellschaftlichen Themen und Berichte zu Personen des öffentlichen Lebens. Hier ist neutral und umfassend zu berichten und den Zuschauern und Zuhörern die Schlussfolgerung selbst zu überlassen. Kommentare und Wertungen müssen ausdrücklich als Meinungen gekennzeichnet sein und Nachrichten dürfen keine Wertung enthalten. Es ist die gesamte Breite der Gesellschaft abzubilden und nicht nur das, was genehm ist. Wenn sich der MDR trotz vieler Bürgerzuschriften beispielsweise über das letzte Volksbegehren kontinuierlich ausgeschwiegen hat, ist das nicht weniger als ein Skandal. Es geht also nicht nur, wie im vorliegenden Gesetz behandelt, darum, der Korruption im Öffentlich-Rechtlichen Einhalt zu gebieten, sondern sie auch zu ihrem ureigenen Auftrag zurückzuführen. Der Landtag sollte darüber noch einmal in den Gremien diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, beim Beratungsgegenstand handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz – das haben wir heute schon gehört –, das vom Ministerpräsidenten bereits am 17. Mai dieses Jahres unterzeichnet wurde und bei dem wir heute hier einen geringen Gestaltungspielraum haben. Zustimmen, ablehnen oder enthalten sind die Entscheidungsalternativen, inhaltlich können wir hieran nichts ändern. Die eigentliche Staatsvertragsnovelle enthält neue Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance, Gremienkontrolle bei den Rundfunkanstalten. Im Grunde stellt die Novelle lediglich nur einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar, die leider viel zu spät als eine notwendige Reaktion auf die Vorfälle beim rbb im letzten Sommer in Gang gesetzt wurde. Meine Damen und Herren, bis dato sind Kontrolle und Transparenz in den jeweiligen Rundfunkanstalten unterschiedlich ausgeprägt. Durch die Staatsvertragsnovelle sollen sie dort konsequent ausgebaut werden, wo sie noch nicht angewendet werden. Mit den nun vorgesehenen Regelungen sollen einheitliche hohe Standards festgesetzt und deren effiziente Überprüfung sichergestellt werden. Sämtliche Neuregelungen im Medienstaatsvertrag sollen künftig für alle Anstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gelten. Die konkreten Bestimmungen sollen dabei durch eine Ergänzung von § 31 mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ im Unterparagrafen zu den Bereichen „Transparenz“, „Compliance“, „Gremienaufsicht“ und „Interessenkollision“ ergänzt werden. Mit der Novelle wird somit ein deutliches Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für mehr Transparenz und Kontrolle gesetzt. Verehrte Kollegen, die CDU begrüßt ausdrücklich, dass mit der Staatsvertragsnovelle ARD, ZDF und Deutschlandradio nunmehr zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung ihrer Gremien und Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen sowie sonstiger Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, verpflichtet werden. Eine wichtige, von uns schon lange erhobene Forderung soll nun endlich geltende Praxis werden. So sollen Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile der jeweiligen Intendanten und Direktoren, sofern sie nicht einer Abführungsplicht unterliegen, Honorierungen für Tätigkeiten bei Tochterund Beteiligungsgesellschaften sowie die Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit ebenfalls veröffentlicht werden. Diese neuen Transparenzstandards werden hoffentlich die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Öffentlichkeit fördern. Verehrte Kollegen, im Bereich „Compliance“ geht es konkret um die Verpflichtung, ein wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards zu gewährleisten und nach dem aktuellen Stand fortzuschreiben. Konkret sieht der Staatsvertrag an dieser Stelle vor, eine unabhängige Compliance-Stelle einzurichten, die künftig regelmäßig an den jeweiligen Intendanten sowie an den Verwaltungsrat berichten soll. Dazu gehört ebenfalls die von uns begrüßte Regelung Compliance-Beauftragte und Ombudspersonen als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen zu benennen, um künftig regelwidrige Verflechtungen wirksam zu bekämpfen. Bei diesen Maßnahmen kann auf bereits beim MDR umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgegriffen werden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und für die ARD insgesamt beispielgebend waren. Viele Punkte fanden so Eingang in den inzwischen festgeschriebenen ComplianceLeitfaden der ARD, der sich ebenfalls auf die Beteiligungen und die Gemeinschaftseinrichtungen erstreckt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem wird mit der Novelle die Gremienaufsicht gestärkt. Um die Wirksamkeit der Aufsicht sicherzustellen, müssen die Mitglieder der Aufsichtsgremien, wie von der CDU gefordert, hinreichende Kenntnisse in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und Medienrecht haben, die durch von den Anstalten finanzierte Fortbildungen sichergestellt werden. Aus dem Sparkassenbereich kennen wir das ja schon seit vielen Jahren. Da jedoch die Vorgaben zu den Fortbildungen und zur Personalausstattung der Gremienbüros wenig konkret gefasst sind, sollte in den weiteren Regelungen der Landesrundfunkanstalten der genaue Bedarf und die Verbindlichkeit noch einmal klargestellt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die eben aufgeführten Neuerungen der Staatsvertragsnovelle von der CDU ausdrücklich begrüßt werden, so müssen wir doch kritisch anmerken, dass wir schon von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Gänze, also nicht nur vom MDR, erwartet hätten, dass diese bereits früher und ohne den Druck von außen, selbst Schlussfolgerungen gezogen und ihre Geschäftsordnungen überarbeitet hätten. Und dazu gab es reichlich Gelegenheit, unter anderem auf der Sitzung der Rundfunkkommission am 26. Oktober vergangenen Jahres. Allerdings erst am 23. November legte die ARD ihren Compliance-Leitfaden vor; dagegen gab es keine Selbstverpflichtungen zu den anderen, jetzt im Medienänderungsstaatsvertrag geregelten Punkten, wie zum Beispiel eine größere Transparenz bei den Einkommen auf Leitungsebene. Verehrte Kollegen, letztlich macht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag doch auch eines deutlich: Die Politik vertraut nicht länger darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Probleme selbst in den Griff bekommt. Damit sich dieser endlich mehr bewegt, muss dieser durch staatliche Reglementierungen zu Reformen angestoßen werden. Besser und im Sinne des Rundfunknutzers vertrauensbildender wäre es allerdings, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier eigenverantwortlich und selbstbestimmter diesen Prozess vorantreiben würde. Mit dem vorgelegten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, wo es allerdings noch eine Reihe von Schritten zu gehen gibt. Meine Fraktion wird dem vorgelegten Gesetz hier zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Herr Präsident, meine Damen und Herren, da die Inhalte des Staatsvertrags, wie bei der Einbringung und jetzt bei den Reden deutlich wurde, drei Schwerpunkte haben, Transparenz, Compliance und Gremienkontrollen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, werden sie die eine oder andere Formulierung in abgeänderter Form bei den Rednern wiederfinden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben uns mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wie gesagt diese Regelung zur Stärkung der Transparenz, Compliance und von Gremienkontrollen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir dieses Jahr bereits wichtige erste Schritte für die Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unternommen. Der Vierte ist jetzt, finde ich, die Konsequenz und die Fortsetzung dieser begonnenen Schritte. Damit sprechen wir heute zum wiederholten Male über die zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und die nötigen Reformen, die es braucht, damit er diese Rolle bestmöglich erfüllen kann. Denn dafür muss von der Politik, von uns, der richtige Rahmen geschaffen werden, der einerseits die Balance schafft, ein Wachsen und Entwickeln zu ermöglichen, aber andererseits ein ungewolltes Wuchern finanzieller Intransparenz verhindert. Denn, was dann passiert, meine Damen und Herren, das hat uns die Causa Schlesinger bitter vor Augen geführt. Gleichzeitig darf die Causa nicht dazu führen, den öffentlichrechtlichen Rundfunk als Ganzes an den Pranger oder gar infrage zu stellen, dass das nicht über einen Kamm geschert wird, denn Vorgaben des MDR haben es bereits – und es ist angesprochen worden – schon deutlich gemacht, es gibt Compliance-Regelungen, die in der Praxis wirken, und sie sind Vorbild in den neuen Regelungen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dennoch sind Kontrollen und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kontrollen und Transparenz in allen Rundfunkanstalten konsequent ausgebaut und auf ein gleiches Level gebracht werden. Dafür dient dieser Staatsvertrag. Es ist von großer Bedeutung, dass konkrete Anforderungen an das Compliance-Management an den Rundfunkanstalten festgelegt werden, von Schulungen der Mitarbeiter bis hin zu den Abläufen und Konsequenzen bei Regelverletzungen. Genau das wird mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt. Damit gehen wir einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch die neuen umfassenden Transparenzvorschriften für die Vergütung innerhalb der Anstalten möchte ich hier positiv hervorheben. Sie müssen, meine Damen und Herren, detailliert in den Geschäftsberichten der Anstalten aufgeführt werden und können so in Gremien und Öffentlichkeit diskutiert werden. Das kann wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederherzustellen und weiter zu fördern. Eine Vergleichbarkeit der Gehaltsstrukturen zwischen den Anstalten sollte dabei hergestellt werden. Hier braucht es aber ein weiteres Entgegenkommen und Klarheit der Anstalten. Gerade die Spitzengehälter sind berechtigter Anstoß der Kritik und sollten gerade mit Blick auf eine zukünftige Beitragsdiskussion selbstständig auf ein vernünftiges – lassen Sie es mich so formulieren –, anständiges Maß reduziert werden und Sparmaßnahmen nicht durch Kündigung von Mitarbeitern und die Verdrängung in die Scheinselbstständigkeit proklamiert und durchgesetzt werden. Auch die Stärkung der Aufsichtsgremien, meine Damen und Herren, ist von großer Bedeutung. Durch den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag erhalten diese Gremien erweiterte Kontrollfunktionen, werden in ihrer Kompetenz und ihren Ressourcen gestärkt. Es ist essenziell, dass die Aufsichtsgremien ihre Aufgaben umfassend erfüllen können. Dazu gehören neben journalistischen Kenntnissen auch solche Kenntnisse in den Bereichen „Wirtschaftsprüfung“, „Betriebswirtschaft“, „Recht“ und „Medienwissenschaft“ zu stärken und dabei, wie gesagt, auch in Anwendung zu bringen. Angesichts der digitalen Transformation und der sich schnell verändernden Mediennutzung müssen die Gremienmitglieder in der Lage sein, strategische, notwendige Investitionen zu bewerten und den Einsatz von Ressourcen für Community Management oder den Einsatz von KI bei der Entwicklung von Online-Angeboten zu verstehen. Dazu müssen ihnen angemessene personelle und strukturelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt wird durch den Staatsvertrag berücksichtigt und ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Kontrollgremien. Meine Damen und Herren, es ist von großer Bedeutung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie und unabhängige Informationsquelle erhalten. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Instrument, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu gestalten und auch zu erhalten. Durch die Einführung der Compliance-Regeln, umfassender Transparenzvorschriften für die Vergütung und die Stärkung der Aufsichtsgremien schaffen wir eine verbesserte Kontrolle und Offenheit sowie Stärkung der Kontrollgremien. Dennoch betonen wir – anknüpfend möchte ich hier an meine Rede zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erinnern und eindeutig und klar sagen –, dass eine Unterzeichnung bzw. Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag kein Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag wird damit nicht der letzte sein. Und wir werden uns deshalb auch weiterhin für konkrete Maßnahmen einsetzen, damit der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen in unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden. Wir als Fraktion Die Linke unterstützen diesen Staatsvertrag; eine scheinbare Alternative ist in der Regel existenzbedrohend. Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Änderungen können wir sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner wichtigen Rolle als Garant für Unabhängigkeit, Qualität, hochwertige Berichterstattung und Bestandteil der politischen Meinungsbildungsprozesse in unserem Land gerecht werden kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, wer diese Woche bei der täglichen Presseschau „FOCUS online“ geöffnet hat, konnte den Artikel „Mitarbeiterin rechnet gnadenlos mit ARD ab, dann geht das Ding unter“ nur schwer ignorieren. Einige Textpassagen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Die freie Mitarbeiterin, die immerhin seit 25 Jahren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk engagiert ist, hält ihren Arbeitgeber für nicht reformierbar. Sie beschreibt: „Da wird immer noch ein Deck aufgezogen, oben, da kommt nochmal ein Sonnendeck und noch ein Sonnendeck. Und da oben steht man, trinkt Champagner, isst Canapés und fühlt sich sehr wichtig. Und unten, da sitzen die Galeeren-Sklaven und rudern um ihr Leben, bekommen immer mal ein bisschen Brot und Wasser.“ Des Weiteren sagt sie: „Sie sträuben sich so lange oder haben sich so lange gesträubt gegen wirkliche Reformen, gegen wirkliche Strukturveränderungen, dass sie das Ding lieber vor den Baum fahren lassen, als irgendetwas an ihren Privilegien zu ändern.“ Sie kommt zu dem drastischen Urteil: „Das wird jetzt nicht mehr lange dauern, und dann geht das Ding unter.“ Mit diesem einprägsamen Einstieg möchte ich auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag eingehen, der heute zur Debatte steht. Dieser Vertrag ist die Reaktion auf die Vorkommnisse beim rbb und anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Vorkommnisse haben Defizite bei interner Organisation, Transparenz und Kontrolle offenbart. Es ist unbestreitbar, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks momentan auf einem vorläufigen Tiefpunkt angekommen ist. In einigen Anstalten sind Zustände zutage getreten, die man nur als mafiös bezeichnen kann. Der vorliegende Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags soll folgende Inhalte neu regeln bzw. präzisieren. Punkt 1 – Transparenz: Transparenz ist gut. Der Ansatz hier im Entwurf, mehr Transparenz zu fordern, kann deshalb nicht schlecht sein. Allerdings werden Formulierungen und Begriffe wie „größtmögliche Transparenz“ oder „sonstige Informationen von wesentlicher Bedeutung“ verwendet. Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Transparenzbegriff ist sehr intransparent definiert. Man muss weder Jurist noch Sprachwissenschaftler sein, um die wachsweichen Definitionen zu erkennen. Wenn wir etwas Positives aus diesem Abschnitt ziehen wollen, dann ist das die Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen den Anstalten. Doch auch hier bedarf es klarer Definitionen, sonst werden am Ende Äpfel und Birnen verglichen.
(Beifall AfD)
Eine weitere positive Maßnahme ist die zwangsweise Veröffentlichung der Gehälter von Intendanten und Direktoren. Dies ist bereits im MDR-Staatsvertrag verankert und stellt somit für unseren Bereich keine Neuerung dar. Was tatsächlich zu mehr Transparenz geführt hätte, wäre zum Beispiel eine automatische Veröffentlichung von Zahlungen aus der Politik an Medienschaffende, Transparenz in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften oder auf personelle Verflechtungen. Dazu findet sich im Entwurf – richtig! – nichts. Punkt 2 – Compliance: Zusätzlich zu den Transparenzmaßnahmen, die bereits als verbesserungswürdig gekennzeichnet wurden, sollen die Rundfunkanstalten wirksame Compliance-Managementsysteme einführen und unabhängige ComplianceStellen oder Compliance-Beauftragte ernennen. „Compliance“ ist ein Begriff, der viel verwendet wird, den aber nur wenige tatsächlich verstehen. Oftmals verführt die Verwendung von Begriffen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis zur Annahme, dass damit alles erklärt und geregelt sei. Doch wenn wir Compliance mit der deutschen Bedeutung „regelmäßige Prüfung auf Regelkonformität“ ersetzen, wird schnell klar, dass diese Verpflichtung, ein derartiges System einzuführen, in der Vorlage viel zu unbestimmt ist. Ich möchte daran erinnern, dass der rbb bereits seit drei Jahren ein derartiges System installiert hat. Wie wirksam dieses System war, kann man an den jüngsten Skandalen beim rbb messen. Was wir erwartet hätten, wären klare Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung und Zertifizierung des Systems. In Bezug auf den Compliance-Komplex ergeben sich Fragestellungen, nämlich Fragestellungen zur tatsächlichen Verbesserung, organisatorischen Ansiedlung und Ausgestaltung sowie zu Rechtsfolgen bei festgestellten Verstößen. Im schlimmsten Fall wird eine weitere Stelle von einem Funktionär besetzt, die wieder Rundfunkzwangsbeitrag kosten wird. Apropos weiterer Funktionär: Kommen wir nahtlos zum dritten Punkt, der Ombudsperson. ARD und ZDF und Deutschlandradio sollen jeweils eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen beauftragen. Die Ombudsperson soll die Befähigung zum Richteramt haben. Mit dieser Formulierung haben wir aus bekannten Gründen Schwierigkeiten. Die Befähigkeit zum Richteramt umfasst einerseits ein fundiertes Wissen im juristischen Bereich und andererseits eine gewisse Rechtstreue. Ich erinnere in diesem Zusammenhang natürlich gern an den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, der nur aufgrund dieser Soll-Formulierung seinen Posten antreten konnte. Deshalb sollte diese Gesetzespassage als MussBedingung formuliert werden und es ist zu klären, ob jede einzelne Anstalt tatsächlich eine eigene Ombudsperson benötigt. Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich die Stärkung der Gremien sowie die Behandlungen von Interessenkonflikten: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über Grundkenntnisse verfügen und diese durch Schulungen vertiefen sollen. Allerdings ist nicht geregelt, welche Konsequenzen das Fehlen von Kenntnissen oder die Verweigerung von Fortbildungen mit sich bringt. Beim Rundfunkrat stellt sich zudem die Frage, ob dieser überhaupt über einen ausreichenden Kontrollwillen verfügt, da er mittlerweile noch stärker von parteipolitischen Interessen beeinflusst ist. Die aufgeführten Interessenkonflikte sind bereits im MDR-Staatsvertrag erfasst und dort detailliert beschrieben. Mein Fazit: Die mit dem Rundfunkzwangsbeitrag zu finanzierenden Maßnahmen haben eher einen symbolischen Charakter, die an den grundsätzlichen Strukturproblemen kaum etwas ändern werden. Es ist nach meinem Dafürhalten nicht erkennbar, welche dieser Regelungen den rbb-Skandal hätten verhindern können. Die Schritte zur Reform werden immer kleiner, während das Bedürfnis nach Reformen immer mehr wächst. Im Gegensatz zu unseren sächsischen Kollegen scheint sich der Thüringer Landtag nicht tiefgreifend mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss beschäftigen zu wollen. Da sage ich nur: schade. Ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Vertrag als reine Symbolpolitik zu verstehen ist: Diskussion oder Kritik nicht erwünscht. Die AfD-Fraktion wird dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, es ist immer ein bisschen schwer, wenn hier einige Rednerinnen vorn gestanden haben, noch zu erfassen, worum es am Ende gegangen ist oder worüber wir reden. Ich glaube, Sie haben in der AfD-Fraktion irgendwie so eine Absprache, dass Sie im Moment mindestens einmal in Ihrer Rede irgendetwas vom Verfassungsschutz sagen müssen. Das haben Sie erfolgreich geschafft, herzlichen Glückwunsch dazu.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Zum Thema!)
Jetzt erzählen Sie mir nicht, dass ich hier zum Thema reden soll, denn wenn hier heute jemand mehrfach nicht zum Thema geredet hat, dann waren das Leute aus Ihrer Fraktion.
