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Holter

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir beraten eines der wichtigsten Gesetze des Freistaats Thüringen, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, denn dieses Gesetz ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe, ich würde auch sagen für die Kinder- und Jugendpolitik hier im Freistaat. Das heißt bewusst Ausführungsgesetz – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen –, weil es eben das SGB VIII, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, auf Landesebene ausführt und damit landesrechtliche Grundlagen dafür schafft. Deswegen ist es auch immer wieder richtig und wichtig, die neuen Herausforderungen, die neuen Gegebenheiten in den Blick zu nehmen, diese gesetzlich entsprechend zu fixieren. Genau darum geht es, was eben mit dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen hier beabsichtigt ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, herzlichen Dank für diese Initiative. Ob es nun die Schulsozialarbeit ist, von der schon jetzt viele in Thüringen profitieren und die wir weiter ausbauen wollen, damit über kurz oder lang jede Schule in den Genuss einer Schulsozialarbeit kommt, ob es die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes insgesamt ist, ob es die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe ist, ob es die Gewährung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung ist, für die wir Grundlagen schaffen, ob es der Ausbau der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche ist oder ob es die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien ist: Das Thüringer KJHAG – das ist die Abkürzung für dieses Gesetz –, also das Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz, bildet hier den richtigen Rahmen und die entscheidende Grundlage, um diese Ziele zu erreichen. Das muss ich noch mal deutlich sagen, das ist vielleicht auch ein Stück politische Bildung, damit klar ist, was dieses Gesetz im Einzelnen bedeutet. Die Novelle zeigt, dass insbesondere den Koalitionsfraktionen das Wohl von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen liegt und sie diese Initiative bewusst aus diesem Grund ergriffen haben. Ich bitte und werbe ausdrücklich für eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie schon deutlich gemacht, ist dieses Gesetz ein Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf Bundesebene. Damit ist das Sozialgesetzbuch VIII grundlegend überarbeitet worden, es wurde hier im Parlament und auch im Ausschuss schon mehrfach darüber gesprochen. Ich halte es für selbstverständlich und auch übrigens für alternativlos, dass wir diese Regelungen dieses Bundesgesetzes in Landesrecht umsetzen. Ich will auf einige Schwerpunkte eingehen, als Erstes zum Kinder- und Jugendschutz. Was verbessert sich hier? Es geht auf der einen Seite um Selbstvertretung und Selbsthilfe der Kinder und Jugendlichen und aller Menschen, auf die Kinderund Jugendhilfe zielt. Diese Selbstvertretung, diese Selbsthilfe wird unmittelbar gestärkt. Sie können in Zukunft besser in Entscheidungsprozesse der Jugendhilfeausschüsse in den Kommunen und in den Arbeitsgemeinschaften einbezogen werden. Die Beratung wird verstetigt und ausgeweitet. Das Stichwort „Ombudsstelle“ ist schon gefallen. Darüber haben wir sehr intensiv gesprochen. Aber alle waren sich einig: Wir brauchen die Ombudsstelle. Und in Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird es jetzt auch landesgesetzlich verankert. Das ist wichtig. Damit können wir uns in Zukunft dann auch die Diskussion über das Ob der Ombudsstelle sparen, sondern wir werden eine Ombudsstelle haben, wenn das Gesetz entsprechend verabschiedet ist. Ich halte es auch für wichtig, dass es die Hilfen aus einer Hand gibt. Wer sich im Einzelnen mit der Kinder- und Jugendhilfe auskennt, weiß, dass es hier ein breites Spektrum von Leistungen gibt. Der Bund will hier die Umgestaltung des gesamten Leistungssystems. Das schlägt er hier vor bzw. schlägt er das nicht nur vor, sondern schreibt uns das sogar vor. Das müssen wir in mehreren Schritten machen. Ziel ist es, die individuelle und ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen, und zwar egal, ob es sich um Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung handelt oder nicht, tatsächlich zu verbessern. Spätestens 2027 – und damit, meine Damen und Herren, wird der Zeithorizont deutlich – soll die Reform des Bundes greifen. Aber wir als Freistaat und die Jugendämter im Freistaat müssen sich jetzt schon darauf vorbereiten und die schon jetzt geltenden Bundesregelungen eben aus diesem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzen. Damit, meine Damen und Herren, möchte ich etwas sagen zum Landesbeauftragten oder der Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Kinderschutz, das ist ein wichtiges Thema, an dem in Thüringen viele verschiedene Akteurinnen