Beate Meißner
Fragestunde
Situation der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen Laut § 3 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist die Schwangerschaftskonfliktberatung eine Pflichtaufgabe des Landes, deren Übernahme durch den Landesverband pro familia Thüringen e. V. gefährdet ist. Die finanzielle und personelle Situation ist problematisch und die Trägerschaft der vier Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie der beiden Außenstellen ist nach meiner Kenntnis vakant. Diese finanzieren sich nach § 6 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Förderung von Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unter anderem über eine Sachkostenpauschale, die nach meiner Kenntnis seit dem Jahr 2011 nicht an die reale Kostenentwicklung angepasst wurde. So beinhaltet sie auch Personalkosten für die Mitarbeitenden im Erstkontakt, die durch Tarifanpassungen im vergangenen Jahrzehnt gestiegen sind. Dies kann auch nicht durch Eigenmittel ausgeglichen werden, da die Beratungsangebote gemäß § 6 Abs. 1 des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes kostenfrei sein müssen. Zudem ist der oben genannte Landesverband auch vom Fachkräftemangel betroffen, der durch die engen Vorgaben an Qualifikation und Zusatzqualifikation für die Schwangerschaftskonfliktberaterinnen erschwert wird. So gibt es nach meiner Kenntnis seit dem Jahr 2022 eine Neudefinierung des Begriffs „Stunde“ durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Statt wie bei allen Bildungsträgern deutschlandweit üblich werden statt 45 Minuten nun 60 Minuten zugrunde gelegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann plant das TMASGFF eine Änderung der Thüringer Verordnung über die Förderung von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen? 2. Wie wurden seit dem Jahr 2014 die zugrunde liegenden Haushaltstitel ausgeschöpft – bitte Auflistung nach Jahren und Titeln –? 3. Wie soll zukünftig die Kostenfreiheit von Beratungsangeboten für Schwangere mit oder ohne Abbruchwillen und Beibehaltung einer Trägerpluralität in Thüringen gewährleistet werden? 4. Warum wird in Thüringen im Rahmen der Zusatzausbildung seit Kurzem eine Stunde nicht mehr wie bisher mit 45 Minuten anerkannt?