(Beifall DIE LINKE)
Die haben sich nämlich hier stundenlang über völlig andere Sachen ausgelassen, beispielsweise über das Ministergesetz. Ich weiß gar nicht, ob das irgendwie noch hilft, wenn man das, was Frau Dr. Bergner und die AfDFraktion hier regelmäßig abliefern, noch versucht geradezurücken, weil es teilweise so krude ist, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Aber Frau Dr. Bergner, Sie sind, glaube ich, so weit nach rechts gerutscht, dass die Frage ist, wann Sie eigentlich den Aufnahmeantrag für die AfD-Fraktion stellen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn Sie sich hier hinstellen und allen Ernstes davon reden, dass der Öffentlich-Rechtliche Propaganda macht, dann haben Sie entweder nicht verstanden, was Propaganda ist, oder Sie glauben das wirklich oder Sie haben einfach zu viele falsche Youtube-Kanäle geguckt. Wahrscheinlich ist es eine Kombination aus allem. Aber jetzt vielleicht zurück zum Thema und dem durchaus sehr erfreulichen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich glaube, wir müssen uns nicht darüber unterhalten, dass Staatsverträge immer eine gewisse Schwierigkeit mit sich bringen, nämlich die Tatsache, dass wir die hier entweder nur absegnen oder ablehnen können. Man muss aber ehrlicherweise sagen, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag im Vergleich zu anderen Staatsverträgen äußerst transparent verhandelt wurde, und wenn die AfD wirklich Interesse gehabt hätte, sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu wollen, dann hätte sie das in den letzten Monaten ohne Probleme im Ausschuss tun und sich auch dort mit Selbstbefassungsanträgen damit beschäftigen können. Das hat sie nicht getan. Von daher ist das auch wieder nur lautes Gebrüll, ohne tatsächlich ernsthafte Vorschläge zu haben, um Probleme zu lösen. Es geht – wie immer – um die Modernisierung – das haben die Kolleginnen und Kollegen hier schon deutlich gemacht – des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ich will das gar nicht alles wiederholen, weil es eigentlich, gerade mit Blick auf den rbbSkandal, hier schon breit öffentlich diskutiert wurde. Die Compliance-Regelungen sind tatsächlich ein Punkt, der hier immer wieder thematisiert wird, aber auch die Weiterbildungsangebote für die Gremienmitglieder sowie der starke Ausbau der Transparenz des Öffentlich-Rechtlichen werden in diesem Staatsvertrag festgeschrieben, und das ist auch gut so und begrüßen wir auch sehr. Der Bearbeitungs- und Beteiligungsprozess – das habe ich schon gesagt – ist breit geführt worden, und das würden wir uns generell für Staatsverträge wünschen. Wir haben uns in jeder Rede hier im Plenum zum Thema „Rundfunkstaatsverträge“ sehr kritisch dazu geäußert, wie diese zustande kommen. Sie sind nämlich am Ende nur ein Minimalkonsens, der ohne das Parlament beraten wird und dem die Länder nur komplett zustimmen oder ihn ablehnen können, und die dort anstehenden Paketlösungen sind immer eine Kombination aus guten, notwendigen Erneuerungen und Maßnahmen, denen wir mit Bauchschmerzen zustimmen müssen. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag hat gezeigt, dass das auch anders geht, und wir werben sehr dafür, dass Staatsverträge besser mit einem Beteiligungsmechanismus beispielsweise wie bei den EU-Frühwarndokumenten hier im Thüringer Landtag beraten werden, dass also auch die Einbeziehung der Parlamente in die Verhandlung der Staatsverträge frühzeitig erfolgt und dann in gestuften Verfahren Rückmeldeverfahren eingeführt werden können. Ich glaube, das wäre etwas, was man in Zukunft ins Auge fassen kann und wo ich auch alle demokratischen Fraktionen gern dazu einlade, dass wir darüber mal diskutieren. Das wäre wirklich ein echter Gewinn für Akzeptanz und Transparenz. Und auch im Bereich der Gremienmodernisierung haben wir deutlich weitreichendere Forderungen bereits zu den Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag aufgezeigt, die wir ja mit den Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt geführt haben – übrigens in einer Mehrländeranstalt relativ einzigartig –, tatsächlich auch unter Einbeziehung der zuständigen Abgeordneten in den Ausschüssen – aber das auch hart erkämpft. Da haben wir ja auch mehrfach als Grüne gefordert, dass in dem Gremium des Rundfunkrats Landesregierungen und aus unserer Perspektive auch Abgeordnete tatsächlich nicht sitzen sollten. Gescheitert ist das übrigens nicht an uns, sondern an konservativen Kräften in diesem Haus, genauso wie die Deckelung der Intendantengehälter im MDR-Staatsvertrag übrigens an der CDU gescheitert ist – ich möchte das hier nur noch mal erwähnen. Rot-RotGrün hätte das gern drin gehabt. Auch bei der Frage der Entsendung von Rundfunkratsmitgliedern sehen wir auf jeden Fall Potenzial. Die bisherigen Entsendemechanismen sind recht losgelöst von der sich aus unserer Sicht doch deutlich entwickelten Bevölkerung und wir können uns davon abweichend zum Beispiel sehr gut ein System vorstellen, bei dem beispielsweise die Hälfte der Mitglieder in einem Verfahren angelehnt an die Sozialwahlen in den Rundfunkrat gewählt und die andere Hälfte aus der – sagen wir mal – organisierten Zivilgesellschaft dahin entsandt wird. Bisher schreiben wir halt sehr umständlich fest, welche Verbände in dieses Gremium entsendet werden, und die Regelungen sind damit ziemlich in Stein gemeißelt und dann auch schwer anpassbar. Wir wollen also noch ein bisschen weiter die Debatte auch um die Weiterentwicklung des Öffentlich-Rechtlichen führen. Ich glaube, das ist wichtig; das ist eine Daueraufgabe, die wir hier machen müssen. Diesem Medienänderungsstaatsvertrag können wir aber so auch erst einmal ohne Probleme zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP – steht so auf meiner Rednerliste. Das ist falsch. Bitte, Herr Abgeordneter Montag. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Blechschmidt, Sie haben in Ihrer Rede angefangen damit, dass es heute wieder über den ÖRR als tragende Säule der Demokratie geht. Wir müssen schon ehrlich sein: Heute ist eher die Skandalnudel öffentlich-rechtlicher Rundfunk Thema und so sind ja auch die Regelungsinhalte des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags zu verstehen. Es ist natürlich traurig genug, dass wir darüber reden müssen, dass bestimmte Fragen nicht selbstverständlich sind, sondern dass Politik die grundständigen Fragen der Mittelverwendung – der angemessenen Mittelverwendung – überhaupt regeln muss. Jedes ordentliche Unternehmen weiß, wie Compliance geht, weiß, an wen man sich wendet: an externe Anwälte, die das durchaus auch als Service und als wirtschaftliche Leistung anbieten, damit man stets auf der sicheren Seite ist, gerade wenn der eine oder andere eben mal kritischer auf das eigentliche Geschäftsgebaren blickt. Da müssen wir schon so ehrlich sein – und das gehört eben auch zur Debatte dazu –, dass wir das nicht irgendwie verschwurbeln, sondern schon ehrlich sagen, dass es einen Anlass gibt, warum wir hier tatsächlich über doch eine weitreichende Festsetzung – auch bei Compliance-Fragen – reden. Das sind natürlich die Verfehlungen, die in Institutionen stattfinden, die Mittel verwenden, die sie nicht selbst erwirtschaftet haben, sondern die ihnen zunächst mal im Rahmen des Rundfunkauftrags zur Verwendung zugegeben sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern sind die Regeln Ausfluss des Gegenteils dessen, wie man mit öffentlichen Geldern oder mit solchen Geldern umgeht. Falsche Abrechnungen von Essen, Dienstreisen der Intendantin, fehlerhafte Verträge – teilweise in Summen, wo man sich schon fragen muss, ob das angemessen ist, teilweise haben wir es beim MDR gesehen –, Verträge, die gar nicht mehr mit Arbeit hinterlegt sind, wo Kolleginnen und Kollegen dann doch schon teilweise über Jahre hinweg gar nicht mehr den Aufgaben nachgekommen sind, sondern sie sozusagen dort mit viel Geld outgesourct worden sind. Das sind fragwürdige Dinge, und es ist richtig, dass hier dieser Medienänderungsstaatsvertrag vorliegt, richtig ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung, beispielsweise bei der Frage der Konkretisierung, Compliance und Gremienaufsicht, Geschäftstätigkeit. Die Bezüge der Intendanten und Direktoren offenzulegen, diese Vorgabe gibt es bei anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ja schon lange; bei Krankenkassen gibt es jedes Jahr eine Debatte, zu KVen gibt es jedes Jahr eine Debatte – das kennen wir also, insofern beim MDR ja gang und gäbe schon gewesen, auch die Transparenz. Gut, dass sich jetzt andere dieser Transparenz zur Selbst- und Fremdverpflichtung annehmen müssen. Dann Verpflichtung zum Einsetzen von unabhängigen Compliance-Stellen oder Compliance-Beauftragten, die regelmäßig an den Intendanten und an den Verwaltungsrat berichten – auch richtig –, Verpflichtung zur Ausstattung der Aufsichtsgremien mit Geschäftsstellen, damit diese Aufsichtsgremien überhaupt arbeitsfähig sind. Aber ich sage ganz ehrlich: Auch dieser Medienänderungsstaatsvertrag ist – und wirkt leider so ein bisschen wie – Flickschusterei, denn er löst eines nicht, er versucht es natürlich anlässlich der Skandale der letzten Monate, vielleicht auch der letzten anderthalb Jahre, aber eine eigentliche Verankerung und langfristige Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch vor allen Dingen mit seiner Struktur zu tun, und da ist das, was eben gesagt worden ist, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus sich heraus überhaupt Reformkraft hat, eben fraglich und auch der Beschluss damals der MPK, dass man in die Frage geht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst entscheiden können, ob sie jetzt linear weiter ausstrahlen oder ob sie digital ausstrahlen. Da hätte ich mir mehr Mut gewünscht, weil das natürlich explizit auch direkt Konsequenzen auf die Finanzierung hat, weil das Kosten oder eben keine Kosten sind. Da erwarte ich mehr Mut, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk das selbst nicht hinbekommt. 21 TV-Kanäle bei 450 TV-Kanälen in Deutschland: Das zeigt eigentlich, dass es die Ursprungsidee, nämlich, dass es um Vielfalt geht, nicht mehr sein kann. Beispielsweise die Frage oder Diskussion ARD oder ZDF: Warum braucht man zwei bundesweite Hauptkanäle, wenn wir heute doch die Dinge einfach auch digital empfangen – 24/7 von jedem Platz der Welt? Deswegen vielleicht noch ein Hinweis: Mehr Mut. Mut hat aus meiner Sicht Herr Kai Gniffke bewiesen, der gesagt hat: Wir werden für eine Beitragserhöhung kämpfen. Ich will von diesem Pult Herrn Gniffke zurufen: Kämpfen Sie lieber für gute, für schlanke Strukturen. Sie haben zwar das Recht dazu, natürlich für Beitragserhöhungen zu kämpfen, aber – um mal ein Stück weit zu zitieren – auch die Pflicht zur Klugheit, zu erkennen, wann man das besser lassen sollte und lieber an die Arbeit der Strukturreform geht. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks viel Erfolg dabei. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung zum Gesetzentwurf sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt und da diese nicht beantragt wurde – die Fraktion der AfD beantragt Ausschussüberweisung, an welchen Ausschuss?
(Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ausschuss für Euro-
pa, Kultur und Medien!) Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wir stimmen darüber ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen bzw. die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich beende die erste Beratung und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/8232 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8285 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht, Frau Ministerin? Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und am Livestream, ich freue mich sehr, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können, denn hier und heute geht es um nicht weniger als einen Meilenstein in der Migrationspolitik unseres Landes. Wenn ich Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrationsund Integrationsangelegenheiten ans Herz lege, tue ich das nicht nur, weil er Verwaltungshandeln optimiert. Hinter den Paragrafen stehen vielmehr die Schicksale von Menschen, nämlich die Schicksale von mehr als 30.000 Geflüchteten, denen wir in Thüringen im Sinne unserer menschenrechtsorientierten, humanitären Geflüchtetenpolitik Schutz vor Krieg, Elend und Verfolgung bieten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir stellen uns in Thüringen unserer humanitären Verpflichtung und gleichzeitig kümmern wir uns um die Frage, wie sich Thüringen zukunftssicher aufstellt. Es geht darum, wie wir unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Thema „Migration“ besser gerecht werden und den Grundstein für eine geordnete Zuwanderung legen, die nicht zuletzt den Wohlstand Thüringens sichert. Migration ist nämlich erstens unaufhaltsam. Machen wir uns nichts vor, die Krisen in der Welt nehmen zu und nicht ab, Menschen werden weiter flüchten. Schauen wir einmal auf die Veränderungen der Natur, unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel. Voraussichtlich werden immer mehr Menschen wegen Extremwetterereignissen ihre Heimat verlassen müssen. Gleichzeitig nimmt die globale Armut zu. Allein die Pandemie hat Daten der Weltbank zufolge rund 70 Millionen Menschen in extreme Armut abrutschen lassen. Weltweit leben rund 700 Millionen Menschen, Tendenz steigend, in extremer Armut. Das heißt, sie verfügen über weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag. Vor diesem Hintergrund stehen wir als Rot-Rot-Grün in Thüringen ganz klar zu unserer Verantwortung und werden das Grundrecht auf Asyl achten und verteidigen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens ist die Bewältigung der Arbeits- und Fachkräftekrise eine grundlegende wirtschaftspolitische Aufgabe unserer Zeit. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, werden wir diese Herausforderung meistern können. In diesem Kontext ist Migration ungemein wichtig für die Stabilität unserer Sozialsysteme und die Wirtschaft. Zuwanderung hilft uns, den bereits jetzt spürbaren und zunehmend flächendeckenden Arbeitskräftemangel in Thüringen abzufedern. Das Thema „Migration“ darf deshalb kein Feld für parteitaktische Überlegungen sein. Es geht um viel, es geht um uns alle. Je schneller wir also damit beginnen, die Zuwanderung als Fakt zu akzeptieren, als Chance zu begreifen und sie besser zu steuern, umso mehr tun wir auch für die Menschen in Thüringen, die Bürgerinnen und Bürger. Das Amt für Migration und Integration ist ein wichtiges, ein zentrales Instrument dafür. Vor wenigen Tagen erst hat das renommierte Wirtschaftsinstitut ifo festgestellt, dass es keine Chance mehr gibt, alle freien und frei werdenden Arbeitsplätze in Thüringen neu zu besetzen. Die Möglichkeiten, Fachkräfte für den Thüringer Arbeitsmarkt zu gewinnen, sind schon längst sehr begrenzt, aber nicht nur das – bis 2035 werden im Freistaat altersbedingt etwa 385.000 Personen aus dem Arbeitsleben austreten. Das sind so viele Menschen, wie Erfurt, Jena und Weimar zusammen an Einwohnern haben. Wo sollen die fehlenden Arbeitskräfte herkommen? Wer also sagt, Thüringen braucht keine Migration, der hat entweder keine Ahnung oder, noch schlimmer, der meint es absichtlich schlecht mit unserem Land. Die Wirtschaft hat es übrigens längst verstanden, sie will, sie braucht Zuwanderung, daran gibt es keinen Zweifel. Aber auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppen, die wir bisher zu dem Gesetzentwurf angehört haben, reagieren auf das geplante Amt grundsätzlich positiv und zustimmend, angefangen bei den kommunalen Spitzenverbänden über juristische Vereinigungen, Organisationen aus der Flüchtlingshilfe bis hin zum Beamtenbund. Die von uns mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele werden nicht nur mitgetragen, sondern unterstützt, und zwar Verfahren zu optimieren, Kompetenzen zu bündeln, kommunale Gebietskörperschaften zu beraten und ihnen aktiv unter die Arme zu greifen sowie Hilfestellung bei der so wichtigen Arbeitskräftegewinnung zu leisten. Dass wir damit nicht am Ende der Entwicklung sind, ist unbestritten richtig. Dass etwa Verbesserungspotenzial in der Erstaufnahme besteht, das sehen wir auch. Aber diese Themen – das möchte ich hier in aller Deutlichkeit hervorheben – können nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens sein, eins nach dem anderen. Ziel dieses Gesetzes ist es, zunächst einmal die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um den wichtigen Bereich der humanitären Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Geflüchteter zu stärken. Das machen wir durch eine neue Behördenstruktur, konkrete Aufgabenzuordnung und durch Festlegung sachgerechter, an den Erfordernissen der Praxis ausgerichteter Verfahrensabläufe. Zwar gehen wir bereits jetzt engagiert Probleme in der Erstaufnahme an, aber mit einem Amt für Migration und Integration können wir unsere Migrations- und Integrationspolitik endlich aus einem Guss gewährleisten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Konkret wollen wir dazu zwei Referate des Landesverwaltungsamts, die bisher unter verschiedener Dienst- und Fachaufsicht standen, in das neue Amt einbringen und dort zentral aus einer Hand steuern. Ihr Aufgabenzuschnitt wird zudem genau dem Zuschnitt meines Ministeriums entsprechen, das macht viele Abläufe leichter, es ist ein bedeutender Effizienzgewinn. Außerdem schaffen wir mit dem neuen Amt eine zentrale Stelle, die bei Bearbeitung von Visumsanträgen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Fachkräften zur zuständigen Ausländerbehörde wird. Die kommunalen Ausländerbehörden werden so von der Arbeit entlastet, um sich voll auf die verbleibenden Aufgaben konzentrieren zu können. Die Wirtschaft erhält eine Ansprechpartnerin, die durch die Bündelung der Anfragen über das entsprechende Know-how verfügt, um die Anfragen zuverlässig und schnell zu beantworten. Das alles ist sinnvoll und gut durchdacht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für uns in der Thüringer Landesregierung gilt: Migrationspolitik ist zu Recht menschenrechtszentriert, lassen Sie mich das noch einmal betonen. Es geht darum, Geflüchteten, die bei uns vor Verfolgung, Krieg und lebensbedrohlicher Ausgrenzung Schutz suchen, zu helfen. Wir müssen diesen Menschen zur Seite stehen. Das verlangen unsere Grundwerte, die zu Recht auf Humanität und Mitgefühl basieren. Aber Migrationspolitik muss auch praktikabel sein. Sie muss die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Wir dürfen einander nicht überfordern. Genau deshalb schaffen wir mit dem Amt für Migration und Integration ein geeignetes Instrument, damit Zuwanderung und Integration besser gelingen. Wir wollen, dass alles in einer Hand liegt. Wir führen zusammen, was zusammengehört. Das dient dem Wohle aller: dem der Menschen, die zu uns kommen, dem der Menschen, die bereits hier leben, dem der Kommunen und der Wirtschaft und damit letztendlich auch dem Wohl des Landes Thüringen. Ich bitte Sie: Helfen Sie dabei mit! Lassen Sie uns heute und in den nächsten Wochen sachorientiert beraten und dieses Gesetz zügig auf den Weg bringen! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Anfang 2021 hat der damalige Migrationsminister Dirk Adams angekündigt, ein Landesamt für Flüchtlinge gründen zu wollen. Er ging damals von sechs bis neun Monaten aus, bis eine solche Behördenstruktur umgesetzt sei. Was dann aber folgte, war nicht Aktivismus, es war Stillstand – ein Stillstand, der sich nach meinem Dafürhalten auch wie ein roter Faden durch die Regierung in Sachen Migrationsmanagement zieht. Nachdem die Koalition ihren eigenen Migrationsminister schließlich zum Teufel jagte, brachte der Ministerpräsident das Thema „Migrationsamt“ im Januar 2023, also in diesem Jahr, schließlich erneut auf das Tableau und forderte die unverzügliche Umsetzung dieses Projekts. Mehr noch, er bezeichnete die Errichtung des Landesamts als wichtigste Aufgabe der neuen Migrationsministerin und die Zuwanderung als eine von zwei zentralen Herausforderungen der Regierung. Meine Damen und Herren, „unverzüglich“ heißt offensichtlich mindestens ein halbes Jahr. Wir reden jetzt lediglich von einem Gesetzentwurf und noch lange nicht von der abgeschlossenen Umsetzung. Bisher war auch nie wirklich klar, wie ein tragfähiges Konzept aussehen soll, welche konkreten Aufgabenzuteilungen passieren sollen, bzw. es war auch nicht erkennbar, wie die konkrete Struktur dieses Landesamts aussehen soll. Man wusste nur, dass man ein solches Landesamt wolle respektive brauche. Ob es sich bei dem nun vorgelegten Papier um ein bereits ausgereiftes Konzept handelt, daran habe ich so meine Zweifel. Frau Ministerin, Sie haben es ja in den blumigsten Farben ein bisschen ausgemalt, aber ein Meilenstein ist zumindest das Papier, was wir jetzt haben, aus meiner Sicht noch nicht. Natürlich braucht es auch in diesem Haus, im Ausschuss eine vernünftige Debatte und natürlich ist es und kann es auch sinnvoll sein, diese Kompetenzen, die Sie angesprochen haben, zu bündeln. Daran haben wir als CDU-Fraktion auch nie irgendeinen Zweifel gelassen. Aber ist denn aus dem vorgelegten Papier wirklich erkennbar, was dieses Amt konkret besser machen soll und wo der eigentliche konkrete Mehrwert eines solchen Amts liegt? Das geht nach meinem Dafürhalten aus dem hier vorliegenden Papier noch nicht unbedingt hervor und so bleibt auch die Frage ein bisschen bestehen: Wofür das Ganze? Ich sage nicht, dass es sinnlos ist, aber man muss es natürlich auch begründet haben. Wir werden uns deshalb auch einer tiefgründigen Debatte und kritischen Diskussion im Ausschuss nicht verwehren und deshalb – so viel sei vorweggenommen – für eine Überweisung stimmen. Auch wir wollen, dass das gesamte Thema „Migration“ professioneller, effektiver und auch wirksamer angegangen wird. Dazu wird es aber notwendig sein, dass noch eine ganze Menge Fragen, meine Damen und Herren, beantwortet werden muss. