Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit der Ersatzbaustoffverordnung wird erstmals bundesweit einheitlich geregelt, wie Bauund Abbruchabfälle und andere mineralische Abfälle im Einklang mit den Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes aufbereitet und verwendet werden können. Neben der nötigen Rechtsklarheit werden damit auch bundesweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Die Landesregierung befürwortet deshalb die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung. Zu Frage 2: Die Ersatzbaustoffverordnung soll in Thüringen eins zu eins umgesetzt werden. Es sind somit keine ergänzenden Durchführungsverordnungen geplant. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist es jedoch erforderlich, die behördlichen Zuständigkeiten anzupassen. Das geschieht über eine Verordnung, die federführend im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz erarbeitet wird. Diese Verordnung befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien und wird erst nach dem 01.08.2023 veröffentlicht werden. Deshalb wurden vorab Hinweise zur Zuständigkeit durch den Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 13.06.2023 gegeben. Dieser Erlass und weitere Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz veröffentlicht. Ich kann auch gern den direkten Link nachreichen. Zu Frage 3: Unabhängig davon, dass die Ersatzbaustoffverordnung eine wichtige Grundlage für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen darstellt, sind deren Regelungen zum Teil missverständlich. Hier besteht Klärungsbedarf. Im Rahmen der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, wurden viele dieser Verständnisfragen gesammelt und in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. Die erste Version dieses Katalogs ist bereits auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Abfall“, kurz LAGA, veröffentlicht worden. Auch da gebe ich den Link gern im Nachhinein zur Kenntnis. Eine erweiterte zweite Version befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Welcher Handlungsbedarf bei der Kreislaufführung von Baustoffen besteht, wird derzeit in einem Gesprächskreis zum Thema „Kreislaufwirtschaft in der Wertschöpfungskette Bau“ erörtert, der durch den Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. initiiert wurde. Die Landesregierung ist durch Teilnehmende aus dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in diesem Gesprächskreis vertreten. Ziel des Gesprächskreises ist es, Defizite in der Kreislaufwirtschaft Bau aufzudecken, Lösungswege zu finden sowie positive Praxisbeispiele zu sammeln. Der Gesprächskreis hat sich bis jetzt zweimal zu Gesprächen getroffen. Fragen im Zusammenhang mit Diabas sind der Landesregierung bisher nicht bekannt und weder auf Bundes- noch auf Landesebene ausgesprochen worden. Vielen Dank.
