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Denny Möller

SPD 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, was die AfD gerade hier vergessen hat, bei diesem Vortrag deutlich zu machen, ist zum einen, dass sie keine Lösung zur Frage der zukünftigen Energiegewinnung anbietet – keine Lösung. (Unruhe AfD) Und wenn es bei der AfD bleiben sollte – so wie es gerade die Kollegin deutlich gemacht hat –, müssen wir ja zumindest denken, Sie möchten Windkraft-Offshore, also Offshore oben an der Küste. Das bedeutet aber, weitere Leitungen durch Thüringen, aber gegen diesen Netzausbau sind Sie ja auch. Das heißt, alle Ihre Argumentationen haben immer den Zirkelschluss: Bei uns bitte keine Veränderungen. Aber das heißt zum anderen auch, das Licht auszumachen. Und ob das die Zukunft Thüringens ist – und der Bevölkerung und der Menschen, die hier hart arbeiten –, das ist die Frage. Die SPD zumindest wird sich nach wie vor dafür einsetzen, dass es in allererster Linie einen preisstabilen Strom gibt, günstigen Strom, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das zeigt ja die Preisentwicklung beim Strom gerade!) und der ist technisch und auch preislich vor Ort zu erzeugen. Deswegen ist für uns auch die Windkraft eines der zentralen Elemente der Energiewende. Herr Gottweiss, Sie haben von Grundskepsis dem Gesetzentwurf gegenüber gesprochen. Ich muss Ihnen offen gestehen, das enttäuscht mich ein wenig, denn dass Sie Grundskepsis gegenüber der Windkraft haben und Grundskepsis gegenüber der Frage der Energiewende, das haben Sie in den fachlichen Diskussionen immer versucht zu verneinen. Dass wir Skepsis gegenüber der eigentlichen politischen Verfolgung von Zielen haben, das kann ich Ihnen zugestehen. Aber wir haben uns hier über eine grundsätzliche Frage geeinigt – und das vor einem Jahr – und auf die möchte ich noch mal sehr deutlich zurückkommen: Wir wollen ein Windenergiebeteiligungsgesetz, um den Menschen vor Ort ein Versprechen einzulösen, nämlich dass da, wo Strom erzeugt wird, auch die Menschen etwas davon haben. Deswegen ist dieses Gesetz ein relativ einfaches, aber sehr klares Gesetz ohne Schnörkel und irgendwelche Fragestellungen drum herum, wo wir Windbetreiber, wo wir Gemeinden in endlos lange Verhandlungen ziehen. Sondern das Windenergiebeteiligungsgesetz gibt sehr klar den Gemeinden und den Bürgern vor Ort ein Recht, und dieses Recht wird ab dem ersten Tag umgesetzt, wo eine Windenergieanlage Strom erzeugt und damit Geld verdient. Ich glaube, das ist der zentrale Punkt, der bringt Thüringen nach vorn und deswegen werbe ich sehr für diesen Gesetzentwurf. Spürbar stärker bewegte Luft – das ist Wind. Und im Kern verfolgt das Windenergiebeteiligungsgesetz genau diesen Ansatz. Wenn sich etwas bewegt, muss es sich auch spürbar auswirken. Das erhöht die Bereitschaft, Veränderungen in der nächsten Umgebung mitzugestalten, und um Gestaltung geht es uns. Uns geht es darum, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten können. Das erhöht die Wertschöpfung vor Ort und steigert den Ausbau durch die direkte Nutzung in der Region. Der Ausbau der Windkraft in Thüringen stoppt derzeit. Nicht, weil die Betreiber finanziell belastet werden, vielmehr fehlt es an planungsrechtlich zulässigen und windhöffigen Flächen im Land, und das trotz der erheblichen Abhängigkeit von Energieimporten und der damit importierten hohen Preise. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD und auch Herr Gottweiss, das ist doch im Kern das Grundproblem: Sie machen hier in Ihren Reden immer nicht deutlich, dass Thüringen keine Insel ist, schon gar nicht bei der Frage von Strom, dass wir über Jahrzehnte auf hohe Energieimporte angewiesen sind (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das ist doch völliger Unsinn!) und mit den erneuerbaren Energien erstmalig die Chance haben, unseren Bedarf in viel größerem Umfang durch selbst erzeugte Energie zu decken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das glauben Sie doch selbst nicht einmal!) Uns allen ist klar, dass die Energiebedürfnisse in Thüringen nicht ohne Preis zu stillen sind. Dafür ist auch der private Energiebedarf zu hoch. Die Frage, die wir hier im Hohen Haus klären müssen, ist, ob wir uns zu unserer Verantwortung in der Region bekennen. Oder wollen Sie nach dem Vogel-StraußPrinzip den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass sich andere darum kümmern? Das ist doch im Moment die Kernfrage: Kümmern wir uns selbst oder kümmern sich andere? Wir kümmern uns. Am 14. Juli 2022 haben wir als Parlament den Beschluss gefasst, ein Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten. Das Windenergiebeteiligungsgesetz soll einen verlässlichen Rahmen schaffen, der allen Beteiligten Verbindlichkeit, aber auch Handlungsoptionen eröffnet. Zugleich wird mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die notwendige Anpassung der Flächenziele erfolgen, denn um den Bedarf im Land zu decken, brauchen wir gegenüber dem aktuellen Stand in Thüringen fünfmal so viel Fläche für die Windkraft. Apropos Fläche: Würden wir diese Leistung durch die Installation von Photovoltaik allein abdecken wollen, bräuchten wir mindestens fünfzigmal so viel Fläche. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen vor Ort mehr ermöglichen, beispielsweise durch den Ausbau von Wärmenetzen in den Standortgemeinden. Auch die vergünstigte Abgabe von Windstrom an die Menschen im nahen Umkreis zum Lokalstromtarif oder die direkte Stromlieferung an lokale Unternehmen sind Optionen, die gewählt werden können. Dass dies möglich ist, zeigen andere Bundesländer. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vor gut einem Jahr über die rechtliche Zulässigkeit Klarheit geschaffen. Ich will den Senat an einer Stelle noch einmal zitieren: „Das Gesetz kann als Modell für vergleichbare Regelungen zur Sicherung einer akzeptanzsteigernden bürgerschaftlichen und kommunalen Beteiligung am Ausbau der Windenergie dienen.“ In diesem Sinne werbe ich als Vertreter der SPD-Fraktion um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Umweltausschuss, um dort nach einer gründlichen Anhörung über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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