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar davon herausgreifen. Wodurch soll die Optimierung erfolgen, wenn lediglich Aufgaben von A nach B verschoben werden, und wo liegen hier die konkreten Effizienzgewinne? Warum werden finanzielle Aspekte erst zum Gegenstand der jeweiligen Haushaltsgesetze kommender Jahre gemacht? Denn im Moment handelt es sich ja ein Stück weit um die berühmte Katze im Sack. Welche Anmeldung zum Haushalt haben Sie für das kommende Haushaltsjahr 2024 konkret gemacht? Eine weitere Frage ist: Warum soll es die Erschwerniszulage, die im Papier genannt ist, nur für Beamte und nicht auch für Arbeitnehmer der EAE Suhl geben? Die letzte Frage, die mir dazu einfällt, ist spontan: Gibt es auch schon ein konkretes Organigramm für das Landesamt? Diese und auch weitere, nicht wenige weitere Fragen müssen dringend geklärt werden, denn auf das neue Amt würden auf dem Höhepunkt der derzeitigen Krise große Herausforderungen zukommen und auch große Erwartungen liegen. Seit mittlerweile über einem Jahr scheitert die RamelowRegierung bei der Aufnahme, Verteilung und Unterbringung von Flüchtlingen täglich aufs Neue. Die Hilferufe aus den Kommunen werden missachtet, Probleme bei der Unterbringung auch zu großen Teilen negiert und einer ungesteuerten Einwanderung auch zum Teil das Wort geredet, meine Damen und Herren. Die Forderung nach eigenen Aufnahmeplätzen des Landes verhallen seit Monaten spürbar ungehört. Derzeit scheint es mir, als würde die Landesregierung mit dem neuen Amt ein Stück weit auch die nächste halbdurchdachte Baustelle in der Landesverwaltung eröffnen. In der gegenwärtigen Lage müssen aber vorrangig Probleme gelöst und nicht nur und ausschließlich Strukturdebatten geführt werden. Die Frage ist in diesem gesamten Zusammenhang überhaupt, ob man auf dem Höhepunkt der Krise, auf dem Höhepunkt der Herausforderungen, seine Strukturen umbildet, immer auch mit der Gefahr, dass diese neuen Strukturen nicht so funktionieren, wie man es sich vorgestellt hat, oder auch – im schlimmsten Fall – noch weniger als die jetzige Konstellation. Fakt ist auch, dass die konkreten Probleme jetzt angegangen werden müssen; die lassen sich nicht verschieben. Bis ein gegebenenfalls neues Landesamt ins Arbeiten kommt, bis klar ist, wie viele Mitarbeiter dort künftig auch arbeiten sollen und wie dieses Landesamt finanziell ausgestattet werden soll, vergeht auch noch ein ganzes Stück Zeit. Sehr geehrte Frau Ministerin, eins ist klar: Wenn dieses Amt kommt, dann haben Sie die Chance, Migration zu ordnen, zu steuern und vielleicht zu begrenzen – Teile davon haben Sie angesprochen – und die Kommunen zu entlasten. Die Frage bleibt trotz allem, ob das in Ihrem Haus gewollt ist. Die Schlagkraft des neuen Amts darf aber nicht zum Anlass genommen werden, sich zusätzliche Aufgaben heranzuziehen. Konkret soll das heißen, nur weil man vielleicht irgendwann mal eine Struktur aufgebaut hat, die sich um all das kümmern kann, sollte es trotzdem keine eigene Thüringer Außenpolitik und damit auch keine eigenen Landesaufnahmeprogramme geben. Das haben wir in der Vergangenheit an verschiedenen Punkten immer wieder deutlich gemacht. Das Amt muss sich also um die Migration in allen Facetten kümmern. Und ja, auch Abschiebungen sind eine tragende Säule gelingender Migrationsarbeit. Menschen, die vor Verfolgung fliehen, suchen den Schutz, den der Rechtsstaat bietet. Um ihnen diesen Schutz auch in Zukunft gewähren zu können, müssen in der Migrationspolitik rechtsstaatliche Entscheidungen anerkannt und auch umgesetzt werden, auch Entscheidungen darüber, wer unser Land verlassen muss. Es kann also nicht sein, dass aus politischem Willen das Amt angehalten wird, im Bereich „Rückführung“ vielleicht weniger ambitioniert zu arbeiten als in anderen Bereichen. Das Amt muss sich nicht nur um Fluchtmigration kümmern, sondern auch – und das ist erfreulicherweise angeklungen – um Erwerbsmigration, und zwar ohne diese beiden Themen zu vermischen. Im Gesetzentwurf schreiben Sie, dass die Fachkräfteeinwanderung insoweit in den nächsten Jahren an erheblicher Bedeutung gewinnen wird. Auch hier stellt sich die Frage: In den nächsten Jahren; ist das der letzte Schluss? Die Auswirkungen des Fachkräftemangels spüren wir heute bereits sehr intensiv und wir werden bis zum Jahr 2030 in Thüringen über 300.000 Fachkräfte benötigen. Die fehlen nicht erst 2030, sondern das Problem wird jedes Jahr, jeden Monat drängender. Auch wenn wir der Ansicht sind, dass man zunächst alles zur Hebung heimischer Fachkräftepotenziale tun muss, so wird es trotzdem nicht ohne qualifizierte Zuwanderung funktionieren, das ist uns klar. Sehr geehrte Frau Ministerin, vielleicht eröffnet sich durch die Auslagerung wesentlicher Aufgaben im Migrationsbereich in das neue Amt die Chance, das Haus wieder zum echten Justizministerium zu machen. Das ist zumindest auch ein Wunsch von uns. Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass man bestehende Probleme nicht lösen kann, indem man ein paar Personen umsetzt oder neu einstellt. Nein, auch ein neues Etikett hilft nicht allein. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass hier offenbar nur Stellen aus dem Landesverwaltungsamt, nicht aber aus dem Ministerium in das neue Amt überführt werden sollen. Zumindest ist es das, was aus dem Papier hervorgeht. Es sind offenbar noch viele Fragen zu klären, für die wir uns im Ausschuss selbstverständlich die Zeit nehmen wollen, und von denen wir vielleicht im Ausschuss auch überzeugt werden. Überzeugt sind wir auf der Grundlage des jetzigen Papiers jedoch noch nicht gänzlich. Aber – wie gesagt – vielleicht steht uns die Zeit im Ausschuss zur Verfügung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, in dem einen oder anderen Punkt habe ich gerade ein großes Lob an Ministerin Denstädt gehört. Nach der Definition von …
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das habe
ich nicht gesagt!) Ich erkläre es dir doch, ist doch gar keine Frage, du hast es ja gesagt. Du hast uns gerade „unverzüglich“ definiert. Das ist innerhalb eines halben Jahres. Frau Ministerin Denstädt ist ungefähr seit diesem Zeitraum im Amt. Also hat sie unverzüglich nach Amtsantritt das Landesamt für Migration auf den Weg bekommen. Also das finde ich jetzt ein Lob, und das hast du gesagt. Stehe doch dazu, ist doch nicht schlimm, wenn du jemanden lobst. Insofern, glaube ich, ist das eine gute Leistung, zumal wenn man in die Debatten davor involviert war, wie ich es in weiten Teilen war, ihr es sehnsüchtig erwartet habt. Ich kenne ganz viele Pressemitteilungen von Anfang des Jahres. Jetzt kommt es. Also insofern ist es doch für euch ein guter Tag. Das kann man eben auch mal sagen und ich fasse deine Äußerungen in diesem Zusammenhang als Lob auf. Du kannst ja widersprechen. Ach, du hast ja keine Zeit mehr, Entschuldigung! Wie gesagt, ich hatte es angesprochen, es war ein zäher Verhandlungsprozess, aber ich glaube, er ist auch dadurch beschleunigt worden, dass wir seit 2022 eine erneute heftige Migrationswelle haben, dass wir sehen, dass die Strukturen im Moment sehr stark belastet sind, und dass wir effizientere Wege finden müssen, um mit dieser Migrationswelle überhaupt über die Runden zu kommen. Wir müssen Kommunikationswege stärken. Wir müssen Kompetenzen bündeln. Ich sehe da schon sehr viele Chancen in diesem Entwurf, den wir vorliegen haben, dass wir Kompetenzen bündeln, dass es eben leichter wird, Fachexpertise in verschiedenen Bereichen aufzubauen, dass wir Vorgänge qualitativ nicht nur hochwertig, sondern auch schnell bearbeiten, dass wir sie so bearbeiten, dass es weniger Widersprüche gibt, und dass wir am Ende nicht nur den Betroffenen auf allen Seiten, sowohl den Migranten, als auch denen, die mit ihrer Unterbringung, ihrer Integration usw. befasst sind, einen entsprechenden Benefit bringen, sondern möglicherweise auch die Justiz ein wenig entlasten. Ich hatte die Kommunikationswege angesprochen. Das ist ganz wichtig, dass wir mit den Kommunen viel, viel enger in Kontakt treten. Aber eben nicht nur mit denen. Wir brauchen auch Bildungseinrichtungen, die Deutschkurse anbieten. Wir brauchen Kommunikation mit Arbeitgebern und auch mit Nichtregierungsorganisationen, die soziale und andere Betreuungen übernehmen. Hier kann das Landesamt sehr viele Kompetenzen bündeln. Natürlich, und das gebe ich gern zu, muss es sich in der Praxis beweisen. Wir müssen schauen, ob das Personal, das wir dann bündeln, tatsächlich genau diese Erwartungen erfüllen kann, und ich bin mir sehr, sehr sicher, dass die Mitarbeiter alles tun werden, um genau das zu erfüllen, was wir jetzt von ihnen erwarten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Fokussierung unseres neuen Landesamts sollte – jeder hat so seine eigenen Erwartungen, aber aus unserer Sicht als Sozialdemokraten – auch auf die Integration, vor allem auf die Integration von Migranten gerichtet sein, weil ich denke, dass wir hier eine sehr, sehr große Chance haben. Wir sagen immer, 300.000 Fachkräfte werden benötigt. Das ist richtig, aber wir brauchen schon lange nicht mehr nur Fachkräfte. Wir brauchen in jedem Bereich, in jedem Einkommensbereich und in fast allen Wirtschaftsbereichen Menschen, die Arbeiten erledigen. Wir brauchen sie nicht nur als hochqualifizierte Techniker, wir brauchen sie mittlerweile eben auch in Wach-, Hausmeister- und Reinigungsdiensten. Überall da werden im Moment Menschen gebraucht. Die werden nicht mehr gefunden. Wir brauchen sie und wir können Menschen, die hier sind und eine Bleibeperspektive haben oder eine Bleibeperspektive brauchen, auch in diesen Bereichen unterbringen. Aber, und das ist mir ganz wichtig zu sagen, das ist keine Sackgasse. Wir müssen gleichzeitig über dieses Landesamt für Migration Weiterbildungen, Ausbildungen organisieren, denn wir wollen eben nicht Fehler der Vergangenheit wiederholen, Menschen im Billiglohnsektor arbeiten lassen, die, wenn dann möglicherweise der Bedarf nicht mehr da ist, gesagt bekommen, wir brauchen euch nicht, wir wollen euch nicht mehr haben. Wir wollen, dass diese Menschen über diese wenig qualifizierten Arbeitsangebote die Möglichkeit bekommen, sich zu qualifizieren, um eben genau zu den Fachkräften zu werden, die wir tatsächlich dringend brauchen. Wir haben schon sehr, sehr viele Menschen hier, wir lassen jetzt schon ein enormes Potenzial an Menschen ungenutzt, die mit den entsprechenden Bildungsmöglichkeiten durchaus in der Lage wären, unseren Fachkräftemangel zu beheben. Das ist eine meiner Erwartungen an das Landesamt für Migration. Das sage ich ganz ehrlich. Wir brauchen da tatsächlich mehr Power, mehr Kraft und am Ende – und da bin ich wieder bei Herrn Schard – wird sich zeigen, wie gut das Landesamt in der Praxis arbeitet. Ich bin sehr zuversichtlich, aber Wohl und Wehe dieses Amts hängt aus meiner Sicht vom Benefit für alle Beteiligten und in erster Linie für die Geflüchteten ab. Da bin ich – wie gesagt – aber zuversichtlich, dass das gelingen wird. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe überwiegende Zuhörer und Zuschauer an den diversen Endgeräten, natürlich auch ein herzliches Willkommen an die hier im Saale! Die Migrationsaufgabe wird von vielen Menschen in Thüringen als unzureichend gelöst angesehen. Insofern ist die Initiative, das zu verbessern, begrüßenswert. Allerdings müssen wir auch das Richtige tun. Das vermeintlich Richtige wird von der Regierung darin gesehen, indem man ein neues Amt schafft; allerdings löst das Bauen eines neuen Amts oder die Gründung eines neuen Amts ja nicht ein Problem.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern begrüßen wir die Initiative ausdrücklich, aber dieses Gesetz nicht. Ich bin da etwas kritischer als mein Kollege Schard, denn die Probleme sind anderer Art und Weise. Ein zentrales Problem ist – das hat Kollege Schard schon gesagt: Nur das Herauslösen von Abteilungen aus dem Landesverwaltungsamt greift zu kurz. Ein Problem haben wir auch in der Abstimmung mit den verschiedenen Bundesländern. In elf Bundesländern ist die Frage der Migration in dem jeweils ansässigen Innenministerium angesiedelt, Ausnahme ist zum Beispiel Bayern, da ist es sogar in der Staatskanzlei. Ich glaube, es wäre ein riesen Schritt, auch weil wir verschiedene Zuständigkeiten in beiden Ministerien, also im Innenministerium wie im Migrationsministerium, haben, wenn wir sie hier an dieser Stelle im Justizministerium bündeln und dann auch wirklich alle Aufgaben zusammenfassen. Dafür brauche ich kein neues Amt, was Behördenleitungen und nachgelagerte Stellen nach sich zieht. Die Zahlen divergieren ja, aber das liegt mindestens bei einer halben Millionen Euro und höher. Das ist den Leuten in diesen Zeiten auch nicht unbedingt zu verkaufen, dass hier mehr Aufwand betrieben wird, als erkennbar Probleme gelöst werden. Ich glaube, das muss man wirklich noch mal diskutieren. Kompetenzbündelung kann auch anders erfolgen. Straffung von Kompetenzen kann anders erfolgen. Insbesondere für eine Straffung von Abläufen und den Einzug von Digitalisierung brauche ich alles, nur kein neues Amt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was man auch sieht, ist, dass Sie neues Personal anheuern wollen. Schon jetzt haben wir in der Landesverwaltung zu verzeichnen, dass über 4.000 Stellen nicht besetzt sind. Wir sprechen allenthalben von Fächkräfte-, Arbeitskräftemangel, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft. Und nicht nur mir, sondern auch vielen Vertretern der Wirtschaft ist es ein Dorn im Auge, dass hier permanent in Konkurrenz mit der mittelständischen Wirtschaft stehende neue Stellen geschaffen werden, die letztlich der Wirtschaft fehlen, um Steuern zu erwirtschaften und Arbeitsplätze zu besetzen, die wir am Ende dafür brauchen, dass dieses Gemeinwesen auch weiter gut und auskömmlich finanziert ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Frau Ministerin, Migration ist ein weites Thema, das verstehe ich ja, aber wenn Sie Klimabewegungen und wirtschaftliche Nöte mit der Migration, die wir in Deutschland tatsächlich brauchen, vermengen, dann halte ich das für bedenklich. Wir sind uns alle einig, dass wir eine gezielte Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt brauchen. Deshalb muss auch diese Aufgabe an richtiger Stelle verstetigt werden. Aber was wir nicht brauchen, ist, weiter zu sagen, Sie haben auch mit einem Satz gesagt, den unterschreiben wir, wir werden das Asylrecht ganz oben auch halten,
(Beifall Gruppe der FDP)
aber wir werden auf deutschem Boden nicht, in Deutschland nicht die Probleme der Welt lösen können, und auch nicht in Europa. Deshalb muss es eine gezielte Migration geben und es muss illegale Migration nach Deutschland, nach Europa und damit auch nach Thüringen unterbunden werden. Deshalb ist nicht jeder Flüchtling gleich Flüchtling, sondern – na klar – die Ukraineflüchtlinge genießen einen hohen Stellenwert, unsere absolute Solidarität, aber alles andere können wir – nochmals wiederhole ich das – nicht hier lösen und dafür ist dieses Amt auch nicht da oder die Aufgabe nicht da. Aber genauso wichtig ist – und das ist ja das, was tatsächlich nicht funktioniert –, dass wir schnell genug an Sprachkurse kommen, dass wir pragmatische Lösungen finden bei der Integration von den Menschen,
(Beifall Gruppe der FDP)
die hier bei uns sind, dass das vor allen Dingen schneller geht, immer wieder das geliebte Beispiel, wie lange zurzeit das Thüringer Landesverwaltungsamt für ein Berufsanerkennungsverfahren braucht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erklären Sie uns doch, wie das schneller geht, und nicht, dass es an anderer Stelle gleich schnell oder gleich langsam geht. Wir werden gern im Ausschuss über die Initiative diskutieren. Wie gesagt, die Art und Weise des Lösungsvorschlags halten wir nicht für zielführend, aber dass beim Thema „Migration“ im Freistaat Thüringen etwas passieren muss, ich glaube, das ist uns allen bewusst. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Interessierte, ich möchte mich zunächst ganz herzlich für den Entwurf für dieses Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten bedanken. Ich glaube, dass dieses Gesetz tatsächlich ein Meilenstein sein kann und hoffentlich auch wird, wenn wir nämlich gemeinsam konstruktiv dazu auch im Ausschuss beraten. Wir haben uns ja vorgenommen, uns bereits morgen Früh dazu zusammenzusetzen. Und ja, da bin ich ganz bei Herrn Schard und auch bei Herrn Dr. Hartung, wir werden eine intensive Debatte, auch eine intensive Anhörung selbstverständlich zu diesem Gesetz durchführen, weil hierzu selbstverständlich alle gehört werden sollen, die mit diesen Belangen auch vertraut sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fakt ist aber – das will ich auch ganz deutlich sagen, lieber Herr Schard, weil Sie auf das Jahr 2021 angespielt haben, als das Ganze auch schon einmal Thema war und die Idee bestand, ein solches Landesamt ins Leben zu rufen –, dass die CDU damals bei den Haushaltsverhandlungen sehr klar formuliert hat, dass sie ein solches Anliegen nicht mit unterstützen wird. Damals ging es nämlich auch konkret um die Frage, was kosten die Aufgaben, die bewältigt werden müssen, was bedeutet das auch mit Blick auf Stellen. Es lag also nicht nur am Haus, sondern auch an Ihnen, die das abgelehnt haben, beim Haushalt 2020/2021 tatsächlich konkret darüber zu beraten. Ich hoffe, jetzt sind wir ein Stück weiter, weil wir alle erkannt haben, dass die Notwendigkeit dringend besteht, die Kompetenzen zu bündeln. Was ist denn im Moment das Problem? Machen wir uns doch nichts vor: Die unterschiedliche Zuständigkeit in unterschiedlichen Häusern führt natürlich zu Reibungsverlusten – ich sage es einfach mal so deutlich –, das erleben wir in der Praxis. Das Ziel muss sein, die Kompetenzen zu bündeln – so hat es ja auch die Ministerin dargestellt, da bin ich sehr froh –, und das selbstverständlich auf einer menschenrechtsorientierten Basis, das ist für uns jedenfalls selbstverständlich. Trotzdem wollen wir hier ganz unterschiedliche Facetten zusammenbringen. Da geht es einmal um die Unterbringung, die Versorgung von Geflüchteten. Da sind wir auch mit der Erstaufnahme ganz originär zuständig – das ist völlig klar – als Land, da werden wir darüber reden müssen, wie das gut gelingen kann. Auf der anderen Seite geht es natürlich dann auch darum, die Kommunen – und das hat Frau Denstädt auch gesagt –, also die Gebietskörperschaften zu beraten, zu unterstützen, zu begleiten, die dann die Menschen aufnehmen, sobald ihre Perspektive – ich sage es mal so – klar ist. Das ist bei den Geflüchteten aus der Ukraine einfacher, weil sie über das Sozialgesetzbuch relativ schnell auf die Kommunen verteilt werden können. Bei anderen dauert das leider nach wie vor länger. Das gilt eben auch für viele andere Aufgaben im Bereich der Integration, aber auch im Bereich der Fachkräftezuwanderung und der Anerkennung von Berufsabschlüssen beispielsweise, dass wir leider oft sehr viel Zeit verlieren und damit auch Menschen im wahrsten Sinne des Wortes vor den Kopf stoßen. Das betrifft einmal die Papiere, die Menschen dringend brauchen und wo wir tatsächlich auch als Land mit zu tun haben. Einen Teil können wir ja nicht beeinflussen, wenn es beispielsweise um fehlende Ausweispapiere etc. geht, die Herkunftsländer nicht zur Verfügung stellen. Aber wenn es eben beispielsweise um die Anerkennung von Abschlüssen etc. geht, dann haben wir da Optimierungsbedarfe, ich sage das einfach so deutlich und auch selbstkritisch, das wissen wir und genau deshalb sollen auch genau diese Bereiche eben in diesem Landesamt gebündelt werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das heißt, uns geht es um ganz viele Zuständigkeiten und das wollen wir auch mit diesem Landesamt endlich angehen. Eben war schon Thema, wenn wir über Zuwanderung sprechen, müssen wir auch über Fachkräftebedarfe sprechen. Wir haben 100.000 unbesetzte Arbeitsplätze im Moment. Das hat die IHK-Umfrage ergeben. Und es gibt ganz viele Menschen, die zu uns kommen und hier auch arbeiten wollen, die bisher aber viel zu oft Hürden aufgebaut bekommen, um überhaupt Wege in den Arbeitsmarkt zu finden. Auch da wollen wir unterstützen, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes ist da noch ein Thema, aber dafür habe ich jetzt nicht genug Zeit, um das ausreichend zu referieren. Damit Menschen aber auch gern zu uns kommen, braucht es eine Willkommenskultur. Auch daran hapert es mitunter. Ich sage es ganz deutlich, das Problem heißt ganz oft Rassismus. Auch die Ausländerbehörden müssen sich als Willkommensbehörden verstehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Aufgabe muss also sein, Menschen nicht nur willkommen zu heißen, sondern ihnen auch beratend zur Seite zu stehen. Diesen Geist gilt es, so will ich es mal sagen, auch mit dem neuen Amt zu leben. Dafür müssen wir alle Voraussetzungen schaffen, die personellen genauso wie die sächlichen. Das Amt für Migration und Integration ist also ein klarer Schritt in die richtige Richtung und wir bündeln die Kompetenzen endlich unter einem Dach.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Dienst- und Fachaufsicht sollen zusammenkommen, wie bereits beschrieben, aus den Ausländerbehörden sollen auch Willkommensbehörden werden – auch in Gotha, dann klopft es vielleicht noch einmal laut –
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
eine eindeutige Erlasslage soll klare Strukturen schaffen und auch ein einheitliches Vorgehen ermöglichen. Wichtig ist uns nämlich auch, dass es keine scheinbar willkürlichen Unterschiede je nach örtlicher Zuständigkeit in einer Ausländerbehörde mehr gibt, und dafür müssen wir auch über personelle Verstärkung vor Ort reden. Ich bin Stadträtin in Erfurt, ich weiß, wie die Problemlage auch in der Ausländerbehörde Erfurt immer wieder ist. Da braucht es mehr Personal, auch auf kommunaler Ebene, um mit diesen Aufgaben adäquat umzugehen. Wir wollen, dass durch den Abbau auch bürokratischer und inhaltlicher Hürden die Integration insgesamt und insbesondere in den Arbeitsmarkt ermöglicht und erleichtert wird. Wir wollen Fachkräfte dazu einladen, gut und gern in Thüringen zu leben, und wir wollen Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, hier eine sichere Perspektive bieten. Wir wissen, dass uns der Rassismus in unserer Gesellschaft allen langfristig und nachhaltig schadet und das gesellschaftliche Klima vergiftet, und dafür darf es keinen Raum geben. Mit dem Amt für Integration und Migration erhoffen wir uns eine Struktur, die auf ein gutes Miteinander setzt und die Thüringen attraktiv macht für all diejenigen Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen hierherkommen. Deshalb beantragen wir auch die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die einleitenden Worte der Migrationsministerin, die waren aus meiner Sicht offenbarend: Migration ist unaufhaltsam, 700 Millionen Menschen leben in Armut auf der Welt und deswegen steht die Landesregierung zum Grundrecht auf Asyl. Meine Damen und Herren, das ist kein ausgereiftes Konzept, das ist politischer Größenwahn.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Wer hat die
Strukturen geschaffen?) Wer ernsthaft glaubt, 700 Millionen Menschen, die in Armut leben, hier in Deutschland über das Grundrecht auf Asyl, genauso haben Sie es nämlich verknüpft
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat doch überhaupt niemand gesagt!) – genauso haben Sie es verknüpft –, eine Lösung zu bieten, das hat mit rationaler Politik nichts mehr zu tun.
