Jens Cotta
Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, wer diese Woche bei der täglichen Presseschau „FOCUS online“ geöffnet hat, konnte den Artikel „Mitarbeiterin rechnet gnadenlos mit ARD ab, dann geht das Ding unter“ nur schwer ignorieren. Einige Textpassagen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Die freie Mitarbeiterin, die immerhin seit 25 Jahren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk engagiert ist, hält ihren Arbeitgeber für nicht reformierbar. Sie beschreibt: „Da wird immer noch ein Deck aufgezogen, oben, da kommt nochmal ein Sonnendeck und noch ein Sonnendeck. Und da oben steht man, trinkt Champagner, isst Canapés und fühlt sich sehr wichtig. Und unten, da sitzen die Galeeren-Sklaven und rudern um ihr Leben, bekommen immer mal ein bisschen Brot und Wasser.“ Des Weiteren sagt sie: „Sie sträuben sich so lange oder haben sich so lange gesträubt gegen wirkliche Reformen, gegen wirkliche Strukturveränderungen, dass sie das Ding lieber vor den Baum fahren lassen, als irgendetwas an ihren Privilegien zu ändern.“ Sie kommt zu dem drastischen Urteil: „Das wird jetzt nicht mehr lange dauern, und dann geht das Ding unter.“ Mit diesem einprägsamen Einstieg möchte ich auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag eingehen, der heute zur Debatte steht. Dieser Vertrag ist die Reaktion auf die Vorkommnisse beim rbb und anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Vorkommnisse haben Defizite bei interner Organisation, Transparenz und Kontrolle offenbart. Es ist unbestreitbar, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks momentan auf einem vorläufigen Tiefpunkt angekommen ist. In einigen Anstalten sind Zustände zutage getreten, die man nur als mafiös bezeichnen kann. Der vorliegende Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrags soll folgende Inhalte neu regeln bzw. präzisieren. Punkt 1 – Transparenz: Transparenz ist gut. Der Ansatz hier im Entwurf, mehr Transparenz zu fordern, kann deshalb nicht schlecht sein. Allerdings werden Formulierungen und Begriffe wie „größtmögliche Transparenz“ oder „sonstige Informationen von wesentlicher Bedeutung“ verwendet. Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Transparenzbegriff ist sehr intransparent definiert. Man muss weder Jurist noch Sprachwissenschaftler sein, um die wachsweichen Definitionen zu erkennen. Wenn wir etwas Positives aus diesem Abschnitt ziehen wollen, dann ist das die Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen den Anstalten. Doch auch hier bedarf es klarer Definitionen, sonst werden am Ende Äpfel und Birnen verglichen.
(Beifall AfD)
Eine weitere positive Maßnahme ist die zwangsweise Veröffentlichung der Gehälter von Intendanten und Direktoren. Dies ist bereits im MDR-Staatsvertrag verankert und stellt somit für unseren Bereich keine Neuerung dar. Was tatsächlich zu mehr Transparenz geführt hätte, wäre zum Beispiel eine automatische Veröffentlichung von Zahlungen aus der Politik an Medienschaffende, Transparenz in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften oder auf personelle Verflechtungen. Dazu findet sich im Entwurf – richtig! – nichts. Punkt 2 – Compliance: Zusätzlich zu den Transparenzmaßnahmen, die bereits als verbesserungswürdig gekennzeichnet wurden, sollen die Rundfunkanstalten wirksame Compliance-Managementsysteme einführen und unabhängige ComplianceStellen oder Compliance-Beauftragte ernennen. „Compliance“ ist ein Begriff, der viel verwendet wird, den aber nur wenige tatsächlich verstehen. Oftmals verführt die Verwendung von Begriffen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis zur Annahme, dass damit alles erklärt und geregelt sei. Doch wenn wir Compliance mit der deutschen Bedeutung „regelmäßige Prüfung auf Regelkonformität“ ersetzen, wird schnell klar, dass diese Verpflichtung, ein derartiges System einzuführen, in der Vorlage viel zu unbestimmt ist. Ich möchte daran erinnern, dass der rbb bereits seit drei Jahren ein derartiges System installiert hat. Wie wirksam dieses System war, kann man an den jüngsten Skandalen beim rbb messen. Was wir erwartet hätten, wären klare Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung und Zertifizierung des Systems. In Bezug auf den Compliance-Komplex ergeben sich Fragestellungen, nämlich Fragestellungen zur tatsächlichen Verbesserung, organisatorischen Ansiedlung und Ausgestaltung sowie zu Rechtsfolgen bei festgestellten Verstößen. Im schlimmsten Fall wird eine weitere Stelle von einem Funktionär besetzt, die wieder Rundfunkzwangsbeitrag kosten wird. Apropos weiterer Funktionär: Kommen wir nahtlos zum dritten Punkt, der Ombudsperson. ARD und ZDF und Deutschlandradio sollen jeweils eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen beauftragen. Die Ombudsperson soll die Befähigung zum Richteramt haben. Mit dieser Formulierung haben wir aus bekannten Gründen Schwierigkeiten. Die Befähigkeit zum Richteramt umfasst einerseits ein fundiertes Wissen im juristischen Bereich und andererseits eine gewisse Rechtstreue. Ich erinnere in diesem Zusammenhang natürlich gern an den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, der nur aufgrund dieser Soll-Formulierung seinen Posten antreten konnte. Deshalb sollte diese Gesetzespassage als MussBedingung formuliert werden und es ist zu klären, ob jede einzelne Anstalt tatsächlich eine eigene Ombudsperson benötigt. Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich die Stärkung der Gremien sowie die Behandlungen von Interessenkonflikten: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über Grundkenntnisse verfügen und diese durch Schulungen vertiefen sollen. Allerdings ist nicht geregelt, welche Konsequenzen das Fehlen von Kenntnissen oder die Verweigerung von Fortbildungen mit sich bringt. Beim Rundfunkrat stellt sich zudem die Frage, ob dieser überhaupt über einen ausreichenden Kontrollwillen verfügt, da er mittlerweile noch stärker von parteipolitischen Interessen beeinflusst ist. Die aufgeführten Interessenkonflikte sind bereits im MDR-Staatsvertrag erfasst und dort detailliert beschrieben. Mein Fazit: Die mit dem Rundfunkzwangsbeitrag zu finanzierenden Maßnahmen haben eher einen symbolischen Charakter, die an den grundsätzlichen Strukturproblemen kaum etwas ändern werden. Es ist nach meinem Dafürhalten nicht erkennbar, welche dieser Regelungen den rbb-Skandal hätten verhindern können. Die Schritte zur Reform werden immer kleiner, während das Bedürfnis nach Reformen immer mehr wächst. Im Gegensatz zu unseren sächsischen Kollegen scheint sich der Thüringer Landtag nicht tiefgreifend mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss beschäftigen zu wollen. Da sage ich nur: schade. Ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Vertrag als reine Symbolpolitik zu verstehen ist: Diskussion oder Kritik nicht erwünscht. Die AfD-Fraktion wird dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
