Laura Wahl
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, regionale Wertschöpfung in Thüringen fördern, die Kommunen stärken und eine Politik, von der Bürgerinnen merken, dass sie ihre persönliche Lebenssituation ganz konkret verbessert – in der Politik sind dies häufig genannte Ziele. Heute haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Versprechen einlöst. Thüringen ist damit Vorreiter, wie wir Menschen an einer dezentralen Energiewende beteiligen können. Bisher war es tatsächlich so, dass Menschen im direkten Umfeld einer Windenergieanlage selten etwas davon hatten. Allzu häufig beschränkte sich die finanzielle Teilhabe vor Ort allein auf die Pachteinnahmen der Grundstückseigentümerinnen. Viele Umfragen und Studien zeigen, dass die Akzeptanz der Windenergie auch unter diesem finanziellen Teilhabedefizit leidet. Auf freiwilliger Basis wurde manchmal die Erlösbeteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die umliegenden Gemeinden gezahlt. Mit dem Siegel „[...] faire Windenergie“ hat Thüringen hier schon früh versucht, die Vorhabenträger freiwillig zur Beteiligung zu bringen. Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz gehen wir nun einen Schritt weiter und machen die finanzielle Beteiligung der umliegenden Gemeinden und auch direkt der Anwohnerinnen verpflichtend. Thüringen ist nicht das erste Bundesland, das ein Beteiligungsgesetz einführt. Deshalb konnten wir uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs an den Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientieren. Für die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes hat dies den Vorteil, dass die administrativen Aufwände stark minimiert werden konnten. Es ist ein sehr bürokratiearmes Gesetz, das die wesentlichen Regelungen in wenigen Paragrafen übersichtlich zusammenfasst. Sehr geehrte Damen und Herren, überall dort, wo Menschen an der Energiewende selbst beteiligt sind, treiben sie den Umstieg auf Erneuerbare voran. Das sind zum Beispiel die Eigenheimbesitzerinnen, die mit der Solaranlage auf dem Dach ganz konkret ihre Stromrechnung reduzieren. Das sind auch Menschen, die sich in einer Bürgerenergiegenossenschaft engagieren. Schon mit Anteilen ab 50 Euro ist es übrigens bei manchen möglich, Genossenschaftsmitglied zu werden, und ich kann das jedem nur empfehlen. Aus dieser Erfahrung heraus war es uns besonders wichtig, dass Bürgerinnen ganz direkt an dem Gewinn einer Windenergieanlage beteiligt werden. Mit unserem Gesetzentwurf erhalten alle Anwohnerinnen im Umkreis von 2,5 Kilometern zukünftig insgesamt 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Das klingt erst mal nicht nach viel, bedeutet aber bei einer modernen Windenergieanlage mit 6 Megawatt und 2.300 Volllaststunden 13.800 Euro pro Windrad. Dieses Geld werden die Bürgerinnen in Form von Strompreiserlösgutschriften oder einem Sparprodukt künftig direkt auf ihrem Sparkonto spüren. Im Standardbeteiligungsmodell erhalten die Gemeinden außerdem 0,2 Cent. Dieses Geld können sie zum Beispiel für die Sanierung von Straßen, für die Reduzierung der Energiekosten in gemeindlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder auch für die Förderung von kommunalen und kulturellen Veranstaltungen nutzen. Beim durchschnittlichen neuen Windpark mit acht Anlagen kommen hier pro Jahr immerhin 220.000 Euro zusammen. Ich bin mir sicher, dass die Bürgermeisterinnen gerade von den kleinen Gemeinden sehr gut wissen, wo sie diese Mittel vor Ort gewinnbringend einsetzen können. Der Ausbau der Erneuerbaren stärkt den Wirtschaftsstandort Thüringen. Gerade in den letzten beiden Jahren haben viele Unternehmen Interesse angemeldet, ihren Strom direkt mit Windenergie kostengünstig zu produzieren. Die Glasindustrie oder der TRIDELTA CAMPUS ist hier nur ein Beispiel. Weniger Gegenwind bei der Planung solcher Anlagen bedeutet weniger Verzögerungen durch Klagen oder rechtliche Einwände. Daher hoffen wir, dass das Windenergiebeteiligungsgesetz auch einen Beitrag dazu leistet, die immer noch zu langen Genehmigungsprozesse in Thüringen zu beschleunigen. Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass den Kommunen Wahlfreiheit gegeben wird und sie die Möglichkeit haben, auch andere Beteiligungsmodelle zu verlangen. So ist im Gesetzentwurf beispielsweise in § 6 ein Lokalstromtarif als eine Option festgehalten. Nach einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land aus dem Jahr 2022 werden vergünstigte Stromtarife von den Befragten als das wichtigste Modell für die finanzielle Teilhabe genannt. Dieses Modell wird auch vielerorts von Anlagenbetreibern auf freiwilliger Basis angeboten und kommt bei uns in Thüringen über das Siegel „[...] faire Windenergie“ zur Anwendung. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Win-Win-Gesetz für Thüringen. Klima und Bür gerinnen profitieren ganz konkret: das Klima, weil wir damit die Akzeptanz für den Ausbau der Wind energie steigern und damit hoffentlich die Genehmi gungsprozesse beschleunigen können, die Men schen, weil sie ganz konkret jedes Windrad, das sich bei ihnen dreht, in ihrem Geldbeutel spüren oder günstige Stromtarife oder ein erneuerbares Wärmenetz erhalten werden. Nur 100 Prozent er neuerbare Energien machen uns und die Wirtschaft unabhängig, garantieren kostengünstige Energie und sorgen für Klimagerechtigkeit. Wir wol len mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag leis ten und ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