(Beifall AfD)
Und Migration, Frau Ministerin, ist nicht unaufhaltsam. Dafür gibt es Grenzzäune, dafür gibt es Patrouillenboote, da gibt es Rückführungen, da gibt es Rückführungsvereinbarungen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Na, super! Mit tödlichen Grenzen kennen wir uns ja aus!) dafür gibt es beispielsweise auch die Beschränkung des Zugriffs auf Sozialleistungen und viele andere weitere Maßnahmen, die übrigens moderne, entwickelte, demokratische Industrieländer überall auf der Welt auch anwenden. Nur in Deutschland wird das nicht gemacht.
(Beifall AfD)
Was gibt es noch zu Ihrem Gesetzentwurf zu sagen? Sie wollen die Menschen nicht überfordern. Das ist schön, das klingt super, aber dazu müssten Sie sich ehrlich machen, meine Damen und Herren. Sie sagen hier, es gibt so viele Arbeitsplätze zu besetzen. Das war gestern Abend beim parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks Thema. Seit – ich glaube – 2013 oder 2014 sind 10 Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert. 10 Millionen Menschen!
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Und wie viele sind ausgewandert? Ihr Führer hat es doch gestern ausgeführt!) Und diese 10 Millionen Menschen haben das Fachkräfteproblem nicht gelöst, das Sie permanent prognostizieren. Woran liegt das wohl? Das liegt entweder daran, dass es ungeeignete Leute sind, das würde ich aber nicht sagen,
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wo wären wir denn, wenn die Menschen nicht gekommen wären?) oder die Strukturen insgesamt nicht stimmen, dass es einfach inkompatibel ist. Das kann verschiedene gesellschaftliche Gründe haben. Aber das Ganze zu ignorieren, diesen ganzen Aspekt zu ignorieren, das ist eben typisch grün. Herr Müller hat das gerade eben wieder gemacht und damit verstellt er letztlich auch den Blick auf die Lösung und macht sich eben nicht ehrlich. Wenn Sie sagen, Migration wäre eine Chance für Thüringen, dann sage ich Ihnen: Das sieht die Bevölkerung in Thüringen weit mehrheitlich anders und sie hat gute Gründe dafür. Erst im letzten Monat wurde berichtet, dass in Ilmenau eine Bande junger Männer – Sie wissen, was damit umschrieben wird – in der Fußgängerzone Leute traktiert und tyrannisiert. Ihr Innenminister hat das nicht in den Griff gekriegt. Das ist ein Teil ihres Migrationsproblems.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist toxische Männlichkeit!) Dann schauen Sie sich in Erfurt die Schulen an. Wir haben hier in Erfurt Schulen mit einem sprachlichen Integrationsbedarf von über 60 Prozent. Wie soll da bitte schön noch ordentlich Unterricht gemacht werden? Das geht überhaupt nicht.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Hal-
lo?! Wo soll das sein?) Das sind die Probleme, die Sie mit ihrer Migration schaffen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Wie sieht es mit Wohnungen aus? Wir haben mittlerweile einen Wohnungsmarkt, der kaum noch die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung erfüllen kann, den Sie zusätzlich dann noch mit Ihrem Heizungsgesetz anheizen. Herzlichen Glückwunsch übrigens dazu. Das heißt, Ihre Migration macht keine Chancen, Ihre Migration verursacht haufenweise Probleme. Wenn Sie dann auch noch die Überzeugung, Thüringen braucht keine Migration – ich habe die übrigens und ich bin mir sicher, mit mir haben das wahrscheinlich 70 Prozent der Bevölkerung hier in Thüringen, die sagt, Thüringen braucht keine Migration –, als Rassismus beschreiben angesichts der existierenden Probleme – also, meine Damen und Herren, das ist nicht nur weltfremd und unrealistisch, das ist schon bösartig, das ist absolut bösartig, wie Sie mit dem Souverän und seinen vertretbaren Meinungen umgehen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bösartig sind nur Sie!) Wenn Sie glauben, Sie müssten die Politik nur besser erklären, damit die 34 Prozent AfD nicht noch weiter steigen, sondern irgendwann mal runtergehen, dann machen Sie gerade genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. Man braucht Ihnen nämlich nur zuhören und dann weiß man, was man auf gar keinen Fall wählen darf, die Grünen sind es jedenfalls nicht und alle anderen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, eben auch nicht, denn er ist keine Lösung für die existierenden Probleme. Hier werden Probleme nur umverteilt, sie werden aber nicht gelöst. Wenn Sie Probleme lösen wollten, dann würden Sie kein Migrationsamt schaffen, dann würden Sie ein Remigrationsamt schaffen, denn genau das ist das, was Thüringen braucht.
(Beifall AfD)
Jeden Monat aufs Neue steigen die Zahlen der vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen, die eigentlich abgeschoben werden müssten, für die es aber Abschiebehindernisse gibt, die die deutsche Verwaltung, die Thüringer Verwaltung nicht lösen kann. Es wäre Ihre Aufgabe, genau daran etwas zu ändern, aber das wollen Sie eben nicht und deswegen traue ich Ihnen auch nicht zu, dass diese Struktur, die Sie schaffen, in irgendeiner Form eine Lösung bringen wird. Im Gegenteil, sie wird das Problem weiter verschärfen. Wie Sie auf den Vollzug des Ausländerrechts einwirken, das hat man zuletzt beim Chancen-Aufenthaltsrecht gesehen, als Sie also ganz klar versucht haben, durch Verwaltungsanweisungen die Möglichkeiten dieses Chancen-Aufenthaltsrechts selbst auf Fälle auszuweiten, in denen ganz offensichtlich ein Missbrauch stattgefunden hat. Das ist Ihre Praxis und die wird auch die Praxis Ihres Amts sein. Das Einzige, was mich hoffen lässt, ist die Tatsache, dass diese Legislatur schon so weit fortgeschritten ist, dass die Umsetzung dieser Verwaltungsstruktur wahrscheinlich erst in der nächsten Legislatur erfolgt, und ob sie dann erfolgt, jedenfalls so, wie Sie sich das vorstellen, das entscheidet – Gott sei Dank – immer noch der Wähler. So wie es momentan aussieht, wird das Amt für Migration, was Sie jetzt schaffen, eine Bündelbehörde werden, die aber dann hoffentlich einem ganz anderen Zweck dient, nämlich endlich dem Vollzug des Ausländerrechts. Danke schön.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream oder auch auf der Tribüne, Herr Möller hat hier gerade mal wieder Fakten verbreitet, die nicht zutreffend sind, und zwar hat er darüber gesprochen, dass 10 Millionen Menschen eingewandert wären, die den Fachkräftemangel lange nicht gedeckt hätten. Zum Ersten ist es notwendig, immer zu unterscheiden, kommen Menschen, um hier an erster Stelle prioritär ab dem Moment, wo sie da sind, zu arbeiten, oder kommen Menschen, um an erster Stelle prioritär in dem Moment, wo sie hier ankommen, erst mal in Sicherheit zu sein. Das sind, glaube ich, enorme Unterschiede. Aber das Relevante: Er sprach davon, dass im Zeitraum – wenn ich es richtig gehört habe – zwischen 2014 und 2022 10 Millionen Menschen eingewandert wären. Und er sagt, die haben den Fachkräftemangel nicht behoben. Ich will nur klarstellen – um die Zahl deutlich zu machen, die er hier verbreitet hat –: Es sind im Zeitraum 2014 bis 2022 mehr als 8 Millionen Menschen aus Deutschland abgewandert. Und bei den 10 Millionen, die Herr Möller hier benannt hat, muss man einfach 2 Millionen Menschen mit einrechnen, die aus dem Krieg in der Ukraine hierher zu uns geflohen sind – 1,5 Millionen waren es, glaube ich, im Jahr 2022. Das heißt, Sie verbreiten hier mit einer Zahl, die Sie nicht aufschlüsseln, die Sie nicht so darstellen, wie es über das Bundesamt für Statistik weitergegeben wird, erneut eine Stimmungsmache gegen Menschen, die hierher nach Deutschland kommen.
(Beifall DIE LINKE)
Und Sie erzählen in dem Moment nicht, dass auch ein Großteil von Menschen aus Deutschland abgewandert ist. Unter denen, die abgewandert sind, sind übrigens die absolute Mehrheit Menschen, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und das vielleicht auch mal für diejenigen, die hier immer darüber reden, dass wir einen Fachkräftemangel haben und dass wir so dringend Fachkräfte – auch aus anderen Ländern – anwerben müssen, weil wir die hier brauchen. Als Erstes: Es geht nicht an erster Stelle um einen Fachkräftemangel, sondern es geht um einen Arbeitskräftemangel. Weil in dem Moment, wo man über Fachkräftemangel redet, spricht man immer von dem oder hat den ITler im Kopf, am liebsten aus Indien oder Pakistan, der bitte keine Interessen hat, außer 18 Stunden am Tag zu arbeiten, Informatik dreifach studiert und den ganzen Tag gern hinter fünf Rechnern parallel sitzt und alles macht, was die Thüringer – die deutschen Thüringer – so wollen. Darum geht es nicht! Sondern es geht darum, dass insbesondere im Dienstleistungsbereich Menschen gebraucht werden, die Arbeit erledigen können, die vielleicht auch hier ausgebildet werden und die schon lange da sind. Deswegen finde ich es zutreffender, nicht über einen Fachkräftemangel zu reden, sondern von einem Arbeitskräftemangel. Dann wird nämlich auch klar, dass diejenigen, die hierhergekommen sind, auch eine Chance haben, diesen Arbeitskräftemangel mit zu lösen, indem sie Arbeitsgenehmigungen erhalten und hier Ausbildungen machen. Das machen im Übrigen sehr viele von denen, die hierher nach Deutschland geflohen sind und auch nach Thüringen kommen. Eine zweite Sache: Sie reden immer davon, dass wir Fachkräfte brauchen, und meinen damit Menschen aus anderen Ländern. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal mit Leuten aus anderen Ländern gesprochen haben. Die schauen natürlich, was in Thüringen los ist, und die gucken natürlich, was hier passiert. Zumindest ein Teil von denen, die Sie so gern als Fachkräfte hätten, kommt nicht nach Thüringen. Die werden auch in den kommenden Jahren nicht nach Thüringen kommen, weil das Leben aus mehr besteht als Arbeit und weil es Arbeit auch in anderen Bundesländern gibt, in denen der Rassismus nicht so weit verbreitet ist, in denen eine extrem rechte Partei nicht 34 Prozent in aktuellen Umfragen hat,
(Beifall DIE LINKE)
in denen ein Landrat, ein Bürgermeisterkandidat nicht von einer extrem rechten Partei gewählt wird, sondern in dem in Wahlen noch Demokratinnen und Demokraten die entsprechende Mehrheit haben. Ich glaube, da müssen Sie nur mal nach Ilmenau schauen. Da gab es das sehr pragmatische Beispiel von einem Menschen, der dort in einer IT-Firma gearbeitet hat und der gegangen ist, und das nicht nur, weil er Rassismus erlebt hat, sondern weil seine Kinder Rassismus erlebt haben – auf dem Spielplatz, in der Schule, auf der Straße. Und da höre ich nichts von Ihnen aus der CDU-Fraktion. Da sind Sie zu leise. Genauso sind Sie von der FDP-Gruppe zu leise. Ich glaube, dass es notwendig ist, ganz klarzumachen: Wenn wir Menschen nach Thüringen holen wollen, wenn wir Menschen hier brauchen – und ja, die brauchen wir –, dann ist es einer der entscheidenden Punkte, gegen den weit verbreiteten Rassismus vorzugehen. Denn warum sollten Leute hierherkommen, wenn sie dann hier nicht in Sicherheit leben können?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das Zweite: Ich finde es notwendig, dass man auch eine Trennung aufmacht zwischen denen, die nach Deutschland vor Krieg, vor Verfolgung, vor Leid fliehen, und denen, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten. Das finde ich deswegen wichtig, weil sonst immer nur noch der gute – in Anführungszeichen – Ausländer relevant ist, derjenige, der arbeiten kann, derjenige, der hier gegebenenfalls mit seiner Körperkraft oder mit seinen Fähigkeiten irgendetwas beiträgt. Das Asylrecht ist aber nicht an erster Stelle dazu da, sondern das Asylrecht ist dazu da, dass Menschen, die Folter, die Kriege erleiden, denen es alles andere als gut geht, eine Chance haben, aus diesem Leid, dieser Folter, dem Krieg, den Krisen in ein sicheres Land zu kommen. Für diejenigen, die es nicht auf dem Schirm haben: Das Asylrecht ist infolge eines Weltkriegs mit verabschiedet worden, ein Grundrecht auf Asyl, ein Grundrecht auf individuelle Prüfung des jeweiligen Schutzstatus der einzelnen Person. Das auszuhebeln bedeutet auch, eine historische Verantwortung zumindest nicht mehr in der Form wahrzunehmen, wie es notwendig ist und wie wir es zumindest auch gern hätten. Wenn sich der AfDAbgeordnete dann hierhin stellt und davon spricht, dass das Grundrecht auf Asyl politischer Größenwahn wäre,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genauso ist
es!) dann sollten alle anderen, alle demokratischen Fraktionen das auch genauso einordnen können, das Asylrecht hat nämlich eine historische Begründung, und diese historische Begründung würde diese Fraktion dort drüben eben gern von rechts aushebeln. Sie würden es nicht nur gern von rechts aushebeln, sondern sie würde gern mit Zäunen und mit Grenzen und mit noch mehr Toten an den EUAußengrenzen, aber auch an der polnisch-belarussischen Grenze dazu beitragen, dass weniger oder eben sogar keine Menschen mehr vor Kriegen, Krisen und Leid sowie Folter fliehen können. Zum Amt für Migration und Integration: Ich weiß nicht, einige von Ihnen haben bestimmt den Film „Asterix erobert Rom“ im Kopf. Da gibt es diese eine Stelle, wo die auf der Suche nach dem Passierschein A38 sind und von der einen Behörde zur nächsten Behörde, von dem einen Zimmer in den Flur nach unten usw. geschickt werden. Ein bisschen ähnlich war das bisher mit den Zuständigkeiten bezüglich der Regularien im Bereich „Asyl und Migration“. Das Innenministerium hat zum Migrationsministerium geschickt, das Migrationsministerium hat gesagt, das Landesverwaltungsamt ist zuständig, das Landesverwaltungsamt hat gesagt, da hängt aber noch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit drin, das hat gesagt, aber wenn das Finanzministerium nicht mitzieht, denn wir brauchen die Gelder, dann geht das auch nicht, und das Finanzministerium hat gesagt, hey, wir haben doch das Geld zur Verfügung gestellt, guckt doch mal im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, ob die nicht noch ein paar Euro übrighaben. Also, der Passierschein A38 wurde in den vergangenen Jahren zumindest nicht gefunden, und das Amt für Migration und Integration bietet die Chance, das endlich zu lösen und zu klären und damit am Ende die Voraussetzungen für eine reibungslose Bearbeitung von Angelegenheiten zu schaffen, die sowohl Geflüchtete betreffen, aber die im Gesamten auch Menschen betreffen, die hier zum Beispiel ihre Berufe anerkennen lassen wollen. Da würde ich nur ein letztes Beispiel bringen, um das noch mal zu verdeutlichen für die, die es nicht auf dem Schirm haben. In der Erstaufnahmeeinrichtung sind, wie vielleicht einige wissen, auch Frauen, die geflohen sind. Das mag jetzt den Männern unangenehm sein, wenn man so offen darüber redet, aber Frauen haben bis zu einem bestimmten Alter ihre Menstruation. Da braucht es Menstruationsprodukte. Was ist aber, wenn die zuständigen Stellen in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht einfach etwas kaufen und bestellen dürfen, sondern dann eben die Suche nach dem Passierschein A38 losgeht, und weil man diesen Passierschein A38 nicht findet, am Ende jemand Verantwortliches, dem es wichtig ist, dass Frauen, die hierher geflohen sind, wenn sie ihre Menstruation haben, auch Menstruationsprodukte bekommen, selbst in einen lokalen Drogeriemarkt geht, um die Sachen zu kaufen, weil eben dieses ständige Zuständigkeitsgerangel zwischen den Behörden nicht funktioniert? Ich glaube, dass wir an der Stelle einen guten ersten Schritt machen. Wir zumindest sind der Überzeugung, es braucht noch mehr. Die humanitäre Unterbringung von Geflüchteten ist in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht so, wie sie notwendig ist. Genauso gibt es an anderen Stellen viel zu regulieren, dazu hat die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich Richtiges gesagt. Wir hoffen, dass es uns gelingt, innerhalb der Beratungen nicht nur technisch Formales zu regeln, sondern auch das Ganze mit Inhalt, mit Leben, mit humanitärer Verpflichtung zu füllen. Dafür stehen wir jederzeit und sehr gern zur Verfügung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Möchte die Landesregierung noch mal sprechen? Auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Das sind alle Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Die fraktionslose Abgeordnete Bergner war auch für die Überweisung. Gibt es Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239 - Neufassung ERSTE BERATUNG Mir wurde signalisiert, dass Frau Dr. Lukin das Wort zur Begründung wünscht.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, als Teil des Entlastungspakets wurde mit der dreimonatigen Geltungsdauer eines 9-EuroTickets im vergangenen Sommer sowohl ein bundesweit einheitliches Ticket für alle ÖPNV-Angebote im Bundesgebiet auf den Weg gebracht, als auch damit erstmalig ein System außer Kraft gesetzt, dass die Verkehrsunternehmen die Tarife festlegen und sich genehmigen lassen, das heißt also, sie nur in einem bestimmten Geltungsbereich vorhanden sind. Mit der Zielstellung, ein einheitliches 49-Euro-Ticket bundesweit zu installieren, hat der Bund gemeinsam mit den Ländern jetzt den Weg gewählt, dass er diesen Tarif nicht bundeseinheitlich dauerhaft eingeführt hat, sondern nur übergangsweise bis zum 30.09.2023. In § 9 des Regionalisierungsgesetzes wurden eine Einführungsverpflichtung der Länder und die Zahlungsverpflichtungen des Bundes 2023 bis 2025 festgelegt. Im Thüringer ÖPNVGesetz war diese Länderhoheit bisher nicht vorgesehen, das heißt, dass wir keinen landesweiten Tarif festlegen konnten, sondern das war Aufgabe der einzelnen Verkehrsunternehmen, der kommunalen Verkehrsunternehmen bzw. des VMT. Jetzt haben wir erstmalig die Möglichkeit, mit diesem Gesetz sowohl diese Frage zu regeln, dass ab 01.10.2023 ein landesweiter Tarif von den Verkehrsunternehmen anerkannt werden muss, und gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, dass das Land Thüringen – das ist der zweite Punkt – auch diesen Tarif bestimmen und festlegen kann. Wenn wir uns dieses Gesetz angucken, dann sind das die beiden entscheidenden Punkte, die wir heute, wenn wir das Gesetz überweisen, dann auch weiterdiskutieren wollen. Ich will aber noch mal eines sagen: Mit diesem Ticket, mit dem 49-Euro-Ticket, haben wir im Bund, hat die Bundesregierung einen großen Schritt in die Richtung getan, die Attraktivität des ÖPNV bundesweit zu erhöhen. Mit diesem deutschlandweit gültigen Nahverkehrsticket hat sie auch zugleich eine Marke gesetzt, dass es ein erschwingliches Ticket ist, dass die Länder auch die Möglichkeit haben, selbstverständlich in ihrem Geltungsbereich auch noch andere Formen festzulegen, beispielsweise ein Jugendticket oder in anderen Bundesländern ein Seniorenticket. Die Möglichkeiten sind hier, wenn die Länder mitfinanzieren, größer und auch realistischer geworden. Wir können wirklich feststellen, dass – das Ticket nicht allein, das ist klar – mit diesem Ticket ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz, in Richtung Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs und selbstverständlich auch einer Verpflichtung sowohl des Bundes als auch der Länder gegangen wurde, diesen besser als bisher zu finanzieren. Das heißt auch die Weiterführung des Angebots, der Ausbau des Angebots, denn zu Recht können in einigen Regionen manche Menschen das Ticket nicht so nutzen, wie sie es eigentlich wollten, aber dazu haben wir alle Möglichkeiten, sowohl über einen integralen Taktfahrplan als auch über die Erweiterung des Angebots in den Kommunen, über die Verzahnung der Nahverkehrsangebote dort noch weitere Schritte zu gehen. Ich würde mir wünschen, wenn wir heute dieses Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überweisen könnten und damit auch den Weg freimachen, um ab 01.10. diesen Tarif, der von der Bundesregierung gestützt und von den Ländern hälftig finanziert wird, auch in unserem Land umzusetzen und weitere Angebote in Richtung Jugendticket unterbreiten zu können. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu einer mobilen und freien Gesellschaft gehören für uns, Freie Demokraten, innovative und qualitativ hochwertige Mobilitätsangebote. Das zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket hat etwas ausgelöst, das vorherige Regierungen nicht ausreichend im Blick hatten, nämlich ein attraktives, digitales, bundesweit geltendes und bürokratiearmes Angebot für den ÖPNV.
