Laura Wahl
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen in Thüringen künftig an den Gewinnen von Windenergieanlagen zu beteiligen, bringen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen heute mit Drucksache 7/8233 einen Gesetzentwurf für ein Windenergiebeteiligungsgesetz in das parlamentarische Verfahren ein. Die ursprüngliche Initiative für diesen Gesetzentwurf liegt schon etwas zurück. Der Landtag hatte vor ziemlich genau einem Jahr, am 14. Juli 2022, in Drucksache 7/6000 einen Beschluss unter dem Titel „Potenziale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ gefasst. Dieser Beschluss ging auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag der rotrot-grünen Fraktionen und der Fraktion der CDU zurück. Dieser wiederum war ein Ergebnis aus den zuvor lange geführten Debatten um die Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung. In dem Landtagsbeschluss „Potenziale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren“ wird die Landesregierung unter Ziffer II.1. gebeten, ein Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten, welches die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen an der Wertschöpfung der Windenergie beteiligt. Die Landesregierung hat dieser Bitte entsprochen, indem sie eine Formulierungshilfe erarbeitet hat. Der Weg über eine Formulierungshilfe wurde gewählt, um den Entwurf für ein Windenergiebeteiligungsgesetz möglichst schnell ins parlamentarische Verfahren einzubringen, um hier die Debatte nun auch ausführlich führen zu können. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht mit § 6 Abs. 2 EEG eine finanzielle Teilhabe lediglich auf einer freiwilligen Grundlage. In dem nun vorliegenden Entwurf eines Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese auf Freiwilligkeit basierende Sollbestimmung des EEG in § 4 Abs. 2 verpflichtend festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Kommunen künftig im Standardbeteiligungsmodell 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird außerdem gegenüber dem EEG zusätzlich erweitert, denn nicht nur die Kommunen werden von der verpflichtenden Abgabe profitieren, sondern auch die Einwohnerinnen und Einwohner im Umkreis der Windenergieanlage. In § 4 Abs. 3 des Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetzes wird diese verpflichtende Einwohnerabgabe auf die Hälfte der kommunalen EEG-Abgabe festgesetzt, was derzeit 0,1 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Das bedeutet, dass in der Summe mindestens 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Kommunen und Einwohnerinnen von den Anlagenbetreibern abgegeben werden müssen. Diese Abgabe soll den in § 1 des Gesetzentwurfs festgehaltenen Zweck erfüllen, nämlich die Förderung des Ausbaus der Windenergie durch Förderung der Akzeptanz für die Umsetzung von Windenergieprojekten vor Ort. Die nach § 4 bereits beschriebene Abgabe von 0,3 Cent bildet die Mindestbeteiligung ab. Diese Standardlösung greift in jedem Fall, die Kommunen müssen dazu nichts tun. Möchte die Standortkommune allerdings alternative Beteiligungsmodelle umsetzen, so hat sie nach § 5 das Recht, vom Anlagenbetreiber solche zu verlangen. Im Gesetz sind drei dieser Modelle ausformuliert: ein Lokalstromtarif nach § 6, Schenkungen für ein lokales Wärmenetz in § 7 oder direkte Stromlieferung in § 8. Gemeinsam haben diese Beteiligungsmodelle, dass sie die Mindestbeteiligung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde nicht unterschreiten dürfen. Sollte sich der Anlagebetreiber weigern, eines der genannten Modelle umzusetzen, dann tritt nach § 10 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde in Kraft, die an die Kommune entrichtet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2016 festgestellt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zugleich dem Gemeinwohlziel der Sicherung der Stromversorgung dient, weil er zur Deckung des infolge des Klimaschutzziels entstehenden Bedarfs an emissionsfrei erzeugtem Strom beiträgt und überdies die Abhängigkeit von Energieimporten verringert. Es hat dabei der Schaffung von Akzeptanz gegenüber den erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert eingeräumt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir diese rechtlichen Möglichkeiten nun auch in Thüringen nutzen und hoffen auf eine konstruktive Beratung in der parlamentarischen Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
