Denny Möller
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes
Nein, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich, Herr Kowalleck … Ich trenne es nicht, im Gegenteil. Ich sage Ihnen nur sehr deutlich: Für Kinder und Jugendliche gibt es mehr zu tun als die Schule, noch viel mehr zu tun, weil die sind 24 Stunden am Tag Kinder oder Jugendliche und nicht nur Schülerinnen und Schüler.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber das
zeigen Sie ja mit ihrer Bildungspolitik!) Herr Kowalleck, es tut mir sehr leid, aber Sie haben offensichtlich von dieser Materie keine Ahnung.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie soll-
ten sich schämen für ihre Bildungspolitik!) Herr Kowalleck, Sie haben wirklich gar keine Ahnung. Sie sollten sich auch wirklich schämen, für das, was Sie hier sagen. Haben Sie mal mit dem Jugendparlament in Saalfeld diskutiert? Wann haben Sie das letzte Mal mit denen diskutiert? Dass die so gut arbeiten, dass es diese Entwicklung gibt, das ist eine Errungenschaft der Jugendarbeit. Das wissen Sie auch ganz genau. Und das hier mit keinem Wort zu bewerten, das zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Jetzt möchte ich mich nicht mehr nur auf Sie allein beziehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich habe
das begründet!) Wir von Linke, SPD und Grüne sind und bleiben der entscheidende Impulsgeber für die qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Das erste Jugendparlament ist bei Herrn Kowalleck in Saalfeld!) Ja, aber nicht unter Herrn Kowalleck, Herr Voigt, jetzt bleiben Sie doch mal ... Ich war dabei – im Gegensatz zu Ihnen, okay? Alles klar. Das haben wir in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe parlamentarische Initiativen und Haushaltsfragen deutlich gemacht. Ich nenne hier beispielhaft die Etablierung der eigenständigen Jugendpolitik – ich habe es gerade schon erwähnt –, die Einführung des Jugend-Checks im Gesetzgebungsverfahren und die erhebliche Ausweitung der Schulsozialarbeit. Unser Gesetzentwurf umfasst dabei mehrere große Änderungsschwerpunkte, ich habe sie eingangs schon erläutert. Ich will nicht auf die rund 50 Änderungen hier im Detail eingehen, das würde meine Redezeit mehrfach überschreiten, zumal ich auch richtigstellen muss, was die CDU hier weg von Kinder- und Jugendpolitik hin zu Polemik beschreitet. Aber zumindest eine zentrale Weichenstellung will ich noch mal aus meiner Perspektive skizzieren. Wir wollen zum einen die nach § 9a SGB VIII bestehende Verpflichtung der Länder umsetzen, eine entsprechende Stelle zur Beratung junger Menschen und ihrer Familien und Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch zur Vermittlung und eventuell nötigen Klärung von Konflikten einzurichten. Zum anderen wollen wir aber hier auch einen landesspezifischen Lösungsansatz verankern, der die Erfahrung des bisherigen Modellprojekts „Dein Megafon – Unabhängige Beratungsund Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen“ aufnimmt. Frau Baum, ich kann Ihnen versichern, auch unsere Intention ist es, genau die Erfahrungen, die der Kinderschutzbund gesammelt hat, zu nutzen, um sie dauerhaft in Thüringen zu verankern. Sie alle wissen, dass wir unserer Zielstellung, die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht in die Fläche zu bringen, in den letzten Jahren ein gutes Stück nähergekommen sind. Ungefähr die Hälfte aller Schüler profitiert inzwischen von entsprechenden Angeboten. Rund 520 Kolleginnen und Kollegen sind thüringenweit in der Schulsozialarbeit tätig und gehen ihren für die Schulen unverzichtbaren Aufgaben mit großem Engagement nach. Sie wissen aber auch, dass wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen können, denn nicht zuletzt die Pandemiezeit hat deutlich gemacht, dass der reale Bedarf an Schulsozialarbeit im Land weit höher liegt. Dieser Tatsache wollen wir mit unserer Novelle Rechnung tragen. Sie sieht vor, die Landesmittel von derzeit 26 Millionen Euro auf gut 37 Millionen Euro zu erhöhen. Damit können wir im kommenden Jahr weitere ca. 210 Stellen einrichten und wir kommen zu einem Abdeckungsgrad von etwa 70 Prozent der Schulen. Das ist ein weiterer großer Schritt vorwärts auf dem Weg zu einem flächendeckenden bedarfsgerechten Angebot. Ich beantrage, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, und hoffe dort auf eine sachliche Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
