Ute Bergner
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, durch den Rückzug von Anja Siegesmund und den Bericht des Landesrechnungshofs zu den nicht gesetzeskonformen Einstellungen von Staatssekretären und hohen Beamten in Thüringen kam die Debatte über die Qualifikation in der Exekutive ins Rollen. Nun werden Minister nach anderen Kriterien als Beamte berufen. Hier geht es dabei vor allem um das Parteibuch. Kriterien wie Fachkompetenz, Führungskompetenz und Sozialkompetenz sind dabei leider sekundär. So wäre es angemessen, wenn ein Umwelt- und Energieminister auch über physikalisch-technische Grundkenntnisse verfügen und beispielsweise die Zusammenhänge von grundlastfähigen Erzeugern und Volatilen richtig verstehen würde. Auch die Zusammenhänge von Windrädern und geophysikalischen Veränderungen sollte er verstehen können
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dann wären Sie als Ministerin nicht geeignet!) und nicht nur mit der ideologischen Brille ignorieren und so mit Windenergie auf Teufel komm raus unsere Lebensgrundlage zerstören. Eine Gesundheitsministerin sollte gerade in pandemischen Situationen die Zusammenhänge zwischen Prävention und Gesundheit erkennen und nicht die Menschen mit unangemessenen Maßnahmen quälen. Dazu gehört, dass man Fachbeiträge und eingereichte Lösungsvorschläge auch fachlich bewerten kann, um richtige Entscheidungen zu treffen. Ein Innenminister sollte verbriefte Grundrechte sichern und nicht aktiv dafür sorgen, dass diese ausgehebelt und Menschen, die dafür eintreten, in die Rechtswidrigkeit getrieben werden. Diese drei Beispiele zeigen anschaulich, was passiert, wenn Minister nach Parteibuch und Fraktionsvorgabe ernannt werden. Fachlich kompetente Minister ohne ideologische Vorgaben würden Entscheidungen nach anderen Kriterien treffen, und das wären dann auch Entscheidungen für die Bürger. Die beiden Gesetzentwürfe der CDU sprechen also ein wichtiges Thema an und ich unterstütze die inhaltliche Auseinandersetzung damit. Auch wenn ich die vorgeschlagenen Ansätze an vielen Stellen nicht nachvollziehen kann, wichtig sind sicherlich Berufsabschlüsse und Praxisjahre. Dabei ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Hochschuloder Masterabschluss gegenüber einem Berufsabschluss bevorzugt werden kann. Wichtig ist, dass nach einer Ausbildung Praxiserfahrung vorliegt. An der Stelle bin ich bei Herrn Korschewsky, dass da ganz viele Fragen gestellt werden müssen, um richtige Kriterien festzulegen. Wichtig ist aber auch, dass der erworbene Berufs- oder Studienabschluss in irgendeinem Bezug zu dem Ressort liegt. Ich möchte hier, wie schon gesagt, keine Bevorzugung von Hochschulabsolventen. Wichtig sind aber Managementkompetenzen, insbesondere, dass die Leute über einen partizipativen Führungsstil Qualifikationen vorweisen. Warum soll nicht für Minister dasselbe gelten wie für alle anderen Menschen im Berufsleben? Weiterbildung ist das Gebot der Stunde. Eine Gesinnungsprüfung sehe ich an der Stelle fehl am Platz, denn das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Minister auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Wie die CDU richtig feststellt, trifft der Ministerpräsident verfassungsgemäß – ich zitiere – „die Entscheidung über die personelle Besetzung der Ministerämter und den Zuschnitt der Ministerien in freiem Ermessen“. In der Praxis jedoch hat unser Ministerpräsident diese Kompetenz aus der Hand gegeben. Leider sind kompetente Minister wie Heike Taubert und Benjamin Hoff die Ausnahmen in dem Kabinett.
(Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Damit reduziert sich unser Ministerpräsident lediglich zum Verkünder der Botschaften. Er vergibt sich ein Recht, wofür er gewählt worden ist, Minister auszuwählen, die dem Wohl der Thüringer dienen. Und das ist in meinen Augen ein eklatantes Versagen. Das Grundübel liegt allerdings schon in unserem Rechtsrahmen, der die Verschränkung von Legislative und Exekutive zulässt. Diese Verschränkung öffnet Postenschacherei und Korruption Tür und Tor und verhindert eine tatsächliche und wirksame Kontrolle der Exekutive durch den Landtag. Mit dieser Misere werden wir regelmäßig konfrontiert – sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene. Die Bürger für Thüringen und ich, wir sind, wie hier schon öfters dargelegt, für eine strikte Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative und lehnen die Vermischung von Amt und Mandat strikt ab, denn die Minister müssen das umsetzen, was das Parlament beschließt, und sie unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Obwohl die beiden Gesetzentwürfe von der CDU inhaltlich nicht voll meine Zustimmung finden, halte ich es für wichtig, dass dieses Thema diskutiert wird, und stimme einer Überweisung an den Ausschuss zu. Danke.