(Beifall Gruppe der FDP)
Mit dem Deutschlandticket setzen wir diesen eingeschlagenen Weg nun fort. Nun hat der Bund über eine Tarifauferlegung die Einführung des Tickets ermöglicht. Allerdings läuft diese Regelung zum 30.09. aus. Die Bundesländer müssen entsprechend einen eigenen Weg finden, die Tarifbestimmungen in Landesrecht zu überführen und Ihr Gesetzentwurf sieht das vor. Wovor ich aber an dieser Stelle ausdrücklich warnen möchte, ist, die gute Idee des Deutschlandtickets durch die Einführung weiterer Landestarife zu untergraben. Wir müssen ja derzeit schon einiges beobachten. Ein Bundesland bietet ein Landesticket an, im nächsten Verbund kann man sein Fahrrad kostenlos mitnehmen, im dritten kann man dann am Wochenende einen bis x Mitfahrer mitnehmen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Thüringen!) Ja, Kollege, genau, ich schildere ja nur die Unterschiedlichkeit. Es werden hier nämlich wieder unnötige kleinstaaterische Sonderregelungen geschaffen, die wir eigentlich mit dem Deutschlandticket überwinden wollten. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube, Sie sollten da auch schauen, wo die Hindernisse für die Ausweitung des VMT liegen, und da ist der Kreis Greiz – in dem ich selbst zu Hause bin – bei Weitem nicht das einzige Beispiel, wo es noch knirscht und diese Ausweitung noch nicht vorangegangen ist. Es würde helfen, in einem Verbund mit den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern eine Tarifstruktur zu entwickeln, statt von Landesseite diese starr vorzugeben. Auch an dieser Stelle nochmals ansprechen möchte ich Ihre Verantwortung für den Ausbau der Infrastruktur und die Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Wir als Liberale unterstützen Sie an dieser Stelle auch sehr gern. Stichwort: MDV, Stichwort: Reaktivierung von Bahnstrecken wie in Bad Frankenhausen oder eben der Höllentalbahn. Ich erinnere auch daran, dass ich mehrfach an dem Thema dran gewesen bin, SPNV zwischen Zeulenroda und Mehltheuer, also auch grenzüberschreitend, wo die Antworten auf meine Anfragen dazu mich bis jetzt nicht sehr zufriedengestellt haben. Ich glaube schon, dass man da auch Lösungen finden kann, um die Gegenverkehre aneinander vorbeizuführen. Früher ging es auch mit einigen Ausweichgleisen und Bahnstationen. Auch noch mal bei der Förderung von Neufahrzeugen erinnere ich an die Verantwortung des Landes. Frau Kollegin Baum hat es ja heute in ihrer Mündlichen Anfrage auch wieder thematisiert. Insofern gibt es also viel zu debattieren. Wir stimmen einer Überweisung an den Ausschuss natürlich sehr gern zu, freuen uns auf die Zuschriften der Experten in einer vermutlich anstehenden Anhörung und ich denke, dass wir da auch zu einer konstruktiven Diskussion kommen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz die rechtliche Grundlage für die Fortführung des Deutschlandtickets über den 1. September hinaus, das ist ja schon gesagt worden. Es zeigt sich schon jetzt, dass dieses Ticket ein Erfolg ist. Vor allem für die Menschen, die beruflich auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, schafft es eine finanzielle Planbarkeit und vereinfacht den Überblick über die Ticketgültigkeit. Es ist aber auch klar – und das ist schon gesagt worden –, dass im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs nach wie vor große Herausforderungen bestehen, und das ist auch am Dienstagabend beim parlamentarischen Abend des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmen und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen deutlich geworden, als die Verkehrsbetriebe die Probleme benannt haben, die ich hier auch gern noch mal benennen möchte. Das größte Thema, das in diesem Bereich alle umtreibt, ist die Verfügbarkeit von Fachkräften. Wenn der integrale Taktfahrplan im Saale-Orla-Kreis so umgesetzt werden sollte, wie es geplant ist, würde allein das dort tätige Verkehrsunternehmen KomBus nach eigener Aussage 60 zusätzliche Fahrerinnen und Fahrer benötigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Arbeit braucht eben gute Arbeitsbedingungen.
(Beifall DIE LINKE)
Und wenn wir Menschen für den Beruf am Lenkrad begeistern wollen, müssen wir diese guten Arbeitsbedingungen auch schaffen. Als Freistaat stellen wir hierfür den Rahmen in der Finanzierung und die Anforderungen an die Verkehrsleistungserbringung auf. Wir haben also in diesem Sinne hier auch gewisse Steuerungsmöglichkeiten. Um das zu erreichen, haben wir ja Anfang des Jahres hier auf Initiative der Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das die Landesregierung aufgefordert hat, ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erarbeiten, mit dem Ziel, Aufgaben klarer zu benennen und haushaltspolitische Planbarkeit für den Gesetzgeber und Planbarkeit für die Verwaltung in der Kofinanzierung von Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes zu schaffen. Ich hoffe, dass dieses Gesetz in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt wird, denn wir brauchen ein verstetigtes finanzielles Bekenntnis, in wirksamer Höhe mit Landesmitteln in die Verkehrswende zu investieren, wenn wir die gesteckten Ziele erreichen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem im Mai waren fast täglich lange Schlangen vor dem EVAG-Kundenzentrum am Anger zu sehen. Gibt es da was umsonst, könnte man sich fragen. Nein, aber ein Ticket für alle Busse und alle Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, und das für 49 Euro im Monat. Das Deutschlandticket war Grund genug für viele Erfurterinnen, sich an die Schlange von 20 oder 30 Menschen anzustellen. Nicht nur Erfurterinnen nutzen das Deutschlandticket, bundesweit wurden mehr als 11 Millionen Tickets verkauft und fast 1 Million davon sind Menschen, die bisher nicht Bus und Bahn gefahren sind. Das Deutschlandticket ist eine wichtige Errungenschaft für Bus- und Bahnreisende und solche, die es werden wollen. Und ja klar, auch beim Deutschlandticket ist noch Luft nach oben. Es gibt besseres, als sich für das Deutschlandticket in langen Schlangen die Beine in den Bauch zu stehen oder das Abo im DB-Navigator zwar buchen, aber nicht kündigen zu können, weil das eben nicht geht. Aber trotz dieser Kinderkrankheiten ist das Deutschlandticket gekommen, um zu bleiben. Damit das so bleibt, braucht es den heutigen Gesetzentwurf. Fast niemand hat verstanden, warum es nach dem genialen 9-Euro-Ticket Monate für eine Anschlusslösung gebraucht hat. Und wissen Sie was? Damit das Deutschlandticket dann überhaupt für alle und überall am 1. Mai gültig war, brauchte es sogar eine übergangsweise Regelung vom Bund. Diese ist noch bis Ende September gültig. Das heißt, obwohl wir und Sie das Deutschlandticket schon nutzen, geht das Ringen um das Wie der Weiterführung im Hintergrund weiter. Thüringen ist für die Nahverkehrszüge verantwortlich und die Landkreise und kreisfreien Städte für Bus, O-Bus und Straßenbahn. Diese Aufgabenträger arbeiten wiederum mit den Verkehrsunternehmen – wie hier in Erfurt zum Beispiel der EVAG – beim Erstellen von Tarifen zusammen. Freiwillig können sich auch mehrere Verkehrsunternehmen zusammenschließen und gemeinsam Tarife festlegen. In Thüringen ist das im VMT passiert. Aber weil das freiwillig ist, machen eben nicht alle mit. Grüße gehen raus an die Azubis im Landkreis Greiz, die leider kein Thüringer Azubiticket nutzen konnten. Ich hoffe aber, dass sie mit dem Deutschlandticket gut zu ihrer Ausbildungsstätte hin- und auch in der Freizeit herumfahren können. VMT und Azubiticket zeigen: Mit Freiwilligkeit wird es keine flächendeckenden Tarife geben. Deshalb gab es übergangsweise die bundesweite Tarifvorgabe und deshalb schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage, die Aufgabenträger zu verpflichten, Landestarife wie das Deutschlandticket einzuführen. Bund und Länder verhandeln den Preis für das Deutschlandticket. Landkreise und kreisfreie Städte müssen diesen einführen, verhandeln aber nicht mit. Daher schaffen wir mit dem Gesetzentwurf zusätzlich einen Anspruch der Aufgabenträger auf Nachteilsausgleich. Damit bleiben kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt auf den Kosten sitzen. Für mich stellt sich weiterhin die Frage: Wie kann der Erfolg des Deutschlandtickets in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren fortgesetzt werden? Denn zu den hohen Verkaufszahlen gehört aktuell auch Frust. Vor allem Pendlerinnen und Radfahrende sind genervt, weil Züge völlig überfüllt sind, sie keinen Sitzplatz finden oder das Fahrrad manchmal auch spontan am Bahnhof stehen lassen müssen. Eine kurzfristige Lösung hierfür sind die Verkehrsunternehmen. Sie wissen am besten, auf welchen Linien die Züge besonders voll sind und welche Möglichkeiten sie haben, um zum Beispiel noch einen weiteren Waggon anzuhängen. Hier wünsche ich mir, dass sich die Landesregierung stärker als bisher mit den Verkehrsunternehmen verbindlich austauscht, welche Verbindungen in Thüringen aufgestockt werden können. Gleichzeitig braucht es langfristig mehr Geld für den Nahverkehr. Für jeden Euro, der in Tarife fließt, braucht es mindestens einen Euro für Investitionen in die Schienen, Busse, Bahnen, in bessere Infrastruktur und bessere Verbindungen – vor allem im ländlichen Raum. Hier steht aus meiner Sicht das Projekt „Integraler Taktfahrplan“ ganz oben auf der Liste. Das möchte ich Ihnen, Frau Karawanskij, noch einmal für die aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen ans Herz legen. Ansonsten freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir wissen, dass die Regelung zum 1. Oktober 2023 eingeführt werden muss, damit sich auch die Verkehrsunternehmen verbindlich darauf verlassen können. Deswegen hoffen wir, dass wir dann auch zügig in die Anhörung starten können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Vielen Dank, Frau Wahl. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin? Dann haben Sie das Pult zu Ihrer Verfügung.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und alle Zuhörerinnen oder Mitschauerinnen, wir leisten eigentlich Abhilfe für etwas, was wir am 1. Mai 2023 eingeführt haben: Das Deutschlandticket ist Realität geworden. Die damit verbundenen Befürchtungen, dass sich die Verkaufszahlen nicht so gut entwickeln, haben sich nicht bestätigt. Die Verkaufszahlen in Thüringen sind sehr gut. Auch die damit verbundenen Befürchtungen, dass eine große Abwanderung vieler ÖPNV-Kunden in die vertriebsstarken überregionalen Verkehrsunternehmen, wie beispielsweise DB Regio, stattfindet und sie dort ihre Tickets kaufen, hat sich nicht so realisiert. Mir sind zwei Sachen wichtig: Es ist völlig richtig, wir haben jetzt erst mal eine bundesgesetzliche Tarifanordnung, damit das Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 eingeführt werden konnte. Nun haben wir eine Musterrichtlinie, weil die Bundesländer ab 1. Oktober 2023 hier abhelfen sollen bzw. dann das Deutschlandticket als Tarifnehmer weiterführen, und dafür muss dann auch die gesetzliche Grundlage geliefert werden. Ich bin sehr froh, dass das heute auf der Tagesordnung steht. Wir sind gut im Zeitplan. Ich danke auch den Abgeordneten und den parlamentarischen Geschäftsführern, dass wir das nicht nur gemeinsam so vorbereitet haben. Der Gemeindeund Städtebund, der Landkreistag waren mit dabei, diese Richtlinie wurde auch im Einklang mit der kommunalen Familie erstellt. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir das heute hier im Parlament beraten, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass es dann am 1. Oktober 2023 nahtlos weitergeht. Damit liegen wir auch gut im Zeitplan. Es wurde auch schon gesagt: Wir haben hier in der Musterrichtlinie den Nachteilsausgleich geschaffen. Gemäß dem Grundsatz, wer bestellt, der zahlt auch, haben wir das hier bzw. ist es in dem Gesetzentwurf so vorgesehen. Insofern kann ich das entsprechend auch als Landesregierungsmitglied mit befürworten. Ich möchte noch zwei Punkte anmerken, weil bei den Verkehrsunternehmen durchaus Sorge besteht, wie sich die Situation weiterhin entwickelt. Und nicht selten gibt es neben den Fachkräftefragen, was jetzt die ÖPNV- bzw. die Mobilitätsfragen der Zukunft betreffen, natürlich auch die Frage, wie es mit der Liquidität aussieht. Da haben wir als Landesregierung eine ganz klare Zusage gegeben, dass wir hier die Verkehrsunternehmen in Thüringen nicht im Regen stehen lassen, sondern haben hier Abschlagszahlungen sichergestellt. Die Bescheide für die Zahlungen der ersten Abschlagsrunde sind schon erstellt, die Zahlungen sind veranlasst, sodass wir hier erst mal hinsichtlich Liquiditätsnot Abhilfe schaffen können, und gleichwohl stehen wir ja auch erst am Anfang der Umsetzung des Projektes Deutschlandticket. Noch ein zweiter Punkt ist mir wichtig, und der betrifft durchaus die Zukunft des Deutschlandtickets, gar nicht erst mal so groß gegriffen, was die Zukunft der Mobilität und des ÖPNVs betreffen, was wir nicht nur im Haushalt 2024 zu diskutieren haben, sondern auch darüber hinaus. Wir haben für das Jahr 2023 die uneingeschränkte Nachschusspflicht hälftig-hälftig zwischen Ländern und Bund zu teilen. Das ist so weit erst mal Konsens. Aber mir geht es darum, gemeinsam mit meinen Kollegen in der Verkehrsministerkonferenz in den Bundesländern auch darüber hinaus, 2024 und 2025, die Nachschusspflicht noch zu verankern bzw. zu verhandeln. Denn am Ende ist es ein gemeinsames Projekt, was auch der Bund ausgerufen hat, und auch hier muss im gemeinsamen Ländereinklang „Wer bestellt, der zahlt“ mit gelten und das kann dann nicht heißen, dass diese Kosten bzw. dieser Nachschuss dann alleinig bei der kommunalen Familie oder bei den Ländern oder bei den Verkehrsunternehmen hängenbleibt. Hier muss auch der Bund weiter zu seinem Versprechen stehen, dass es ein hälftiger Finanzierungsanteil ist. Insofern werde ich weiterhin gemeinsam mit meinen Kollegen dafür kämpfen, dass wir das im Regionalisierungsgesetz auch für die Jahre 2024/2025 und folgende mit verankern, denn das gehört zur Wahrheit dazu, dass wir uns auch entsprechend mitteilen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Beratung im Fachausschuss. Ich blicke auch der Beschlussfassung optimistisch entgegen. Ich denke, es ist der richtige Weg, damit wir hier eine Nahtlosigkeit und vor allen Dingen im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer, die den ÖPNV nutzen und damit auch verstärkt nutzen, eine gute Regelung schaffen. In diesem Sinne vielen Dank an die Abgeordneten und uns dann auch eine gute Beratung im Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Weitere Ausschussüberweisungen wurden nicht beantragt. Damit stelle ich jetzt diese eine Ausschussüberweisung zur Abstimmung. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Linke, Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf in Drucksache 7/8239 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Kollege.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Danke sehr, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen heute mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes als Koalition von Linke, SPD und Grüne die Reform des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Thüringen vor. Das beruht auf einer Gesetzesänderung des Bundes, nämlich des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom Sommer 2021, und zum Zweiten auf Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen, der im Dezember des Jahres 2022 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kinderund Jugendhilfe-Gesetzes gegeben hat. Ich will ganz kurz erläutern, welche Schwerpunkte die Novellierung hat. Es geht dabei um die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, der Ausbau der Prävention vor Ort, die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf einige redaktionelle Änderungen vor. Er ist nichts Weiteres als eine grundlegende Novelle des Kinder- und Jugendhilferechts hier in Thüringen und er wird zu einem guten und besseren Aufwachsen für Kinder und Jugendliche und für eine bessere Beteiligung sorgen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen und dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen vor den Sommerferien, deshalb wünsche ich aus dem Thüringer Landtag allen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, den Erziehern, dem pädagogischen Personal und natürlich den Hausmeistern schöne und erholsame Ferien an dieser Stelle.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Auch wenn Sommerferien sind, wird uns das Thema „Schule“ weiterhin beschäftigen. Es ist auch notwendig, dass wir uns als Thüringer Landtag, als Abgeordnete an dieser Stelle damit beschäftigen. Noch nie war Thüringer Schule so schlecht aufgestellt wie heute, und das liegt nicht – das möchte ich ganz klar sagen – an den Lehrerinnen und Lehrern oder an den Erziehern oder an den Sozialarbeitern vor Ort. Diese leisten eine wichtige und mitunter auch nicht einfache Arbeit für unsere Kinder.
(Beifall CDU)
Aber es gehört ebenso zur Wahrheit, dass unser Schulpersonal in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben zu bewältigen hatte. Angefangen mit dem gemeinsamen Unterricht, der durch das Schleifen der Förderschulen wesentlich schwerer geworden ist. Hinzukam in den vergangenen Jahren die schon unlösbare Aufgabe der Integration ausländischer Schüler. Die Debatte hatten wir ja eben auch an dieser Stelle. Es gibt mitunter Schulen, die Klassen mit 50 Prozent und mehr Migrationshintergrund haben. Im Bildungsausschuss hatte ich bereits das Beispiel der Grundschule Saalfeld-Gorndorf angesprochen. Da kann sich jeder vorstellen, dass eine Integration unter solchen Bedingungen nicht wirklich möglich ist und ein Erlernen der deutschen Sprache so nebenbei, wenn man in der Klasse sitzt, eben auch nicht funktioniert. Bleiben wir mal beim Beispiel der Grundschule Gorndorf. Hier gibt es seit einigen Jahren eine Sozialarbeiterin, die eine wichtige ergänzende Arbeit leistet. Aber fragen wir uns mal, warum das nötig ist. Dann sind wir wieder bei den eben genannten Gründen. Die Lehrer an unseren Schulen werden einfach überfordert. Das hängt auch damit zusammen, dass die Landesregierung nicht ausreichend unterstützt.
