Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen der Begutachtung des am 07.06.2023 im Landkreis Eichsfeld tot aufgefundenen Luchses wurde festgestellt, dass es sich um ein männliches Tier, einen Kuder, handelte, dem der linke Vorderlauf fehlte. Über das Fellmuster der Innenseite des rechten Vorderlaufs konnte der Luchs identifiziert werden. Es handelt sich um ein Individuum, das bereits mehrfach in näherem Umfeld des Fundortes im Rahmen des offiziellen Luchs-Monitorings von Fotofallen erfasst worden war. Über das Alter des Tieres ist nichts bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Tier handelt, dass aus der Harz-Population stammt. Zu Frage 2: Nach Information des Landkreises Eichsfeld wurde seitens der dafür zuständigen unteren Naturschutzbehörde am 22. Juni 2023 Anzeige erstattet. Zu Frage 3: Dem Kompetenzzentrum „Wolf, Biber, Luchs“ liegen keine neuen Kenntnisse in Bezug auf den bei Buttstädt tot aufgefundenen Luchs vor. Zu Frage 4: Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3500. Hierzu hatte die Landesregierung bereits ausgeführt, dass aufgrund des gemeinsamen Runderlasses des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umwelt sowie des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes vom 30. Januar 2020 schon eine ausreichende Kooperation der betroffenen Behörden etabliert worden ist. Diese Kooperation umfasst auch Straftaten gegen geschützte Tierarten. So sind bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ein Koordinator „Umwelt“ sowie bei den Polizei- und Verwaltungsbehörden zentrale Beauftragte bestellt, die regelmäßig verfahrensunabhängige Besprechungen durchführen, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen organisieren und besuchen sowie gegenseitige Hospitationen planen. Eine zusätzliche Stabsstelle „Umweltkriminalität“ hält die Landesregierung daher für nicht erforderlich. Unabhängig davon möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich betonen, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Tötung des Luchses auf das Schärfste verurteilt und klar fordert, dass diese Straftat streng verfolgt werden muss. Vielen Dank.
