Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Blechschmidt, Sie haben in Ihrer Rede angefangen damit, dass es heute wieder über den ÖRR als tragende Säule der Demokratie geht. Wir müssen schon ehrlich sein: Heute ist eher die Skandalnudel öffentlich-rechtlicher Rundfunk Thema und so sind ja auch die Regelungsinhalte des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags zu verstehen. Es ist natürlich traurig genug, dass wir darüber reden müssen, dass bestimmte Fragen nicht selbstverständlich sind, sondern dass Politik die grundständigen Fragen der Mittelverwendung – der angemessenen Mittelverwendung – überhaupt regeln muss. Jedes ordentliche Unternehmen weiß, wie Compliance geht, weiß, an wen man sich wendet: an externe Anwälte, die das durchaus auch als Service und als wirtschaftliche Leistung anbieten, damit man stets auf der sicheren Seite ist, gerade wenn der eine oder andere eben mal kritischer auf das eigentliche Geschäftsgebaren blickt. Da müssen wir schon so ehrlich sein – und das gehört eben auch zur Debatte dazu –, dass wir das nicht irgendwie verschwurbeln, sondern schon ehrlich sagen, dass es einen Anlass gibt, warum wir hier tatsächlich über doch eine weitreichende Festsetzung – auch bei Compliance-Fragen – reden. Das sind natürlich die Verfehlungen, die in Institutionen stattfinden, die Mittel verwenden, die sie nicht selbst erwirtschaftet haben, sondern die ihnen zunächst mal im Rahmen des Rundfunkauftrags zur Verwendung zugegeben sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern sind die Regeln Ausfluss des Gegenteils dessen, wie man mit öffentlichen Geldern oder mit solchen Geldern umgeht. Falsche Abrechnungen von Essen, Dienstreisen der Intendantin, fehlerhafte Verträge – teilweise in Summen, wo man sich schon fragen muss, ob das angemessen ist, teilweise haben wir es beim MDR gesehen –, Verträge, die gar nicht mehr mit Arbeit hinterlegt sind, wo Kolleginnen und Kollegen dann doch schon teilweise über Jahre hinweg gar nicht mehr den Aufgaben nachgekommen sind, sondern sie sozusagen dort mit viel Geld outgesourct worden sind. Das sind fragwürdige Dinge, und es ist richtig, dass hier dieser Medienänderungsstaatsvertrag vorliegt, richtig ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung, beispielsweise bei der Frage der Konkretisierung, Compliance und Gremienaufsicht, Geschäftstätigkeit. Die Bezüge der Intendanten und Direktoren offenzulegen, diese Vorgabe gibt es bei anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ja schon lange; bei Krankenkassen gibt es jedes Jahr eine Debatte, zu KVen gibt es jedes Jahr eine Debatte – das kennen wir also, insofern beim MDR ja gang und gäbe schon gewesen, auch die Transparenz. Gut, dass sich jetzt andere dieser Transparenz zur Selbst- und Fremdverpflichtung annehmen müssen. Dann Verpflichtung zum Einsetzen von unabhängigen Compliance-Stellen oder Compliance-Beauftragten, die regelmäßig an den Intendanten und an den Verwaltungsrat berichten – auch richtig –, Verpflichtung zur Ausstattung der Aufsichtsgremien mit Geschäftsstellen, damit diese Aufsichtsgremien überhaupt arbeitsfähig sind. Aber ich sage ganz ehrlich: Auch dieser Medienänderungsstaatsvertrag ist – und wirkt leider so ein bisschen wie – Flickschusterei, denn er löst eines nicht, er versucht es natürlich anlässlich der Skandale der letzten Monate, vielleicht auch der letzten anderthalb Jahre, aber eine eigentliche Verankerung und langfristige Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch vor allen Dingen mit seiner Struktur zu tun, und da ist das, was eben gesagt worden ist, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus sich heraus überhaupt Reformkraft hat, eben fraglich und auch der Beschluss damals der MPK, dass man in die Frage geht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst entscheiden können, ob sie jetzt linear weiter ausstrahlen oder ob sie digital ausstrahlen. Da hätte ich mir mehr Mut gewünscht, weil das natürlich explizit auch direkt Konsequenzen auf die Finanzierung hat, weil das Kosten oder eben keine Kosten sind. Da erwarte ich mehr Mut, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk das selbst nicht hinbekommt. 21 TV-Kanäle bei 450 TV-Kanälen in Deutschland: Das zeigt eigentlich, dass es die Ursprungsidee, nämlich, dass es um Vielfalt geht, nicht mehr sein kann. Beispielsweise die Frage oder Diskussion ARD oder ZDF: Warum braucht man zwei bundesweite Hauptkanäle, wenn wir heute doch die Dinge einfach auch digital empfangen – 24/7 von jedem Platz der Welt? Deswegen vielleicht noch ein Hinweis: Mehr Mut. Mut hat aus meiner Sicht Herr Kai Gniffke bewiesen, der gesagt hat: Wir werden für eine Beitragserhöhung kämpfen. Ich will von diesem Pult Herrn Gniffke zurufen: Kämpfen Sie lieber für gute, für schlanke Strukturen. Sie haben zwar das Recht dazu, natürlich für Beitragserhöhungen zu kämpfen, aber – um mal ein Stück weit zu zitieren – auch die Pflicht zur Klugheit, zu erkennen, wann man das besser lassen sollte und lieber an die Arbeit der Strukturreform geht. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks viel Erfolg dabei. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