(Beifall CDU)
Es wird mit Stellenbesetzungen bei Lehrern und Schulleitern gewartet, bis diese ausgebrannt sind. Wir als CDU-Fraktion haben das schon oftmals an dieser Stelle angemerkt. Dabei muss man sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf wahrscheinlich auch nur weiße Salbe verteilt. Sie wollen die finanziellen Mittel für Sozialarbeiter um mehr als das Dreifache aufstocken, obwohl es – das gehört auch zur Wahrheit – auf dem Arbeitsmarkt keine Sozialarbeiter gibt. Oder woher sollen die kommen? Das muss mir hier an dieser Stelle auch mal jemand erklären. Vielleicht aus den Jugendhilfeeinrichtungen, wo sie Kinder betreuen, die in Obhut genommen wurden? Das wäre aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Da sind wir auch beim nächsten Punkt, dem Kinderschutz. Im vergangenen Jahr habe ich mich persönlich mit meiner CDU-Fraktion dafür eingesetzt, dass die Fachstelle für medizinischen Kinderschutz die weitere finanzielle Förderung erhält. Hier waren allein im Jahr 2021 258 Fälle von Kindeswohlgefährdung eingegangen. Sie wollen im Gesetzentwurf unter anderem einen Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat verankern. Hier soll es eine personelle Unterstützung und die Einrichtung einer Geschäftsstelle geben. Sie können sich vorstellen, dass wir aufgrund der Vorfälle der fehlenden Bestenauslese der Landesregierung durchaus skeptisch sind, aber die genauen Ziele und Ausstattungen werden wir im Rahmen der Ausschusssitzung und der Haushaltsberatungen weiter diskutieren. Für uns ist dieses Thema eben auch wichtig. Ich habe das am Beispiel der Fachstelle genannt. Wir wollen daran auch weiterarbeiten zum Wohle der Kinder. Meine Damen und Herren, Sie sehen anhand der genannten Beispiele, dass Rot-Rot-Grün hier einen bunten Strauß verschiedenster Themen in diesen Gesetzentwurf gepackt hat. Als Bildungs- und Finanzpolitiker ist mir natürlich auch wichtig, wie effizient hier an dieser Stelle mit den finanziellen Mitteln der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats umgegangen wird. Da stehen mehr Fragen als Antworten zum momentanen Zeitpunkt, zumal die rot-rot-grüne Landesregierung immer noch keinen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 vorgelegt hat. Meine Damen und Herren, verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern sieht jedenfalls in unseren Augen anders aus.
(Beifall CDU)
Ich wiederhole es an dieser Stelle auch noch einmal, nur, dass ich nicht falsch verstanden werde, ich habe nichts gegen mehr Sozialarbeiter, aber es muss an dieser Stelle grundsätzlich gesagt werden: Wir brauchen vor allem qualifiziertes Lehrpersonal.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das ist wirklich peinlich!) Dieses Thema wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch die rot-rot-grüne Landesregierung sträflich vernachlässigt. Wenn jetzt an dieser Stelle gesagt werden sollte, die CDU ist an allem schuld, dann halte ich Ihnen einfach den Spiegel vors Gesicht: Seit 2009 stellt die CDU keinen Bildungsminister in diesem Land, das sind 14 Jahre.
(Beifall DIE LINKE)
Dieser Fakt hat der Thüringer Schule geschadet und das sehen wir jeden Tag vor Ort. Dann lade ich Sie auch gern mal ein: Gehen Sie in die Schulen, sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern,
(Beifall CDU)
dann wird Ihnen ganz klar gesagt, was vor Ort los ist.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Ko-
walleck, denken Sie doch einmal an die Jugendlichen, einmal!) Letztendlich zeigen die hohen Quoten der Schulabbrecher, dass dieses rot-rot-grüne Bildungssystem nicht mehr funktioniert, gerade in den heutigen Zeiten dürfen wir auf keinen jungen Menschen verzichten. Wir brauchen sie im Bildungsbereich, Frau Finanzministerin, auch im Finanzamtsbereich, im Gesundheitsbereich, der Pflege, im Bereich der Informationstechnologie, im Handwerk, das ist uns gestern erst wieder klargeworden, praktisch überall benötigen wir junge Fachkräfte.
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin)
Aber die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich im letzten Jahrzehnt als Hemmschuh für die Thüringer Bildung erwiesen.
(Beifall CDU)
Deshalb gibt es nur eine Lösung: Rot-Rot-Grün muss im nächsten Jahr abgewählt werden, damit unsere Thüringer Schule wieder an Qualität gewinnt.
(Beifall CDU)
Und das hat sie auch verdient. Ein weiteres Thema, wenn wir schon mal dabei sind, ist der unsägliche Plan des Bildungsministeriums, Fächer wie den Sozialkundeunterricht und Geografie und Weiteres zu kürzen. Es ist schon unerträglich, dass im Fach Sozialkunde die Zeit der DDR nicht mehr im Lehrplaninhalt ist, da muss man sich auch nicht wundern, wenn unsere Jugend die Geschichte der Diktatur nicht mehr kennt bzw. nicht mehr so kennt, dass auch die richtigen Schlüsse gezogen werden. Da werden Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Reden Sie mal zum Thema!) Den Gesetzentwurf werden wir gern fachlich im Bildungsausschuss beraten, aber letztendlich ist es nur weiße Salbe, die Sie verteilen. Wir brauchen für die Thüringer Schule und für unser Land grundsätzliche Lösungen,
(Zwischenruf Abg. Engel, DIE LINKE: Es
geht um Jugendhilfe!) und da hilft es auch nicht, an dieser Stelle reinzuschreien, sondern ich lade Sie gern ein: Schauen Sie sich die Probleme in den Schulen an und dann müssen auch die richtigen Schlüsse gezogen werden! Arbeiten Sie da für unser Lehrpersonal und für unsere Schülerinnen und Schüler! Wir werden gern weiter in die Diskussion gehen und wollen dies im Bildungsausschuss beraten. Letztendlich werden uns die finanziellen Auswirkungen ja auch im Haushalts- und Finanzausschuss beschäftigen. Deswegen sind wir auch sehr gespannt, Frau Finanzministerin, Sie hatten ja eben reingerufen, wann der Landeshaushaltsplanentwurf 2024 endlich vorgelegt wird, damit auch diese Dinge finanziert werden können. Vielleicht können Sie hier zur Erhellung an dieser Stelle beitragen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Es war in der Tat eine Punktlandung, Herr Kollege. Vielen Dank. Jetzt hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen schade, dass die soeben gehörte Rede wirklich nicht annähernd dem gerecht geworden ist, worum es eigentlich geht. Es geht um Kinder und Jugendliche, es geht um Jugendhilfe. Ich glaube, es war ihm gerade nicht so richtig klar, dem lieben Herrn Kowalleck, was tatsächlich Thema ist. Denn zur Kinder- und Jugendhilfe gehört sehr vieles, zum Beispiel die Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, auch viele Angebote im Bereich „Sport“, „Kindertageseinrichtungen“, „Schulsozialarbeit“, „Drogenprävention“, „Medienkompetenz“. Es gehören aber auch solche Aufgaben dazu, von denen man vielleicht hofft, dass man selbst oder die eigene Familie sie nicht benötigt, das sind die sogenannten Hilfen zur Erziehung, wo Familien unterstützt werden, in denen die Erziehung vielleicht nicht so funktioniert oder gar ganz versagt. Das heißt, es sind ganz vielfältige Angebote, um die es hier eigentlich geht. Umso vielfältiger sind auch die Träger dieser Angebote. Da haben wir öffentliche Träger, Jugendämter, also staatliche und kommunale Behörden, aber auch Träger wie die Wohlfahrtsverbände, Caritas, Diakonie, Vereine usw. usf. Es gibt auch noch ganz unterschiedliche Zuständigkeiten, nämlich vom Bund, von den Kommunen und auch den Ländern. Was machen wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes wollen wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern jedenfalls die Vorgaben, die das neue SGB VIII, das ist nämlich das, was unser Auftrag ist, in Landesrecht überführen. Wir wollen auch noch einiges mehr, nämlich eigene Schwerpunkte setzen. Ziel von uns ist es ganz klar, dass sich junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können und dabei alle Hilfe und Unterstützung bekommen, die ihnen der Staat und die Gesellschaft bieten können. Worum geht es jetzt ganz genau mit der siebten Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes? Ich kann leider aufgrund der Zeit nur auf wenige Punkte eingehen; die Übrigen werden wir vielleicht hoffentlich wirklich sachlich in der Anhörung noch besprechen. Ein Punkt ist zum Beispiel der Zuschuss zu den Praktikantenvergütungen in § 23. Hier soll es Zuschüsse geben, auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Anlehnung an die vor Kurzem beschlossene Regelung des § 28 im Thüringer Kindergartengesetz, allerdings auf Basis einer jährlich festzusetzenden Pauschale, die sich natürlich an den Personalkosten orientiert. Dann geht es um die Landeskoordinierung für medizinischen Kinderschutz, § 20b, und auch den Landesbeauftragten für Kinderschutz. Hier stärken wir Kinder- und Jugendschutz ganz maßgeblich. Herr Kowalleck hat ja gerade so getan, als ob das nur ein Anliegen der CDU war. Das treibt uns natürlich alle gemeinsam um und deswegen haben wir das hier in diesem Gesetz auch mit verankert.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es geht um die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in § 24a und in § 15. Das heißt, Konflikte zwischen den beteiligten Menschen, Trägern und Behörden bei Kinder- und Jugendhilfeleistungen können einfach vorkommen. Das passiert und auch wenn versucht wird, dies durch eine enge Einbindung aller Beteiligten zu vermeiden, wir sind jedenfalls sind froh, dass der Bundestag im SGB VIII eine Ombudsstelle bei der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt hat. Wir verankern mit dem Gesetzentwurf diese Ombudsstelle als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und definieren auch die Aufgaben. Für uns ist wichtig, dass künftig in allen Hilfeplangesprächen auf die Ombudsstelle hingewiesen wird. Sie soll mit zwei Regionalstellen künftig junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten unabhängig beraten und auch vermitteln können. Dann haben wir das Thema „Stärkung der außerschulischen Jugendbildung“, § 18a. Menschen, die sich als sogenannte Jugendleiterinnen ehrenamtlich engagieren, können von der Arbeit freigestellt werden, bisher für Kinder- und Jugenderholung, zum Beispiel für Freizeiten oder auch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung. Mit unserem Gesetzentwurf möchten wir die Freistellung auch für außerschulische Jugendbildung ermöglichen, besonders wichtig ist hier die Erhöhung des Vergütungsausfalls auf 96 Euro. Die wurde nämlich 20 Jahre lang nicht angepasst. Das wird jetzt sicherlich alle freuen, die in diesem Bereich aktiv sind. Dann der Punkt „Schulsozialarbeit“ in § 19a. Dieser Punkt ist uns natürlich ganz besonders wichtig. Seit 2013/2014 fördert Rot-Rot-Grün die Schulsozialarbeit in Thüringen mit Landesmitteln. Aktuell werden über 500 Schulsozialarbeiterinnen in mehr als 480 von insgesamt 963 Schulen im Freistaat mit ca. 26 Millionen Euro gefördert. Sie beraten pädagogisches Personal, Eltern, Sorgeberechtigte und Familien und natürlich auch die Schülerinnen und Schüler bei Problemlagen rund um die Schule. Sie dienen als Brücke zwischen Schule, Jugendhilfe und Familien. Sie arbeiten aber auch mit eigenen Angeboten direkt mit Schülerinnen, wie eingangs auch schon erwähnt. Deshalb ist es wichtig, dass wir für alle Schulen – bisher ist nämlich nur die Hälfte in der glücklichen Situation, tatsächlich über Schulsozialarbeiterinnen zu verfügen – eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit bekommen. Und da hilft es nicht zu lamentieren, dass es die Kräfte gar nicht gibt, wie Herr Kowalleck das getan hat, sondern wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir eben diese Kräfte gewinnen können und sie hoffentlich auch finden und deshalb die Fördermittel um 11,2 Millionen Euro auf dann 37 Millionen Euro aufstocken. Das würde bedeuten, dass mit der nächsten Ausbaustufe schon mal 70 Prozent der Schulen in Thüringen von Schulsozialarbeit profitieren können. Das ist natürlich noch nicht alles, was wir wollen, aber immerhin ein guter, wichtiger und richtiger Schritt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion dieser Vorschläge im Ausschuss und natürlich auch die dazugehörige Anhörung, die wir hoffentlich sehr bald beschließen wollen, nämlich morgen Abend, noch nach dem Plenum, und hoffe dann auf eine sachliche Debatte und ein gutes Miteinander tatsächlich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, wir sprechen über eine Änderung des Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes. Ich muss dazu sagen, dass wir eins schon im Ausschuss liegen haben, das auch noch nicht final ist, insofern hoffe ich, dass wir da am Ende nicht durcheinanderkommen. Die Änderungen, die jetzt hier vorgeschlagen werden, resultieren aus der Änderung des SGB VIII, zumindest in Teilen. Da geht es einmal um die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem aber die Stärkung von Kindern, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht sind, und auch die Unterstützung der Familien und Kinder, die von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Da ist die Rede von einer Ombudsstelle, die wir in Thüringen ja schon haben, die nur nicht gesetzlich verankert ist, sondern eher so modellprojektmäßig in Federführung des Kinderschutzbunds organisiert ist. Ein zweiter Punkt ist die Gewährleistung von Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und somit eine Erhöhung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Jugendhilfearbeit, Landesjugendhilfeausschüsse etc. pp. Ein paar Änderungen, die noch mit dazugekommen sind, die jetzt nicht auf die SGB-VIII-Änderung zurückzuführen sind, sind auch genannt worden. Da geht es einmal um die Erhöhung der Vergütungsausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Es geht um die Anhebung der Summe für die Schulsozialarbeit. Es geht um die Gewährung eines Zuschusses für eine Praktikantenvergütung in Jugendhilfeeinrichtungen. Summa summarum kommen wir bei den Umsetzungen der einzelnen Punkte auf ungefähr 14 Millionen Euro, die jährlich im Haushalt dafür vorgesehen werden müssen. Ich wollte es nur mal so genannt haben, damit wir es alle miteinander mal gehört haben. Zur Festsetzung von Mindestsummen zum Thema „Schulsozialarbeit“ habe ich hier schon oft genug unsere Kritik angebracht. Ein Stück weit muss ich auch Kollegen Kowalleck an der Stelle recht geben:
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ein
Stück weit?) Wir haben tatsächlich ein Fachkräfteproblem an der Stelle, was die pädagogischen Fachkräfte angeht. Insofern weiß ich gar nicht, wie viel wir von dem, was wir dann dort einstellen, wirklich am Ende auch ausgeben können. Was ich begrüße, ist die Stärkung der Rechte derjenigen, die in Erziehungshilfeeinrichtungen untergebracht sind, und auch derjenigen, die überhaupt von Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Da kenne ich aus meinen Gesprächen mit dem Kinderschutzbund durchaus die positive Auswirkung der Vermittlungsarbeit, die dort geleistet wird zwischen Verwaltung und den Familien, wenn es zu Missverständnissen kommt, wenn Leistungen, die eigentlich beansprucht werden, nicht gewährleistet werden. Die haben bisher eine gute Arbeit gemacht, da wäre mir nur wichtig, dass wir gerade bei der Einführung der neuen Regelungen ganz eng an den Erfahrungen der Ombudsstelle an der Stelle auch arbeiten. Was die Praktikantenvergütung angeht: Das hatten wir schon mal im Zusammenhang mit dem Kindergartengesetz besprochen, in dem wir regeln, dass die Erzieherinnen und Erzieher, die in Ausbildung sind und ein Praktikum machen, eben ihre Praktikumsvergütung bezahlt kriegen, sodass die Träger diese auch bezahlen können. Wir regeln jetzt hier etwas in Anlehnung. Da stellt sich für mich die Frage, warum wir das nur in Anlehnung machen und in einer anderen verwaltungstechnischen Umsetzung. Wir reden hier von einem Zuschuss und im Kindergartengesetz übernehmen wir die Kosten auf Antrag. Da wäre mir nur daran gelegen, dass wir tatsächlich eine Regelung finden, die am Ende irgendwie einen ähnlichen Verwaltungsaufwand hat, damit sie nicht 36 verschiedene Prozesse umsetzen müssen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Grundsätzlich ist mir wichtig, dass wir das gut und deutlich anhören. Ich habe wohl vernommen, dass wir dazu morgen schon die Anhörung beschließen wollen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, die notwendig ist, um die Änderungen hier wirklich so umzusetzen, dass sie am Ende sinnvoll bei den Kindern und Jugendlichen in Thüringen ankommen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucherinnen auf der Tribüne, liebe Zuschauerinnen am Livestream, liebe Kolleginnen und vor allem liebe Kinder und Jugendliche, denn heute geht es um ein Gesetz – ihr habt es ja sicherlich vernommen –, das ganz direkt die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen betrifft. Vielleicht erinnert ihr euch noch an das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das wurde 2021 im Juni verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes war und ist es, vor allem Kinder und Jugendliche zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf benötigen. Das war ein ziemlich umfassendes Gesetz, welches viele verschiedene Bereiche betroffen hat: „Kinder- und Jugendschutz“, „Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe“, „Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung“, „Präventionsarbeit vor Ort“ sowie „Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien“. Das ist nur die Kurzfassung von ganz vielen einzelnen Punkten. Damit das alles rechtlich bindend ist – wir sagen dazu auch „gesetzlich verankert“ –, wurden verschiedene bestehende Gesetze verändert und ergänzt, also zum Beispiel das Jugendgerichtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch – also kurz: BGB –, das SGB IX – also das Sozialgesetzbuch –, welches sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst, das SGB V – das Fünfte Sozialgesetzbuch –, welches Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung enthält. Die meisten Änderungen betrafen aber – das wurde schon erwähnt – das SGB VIII – das ist das Achte Sozialgesetzbuch –, welches alle bundesgesetzlichen Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe umfasst. Und diese Neuregelungen im SGB VIII sind sehr umfassend, und aus diesen umfangreichen bundesrechtlichen Veränderungen ergibt sich nun für uns auch Änderungsbedarf auf Landesebene. Passend zum SGB VIII haben wir nämlich ein Ausführungsgesetz, welches, wie der Name schon sagt, die Regelungen des SGB VIII weiter ausführt. Es trägt den wenig überraschenden Titel „Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ oder kurz: ThürKJHAG. Also ihr merkt sicherlich schon, dass Politikerinnen sehr gern Abkürzungen verwenden – na ja. Auf jeden Fall gibt es nun hier vor allem fünf Handlungsfelder, die landesrechtlicher Konkretisierung bedürfen. Diese möchte ich kurz umreißen und mit Beispielen veranschaulichen. Erstens: Wir verbessern den Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Verankerung. So wollen wir zum Beispiel die Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz – das wurde ja auch schon erwähnt –, die im Moment noch ein befristetes Modellprojekt ist, verstetigen, indem wir sie gesetzlich verankern. Zweitens: Wir stärken Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Meine Kollegin, Frau Astrid Rothe-Beinlich, hat es schon gesagt: Es soll künftig verpflichtend sein, in konflikthaften Hilfeverläufen die Ombudsstelle hinzuzuziehen. Diese wollen wir im Übrigen auch gesetzlich verankern und damit verstetigen. Die Ombudsstelle soll künftig mit mindestens zwei Außenstellen errichtet werden. Drittens: Wir schaffen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung mit dem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. So sollen zum Beispiel Vertretungen von Behindertenverbänden und vereinen ‑ an den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, aber auch im Landesjugendhilfeausschuss teilnehmen. Viertens: Wir wollen die Präventionsangebote vor Ort ausbauen, indem wir zum Beispiel die Schulsozialarbeit weiter ausbauen. Mit der vorgesehenen Aufstockung der Landesmittel um 11,2 Millionen Euro können im Jahr 2024 weitere 210 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen geschaffen werden. Damit wären dann etwa 70 Prozent aller Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Fünftens: Natürlich entwickeln wir die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter, indem wir zum Beispiel konkretisieren, dass Beteiligung junger Menschen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und vor allem auch wahrnehmbaren Form zu erfolgen hat. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die vom Bund beschlossenen Verbesserungen in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aufgreift und nun auch mit den entsprechenden konkreten rechtlichen Grundlagen auf Landesebene untersetzt. Somit stellt dieses Gesetz einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen dar. Ich freue mich wirklich sehr, diesen Antrag im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport weiter zu beraten und in einer Anhörung mit allen Beteiligten, vor allen Dingen aber auch mit jungen Menschen darüber ins Gespräch zu kommen und weiter zu diskutieren. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste am Livestream und zwei Gäste auf der Tribüne, ich muss gestehen, dass ich von Ihrer Rede, Herr Kowalleck, doch etwas entsetzt war
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Jetzt
kommen Sie nicht so!) – hören Sie mal zu –, insbesondere darüber, in welcher Art und Weise Sie über Kinder- und Jugendarbeit gesprochen haben. Ihre Rede hat durch und durch deutlich gemacht, dass Sie nicht unterscheiden können, dass es eine Schulpolitik und eine eigenständige Jugendpolitik gibt. Diese eigenständige Jugendpolitik ist uns besonders wichtig, weil wir auch anerkennen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten sind und nicht nur auf die Zukunft vorbereitet werden, sondern auch im Hier und Jetzt einen Anspruch auf ein gutes Leben haben. Jugendarbeit ist etwas wert. Dieses Wertsein – dass uns Kinder und Jugendliche etwas wert sind – drücken wir in Politik und im Staat insbesondere mit der Kinder- und Jugendarbeit aus.
