Lena Saniye Güngör
Fragestunde
Ich danke Ihnen für die Ausführungen. Sie hatten in Ihren Ausführungen zu Frage 1 dargestellt, dass alle Beschäftigtengruppen in die Betrachtung einzubeziehen sind und nicht einsichtig sei, nur einzelne Gruppen zu bevorzugen. Würden Sie bei der Formulierung mitgehen, dass bei der aktuellen Regelung, die eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigtengruppen in Ost- und Westdeutschland nach sich zieht, schon eine Bevorzugung von Beschäftigtengruppen, nämlich derjenigen in Westdeutschland, vorliegt? Ich hatte ja ausgeführt, dass auch in Westdeutschland unterschiedliche Beschäftigungen unterschiedlich in der Arbeitszeit sind. Für uns ist wichtig, nicht den Tarifergebnissen – möglicherweise dieses Jahres oder in kommenden Jahren – vorzugreifen. Für uns ist nur wichtig, dass natürlich, wenn wir für Thüringen die Betrachtung anstellen, nicht nur eine Gruppe, sondern dann auch alle Gruppen zu berücksichtigen sind. Wir reden auch wohlgemerkt – in Anführungszeichen – zunächst mal nur von den Tarifbeschäftigten.