und Akteure tagtäglich arbeiten. Auch ihnen dafür einen herzlichen Dank. Wir müssen insgesamt wach- und achtsam sein, was den Kinderschutz betrifft. Ich will unterstreichen und hervorheben: Wir müssen sogar wach- und achtsamer werden, denn jeder und jede von uns kann tagtäglich in den Zeitungen lesen, was Kindern angetan wird. Das darf nicht sein, deswegen müssen wir den Kinderschutz in jedem Fall stärken. Wie Sie wissen, haben wir, um diese verschiedenen Faktoren und Player zu koordinieren, wichtige Impulse gesetzt. Und – Herr Kowalleck, das will ich hier sagen, vielleicht wissen Sie das nicht – wir haben einen Landesbeauftragten für den Kinderschutz. Das ist nämlich der Staatssekretär im TMBJS, Prof. Dr. Winfried Speitkamp. (Beifall DIE LINKE) Wenn Sie beabsichtigen, seine Integrität infrage zu stellen, dann äußern Sie das bitte. Herr Speitkamp leistet eine herausragende Arbeit. Wir haben auch eine Geschäftsstelle eingerichtet. Was aber die Gesetzesinitiative will, ist nämlich genau diese gesetzliche Verankerung, dass es nicht nur vom politischen Willen eines Ministers abhängt, ob ein Kinderschutzbeauftragter arbeitet, sondern es soll ein Grundprinzip in Thüringen geben, dass der Landesbeauftragte oder die Landesbeauftragte verstetigt wird und es immer eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Fragen des Kinderschutzes in Thüringen geben wird. Das ist Ziel dieses Gesetzes. Das will ich hier ganz dick unterstreichen. (Beifall SPD) Damit wird deutlich, dass es um ein hohes Gut geht. Um was für ein hohes Gut geht es? Es geht um die unbeschwerte und sichere Entwicklung und das sichere Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Das liegt uns hoffentlich allen gleichermaßen am Herzen. Dass die Realität oft eine andere ist, darüber habe ich kurz gesprochen. Deswegen sind diejenigen so wichtig, die das große, breite Netzwerk ausgestalten, um den Kinderschutz in Thüringen zu entwickeln und zu verbessern. Das, glaube ich, muss man noch mal hervorheben. Unsere Herangehensweise – das will ich übrigens den Kritikern hier in diesem Saal sagen – wird übrigens von anderen Ländern nicht nur beobachtet, sondern auch gelobt und als beispielgebend betrachtet. Das sollte uns einfach mal stolz machen, dass wir hier auch vorangehen und Beispiele geben für andere Länder, (Beifall SPD) auch in Bezug auf das, was ich in der Debatte von Einzelnen hier gehört habe. Ich bin froh und dankbar für die Arbeit unseres Landesbeauftragten für den Kinderschutz, Winfried Speitkamp, (Beifall DIE LINKE, SPD) der gemeinsam mit vielen Beteiligten im Ministerium, in Netzwerkstellen, Kinderschutzdiensten ganz konkret arbeitet. Als letzten Punkt möchte ich die Schulsozialarbeit ansprechen. Wir haben an 500 Schulen in Thüringen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Vor Kurzem gab es in Jena den 10. Jahrestag. Das haben wir gefeiert und mit einem Fachtag begangen. Das findet jedes Jahr statt. Es war spannend, es war auch sehr informativ und sehr innovativ, dieses Programm. Wichtig war mir auch, mit den vielen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und zu sehen, wie sie sich untereinander vernetzen und sich austauschen und dadurch auch gegenseitig motivieren, weil die eine oder andere Sozialarbeiterin oder auch der eine oder andere Schulsozialarbeiter sich noch als Einzelkämpferin bzw. Einzelkämpfer fühlt. Aber das ist bei Weitem nicht so, weil sie arbeiten eng mit den Lehrerinnen und Lehrern zusammen, und durch die Vernetzung finden sie natürlich auch Partnerinnen und Partner, Kolleginnen und Kollegen, mit denen sie dann auch ihre herausragende, auch teilweise anstrengende Arbeit tatsächlich besser machen können. Der Austausch ist wichtig. Die Träger sind dabei aktiv im Boot. Kurzum, wir haben eine sehr gute Entwicklung. Wir haben eine lebendige Entwicklung und wir haben ein lebendiges Gesetz; das KJHAG, das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz Thüringens, betrachte ich als lebendiges Gesetz. Da geht es darum, genau auch dieses weiterzuentwickeln. Das ist genau das, was man sich als zuständiger Minister nur wünschen kann. Deswegen, meine Damen und Herren, lasse ich erstens, Herr Kowalleck, unsere Schulen nicht schlechtreden und zweitens auch nicht die Schulsozialarbeit und die Kinderund Jugendhilfe in Thüringen erst recht nicht. Deswegen ist es meines Erachtens wichtig, dass wir als Parlament deutlich machen: Wir stehen für eine Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, mit dem Kinderschutz, mit der Schulsozialarbeit und mit den vielen, vielen Fragen, die jetzt angegangen werden sollen. Danke für die Initiative, meine Damen und Herren in der Koalition, und ich denke, im Ausschuss wird klar, dieses Gesetz ist ein Zukunftsgesetz und deswegen sollte es auf den Weg gebracht werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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