Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf die konkreten Fragen eingehe, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung zum Fortschreibungsprozess des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt: Am 20. September 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über die Veröffentlichung des finalisierten Abschlussberichts zum Deutschlandtakt informiert. Der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt bildet die Grundlage für die fahrplanbasierte Infrastrukturplanung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung des Bundes. Der Deutschlandtakt legt entgegen einer weit verbreiteten Annahme kein rechtlich verbindliches Bedienungsangebot fest. Nach wie vor sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen und regionalen Aufgabenträgerinnen des Schienenpersonennahverkehrs entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung im Betrieb verantwortlich. Infrastrukturmaßnahmen, die für die Umsetzung der von den Ländern gemeldeten Angebotskonzepte im Schienenpersonennahverkehr erforderlich sind, aber keine Wirkung auf den Schienenpersonennahverkehr und/oder den Schienengüterverkehr haben, werden vom Bund nicht finanziert. Vielmehr obliegt die Finanzierung dieser Maßnahmen den Ländern, die dazu gegebenenfalls eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten können. Zur Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 25. April 2023 eine Auftaktveranstaltung durchgeführt. Darin wurden die Rahmenbedingungen, das Ziel sowie der Ablauf der Fortschreibung des Zielfahrplans kommuniziert. Die Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ dient nicht der Neukonzeptionierung, sondern der Anpassung an die aktuelle Nachfrageentwicklung und Änderungen in den Angebotskonzepten im Schienenpersonenfern- und Schienenpersonennahverkehr. Die Fortschreibung baut damit auf bestehende Strukturen des geltenden Zielfahrplans auf. Die beteiligten Akteurinnen haben nun bis 14. Juli 2023 Gelegenheit, eine Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu Anpassungswünschen des Zielfahrplans im genannten Rahmen zu geben. Ich komme nun zu Ihren Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1 und 2, beide Fragen beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Rückmeldung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird derzeit vom Fachreferat des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet. Dabei stehen in Bezug auf gewonnene Erkenntnisse aus sowohl abgeschlossenen, laufenden sowie auch in Vorbereitung befindlichen Vergabeverfahren eine gegebenenfalls erforderliche Aktualisierung von Taktzeiten, der Haltepolitik oder von Linienführungen im Vordergrund. Umfangreiche Änderungen des Mengengerüsts sind nicht vorgesehen. Wenngleich der Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ einen wesentlich längeren Betrachtungshorizont als der derzeit ebenfalls in Fortschreibung befindliche Thüringer Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr für die Jahre 2023 bis 2027 hat, sollen für den Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ keine Planungen angemeldet werden, die sich nicht in den Planungsinstrumenten der Länder, zum Beispiel im Nahverkehrsplan, widerspiegeln. Zu Frage 3: Die Struktur der Taktknoten in Thüringen wird maßgeblich von der Fernverkehrskonzeption, den Knotenstrukturen der benachbarten Länder, der Streckeninfrastruktur sowie der Knoteninfrastruktur bestimmt und ist deshalb grundsätzlich von Kontinuität geprägt. Im Übrigen ergibt sich die Knotenstruktur aus der vom Gutachter auszuführenden Fahrplankonstruktion, wird also nicht vom Land übermittelt. Zu Frage 4: Diese Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden. Es ist Aufgabe des Bundes bzw. des Gutachters des Bundes, die Rückmeldungen der an der Fortschreibung des Zielfahrplans „Deutschlandtakt“ beteiligten Akteurinnen auszuwerten und im Falle einer Berücksichtigung im fortgeschriebenen Zielfahrplan „Deutschlandtakt“ die dadurch zusätzlich erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen abzuleiten. Vielen Dank.
