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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein bisschen schade, dass die soeben gehörte Rede wirklich nicht annähernd dem gerecht geworden ist, worum es eigentlich geht. Es geht um Kinder und Jugendliche, es geht um Jugendhilfe. Ich glaube, es war ihm gerade nicht so richtig klar, dem lieben Herrn Kowalleck, was tatsächlich Thema ist. Denn zur Kinder- und Jugendhilfe gehört sehr vieles, zum Beispiel die Jugendarbeit, Ferienfreizeiten, auch viele Angebote im Bereich „Sport“, „Kindertageseinrichtungen“, „Schulsozialarbeit“, „Drogenprävention“, „Medienkompetenz“. Es gehören aber auch solche Aufgaben dazu, von denen man vielleicht hofft, dass man selbst oder die eigene Familie sie nicht benötigt, das sind die sogenannten Hilfen zur Erziehung, wo Familien unterstützt werden, in denen die Erziehung vielleicht nicht so funktioniert oder gar ganz versagt. Das heißt, es sind ganz vielfältige Angebote, um die es hier eigentlich geht. Umso vielfältiger sind auch die Träger dieser Angebote. Da haben wir öffentliche Träger, Jugendämter, also staatliche und kommunale Behörden, aber auch Träger wie die Wohlfahrtsverbände, Caritas, Diakonie, Vereine usw. usf. Es gibt auch noch ganz unterschiedliche Zuständigkeiten, nämlich vom Bund, von den Kommunen und auch den Ländern. Was machen wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes wollen wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern jedenfalls die Vorgaben, die das neue SGB VIII, das ist nämlich das, was unser Auftrag ist, in Landesrecht überführen. Wir wollen auch noch einiges mehr, nämlich eigene Schwerpunkte setzen. Ziel von uns ist es ganz klar, dass sich junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können und dabei alle Hilfe und Unterstützung bekommen, die ihnen der Staat und die Gesellschaft bieten können. Worum geht es jetzt ganz genau mit der siebten Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes? Ich kann leider aufgrund der Zeit nur auf wenige Punkte eingehen; die Übrigen werden wir vielleicht hoffentlich wirklich sachlich in der Anhörung noch besprechen. Ein Punkt ist zum Beispiel der Zuschuss zu den Praktikantenvergütungen in § 23. Hier soll es Zuschüsse geben, auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung in Anlehnung an die vor Kurzem beschlossene Regelung des § 28 im Thüringer Kindergartengesetz, allerdings auf Basis einer jährlich festzusetzenden Pauschale, die sich natürlich an den Personalkosten orientiert. Dann geht es um die Landeskoordinierung für medizinischen Kinderschutz, § 20b, und auch den Landesbeauftragten für Kinderschutz. Hier stärken wir Kinder- und Jugendschutz ganz maßgeblich. Herr Kowalleck hat ja gerade so getan, als ob das nur ein Anliegen der CDU war. Das treibt uns natürlich alle gemeinsam um und deswegen haben wir das hier in diesem Gesetz auch mit verankert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht um die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe in § 24a und in § 15. Das heißt, Konflikte zwischen den beteiligten Menschen, Trägern und Behörden bei Kinder- und Jugendhilfeleistungen können einfach vorkommen. Das passiert und auch wenn versucht wird, dies durch eine enge Einbindung aller Beteiligten zu vermeiden, wir sind jedenfalls sind froh, dass der Bundestag im SGB VIII eine Ombudsstelle bei der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt hat. Wir verankern mit dem Gesetzentwurf diese Ombudsstelle als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und definieren auch die Aufgaben. Für uns ist wichtig, dass künftig in allen Hilfeplangesprächen auf die Ombudsstelle hingewiesen wird. Sie soll mit zwei Regionalstellen künftig junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten unabhängig beraten und auch vermitteln können. Dann haben wir das Thema „Stärkung der außerschulischen Jugendbildung“, § 18a. Menschen, die sich als sogenannte Jugendleiterinnen ehrenamtlich engagieren, können von der Arbeit freigestellt werden, bisher für Kinder- und Jugenderholung, zum Beispiel für Freizeiten oder auch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung. Mit unserem Gesetzentwurf möchten wir die Freistellung auch für außerschulische Jugendbildung ermöglichen, besonders wichtig ist hier die Erhöhung des Vergütungsausfalls auf 96 Euro. Die wurde nämlich 20 Jahre lang nicht angepasst. Das wird jetzt sicherlich alle freuen, die in diesem Bereich aktiv sind. Dann der Punkt „Schulsozialarbeit“ in § 19a. Dieser Punkt ist uns natürlich ganz besonders wichtig. Seit 2013/2014 fördert Rot-Rot-Grün die Schulsozialarbeit in Thüringen mit Landesmitteln. Aktuell werden über 500 Schulsozialarbeiterinnen in mehr als 480 von insgesamt 963 Schulen im Freistaat mit ca. 26 Millionen Euro gefördert. Sie beraten pädagogisches Personal, Eltern, Sorgeberechtigte und Familien und natürlich auch die Schülerinnen und Schüler bei Problemlagen rund um die Schule. Sie dienen als Brücke zwischen Schule, Jugendhilfe und Familien. Sie arbeiten aber auch mit eigenen Angeboten direkt mit Schülerinnen, wie eingangs auch schon erwähnt. Deshalb ist es wichtig, dass wir für alle Schulen – bisher ist nämlich nur die Hälfte in der glücklichen Situation, tatsächlich über Schulsozialarbeiterinnen zu verfügen – eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit bekommen. Und da hilft es nicht zu lamentieren, dass es die Kräfte gar nicht gibt, wie Herr Kowalleck das getan hat, sondern wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir eben diese Kräfte gewinnen können und sie hoffentlich auch finden und deshalb die Fördermittel um 11,2 Millionen Euro auf dann 37 Millionen Euro aufstocken. Das würde bedeuten, dass mit der nächsten Ausbaustufe schon mal 70 Prozent der Schulen in Thüringen von Schulsozialarbeit profitieren können. Das ist natürlich noch nicht alles, was wir wollen, aber immerhin ein guter, wichtiger und richtiger Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich jedenfalls auf die Diskussion dieser Vorschläge im Ausschuss und natürlich auch die dazugehörige Anhörung, die wir hoffentlich sehr bald beschließen wollen, nämlich morgen Abend, noch nach dem Plenum, und hoffe dann auf eine sachliche Debatte und ein gutes Miteinander tatsächlich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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