(Beifall SPD)
Ich glaube, Herr Kowalleck, diesen Grundsatz haben nicht nur die Sozialdemokraten erkämpft und diskutiert, sondern auch viele Kolleginnen und Kollegen der Sozialpolitik in der CDU.
(Beifall SPD)
Alle die, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten für Kinder- und Jugendarbeit stark gemacht haben und Ihre Rede heute gehört haben, für die war das wirklich ein Schlag ins Gesicht. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Denn Kinder und Jugendliche sind mehr als Schülerinnen und Schüler und mehr als ein Kostenfaktor.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Da ha-
ben Sie nicht zugehört!) Das müssen Sie anerkennen. Da sollten Sie auch mal zuhören. Dieser Gesetzentwurf fußt – das habe ich eingangs schon gesagt – zu großen Teilen auf Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses, der deutlich gemacht hat: Wir wollen hier eine große Veränderung in diesem Land, bundesweit.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Die
Schulsozialarbeit ist doch in der Schule! Was ist denn das für eine Arbeit?) – Wir kommen zur Schulsozialarbeit, Herr Kowalleck, hören Sie zu. – Wir wollen endlich davon wegkommen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mit zweierlei Maß gemessen werden. Das ist der große Reformfortschritt dieses Gesetzes. Es geht um eine einheitliche Jugendhilfe. Das ist der Wesenskern dessen, warum wir dieses Gesetz novellieren und warum das Bundesgesetz novelliert wurde. Dass Sie das mit keiner Silbe würdigen oder auch hier nur beratschlagen, zeigt doch, wie deutlich es Ihnen war, hier eine polemische Rede gegen die Landesgremien zu halten und keine Rede für Kinder und Jugendliche. Wenn wir uns aber hier für Kinder und Jugendliche einsetzen wollen, dann sollten wir doch schleunigst zur Sachpolitik zurückkehren, meine Damen und Herren. Darüber sollten wir diskutieren. Das ist nämlich die Frage des Stellenwerts.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Schule
und Schulsozialarbeit hat für Sie keinen Stellenwert?) Für mich hat Sozialarbeit einen sehr hohen Stellenwert. Das ist richtig.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber Sie
trennen sie ja von der Schule!) Nein.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Nein, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich, Herr Kowalleck … Ich trenne es nicht, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich: Für Kinder und Jugendliche gibt es mehr zu tun als die Schule, noch viel mehr zu tun, weil die sind 24 Stunden am Tag Kinder oder Jugendliche und nicht nur Schülerinnen und Schüler.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber das
zeigen Sie ja mit ihrer Bildungspolitik!) Herr Kowalleck, es tut mir sehr leid, aber Sie haben offensichtlich von dieser Materie keine Ahnung.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie soll-
ten sich schämen für ihre Bildungspolitik!) Herr Kowalleck, Sie haben wirklich gar keine Ahnung. Sie sollten sich auch wirklich schämen, für das, was Sie hier sagen. Haben Sie mal mit dem Jugendparlament in Saalfeld diskutiert? Wann haben Sie das letzte Mal mit denen diskutiert? Dass die so gut arbeiten, dass es diese Entwicklung gibt, das ist eine Errungenschaft der Jugendarbeit. Das wissen Sie auch ganz genau. Und das hier mit keinem Wort zu bewerten, das zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Jetzt möchte ich mich nicht mehr nur auf Sie allein beziehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich habe
das begründet!) Wir von Linke, SPD und Grüne sind und bleiben der entscheidende Impulsgeber für die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Das erste Jugendparlament ist bei Herrn Kowalleck in Saalfeld!) Ja, aber nicht unter Herrn Kowalleck, Herr Voigt, jetzt bleiben Sie doch mal ... Ich war dabei – im Gegensatz zu Ihnen, okay? Alles klar. Das haben wir in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe parlamentarische Initiativen und Haushaltsfragen deutlich gemacht. Ich nenne hier beispielhaft die Etablierung der eigenständigen Jugendpolitik – ich habe es gerade schon erwähnt –, die Einführung des Jugend-Checks im Gesetzgebungsverfahren und die erhebliche Ausweitung der Schulsozialarbeit. Unser Gesetzentwurf umfasst dabei mehrere große Änderungsschwerpunkte, ich habe sie eingangs schon erläutert. Ich will nicht auf die rund 50 Änderungen hier im Detail eingehen, das würde meine Redezeit mehrfach überschreiten, zumal ich auch richtigstellen muss, was die CDU hier weg von Kinder- und Jugendpolitik hin zu Polemik beschreitet. Aber zumindest eine zentrale Weichenstellung will ich noch mal aus meiner Perspektive skizzieren. Wir wollen zum einen die nach § 9a SGB VIII bestehende Verpflichtung der Länder umsetzen, eine entsprechende Stelle zur Beratung junger Menschen und ihrer Familien und Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch zur Vermittlung und eventuell nötigen Klärung von Konflikten einzurichten. Zum anderen wollen wir aber hier auch einen landesspezifischen Lösungsansatz verankern, der die Erfahrung des bisherigen Modellprojekts „Dein Megafon – Unabhängige Beratungsund Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen“ aufnimmt. Frau Baum, ich kann Ihnen versichern, auch unsere Intention ist es, genau die Erfahrungen, die der Kinderschutzbund gesammelt hat, zu nutzen, um sie dauerhaft in Thüringen zu verankern. Sie alle wissen, dass wir unserer Zielstellung, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht in die Fläche zu bringen, in den letzten Jahren ein gutes Stück nähergekommen sind. Ungefähr die Hälfte aller Schüler profitiert inzwischen von entsprechenden Angeboten. Rund 520 Kolleginnen und Kollegen sind thüringenweit in der Schulsozialarbeit tätig und gehen ihren für die Schulen unverzichtbaren Aufgaben mit großem Engagement nach. Sie wissen aber auch, dass wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen können, denn nicht zuletzt die Pandemiezeit hat deutlich gemacht, dass der reale Bedarf an Schulsozialarbeit im Land weit höher liegt. Dieser Tatsache wollen wir mit unserer Novelle Rechnung tragen. Sie sieht vor, die Landesmittel von derzeit 26 Millionen Euro auf gut 37 Millionen Euro zu erhöhen. Damit können wir im kommenden Jahr weitere ca. 210 Stellen einrichten und wir kommen zu einem Abdeckungsgrad von etwa 70 Prozent der Schulen. Das ist ein weiterer großer Schritt vorwärts auf dem Weg zu einem flächendeckenden bedarfsgerechten Angebot. Ich beantrage, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, und hoffe dort auf eine sachliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Möller. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Minister Holter, Sie haben das Wort.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beraten eines der wichtigsten Gesetze des Freistaats Thüringen, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, denn dieses Gesetz ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, ich würde auch sagen für die Kinder- und Jugendpolitik hier im Freistaat. Das heißt bewusst Ausführungsgesetz – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen –, weil es eben das SGB VIII, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, auf Landesebene ausführt und damit landesrechtliche Grundlagen dafür schafft. Deswegen ist es auch immer wieder richtig und wichtig, die neuen Herausforderungen, die neuen Gegebenheiten in den Blick zu nehmen, diese gesetzlich entsprechend zu fixieren. Genau darum geht es, was eben mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen hier beabsichtigt ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, herzlichen Dank für diese Initiative. Ob es nun die Schulsozialarbeit ist, von der schon jetzt viele in Thüringen profitieren und die wir weiter ausbauen wollen, damit über kurz oder lang jede Schule in den Genuss einer Schulsozialarbeit kommt, ob es die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes insgesamt ist, ob es die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe ist, ob es die Gewährung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ist, für die wir Grundlagen schaffen, ob es der Ausbau der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche ist oder ob es die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien ist: Das Thüringer KJHAG – das ist die Abkürzung für dieses Gesetz –, also das Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz, bildet hier den richtigen Rahmen und die entscheidende Grundlage, um diese Ziele zu erreichen. Das muss ich noch mal deutlich sagen, das ist vielleicht auch ein Stück politische Bildung, damit klar ist, was dieses Gesetz im Einzelnen bedeutet. Die Novelle zeigt, dass insbesondere den Koalitionsfraktionen das Wohl von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen liegt und sie diese Initiative bewusst aus diesem Grund ergriffen haben. Ich bitte und werbe ausdrücklich für eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetz.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie schon deutlich gemacht, ist dieses Gesetz ein Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Bundesebene. Damit ist das Sozialgesetzbuch VIII grundlegend überarbeitet worden, es wurde hier im Parlament und auch im Ausschuss schon mehrfach darüber gesprochen. Ich halte es für selbstverständlich und auch übrigens für alternativlos, dass wir diese Regelungen dieses Bundesgesetzes in Landesrecht umsetzen. Ich will auf einige Schwerpunkte eingehen, als Erstes zum Kinder- und Jugendschutz. Was verbessert sich hier? Es geht auf der einen Seite um Selbstvertretung und Selbsthilfe der Kinder und Jugendlichen und aller Menschen, auf die Kinderund Jugendhilfe zielt. Diese Selbstvertretung, diese Selbsthilfe wird unmittelbar gestärkt. Sie können in Zukunft besser in Entscheidungsprozesse der Jugendhilfeausschüsse in den Kommunen und in den Arbeitsgemeinschaften einbezogen werden. Die Beratung wird verstetigt und ausgeweitet. Das Stichwort „Ombudsstelle“ ist schon gefallen. Darüber haben wir sehr intensiv gesprochen. Aber alle waren sich einig: Wir brauchen die Ombudsstelle. Und in Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird es jetzt auch landesgesetzlich verankert. Das ist wichtig. Damit können wir uns in Zukunft dann auch die Diskussion über das Ob der Ombudsstelle sparen, sondern wir werden eine Ombudsstelle haben, wenn das Gesetz entsprechend verabschiedet ist. Ich halte es auch für wichtig, dass es die Hilfen aus einer Hand gibt. Wer sich im Einzelnen mit der Kinder- und Jugendhilfe auskennt, weiß, dass es hier ein breites Spektrum von Leistungen gibt. Der Bund will hier die Umgestaltung des gesamten Leistungssystems. Das schlägt er hier vor bzw. schlägt er das nicht nur vor, sondern schreibt uns das sogar vor. Das müssen wir in mehreren Schritten machen. Ziel ist es, die individuelle und ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen, und zwar egal, ob es sich um Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung handelt oder nicht, tatsächlich zu verbessern. Spätestens 2027 – und damit, meine Damen und Herren, wird der Zeithorizont deutlich – soll die Reform des Bundes greifen. Aber wir als Freistaat und die Jugendämter im Freistaat müssen sich jetzt schon darauf vorbereiten und die schon jetzt geltenden Bundesregelungen eben aus diesem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzen. Damit, meine Damen und Herren, möchte ich etwas sagen zum Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Kinderschutz, das ist ein wichtiges Thema, an dem in Thüringen viele verschiedene Akteurinnen und Akteure tagtäglich arbeiten. Auch ihnen dafür einen herzlichen Dank. Wir müssen insgesamt wach- und achtsam sein, was den Kinderschutz betrifft. Ich will unterstreichen und hervorheben: Wir müssen sogar wach- und achtsamer werden, denn jeder und jede von uns kann tagtäglich in den Zeitungen lesen, was Kindern angetan wird. Das darf nicht sein, deswegen müssen wir den Kinderschutz in jedem Fall stärken. Wie Sie wissen, haben wir, um diese verschiedenen Faktoren und Player zu koordinieren, wichtige Impulse gesetzt. Und – Herr Kowalleck, das will ich hier sagen, vielleicht wissen Sie das nicht – wir haben einen Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Das ist nämlich der Staatssekretär im TMBJS, Prof. Dr. Winfried Speitkamp.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie beabsichtigen, seine Integrität infrage zu stellen, dann äußern Sie das bitte. Herr Speitkamp leistet eine herausragende Arbeit. Wir haben auch eine Geschäftsstelle eingerichtet. Was aber die Gesetzesinitiative will, ist nämlich genau diese gesetzliche Verankerung, dass es nicht nur vom politischen Willen eines Ministers abhängt, ob ein Kinderschutzbeauftragter arbeitet, sondern es soll ein Grundprinzip in Thüringen geben, dass der Landesbeauftragte oder die Landesbeauftragte verstetigt wird und es immer eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Fragen des Kinderschutzes in Thüringen geben wird. Das ist Ziel dieses Gesetzes. Das will ich hier ganz dick unterstreichen.
(Beifall SPD)
Damit wird deutlich, dass es um ein hohes Gut geht. Um was für ein hohes Gut geht es? Es geht um die unbeschwerte und sichere Entwicklung und das sichere Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Das liegt uns hoffentlich allen gleichermaßen am Herzen. Dass die Realität oft eine andere ist, darüber habe ich kurz gesprochen. Deswegen sind diejenigen so wichtig, die das große, breite Netzwerk ausgestalten, um den Kinderschutz in Thüringen zu entwickeln und zu verbessern. Das, glaube ich, muss man noch mal hervorheben. Unsere Herangehensweise – das will ich übrigens den Kritikern hier in diesem Saal sagen – wird übrigens von anderen Ländern nicht nur beobachtet, sondern auch gelobt und als beispielgebend betrachtet. Das sollte uns einfach mal stolz machen, dass wir hier auch vorangehen und Beispiele geben für andere Länder,
(Beifall SPD)
auch in Bezug auf das, was ich in der Debatte von Einzelnen hier gehört habe. Ich bin froh und dankbar für die Arbeit unseres Landesbeauftragten für den Kinderschutz, Winfried Speitkamp,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
der gemeinsam mit vielen Beteiligten im Ministerium, in Netzwerkstellen, Kinderschutzdiensten ganz konkret arbeitet. Als letzten Punkt möchte ich die Schulsozialarbeit ansprechen. Wir haben an 500 Schulen in Thüringen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Vor Kurzem gab es in Jena den 10. Jahrestag. Das haben wir gefeiert und mit einem Fachtag begangen. Das findet jedes Jahr statt. Es war spannend, es war auch sehr informativ und sehr innovativ, dieses Programm. Wichtig war mir auch, mit den vielen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und zu sehen, wie sie sich untereinander vernetzen und sich austauschen und dadurch auch gegenseitig motivieren, weil die eine oder andere Sozialarbeiterin oder auch der eine oder andere Schulsozialarbeiter sich noch als Einzelkämpferin bzw. Einzelkämpfer fühlt. Aber das ist bei Weitem nicht so, weil sie arbeiten eng mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen, und durch die Vernetzung finden sie natürlich auch Partnerinnen und Partner, Kolleginnen und Kollegen, mit denen sie dann auch ihre herausragende, auch teilweise anstrengende Arbeit tatsächlich besser machen können. Der Austausch ist wichtig. Die Träger sind dabei aktiv im Boot. Kurzum, wir haben eine sehr gute Entwicklung. Wir haben eine lebendige Entwicklung und wir haben ein lebendiges Gesetz; das KJHAG, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz Thüringens, betrachte ich als lebendiges Gesetz. Da geht es darum, genau auch dieses weiterzuentwickeln. Das ist genau das, was man sich als zuständiger Minister nur wünschen kann. Deswegen, meine Damen und Herren, lasse ich erstens, Herr Kowalleck, unsere Schulen nicht schlechtreden und zweitens auch nicht die Schulsozialarbeit und die Kinderund Jugendhilfe in Thüringen erst recht nicht. Deswegen ist es meines Erachtens wichtig, dass wir als Parlament deutlich machen: Wir stehen für eine Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, mit dem Kinderschutz, mit der Schulsozialarbeit und mit den vielen, vielen Fragen, die jetzt angegangen werden sollen. Danke für die Initiative, meine Damen und Herren in der Koalition, und ich denke, im Ausschuss wird klar, dieses Gesetz ist ein Zukunftsgesetz und deswegen sollte es auf den Weg gebracht werden. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Damit können wir zu den Beschlüssen kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich jetzt nicht wahrgenommen. Damit bitte ich alle, die die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/8242 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport unterstützen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage trotzdem der Ordnung halber: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8243 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Doch? Entschuldigung. Ich habe deutliches Kopfschütteln gesehen und Sie deswegen nicht wahrgenommen. Bitte schön, Herr Kollege.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, werte Zuschauer auf der Tribüne und insbesondere begrüße ich auch Herrn Kullmann als Vorsitzenden des Kuratoriums für Erwachsenenbildung in Thüringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben – genau, danke, Frau Kollegin Baum – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf etwas vor uns, das nicht ganz neu ist. Im Frühjahr dieses Jahres, im April, hat sich das Landeskuratorium für Erwachsenenbildung an uns gewandt mit der Bitte, eine Regelung, die wir während der Pandemie bereits getroffen haben, erneut zu verlängern, einfach auch aus dem Grund, dass auch im vergangenen Jahr die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, also die Volkshochschulen, freie Träger, Heimvolkshochschulen, immer noch von Einschränkungen, insbesondere zu Jahresbeginn, oder auch von den Auswirkungen der Pandemie betroffen waren, und wir die rechtliche Regelung in § 12 des Erwachsenenbildungsgesetzes haben, das sich ein Teil der Förderung eben auch in variablen Anteilen mit Blick auf die Frage der Unterrichtseinheiten berechnet und hier im Prinzip die Einschränkungen dazu geführt haben, dass es weiterhin Auswirkungen auf die finanzielle Grundlage der Einrichtungen der Erwachsenenbildung gibt. Damit es hier durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen aufgrund der Trägervielfalt nicht dazu kommt, dass es hier zu einer ungleichen Verschiebung und damit Beeinträchtigung der weiteren – aus unserer Sicht besonders wichtigen – Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung kommt, haben wir das Anliegen des Landeskuratoriums und damit auch der Träger der Erwachsenenbildung aufgegriffen und gesagt, diese bisher schon zweimal erfolgreich angewendete Ausnahmeregelung noch ein weiteres Mal zu verlängern, und deswegen das vorliegende Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes vorgelegt. Ich greife noch mal auf die Begründung von heute früh zurück. Ich bin froh, dass wir das jetzt behandeln und dann morgen in der anstehenden Sonderausschusssitzung des Bildungsausschusses die Anhörung beschließen können, damit wir dann auch schnell eine Planungssicherheit für die Träger schaffen. Denn darum geht es, mit der Sicherung der gesetzlichen Grundlage dann auch für die Frage der Antragstellung und Zuwendungsbescheide mit Blick auf die Landesebene frühzeitig Planungssicherheit zu gewährleisten, damit die Träger entsprechend gut für das nächste Jahr planen können. Angesichts dessen, dass wir alle immer völlig zu Recht sagen, die Thüringer Erwachsenenbildung ist nicht das fünfte Rad am Wagen, sondern die vierte Säule der Thüringer Bildungslandschaft, hoffe ich auf eine übergreifende Zustimmung
(Beifall DIE LINKE)
der demokratischen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf, damit wir dann den Trägern die Unterstützung an die Hand geben können, die benötigt wird, um hier eine Ungleichbehandlung, die unnötig wäre, entsprechend zu verhindern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ganz ungewohnt, dass ich heute fast immer so früh dran bin. Daran muss ich mich erst gewöhnen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Novelle geht es eigentlich um eine sehr kleine Änderung, die allerdings für die Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung eine sehr große Bedeutung hat. Wir wollen eine Neufassung des § 12a vornehmen. Das haben wir schon zweimal gemacht, um die Pandemiejahre abzubilden. Für 2020 und 2021 haben wir es getan, für 2022 steht es noch aus. Sollten wir bei der Berechnung der flexiblen Landesförderung für die Erwachsenenbildung tatsächlich das Jahr 2022 heranziehen, würde das durch das immer noch sehr stark eingeschränkte Angebot, was in dieser Zeit nur gegeben werden konnte, zu einer deutlichen Einschränkung der finanziellen Förderung dieser Träger der Erwachsenenbildung führen. Das würde in der Folge dazu führen, dass wir in den nächsten Jahren auf dem niedrigen Pandemieniveau arbeiten müssen. Ich glaube, das kann keiner von uns wollen. Wir werden also hier eine kleine Anpassung vornehmen müssen und ich hoffe, da wir schon zweimal dafür eine sehr breite Mehrheit gefunden haben, dass wir das ein weiteres Mal tun. Ich hoffe auch auf eine zügige Beratung, und dass wir den Trägern für die nächsten Jahre die entsprechende Sicherheit geben, die sie benötigen, um ihr wichtiges Angebot den Thüringerinnen und Thüringern unterbreiten zu können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Jahre der Coronapandemie waren für die Träger der Erwachsenenbildung sicherlich keine einfachen. Viele Kurse mussten coronabedingt ausfallen oder digital durchgeführt werden und im Rückblick auf diese Zeit ist festzustellen, dass trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen die Träger der Erwachsenenbildung eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Dafür möchten wir als CDU-Fraktion natürlich recht herzlichen Dank sagen.
