Thomas L. Kemmerich
b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, Zuhörer und Gäste auf der Tribüne – sehr viele junge Leute erkenne ich hier –, wie aus der Debatte zu entnehmen: Wir diskutieren über die Voraussetzungen, mit denen man in Thüringen zukünftig, zumindest nach der Idee der CDU, einen Ministerposten bekleiden darf. Jetzt sitzen hier viele junge Leute vor mir, die wahrscheinlich gerade ihre Schulausbildung absolvieren, und es wird erwartet, dass ihr natürlich die Schule auch mit einer entsprechenden Befähigung abschließt, dass ihr euch danach entscheidet, eine Gesellenlehre zu beginnen oder eine Lehre im gewerblich kaufmännischen Bereich oder auch ein Studium beginnt und auch das zum Abschluss bringt, um dann eine Befähigung für das zu haben, was ihr euch als Berufswunsch vorgenommen habt, um diesen dann zu gestalten und auszufüllen. Jetzt haben wir gerade die Situation in Thüringen und auch in der gesamten Republik, dass vielerlei Fragen in den Augen der Bevölkerung aufkommen, ob Ministerämter oder andere Spitzenämter in der Politik, die in der öffentlichen Betrachtung stehen, mit den fachlich geeigneten Personen besetzt sind. Ich will gar nicht so tief darauf eingehen. Wir werden später auch sagen: Wir können das gern im Ausschuss weiterberaten. Ein paar Formulierungsdinge sind der Diskussion würdig. Aber ich denke, wir sollten mehr so an den Kern des Problems herankommen. Mehrfach ist gesagt worden, dass in Thüringen natürlich der Ministerpräsident, der leider der Debatte nicht beiwohnt, letztlich dafür verantwortlich ist, wer Minister in diesem Land ist. Es liegt in seiner Verantwortung, die Regierungsmannschaft aufzustellen, und er muss auch mit der Verantwortung leben und dazu politische Rechenschaft ablegen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Haben
Sie das auch gemacht?) Nun hatten wir den Bericht des Thüringer Rechnungshofs über die Frage, wie Staatssekretäre besetzt worden sind. Das nährt ja das Störgefühl der Menschen hier in Thüringen. Wir haben auch gehört, dass innerhalb der Koalition scheinbar die Parteien ein ausschließliches Vorschlagsrecht haben. Also wird die Verantwortung vom Ministerpräsidenten wieder ein bisschen weggenommen. Insofern sind die Parteien auch mit dafür verantwortlich, wen sie denn in die Ministerämter entsenden. Dann hatten wir die Diskussion Anfang des Jahres und die Entlassung des Justizministers Adams, die auch sicherlich fragwürdig war, aber das muss dann – Frau Rothe-Beinlich hat es gesagt – die grüne Partei für sich verantworten. Welche Fragen sind dann bei der Besetzung der neuen Ministerämter aufgetaucht? Viele im Land Thüringen sagen: Wir erwarten bei der Besetzung des Justizministers einen Volljuristen. Das muss man aber auch ernst nehmen. Natürlich wird auch gefragt, Herr Stengele ist nicht mehr da, ob die geeignete Vorqualifikation zur Besetzung eines Umweltministeriums Berufserfahrung als Theaterdirektor ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sagt der übermannte Ministerpräsident!) Frau Rothe-Beinlich, im Gegensatz zu manch anderen Kollegen mit grünem Parteibuch habe ich Jura studiert und ein erstes Staatsexamen abgelegt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Darauf komme ich in der späteren Diskussion gern noch mal zurück.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
der Beweis, dass die entsprechende Qualifikation nicht das Entscheidende ist!) Wenn Sie weiter ignorieren, was die Leute da draußen spüren und fühlen, dann gehen Sie falsch.
(Beifall CDU)
Deshalb geht der Vorschlag oder die Idee des Vorschlags hier in die richtige Richtung. Aber es gibt auch ein paar Kritikpunkte. Wir haben auch Minister gehabt, ich nenne mal die ehemalige Verteidigungsministerin Frau Lambrecht, die in meinen Augen als Staatssekretärin im Finanzministerium einen sehr guten Job gemacht hat, aber wahrscheinlich mit der Führung des Verteidigungsministeriums augenscheinlich nach Ansicht der Öffentlichkeit überfordert war. Den Kollegen Scheuer haben wir angesprochen. Eine gute Ausbildung lässt ja auch nicht vermeiden, dass man Fehler macht, Fehler macht, die auch dem Steuerzahler sehr teuer zu stehen kommen, und Fehler macht, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Also allein das Kriterium, eine Ausbildung zugrunde zu legen, scheint das Problem auch nicht zu lösen. Insofern bleibt es dabei zu sagen: Es ist und bleibt die Verantwortung des Ministerpräsidenten. Das müssen sich diejenigen fragen, die ein Störgefühl mit der Besetzung und auf der anderen Seite bei der Umfrage der letzten Tage gesagt haben, Herr Ramelow macht eine gute Regierungsarbeit; das betrug 51 Prozent. Wenn das kongruent ist, dann müssen die Leute einfach die Entscheidung treffen, bei der nächsten Landtagswahl andere Parteien zu wählen. Deshalb ist so wichtig – ich komme auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs zurück –, dass wir bei der Auswahl der Beamten – da geht die Argumentation einer meiner Vorredner fehl, nämlich bei den Staatssekretären – in den Ministerien ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme das Kriterium der Bestenauslese gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes beachten.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das muss er sagen!) Die Diskussion werden wir im Untersuchungsausschuss noch weiterführen, Herr Hoff. Ich will Sie jetzt nicht noch mal in Verlegenheit bringen und Sie loben, das war schon bemerkenswert genug. Das Beamtentum – und das gilt natürlich für die gesamten Häuser – unterstützt den Minister, die Ministerin bei der Umsetzung der politischen Arbeit. Das ist dann auch eine gute Gegenargumentation, vielleicht die oder den nicht in letzter Instanz fachlich eingearbeitete/n und vorgebildete/n Minister/-in davor zu schützen, Fehler zu machen, oder vor manchem Irrweg zu schützen. Aber noch mal: Deswegen ist auch unsere Kritik verbunden mit dem Bericht des Rechnungshofs an der Besetzungspraxis dieser Regierung so ernst zu nehmen und so wichtig, weil sie auch nur auf das Vertrauensverhältnis der Bürger einzahlt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich verstehe das Anliegen der Bürger, ich verstehe das gesetzgeberische Maß der CDU und sage auch eins: Ich kann dem Vorschlag deshalb etwas abgewinnen, weil es in meinen Augen unheimlich wichtig ist, dass man in den politischen Prozess überhaupt Lebens- und Berufserfahrung mitbringt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und es schadet auch keinem Menschen zu beweisen, dass er durchhält, einen Studienabschluss, einen Berufsabschluss zu erreichen. Das bloße „Ich bin mal an einer Universität eingeschrieben“, was Mode ist, um zu sagen, ich habe das mal studiert, das ist deutlich zu wenig und in meinen Augen nicht das, was man als Rüstzeug für ein Ministerium, für die Führung eines Ministeriums braucht, nämlich: Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, Weitblick, Einfühlsamkeit in die Probleme der Menschen dieses Landes.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
