Hoffmann
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen ist nicht nur wieder einmal der Versuch, die längst gescheiterte Transformation/Energiewende durchzupeitschen, der Gesetzentwurf stellt auch ein besonders bemerkenswertes Beispiel für links-grünes Framing und Verdrehung der Wirklichkeit dar. Mit 0,2 Cent Windkraftteilhabe wird geködert, während gleichzeitig die von den Steuerzahlern finanzierten Vergütungen für Windparkbetreiber, also die Anlagen, erleichtert und erhöht wurden,
(Beifall AfD)
wenn es da heißt – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –: „Dies gilt umso mehr, als Thüringen mit der oben angesprochenen Verpflichtung, in nicht einmal zehn Jahren seine für die Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen von derzeit 0,4 auf 2,2 Prozent der Landesfläche zu steigern, einen enormen Kraftakt zu vollbringen hat, der einer nochmals verstärkten Akzeptanz für die Windenergie bedarf und jedenfalls ohne den entsprechenden Rückhalt bei den Thüringer Einwohnerinnen und Einwohnern keinesfalls gelingen kann.“ Das bedeutet erstens, bereits beim derzeitigen Ausbaustand von 0,4 Prozent der Landesfläche – wir reden hier von 8.000 Hektar und etwa 860 Anlagen – gibt es Widerstand. Also wollen Sie sich die vermeintliche Akzeptanz für den Ausbaustand auf 2,2 Prozent – das sind 40.000 Hektar und 4.000 Anlagen – mit Geldversprechungen erkaufen? Ist das schon Verzweiflung oder üble Taktik oder beides?
(Beifall AfD)
Zweitens: Sie von Rot-Rot-Grün tun so, als würde Ihnen der Widerstand gegen den Ausbau der Windkraftindustrie in diesem kleinen und ländlich geprägten Bundesland nun plötzlich irgendetwas bedeuten. Das tut es nicht. Bei jeder Gelegenheit bügeln Sie Einwände gegen die Windkraftindustrie ab, selbst wenn es um Artenschutz geht. Das beginnt bei Petitionen gegen den Windkraftausbau, über die Sie arrogant hinweggehen. Das geht weiter mit der Arroganz gegenüber Vor-Ort-Protesten. Kritische Zuschriften von Bürgerinitiativen zum Thema „Windkraft“ werden von Ihnen bestenfalls belächelt. Wenn Sie an der Meinung der Menschen wirklich interessiert gewesen wären – wie oft haben Sie diese als Anzuhörende benannt? Nicht einmal.
(Beifall AfD)
Sie von Rot-Rot-Grün vollziehen seit Jahren eine Politik gegen den ländlichen Raum, gegen die Interessen der Menschen dort – Stichwort „Wind im Wald“ –, scheren sich dabei nicht im Geringsten darum, wie die Menschen unter Ihren Entscheidungen leiden und benutzen jetzt das Wort „Akzeptanz“, um das alles zu kaschieren.
(Beifall AfD)
Akzeptieren Sie doch das Nein vieler Menschen zur Windkraftindustrie, statt wie bisher jede Beteiligung bei jedem Antrag, bei jedem Gesetzentwurf, bei jeder gegebenen Möglichkeit zu ignorieren und eiskalt vom Tisch zu wischen. Wenn ausgerechnet Sie mit dem Wort „Beteiligung“ daherkommen. Glauben Sie ernsthaft, die Menschen merken das nicht und die Kommunen durchschauen nicht, dass man sie erkaufen will?
(Beifall AfD)
Das ist lächerlich, zumal Rot-Rot-Grün die Kommunen auch noch am Gängelband hält. Und Drittens: Was Sie sagen, ist, dass die Menschen, die sich zu Recht gegen diese Industrialisierung ihrer Heimat wehren, schuld daran sind, dass der Ausbau stockt, denn es läge an deren Akzeptanz. Hier stockt einem wirklich der Atem, weil das so perfide ist. Sie schaffen eine Konkurrenz von finanziell klammen Kommunen, die dann der Windkraftindustrie zustimmen. Aber es geht ja noch weiter – ich zitiere –: „Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll den Regionalen Planungsgemeinschaften die Verantwortung für die Erreichung der Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zugewiesen werden. Sowohl das Wind-an-Land-Gesetz als auch der Erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms […] sehen vor, dass gemeindliche Planungen ergänzend hinzutreten können. Den Gemeinden wird damit eine gesteigerte Rolle als Akteur für die Energiewende und beim Klimaschutz zukommen.“ Über 200 Stellungnahmen hat der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten erhalten. Die überwiegende Mehrzahl hat sich kritisch zum Entwurf geäußert, insbesondere zum Abschnitt „Energie“ und zu einer zusätzlichen Steuerung durch die Gemeinden. Es gab vielfach die Forderung von wichtigen Organisationen und Akteuren im Freistaat, dass die Planungsgemeinschaften weiter die Planungshoheit behalten – nicht die Gemeinden. Da frage ich mich, ob Rot-RotGrün diese Stellungnahmen überhaupt gelesen hat oder genauso ignoriert wie die Bürgermeinungen?
