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Holter

06.07.2023 Sitzungen 7/114

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, über Erwachsenenbildung kann man nicht genug reden – Herr Kullmann, herzlich willkommen! Dass Sie der Debatte lauschen, finde ich sehr bemerkenswert, danke dafür –, denn ich bin zuständig für die frühkindliche Bildung, für die schulische Bildung und damit am Ende auch für die Erwachsenenbildung. Die Erwachsenenbildung umfasst natürlich mehr als das, was jetzt hier diskutiert wurde, die politische Bildung. Es geht ja am Ende auch darum, all das, was über Volkshochschulen und andere Träger der Erwachsenenbildung dargestellt wird, so finanziell zu stützen, dass das mit dem Engagement, mit der Motivation, wie das die einzelnen Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen tun, fortgesetzt werden kann. Deswegen ist, glaube ich, die Erwachsenenbildung ein fester Bestandteil unseres Bildungswesens in Thüringen. Denjenigen, die auch unter komplizierten Bedingungen, Corona beispielsweise, sich dieser Aufgabe gestellt haben und jetzt nach wie vor stellen, gilt mein Dank und sollte unser Dank gelten, weil sie auch unter komplizierten Bedingungen und Herausforderungen eine sehr engagierte Arbeit leisten. (Beifall DIE LINKE) Wir haben eine Verantwortung, wir haben eine gemeinsame Verantwortung, der Landtag genauso wie die Regierung, wenn es also darum geht, nicht nur wohlfeile Worte über die Erwachsenenbildung zu sprechen. Diejenigen, die dort tätig sind, werden uns natürlich am Ende an unseren Taten messen. Es geht darum – und das ist die Initiative der Koalitionsfraktionen –, die Erwachsenenbildung weiter auf stabile finanzielle Grundlagen zu stellen und ihnen, den Trägern der Erwachsenenbildung, damit auch Planungssicherheit zu geben – darum geht es ja am Ende –, damit sie dann wieder entsprechende Kurse und Bildungsangebote anbieten können, und da ist dieser Gesetzentwurf eine Schlussfolgerung aus der konkret entstandenen Situation. Die Kolleginnen und Kollegen, die gesprochen haben, haben das im Einzelnen dargestellt. Es hat einfach damit zu tun, welche Basis für die Berechnung des laufenden bzw. des Folgejahres genommen wird. Wird die Basis weiter abgesenkt, führt das zu einer Reduzierung der Mittel, die für die Erwachsenenbildung bereitstehen. Das ist hier im Einzelnen, auch unter anderem von Herrn Dr. König dargestellt worden, das muss ich nicht noch mal wiederholen. Und deswegen ist es einfach richtig und notwendig, hier eine Entscheidung zu treffen, dass wir angesichts der Coronazeit und der nicht stattgefundenen Bildungsangebote und damit der wenigeren Einnahmen bei der Erwachsenenbildung eine andere Basis schaffen, und das geht nun mal nur auf gesetzlicher Grundlage. Deswegen ist es richtig – und soweit mir das bekannt ist, ist es in Abstimmung mit den Trägern der Erwachsenenbildung passiert –, dass wir jetzt die Gesetzesänderung einleiten, die dann noch mal im Ausschuss beraten werden muss, und dann in zweiter Lesung hoffentlich gemeinschaftlich eine Entscheidung treffen, damit dann auch die finanzielle Grundlage – und damit Planungssicherheit für die Träger der Erwachsenenbildung – geschaffen wird. In dem Sinne möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen, die die Initiative ergriffen haben, bedanken. Offene Fragen kann man im Ausschuss klären, das, glaube ich, gehört zur parlamentarischen Arbeit dazu. Dann sollten wir zügig auch zur zweiten Lesung kommen, damit die Träger der Erwachsenenbildung und all diejenigen, die als Erwachsenenbilder/-innen arbeiten, auch die Gewissheit haben, dass die finanzielle Grundlage gegeben ist, damit dann auch mit Engagement, Empathie und Motivation die Arbeit fortgeführt werden kann. Ich wünsche der parlamentarischen Beratung ein gutes Gelingen und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