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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 06.07.2023 Sitzungen 7/114

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat geht es ja um – in Anführungszeichen – nur eine kleine Änderung, aber eben mit großer Wirkung, das hat sowohl Kollege Hartung schon erklärt, darauf ist auch Herr König eingegangen und auch schon eingangs Herr Schaft, als er die Einbringung vorgenommen hat. Denn wir stehen nach wie vor vor der Situation, dass Corona und die Pandemie nachwirken, dass wir eben keine normalen Jahre – in Anführungszeichen –, wie ursprünglich im Gesetz mal vorgesehen, für die Berechnung zugrunde legen konnten und uns deshalb einmal mehr darauf konzentrieren wollen, Jahre zugrunde zu legen, die tatsächlich auch den realen Bedarf und die realen Planungen quasi mit Blick auf das, was kommt, abbilden. Das hat ja Herr König eben sehr schön plastisch noch mal gemacht, welche Jahre wir jetzt zugrunde legen wollen. Das macht auch Sinn, da bin ich ganz bei Ihnen, wenn wir das Jahr 2019 nehmen. Wir wissen: 2020, 2021, 2022 waren tatsächlich besondere Jahre – um es mal so zu nennen – mit ganz vielen Herausforderungen, wo eben gerade Präsenzveranstaltungen so nicht stattfinden konnten. Das Jahr 2023 war eher schon wieder ein Jahr, wo wir sagen können, da hat sich das schon wieder eher normaler eingepegelt. Insofern bin ich auch hoffnungsfroh, dass wir den Gesetzentwurf direkt überweisen und dann natürlich auch die erforderliche Anhörung relativ zeitnah vornehmen, damit das Gesetz dann auch für das Folgejahr seine Wirkung entfalten kann und die Berechnungsgrundlage stimmt. Denn für uns ist es ganz klar so – das ist keine Frage –, die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule, die braucht eine verlässliche Finanzierung, die haben wir auch immer wieder zugesagt, die haben wir auch im Haushalt immer wieder so klargestellt. Wir haben sogar noch einen besonderen Schwerpunkt mit gesetzt, nämlich bei der politischen Bildung. Wir alle wissen, Demokratiebildung ist in aller Munde und das gehört zum lebenslangen Lernen dazu, fängt eben im Kindergarten mit der frühkindlichen Bildung an, setzt sich über die Schule fort und findet natürlich auch die Fortsetzung in den großartigen Angeboten – muss man ganz klar sagen – der Erwachsenenbildung, sowohl der freien Träger als auch beispielsweise der Volkshochschulen, die hier eine ganz herausragende Arbeit leisten und für die ich mich an der Stelle auch noch mal wirklich herzlich bedanken will. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die Bedeutung von Demokratie- und Menschenrechtsbildung wird ganz viel diskutiert. Das ist – wie gesagt – auch nicht nur Aufgabe der Schule, dort muss das auch passieren ... (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Das können wir auch noch diskutieren, nicht nur – ja, ja, Herr Tischner –, sondern ganz ernsthaft. Ich will aber auch sagen, in der Erwachsenenbildung geht es tatsächlich natürlich auch um solche wichtigen Aufgaben, wie eben die Berufsorientierung, aber eben auch Sprachkurse, Integrationskurse etc., die auch von vielen Trägern mit übernommen und angeboten werden. Ich gebe zu, ich habe gerade nicht richtig verstanden, was Ihr Problem, Herr König, mit § 13a an der Stelle war und ist. Vielleicht können wir das tatsächlich im Ausschuss noch mal klären, denn die Idee ist ja, dass wir die Erwachsenenbildung und gerade die Träger, die diese Bereiche anbieten, nicht schlechterstellen, sondern tatsächlich gleichermaßen berücksichtigen, welchen Bedarf es gibt und welche Förderung es braucht. Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie bemängelt haben, dass das im letzten Jahr keine Berücksichtigung gefunden hat, jetzt aber wieder doch. Ich meine, dass wir den Bedarf abbilden wollen und genau deshalb natürlich auch diesen Punkt wieder – in Anführungszeichen – mit angepackt haben, weil uns von den Trägern gespiegelt wurde, dass es hier einen Bedarf gibt. Das können wir sicherlich im Rahmen der Anhörung oder auch im Ausschuss noch mal diskutieren. Lange Rede kurzer Sinn: Wir wissen alle, lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je, die Menschen sind immer verschiedener, die normale – in Anführungszeichen – Erwerbsbiografie – ich lerne einen Beruf, bleibe lebenslang im gleichen Beruf drin – ist schon lange nicht mehr die Realität, es kommen auch Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen. Und die Erwachsenenbildung bietet eben die Möglichkeit, auf der einen Seite sich auch jenseits von dem, was man vielleicht beruflich macht, fortzubilden und auch weitere Interessen zu bedienen, bietet aber eben auch Grundkompetenzen. Das ist das, was es in der Erwachsenenbildung so spannend macht, dass wir eine plurale Trägerlandschaft in Thüringen haben, die ihresgleichen in vielen anderen Ländern sucht, dass wir sie verlässlich finanziert haben und dass wir klarmachen, Erwachsenenbildung ist als vierte Säule ganz elementar, bekommt unsere Unterstützung. Deshalb auch noch mal die Bitte der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss, eine zügige Befassung, hiermit auch eine Einleitung einer Anhörung, hoffentlich auch schon morgen, damit die über den Sommer stattfinden kann, und dann die Verabschiedung rechtzeitig vor dem Haushalt, denn das ist wiederum die Grundlage – das wissen wir alle –, die wir brauchen, wenn wir dann über 2024 und das Wie-Weiter reden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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