Denny Möller
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Danke sehr, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen heute mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes als Koalition von Linke, SPD und Grüne die Reform des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Thüringen vor. Das beruht auf einer Gesetzesänderung des Bundes, nämlich des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom Sommer 2021, und zum Zweiten auf Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen, der im Dezember des Jahres 2022 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kinderund Jugendhilfe-Gesetzes gegeben hat. Ich will ganz kurz erläutern, welche Schwerpunkte die Novellierung hat. Es geht dabei um die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, der Ausbau der Prävention vor Ort, die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf einige redaktionelle Änderungen vor. Er ist nichts Weiteres als eine grundlegende Novelle des Kinder- und Jugendhilferechts hier in Thüringen und er wird zu einem guten und besseren Aufwachsen für Kinder und Jugendliche und für eine bessere Beteiligung sorgen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte mit Ihnen und dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