(Beifall AfD)
Dazu kommt, dass eine zusätzliche Steuerung durch die Gemeinden, geht es nach Links-Grün, nicht mal auf das Flächenziel von 2,2 Prozent angerechnet wird, es in Wahrheit also wesentlich mehr als 2,2 Prozent Fläche wären, die in Thüringen der Windkraft geopfert werden müssten. Aber das verschweigen Sie im Gesetzentwurf. Weiter geht es – ich zitiere –: „Im Fall von § 4 ThürWindBeteilG und bei einer modernen Windenergieanlage mit einer Leistung von 6 Megawatt und einer Volllaststundenzahl von“ – lächerlichen – „2.300 Stunden im Jahr erhalten die berechtigten Gemeinden 27.000 Euro pro Jahr und die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner 13.800 Euro pro Jahr.“ Das ist wirklich lächerlich, im windarmen Thüringen mit einer Volllaststundenzahl von 2.300 Stunden zu kommen, wo die eigene Ampel laut Bundesstatistik eine durchschnittliche Volllast in Thüringen von 1.800 Stunden führt. Da frage ich mich wirklich, wen Sie hier veralbern wollen.
(Beifall AfD)
Im Gesetzentwurf schreiben Sie von „am Standort erwartbaren Volllaststunden“. Und jetzt frage ich mal zurück – Frau Wahl hat ja die Einbringung gemacht –: An welchen Thüringer Standorten sind über 2.300 Volllaststunden zu erwarten? An keinem einzigen. Wir reden hier also von einer wesentlich geringeren tatsächlich eingespeisten Strommenge als im Rechenbeispiel, für die es nach dem Entwurf 0,2 Cent gibt, und von einer wesentlich niedrigeren Standortgüte. Sie veräppeln die Bürger mit der Rechnung. Dazu in diesem Zusammenhang von der Bundesnetzagentur: Gegenwärtig gibt es 861 solcher Anlagen in Thüringen. Andererseits belegt eine Auswertung von Daten der Bundesnetzagentur, dass die durchschnittliche Auslastung eines Windrads in Thüringen während der vergangenen zehn Jahre bei lediglich 21 Prozent lag. Der Grund: In Thüringen bläst der Wind weniger stark und weniger konstant als im äußersten Norden Deutschlands. Und selbst das ist zu optimistisch, denn wenn es 2021 etwa 860 Windkraftanlagen gab, hatten die Anlagen nach der vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz selbst angegebenen Stromeinspeisung nur eine Auslastung von 18 Prozent. Außerdem: 2021 haben die Steuerzahler 750 Millionen Euro für Anlagen bezahlt, die sich nicht drehten, weil sonst das Netz kollabiert wäre. Auch davon kein Wort im Gesetzentwurf. Sie beziehen sich nur auf das EEG und den dort genannten fiktiven Strom, also Geisterstrom.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst liegt uns hier ein auf reiner Ideologie basierender Gesetzentwurf vor, der mit Halbwahrheiten und Tricks hausiert. Der Versuch wird scheitern, weil die Bürger da draußen ihre Heimat nicht verkaufen. Die lassen den Boden, den Wasserhaushalt, das Mikroklima durch die von den Grünen geliebten alles andere als emissionsarm hergestellten Windindustrieanlagen nicht zerstören, die gefährden nicht die Vogelwelt und lassen ihre Lebensqualität nicht durch die Industrialisierung beeinträchtigen.
(Beifall AfD)
Was Sie, Rot-Rot-Grün, aber mit diesem Machtwerk eindrucksvoll zeigen, ist, dass Ihnen die Umwelt nicht nur nichts bedeutet und Sie keinen Wert auf die Bevölkerung im ländlichen Raum legen, sondern dass Sie die Natur für verkäuflich und die Menschen für käuflich halten. Hoffentlich – und so sieht es auch aus – werden Sie 2024 an der Wahlurne dafür ordentlich abgestraft.
(Beifall AfD)
