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Schenk

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Vorfall, der dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegt, ist weiterhin Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich. Als Ursache für den Brandausbruch ist ein technischer Defekt anzunehmen. Es liegen keine Hinweise auf Brandstiftung vor. Hinweise auf den Einsatz von brandbeschleunigenden Substanzen konnten nicht erlangt werden. Auch können äußere Einwirkungen, die den Brandausbruch herbeiführten, ausgeschlossen werden. Zu Frage 2: Am 4. Juni 2023, dem Tag des Brandes, wurden insgesamt 14 Personen als Zeuginnen oder Zeugen zum Sachverhalt vernommen. Drei der Vernehmungen wurden in der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Hermsdorf durchgeführt. Eine Vernehmung fand im Krankenhaus Apolda statt. Weitere drei Vernehmungen erfolgten in einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Apolda, Nordstraße 25. Die vorgenannten sieben Vernehmungen fanden jeweils unter Hinzuziehung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers statt. Im Weiteren wurden am gleichen Tag zwei Personen am Brandort, also in der Gemeinschaftsunterkunft in Apolda, Auf dem Angespanne 3, zeugenschaftlich vernommen. Fünf Personen wurden im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Apolda in Apolda, Bernhardstraße 67, als Zeugen vernommen. Für diese zuletzt genannten insgesamt sieben Vernehmungen wurde jeweils kein Dolmetscher benötigt. Am 13. Juni 2023 wurden in der Polizeiinspektion Apolda weitere vier Personen als Zeugen vernommen. Bei diesen Vernehmungen kamen zwei Dolmetscherinnen zum Einsatz. Am 19. Juni 2023 wurden in der Gemeinschaftsunterkunft in Apolda weitere neun Personen zeugenschaftlich vernommen. Für diese neun Vernehmungen stand eine Dolmetscherin zur Verfügung. Ich komme zu Frage 3: Für die in dieser Sache durchgeführten Vernehmungen mit Zeugen, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig waren, kamen insgesamt fünf verschiedene Dolmetscherinnen und Dolmetscher an drei verschiedenen Tagen zum Einsatz. Die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen wurden teils aus der ukrainischen und teils aus der russischen Sprache in die deutsche Sprache bzw. umgekehrt übersetzt. Ich komme zu Frage 4: Erkenntnisse, dass Vernehmungen am 4. Juni 2023 aufgrund von Sprachbarrieren – auch mit Sprachmittlern – nicht durchgeführt werden konnten, liegen der Thüringer Landesregierung nicht vor. Während der Vernehmung am 13. Juni stellte sich heraus, dass der Einsatz einer dolmetschenden Person zielführender ist, welche neben der ukrainischen auch die russische Sprache beherrscht. Deshalb kam zum Folgetermin am 19. Juni 2023 eine Dolmetscherin mit Übersetzungsbefähigung für beide Sprachen zum Einsatz, sodass alle noch vorgesehenen Vernehmungen planmäßig durchgeführt werden konnten. Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