Denstädt
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauende auf den Rängen und am Livestream, ich freue mich sehr, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können, denn hier und heute geht es um nicht weniger als einen Meilenstein in der Migrationspolitik unseres Landes. Wenn ich Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrationsund Integrationsangelegenheiten ans Herz lege, tue ich das nicht nur, weil er Verwaltungshandeln optimiert. Hinter den Paragrafen stehen vielmehr die Schicksale von Menschen, nämlich die Schicksale von mehr als 30.000 Geflüchteten, denen wir in Thüringen im Sinne unserer menschenrechtsorientierten, humanitären Geflüchtetenpolitik Schutz vor Krieg, Elend und Verfolgung bieten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir stellen uns in Thüringen unserer humanitären Verpflichtung und gleichzeitig kümmern wir uns um die Frage, wie sich Thüringen zukunftssicher aufstellt. Es geht darum, wie wir unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Thema „Migration“ besser gerecht werden und den Grundstein für eine geordnete Zuwanderung legen, die nicht zuletzt den Wohlstand Thüringens sichert. Migration ist nämlich erstens unaufhaltsam. Machen wir uns nichts vor, die Krisen in der Welt nehmen zu und nicht ab, Menschen werden weiter flüchten. Schauen wir einmal auf die Veränderungen der Natur, unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel. Voraussichtlich werden immer mehr Menschen wegen Extremwetterereignissen ihre Heimat verlassen müssen. Gleichzeitig nimmt die globale Armut zu. Allein die Pandemie hat Daten der Weltbank zufolge rund 70 Millionen Menschen in extreme Armut abrutschen lassen. Weltweit leben rund 700 Millionen Menschen, Tendenz steigend, in extremer Armut. Das heißt, sie verfügen über weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag. Vor diesem Hintergrund stehen wir als Rot-Rot-Grün in Thüringen ganz klar zu unserer Verantwortung und werden das Grundrecht auf Asyl achten und verteidigen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens ist die Bewältigung der Arbeits- und Fachkräftekrise eine grundlegende wirtschaftspolitische Aufgabe unserer Zeit. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, werden wir diese Herausforderung meistern können. In diesem Kontext ist Migration ungemein wichtig für die Stabilität unserer Sozialsysteme und die Wirtschaft. Zuwanderung hilft uns, den bereits jetzt spürbaren und zunehmend flächendeckenden Arbeitskräftemangel in Thüringen abzufedern. Das Thema „Migration“ darf deshalb kein Feld für parteitaktische Überlegungen sein. Es geht um viel, es geht um uns alle. Je schneller wir also damit beginnen, die Zuwanderung als Fakt zu akzeptieren, als Chance zu begreifen und sie besser zu steuern, umso mehr tun wir auch für die Menschen in Thüringen, die Bürgerinnen und Bürger. Das Amt für Migration und Integration ist ein wichtiges, ein zentrales Instrument dafür. Vor wenigen Tagen erst hat das renommierte Wirtschaftsinstitut ifo festgestellt, dass es keine Chance mehr gibt, alle freien und frei werdenden Arbeitsplätze in Thüringen neu zu besetzen. Die Möglichkeiten, Fachkräfte für den Thüringer Arbeitsmarkt zu gewinnen, sind schon längst sehr begrenzt, aber nicht nur das – bis 2035 werden im Freistaat altersbedingt etwa 385.000 Personen aus dem Arbeitsleben austreten. Das sind so viele Menschen, wie Erfurt, Jena und Weimar zusammen an Einwohnern haben. Wo sollen die fehlenden Arbeitskräfte herkommen? Wer also sagt, Thüringen braucht keine Migration, der hat entweder keine Ahnung oder, noch schlimmer, der meint es absichtlich schlecht mit unserem Land. Die Wirtschaft hat es übrigens längst verstanden, sie will, sie braucht Zuwanderung, daran gibt es keinen Zweifel. Aber auch alle anderen