Sascha Bilay
Fragestunde
Vielen Dank, dass es noch ermöglicht wurde. Das war ja jetzt abgestellt auf das Polizeiaufgabengesetz, was ja Landesrecht ist. Das könnte ja im gegebenen Fall bei der Frage „Kontrolle von Journalistinnen und Journalisten“ auch mit dem Presserecht kollidieren, insbesondere mit Artikel 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit. Kann unter Würdigung dieses Aspekts gegebenenfalls noch mal die Antwort der Landesregierung überprüft werden, was eben die Antwort auf die Nachfrage der Abgeordneten König-Preuss gewesen ist?
