Lutz Liebscher
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Gesetz die rechtliche Grundlage für die Fortführung des Deutschlandtickets über den 1. September hinaus, das ist ja schon gesagt worden. Es zeigt sich schon jetzt, dass dieses Ticket ein Erfolg ist. Vor allem für die Menschen, die beruflich auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, schafft es eine finanzielle Planbarkeit und vereinfacht den Überblick über die Ticketgültigkeit. Es ist aber auch klar – und das ist schon gesagt worden –, dass im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs nach wie vor große Herausforderungen bestehen, und das ist auch am Dienstagabend beim parlamentarischen Abend des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmen und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen deutlich geworden, als die Verkehrsbetriebe die Probleme benannt haben, die ich hier auch gern noch mal benennen möchte. Das größte Thema, das in diesem Bereich alle umtreibt, ist die Verfügbarkeit von Fachkräften. Wenn der integrale Taktfahrplan im Saale-Orla-Kreis so umgesetzt werden sollte, wie es geplant ist, würde allein das dort tätige Verkehrsunternehmen KomBus nach eigener Aussage 60 zusätzliche Fahrerinnen und Fahrer benötigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Arbeit braucht eben gute Arbeitsbedingungen.
(Beifall DIE LINKE)
Und wenn wir Menschen für den Beruf am Lenkrad begeistern wollen, müssen wir diese guten Arbeitsbedingungen auch schaffen. Als Freistaat stellen wir hierfür den Rahmen in der Finanzierung und die Anforderungen an die Verkehrsleistungserbringung auf. Wir haben also in diesem Sinne hier auch gewisse Steuerungsmöglichkeiten. Um das zu erreichen, haben wir ja Anfang des Jahres hier auf Initiative der Regierungsfraktionen ein Gesetz beschlossen, das die Landesregierung aufgefordert hat, ein Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erarbeiten, mit dem Ziel, Aufgaben klarer zu benennen und haushaltspolitische Planbarkeit für den Gesetzgeber und Planbarkeit für die Verwaltung in der Kofinanzierung von Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes zu schaffen. Ich hoffe, dass dieses Gesetz in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt wird, denn wir brauchen ein verstetigtes finanzielles Bekenntnis, in wirksamer Höhe mit Landesmitteln in die Verkehrswende zu investieren, wenn wir die gesteckten Ziele erreichen wollen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