(Beifall CDU)
Kommen wir nun zum vorliegenden Gesetzentwurf der Minderheitskoalition, dessen Inhalt für uns nicht neu ist, das hatte Kollege Schaft eben schon erwähnt. Es geht beim Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes darum, die gesetzliche Berechnungsgrundlage für die Grundförderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die zum einen aus einem festen Sockelbetrag besteht und zum anderen aus einem variablen Anteil, coronabedingt anzupassen. Speziell geht es um den variablen Teil der Grundförderung – das hat Kollege Hartung auch schon genannt –, der sich aus der Zahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten der jeweiligen Träger aus dem vorvorletzten und dem vorletzten Jahr berechnet. Bereits zweimal haben wir ähnliche Änderungen am Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz oder Anpassungen vorgenommen. Das war zum einen das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus dem Jahr 2020. Damals wurde § 12a neu eingeführt, der als Berechnungsgrundlage des variablen Anteils abweichend von den Regelungen des § 12 Abs. 2 Satz 4 für das Jahr 2022 festlegte, dass das Vor-Coronajahr 2019 doppelt heranzuziehen ist, und damals für das Jahr 2023 festgelegt, dass die Jahre 2019 und 2021 heranzuziehen sind. Zusätzlich wurde ein neuer § 13a eingeführt, der auf die Zuschüsse des Landes für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse des § 13 eingeht. Hier sind die Unterrichtseinheiten des Vorjahres die Grundlage der Zuschüsse. Auch in § 13a wurde statt des Vorjahres das Jahr 2019 für die Zuschüsse des Jahres 2021 festgelegt. Da die Coronapandemie aber auch im Jahr 2021 nicht beendet war, kam es im Sommer 2021 – das wurde auch schon gesagt – mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes zu einer erneuten Anpassung der gesetzlichen Berechnungsgrundlage des variablen Anteils der Grundförderung. § 12a wurde dementsprechend geändert, sodass für die Jahre 2022 und 2023 zweimal das Jahr 2019 – also das VorCoronajahr – herangezogen wurde. Und für das Jahr 2024 war zunächst vorgesehen, zweimal das Jahr 2022 heranzuziehen, aber in den Ausschussberatungen und Anhörungen ist deutlich geworden, dass das nicht zielführend ist, weil natürlich ein Jahr, da ist auch noch nicht klar, wie sich Corona auswirkt, zu nehmen, auch nicht so einen gewissen Ausgleich, wenn man über zwei Jahre redet, abbildet. Deswegen wurden dann, nach Ausschussberatung und Anhörung, die Jahre 2019 und 2022 für das Jahr 2024 festgelegt. Außerdem wurde § 13a verändert, indem auch für das Jahr 2022 das Jahr 2019 als Berechnungsgrundlage dienen sollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur vierten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ist nahezu identisch zum Gesetzentwurf zur dritten Änderung. Wenn man die Blätter nebeneinanderlegt, wird das ganz deutlich: Es ist fast der gleiche Text, nur dass man noch einmal die Jahreszahl verändert hat. Nun soll § 12a folgende Fassung erhalten: Für das Jahr 2024 soll wiederum wie für 2022 und 2023 und auch für 2024 das Vor-Coronajahr 2019 doppelt gezählt werden und für das Jahr 2025 die Jahre 2019 und 2023. Mit dieser Änderung ist es dann, denke ich, auch gut, dass wir coronabedingt anpassen müssen, weil das Jahr 2023 wieder in dem Sinne ein ganz normales Jahr für uns alle war. Verwunderlich ist, dass nach der Verabschiedung der dritten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes keine Anpassung des § 13a mehr vorgenommen wurde, also die Berechnung der Mittel für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse. Zum Beispiel wäre es hier notwendig gewesen, wir hätten eine Anpassung für 2022 vorgenommen. Man hat das VorCoronajahr 2019 genommen und für 2023 gab es keine Anpassung, das heißt, für 2023 galt für die Durchführung von Veranstaltungen zur Vorbereitung auf den Erwerb externer Abschlüsse bereits das Vorjahr 2022. Deswegen hat mich das ein bisschen verwundert, weil auch in dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf § 13a überhaupt nicht angefasst wird. Jetzt macht das natürlich, wenn wir über 2024 reden, 2023 ein normales Jahr ist, Sinn, aber warum ist das zum Beispiel nicht noch einmal im vergangenen Jahr, um dort auch diese coronabedingten Veränderungen mit aufzugreifen, angefasst worden. Wie gesagt, das ist eine Frage, die wir uns schon stellen, warum das dort nicht passiert ist, jetzt aber wieder passiert. Aber ich denke, das lässt sich alles im Rahmen der Ausschussberatung klären, wo wir gerade mit Blick auf eine sichere Finanzierung der Träger der Erwachsenenbildung natürlich einer Ausschussüberweisung zustimmen und dann noch weitere Informationen erwarten. An uns hat sich kein Kuratorium der Träger der Erwachsenenbildung gewandt, deswegen war das für uns jetzt auch neu, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wird, um noch mal auf die Debatte in der Vergangenheit zurückzukehren. In diesem Sinn freuen wir uns auf die Ausschussüberweisung. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat geht es ja um – in Anführungszeichen – nur eine kleine Änderung, aber eben mit großer Wirkung, das hat sowohl Kollege Hartung schon erklärt, darauf ist auch Herr König eingegangen und auch schon eingangs Herr Schaft, als er die Einbringung vorgenommen hat. Denn wir stehen nach wie vor vor der Situation, dass Corona und die Pandemie nachwirken, dass wir eben keine normalen Jahre – in Anführungszeichen –, wie ursprünglich im Gesetz mal vorgesehen, für die Berechnung zugrunde legen konnten und uns deshalb einmal mehr darauf konzentrieren wollen, Jahre zugrunde zu legen, die tatsächlich auch den realen Bedarf und die realen Planungen quasi mit Blick auf das, was kommt, abbilden. Das hat ja Herr König eben sehr schön plastisch noch mal gemacht, welche Jahre wir jetzt zugrunde legen wollen. Das macht auch Sinn, da bin ich ganz bei Ihnen, wenn wir das Jahr 2019 nehmen. Wir wissen: 2020, 2021, 2022 waren tatsächlich besondere Jahre – um es mal so zu nennen – mit ganz vielen Herausforderungen, wo eben gerade Präsenzveranstaltungen so nicht stattfinden konnten. Das Jahr 2023 war eher schon wieder ein Jahr, wo wir sagen können, da hat sich das schon wieder eher normaler eingepegelt. Insofern bin ich auch hoffnungsfroh, dass wir den Gesetzentwurf direkt überweisen und dann natürlich auch die erforderliche Anhörung relativ zeitnah vornehmen, damit das Gesetz dann auch für das Folgejahr seine Wirkung entfalten kann und die Berechnungsgrundlage stimmt. Denn für uns ist es ganz klar so – das ist keine Frage –, die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule, die braucht eine verlässliche Finanzierung, die haben wir auch immer wieder zugesagt, die haben wir auch im Haushalt immer wieder so klargestellt. Wir haben sogar noch einen besonderen Schwerpunkt mit gesetzt, nämlich bei der politischen Bildung. Wir alle wissen, Demokratiebildung ist in aller Munde und das gehört zum lebenslangen Lernen dazu, fängt eben im Kindergarten mit der frühkindlichen Bildung an, setzt sich über die Schule fort und findet natürlich auch die Fortsetzung in den großartigen Angeboten – muss man ganz klar sagen – der Erwachsenenbildung, sowohl der freien Träger als auch beispielsweise der Volkshochschulen, die hier eine ganz herausragende Arbeit leisten und für die ich mich an der Stelle auch noch mal wirklich herzlich bedanken will.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Über die Bedeutung von Demokratie- und Menschenrechtsbildung wird ganz viel diskutiert. Das ist – wie gesagt – auch nicht nur Aufgabe der Schule, dort muss das auch passieren ...
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU)
Das können wir auch noch diskutieren, nicht nur – ja, ja, Herr Tischner –, sondern ganz ernsthaft. Ich will aber auch sagen, in der Erwachsenenbildung geht es tatsächlich natürlich auch um solche wichtigen Aufgaben, wie eben die Berufsorientierung, aber eben auch Sprachkurse, Integrationskurse etc., die auch von vielen Trägern mit übernommen und angeboten werden. Ich gebe zu, ich habe gerade nicht richtig verstanden, was Ihr Problem, Herr König, mit § 13a an der Stelle war und ist. Vielleicht können wir das tatsächlich im Ausschuss noch mal klären, denn die Idee ist ja, dass wir die Erwachsenenbildung und gerade die Träger, die diese Bereiche anbieten, nicht schlechterstellen, sondern tatsächlich gleichermaßen berücksichtigen, welchen Bedarf es gibt und welche Förderung es braucht. Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie bemängelt haben, dass das im letzten Jahr keine Berücksichtigung gefunden hat, jetzt aber wieder doch. Ich meine, dass wir den Bedarf abbilden wollen und genau deshalb natürlich auch diesen Punkt wieder – in Anführungszeichen – mit angepackt haben, weil uns von den Trägern gespiegelt wurde, dass es hier einen Bedarf gibt. Das können wir sicherlich im Rahmen der Anhörung oder auch im Ausschuss noch mal diskutieren. Lange Rede kurzer Sinn: Wir wissen alle, lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je, die Menschen sind immer verschiedener, die normale – in Anführungszeichen – Erwerbsbiografie – ich lerne einen Beruf, bleibe lebenslang im gleichen Beruf drin – ist schon lange nicht mehr die Realität, es kommen auch Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen. Und die Erwachsenenbildung bietet eben die Möglichkeit, auf der einen Seite sich auch jenseits von dem, was man vielleicht beruflich macht, fortzubilden und auch weitere Interessen zu bedienen, bietet aber eben auch Grundkompetenzen. Das ist das, was es in der Erwachsenenbildung so spannend macht, dass wir eine plurale Trägerlandschaft in Thüringen haben, die ihresgleichen in vielen anderen Ländern sucht, dass wir sie verlässlich finanziert haben und dass wir klarmachen, Erwachsenenbildung ist als vierte Säule ganz elementar, bekommt unsere Unterstützung. Deshalb auch noch mal die Bitte der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss, eine zügige Befassung, hiermit auch eine Einleitung einer Anhörung, hoffentlich auch schon morgen, damit die über den Sommer stattfinden kann, und dann die Verabschiedung rechtzeitig vor dem Haushalt, denn das ist wiederum die Grundlage – das wissen wir alle –, die wir brauchen, wenn wir dann über 2024 und das Wie-Weiter reden. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kullmann, liebe übrigen Zuschauerinnen und Zuschauer, die Angebote der Erwachsenenbildung – das ist jetzt hier schon mehrfach angesprochen worden – haben während der Pandemie einen ganz schönen Schlag vor den Bug bekommen wie so viele andere Bereiche auch. Eine ganze Reihe Angebote konnte nicht ermöglicht werden und deswegen war es gut und richtig, dass wir in den vergangenen Jahren die Finanzierungsgrundlage so geändert haben, dass eben nicht diese reduzierten Angebote jeweils in den Jahren als Grundlage für die Berechnung der Finanzierung der Erwachsenenbildungsträger zurate gezogen werden. Wir hatten jetzt gehofft, dass sich 2022 die Lage erholt hat, und grundsätzlich hat sie das auch. Aber es hat sich gezeigt, dass gerade bei den mehrtägigen Angeboten die Nachfrage immer noch nicht wieder so mutig war wie vielleicht bei kleineren Angeboten. Vielleicht, Herr Dr. König, auf Ihre Frage – ich vermute jetzt einfach mal, ohne das schon belegen und beweisen zu können, aber das können wir im Ausschuss noch mal klären –: Die Berufsabschlusskurse sind meines Wissens eher wieder normaler losgegangen. Somit haben die schon wieder einen längeren Vorlauf und wieder Normalbetrieb gehabt. Das mag möglicherweise der Grund sein, weshalb das jetzt in dem Gesetzentwurf nicht mit drin ist. Wir haben nun in Thüringen ein sehr vielfältiges Angebot an Erwachsenenbildung durch die Vielfalt der Träger und so, wie die auch schon in der Pandemie sehr unterschiedlich mit der Situation umgegangen sind und sehr unterschiedlich gut weggesteckt haben, einige konnten sehr gut auf digitale Angebote umsteigen, andere wiederum gar nicht, genauso unterschiedlich sieht eben auch die Resonanz 2022 aus. Damit die Finanzierung jetzt nicht ganz durcheinanderkommt, haben die Träger angeregt, noch mal das Vor-Coronajahr als Grundlage für die Finanzierung zu nehmen. Wir können da grundsätzlich mitgehen, wir stimmen also da auch einer Überweisung an den Ausschuss zu und beteiligen uns an der Anhörung und der weiteren Arbeit. Aber ich mache das jetzt mal so, wie ich das immer mit meinem kleinen Neffen mache: aber nur noch ein Letztes. Will heißen: Wir wünschen uns, dass unsere Erwachsenenbildungsträger in alter Kraft und in voller Stärke in ihrer Vielfalt wieder zurück sind und zeigen, was sie können, und wir quasi wieder zum Normalfall zurückkehren können. Darüber würden wir uns sehr freuen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, ich will mich eigentlich nur noch mal, weil die Kolleginnen schon alles zu den Regelungsinhalten gesagt haben, ganz kurz zu zwei Sachverhalten melden. Vielleicht ein Service an Herrn König, weil Sie gefragt haben, welches Schreiben des Landeskuratoriums: Ich empfehle da einfach noch mal den aufmerksamen Blick in das Postfach. Ich gebe hier gern noch mal den Hinweis, damit es dann auch noch mal im Protokoll steht, das war Zuschrift 7/2469, auf deren Grundlage wir die Anregungen der Träger aufgenommen haben. Das noch mal als kleiner Service hier im Plenum.
(Beifall DIE LINKE)
Und die zweite Sache – das will ich nur noch mal klarstellen, sonst wäre ich auch wahrscheinlich gar nicht noch mal vorgegangen –: Wenn Kollegin Rothe-Beinlich darauf hinweist, dass wir insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung die politische Bildung gestärkt haben, und Sie, Herr Tischner, dann hier reinrufen, das wäre falsch, wir hätten gekürzt, dann will ich nur ganz kurz daran erinnern, dass es im vergangenen Jahr den Antrag der CDU-Fraktion gab, die politische Bildung und die Erwachsenenbildung um 1 Million Euro zu kürzen und dass Sie diejenigen waren
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein,
das stimmt nicht!) – ich habe es hier schwarz auf weiß –, die hier kürzen wollten. Da müssen wir auch einfach mal bei der Wahrheit bleiben, bevor hier einfach plump Tatsachen verdreht werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hier vorn am Pult ist der Platz, wo immer bitte dieser Austausch gepflegt wird und nicht quer durch den Saal. Das gilt auch für Sie, Herr Prof. Voigt. Und auch Herr Schaft, Sie haben noch Redezeit übrig, Sie könnten hier vorn am Pult weitermachen. Ich habe jetzt keine Redemeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Dann schaue ich in Richtung Landesregierung. Herr Minister Holter, bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, über Erwachsenenbildung kann man nicht genug reden – Herr Kullmann, herzlich willkommen! Dass Sie der Debatte lauschen, finde ich sehr bemerkenswert, danke dafür –, denn ich bin zuständig für die frühkindliche Bildung, für die schulische Bildung und damit am Ende auch für die Erwachsenenbildung. Die Erwachsenenbildung umfasst natürlich mehr als das, was jetzt hier diskutiert wurde, die politische Bildung. Es geht ja am Ende auch darum, all das, was über Volkshochschulen und andere Träger der Erwachsenenbildung dargestellt wird, so finanziell zu stützen, dass das mit dem Engagement, mit der Motivation, wie das die einzelnen Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen tun, fortgesetzt werden kann. Deswegen ist, glaube ich, die Erwachsenenbildung ein fester Bestandteil unseres Bildungswesens in Thüringen. Denjenigen, die auch unter komplizierten Bedingungen, Corona beispielsweise, sich dieser Aufgabe gestellt haben und jetzt nach wie vor stellen, gilt mein Dank und sollte unser Dank gelten, weil sie auch unter komplizierten Bedingungen und Herausforderungen eine sehr engagierte Arbeit leisten.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben eine Verantwortung, wir haben eine gemeinsame Verantwortung, der Landtag genauso wie die Regierung, wenn es also darum geht, nicht nur wohlfeile Worte über die Erwachsenenbildung zu sprechen. Diejenigen, die dort tätig sind, werden uns natürlich am Ende an unseren Taten messen. Es geht darum – und das ist die Initiative der Koalitionsfraktionen –, die Erwachsenenbildung weiter auf stabile finanzielle Grundlagen zu stellen und ihnen, den Trägern der Erwachsenenbildung, damit auch Planungssicherheit zu geben – darum geht es ja am Ende –, damit sie dann wieder entsprechende Kurse und Bildungsangebote anbieten können, und da ist dieser Gesetzentwurf eine Schlussfolgerung aus der konkret entstandenen Situation. Die Kolleginnen und Kollegen, die gesprochen haben, haben das im Einzelnen dargestellt. Es hat einfach damit zu tun, welche Basis für die Berechnung des laufenden bzw. des Folgejahres genommen wird. Wird die Basis weiter abgesenkt, führt das zu einer Reduzierung der Mittel, die für die Erwachsenenbildung bereitstehen. Das ist hier im Einzelnen, auch unter anderem von Herrn Dr. König dargestellt worden, das muss ich nicht noch mal wiederholen. Und deswegen ist es einfach richtig und notwendig, hier eine Entscheidung zu treffen, dass wir angesichts der Coronazeit und der nicht stattgefundenen Bildungsangebote und damit der wenigeren Einnahmen bei der Erwachsenenbildung eine andere Basis schaffen, und das geht nun mal nur auf gesetzlicher Grundlage. Deswegen ist es richtig – und soweit mir das bekannt ist, ist es in Abstimmung mit den Trägern der Erwachsenenbildung passiert –, dass wir jetzt die Gesetzesänderung einleiten, die dann noch mal im Ausschuss beraten werden muss, und dann in zweiter Lesung hoffentlich gemeinschaftlich eine Entscheidung treffen, damit dann auch die finanzielle Grundlage – und damit Planungssicherheit für die Träger der Erwachsenenbildung – geschaffen wird. In dem Sinne möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen, die die Initiative ergriffen haben, bedanken. Offene Fragen kann man im Ausschuss klären, das, glaube ich, gehört zur parlamentarischen Arbeit dazu. Dann sollten wir zügig auch zur zweiten Lesung kommen, damit die Träger der Erwachsenenbildung und all diejenigen, die als Erwachsenenbilder/-innen arbeiten, auch die Gewissheit haben, dass die finanzielle Grundlage gegeben ist, damit dann auch mit Engagement, Empathie und Motivation die Arbeit fortgeführt werden kann. Ich wünsche der parlamentarischen Beratung ein gutes Gelingen und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beantragt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Jugend und Sport!) Jugend und Sport, selbstverständlich, danke schön; mit Blick auf die Uhr sei es mir verziehen. Weitere Überweisungsanträge habe ich nicht wahrgenommen. Wer also der Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/8243 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDUFraktion, die AfD-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Der guten Ordnung halber frage ich noch die Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit einstimmig an diesen Ausschuss überwiesen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch mal kurz um Aufmerksamkeit. Und zwar möchte ich noch mal sehr darauf aufmerksam machen und auch ehrlichen und fröhlichen Herzens dafür werben, dass Frau Präsidentin uns im Anschluss – nach einer Raucherpause, sage ich mal, für diejenigen, die die brauchen – wieder drüben im „Feininger“ zu einem – ich sage einmal – angenehmen Beisammensein eingeladen hat. Wir haben das beim letzten Plenum – dort noch in einer relativ kleinen Runde – schon erlebt. Ich werbe ausdrücklich dafür, weil es die Möglichkeit gibt, einmal in lockerer Runde miteinander ins Gespräch zu kommen, und möchte, denke ich, auch in Ihrem Namen, Frau Präsidentin, für die Idee sehr danken. In dem Sinne bis gleich und einen schönen Abend.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)