gesellschaftlichen Gruppen, die wir bisher zu dem Gesetzentwurf angehört haben, reagieren auf das geplante Amt grundsätzlich positiv und zustimmend, angefangen bei den kommunalen Spitzenverbänden über juristische Vereinigungen, Organisationen aus der Flüchtlingshilfe bis hin zum Beamtenbund. Die von uns mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele werden nicht nur mitgetragen, sondern unterstützt, und zwar Verfahren zu optimieren, Kompetenzen zu bündeln, kommunale Gebietskörperschaften zu beraten und ihnen aktiv unter die Arme zu greifen sowie Hilfestellung bei der so wichtigen Arbeitskräftegewinnung zu leisten. Dass wir damit nicht am Ende der Entwicklung sind, ist unbestritten richtig. Dass etwa Verbesserungspotenzial in der Erstaufnahme besteht, das sehen wir auch. Aber diese Themen – das möchte ich hier in aller Deutlichkeit hervorheben – können nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens sein, eins nach dem anderen. Ziel dieses Gesetzes ist es, zunächst einmal die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um den wichtigen Bereich der humanitären Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Geflüchteter zu stärken. Das machen wir durch eine neue Behördenstruktur, konkrete Aufgabenzuordnung und durch Festlegung sachgerechter, an den Erfordernissen der Praxis ausgerichteter Verfahrensabläufe. Zwar gehen wir bereits jetzt engagiert Probleme in der Erstaufnahme an, aber mit einem Amt für Migration und Integration können wir unsere Migrations- und Integrationspolitik endlich aus einem Guss gewährleisten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Konkret wollen wir dazu zwei Referate des Landesverwaltungsamts, die bisher unter verschiedener Dienst- und Fachaufsicht standen, in das neue Amt einbringen und dort zentral aus einer Hand steuern. Ihr Aufgabenzuschnitt wird zudem genau dem Zuschnitt meines Ministeriums entsprechen, das macht viele Abläufe leichter, es ist ein bedeutender Effizienzgewinn. Außerdem schaffen wir mit dem neuen Amt eine zentrale Stelle, die bei Bearbeitung von Visumsanträgen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Fachkräften zur zuständigen Ausländerbehörde wird. Die kommunalen Ausländerbehörden werden so von der Arbeit entlastet, um sich voll auf die verbleibenden Aufgaben konzentrieren zu können. Die Wirtschaft erhält eine Ansprechpartnerin, die durch die Bündelung der Anfragen über das entsprechende Know-how verfügt, um die Anfragen zuverlässig und schnell zu beantworten. Das alles ist sinnvoll und gut durchdacht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für uns in der Thüringer Landesregierung gilt: Migrationspolitik ist zu Recht menschenrechtszentriert, lassen Sie mich das noch einmal betonen. Es geht darum, Geflüchteten, die bei uns vor Verfolgung, Krieg und lebensbedrohlicher Ausgrenzung Schutz suchen, zu helfen. Wir müssen diesen Menschen zur Seite stehen. Das verlangen unsere Grundwerte, die zu Recht auf Humanität und Mitgefühl basieren. Aber Migrationspolitik muss auch praktikabel sein. Sie muss die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Wir dürfen einander nicht überfordern. Genau deshalb schaffen wir mit dem Amt für Migration und Integration ein geeignetes Instrument, damit Zuwanderung und Integration besser gelingen. Wir wollen, dass alles in einer Hand liegt. Wir führen zusammen, was zusammengehört. Das dient dem Wohle aller: dem der Menschen, die zu uns kommen, dem der Menschen, die bereits hier leben, dem der Kommunen und der Wirtschaft und damit letztendlich auch dem Wohl des Landes Thüringen. Ich bitte Sie: Helfen Sie dabei mit! Lassen Sie uns heute und in den nächsten Wochen sachorientiert beraten und dieses Gesetz zügig auf den Weg bringen! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
