Astrid Rothe-Beinlich
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal sagen, worum es geht, nämlich um fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers, und das gleich in doppelter Form, weil dafür zum einen eine Änderung der Verfassung notwendig wäre – ich komme gleich noch darauf zurück – und zum anderen, weil die CDU hierfür ein Gesetz vorgelegt hat. Ich habe mich gestern sehr gefreut, als ich auf die Titelseite einer Thüringer Zeitung schaute. Dort lautete die Überschrift: „Reine Symbolpolitik“. Es handelte sich um den Leitartikel in der Rubrik „Klare Kante“, der sich genau mit diesem Gesetzesvorhaben auseinandersetzt. Die Überschrift „Reine Symbolpolitik“ trifft es leider ziemlich genau. Meine Kollegin Frau Marx hat schon einiges dazu ausgeführt, aber auch mein Kollege Knut Korschewsky hat schon viele sachlich richtige Äußerungen hier getätigt. Zur Wahrheit, liebe Frau Dr. Bergner, gehört allerdings auch, dass die Bürger für Thüringen beispielsweise niemals in den Thüringer Landtag gewählt wurden. Also nur für die, die sich manchmal wundern: Frau Bergner ist ja über eine andere Partei in den Landtag gekommen, hat im Prinzip verursacht,
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Was hat das
mit ihrer Qualifikation zu tun?) dass diese Partei keine Fraktion mehr stellen kann, und sich dann für eine andere Gruppierung quasi den Hut aufgesetzt, um kluge Ratschläge zu geben. Das kann man machen, wenn man gleichzeitig in den Blick nimmt, dass hier gegebenenfalls auch Gelder veruntreut werden, aber man muss es eben nicht. Nun doch noch mal zu diesen beiden Gesetzentwürfen. Sie wollen fachliche und persönliche Anforderungen an das Amt eines Ministers oder einer Ministerin festlegen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und dazu soll nicht nur das Gesetz an sich geändert werden, sondern auch die Landesverfassung, denn ohne Verfassungsänderung wäre die Änderung des Thüringer Ministergesetzes verfassungswidrig. Wir alle wissen: Für das Vorhaben der CDU braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Wir dürfen also sehr gespannt sein. Ich weiß nicht, ob Sie es alle schon mitbekommen haben, auch von den Besucherinnen und Besuchern: Die CDU hat sich drei Voraussetzungen für die Möglichkeit, Ministerin oder Minister zu werden, ausgedacht, nämlich einmal einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss, also ein abgeschlossenes Hochschulstudium, zum Zweiten einen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit oder zum Dritten eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit, die nachgewiesen werden muss. Außerdem soll man sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennen. In der jetzt vorliegenden Fassung gilt das auch tatsächlich für alle, das ist auch richtig so. Da gab es offenkundig einen Fehler in der vorherigen Version, wer auch immer den verursacht hat. Jetzt soll das Bekenntnis richtigerweise tatsächlich auf alle Personenvorschläge bezogen sein. Aber das ist auch schon das einzige, wozu ich jetzt gerade eine positive Äußerung machen kann, denn – das muss man wissen – unsere Landesverfassung sieht vor, dass jede und jeder, der oder die die Wählbarkeitsvoraussetzungen des Deutschen Bundestags erfüllt, Minister oder Ministerin werden kann. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister, so sagt es Artikel 70 Abs. 4 Thüringer Verfassung, auch das ist noch mal wichtig. Bestimmte fachliche Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Das ist übrigens kein Experiment, sondern das ist eine Regelung, die in Thüringen so gilt und die auch den Regelungen aller anderen Bundesländer entspricht und somit auch übrigens den Regelungen im Bund. Wer also hier Experimente machen will oder nicht, lieber Herr Schard, ist noch die Frage. Sie wagen quasi ein Experiment mit relativ willkürlichen Eigenschaften, Frau Marx hat es hier betont, die herangezogen werden. Wir Bündnisgrüne sagen ganz deutlich, dass die bestehende Regelung richtig ist, weil wir tatsächlich davon ausgehen, dass es den Zugang zu allen öffentlichen Ämtern für jede und jeden geben soll.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wir sehen tatsächlich Bedenken bezüglich der Vorschläge der CDU-Fraktion, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens, die Personalkompetenz, wer Ministerin oder Minister wird, soll selbstverständlich weiterhin beim Ministerpräsidenten liegen, der übrigens gewählt wird, und das ist auch alles festgelegt in der Thüringer Landesverfassung. Ende 2020, auch darauf hat sich schon eine Vorrednerin bezogen, hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung bereits mit dem Thema befasst. Wer das mal nachlesen möchte, das ist das Aktenzeichen des Wissenschaftlichen Dienstes WD 3 – 3000 – 262/20. Und das Ergebnis ist: „Eine Person, die der Bundeskanzler gemäß Art. 64 Abs. 1 GG als Minister vorschlägt, muss nach herrschender Auffassung die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, die auch im Falle der Wahl des Bundeskanzlers vorliegen müssen. Der Vorgeschlagene muss deutscher Staatsangehöriger i. S. d. Art. 116 GG sein, das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen und zudem die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Das Grundgesetz sieht weitere Voraussetzungen, insbesondere eine Einschränkung für die Ministerernennung nach fachlicher Eignung, nicht vor. Die Besetzung der Ministerämter ist wie die Wahl des Bundeskanzlers eine rein politische Entscheidung, für die im Grundgesetz ein Bezugspunkt zur Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung fehlt.