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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Interessierte, ich möchte mich zunächst ganz herzlich für den Entwurf für dieses Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten bedanken. Ich glaube, dass dieses Gesetz tatsächlich ein Meilenstein sein kann und hoffentlich auch wird, wenn wir nämlich gemeinsam konstruktiv dazu auch im Ausschuss beraten. Wir haben uns ja vorgenommen, uns bereits morgen Früh dazu zusammenzusetzen. Und ja, da bin ich ganz bei Herrn Schard und auch bei Herrn Dr. Hartung, wir werden eine intensive Debatte, auch eine intensive Anhörung selbstverständlich zu diesem Gesetz durchführen, weil hierzu selbstverständlich alle gehört werden sollen, die mit diesen Belangen auch vertraut sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist aber – das will ich auch ganz deutlich sagen, lieber Herr Schard, weil Sie auf das Jahr 2021 angespielt haben, als das Ganze auch schon einmal Thema war und die Idee bestand, ein solches Landesamt ins Leben zu rufen –, dass die CDU damals bei den Haushaltsverhandlungen sehr klar formuliert hat, dass sie ein solches Anliegen nicht mit unterstützen wird. Damals ging es nämlich auch konkret um die Frage, was kosten die Aufgaben, die bewältigt werden müssen, was bedeutet das auch mit Blick auf Stellen. Es lag also nicht nur am Haus, sondern auch an Ihnen, die das abgelehnt haben, beim Haushalt 2020/2021 tatsächlich konkret darüber zu beraten. Ich hoffe, jetzt sind wir ein Stück weiter, weil wir alle erkannt haben, dass die Notwendigkeit dringend besteht, die Kompetenzen zu bündeln. Was ist denn im Moment das Problem? Machen wir uns doch nichts vor: Die unterschiedliche Zuständigkeit in unterschiedlichen Häusern führt natürlich zu Reibungsverlusten – ich sage es einfach mal so deutlich –, das erleben wir in der Praxis. Das Ziel muss sein, die Kompetenzen zu bündeln – so hat es ja auch die Ministerin dargestellt, da bin ich sehr froh –, und das selbstverständlich auf einer menschenrechtsorientierten Basis, das ist für uns jedenfalls selbstverständlich. Trotzdem wollen wir hier ganz unterschiedliche Facetten zusammenbringen. Da geht es einmal um die Unterbringung, die Versorgung von Geflüchteten. Da sind wir auch mit der Erstaufnahme ganz originär zuständig – das ist völlig klar – als Land, da werden wir darüber reden müssen, wie das gut gelingen kann. Auf der anderen Seite geht es natürlich dann auch darum, die Kommunen – und das hat Frau Denstädt auch gesagt –, also die Gebietskörperschaften zu beraten, zu unterstützen, zu begleiten, die dann die Menschen aufnehmen, sobald ihre Perspektive – ich sage es mal so – klar ist. Das ist bei den Geflüchteten aus der Ukraine einfacher, weil sie über das Sozialgesetzbuch relativ schnell auf die Kommunen verteilt werden können. Bei anderen dauert das leider nach wie vor länger. Das gilt eben auch für viele andere Aufgaben im Bereich der Integration, aber auch im Bereich der Fachkräftezuwanderung und der Anerkennung von Berufsabschlüssen beispielsweise, dass wir leider oft sehr viel Zeit verlieren und damit auch Menschen im wahrsten Sinne des Wortes vor den Kopf stoßen. Das betrifft einmal die Papiere, die Menschen dringend brauchen und wo wir tatsächlich auch als Land mit zu tun haben. Einen Teil können wir ja nicht beeinflussen, wenn es beispielsweise um fehlende Ausweispapiere etc. geht, die Herkunftsländer nicht zur Verfügung stellen. Aber wenn es eben beispielsweise um die Anerkennung von Abschlüssen etc. geht, dann haben wir da Optimierungsbedarfe, ich sage das einfach so deutlich und auch selbstkritisch, das wissen wir und genau deshalb sollen auch genau diese Bereiche eben in diesem Landesamt gebündelt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, uns geht es um ganz viele Zuständigkeiten und das wollen wir auch mit diesem Landesamt endlich angehen. Eben war schon Thema, wenn wir über Zuwanderung sprechen, müssen wir auch über Fachkräftebedarfe sprechen. Wir haben 100.000 unbesetzte Arbeitsplätze im Moment. Das hat die IHK-Umfrage ergeben. Und es gibt ganz viele Menschen, die zu uns kommen und hier auch arbeiten wollen, die bisher aber viel zu oft Hürden aufgebaut bekommen, um überhaupt Wege in den Arbeitsmarkt zu finden. Auch da wollen wir unterstützen, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes ist da noch ein Thema, aber dafür habe ich jetzt nicht genug Zeit, um das ausreichend zu referieren. Damit Menschen aber auch gern zu uns kommen, braucht es eine Willkommenskultur. Auch daran hapert es mitunter. Ich sage es ganz deutlich, das Problem heißt ganz oft Rassismus. Auch die Ausländerbehörden müssen sich als Willkommensbehörden verstehen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Aufgabe muss also sein, Menschen nicht nur willkommen zu heißen, sondern ihnen auch beratend zur Seite zu stehen. Diesen Geist gilt es, so will ich es mal sagen, auch mit dem neuen Amt zu leben. Dafür müssen wir alle Voraussetzungen schaffen, die personellen genauso wie die sächlichen. Das Amt für Migration und Integration ist also ein klarer Schritt in die richtige Richtung und wir bündeln die Kompetenzen endlich unter einem Dach. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Dienst- und Fachaufsicht sollen zusammenkommen, wie bereits beschrieben, aus den Ausländerbehörden sollen auch Willkommensbehörden werden – auch in Gotha, dann klopft es vielleicht noch einmal laut – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine eindeutige Erlasslage soll klare Strukturen schaffen und auch ein einheitliches Vorgehen ermöglichen. Wichtig ist uns nämlich auch, dass es keine scheinbar willkürlichen Unterschiede je nach örtlicher Zuständigkeit in einer Ausländerbehörde mehr gibt, und dafür müssen wir auch über personelle Verstärkung vor Ort reden. Ich bin Stadträtin in Erfurt, ich weiß, wie die Problemlage auch in der Ausländerbehörde Erfurt immer wieder ist. Da braucht es mehr Personal, auch auf kommunaler Ebene, um mit diesen Aufgaben adäquat umzugehen. Wir wollen, dass durch den Abbau auch bürokratischer und inhaltlicher Hürden die Integration insgesamt und insbesondere in den Arbeitsmarkt ermöglicht und erleichtert wird. Wir wollen Fachkräfte dazu einladen, gut und gern in Thüringen zu leben, und wir wollen Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, hier eine sichere Perspektive bieten. Wir wissen, dass uns der Rassismus in unserer Gesellschaft allen langfristig und nachhaltig schadet und das gesellschaftliche Klima vergiftet, und dafür darf es keinen Raum geben. Mit dem Amt für Integration und Migration erhoffen wir uns eine Struktur, die auf ein gutes Miteinander setzt und die Thüringen attraktiv macht für all diejenigen Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen hierherkommen. Deshalb beantragen wir auch die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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