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Laura Wahl

GRÜNE 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem im Mai waren fast täglich lange Schlangen vor dem EVAG-Kundenzentrum am Anger zu sehen. Gibt es da was umsonst, könnte man sich fragen. Nein, aber ein Ticket für alle Busse und alle Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, und das für 49 Euro im Monat. Das Deutschlandticket war Grund genug für viele Erfurterinnen, sich an die Schlange von 20 oder 30 Menschen anzustellen. Nicht nur Erfurterinnen nutzen das Deutschlandticket, bundesweit wurden mehr als 11 Millionen Tickets verkauft und fast 1 Million davon sind Menschen, die bisher nicht Bus und Bahn gefahren sind. Das Deutschlandticket ist eine wichtige Errungenschaft für Bus- und Bahnreisende und solche, die es werden wollen. Und ja klar, auch beim Deutschlandticket ist noch Luft nach oben. Es gibt besseres, als sich für das Deutschlandticket in langen Schlangen die Beine in den Bauch zu stehen oder das Abo im DB-Navigator zwar buchen, aber nicht kündigen zu können, weil das eben nicht geht. Aber trotz dieser Kinderkrankheiten ist das Deutschlandticket gekommen, um zu bleiben. Damit das so bleibt, braucht es den heutigen Gesetzentwurf. Fast niemand hat verstanden, warum es nach dem genialen 9-Euro-Ticket Monate für eine Anschlusslösung gebraucht hat. Und wissen Sie was? Damit das Deutschlandticket dann überhaupt für alle und überall am 1. Mai gültig war, brauchte es sogar eine übergangsweise Regelung vom Bund. Diese ist noch bis Ende September gültig. Das heißt, obwohl wir und Sie das Deutschlandticket schon nutzen, geht das Ringen um das Wie der Weiterführung im Hintergrund weiter. Thüringen ist für die Nahverkehrszüge verantwortlich und die Landkreise und kreisfreien Städte für Bus, O-Bus und Straßenbahn. Diese Aufgabenträger arbeiten wiederum mit den Verkehrsunternehmen – wie hier in Erfurt zum Beispiel der EVAG – beim Erstellen von Tarifen zusammen. Freiwillig können sich auch mehrere Verkehrsunternehmen zusammenschließen und gemeinsam Tarife festlegen. In Thüringen ist das im VMT passiert. Aber weil das freiwillig ist, machen eben nicht alle mit. Grüße gehen raus an die Azubis im Landkreis Greiz, die leider kein Thüringer Azubiticket nutzen konnten. Ich hoffe aber, dass sie mit dem Deutschlandticket gut zu ihrer Ausbildungsstätte hin- und auch in der Freizeit herumfahren können. VMT und Azubiticket zeigen: Mit Freiwilligkeit wird es keine flächendeckenden Tarife geben. Deshalb gab es übergangsweise die bundesweite Tarifvorgabe und deshalb schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage, die Aufgabenträger zu verpflichten, Landestarife wie das Deutschlandticket einzuführen. Bund und Länder verhandeln den Preis für das Deutschlandticket. Landkreise und kreisfreie Städte müssen diesen einführen, verhandeln aber nicht mit. Daher schaffen wir mit dem Gesetzentwurf zusätzlich einen Anspruch der Aufgabenträger auf Nachteilsausgleich. Damit bleiben kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt auf den Kosten sitzen. Für mich stellt sich weiterhin die Frage: Wie kann der Erfolg des Deutschlandtickets in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren fortgesetzt werden? Denn zu den hohen Verkaufszahlen gehört aktuell auch Frust. Vor allem Pendlerinnen und Radfahrende sind genervt, weil Züge völlig überfüllt sind, sie keinen Sitzplatz finden oder das Fahrrad manchmal auch spontan am Bahnhof stehen lassen müssen. Eine kurzfristige Lösung hierfür sind die Verkehrsunternehmen. Sie wissen am besten, auf welchen Linien die Züge besonders voll sind und welche Möglichkeiten sie haben, um zum Beispiel noch einen weiteren Waggon anzuhängen. Hier wünsche ich mir, dass sich die Landesregierung stärker als bisher mit den Verkehrsunternehmen verbindlich austauscht, welche Verbindungen in Thüringen aufgestockt werden können. Gleichzeitig braucht es langfristig mehr Geld für den Nahverkehr. Für jeden Euro, der in Tarife fließt, braucht es mindestens einen Euro für Investitionen in die Schienen, Busse, Bahnen, in bessere Infrastruktur und bessere Verbindungen – vor allem im ländlichen Raum. Hier steht aus meiner Sicht das Projekt „Integraler Taktfahrplan“ ganz oben auf der Liste. Das möchte ich Ihnen, Frau Karawanskij, noch einmal für die aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen ans Herz legen. Ansonsten freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Wir wissen, dass die Regelung zum 1. Oktober 2023 eingeführt werden muss, damit sich auch die Verkehrsunternehmen verbindlich darauf verlassen können. Deswegen hoffen wir, dass wir dann auch zügig in die Anhörung starten können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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