“ Jetzt komme ich noch mal zu ein paar allgemeineren Ausführungen zur repräsentativen Demokratie. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an der staatlichen Willensbildung, indem sie wählen gehen. Und das ist auch notwendiger Bestandteil der repräsentativen Demokratie. Die Wahl wiederum hat das Ziel, den politischen Willen der Wählerinnen zur Geltung zu bringen, also auch eine Volksrepräsentation zu schaffen, die ein Spiegelbild der im Volk vorhandenen politischen Meinung darstellt und ein Parlament als funktionsfähiges Staatsorgan hervorbringt. Das Verhältniswahlrecht wiederum bewirkt die Repräsentation dadurch, dass die Parteien ihre Kandidatinnen und Programme den Wahlberechtigten vorstellen und die Wählerinnen in der Wahl einer Liste die Entscheidung für eine parteipolitische Richtung treffen. Regierungsmitglieder sind also Repräsentantinnen des Volkes, die Teil einer Landesregierung sind, die den politischen Willen der Wählerinnen widerspiegelt. Zusammengefasst: Es ist tatsächlich so, Ministerinnen und Minister sind parteipolitisch legitimiert und dies ohne bestimmte fachliche Anforderungen. Es obliegt der jeweiligen Partei, die an einer Regierungsbildung beteiligt ist, dem Ministerpräsidenten die ihrer Meinung nach geeignetste Person vorzuschlagen, die das Amt einer Ministerin oder eines Ministers einnehmen soll, quasi nach interner Bestenauslese. Und so kann die Partei die für sie politisch wichtigen Ziele tatsächlich auch durchsetzen und dem Wählerinnenwillen entsprechen. Und um eine erfolgreiche Wiederwahl der Partei zu ermöglichen, ist das natürlich Voraussetzung, weil sonst, Kollegin Marx hat es gesagt, entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler gegebenenfalls anders, weil sie sagen, das war vielleicht nicht gut. Oder sie entscheiden sich wieder für die gleiche Partei und bekunden damit, dass sie damit zufrieden waren. Nun ist ja die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, irgendeine Berufsausbildung mit zweijähriger Berufserfahrung – gegebenenfalls in einem völlig fremden Fachbereich – als Voraussetzung für ein Ministerinnenamt zu fordern oder sind nicht andere Kompetenzen wichtiger? Sollte die Aufgabe nicht viel besser beispielsweise einer Person anvertraut werden, die das politische Geschäft kennt und Kompetenzen hat wie politische Führungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, die Fähigkeit, Kompromisse zu schließen, die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und richtig delegieren zu können – natürlich auch mit einem Gespür für politische Probleme. Das kommt ja oft auch mit Erfahrung. Dieses Prinzip gilt übrigens auch für Oberbürgermeisterinnen oder Verwaltungschefs. Auch für sie gibt es keine Vorgaben, wie sie die CDU jetzt mit einem solchen Gesetz vorschlägt oder plant. Unser Fazit lautet: Den Vorschlägen der CDU in der vorliegenden Fassung können wir nicht zustimmen. Kein anderes Bundesland macht derartige Vorschriften zu fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für Regierungsmitglieder und eben auch nicht der Bund und das ist auch richtig so. Sorge bereitet mir aber vor allem – das will ich ganz deutlich sagen –, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – und Ihre Rede, Herr Schard, hat das leider nicht besser gemacht – Vorurteile gegen Politikerinnen und Politiker geschürt werden und das Misstrauen gegen die parlamentarische Demokratie gestärkt wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Vorschlag entspricht auch nicht der Lebensrealität, denn die Lebensläufe sind vielfältig, bunt und mitunter auch nicht geradlinig. Einer tiefergehenden Debatte im zuständigen Justizausschuss wollen wir uns allerdings nicht verschließen. Hier könnten wir beispielsweise auch noch erörtern – auch das war vorhin schon mal Teil einer Rede –, welche Rolle Staatssekretärinnen als Teil der Regierung spielen, wie sie auch als tatsächlicher Teil der Regierung begriffen werden können, denn das werden sie hier in dem Sinne nicht, obwohl sie die Aufgaben wahrnehmen – Herr Korschewsky hat es dargestellt – und damit auch den Regularien des Thüringer Ministergesetzes unterliegen würden. Auf die Debatte bin ich sehr gespannt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
